Abmahnung wie reagiere ich richtig Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld,
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- Curt Sauer
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1 Abmahnung wie reagiere ich richtig Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle Bielefeld Telefon 0521/
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3 Zweck einer Abmahnung Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Wird ein Unterlassungsanspruch ohne vorherige Abmahnung gerichtlich geltend gemacht, so muss der Kläger bei einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten die Kosten tragen.
4 Rechtsverletzungen sind im Internetzeitalter leicht recherchierbar Automatisierte Erfassung und Beweissicherung von Rechtsverletzungen
5 Unklare und unzweckmäßige gesetzliche Regelungen Handwerkliche Fehler bei der Formulierung von Vorschriften Häufige Gesetzesänderungen und neue Informationspflichten
6 Uneinheitliche Rechtsprechung Zwei Juristen = Drei Meinungen
7 "fliegender" Gerichtsstand = bei Rechtsverletzungen im Internet ist jedes Gericht örtlich zuständig, wo die Internetseite (bestimmungsgemäß) aufgerufen werden kann
8 Ein Unternehmer muss sich immer selbst über rechtliche Änderungen (Gesetzgebung und Rechtsprechung) informieren
9 Ausgangslage In der Praxis viele Fehler und Missverständnisse Abmahnungen als Instrument aufgrund Rechtsmissbrauch und Abzocke ins Gerede gekommen Aber notwendig für Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
10 Typische Rechtsverletzungen Unzulässige Klauseln in AGB Nicht- oder falsche Umsetzung von Informationspflichten (z.b. Widerrufsbelehrung; Impressum) Verletzung von Schutzrechten (Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen etc.) Sonstige Wettbewerbsverstöße (z.b. Spitzenstellungsbehauptung, Werbung mit Selbstverständlichkeiten)
11 Wer ist zur Abmahnung berechtigt? - rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen (Wirtschafts- und Fachverbände, Vereine zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) - Verbraucherschutzvereine, sofern qualifizierte Einrichtungen nach 4 UKlaG und Verstoß gegen verbraucherschützende Norm - IHK s und Handwerkskammern Problem: Seriöse und unseriöse Abmahnvereine.
12 Wer ist zur Abmahnung berechtigt? Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber Mitbewerbereigenschaft wird von der h.m. weit verstanden (z.b. auch vertikal Hersteller Händler; auch grobe Überschneidungen ausreichend) Problem: Abmahnungen durch Scheinmitbewerber
13 Wer ist zur Abmahnung berechtigt? Bei Schutzrechtsverletzungen (Urheberrechte, Markenrecht,Patentrecht etc.) ist Inhaber der Rechte zur Geltendmachung berechtigt. Bei eine Abmahnung sollte Rechteinhaberschaft geprüft werden. Abmahner muss im Abmahnstadium Inhaberschaft an Rechten nicht vollständig darlegen und nachweisen.
14 Inhalt einer Abmahnung - Sachverhaltsdarstellung und rechtlicher Vorwurf, so dass Vorwurf überprüfbar ist - Vorschlag strafbewehrte Unterlassungserklärung (Hinweis, dass der Vorschlag nicht bindend ist) - Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung: 5-10 Tage (in Eilfällen auch kürzer) - Androhung gerichtlicher Schritte
15 Im Abmahnschreiben im Regelfall enthalten Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung über Verletzungshandlungen Schadensersatz für bisherigen und zukünftigen Schaden Übernahme der Kosten der Abmahnung
16 Inhalt einer Abmahnung Sonderregelung im Urheberrecht 97a Abs. 2 UrHG Die Abmahnung muss in klarer und verständlicher Weise : - Name oder Firma des Verletzten angeben - die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen, - geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatzund Aufwendungsersatzansprüche aufschlüsseln - angeben inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Andernfalls ist Abmahnung unwirksam.
17 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Die Kosten der Abmahnung Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wenn Unterlassungsanspruch besteht Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Abgemahnte den rechtswidrigen Zustand sofort beseitigt. Keine Kostenfreie Verwarnung vorab erforderlich Streitfrage: Große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung
18 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Die Kosten der Abmahnung Keine Erstattung von eigenen Abmahnpauschalen, wenn Abmahnung nicht durch einen Anwalt sondern von Urheberrechtsinhaber oder Mitbewerber selbst ausgesprochen wird. Ausnahmen: Abmahnvereine, die eine Pauschale verlangen dürfen
19 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Die Kosten der anwaltlichen Abmahnung Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten 1,3 Geschäftsgebühr + 20 EURO Auslagenpauschale + nach Rspr. des Bundesfinanzhofs USt. Höhe der Gebühr richtet sich nach Streitwert Häufiger Streitpunkt ist Bestimmung des Streitwerts Streitwert des Unterlassungsanspruchs richtet sich nach Bewertung des Unterlassungsanspruchs Richtwerte der Gerichte - Rechtsprechung sehr uneinheitlich
20 Zugang der Abmahnung Abmahnung nicht an Form gebunden Abmahner muss Absendung aber nicht zwingend immer Zugang der Abmahnung beweisen Einzelheiten zum Zugang streitig
21 Vollmacht Beifügung einer Vollmacht einer anwaltlichen Abmahnung nicht erforderlich. Empfänger kann die Vorlage der Vollmacht verlangen. Dies berührt die Wirksamkeit der Abmahnung und der Fristsetzung aber nicht
22 Abmahnungen und Rechtsmissbrauch 8 Abs. 4 UWG Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
23 Abmahnungen und Rechtsmissbrauch Immer eine Frage des Einzelfalls und Zusammenschau aller Umstände Rechtsprechung sehr uneinheitlich Häufiger Fehler: Eine Serienabmahnung begründet allein keinen Abmahnungsmissbrauch.
24 Indizien für Rechtsmissbrauch - Vielzahl von Abmahnungen - Missverhältnis von Kostenrisiko und Umsatz - zu weite Formulierung der Unterlassungsverpflichtung
25 Indizien für Rechtsmissbrauch - Überhöhter Streitwert / überhöhte Rechtsanwaltskosten - Kein Verschulden für Vertragsstrafe - zu hohe Vertragsstrafe
26 Indizien für Rechtsmissbrauch - Verknüpfung von vorformulierter Unterlassungserklärung und Anerkenntnis sonstiger Ansprüche in einer Erklärung - Gleiche Fristen für Unterlassungserklärung und sonstige Ansprüche - Aufspaltung auf mehrere Abmahnungen - gemeinsame Abmahnaktion durch mehrere Unternehmen
27 Unberechtigte Abmahnung Eine unberechtigte Abmahnung aus Schutzrechten (z.b Urheberrecht, Markenrecht) ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Folge: Schadensersatz (= Erstattung der eigenen Anwaltskosten). Nach herrschender Rspr. gilt dies nicht für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Rechtsmissbräuchliche Abmahnung = Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten Daneben: Negative Feststellungsklage (= Feststellung dass Unterlassungsansprüche nicht bestehen)
28 Bei berechtigter Abmahnung: Zur Ausräumung Wiederholungsgefahr für Unterlassungsanspruch Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich = Verpflichtung gerügtes Verhalte zukünftig zu unterlassen und bei jedem Verstoß Vertragsstrafe an Abmahner zu zahlen. Entscheidungsträger einer juristischen Person haften häufig auch persönlich neben Gesellschaft auf Unterlassung (z.b. Geschäftsführer einer GmbH)
29 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Gefahr durch unkritische Verwendung der vorformulierten Unterlassungserklärung Wichtig: Wortlaut und Inhalt der Unterlassungserklärung müssen genauestens überprüft werden, da diese häufig unverhältnismäßig weit formuliert sind oder eine zu hohe Vertragsstrafe enthalten. Dies ist besonders gefährlich, da später für jeden einzelnen Verstoß die festgesetzte Vertragsstrafe fällig wird.
30 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Besondere Gefahren, z.b.: - Untersagte Inhalte auf Server noch aufrufbar - alten Werbematerialen - alte Inhalte in Suchmaschinen-Cache, in Bildersuche und auf Preisvergleichsseiten - Versehentlich Verwendung alter Daten / Datenbestände
31 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Daher auch immer überlegen: Keine Unterlassungserklärung abgeben und lieber eine gerichtliche Entscheidung kassieren. Vorteile dieser Vorgehensweise u.a.: - nicht alle Abmahner leiten gerichtliche Schritte ein - bei einem Verstoß gegen Unterlassungstitel würde Ordnungsgeld in die Staatskasse fließen und nicht dem Abmahner zustehen Nachteile dieser Vorgehensweise u.a.: - starke Einschränkung der Unterlassungsverpflichtung nicht immer möglich - höhere Kosten, aber meist überschaubar
32 Abmahnung im Wettbewerbsrecht Weitere Maßnahmen: Bei der Gegenseite nach rechtlichen Fehlern suchen und rechtliche Schritte einleiten
33 Gesetzgeber plant Maßnahmen gegen Abmahnungsmissbrauch Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Dokumente/RefE_fairerWettbewerb.html
34 Wesentliche Aspekte der Neureglung im Wettbewerbsrecht: - Abmahnvereine müssen in Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein und mindestens 50 Mitgliedsunternehmen aus gleicher Branche des Abgemahnten haben. Keine unangemessen hohe Vergütung der für den Verein tätigen Personen. - Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Verstößen, die ihrer Art, ihrer Schwere, ihres Ausmaßes und ihrer Folgen die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern und Mitbewerbern in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt
35 Wesentliche Aspekte der Neureglung im Wettbewerbsrecht: - Formelle Anforderungen an Abmahnung ähnlich wie im Urheberrecht. Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung bei Nichteinhaltung. - Kodifizierung des Indizienkatalogs zum Rechtsmissbrauchs - Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands
36 Aber: Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aktuelle Entscheidungen und Beiträge zum Thema in unserem Blog: oder bei facebook, twitter, linkedin
Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014
Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de
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