Wettbewerbsrecht und UWG
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- Daniel Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 Wettbewerbsrecht und UWG Martin & Jörg
2 1 Einführung 2 Aufbau des UWG Allgemeine Bestimmungen Rechtsfolgen Strafvorschriften 3 Zusammenfassung
3 Zum Begri Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne Lauterkeitsrecht Kartellrecht Subventionsrecht Lauterkeitsrecht UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Ziele: Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs
4 Zum Begri Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne Lauterkeitsrecht Kartellrecht Subventionsrecht Lauterkeitsrecht UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Ziele: Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs
5 Zur Geschichte I 1869: Reichsgewerbeordnung mit Grundsatz der Gewerbefreiheit 1896: Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) 1909: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Aufgrund der Generalklausel in Ÿ 1 Entwicklung zu einem Richterrecht Ende der 20er Jahre: auch Schutz der Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit
6 Zur Geschichte I 1869: Reichsgewerbeordnung mit Grundsatz der Gewerbefreiheit 1896: Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) 1909: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Aufgrund der Generalklausel in Ÿ 1 Entwicklung zu einem Richterrecht Ende der 20er Jahre: auch Schutz der Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit
7 Zur Geschichte I 1869: Reichsgewerbeordnung mit Grundsatz der Gewerbefreiheit 1896: Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) 1909: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Aufgrund der Generalklausel in Ÿ 1 Entwicklung zu einem Richterrecht Ende der 20er Jahre: auch Schutz der Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit
8 Zur Geschichte I 1869: Reichsgewerbeordnung mit Grundsatz der Gewerbefreiheit 1896: Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) 1909: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Aufgrund der Generalklausel in Ÿ 1 Entwicklung zu einem Richterrecht Ende der 20er Jahre: auch Schutz der Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit
9 Zur Geschichte I 1869: Reichsgewerbeordnung mit Grundsatz der Gewerbefreiheit 1896: Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) 1909: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Aufgrund der Generalklausel in Ÿ 1 Entwicklung zu einem Richterrecht Ende der 20er Jahre: auch Schutz der Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit
10 Zur Geschichte II 1957: Klagebefugnis der Verbraucherverbände 2000: vergleichende Werbung gesetzlich neu geregelt 2001: Rabattgesetz aufgehoben 2004: Novellierung des UWG
11 Zur Geschichte II 1957: Klagebefugnis der Verbraucherverbände 2000: vergleichende Werbung gesetzlich neu geregelt 2001: Rabattgesetz aufgehoben 2004: Novellierung des UWG
12 Zur Geschichte II 1957: Klagebefugnis der Verbraucherverbände 2000: vergleichende Werbung gesetzlich neu geregelt 2001: Rabattgesetz aufgehoben 2004: Novellierung des UWG
13 Zur Geschichte II 1957: Klagebefugnis der Verbraucherverbände 2000: vergleichende Werbung gesetzlich neu geregelt 2001: Rabattgesetz aufgehoben 2004: Novellierung des UWG
14 Aufbau des UWG Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Schutzzweck, Denitionen, Generalklausel Beispiele Kapitel 2 Rechtsfolgen Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung Kapitel 3 Verfahrensvorschriften Kapitel 4 Strafvorschriften Strafbare Werbung, Geheimnisverrat, Vorlagenverwertung Kapitel 5 Schlussbestimmungen
15 Ÿ 1 Zweck des Gesetzes Das Gesetz schützt die Mitbewerber die Verbraucher die sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
16 Ÿ 1 Zweck des Gesetzes Das Gesetz schützt die Mitbewerber die Verbraucher die sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
17 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
18 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
19 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
20 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
21 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
22 Wettbewerbshandlung Marktteilnehmer Mitbewerber Nachricht Verbraucher (Ÿ 13 BGB) Unternehmer (Ÿ 14 BGB) Ÿ 2 Denitionen
23 Ÿ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs Ÿ 3 ist eine Generalklausel, d. h. ein Auangtatbestand für alles, was nicht spezialgesetzlich geregelt ist, aber verboten sein soll. Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
24 Ÿ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs Ÿ 3 ist eine Generalklausel, d. h. ein Auangtatbestand für alles, was nicht spezialgesetzlich geregelt ist, aber verboten sein soll. Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
25 Ÿ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von Ÿ 3 ist insbesondere... Ausübung von Druck und unsachliche Beeinussung Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit (Ÿ 4 Nr. 2: Klingelton-Werbung; BGH, Urteil vom ) Schleichwerbung (Ÿ 4 Nr. 3: vzbv vs. bild.de; LG Berlin, Urteil vom ) Nachahmung (Ÿ 4 Nr. 9: bahnhof.de, hauptbahnhof.de, bahnhoefe.de, fahrplan.de) rechtswidriges Handeln (Ÿ 4 Nr. 11: Preisangabenverordnung; OLG Hamburg, Urteil vom )
26 Ÿ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von Ÿ 3 ist insbesondere... Ausübung von Druck und unsachliche Beeinussung Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit (Ÿ 4 Nr. 2: Klingelton-Werbung; BGH, Urteil vom ) Schleichwerbung (Ÿ 4 Nr. 3: vzbv vs. bild.de; LG Berlin, Urteil vom ) Nachahmung (Ÿ 4 Nr. 9: bahnhof.de, hauptbahnhof.de, bahnhoefe.de, fahrplan.de) rechtswidriges Handeln (Ÿ 4 Nr. 11: Preisangabenverordnung; OLG Hamburg, Urteil vom )
27 Ÿ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von Ÿ 3 ist insbesondere... Ausübung von Druck und unsachliche Beeinussung Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit (Ÿ 4 Nr. 2: Klingelton-Werbung; BGH, Urteil vom ) Schleichwerbung (Ÿ 4 Nr. 3: vzbv vs. bild.de; LG Berlin, Urteil vom ) Nachahmung (Ÿ 4 Nr. 9: bahnhof.de, hauptbahnhof.de, bahnhoefe.de, fahrplan.de) rechtswidriges Handeln (Ÿ 4 Nr. 11: Preisangabenverordnung; OLG Hamburg, Urteil vom )
28 Ÿ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von Ÿ 3 ist insbesondere... Ausübung von Druck und unsachliche Beeinussung Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit (Ÿ 4 Nr. 2: Klingelton-Werbung; BGH, Urteil vom ) Schleichwerbung (Ÿ 4 Nr. 3: vzbv vs. bild.de; LG Berlin, Urteil vom ) Nachahmung (Ÿ 4 Nr. 9: bahnhof.de, hauptbahnhof.de, bahnhoefe.de, fahrplan.de) rechtswidriges Handeln (Ÿ 4 Nr. 11: Preisangabenverordnung; OLG Hamburg, Urteil vom )
29 Ÿ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs Unlauter im Sinne von Ÿ 3 ist insbesondere... Ausübung von Druck und unsachliche Beeinussung Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit (Ÿ 4 Nr. 2: Klingelton-Werbung; BGH, Urteil vom ) Schleichwerbung (Ÿ 4 Nr. 3: vzbv vs. bild.de; LG Berlin, Urteil vom ) Nachahmung (Ÿ 4 Nr. 9: bahnhof.de, hauptbahnhof.de, bahnhoefe.de, fahrplan.de) rechtswidriges Handeln (Ÿ 4 Nr. 11: Preisangabenverordnung; OLG Hamburg, Urteil vom )
30 Ÿ 5 Irreführende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer irreführend wirbt, d. h. wenn wichtige Angaben falsch sind oder fehlen, insbesondere... Merkmale der Waren oder Dienstleistungen (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 1: SMS-Chat; LG München, Urteil v ) Anlass des Verkaufs, Preisangaben (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 2: fehlende Versandkosten; OLG Hamburg, Urteil vom ) Rabatte auf nie geforderte Preise (Ÿ 5 Nr. 4) zu geringe Warenvorräte bzw. fehlende Lieferzeiten (Ÿ 5 Nr. 5: Lockvogelangebote; vzbv vs. Lidl; OLG Stuttgart, Urteil vom ; Espressomaschinen; BGH, Urteil vom )
31 Ÿ 5 Irreführende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer irreführend wirbt, d. h. wenn wichtige Angaben falsch sind oder fehlen, insbesondere... Merkmale der Waren oder Dienstleistungen (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 1: SMS-Chat; LG München, Urteil v ) Anlass des Verkaufs, Preisangaben (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 2: fehlende Versandkosten; OLG Hamburg, Urteil vom ) Rabatte auf nie geforderte Preise (Ÿ 5 Nr. 4) zu geringe Warenvorräte bzw. fehlende Lieferzeiten (Ÿ 5 Nr. 5: Lockvogelangebote; vzbv vs. Lidl; OLG Stuttgart, Urteil vom ; Espressomaschinen; BGH, Urteil vom )
32 Ÿ 5 Irreführende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer irreführend wirbt, d. h. wenn wichtige Angaben falsch sind oder fehlen, insbesondere... Merkmale der Waren oder Dienstleistungen (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 1: SMS-Chat; LG München, Urteil v ) Anlass des Verkaufs, Preisangaben (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 2: fehlende Versandkosten; OLG Hamburg, Urteil vom ) Rabatte auf nie geforderte Preise (Ÿ 5 Nr. 4) zu geringe Warenvorräte bzw. fehlende Lieferzeiten (Ÿ 5 Nr. 5: Lockvogelangebote; vzbv vs. Lidl; OLG Stuttgart, Urteil vom ; Espressomaschinen; BGH, Urteil vom )
33 Ÿ 5 Irreführende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer irreführend wirbt, d. h. wenn wichtige Angaben falsch sind oder fehlen, insbesondere... Merkmale der Waren oder Dienstleistungen (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 1: SMS-Chat; LG München, Urteil v ) Anlass des Verkaufs, Preisangaben (Ÿ 5 Abs. 2 Nr. 2: fehlende Versandkosten; OLG Hamburg, Urteil vom ) Rabatte auf nie geforderte Preise (Ÿ 5 Nr. 4) zu geringe Warenvorräte bzw. fehlende Lieferzeiten (Ÿ 5 Nr. 5: Lockvogelangebote; vzbv vs. Lidl; OLG Stuttgart, Urteil vom ; Espressomaschinen; BGH, Urteil vom )
34 Ÿ 6 Vergleichende Werbung
35 Ÿ 6 Vergleichende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer vergleichend wirbt, und der Vergleich... sich nicht auf den gleichen Bedarf oder die gleiche Zweckbestimmung bezieht sich nicht auf wesentliche, relevante Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen bezieht zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr führt die Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers herabsetzt oder verunglimpft eine Imitation einer unter einem geschützen Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt
36 Ÿ 6 Vergleichende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer vergleichend wirbt, und der Vergleich... sich nicht auf den gleichen Bedarf oder die gleiche Zweckbestimmung bezieht sich nicht auf wesentliche, relevante Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen bezieht zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr führt die Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers herabsetzt oder verunglimpft eine Imitation einer unter einem geschützen Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt
37 Ÿ 6 Vergleichende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer vergleichend wirbt, und der Vergleich... sich nicht auf den gleichen Bedarf oder die gleiche Zweckbestimmung bezieht sich nicht auf wesentliche, relevante Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen bezieht zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr führt die Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers herabsetzt oder verunglimpft eine Imitation einer unter einem geschützen Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt
38 Ÿ 6 Vergleichende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer vergleichend wirbt, und der Vergleich... sich nicht auf den gleichen Bedarf oder die gleiche Zweckbestimmung bezieht sich nicht auf wesentliche, relevante Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen bezieht zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr führt die Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers herabsetzt oder verunglimpft eine Imitation einer unter einem geschützen Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt
39 Ÿ 6 Vergleichende Werbung Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer vergleichend wirbt, und der Vergleich... sich nicht auf den gleichen Bedarf oder die gleiche Zweckbestimmung bezieht sich nicht auf wesentliche, relevante Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen bezieht zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr führt die Waren oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers herabsetzt oder verunglimpft eine Imitation einer unter einem geschützen Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt
40 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen I Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, also bei... einer erkennbar unerwünschten Werbung einem Telefonanruf ohne zumindest mutmaÿliche Einwilligung (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 2: Versicherung; OLG FF/Main Urteil ) mit Werbung verbundenen Produktempfehlungen (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 3: Quelle; OLG Nürnberg, Urteil vom ) nicht leicht erkennbarer Absenderangabe
41 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen I Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, also bei... einer erkennbar unerwünschten Werbung einem Telefonanruf ohne zumindest mutmaÿliche Einwilligung (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 2: Versicherung; OLG FF/Main Urteil ) mit Werbung verbundenen Produktempfehlungen (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 3: Quelle; OLG Nürnberg, Urteil vom ) nicht leicht erkennbarer Absenderangabe
42 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen I Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, also bei... einer erkennbar unerwünschten Werbung einem Telefonanruf ohne zumindest mutmaÿliche Einwilligung (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 2: Versicherung; OLG FF/Main Urteil ) mit Werbung verbundenen Produktempfehlungen (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 3: Quelle; OLG Nürnberg, Urteil vom ) nicht leicht erkennbarer Absenderangabe
43 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen I Unlauter im Sinne von Ÿ 3 handelt, wer Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt, also bei... einer erkennbar unerwünschten Werbung einem Telefonanruf ohne zumindest mutmaÿliche Einwilligung (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 2: Versicherung; OLG FF/Main Urteil ) mit Werbung verbundenen Produktempfehlungen (Ÿ 7 Abs. 2 Nr. 3: Quelle; OLG Nürnberg, Urteil vom ) nicht leicht erkennbarer Absenderangabe
44 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen II Zumutbar dagegen ist die Verwendung von s, wenn... die Mailadresse Bestandteil eines Kaufvertrages gewesen ist der Unternehmer die Adresse rechtmäÿig bereits zur Direktwerbung für ähnliche Waren nutzt der Kunde bei Adresserhebung darauf hingewiesen wurde, wie er widersprechen kann, und er nicht widersprochen hat
45 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen II Zumutbar dagegen ist die Verwendung von s, wenn... die Mailadresse Bestandteil eines Kaufvertrages gewesen ist der Unternehmer die Adresse rechtmäÿig bereits zur Direktwerbung für ähnliche Waren nutzt der Kunde bei Adresserhebung darauf hingewiesen wurde, wie er widersprechen kann, und er nicht widersprochen hat
46 Ÿ 7 Unzumutbare Belästigungen II Zumutbar dagegen ist die Verwendung von s, wenn... die Mailadresse Bestandteil eines Kaufvertrages gewesen ist der Unternehmer die Adresse rechtmäÿig bereits zur Direktwerbung für ähnliche Waren nutzt der Kunde bei Adresserhebung darauf hingewiesen wurde, wie er widersprechen kann, und er nicht widersprochen hat
47 Ansprüche Ÿ 8 Beseitigung und Unterlassung Beseitigung Unterlassen bei Wiederholungsgefahr vorläuger Rechtsschutz Anspruchsberechtigte jeder Mitbewerber Berufsverbände qualizierte Einrichtungen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern Missbrauch verboten
48 Ansprüche Ÿ 8 Beseitigung und Unterlassung Beseitigung Unterlassen bei Wiederholungsgefahr vorläuger Rechtsschutz Anspruchsberechtigte jeder Mitbewerber Berufsverbände qualizierte Einrichtungen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern Missbrauch verboten
49 Ansprüche Ÿ 8 Beseitigung und Unterlassung Beseitigung Unterlassen bei Wiederholungsgefahr vorläuger Rechtsschutz Anspruchsberechtigte jeder Mitbewerber Berufsverbände qualizierte Einrichtungen Industrie-, Handels- und Handwerkskammern Missbrauch verboten
50 Weitere Rechtsfolgen Ÿ 9 Schadensersatz nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Ÿ 10 Gewinnabschöpfung nur bei Vorsatz bei Vielzahl von Geschädigten Geld ieÿt in den Bundeshaushalt Ÿ 11 Verjährung sechs Monate ab Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung
51 Weitere Rechtsfolgen Ÿ 9 Schadensersatz nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Ÿ 10 Gewinnabschöpfung nur bei Vorsatz bei Vielzahl von Geschädigten Geld ieÿt in den Bundeshaushalt Ÿ 11 Verjährung sechs Monate ab Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung
52 Weitere Rechtsfolgen Ÿ 9 Schadensersatz nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Ÿ 10 Gewinnabschöpfung nur bei Vorsatz bei Vielzahl von Geschädigten Geld ieÿt in den Bundeshaushalt Ÿ 11 Verjährung sechs Monate ab Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung
53 Strafvorschriften Ÿ 16 Strafbare Werbung Irreführung durch unwahre Angaben Pyramiden- und Schneeballsysteme Ÿ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis: kaufmännischer Verkehr Betriebsgeheimnis: technischer Betriebsablauf gilt nur während des Dienstverhältnisses Ÿ 18 Verwertung von Vorlagen schützt Know-how soll vor Vertrauensbruch schützen Ÿ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat ŸŸ 17, 18, 19 sind Antragsdelikte
54 Strafvorschriften Ÿ 16 Strafbare Werbung Irreführung durch unwahre Angaben Pyramiden- und Schneeballsysteme Ÿ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis: kaufmännischer Verkehr Betriebsgeheimnis: technischer Betriebsablauf gilt nur während des Dienstverhältnisses Ÿ 18 Verwertung von Vorlagen schützt Know-how soll vor Vertrauensbruch schützen Ÿ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat ŸŸ 17, 18, 19 sind Antragsdelikte
55 Strafvorschriften Ÿ 16 Strafbare Werbung Irreführung durch unwahre Angaben Pyramiden- und Schneeballsysteme Ÿ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis: kaufmännischer Verkehr Betriebsgeheimnis: technischer Betriebsablauf gilt nur während des Dienstverhältnisses Ÿ 18 Verwertung von Vorlagen schützt Know-how soll vor Vertrauensbruch schützen Ÿ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat ŸŸ 17, 18, 19 sind Antragsdelikte
56 Strafvorschriften Ÿ 16 Strafbare Werbung Irreführung durch unwahre Angaben Pyramiden- und Schneeballsysteme Ÿ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis: kaufmännischer Verkehr Betriebsgeheimnis: technischer Betriebsablauf gilt nur während des Dienstverhältnisses Ÿ 18 Verwertung von Vorlagen schützt Know-how soll vor Vertrauensbruch schützen Ÿ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat ŸŸ 17, 18, 19 sind Antragsdelikte
57 Strafvorschriften Ÿ 16 Strafbare Werbung Irreführung durch unwahre Angaben Pyramiden- und Schneeballsysteme Ÿ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis: kaufmännischer Verkehr Betriebsgeheimnis: technischer Betriebsablauf gilt nur während des Dienstverhältnisses Ÿ 18 Verwertung von Vorlagen schützt Know-how soll vor Vertrauensbruch schützen Ÿ 19 Verleiten und Erbieten zum Verrat ŸŸ 17, 18, 19 sind Antragsdelikte
58 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
59 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
60 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
61 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
62 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
63 Zusammenfassung endlich gesetzlich konkretisiert kein direkter Verbraucherschutz oftmals nur lasche Bestrafung nur selten Gewinnabschöpfung hohes Missbrauchspotential extrem hohe Streitwerte: in einfach gelagerten Fällen von durchschnittlicher Bedeutung ca Euro
64 Literatur Wolfgang Hefermehl, Helmut Köhler und Joachim Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Au., Beck, München Thomas Hoeren, Internetrecht, heise online, verbraucherzentrale Bundesverband, juris, Wikipedia,
65
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