Der Projektvertrag / Teil I
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- Helga Richter
- vor 5 Jahren
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1 München 2015 Der Projektvertrag / Teil I Natalie Wall Fachanwältin für Informationstechnologierecht Wall&Kollegen Rechtsanwälte
2 Gliederung Begriff Projektvertrag Scheitern von Projekten: Gründe Kundeninteresse und Anbieterinteresse Leistungsgegenstände eines Projektvertrags Planungsphase und Realisierungsphase Bedeutung der Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Internationale Verträge
3 Charakteristik eines Projekts Merkmale eines Projekts: singuläres Vorhaben zeitlich begrenzt durch definierte Start- und Endtermine klare Ziele komplexes Vorhaben mit verschiedenen Techniken und Methoden neuartige und unbekannte Probleme zu lösen besonderes Risiko regelmäßig eigenes Budget, das nicht überschritten werden sollte besonderer Druck auf Projektverantwortliche.
4 Bandbreite Projekte Entwicklungsprojekte, z. B. Individualentwicklungen; Konstruktionsprojekte Organisationsprojekte (Evaluations-, Implementierungs-, Ausführungsprojekte) Unterstützungsprojekte Versuchsobjekte (Prototyping für spätere Projekte) Outsourcingprojekte
5 Begriff Projektvertrag einheitliches Vertragswerk Mindestbeteiligte: Auftraggeber und Auftragnehmer typischerweise Kombination werk- und dienstvertraglicher Elemente (nicht nur) Termine, Phasen, Milestones Pflichtenzuweisung (Pflichten- / Lastenheft) Projektkommunikation, Dokumentation, Change Requests, Eskalation Leistungsstörungen, Schadenersatz, Vertragstrafen, Haftungsbegrenzung Intellectual Property, Rechte Dritter Vertraulichkeit, Datenschutz Rechtswahl, Gerichtsstand, Schiedsvereinbarung
6 Scheitern von (SW) Projekten: Gründe 50 % aller SW-Projekte einmal während Laufzeit in Schieflage (Gartner Group) 1998 (Standish Group): 26 % SW-Projekte succeeded 28 % failed 46 % challenged, d.h. mit Zeit- und Budgetüberschreitung
7 Scheitern von Projekten: Gründe Typische Problem- und Konfliktquellen: Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft Behandlung von Change Requests Mitwirkung Dokumentation Organisation
8 Kundeninteressen (Auftraggeber) einheitlicher Projektvertrag einzelne Leistungsgegenstände bilden das System Unternehmer schuldet Gesamterfolg Regulatorium: Festpreis, Gesamtabnahme (Werkvertrag) Nachhaltige Leistungsfähigkeit des AN (DD, Garantien Dritter, Versicherbarkeit)
9 Unternehmersicht (Auftragnehmer) verschiedene Leistungsgegenstände und verschiedene Phasen entkoppeln kein Gesamterfolg möglichst auch die Einzelleistungen nicht erfolgsorientiert, sondern tätigkeitsbezogen vergüten Regulatorium: Vergütung nach Aufwand (Dienstvertrag) Nachhaltige Zahlungsfähigkeit des AG
10 Leistungsgegenstände eines Projektvertrages Kombination verschiedener Leistungsgegenstände zu einem einheitlich verstandenen Leistungsgegenstand = System
11 Leistungsgegenstände eines Projektvertrages Minimalform eines Projekts am Beispiel neues IT-System: Kombination von Hard- und Software mit Installation und Einführung; häufig Anpassung, d.h. Einstellen der Parameter, Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen am Code
12 Grobgliederung der Projektgegenstände Planung - wichtige Überlegungen: Machbarkeits-Prüfung/-Nachweise bei Zwischenstationen / Phasenenden Fristen, Fristenplan Meilensteine, Zwischenergebnisse Vorleistungen des Auftraggebers (z.b. Migration) Gesamtendtermin (Abnahmereife des Gesamtsystems) Bei Produktivsetzung: auch Ablauf der Abnahme, evtl. Parallelbetrieb Altdatenübernahme (Migration)
13 Schematischer Aufbau der Leistungsgegenstände Planungen, Spezifikationen, Phasen Beratung, Projektleitung ggf. Projektgremien Hardware einschließlich Lieferung, Installation Standard-SW Lieferung, Installation, Anpassungen (Parameter, Code, Programmierung) Erstellung von Software Tests, Test-Daten, Testkriterien, Testfälle, Testsystem
14 Schematischer Aufbau der Leistungsgegenstände Abnahme: -tests, -prüfung, Modulweise Einführung Einführungsunterstützung, Einweisung, Schulung Pflege Wartung Ersatzteile (spare parts)
15 Planungsphase und Realisierungsphase
16 Planungsphase und Realisierungsphase Die Planungsphase ist beendet mit der Erstellung der fachlichen Feinspezifikation (= Soll-Referenz für die Abnahme) Die Realisierungsphase beginnt mit der technischen Feinspezifikation (technische Umsetzung der fachlichen FS)
17 Bedeutung der Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft
18 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Differenzierung: Lastenheft: Kundenanforderungen Es stellt die grundlegende Aufgabenstellung des Auftraggebers dar. Projektziel so genau wie möglich festlegen. Empfehlenswert ist eine Klassifizierung nach Muss-, Soll oder Kann-Anforderung Pflichtenheft: Es detailliert und verfeinert die Ergebnisse des Anforderungskataloges. Es enthält das fachliche Feinkonzept und dokumentiert bindend die Vorgaben des Auftraggebers
19 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Differenzierung: Leistungsbeschreibung: Sollkonzept / letztendliche Aufgabendefinition. Sie legt die fachlichen und technischen Eigenschaften des geplanten Systems oder Produkts fest. Sie umfasst das fachliche Feinkonzept und das technische Grobkonzept. Oft Zusammenfassung Leistungsbeschreibung mit dem Pflichtenheft Vorsicht: Nach BGH- Rechtssprechung Lastenheft = Pflichtenheft/Leistungsbeschreibung und wenn nichts vereinbart ist, wird es vom AG geschuldet; AN schuldet allenfalls Unterstützungsleistungen
20 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Pflichtenheft: Wichtiger Grundsatz: vollständig und widerspruchsfrei Das Pflichtenheft ist die Vertragsgrundlage eines Projekts.
21 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Inhalt Leistungsbeschreibung: Gesamtheit der Projektdefinition (Feinkonzept): Detaillierung des Anforderungskatalogs und des Pflichtenhefts. Legt fachliche und technische Basis des geplanten Produdukts/Systems vollständig fest.
22 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Inhalt Pflichtenheft: Gesamtsystem Umgebung, Darstellung, Beschreibung Teilsysteme Darstellung, Beschreibung, Komponentenfestlegung, interne Schnittstellen Datendefinition Stammdaten, Bewegungsdaten, Verwaltungsdaten Schnittstellen zu Vor-/Nachgelagerten Verfahren, Standard Ein-/ Ausgabeschnittstellen Allgemeine Systemangaben Qualitätsanforderungen, Auflagen, Mengengerüst, Arbeitsabläufe, sonstige Anforderungen
23 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Inhalt Pflichtenheft Anforderungen: Definition des IEEE (Institute of Electricial and Electronics Engineers; funktionale Anforderungen technische Anforderungen, Anforderungen an die Benutzerschnittstelle Qualitätsanforderungen Anforderungen an sonstige Lieferbestandteile Anforderungen an die Durchführung der Entwicklung rechtlich-vertragliche Anforderungen
24 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Fehlen des Pflichtenhefts: Dann ist ein mittlerer Ausführungsstandard geschuldet. BGH-Urteil vom , Az.: X ZR 129/01: Haben die Vertragsparteien nicht im einzelnen vereinbart, was das zu erstellende Programm zu leisten hat, schuldet der Unternehmer ein Datenverarbeitungs-Programm, das unter Berücksichtung des vertraglichen Zwecks des Programms dem Stand der Technik bei deinem mittleren Ausführungsstandard entspricht. Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hat der Tatrichter ggf. mit sachverständiger Hilfe festzustellen.
25 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Faustregeln nach Rechtssprechung: Pflichtenheft Pflicht des AG als fachliche Vorgabe bei Schwierigkeiten muss der AN Unterstützungsleistungen AN einfordern AN muss Unterstützung anbieten, wenn AG erkennbar Schwierigkeiten hat; str. ob er dafür Vergütung verlangen kann
26 Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft Praxishinweise: Sicht AG: wenn erforderlich, Pflichtenheft basierend auf Anforderungen des AG vom AN erstellen lassen Sicht AN: wenn AG in der Lage, als Hauptleistung des AG fordern Klare Differenzierung
27 Internationale Verträge
28 Internationale Verträge Fragestellungen Welches Recht ist anwendbar? Welches Gericht wäre zuständig?
29 Internationale Verträge Anwendbares Recht Grundsatz: Wenn keine Bestimmung im Vertrag (Rechtswahl) => Recht des Staates anwendbar, in dem der Unternehmer (Auftragnehmer) seinen Sitz hat Rechtswahl: Auftragnehmer (Unternehmer) und Kunde (Auftraggeber) sollten sich bei Vertragsabschluss über anwendbares Recht einig sein (Erhöhung der Rechtssicherheit) Rechtswahlmöglichkeiten: Heimatrecht des Kunden (Auftraggeber) Recht eines dritten Staates, das dem Auftragnehmer (Unternehmer) und Auftraggeber (Kunden) bekannt ist
30 Internationale Verträge UN-Kaufrecht Definition: Internationales Übereinkommen; kommt zur Anwendung, wenn Sitz des Auftragnehmers und Auftraggebers jeweils in Staat, in dem UN-Kaufrecht ratifiziert Anwendbar: Wenn beim Projektvertrag Kauf von Waren im Vordergrund stehen (z.b. Lieferung Hardware, Standard-SW mit Anpassung) Nicht anwendbar: Wenn beim Projektvertrag Kauf nur untergeordnete Rolle spielt (z.b. Erstellung von Individual-SW) => Recht des Staates anwendbar, in dem der Unternehmer (Auftragnehmer) seinen Sitz hat
31 Internationale Verträge UN-Kaufrecht ( Wahlmöglichkeit: Auch wenn Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts eröffnet, können Vertragspartner anderes Recht wählen und damit das UN-Kaufrecht umgehen Risiko bei der Abbedingung: Rechtsunsicherheit; nicht jeder UN-Kaufrechts-Staat sieht Möglichkeit einer Abwahl vor; daher Abwahl u.u. nicht wirksam Perspektive des Auftragnehmers (Unternehmers): UN-Kaufrecht im Hinblick auf Gewährleistungspflicht bei Gesamtbetrachtung gegenüber dem deutschen Recht von Vorteil Perspektive des Auftraggebers (Kunden): UN-Kaufrecht lediglich im Hinblick auf verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers (Unternehmers) von Vorteil
32 Internationale Verträge Gerichtsstand: Grundsatz: Gericht des Staates zuständig, in dem Beklagter seinen Sitz hat Wahlgerichtsstand: Es kann auch am Erfüllungsort der Lieferung bzw. Dienstleistungserbringung geklagt werden Gerichtstandsvereinbarung: Auftragnehmer (Unternehmer) und Kunde (Auftraggeber) sollten sich bei Vertragsabschluss über zuständiges Gericht einig sein Erhöhung der Rechtssicherheit: Ohne Vereinbarung gibt es bei internationalen Projektverträgen keinen ausschließlichen Gerichtsstand
33 Internationale Verträge Schiedsgericht: Schiedsklausel im Projektvertrag: Auftragnehmer (Unternehmer) und Kunde (Auftraggeber) können sich bei Vertragsabschluss oder auch später durch Schiedsabrede der Entscheidung eines Schiedsgerichts unterwerfen Auswirkungen der Schiedsklausel bzw. -abrede: Klage vor einem Gericht ist damit unzulässig
34 Internationale Verträge Schiedsgericht: Vorteile von Schiedsgerichten: oftmals höhere Sachkompetenz als Gerichte Vertraulichkeit; damit keine Gefahr der Schädigung des Rufes des Unternehmens, bei Vertrag mit Staaten, die langsames Justizsystem haben, Schiedsklausel zu empfehlen Nachteile von Schiedsgerichten: oftmals höhere Verfahrenskosten als Gerichte in Vergleich zur deutschen Justiz oftmals langsamer kein Rechtsmittel
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwältin Natalie Wall Karlsplatz München FON FAX MOB wall@wall-legal.de
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