Wettbewerbsrecht und Abmahnung

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1 Wettbewerbsrecht und Abmahnung Ein kurzer Kurzüberblick RECHTSANWALTSKANZLEI ABELMANN - BROCKMANN Heinestr Würzburg

2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Aktuelle Änderung seit in Kraft Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern

3 Aufbau des UWG 1 Zweck des Gestzes 2 Definitionen 3 Generalklausel Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen Abs. 3: Verweis auf Anlage I (Schwarze Liste)

4 1 Satz 1 UWG Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitwettbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

5 weiterer Inhalt 4 UWG Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen 5 a UWG Irreführung durch Unterlassen 6 UWG Vergleichende Werbung. 7 UWG Unzumutbare Belästigungen.

6 weitere Regelungen 8 11 UWG Rechtsfolgen UWG Verfahrensvorschriften UWG Strafvorschriften. 20 ff. UWG Schlussbestimmungen.

7 Beispiele: Brosche mit 14 Brillanten im Stil von Cartier mit Diamantpass

8 Bewertung Unlauter handelt, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitwettbewerbers sind, wenn er die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt. 4 Nr. 9 UWG (Schwarze Liste Nr. 13)

9 Plakat 1: November 2002

10 Plakat 2: 25. Nov. 1. Dez. 2002

11

12 Einstweilige Verfügung Ein Kölner Gericht hat der Fastfoodkette "Burger King" einen Werbespot gegen den Konkurrenten "McDonald's" verboten. Das Kölner Landgericht wertete den Fernsehspot in seiner veröffentlichten Entscheidung (Az.: 31 O 44/03) als vergleichende Werbung.

13

14

15 Unlauter handelt, wer geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Art und Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen. 4 Zif. 1 UWG

16 Bitte durchatmen!! Es geht weiter!!

17 WAS IST EINE ABMAHNUNG? Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen Form und Inhalt sind gesetzlich nicht geregelt Der Begriff findet sich ausdrücklich erwähnt in 12 UWG

18 GRÜNDE FÜR EINE ABMAHNUNG Verbraucherschutzrechtliche Verstöße irreführende Werbung Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften z.b. Belehrungspflichten, Kennzeichnungs-pflichten,AGB, Preisangaben

19 Noch mehr Gründe für Abmahnungen Markenrechtsverletzungen z.b. unberechtigte Verwendung von Markennamen, Logos etc. Urheberrechtsverletzung z.b. Stadtpläne, Produktabbildungen, Texte, Musik, Filme, Bilder Persönlichkeitsrechtsverletzungen z.b. Beleidigung

20 WER DARF ABMAHNEN? Konkurrenten (Hauptfall) Verbraucherschutzvereine ( 4 UKlaG) rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen (Wirtschafts- und Fachverbände, Vereine zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) Markeninhaber Urheber IHK und Handwerkskammern

21 INHALT EINER ABMAHNUNG Nennung des Berechtigten/Vertretenen Vollmacht (Fehlen berührt nicht Wirksamkeit) konkrete Sachverhaltsdarstellung Benennung der Normen Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Fristsetzung (meist 1-2 Wochen, in Eilfällen auch kürzer) Androhung gerichtlicher Schritte Kostenrechnung (Fehlen berührt nicht Wirksamkeit) Unterschrift

22 FOLGEN DER ABMAHNUNG Unterlassungserklärung Vertragsstrafe ab EUR bei erneutem Verstoß gegen Unterlassungserklärung Einstweilige Verfügung bei erneutem Verstoß: Ordnungsgeld bis zu EUR / bis 6 Monate Ordnungshaft und / oder Hauptsacheklage bei erneutem Verstoß: Ordnungsgeld/Ordnungshaft

23 Was tun? Grundsätzlich gilt : Abmahnung nicht in Ablage P Im Zweifel Rechtsberatung in Anspruch nehmen Sowohl eine Abmahnung, die ignoriert wird, als auch eine Unterlassungserklärung, die fehlerhaft ist, können immense Kostenfolgen haben

24 MÖGLICHKEITEN Unterwerfung und Kostentragung Unterwerfung ohne Kostentragung Schutzschrift Gegenabmahnung negative Feststellungsklage

25 Die häufigsten Gründe für die Abmahnung Falsche / fehlende Widerrufsbelehrung Preisangaben AGB-Klauseln illegales Filesharing Bilderklau

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RECHTSANWALTSKANZLEI ABELMANN - BROCKMANN Heinestr Würzburg

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