N i e d e r s c h r i f t N r. 4

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1 1. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Gemeinde Forchheim Seite 1 N i e d e r s c h r i f t N r. 4 über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. April 2010 (Beginn Uhr, Ende Uhr) in Forchheim, Bürgersaal Vorsitzender: Bürgermeister Johann Gerber Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 8 (Normalzahl 8 Mitglieder) Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder Binder Ottmar Gerber Andreas Weis Daniel Dr. Würtz Jürgen Eckert Ute Gerber Bernhard Pickhardt Christian Weis Eberhard Es fehlten entschuldigt: Es fehlten nicht entschuldigt: Schriftführerin: Verwaltungsfachangestellte Bianca Hug Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Hauptamtsleiter Michael Kindler Dr. Dirk Schöneweiß zu TOP 1 Nach der Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom 30. März 2010 ordnungsgemäß eingeladen worden ist und die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 01. April 2010 ortsüblich bekannt gemacht wurde.

2 2. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Einführung der getrennten Abwassergebühren (Regenwasser- und Schmutzwasser) zum , Vortrag in der Sitzung durch Herrn Dr. Dirk Schöneweiß vom Rechtsanwaltsbüro Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg 2. Antrag von Tobias Dietrich auf Befreiung von den Bebauungsvorschriften für den Bebauungsplan Lehgarten 3. Bauantrag 4. Bekanntgaben 5. Fragestunde Tagesordnungspunkt 1 Einführung der getrennten Abwassergebühren (Regenwasser- und Schmutzwasser) zum , Vortrag in der Sitzung durch Herrn Dr. Dirk Schöneweiß vom Rechtsanwaltsbüro Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg Bürgermeister Johann Gerber begrüßt Dr. Schöneweiß vom Rechtsanwaltsbüro Dr. Fettweis & Sozien und erteilt ihm das Wort. Herr Dr. Schöneweiß berichtet den Anwesenden Folgendes: 1. Die Gemeinde Forchheim beseitigt das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser in der öffentlichen Einrichtung der "zentralen Abwasserbeseitigung". Zu den in dieser Einrichtung beseitigten Abwässern zählen das durch Gebrauch verunreinigte Schmutzwasser sowie das im Bereich bebauter oder befestigter Grundstücke anfallende Niederschlagswasser, soweit es dem Leitungssystem zugeführt wird. Für die mit der Beseitigung des Abwassers verbundene Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde Forchheim bisher für alle Abwasserarten einheitliche Abwassergebühren. Diese bemessen sich nach der Abwassermenge, die auf einem angeschlossenen Grundstück anfällt. Als angefallene Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge (Frischwassermaßstab). Diese Frischwassermenge ist somit Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung sowohl für das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser als auch für das dort anfallende Niederschlagswasser. Dem entspricht ein einheitlicher Gebührensatz für die Beseitigung beider Abwasserarten, bei dessen Ermittlung die Gesamtkosten der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt werden. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden dabei nach dem Maßstab des Frischwasserverbrauchs auf die Benutzer der öffentlichen Einrichtung mit verteilt. 2. Der Frischwassermaßstab ist für die Gebührenbemessung bei der Schmutzwasserbeseitigung seit langem als sachgerechter Maßstab anerkannt. Für die Beseitigung des Niederschlagswassers spiegelt der Frischwassermaßstab die tatsächliche Inanspruchnahme

3 3. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 der öffentlichen Einrichtung jedoch nicht wider. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen versiegelter Grundstücksfläche und Frischwasserbezug besteht nicht. Dies ist besonders deutlich zum Beispiel in Fällen, in denen das Niederschlagswasser gar nicht in die öffentliche Einrichtung eingeleitet, sondern dezentral auf dem Baugrundstück versickert wird, aber auch bei einer herkömmlich an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Wohnbebauung, wenn in vergleichbaren Wohngebäuden eine unterschiedlichen Anzahl von Bewohnern lebt: so verbraucht eine vierköpfige Familie im Durchschnitt viermal so viel Frischwasser wie eine alleinstehende Person, ohne dass sich die Versiegelungsflächen auf den Grundstücken zwingend unterscheiden würden. 3. Die getrennte Abwassergebühr wird derartigen Sonderfällen eher gerecht. In der Gebührenkalkulation werden hierbei die Kosten beider Abwasserarten getrennt ermittelt und getrennte Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers festgesetzt. Für das Schmutzwasser bleibt der Frischwassermaßstab (Frischwasserverbrauch) die Bemessungsgrundlage. Da die Aufwendungen für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Schmutzwassergebühr nicht mehr berücksichtigt werden, reduziert sich diese entsprechend. Zusätzlich wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben, die anhand der versiegelten Grundstücksflächen bemessen wird. Dabei kann die Art der Versiegelung berücksichtigt werden, indem lediglich teilversiegelte Flächen mit einem geringeren Wert in die Flächenberechnung eingehen als voll versiegelte Flächen. Hierdurch werden die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung verursachungsgerecht zugeordnet. Grundstücke mit hohem Versiegelungsgrad, die der öffentlichen Einrichtung große Mengen an Niederschlagswasser zuführen, werden bei dieser Gebühr stärker belastet als Grundstücke mit weniger versiegelten Flächen. Im Ergebnis werden damit die bisherigen Gesamtkosten aufgeteilt und nach zwei unterschiedlichen Maßstäben gegenüber den Gebührenschuldnern abgerechnet. 4. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom ist die Einführung der getrennten Abwassergebühr ab sofort für alle Gemeinden rechtlich zwingend erforderlich. Eine entsprechende Presseerklärung des Verwaltungsgerichtshofs vom ging dem Gemeinderat zu. 5. Die Einführung einer getrennten Abwassergebühr erfordert die Ermittlung der versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Einrichtung einleiten. Hierzu stehen zwei brauchbare Verfahren zur Verfügung: a) Die Flächenermittlung kann auf Grundlage der amtlichen Flurstücksdaten des Vermessungsamtes vorgenommen werden, die der Gemeinde bereits vorliegen. Hierbei kann eine Zuordnung der bebauten Flächen zu den Flurstücken sowie deren Eigentümern vorgenommen werden. Zusätzlich wird eine Selbstauskunft von allen betroffenen Grundstückseigentümern eingeholt. Diesen wird Gelegenheit gegeben, die für ihr Grundstück ermittelte Flächenversiegelung zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und Mitteilungen über die Anschlussverhältnisse und die Art der Versiegelung zu machen. Nach Auswertung der Selbstauskunftsunterlagen wird eine Berechnung der versiegelten Gesamtfläche vorgenommen. Diese wird zu den anteiligen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ins Verhältnis gesetzt, woraus sich die Höhe der

4 4. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Niederschlagswassergebühr ( je m 2 versiegelter Fläche) ergibt. Diese Methode ist schneller und hat damit den Vorteil, dass das Selbstauskunftsverfahren voraussichtlich noch vor den Sommerferien durchgeführt werden kann. Sie ist auch deutlich kostengünstiger und wird aus diesen Gründen von der Verwaltung empfohlen. b) Alternativ kann die Ermittlung der versiegelten Fläche auch anhand einer Befliegung des Gemeindegebiets erfolgen, bei der die einzelnen Grundstücke fotographisch dokumentiert werden. Einen hinreichenden Aussagewert hat eine solche Befliegung nur, wenn sie im Frühjahr (nach der Schneeschmelze und vor dem Grünaustrieb der Bäume und Sträucher) also sofort erfolgt. Nach der Auswertung der Orthofotos muss auch bei diesem Vorgehen ein Selbstauskunftsverfahren durchgeführt werden, um Auskunft darüber zu erlangen, welche versiegelten Flächen an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind. Dieses Verfahren ist grundsätzlich nur zu empfehlen, wenn die Fotokartierung auch für andere Zwecke verwandt werden kann. Solche Zwecke sind in Forchheim derzeit jedoch nicht erkennbar. Zudem können bei dieser Methode die Selbstauskunftsunterlagen erst nach den Sommerferien versandt werden. Der Vorteil liegt hierin, dass alle Flächen sichtbar sind, z.b. Terrassen. Jedoch sind die Kosten deutlich höher. Begleitend zu der Flächenermittlung empfiehlt die Verwaltung bei beiden Vorgehensweisen eine umfassende Information der betroffenen Bürger. Diese sollten über die Vorstellung in den politischen Gremien sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung frühzeitig in das Verfahren einbezogen werden. Zusätzlich sollten anhand einer Informationsbroschüre und eines Internetauftritts Informationen über die Einführung der getrennten Abwassergebühr zur Verfügung gestellt werden. Nach Versand der Selbstauskunftsunterlagen sollte ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet werden, das Hilfestellung beim Ausfüllen der Befragungsunterlagen leistet. Zur Integration der Flächenermittlung in die Verwaltungsabläufe, insbesondere zur Anpassung der Flächenverzeichnisse in späteren Kalkulationsjahren, sollte eine Schulung der betroffenen Mitarbeiter erfolgen. 6. Für die Einführung getrennter Abwassergebühren möchte die Verwaltung gerne mit dem Büro Schneider & Zajontz zusammenarbeiten. Die entstehenden Kosten werden über die Abwassergebühren gedeckt. 7. Die Verwaltung empfiehlt die Einführung einer getrennten Abwassergebühr zum Um eine Umsetzung der Flächenermittlung im laufenden Jahr zu gewährleisten, sollte mit den Vorarbeiten umgehend begonnen werden. Es ist beabsichtigt, die satzungsrechtlichen Voraussetzungen einschließlich der Bewertung der Versiegelungsgrade unterschiedlicher Flächen innerhalb der beiden nächsten Monate zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage sollen dem Gemeinderat die Einzelheiten einer zukünftigen Satzung sowie des erarbeiteten Fragebogens für die betroffenen Grundstückseigentümer vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt werden. Danach könnte der Fragebogen noch vor den Sommerferien fertig gestellt und an die Grundstückseigentümer versandt werden. Nach Auswertung des Rücklaufs während des Sommers würden die neuen Gebührensätze kalkuliert, so dass der Gemeinderat im Herbst 2010 über die Abwassersatzung 2011 beschließen kann. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Durchführung dieses Verfahrens an das Büro Schneider & Zajontz zu vergeben.

5 5. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Herr Dr. Schöneweiß erklärt, dass durch die Trennung die Kosten für die Gemeinde wohl erheblich höher werden, da die Gemeinde ein große Anzahl versiegelter Flächen hat. Ansonsten müsse man dies ganz individuell betrachten. Wenn ein Bürger das Regenwasser versickern lassen möchte, ist dies zwar zu Beginn eine größere Investition, dadurch wird jedoch die Abwassergebühr geringer. Gründächer sind etwas günstiger, da sich der Faktor ändert. Auch Rasengittersteine werden anders bewertet. Die Details werden durch einen Fragebogen erhoben. Nach Erfahrungswerten beträgt die Rücklaufquote der Fragebögen ca %. Gemeinderat Andreas Gerber möchte wissen in welchem Zeitraum die getrennten Abwassergebühren eingeführt werden müssen. Herr Dr. Schöneweiß berichtet, dass über die Einführung der getrennten Abwassergebühren per Gericht entschieden wurde. Die Umsetzung muss sofort erfolgen. Der VGH hat entschieden, daher wird es keine Übergangsregelungen geben. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz stellt fest, dass bei Versickerung wahrscheinlich die Kanalisation regelmäßig gespült werden muss. Er möchte wissen wer diese Kosten trägt. Dr. Schöneweiß erklärt, dass die Kosten für das Abwasser im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung abgerechnet werden. Haushalte, die von der Regenwasserkanalisation abgehängt sind bezahlen dafür kein Gebühren. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz stellt fest, dass Kiesflächen mit dem Faktor 0,2 eingestuft wurden. Er fragt nach warum der Faktor 0,2 beträgt. Es gibt auch Flächen von denen das Regenwasser nicht in die Kanalisation kommt. Dr. Schöneweiß erklärt, dass nur Flächen berücksichtigt werden, die tatsächlich Oberflächenwasser ableiten. Gemeinderat Daniel Weis möchte wissen, ob die Kosten für die Gemeindeflächen auch auf die Allgemeinheit umgelegt werden können, da diese Flächen auch für die Allgemeinheit zugänglich sind. Hauptamtsleiter Michael Kindler erklärt, dass die Gemeinde genauso behandelt wird wie jeder andere Eigentümer auch und daher die Gemeinde die Gebühren bezahlen muss. Die Kosten für die Straßenentwässerung muss der Gemeindehaushalt bringen. Dies ist aber bereits heute so. Gemeinderätin Ute Eckert möchte wissen wie die Straßen behandelt werden. Außerdem fragt sie nach, ob die getrennten Abwassergebühren auch in Gemeinden unter Einwohner eingeführt werden müssen. Herr Dr. Schöneweiß erklärt, dass die Kosten für die Straßenentwässerung der Gemeindehaushalt aufbringen muss. Dies ist aber bereits heute so. Auch Gemeinden unter

6 6. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April Einwohner betreffe die Entscheidung des VGH. Er erinnert, dass bereits heute in Neubaugebieten das Regenwasser versickert werden muss. Diese Grundstückseigentümer müssen bisher die Einleitung des Regenwassers der anderen Bürger trotzdem mitbezahlen. Dies sei einfach nicht gerecht. Gemeinderat Christian Pickhardt möchte wissen wie die Kreisstraßen abgerechnet werden. Diese Kosten werden durch die Gemeinde bezahlt, so Dr. Schöneweiß. Die Kanäle und die Straßenentwässerung sind Sache der Gemeinde. Allerdings wird auch über den FAG ein Zuschuss jedes Jahr gewährt. Gemeinderat Andreas Gerber möchte wissen, ob die ausgefüllten Fragebögen auch überprüft werden. Dies kann Dr. Schöneweiß bestätigen. Falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit. Gemeinderat Otmar Gerber möchte wissen wer die Faktoren festlegt. Herr Dr. Schöneweiß erklärt, dass der Gemeinderat die Faktoren festlegt. Er wird Vorschläge für eine Satzung unterbreiten bevor man diese in öffentlicher Sitzung beschließt. Allerdings ist man hier auf die Vorgaben der Fachverbände angewiesen. Man kann nur Sätze nehmen, die auch nachher einer gerichtlichen Entscheidung standhalten. Gemeinderat Christian Pickhardt interessiert, ob es eine Sonderfall/Härtefallregelung gibt. Dr. Schöneweiß erinnert, dass es solch eine Regelung bisher nicht gab und auch neu nicht geben wird. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz fragt nach was man unternehmen muss, wenn man Teile des Gebäudes versickern lassen möchte. Hauptamtsleiter Michael Kindler erklärt, dass in diesem Fall ein Entwässerungsgesuch bei der Gemeinde eingereicht werden muss, wie dies bei Neubauten bereits der Fall ist. Gemeinderat Eberhard Weis möchte wissen, ob auch mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam versickern können. Herr Dr. Schöneweiß kann dies bestätigen. Gemeinderätin Ute Eckert weist darauf hin, dass in Forchheim schon sehr viele Hofflächen vorhanden sind, die teilweise von Einzelpersonen bewohnt werden. Teilweise seien die neu entstehenden Kosten unzumutbar. Bürgermeister Johann Gerber hält die Ermittlung der versiegelten Flächen auch für sehr schwierig, daher werden diese Arbeiten an eine Firma vergeben und nicht von der Verwaltung ausgeführt. Man müsse die Abwassergebühren jedoch trotzdem getrennt

7 7. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 abrechnen. Die Gebührenzahler sind zur Bezahlung verpflichtet. In besonderen Härtefällen ist unter Umständen eine Ratenzahlung möglich. Eine Befreiung von den Gebühren ist unmöglich. Gemeinderat Daniel Weis kann sich vorstellen, dass man die Luftbilder auch noch für andere Dinge verwenden könnte. Er fragt nach wie hoch die Mehrkosten sind. Dr. Schöneweiß erklärt, dass die Verwendung der Luftbilder nicht ganz so einfach ist. Man müsse dann die Kosten auch herausrechnen und auf den Gemeindehaushalt umlegen. Er könne dies nicht empfehlen. Gemeinderat Christian Pickhardt möchte wissen, ob auch Schwarzbauten über die Methode des ALK erfasst werden. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass die Daten zwar nicht ganz auf dem aktuellsten Stand sind, jedoch aber eine 90% Genauigkeit haben. Außerdem muss wie bei einer Steuererklärung der Abgabepflichtige eine Erklärung abgeben. Falsche Angaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Sicherlich werden in den kommenden Jahren auch regelmäßige Stichproben erfolgen. Dies muss den Abgabepflichtigen bewusst sein. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Die Einführung einer getrennten Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser zum wird beschlossen. Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer getrennten Abwassergebühr zum Gebührenjahr Die Flächenermittlung wird auf Grundlage der amtlichen Flurstücksdaten vorgenommen. Eine zusätzliche Befliegung wird nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes beauftragt. 9 Ja-Stimmen. Vergabe des Auftrags zur Einführung der getrennten Abwassergebühren auf der Basis des ALK-Modells Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass die Verwaltung für die Ermittlung der versiegelten Flächen die Unterstützung eines Fachbüros benötigt. Seitens der Verwaltung wird den Gemeinderäten aus Forchheim und Endingen die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Kommunale Entwicklung Schneider & Zajontz vorgeschlagen. Das Honorarangebot wurde gemeinsam für die Stadt Endingen und die Gemeinde Forchheim eingeholt. Das Angebot ging dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zu. Folgende Kosten würden für die Gemeinde Forchheim entstehen:

8 8. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 ALK-Modell, Pos ,00 : Flst. x 350 Flst. Forchheim = 1.824,59 optional Öffentlichkeitsarbeit 826,22 optional Gebührenkalkulation 375,00 Beschluss: Abstimmungsergebnis: Der Auftrag wird an die Gesellschaft für Kommunale Entwicklung Schneider & Zajontz wie angeboten vergeben. 9 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 2 Antrag von Tobias Dietrich auf Befreiung von den Bebauungsvorschriften für den Bebauungsplan Lehgarten Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass in den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Lehgarten folgendes geregelt ist: Als Dacheindeckung werden nur Ziegeln in den Farben naturrot bis rotbraun zugelassen. Weiße, helle, blanke, glänzende oder leuchtende Farben sind unzulässig. Für Betriebsgebäude können Ausnahmen zugelassen werden. Dachaufbauten und Eindeckungsmaterialien zur Nutzung von Sonnenenergie sind auch in anderen Farben ausnahmsweise zulässig. Der Antrag auf Befreiung und eine nachvollziehbare Begründung von Herrn Dietrich ging dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zu. Herr Dietrich beantragt für seinen Neubau eine dunkelgraue Dacheindeckung zuzulassen, da diese zu einer modernen und zeitgemäßen Architektur und Farbgestaltung passt. Die Verwaltung empfiehlt als Dacheindeckung zukünftig auch Ziegel mit einem dunkelgrauen Farbton zuzulassen. Gemeinderat Daniel Weis möchte wissen, ob diese Änderung dann für das gesamte Bebauungsplangebiet gilt. Bürgermeister Johann Gerber hält es für sinnvoll den gesamten Bebauungsplan dahingehend zu ändern. Für Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz stellt sich die Frage, warum die Farbwahl der Ziegel überhaupt eingeschränkt wurde. Schließlich gäbe es sehr viele schöne Ziegel. Gemeinderätin Ute Eckert berichtet von Baugebieten in denen sämtliche Ziegelarten vorhanden sind. Dieses Durcheinander störe den Anblick überhaupt nicht.

9 9. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass der Bebauungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung geändert werden muss, da dies heute kein Tagesordnungspunkt ist. Dort könne man dann darüber beraten. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Dem Antrag von Herrn Tobias Dietrich wird stattgegeben. 9 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 3 Bauantrag Neubau einer Lagerhalle am dem Grundstück Flst.Nr. 5327, Tennenbacher Weg, Forchheim Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauunsplan Bruckwasen. Die Festsetzungen sind eingehalten. Eine Befreiung ist nur notwendig dahingehend, dass der geplante Grünstreifen als Regenwasserversickerungsfläche benötigt wird. Dies kann kompensiert werden durch den Ausgleich an anderer Stelle. Die Kosten sind vom Bauherr zu tragen. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Dem Bauantrag wird zugestimmt. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen hat der Bauherr zu tragen. 9 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 4 Bekanntgaben Navigationssystem Bürgermeister Johann Gerber erinnert, dass in einer letzten Sitzung vorgetragen wurde, dass die Straße Zum Kaiserstuhl in keinem Navigationsgerät zu finden ist. Die Straße wurde nun bei der Firma Teleatlas eingestellt. Kanaldamm Die Löcher im Kanaldamm werden beseitigt, so der Bürgermeister. Mit dem Aufstellen einer Ruhebank wird gewartet wie es mit der Munitionsbeseitigung aussieht. Projekt Flächen gewinnen Für dieses Projekt musste geprüft werden wie die Häuser bewohnt sind. Folgendes Ergebnis wurde ermittelt: Unbewohnte/unbewohnbare Häuser: 26 Bewohnt mit einer Person über 70: 26 Bewohnt mit einer Person unter 70: 24

10 10. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 4 vom 12. April 2010 Tagesordnungspunkt 5 Fragestunde Projekt Flächen gewinnen Gemeinderat Otmar Binder möchte wissen wie der Rücklauf der Fragebögen zum Thema Flächen gewinnen im Innenbereich war. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass viele Fragebögen ausgefüllt zurückkamen. Bis jetzt hat sich jedoch noch niemand gemeldet, der unbedingt ein Projekt verwirklichen möchte. Fenster Kindergarten Gemeinderätin Ute Eckert möchte wissen wann die Fenster im Kindergarten eingebaut werden. Man wurde bisher immer vertröstet. Man sollte der Firma Druck machen. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass der größte Teil eingebaut wurde, die Arbeiten jedoch noch nicht ganz abgeschlossen sind. Anhänger Bauhof Bürgermeister Johann Gerber macht darauf aufmerksam, dass der neue Anhänger für den Bauhof nun im Einsatz ist. Fenster Kindergarten Gemeinderat Christian Pickhardt fragt nach, ob es bindende Fristen bei der Auftragsvergabe gibt. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass es keine bindende Frist gibt. ZUR BEURKUNDUNG: Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte: Die Schriftführerin:

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