+ --- Förderkonditionen. Förderkonditionen Energieeffizient Bauen (153) im Überblick. oder. Förderfähige wohnwirtschaftliche Immobilien

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1 Zur Person Energetische Fachplanung und unterstützende Baubegleitung Bausteine für die erfolgreiche Umsetzung von KfW-Effizienzhäusern Rainer Feldmann Bauingenieur und Zimmermann Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW Mitinhaber Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben NEH im Bestand für die Region Hessen Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau Rainer Feldmann, Hamburg, 31. März 2015 Zur Person Rainer Feldmann Bauingenieur und Zimmermann Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW Mitinhaber Maßgeblich Ingenieurbüro beteiligt an ENERGIE der Entwicklung & HAUS und Definition Darmstadt 1 der KfW-Effizienzhausstandards Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben NEH im Bestand für die Region Hessen Durchführung eines ersten Piloten für die Umsetzung einer 2 Ehem. wiss. Vor-Ort-Kontrolle Mitarbeiter im am Rahmen Institut der Wohnen KfW-Förderung und Umwelt Fachreferent Entwicklung zum eines Thema Prüfwerkzeuges Energieeffizienz zur Plausibilisierung im Wohnungsbau 3 von Effizienzhausangaben Energieeinsparung im Gebäudebereich Instrumente des BMVBS Ordnungsrecht (Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung) - fordern Finanzielle Unterstützung (KfW u.a.) - fördern Aufklärung, Information, Markttransparenz (Energieausweise), - Marktkräfte stärken Forschung und Verbreitung von wissenschaftlichem know how stärken Energieeffizienz und Demografie sind zentrale Förderthemen - Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme Bewährte und international anerkannte Fördersystematik Energieeffizient Bauen und Sanieren Barrierereduzierung Bundesprogramme KfW- Programme Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Kredit Kredit / Zuschuss Ergänzungskredit Kredit Altersgerecht Umbauen Kredit KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Förderprogramme sind kombinierbar Energieeffizienz Wohneigentumsbildung Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen (Qualitätssicherung) Jeder Investor ist antragsberechtigt (Sanierungsbreite) Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Sanierungstiefe) 5

2 Förderfähige wohnwirtschaftliche Immobilien Ein- und Mehrfamilienhäuser Alten-, Wohn- und Pflegeheime * Förderkonditionen KfW-Effizienzhaus 55 22,5 % Energieeffizient Sanieren (151/152/430) im Überblick Tilgungszuschuss Effizienzstandard Förderkredit Investitionszuschuss 25,0 % Eigentumswohnungen Umwidmung von beheizten Nichtwohngebäuden wohnwirtsch. Teil von Nichtwohngebäuden Fördervoraussetzung für Energieeffizient Sanieren : Bauantrag/Bauanzeige vor dem KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal 0,75 % + 17,5 % 12,5 % 10 % 7,5 % 7,5 % oder 20,0 % 15,0 % 12,5 % 10,0 % 10,0 KfW-Effizienzhaus Einzelmaßnahmen Baubegleitung Quelle: KfW-Förderbank * mit Ausnahme des Programms Altersgerecht Umbauen (155/455) Einzelmaßnahmen KfW-Effizienzhaus: Euro je Wohneinheit / Einzelmaßnahmen: Euro je Wohneinheit Investitionszuschuss als Alternative für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften - 10,0 % Förderkonditionen Energieeffizient Bauen (153) im Überblick KfW Effizienzhausstandards Förderstufen seit Förderstufen nach EnEV 2009 Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (Ht ) Sanierung Effizienzstandard KfW-Effizienzhaus 40 KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus Euro je Wohneinheit Förderkredit Tilgungszuschuss Zinssatz 10,0 % 0,75 % 5,0 % 1,0% Stand % 100% 85% 70% 55% 40% 130% 115% 100% 85% 70% 55% Neubau ca. 76 % ca. 18 % ca. 6 % ca. 20 % ca. 35 % ca. 16 % ca. 14 % ca. 4 % Die Höchstwerte ergeben sich als Prozentwerte aus der Referenzausführung eines vergleichbaren Neubaus nach 3 Absatz 1 EnEV2009 (Referenzgebäude) EnEV-Novellierung und KfW-Förderung EnEV als Grundlage der Förderung am Beispiel Neubau Änderungen 2014 in den EBS-Programmen der KfW Bis 2016 Kontinuität in den KfW-Förderprogrammen In 2016 keine Verschärfung im energetischen Niveau von KfW-Effizienzhäusern 1. Aufhebung der vorhabensbezogenen Unabhängigkeit bei EM 2. Nur noch Sachverständige der EEE-Liste zugelassen Ein KfW-Effizienzhaus leitet sich weiterhin aus dem unveränderten Referenzgebäude ab Energieeffizient Bauen EnEV 2009 EnEV 2016* EH 70 EH 55 EH Jedes Effizienzhaus benötigt eine Fachplanung und Baubegleitung 4. Umstellung der Fördergrundlage auf WE nach Sanierung Q P in % Q P REF H T in % H T 100 % > 100 % 75 % 100 % 70 % 85 % 55 % 70 % 40 % 55 % 5. Neue Regelungen zur Wohnflächenerweiterung und Umwidmung REF * Gültig ab Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen (Gründach, Nistplätze, etc.)

3 Änderungen zum 1. Juni 2014 in den EBS-Programmen der KfW 1. Aufhebung der vorhabensbezogenen Unabhängigkeit bei EM Ausgangssituation vor Sanierung - Dachschrägen ungedämmt - Keine Keller-/Perimeterdämmung - Dach- und Kellerräume unbeheizt 2. Nur noch Sachverständige der EEE-Liste zugelassen 3. Jedes Effizienzhaus benötigt eine Fachplanung und Baubegleitung 4. Umstellung der Fördergrundlage auf WE nach Sanierung 5. Neue Regelungen zur Wohnflächenerweiterung und Umwidmung WE 1 WE 2 WE 2 = bestehende thermische Hülle (umschließt die vorhandenen beheizten Räume)* Mit Wärmedämmung: Der Verlauf der Dämmschicht bestimmt die thermische Hülle Ohne Wärmedämmung: Die Umschließungsflächen der beheizten Räume bestimmen die thermische Hülle. Beheizte Räume werden durch dauerhaft und fest installierte Heizungsanlagen sowie ggf. über Raumverbund beheizt. Der Sachverständige/Energieberater ermittelt den Verlauf der thermischen Hülle im Rahmen seiner Tätigkeit. 6. Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen (Gründach, Nistplätze, etc.) Nach Sanierung: Variante 2 Gebäude nicht verändert Nach Sanierung: Variante 3 Gebäude nicht verändert WE 2 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Durch Wohnflächenerweiterung Vergrößerung der beiden ursprünglichen Wohneinheiten Förderung: - 2 WE in EES Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich = neue thermische Hülle WE 3 WE 1 WE 2 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Zusammenlegung der ursprünglichen WE - Neue WE in Dach und Keller Förderung: - 1 WE in EES (WE 1) - 2 WE in EEB (WE 2,3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 3 Getrennte Nachweise (WE1; WE2; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 15 = neue thermische Hülle 16 Nach Sanierung: Variante 4 Gebäude nicht verändert Nach Sanierung: Variante 5 Geringe Änderung der Gebäudegeometrie WE 3 WE 2 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Grundrissänderung neuer Zuschnitt - Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich WE 3 WE 2 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau - Dachanhebung und Gaubenerweiterung Aufteilung der Wohneinheiten: - Grundrissänderung neuer Zuschnitt - Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich = neue thermische Hülle = neue thermische Hülle

4 Nach Sanierung: Variante 6 Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau Nach Sanierung: Variante 7 Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau = neue thermische Hülle = neue thermische Hülle WE 3 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dachausbau und neuem Anbau WE 3 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dachausbau und neuem Anbau WE 1 WE 2 WE 4 Aufteilung der Wohneinheiten: - Neugeschaffene Wohnflächen werden jeweils zu neuen WE - vorhandenen WE unverändert WE 1 WE 2 WE 4 Aufteilung der Wohneinheiten: - Neugeschaffene Wohnflächen wird zur neuen WE 3 - vorhandenen WE 1 unverändert - WE 2 mit neuem Zuschnitt - WE 4 als Erweiterung von bestehenden Wohnraum Förderung: - 2 WE in EES (WE 1,2) - 2 WE in EEB (WE 3,4) Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 4) - 1 WE in EEB (WE 3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 3 Getrennte Nachweise (WE1+WE2; WE3; WE4), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 1 Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 2 Getrennte Nachweise (WE1+WE2+WE4; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 1 Stolpersteine im Rahmen der KfW-Förderung Stolpersteine im Rahmen der KfW-Förderung 1. Förderbedingung für die Wohnimmobilie 2. Formale Fehler und keine fristgerecht Antragstellung 3. Nicht eingehaltene Fördervorraussetzung bei Einzelmaßnahmen 4. Fehlerhafte Nachweisführung bei Effizienzhausanträgen 5. Mängel und Änderungen während der Umsetzung 1. Förderbedingung für die Wohnimmobilie 2. Formale Fehler und keine fristgerecht Antragstellung 3. Nicht eingehaltene Fördervorraussetzung bei Einzelmaßnahmen 4. Fehlerhafte Nachweisführung bei Effizienzhausanträgen QUALITÄTSSICHERUNG im Rahmen der EFFIZIENZHAUSFÖRDERUNG! 5. Mängel und Änderungen während der Umsetzung Warum Qualitätssicherung? Das Schwerpunktthem 2014 Ausbau der Qualitätssicherung Wirtschaftliche Verluste Mögliche Energieeffizienz 1.Nachweisverfahren 2.Fachplaner 3.Bauherr 4.Ausführende Gewerke 5.Materialeigenschaften Tatsächliche Energieeffizienz Baukonstruktive Verluste Stichprobenkontrollen werden ausgebaut Kontrollen bei Antragstellung, nach Zusage und nach Fertigstellung geprüft werden u.a. - Online-Bestätigungen - Berechnungsunterlagen - Planung und Baubegleitung - Gebäude vor-ort Verfehlen der Förderzwecke führt zu Anpassungen der Zusagen bzw. Kündigung 21

5 Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem SPK1 SPK2 VOK SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Energieberatung und Vorhabensplanung Vorhabensabschluss Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Energieberatung und Vorhabensplanung Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 25 Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 26 im Rahmen des Effizienzhausantrages Grundsätzlich gilt: Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses Mindestleistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. im Rahmen des Effizienzhausantrages Grundsätzlich gilt: Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen Multiplikatorenrundschreiben im Rahmen einer energetischen vom Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben Erläuterungen zu den Vorgaben der TMA Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen des Sachverständigen Zielstellung ist die Einhaltung der energetischen Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen Keine Anforderungen an darüber hinausgehende Leistungen wie Objektplanung/Objektüberwachung Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden. Der Sachverständige muss diese Leistungen prüfen und anerkennen. Wichtig ist eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise. Leistung des Sachverständigen bei Sanierung im Programm 431 förderfähig

6 Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Wärmebrückenkonzept Bauträgerprojekt Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Beiblatt 2 / DIN 4108 Reduzierter Wärmebrückenansatz: Sockeldetail Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Wie viel Wärmebrücke könnte ich mir leisten? Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer 6 m x 0,75 W/(mK) Maßnahmen = 4,5 W/K verantwortet der Bauherr. pro m² Hüllfläche: 4,5W/K / 566m² = 0,008 W/(m²K) Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. 45 m² Fensterfläche: Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung statt U W -Wert mitwirken 1,1 W/(m²K) 1,0 sowie die W/(m²K) Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang 320 und m² Qualität Fassade: der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. statt U-Wert 0,20 W/(m²K) 0,186 W/(m²K) Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung oder 1,5 cm WLG der 035 energetisch relevanten Maßnahmen. Ausblick: Der KfW-Wärmebrückencheck Formblattsammlung als Hilfestellung für die Dokumentation und Bewertung von Wärmebrücken im Rahmen des KfW-Effizienzhausnachweises Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt C: Detaillierte Wärmebrückenberechnung Formblatt D: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Detailvorschläge für eine wärmebrückenarme Gebäudehülle 34 Formblatt A Gleichwertigkeitsnachweis Wärmebrückenempfehlungen Insgesamt 20 Standartdetails KfW-Wärmebrückenempfehlungen als Bewertungsgrundlage für Ersatzsysteme und Details mit hohen Dämmstoffdicken Geometrierandbedingungen und Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand für Wärmebrückendetails mit variablen Dämmstoffdicken 36

7 Gleichwertigkeitsnachweis beim Effizienzhaus Problemdetail: Ortgang und einbindende Gebäudetrennwand Ausblick: Der KfW-Wärmebrückencheck Formblattsammlung als Hilfestellung für die Dokumentation und Bewertung von Wärmebrücken im Rahmen des KfW-Effizienzhausnachweises Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis Durch fehlenden Nachweis der Gleichwertigkeit ist in der Regel der erhöhte Wärmebrückenzuschlag anzusetzen oder es wird eine komplette detaillierte Wärmebrückenberechnung erforderlich ALTERNATIVE: tech. FAQ 4.06 Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt C: Detaillierte Wärmebrückenberechnung Formblatt D: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Detailvorschläge für eine wärmebrückenarme Gebäudehülle 38 Formblatt B Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Beispielgebäude: Baujahr 1972, 2 Wohneinheiten Der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis 2.Schritt: Für folgende Wärmebrückendetails kann dagegen keine Gleichwertigkeit im Sinne des Beiblatts 2 der DIN 4108 aus konstruktiven Gründen nachgewiesen oder eine Ausführung gemäß der KfW-Wärmebrückenempfehlung umgesetzt werden: 1. BALKONPLATTE 2. ORTGANG 3. TERASSENANSCHLUSS 1.Schritt: Es kann bestätigt werden, dass für das beantragten KfW-Effizienzhaus außer die unter 2. aufgeführten Details alle anderen vorhandenen Wärmebrücken nach den Vorgaben des Beiblatts 2 der DIN 4108 oder den KfW- Wärmebrückenempfehlungen ausgeführt oder geplant sind. Ein entsprechender Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Formblatt A liegt diesem Formular bei. (Detailskizze) (Detailskizze) (Detailskizze) 40 Der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis Der erweiterte Gleichwertigkeitsnachweis 3.Schritt: Für die beschriebenen Wärmebrücken ergibt sich somit folgender Zuschlag -WB- Ref. gegenüber den entsprechenden Referenzwerten gemäß Beiblatt 2 der DIN 4108: -Wert pauschal aus Tabelle XX Länge Wärmebrücke genauer -Wert aus Berechnung Refferenz -Wert gemäß BBl 2 DIN 4108 Korrekturfaktor fx Detail 1 oder 0,7 0 x 5,0 x 1 = 3,5 W/K Summe: Detail 2 oder 0,19 0,06 x 23 x 1 = 2,99 W/K 8,09 Detail 3 oder 0,62 0,3 x 5 x 1 = 1,6 W/K -WB-Ref in [W/((mK)] in [W/((mK)] in [W/((mK)] in [m] W/K 4.Schritt: Zur Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlust H T für das beantragte KfW-Effizienzhaus ist somit folgender auf die Umfassungsfläche bezogener Wärmebrückenzuschlag -UWB anzusetzen: -WB-Ref Gebäudehüllfläche A W/K / 554 m² + 0,05 W/(m²K) = -UWB 8,09 0,065 W/(m²)K Spez. Transmissionswärmeverlust H T Beispielgebäude (Referenzwert 0,389 W/(m²K)) + - UWB: 0,10 W/(m²K) H T = 0,463 W/(m²K) entspr. 119% H T Bauteile: 0,363 W/(m²K) Planungsbeispiel Bbl 2 Nr. 82 Planungsbeispiel Bbl 2 Nr. 30 Referenzwert: 0,06 W/(mK) Referenzwert: 0,30 W/(mK) + - UWB: 0,065 W/(m²K) H T = 0,428 W/(m²K) entspr. 110% 42

8 Ausblick: Der KfW-Wärmebrückencheck Formblatt D KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Neubauvorhaben, 3 Wohneinheiten Formblattsammlung als Hilfestellung für die Dokumentation und Bewertung von Wärmebrücken im Rahmen des KfW-Effizienzhausnachweises Konstruktive und geometrische Anforderungen für das zu bewertende Gebäude Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt C: Detaillierte Wärmebrückenberechnung Formblatt D: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Detailvorschläge für eine wärmebrückenarme Gebäudehülle 1. Die Konstruktionsempfehlungen der im Anhang aufgeführten Wärmebrückendetails sind komplett umgesetzt 2. Durchdringungen von Dämmschichten bei Außenluftbauteilen sind nicht vorhanden bzw. thermisch getrennt 3. Die Dämmmaßnahmen an den einzelnen Bauteile sind einheitlich und erreichen alle das angestrebte Effizienzniveau 4. Alle opaken Bauteile sind bei Sanierungsvorhaben nachträglich gedämmt und sämtliche Fenster sind ausgetauscht 5. Die Dämmschichten von Außenwänden, Geschossdecken oder Flachdächern liegen auf der Kaltseite 6. Ein vorhandener Keller ist komplett beheizt oder der beheizte Bereich beschränkt sich auf den Kellerabgang 7. Pro Gebäude, Dachfläche und Nutzungseinheit ist maximal ein Dachflächenfenster vorgesehen 8. Das Gebäude besitzt nicht mehr als eine Dachgaube deren Dachfläche max. 20% der Hauptdachfläche beträgt 9. Am Gebäude sind keine Geschoss- oder Dachloggien vorhanden 10. Der Grundriss des Gebäudes ist rechteckig oder quadratisch. 43 Formblatt D KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Bewertung KfW-Wärmebrückenempfehlungen 1 Details die nicht über das Beiblatt 2 der DIN 4108 geregelt sind 2 Ausführungsvorschläge mit erhöten Wärmebrückenminimierungsanspruch 3 Wärmebrückendetails mit BBl2-Referenzwertunterschreitung von über 30% Relevanz Wärmebrückenansatz Wirtschaftliche Grenzfälle Gegebenenfalls kann nicht jede Wärmebrücke aus wirtschaftlichen Gründen ideal ausgebildet werde aber: Qp: 77,1 kwh/(m²xjahr) (Brennwertheizung, TW-Solaranlage, ohne Luftdichtheitsmessung) WBZ-formal: 0,1 W/(m²K) WBZ-real: 0,05 W/(m²K) Qp: 77,2 kwh/(m²xjahr) Fenster in Dämmebene Aufdachdämmung (Brennwertheizung, Kein Balkon ohne TW-Solaranlage, H T : 89% mit Luftdichtheitsmessung) Referenzniveau Thermisch getrenntes Vordach H T : 76% Referenzniveau f RSi Ungeachtet der Energieeinsparung muss einem Fachplaner bewusst sein, dass Wärmebrücken auch aus Sicht des Baurechts zu vermeiden sind 0,7, damit bei üblicher Wohnraumnutzung die Gefahr von Tauwasserausfall und somit die Schimmelbildung im Wesentlichen ausgeschlossen werden kann. 48

9 Oberflächentemperatur Berechnung der Temperatur auf der Bauteilinnenoberfläche Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilz Der Temperaturfaktor muss an der ungünstigsten Stelle die Anforderung f Rsi 0,7 erfüllen Daraufhin ergibt sich mit den DIN-Randbedingungen eine raumseitige Oberflächentemperatur von isi 12,6 C 49 Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Hilfestellung zum Luftdichtheitskonzept Wünschenswerte Angaben zum Luftdichtheitskonzept Verlauf Luftdichtheitsebene (Graphisch, Schnittzeichnungen) Relevante Details darstellen und beschreiben Auflistung der verwendeten Materialen mit Produkteigenschaften Ausführungs- und Montagebeschreibung in Wort und Bild Hilfestellung und Unterstützung bei Ausschreibung und Vergabe Koordinierungsgespräch der relevanten Gewerke organisieren Überprüfung der Ausführung durchführen und festlegen Zeitpunkt der Qualitätsmessung (Luftdichtheitstest) vorgeben 54

10 DIN Luftdichtheitskonzept Hilfestellung durch Herstellerdetails 55 Luftdicht? Zuständigkeit klären! Luftdicht? Gewerke koordinieren! Zuviel Unterdruck Blower-Door-Messung richtig vorbereiten! Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. 59 Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen.

11 Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. Rainer Feldmann 31. März 2015 Rainer Feldmann 31. März 2015 Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 2 Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 2 Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen und die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen. Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen und die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen. für Die eingebauten Materialien, Produkte undblower-door-messung Komponenten mit der Effizienzhausberechnung abgleichen. Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten mit der Effizienzhausberechnung abgleichen. Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme Förderbestimmung und daher Pflichtmaßnahme dokumentieren. Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren. Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren. Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren. Rainer Feldmann 31. März 2015 Rainer Feldmann 31. März 2015 Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 2 Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 2 Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen und die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen. Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen und die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen. Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten mit der Effizienzhausberechnung abgleichen. Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten mit der Effizienzhausberechnung abgleichen. Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren. Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren. Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren. satz g Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung bar Grund chvollziehgemäß Als prüfen "Liste der förderfähigen Maßnahmen" sowie na die Feststellungen n te it r D en dokumentieren. Für ein Rainer Feldmann 31. März 2015 ilt: Rainer Feldmann 31. März 2015

12 Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 2 Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen und die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen. Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten mit der Effizienzhausberechnung abgleichen. Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren. Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren. Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1 Die geplante energetische Maßnahme auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten). Dabei sind die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieser Anlage sowie die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Die Planung des baulichen Wärmeschutzes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1 Die geplante energetische Maßnahme auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten). Dabei sind die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieser Anlage sowie die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Die Planung des baulichen Wärmeschutzes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1 Die geplante energetische Maßnahme auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten). Dabei sind die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieser Anlage sowie die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Anlagentechnik am gesamten Gebäude zu bestätigen. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung ACHTUNG: mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen Bei teilweise prüfen. wohnwirtschaftliche Nutzung anteilige Kostenverteilung Bei Durchführung Dachflächen, Fenster, von Einzelmaßnahmen Fassade, Kellerdecke an der Gebäudehülle Die Planung des Anlagentechnik baulichen Wärmeschutzes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1 Bauteil Nr. Bauteil-Bezeichnung Die 4 geplante Dachfläche energetische Maßnahme auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: Wärmeübergangswiderstand "Bestätigung innen R si : zum Antrag"; Dicke d 0,1 m²k/w Zuschussvariante: Wärmeleitfähigkeit λ in W/(mK) im in mm Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* Antrag enthalten). Dabei sind die Übereinstimmung mit den technischen 1. Gipskartonplatte 13 0,700 Anforderungen dieser Anlage sowie die Angemessenheit der Maßnahmen unter 2. Mineralwolledämmung Unterkonstruktion 40 0,035 0, Luftdichte Berücksichtigung Ebene der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und 4. Mineralwolledämmung energetische Anlagentechnik Sparrenlage am gesamten Gebäude 240 zu bestätigen. 0,035 0, Unterdach Aufdachdämmung 35? 0, Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder 7. Kostenschätzung) Zwischensparrendämmung? zur Antragstellung mitwirken Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung Kombination? mitwirken sowie die Angebote auf 10. Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Wärmedurchlasswiderstand unbeheizter Räume (z.b. Dachraum) R Maßnahmen prüfen. Material? u : m²k/w Flächenanteile: 91% 9% Wärmeübergangswiderstand außen R sa : 0,04 m²k/w U-Wert: 0,134 W/(m²K) Bei Durchführung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Die Planung des baulichen Wärmeschutzes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. *) λ für Bereich 2 oder 3 nur eintragen, wenn abweichend von Bereich 1 Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen Wärmedämmung der Außenwände Einbau einer Lüftungsanlage Einzelmaßnahmen Wärmedämmung des Daches/ oberste Geschossdecke Fenstererneuerung Wärmedämmung der Kellerdecke Austausch der Heizung Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie (1,23 m x 1,48 m) Die Berechnung eines Uw-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der Fenster Uw-Wert Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen Uw-Wert von 1,4 W/(m²K)

13 Grundlage UW-Wert-Bestimmung Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung der Kellerdecke Einbau einer Lüftungsanlage Wärmedämmung des Daches/ oberste Geschossdecke Fenstererneuerung Austausch der Heizung Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie Die Berechnung eines Uw-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der Fenster Uw-Wert Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen Uw-Wert von 1,4 W/(m²K) U-Wert Außenwand über Berechnung U-Wert Außenwand über Gebäudetypologie (BMVBS-Veröffentlichung) Bauteil Nr. AW Bauteil-Bezeichnung AW Bestand Hilfsmittel Gebäudetypologie Wärmeübergangswiderstand außen R sa : 0,04 m²k/w U-Wert: 0,948 W/(m²K) Wärmeübergangswiderstand innen R si : 0,13 m²k/w Dicke d Wärmeleitfähigkeit λ in W/(mK) in mm Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* Gipsputz 0, Bimsmauerwerk 300 0, Außenputz 20 0, Flächenanteile: Wärmedurchlasswiderstand unbeheizter Räume (z.b. Dachraum) R u : m²k/w 100% Bauteil Nr. Bauteil-Bezeichnung AW_1 AW Bestand [Heizkörpernische] Wärmeübergangswiderstand innen R si : Dicke d 0,13 m²k/w Wärmeleitfähigkeit λ in W/(mK) in mm Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* Bereich 1 Bereich 2* Bereich 3* 1. Gipsputz 20 0, Bimsmauerwerk 115 0, Außenputz 20 0, Innendämmung 20 0,035 Wärmedurchlasswiderstand unbeheizter Räume (z.b. Dachraum) R u : m²k/w Flächen- 100% anteile: Wärmeübergangswiderstand außen R sa : 0,04 m²k/w U-Wert: 1,848 0,899 W/(m²K) i h 2 d 3 i t *) λ fü B U-Wert Außenwand über Gebäudetypologie (Hessische Gebäudetypologie) Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.

14 Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 2 Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen. - Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen. Grenzen Gleichwertigkeitsnachweis Thermisch nicht entkoppelte Balkonplatten Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 2 Idealfall: Abschneiden? Nicht immer möglich! - Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. f Rsi = 0,816 Ψ = 0,46 W/(mK) U-Wert: 0,234 W/(m²K) Einsparung: WB-Ausbildung: 145 kwh/a f Rsi = 0,750 Ψ = 0,72 W/(mK) U-Wert: 0,206 W/(m²K) Fassade: 305 kwh/a - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen. Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 2 Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. B. Fensteraustausch, Dachdämmung), die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen. - Bei Sanierungsmaßnahmen, welche die Luftdichtheit des Gebäudes erhöhen (z. Hydraulischer B. Fensteraustausch, Abgleich Dachdämmung), bei Einzelmaßnahmen die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung und Feuchteschäden planen. - Bezogen auf die geplante Einzelmaßnahme Planungen zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. - Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z. B. unter Anwendung der DIN ) prüfen und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Türöffner zum Effizienzhausnachweis!!! - Die Notwendigkeit zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen. - Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.

15 Umsetzung Einzelmaßnahmen (Programm 152) Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Aufbringung späterer Verkleidungen die Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau, Reduzierung von Wärmebrücken und luftdichte Ausführung) prüfen (ggf. mittels einer Baustellenbegehung). Bei Durchführung von Maßnahmen an der Heizungs- und Lüftungstechnik: - Die Planung der energetischen Anlagentechnik (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. - Bei Einbau von Lüftungsanlagen die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen. - Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungsanlage) prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Sachverständige sichern die energetische Qualität in der Planung und Umsetzung Energetische Fachplanung = Gedanken machen! - Die Ausführung der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit der Planung prüfen. 86 Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Kontrolle und Prüfung der Sachverständigenangaben Programminhalte Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Sachverständige Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Online-Bestätigung Baubegleitung Plausibilisierung von Förderung der energ. energetischen Baubegleitung bei Kennwerten über das Sanierungsvorhaben im EBS-Prüftool Zuschussprogramm 431 Berechnungsprüfung Nachweisprüfung Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Vor-Ort-Kontrolle Energieberatung und Vorhabensplanung SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Vorhabensabschluss Stichprobenprüfung der Stichprobenprüfung energetischen der umgesetzten Maß- Berechnungsunternahmen (VOK) lagen (SPK1) Effizienzhaus ist Qp - grenzwertig Überprüfung Anlagentechnik Zirkulation g-werte Luftdichtheit Primärenergiefaktor Effizienzhaus ist Ht - grenzwertig Plausibilität der Konstruktionsaufbauten Fenster-U-Werte U-Werte, und WLG WB-Zuschlag Temperaturkorrekturfaktoren Unbedingte Vorraussetzung für Qp: Hydraulischer Abgleich Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 87 Energieeffizient Bauen und Sanieren Liste der Technischen FAQ Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung - Neufassung seit Anpassungen an EnEV-Novelle - neue FAQ Aktuell 110 FAQs zu den Themen: 1. Effizienzhaus-Berechnung 2. Passivhaus 3. Bauteil und Gebäudehülle 4. Wärmebrücken 5. Anlagenbewertung 6. Strom aus EE 7. Einzelmaßnahmen 8. Energetische Fachplanung und techn. Nachweise 9. Prüfung der förderfähigen Maßnahmen Technische FAQ Nr Systemgrenzen privates Schwimmbad Schwimmbäder sind als Nutzflächen von Wohngebäuden anzusetzen Die Beckenoberfläche kann als eine Bauteilfläche gegen beheizten Raum bewertet werden Die reine Schwimmbadtechnik ist als Prozessenergie zu betrachten und nicht in der Bilanzierung zu berücksichtigen Der Warmwasserbedarf inkl. Schwimmbad ist nach DIN V mit 12,5 kwh/(m² a) nach DIN V mit 11 kwh/(m² a) bzw. 15 kwh/(m² a) anzusetzen 90

16 Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr Infrarotheizung, Abbildung Bei elektrischen Infrarotheizungen handelt es sich im Sinne der DIN V und der DIN V um Elektro-Direktheizungen Berechnungen sind dem entsprechend vorzunehmen Eine davon abweichende Berechnung ist unzulässig Technische FAQ Nr Wärmepumpen mit Eisspeicher, Abbildung Eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle einen Eisspeicher mit angeschlossenen Wärmeabsorbern oder sonstigen Regenerationswärmequellen nutzt, kann als eine Sole/Wasser-Wärmepumpe abgebildet werden Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr Frischwasserstationen (Wohnungsstationen), Abbildung Frischwasserstationen sind als zentrale TWW-Bereitung über die jeweilige Heizungsanlage abzubilden: Verteilung (Verteil-, Strang- und Anbindeleitung) ist jeweils für Heizung und TWW zu berücksichtigen, auch wenn keine getrennten Verteil- und Strangleitungen eingebaut werden Wenn Speicher vorhanden, dann für Heizung und für Trinkwarmwasser ansetzen Eine Pumpe für Heizung und eine Pumpe für TWW Verteilung grundsätzlich mit Zirkulation ansetzen (auch bei Nutzfläche AN < 500 m²) Alternativ kann nach FAQ Nummer 5.25 "Öffnungsklausel für innovative Technologien" vorgegangen werden Technische FAQ Nr Kühlung, Berücksichtigun g Gekühlte Wohngebäude sind gemäß EnEV ausschließlich nach DIN V zu berechnen. Bei einem KfW-Effizienzhaus ist Kühlung dann zu berücksichtigen, wenn die technische Voraussetzung für einen Kühlbetrieb gegeben ist. Bei passiver Kühlung (gemäß DIN V ) darf alternativ nach der Normenkombination DIN V / DIN V gerechnet werden. Dabei ist der Endenergiebedarf um 1 kwh/(m² a) je m² gekühlter Gebäudenutzfläche zu erhöhen Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr Anrechnung von Strom nach 5 EnEV, Voraussetzung Gebäudezusammenhan g Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu dem Gebäude Eine Erzeugung in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude oder dessen Nebenbauwerken (Garage, Carport, Schuppen etc.) ist dann gegeben, wenn der zur Nutzung im Gebäude erzeugte Strom nicht über ein öffentliches Stromnetz zu den Verbrauchern im Gebäude geleitet wird. Technische FAQ Nr Anrechnung von Strom nach 5 EnEV, Voraussetzung Vorrangnutzun g Anrechnung von Strom nach 5 EnEV ist nur dann zulässig, wenn der Strom vorrangig im Gebäude selbst genutzt wird Die geforderte Vorrangnutzung setzt voraus, dass die Verbraucher (z. B. Heizungs-, RLT-Anlage) direkt an den erzeugten Strom angeschlossen sind, um diesen physikalisch nutzen zu können. Eine vorrangige Nutzung im Gebäude setzt somit den Einbau einer entsprechenden Schalt- und ggf. Messtechnik voraus

17 Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Energieberatung und Vorhabensplanung SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Vorhabensabschluss Technische FAQ Nr maximaler U-Wert, Lichtkuppel Bei Einbau oder Erneuerung einer Lichtkuppel als Einzelmaßnahme ist der maximale UW-Wert von 1,0 W/(m² K) entsprechend dem Bauteil Dachflächenfenster einzuhalten. Programminhalte Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Sachverständige Online-Bestätigung Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Berechnungsprüfung Baubegleitung Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Nachweisprüfung Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) 97 Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 98 Hauptsächliche Probleme bei der Bewilligung des Baubegleitungszuschusses aus Sicht der KfW Leistungen im Rahmen der Baubegleitung Liste der förderfähigen Baubegleitungsleistungen 1. Keine fristgerechte Antragsstellung ENERGETISCHE FACHPLANUNG 36 Leistungen 2. Keine nachvollziehbare Schlussrechnung mit Auflistung der erbrachten Leistungen Auszahlungsvorraussetzung seit 2014: Beleg der Bezahlung ist vorzulegen ENERGETISCHE BAUBEGLEITUNG 36 Leistungen DOKUMENTATION der energetischen FP und BB 18 Leistungen Sonstige Leistungen nach VORHABENSABSCHLUSS 4 Leistungen Grundkonzept Baubegleitungszuschuss Baubegleitung in der Praxis Der Zuschuss für eine Baubegleitung wird dem Bauherren und nicht dem Sachverständigen gewährt Vereinfachung I. Vor-Ort-Baubesprechungen der Projektbeteiligten (rund 14 tägig) Notwendig für kurzfristige Reaktionen auf Detailänderungen 1 Der Bauherr definiert selbst welche baubegleitende Maßnahmen er beauftragt II. Kontinuierliche Objektüberwachung durch Meilensteinprüfungen 2 QS-Maßnahmen können von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden 3 Die Baubegleitung ersetzt keine Bauleitung Baustellenbegehungen Messtechnische Untersuchungen der Gebäudehülle Überprüfung der eingebauten Haustechnik

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