Kultur und Sportverein der Siemens AG Österreich - Sektion Segeln

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1 Kultur und Sportverein der Siemens AG Österreich - Sektion Segeln Allgemeine Segelanweisungen gültig für alle Dienstag-Regatten der KSV-Segelsektion der Siemens AG Österreich bei der Segelschule Hofbauer Regeln Es gelten die jeweils gültigen Wettfahrtsregeln der ISAF, sofern Sie nicht durch diese Segelanweisungen geändert werden. Änderungen sind z.b. Keine Protestflagge, Entlastung nach einem Regelverstoß mit 360 Grad statt mit 720 Grad. Damit nicht durch endlose zeitraubende Protestverhandlungen die Regatten zerredet werden wird die größte Fairness der Teilnehmer untereinander unbedingt gefordert. (Siehe auch Pkt 16 faires Segeln) Jeder Teilnehmer muss sich jedoch darauf verlassen können, dass die folgenden Grundregeln unbedingt eingehalten werden (salopp formuliert): 1. Backbordschoten vor Steuerbordschoten 2. Lee vor Luv 3. Voraus vor Achteraus 4. Überholter vor Überholendem 5. Kurshalter vor wendender/halsender Yacht 6. Innenlieger vor Außenlieger 7. Steuermannswechsel ist während der Wettfahrt nicht gestattet 2. - Meldungen und Startgelder Meldungsschluß ist spätestens am Dienstag Uhr (telefonisch bei Hrn. Schön Tel /36217 oder per Harald.Schoen@nsn.com) Nachträgliche Meldungen werden bis zum Ankündigungssignal entgegengenommen. Die Teilnahme ist jedoch von den dann noch verfügbaren Booten begrenzt. Das Nenngeld setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Bootsmiete, Preisgelder, Zuschläge für Nichtmitglieder und ist vor der Steuermannsbesprechung der Wettfahrtsleitung zu bezahlen Haftung Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, es gelten die Haftungsbestimmungen für Bootsmieter. D.h. jeder Teilnehmer haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des von ihm gemieteten Bootes (allenfalls hat er ein Regressrecht, wenn ein anderer an einem verursachten Schaden Schuld trägt). Er haftet natürlich auf für Schäden, die er anderen zufügt. Bitte das Boot bei der Übernahme kontrollieren und allfällige Beschädigungen dem Bootsmann der Segelschule melden

2 4. - Bootsverlosung und Steuermannsbesprechung Die Steuermannsbesprechung findet um ca Uhr statt. Um Chancengleichheit zu erreichen werden dabei die vorhandenen Boote unter den Teilnehmern verlost. Veränderungen am Bootsmaterial sind nicht gestattet (z.b. keine Kraftübersetzungen im Fock- und Großfall, keine Ruderfallen und keine Privatschoten). Beschädigte Segel dürfen selbstverständlich getauscht werden Kurs Der zu segelnde Kurs wird von der Rennleitung vor Verlosung der Boote bekannt gegeben, ebenso ob die Bojen (= Bahnmarken) steuerbord oder backbord gelassen werden. Meist wird gegen den Wind gestartet, die Bojen backbord gerundet und "Große" oder "Kleine" Runden gesegelt Startlinien Die Startlinie wird bei der Steuermannsbesprechung bekannt gegeben. Meist werden je nach Windrichtung folgende Hauptstartlinien festgelegt: a) bei Westwind ist die Startlinie die Verlängerung der Lufkante des Ostfloßes bis zu dem an der gegenüberliegenden Seite befindlichen höchsten Nadelbaum. b) bei Ostwind ist die Startlinie die Verlängerung der Leekante des Westfloßes bis zum Mast des gegenüberliegenden Segelbootes (oder eines anderen gegenüberliegenden Gegenstandes). c) Bei Ostwind und bei großen Starterfeldern kann der Start auch von einem Startboot aus erfolgen. 7. Startsignale a) ca. 6 Minuten vor dem Start wird die bei der Steuermannsbesprechung gesetzte Flagge L eingeholt. a) Ankündigungssignal: (= 5 min bis zum Start) Setzen der Klassenflagge (Piratenbeil) und Abgabe eines akustischen Signals (Glocke). b) Vorbereitungssignal: (= 4 min bis zum Start) Setzen der Flagge P und Abgabe eines akustischen Signals (Glocke). c) 1 Min. vor dem Start, Bergung des Vorbereitungssignals und Abgabe eines akustischen Signals (Glocke) "Round the Ends" und Einminutenregel finden keine Anwendung, da die Startlinienbegrenzungen Landmarken sind. d) Startsignal: Zum Start wird das Klassensignal geborgen und ein akustisches Signal abgegeben Startverschiebung Setzen der Flagge L und lang anhaltendes akustisches Signal. Bleibt die Klassenflagge dabei weitergesetzt, so gilt als Startverschiebung 1 Minute. Wird die Klassenflagge eingeholt, so ist der Startvorgang abgebrochen und beginnt mit Bergen der Flagge L erneut gemäß Pkt

3 9. - Rückrufe EINZELRÜCKRUFE werden durch Setzen der Flagge "X" und durch ein akustisches Signal angezeigt. Die Flagge bleibt solange gesetzt bis die Frühstarter hinter die Startlinie gefahren sind, maximal jedoch vier Minuten. Die Rennleitung wird zusätzlich die Bootsnummern der Frühstarter durch Zuruf bekannt geben, wenn es technisch möglich ist. Jene Frühstarter, die nicht hinter die Startlinie zurückgefahren sind, werden disqualifiziert. ALLGEMEINE RÜCKRUFE werden durch Setzen des ersten Hilfsstanders angezeigt. Zusätzlich werden mehrere akustische Signale hintereinander abgegeben. Die Klassenflagge bleibt dabei gesetzt. Der erste Hilfsstander bleibt solange gesetzt bis alle Yachten wieder hinter die Startlinie zurückgefahren sind, maximal jedoch vier Minuten. Der neuerliche Start erfolgt genau 5 Minuten nach dem Fehlstart. Jene Yachten, die nicht hinter die Startlinie zurückgefahren sind, werden disqualifiziert Bahnabkürzung Setzen der Flagge S (=umgekehrter Blauer Peter), beim Queren der Ziellinie auf der Kreuz ist für die Mannschaft die Wettfahrt beendet Ziellinie Ziellinie ist meist auch die Startlinie; die Wettfahrtsleitung kann auch während der Wettfahrt die Ziellinie vorverlegen, muss dies dem Feld aber rechtzeitig bekannt geben. (Flautenregatten) 12. Abbruch der Wettfahrt und deren Wertung Wenn der Wind plötzlich einschläft, muss die Wettfahrt abgebrochen werden. Der Abbruch der Wettfahrt erfolgt durch Setzen der Flagge N und unter gleichzeitiger Abgabe mehrerer akustischer Signale. Als Ergebnis wird die Reihung nach der letzten, vollständig gesegelten Runde herangezogen. Wurde noch keine Runde vollständig gesegelt, so wird die Wettfahrt nicht gewertet. 13. Wertung weit zurückliegender Yachten. Die Wettfahrtsleitung ist nicht verpflichtet, den Zieldurchgang weit zurückliegender Yachten abzuwarten. Sie erhalten jenen Platz zugeteilt, den sie bei "Schluss der Wettfahrt" einnehmen. Ist dieser Platz nicht einwandfrei feststellbar, werden sie gewertet, wie wenn sie untereinander ein totes Rennen gesegelt hätten. 14. Yachten, die vorzeitig aufgeben Yachten, die vorzeitig aufgeben, müssen dies unverzüglich der Wettfahrtsleitung bekannt geben. 15. Ende der Wettfahrt Die Wettfahrt ist dann beendet wenn alle Teilnehmer den Kurs unter Berücksichtigung des Punktes 13 (Wertung weit zurückliegender Yachten) abgesegelt haben

4 16. Verhalten der Teilnehmer untereinander Faires Segeln Da unsere Regatten keinen professionellen Charakter haben, erwarten wir von den Teilnehmern gegenseitige Überwachung. Fehlende Fairness kann jeden Sport verderben. Außerdem erwarten wir Nachsicht gegenüber ungeübteren Teilnehmern (z.b.: Neueinsteiger). Von den routinierten Segeln erwarten wir uns eine Vorbildwirkung sowohl in seglerischer als auch im sportlichen Verhalten. 17. Verwarnungen, Proteste und Berufungen Proteste und Verwarnungen sind unmittelbar nach Ende der Wettfahrt bei der Wettfahrtsleitung zu melden. a) Verwarnungen: Verwarnungen werden wie Proteste behandelt. Gegenüber den Protesten kann die Verwarnung mündlich abgehandelt werden und der Schiedsspruch hat keine Konsequenzen auf das Ergebnis. b) Proteste Proteste werden grundsätzlich nicht angenommen, da unsere Regatten keinen professionellen Charakter haben, wir auch keine spitzfindige Regelauslegung anstreben und wir schlussendlich nicht nach der Wettfahrt und auch noch am nächsten Tag stundenlange emotionale Diskussionen führen wollen. Bei groben Regelverstößen oder Kollisionen behält sich die Wettfahrtsleitung allerdings vor, den Protest anzunehmen und eine Protestverhandlung wie folgt durchzuführen: Der Protest ist schriftlich einzubringen und muss folgende Einzelheiten enthalten: 1) Skizze des Vorfalls 2) Darstellung des Sachverhalts 3) Nennung der Zeugen Sieht die Mannschaft Ihr Fehlverhalten ein, so wird sie um drei Plätze zurückgereiht, ohne dass sich die Reihung der anderen Teilnehmer ändert. Allfällige Tagespreise gehen auf den nächstplazierten über. Sieht sie Ihren Fehler nicht ein, so wird die Protestverhandlung von der Wettfahrtsleitung durchgeführt und auch die Entscheidung gefällt. Die Wettfahrtsleitung ist berechtigt, zur Entscheidungsfindung zusätzliche Regelkundige beizuziehen. Eine Berufung gegen den Schiedsspruch ist nur dann gestattet, wenn die Wettfahrtsleitung sich aus Regattateilnehmern zusammensetzt, die selbst in der Jahresgesamtwertung aufscheinen. Im Fall einer Berufung tritt ein Schiedsgericht zusammen. Dieses setzt sich aus beiden Obmännern und einem Regattateilnehmer zusammen, der über nationale Regattaerfahrung verfügt und nicht am Protest beteiligt ist. Ist einer der Obmänner am Protest beteiligt, so wird er durch einen anderen Regattateilnehmer ersetzt, der über die gleichen Voraussetzungen verfügt. Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Eine Vertagung um eine Woche ist zulässig. Ferner können vom Schiedsgericht die anwesenden Regattateilnehmer zur Abstimmung über den Schiedsspruch aufgefordert werden, wobei dann die einfache Mehrheit entscheidet

5 c) 720 Grad-Regel: Die 720 Grad Regel ist durch die 360 Grad Regel ersetzt. Die 360 Grad Regel wird angewendet um einen Regelverstoß zu neutralisieren und sich von einem Protest freizukaufen. Im Sinne der Fairness bitten wir die Teilnehmer sich dieser Regel zu bedienen. d) Proteste gegen die Wettfahrtsleitung Proteste werden vom Schiedsgericht behandelt und dann vom den anwesenden Regattateilnehmern durch Abstimmung entschieden, wobei die einfache Mehrheit entscheidet. Protestgründe gegen die Wettfahrtsleitung sind: 1) Verspätetes oder zu frühes Setzen der Startsignale wobei als Toleranz + 5 sec. von der tatsächlichen Startzeit zulässig sind. Die tatsächliche Startzeit richtet sich nach Setzen der Ankündigung (Klassenflagge) 2) Wenn nach erfolgtem Zieleinlauf die Reihenfolge der Yachten nicht ordnungsgemäß wiedergegeben werden kann. 3) Verspätetes Setzen oder zu frühes Streichen des Signals S (bei Verkürzung der Wettfahrt). e) Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes bzw. des Abstimmungsergebnis der anwesenden Teilnehmer ist keine Berufung möglich. 18. Wertungssystem a) Die Wertung erfolgt nach der ÖSV-Punkteliste 1965, (Wertungsreihe ist unabhängig von den teilnehmenden Yachten, es gilt die Reihe mit 24 Yachten) b) Yachten, die ein "totes" Rennen gesegelt haben, erhalten alle die Punkteanzahl, die dem günstigsten Rang entspricht. c) Yachten, die vorzeitig aufgegeben haben, erhalten den 24. Platz, da der Start als Wertung für den Durchhaltepokal gilt. d) Eine Regatta wird für die Jahreswertung herangezogen, wenn mindestens 6 Boote am Start sind. In Ausnahmefälle ist die Regatta gültig, wenn mindestens 4 Boote am Start sind, jedoch müssen in diesem Fall Teilnehmer und Wettfahrtsleitung einverstanden sein. 19. Jahreswertung a) Zur Jahreswertung werden die besten 10 Ergebnisse für die Gruppe 1 ( 6 für die Gruppe 2) herangezogen, wobei Vorschoter und Steuerleute getrennt gewertet werden. b) Jahressieger seiner Gruppe ist derjenige, der die meisten Punkte erreicht hat. c) Gibt es unter den jeweils fünf Bestplazierten Teilnehmer mit gleicher Punkteanzahl, so errechnet sich die Platzierung wie folgt: Besser placiert ist der, der mehr Einzelwertungen gewonnen hat. Ist auch hier noch Gleichstand, so ist der besser placiert, der mehr zweite Plätze hat, usw. d) Die jeweils drei Bestplatzierten erhalten je einen Pokal

6 e) Durchhaltepokal: Den Durchhaltepokal erhält derjenige, der an den meisten Regatten teilgenommen hat und keinen anderen Pokal erhält. Eine Wettfahrtsleitung gilt als Teilnahme. 20. Wettfahrtsleitungen Die Wettfahrtsleitung wird alternierend von den Teilnehmern durchgeführt. Jeder Steuermann, der an mindestens 8 Wettfahrten teilgenommen hat, muss jährlich eine Regatta leiten. Freiwillige Meldungen werden angenommen. 21. Absegeln Das Absegeln ist eine Veranstaltung zum Saisonausklang und wird nicht mehr für die Jahreswertung herangezogen. Es wird bei dieser Veranstaltung die Mannschaft gewertet, daher ist auch ein Steuermannswechsel zulässig Es sind drei Durchgänge vorgesehen, die nach dem Bonussystem gewertet werden (=altes olympisches System: 0 ; 3; 5,7; 8; 10; 11,7; 13; 14; etc). Die Ergebnisse werden zusammengezählt und die schlechteste Wettfahrt wird gestrichen. Sieger des Absegelns ist jene Mannschaft, die die wenigsten Punkte erzielt hat. Gibt es in der Gesamtwertung Mannschaften mit gleicher Punkteanzahl, ist jene Mannschaft besser placiert, die mehr Einzelwertungen gewonnen hat. Ist auch hier noch Gleichstand, so ist der besser placiert, der mehr zweite Plätze erreicht hat, usw. Bei dieser Bewertung werden auch die Streichresultate berücksichtigt. 22. Spezielle Vorschriften für die Alte Donau Auf der Alten Donau gilt grundsätzlich die Seen- und Flußverkehrsordnung mit einigen Änderungen durch den Grundeigentümer (WasserstrassenDion). Die wichtigste Änderung betrifft die Segelboote, die Nachrang gegenüber Ruder- Tret- und Elektrobooten haben und von diesen einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten müssen. (Dies gilt natürlich auch für Schwimmer und Benützer von Luftmatratzen u.ä.) - 6 -

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