NQR Tourismus: Projekt zur Vorbereitung der Einordnung von Qualifikationen aus dem Bereich Tourismus in den NQR

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1 NQR Tourismus: Projekt zur Vorbereitung der Einordnung von Qualifikationen aus dem Bereich Tourismus in den NQR Endbericht Erstelldatum 15. Mai 2008 AutorInnen Karin Luomi-Messerer, Sonja Lengauer, Jörg Markowitsch 3s research laboratory, Wiedner Hauptstraße 18, 1040 Wien, Austria Tel (+43-1) , Fax -99,

2 Zusammenfassung In dem Pilotprojekt wurde die künftige Einordnung von Qualifikationen aus dem Tourismusbereich in den NQR diskutiert und vorbereitet sowie ein Design für die Arbeit mit Arbeitsgruppen in diesem Kontext entwickelt. Die Hauptergebnisse sind: _ Die ausgewählten Qualifikationen aus dem Tourismusbereich wurden den Niveaus 4 bis 7 zugeordnet: Niveau 4 Lehrabschlüsse, Fachschulabschlüsse; Niveau 5 Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Höheren Lehranstalt für Tourismus, Diplomprüfungszeugnis des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft; Niveau 6 FH-Bachelorstudiengang Tourismus-Management; Niveau 7 FH-Masterstudiengang Tourismus-Management. _ Die Zuordnung von Qualifikationen, die außerhalb des formalen Systems erworben werden, gestaltete sich etwas schwieriger. In Bezug auf die Qualifikation Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin konnte keine eindeutige Entscheidung getroffen werden, Niveau 4 oder 5 werden vorgeschlagen. Die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gastgewerbe wurde Niveau 4 zugeordnet, die Qualifikation KüchenmeisterIn Niveau 5. _ Eine prototypische Zuordnung (Qualifikationen desselben Typs werden demselben Niveau zugeordnet) ist trotz unterschiedlicher Spezialisierungen bei den touristischen Qualifikationen aus dem formalen System möglich; touristische Qualifikationen, die nicht im formalen System erworben werden, sind jeweils individuell zu prüfen. _ Die EQR Deskriptoren scheinen grundsätzlich für die Zuordnung konkreter Qualifikationen geeignet zu sein. Vereinzelt werden Änderungen der Formulierungen vorgeschlagen. _ Die Erstellung einer Erläuterungs- oder Ergänzungstabelle ist aus der Perspektive des Tourismusbereichs nicht erforderlich. _ Das entwickelte Arbeitsdesign hat sich als erfolgreich und zielführend für die Zuordnung von Qualifikationen zu den einzelnen Niveaus erwiesen. _ Eine Klärung zentraler Begriffe und Formulierungen der EQR Tabelle (Glossar, Erläuterungen) wird ausdrücklich empfohlen. _ Die vorhandenen Qualifikationsbeschreibungen sind als Grundlage für die Niveauzuordnung nur teilweise verwendbar. _ Es wird angeregt, die Zuordnung von einzelnen Qualifikationen zu einem höheren Niveau nach (festgelegter) Praxiszeit zu bedenken. _ Da im Tourismusbereich eine große Anzahl an Personen tätig ist, die über keinen tourismusspezifischen Abschluss verfügt, scheint die Integration des nicht formalen und des informellen Bereichs gerade für diesen Bereich besonders wichtig zu sein. 3s research laboratory, Wiedner Hauptstraße 18, 1040 Wien, Austria Tel (+43-1) , Fax -99, office@3s.co.at,

3 3 NQR Tourismus Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 2 Inhaltsverzeichnis 3 Tabellenverzeichnis 4 1. Einleitung 5 2. Tourismus in Österreich: Beschäftigte und Qualifikationen 5 3. Erläuterung der Vorgehensweise im Projekt Ziel des Projekts Design des Vorgehens 9 4. Ergebnisse Schritt 1: Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus Schritt 2: Frage der prototypischen Zuordnung Schritt 3: Spezifikation der Ausgangstabelle Empfehlungen Vorgehensweise im Pilotprojekt NQR Tourismus Empfehlungen für die weitere NQR Entwicklung und Implementierung Literatur Quellen 37 Anhang 1: NQR Tourismus: Workshop zur Vorbereitung der Einordnung von Qualifikationen aus dem Bereich Tourismus in den NQR - Vorbereitende Informationen 41 Anhang 2: Kleingruppenarbeit - Details zur Vorgehensweise 45 Anhang 3: Dokumentationsvorlage 47 Anhang 4: Protokoll Workshop 1 49 Anhang 5: Synopse des Reviewprozesses 67 Anhang 6: Protokoll Workshop 2 88 Anhang 7: Liste der TeilnehmerInnen Workshop 2 92 Anhang 8: Flipchart Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus Workshop 2 93

4 4 NQR Tourismus Tabellenverzeichnis Tab. 1 Tab. 2 Bildungsebene der Erwerbspersonen im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen nach höchster abgeschlossener Ausbildung 6 Lehrlinge in den einzelnen Bereichen der Tourismuswirtschaft (Stichtag ) 7 Tab. 3 Ausgewählte Qualifikationen 9 Tab. 4 Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus 12 Tab. 5 Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus - Segmente 13 Tab. 6 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikationen LA GF und LA HGA 14 Tab. 7 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation HoFa 16 Tab. 8 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation GaFa 18 Tab. 9 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation GBP 19 Tab. 10 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation HLT 21 Tab. 11 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation Kolleg 23 Tab. 12 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation KüchenmeisterIn 24 Tab. 13 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation BA 26 Tab. 14 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation MA 28

5 5 NQR Tourismus 1. Einleitung Im Konsultationsdokument für den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Österreich wird vorgeschlagen, die Deskriptorentabelle des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) als Ausgangspunkt für die Formulierung zusätzlicher Charakteristika der österreichischen Qualifikationsniveaus zu verwenden und auf diesem Weg die Deskriptorentabelle für den NQR zu entwickeln. Die Erarbeitung dieser zusätzlichen Charakteristika soll in Arbeitsgruppen in Fachbereichen bzw. Sektoren, aber übergreifend im Bildungssystem umgesetzt werden. In diesem Bericht werden die Ergebnisse des vom BMUKK an 3s in Auftrag gegebenen Pilotprojektes präsentiert, in dem die künftige Einordnung von Qualifikationen aus dem Tourismusbereich in den NQR diskutiert und vorbereitet wurde. Das Design, das für die Arbeit mit Arbeitsgruppen in diesem Kontext entwickelt wurde, wird vorgestellt und es werden Überlegungen angestellt, inwiefern es auch in andere Bereiche übertragbar ist. Darüber hinaus werden Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die NQR Gestaltung aus der Perspektive des Tourismusbereichs formuliert. Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die wesentlichen Ergebnisse des Pilotprojektes. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen der einzelnen Arbeitsschritte befinden sich in den Anhängen. Der Bericht gliedert sich in folgende Teile: In Abschnitt 2 wird der Tourismusbereich in Österreich kurz skizziert, indem die Beschäftigtensituation und die Qualifikationsstruktur beleuchtet wird. Das Vorgehen in dem Pilotprojekt wird in Abschnitt 3 erläutert und Abschnitt 4 ist der Präsentation und Diskussion der Ergebnisse gewidmet. Abschließend Abschnitt 5 werden Empfehlungen im Hinblick auf die weiteren Arbeiten bei der Entwicklung des NQR in Österreich formuliert. 2. Tourismus in Österreich: Beschäftigte und Qualifikationen Für das Pilotprojekt zur Zuordnung von Qualifikationen in den NQR wurde der Tourismusbereich einerseits aufgrund seiner bedeutenden Rolle im österreichischen Arbeitsmarkt ausgewählt und andererseits aufgrund der Vielfältigkeit der Qualifikationen: Auch wenn ein großer Teil der in diesem Bereich Tätigen einen Abschluss auf einer niedrigen Bildungsebene vorzuweisen hat (s. Tabelle 1), so sind doch Qualifikationen auf allen traditionellen Bildungsebenen zu finden (z.b. Lehrausbildung, schulische berufliche Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung). Weiters kann in diesem Bereich auch von einer erhöhten Mobilität ausgegangen werden.1 1 Vorteilhaft für die Durchführung für die Arbeit in dem Pilotprojekt hat sich zu dem der Umstand ergeben, dass 3s Partner in dem europäischen Projekt EQF FRAME (EQF Flexible References and Methods of Evaluation - ist, in dem der EQR anhand existierender Qualifikationen im Tourismusbereich getestet werden soll.

6 6 NQR Tourismus Laut einem Bericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKO 2007, 3) wurde für das Jahr 2005 im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ein Volumen in der Größenordnung von über Vollzeitäquivalenten ermittelt. Rund jeder fünfte Vollarbeitsplatz ist somit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu finden. Die folgenden Zahlen zu den Bildungsebenen der Beschäftigten beziehen sich allerdings nicht auf den gesamten Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sondern lediglich auf den Bereich des Beherbergungs- und Gaststättenwesens.2 Betrachtet man die Bildungsebenen der Beschäftigten in diesem Bereich, so fällt der hohe Anteil an Personen mit Lehrabschluss (38,61%) bzw. mit Pflichtschulabschluss (37,35%) auf sowie ein relativ geringer Anteil an Personen mit höherer Bildung. Ein großer Anteil der in diesem Bereich Beschäftigten verfügt auch über keine tourismusspezifische Ausbildung bei den LehrabsolventInnen hat beispielsweise nur etwas mehr als die Hälfte einen tourismusspezifischen Abschluss. Tabelle 1 Bildungsebene der Erwerbspersonen im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenwesen nach höchster abgeschlossener Ausbildung Bildungsebene Anzahlges. Prozentges. Mit tourismusspezifischem Abschluss Ohne tourismusspezifischem Abschluss Anzahl Prozent Anzahl Prozent Hochschule ,25% 288 5,1% ,9% Akademie 855 0,34% ,0% Kolleg u.a ,75% ,3% ,7% BHS ,46% ,6% ,4% AHS ,21% ,0% BMS ,03% ,7% ,3% Lehre ,61% ,2% ,8% Pflichtschule ,35% ,0% Gesamt % ,0% ,0% Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001, eigene Berechnungen Der Tourismusbereich hat in Österreich eine besondere Bedeutung für die Lehrausbildungen: Etwa 12% aller österreichischen Lehrlinge werden in diesem Bereich ausgebildet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Lehrlinge in den einzelnen Bereichen der Tourismuswirtschaft und zeigt, dass die Anzahl der Lehrlinge in der Tourismuswirtschaft seit 2003 insgesamt kontinuierlich leicht gestiegen ist. 2 Die von der Statistik Austria erhobenen und zur Verfügung gestellten Daten ermöglichen keine entsprechende Auswertung zu den Bildungsebenen der Beschäftigten im gesamten Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

7 7 NQR Tourismus Tabelle 2 Lehrlinge in den einzelnen Bereichen der Tourismuswirtschaft (Stichtag ) Restaurantfachmann/-frau Koch/Köchin Doppellehre Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin Gastronomiefachmann/- frau***) Hotel- u. GastgewerbeassistentIn Systemgastronomiefachmann/-frau**) ReisebüroassistentIn Bürokaufmann/-frau FitneßbetreuerIn**) andere Doppellehren ***) übrige Gesamt Quelle: WKO 2007, 16 *) ab 2005 neu, entspricht der früheren Doppellehre Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin **) ab 1998 neu ***) inkl. Doppellehren in Kombination mit Gewerbe und Handel 3. Erläuterung der Vorgehensweise im Projekt 3.1 Ziel des Projekts In dem NQR Konsultationsdokument (2008, 19f) ist folgendes Vorgehen zur Erarbeitung der Deskriptoren für den österreichischen NQR beschrieben: Die Deskriptorentabelle des EQR (Europäische Kommission 2008) soll den Ausgangspunkt für die Formulierung zusätzlicher Charakteristika der österreichischen Qualifikationsniveaus bilden. Diese zusätzlichen Charakteristika können sowohl Erläuterungen und Änderungsvorschläge zu den EQR Deskriptoren (z.b. Spezifizierungen, Beispiele, Anmerkungen über die Verwendungsmöglichkeiten einem bestimmten Bereich), als auch Ergänzungen (zusätzliche Beschreibungsdimensionen) sein. Weiters wird angeregt, diese Erarbeitung von Zusatzinformationen in Arbeitsgruppen (in Fachbereichen bzw. Sektoren, aber übergreifend im Bildungssystem) umzusetzen. Ziel des Pilotprojekts NQR Tourismus war es, eine Arbeitsgruppe im Bereich Tourismus zusammenzustellen und den Prozess der Erarbeitung sektorspezifischer Zusatzinformationen und der Vorbereitung der Zuordnung der Qualifikationen zu dem entstehenden NQR (anhand der Niveaubeschreibungen des EQR) zu moderieren. Zu Beginn des Projektes wurden ein detailliertes Konzept und ein konkreter Arbeitsplan ausgearbeitet und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Da eine Zuordnung

8 8 NQR Tourismus sämtlicher Qualifikationen im Tourismusbereich den Rahmen eines Pilotprojektes überschritten hätte, musste eine Auswahl getroffen werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass diese Qualifikationen aus verschiedenen Bildungssegmenten und Bildungsebenen stammen. Es wurden schließlich Qualifikationen aus den Bereichen Gastronomie und Hotel- und Gastgewerbe ausgewählt, die in Tabelle 3 dargestellt sind. Aufgrund des hohen Anteils an LehrabsolventInnen im Bereich des Beherbergungs- und Gaststättenwesens wurden zwei Lehrabschlüsse ausgewählt (die beiden Lehrausbildungen zählen wie Tabelle 1 zu entnehmen ist zu jenen Lehren, in welchen ein großer Anteil der Lehrlinge im Tourismusbereich ausgebildet wird) sowie auch zwei Fachschulabschlüsse, die in der Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED) auf derselben Ebene (3B) wie Lehrabschlüsse eingestuft sind. Weiters wurde jeweils eine Qualifikation aus dem Bereich der berufsbildenden höheren Schulen, der Kollegs, der Bachelor- und Master-Studiengänge einbezogen. Da im NQR Konsultationsdokument (2008, 12) die strukturelle Integration von nicht formalem und informellem Lernen in den NQR vorgeschlagen wird, wurden weiters auch Qualifikationen aus diesen Bereichen einbezogen (Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin, Befähigungsprüfung für das reglementierte Gastgewerbe, KüchenmeisterIn).

9 9 NQR Tourismus Tabelle 3 Ausgewählte Qualifikationen Gastronomie Lehrabschlussprüfungszeugnis Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (LA GF) Abschlussprüfungszeugnis der Hotelfachschule - Ausbildungsschwerpunkt Gastronomie (HoFa) KüchenmeisterIn Diätetisch geschulten Koch/Köchin Quelle: 3s Darstellung Hotel- und Gastgewerbe Lehrabschlussprüfungszeugnis Hotelund Gastgewerbeassistent/in (LA HGA) Gastgewerbefachschule (GaFa Befähigungsprüfung für das reglementierte Gastgewerbe (Gastgewerbe-Befähigungsprüfung) (GBP) Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Höheren Lehranstalt für Tourismus - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement (HLT) Diplomprüfungszeugnis des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachrichtung Food and Beverage - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement (Kolleg) Bachelor of Arts in Business - FH- Bachelorstudiengang Tourismus- Management (BA) Master of Arts in Business - FH- Masterstudiengang Tourismus- Management (MA) Die Auswahl der Qualifikationen sowie die Auswahl und Einladung der ExpertInnen für die Arbeitsgruppe erfolgte ebenfalls in Absprache mit dem Auftraggeber. Für die Kooperation in dieser Arbeitsgruppe wurde ein eigenes Design entwickelt, das im Folgenden erläutert wird. 3.2 Design des Vorgehens Auswahl der ExpertInnen3 Jede Expertin bzw. jeder Experte verfügt über Expertise zumindest in Bezug auf eine der ausgewählten Qualifikationen. Diese ExpertInnen wurden zur Teilnahme an einer Arbeitsgruppe, die in zwei Workshops an der Zuordnung von Qualifikationen aus 3 Großer Dank gilt den ExpertInnen aus dem Tourismusbereich, die an diesem Pilotprojekt mitgewirkt haben!

10 10 NQR Tourismus dem Tourismusbereich in den NQR und somit an der Testung der EQR Deskriptoren arbeiten sollte, eingeladen und erhielten dazu vorbereitende Informationen. Vorbereitende Informationen Die TeilnehmerInnen des ersten Workshops erhielten vorab per das NQR Konsultationsdokument (mit Anhängen) zugesendet und wurden ersucht, sich auf die Arbeit in dem Workshop folgendermaßen vorzubereiten (s. Anhang 1): Sie erhielten eine kurze Vorinformation über Ziel und Inhalt des Workshops und wurden gebeten, relevante Beschreibungen der jeweiligen Qualifikation (z.b. Ausbildungspläne und Curricula) hinsichtlich ihrer Lernergebnisorientierung anhand folgender Leitfragen zu analysieren: _ An welcher Stelle und in welcher Art und Weise sind darin explizite Informationen über die mit der Qualifikation verbundenen Lernergebnisse enthalten (z.b. Angaben in Bezug auf den Grad der Schwierigkeit bzw. die Komplexität der Aufgaben bzw. Tätigkeiten, die Personen mit dieser Qualifikation auszuführen können)? _ Welche Aussagen verweisen implizit auf mit der Qualifikation verbundene Lernergebnisse? _ Welche weiteren Informationen können zur Bestimmung der mit dieser Qualifikation verbundenen Lernergebnisse herangezogen werden (z.b. die Tätigkeiten, die von den Personen mit dieser Qualifikation im Arbeitsmarkt übernommen werden oder berufliche Positionen)? Die TeilnehmerInnen wurden darüber hinaus gebeten, die verwendeten Qualifikationsbeschreibungen vor dem Workshop bekannt zugeben, zuzusenden bzw. zum Workshop mitzunehmen. Workshop 1 Für den ersten Workshop war ein Arbeitstag vorgesehen; insgesamt haben 13 Personen daran teilgenommen. Am Beginn des Workshops stand eine kurze Einführung in das Thema EQR und NQR sowie in das Ziel und den Ablauf des Workshops. Ein großer Teil der Arbeit in dem Workshop erfolgte in Kleingruppen, die den Auftrag hatten, in drei Schritten folgende Fragen zu diskutieren und die Ergebnisse zu dokumentieren: _ Schritte 1: Welchen Niveaus sollen die ausgewählten Qualifikationen zugeordnet werden? Welche Argumente können für die jeweilige Entscheidung angeführt werden (z.b. Beispiele oder konkrete Verweise auf die Qualifikationsbeschreibungen)? _ Schritt 2: Sind die getroffenen Zuordnungen prototypisch für den jeweiligen Qualifikationstyp (z.b. Lehrabschluss) oder sind Qualifikationen des selben Typs einzeln zuzuordnen? _ Schritt 3: Ist die Ausgangstabelle (EQR-Tabelle) ausreichend für die Zuordnung oder ist eine Adaptierung nötig (Erläuterungen, Ergänzungen)? Jede Kleingruppe sollte sich diesen Arbeitsschritten in Bezug auf drei bzw. vier der Qualifikationen widmen. Bei der Zusammensetzung der Kleingruppen wurde darauf Bedacht genommen, dass jeweils ExpertInnen für Qualifikationen aus

11 11 NQR Tourismus unterschiedlichen Bildungssegmenten vertreten waren. Die Moderation wurde von MitarbeiterInnen des 3s-Projektteams übernommen.4 Die TeilnehmerInnen erhielten zudem weitere Erläuterungen über das Vorgehen in der Kleingruppe (s. Anhang 2) und eine Vorlage für die Dokumentation der Ergebnisse (s. Anhang 3). Zur Bearbeitung der Fragen zu Schritt 1 wurden die TeilnehmerInnen beispielsweise eingeladen, sich vorzustellen, dass sie einen Antrag an die (fiktive) NQR Agentur verfassen, mit dem sie die Aufnahme der jeweiligen Qualifikation in das NQR Register erwirken wollen. In diesem Antrag sollten sie die Zuordnung der Qualifikation zu einem vorgeschlagenen Niveau basierend auf den Qualifikationsbeschreibungen sowie auf den Deskriptoren der Niveaus argumentieren und die Argumente (z.b. in Form von Beispielen oder konkreten Verweisen auf die Qualifikationsbeschreibungen) dokumentieren. Sie wurden weiters dazu aufgefordert, in der Kleingruppe Konsens zu finden, da andernfalls der Antrag nicht bearbeitet werden könnte. Die Ergebnisse der Arbeit in den Kleingruppen wurden anschließend im Plenum präsentiert, diskutiert und abgestimmt. Reviewprozess Die Dokumentation der Ergebnisse der drei Arbeitsschritte (vereinzelt ergänzt durch weitere Recherchen von 3s zu Schritt 1 im Anschluss an den Workshop) wurde in einem Protokoll festgehalten (s. Anhang 4) und an die TeilnehmerInnen des Workshops sowie an einen weiteren ExpertInnenkreis aus dem Bereich Tourismus zur Begutachtung gesendet. Die TeilnehmerInnen des Workshops wurden gebeten, entweder _ die Ergebnisse selbst an weitere ExpertInnen zu senden bzw. mit ihnen zu diskutieren und Feedback von ihnen einzuholen; oder _ Kontaktdaten weiterer ExpertInnen bekannt zu geben, die von 3s dazu kontaktiert werden können. Insgesamt konnten Rückmeldungen von etwa 25 ExpertInnen per oder telefonisch eingeholt werden. Workshop 2 Im nächsten Schritt wurde von 3s eine Synopse der erhaltenen Rückmeldungen erstellt (s. Anhang 5). Basierend auf den Rückmeldungen wurde von 3s ein neuer Vorschlag zur Zuordnung der ausgewählten Qualifikationen entworfen. Ausschlaggebend für die Änderungen waren stichhaltige bzw. belegbare Argumente aus dem Reviewprozess. Diese Änderungen wurden mit den TeilnehmerInnen des 2. Workshops diskutiert. Darüber hinaus wurde das Design des Vorgehens in dem Pilotprojekt reflektiert und Überlegungen zum weiteren Vorgehen bei der künftigen Zuordnung von Qualifikationen in den NQR angestellt (s. Anhang 6). 4. Ergebnisse Im Folgenden werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe aus dem Bereich Tourismus analog der in Workshop 1 vorgenommenen Arbeitsschritte präsentiert: _ Schritt 1: Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus 4 Sonja Lengauer, Karin Luomi-Messerer, Jörg Markowitsch

12 12 NQR Tourismus _ Schritt 2: Frage der prototypischen Zuordnung _ Schritt 3: Spezifikation der Ausgangstabelle 4.1 Schritt 1: Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus Die ausgewählten Qualifikationen verteilen sich auf die Niveaus 4 bis 7. Tabelle 4 enthält eine Übersicht über die Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus. In Tabelle 5 wird ein etwas anderer Blickwinkel eingenommen: Um deutlich zu machen, über welche Niveaus sich Qualifikationen aus verschiedenen Bildungssegmenten erstrecken, wurde in der Tabelle eine Unterteilung in folgende Bereiche vorgenommen: betrieblich/beruflicher, schulischer und hochschulischer Bereich. Die Begründungen für die Zuordnung der einzelnen Qualifikationen in Bezug auf die Niveaubeschreibungen des EQR finden sich im Anschluss in der Reihenfolge ihrer Nennung in Tabelle 4.5 Den Begründungen vorangestellt ist jeweils eine Tabelle mit den Beschreibungen des betreffenden Niveaus und ausgewählten Argumenten für die Zuordnung, die den verwendeten Qualifikationsbeschreibungen entnommen sind. Tabelle 4 Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus Niveau Qualifikation 4 _ Lehrabschlussprüfungszeugnis Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (LA GF) _ Lehrabschlussprüfungszeugnis Hotel- und Gastgewerbeassistent/in (LA HGA) _ Abschlussprüfungszeugnis der Hotelfachschule - Ausbildungsschwerpunkt Gastronomie (HoFa) _ Abschlussprüfung der Gastgewerbefachschule (GaFa) _ Befähigungsprüfung für das reglementierte Gastgewerbe (Gastgewerbe-Befähigungsprüfung) (GBP) _ (Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin?) 5 _ Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Höheren Lehranstalt für Tourismus - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement (HLT) _ Diplomprüfungszeugnis des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachrichtung Food and Beverage - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement (Kolleg) _ KüchenmeisterIn _ (Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin?) 6 _ Bachelor of Arts in Business - FH-Bachelorstudiengang Tourismus- Management (BA) 7 _ Master of Arts in Business - FH-Masterstudiengang Tourismus- Management (MA) Quelle: Eigene Darstellung 5 Für die Hinweise auf die EQR Tabelle wurden Abkürzungen nach folgender Systematik verwendet: EQR Ke4 bezieht sich auf die Beschreibungen in der EQR Tabelle zu den Kenntnissen auf Niveau 4, EQR Fe4 auf die Beschreibungen zu den Fertigkeiten auf Niveau 4, EQR Ko4 auf die Beschreibungen zu Kompetenz auf Niveau 4 etc.

13 13 NQR Tourismus Tabelle 5 Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus - Segmente Niveau Betrieblich/beruflicher Bereich Schulischer Bereich 4 _ LA GF _ LA HGA _ GBP _ (Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin?) 5 _ KüchenmeisterIn _ (Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin?) _ HoFa _ GaFa _ HLT _ Kolleg Hochschulischer Bereich 6 _ BA 7 _ MA Quelle: Eigene Darstellung

14 14 NQR Tourismus Lehrabschlussprüfungszeugnis Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (LA GF) Lehrabschlussprüfungszeugnis Hotel- und Gastgewerbeassistent/in (LA HGA) Tabelle 6 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikationen LA GF und LA HGA EQR Deskriptoren Niveau 4 Argumente Kenntnisse: Breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Fertigkeiten: Eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeitsoder Lernbereich zu finden Kompetenz: Selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeitsoder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können; Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird Quelle: Eigene Darstellung _ Berufsbezogene Kenntnisse über eine Fremdsprache für das Verkaufsgespräch (LA GF) _ Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch und fremdsprachig) (LA HGA) _ Lehrling [soll] befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen _ Lehrling [wird] zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt [...], die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt _ Selbständiges Kochen der betrieblichen Speisenangebote (LA GF) _ Selbständiges Durchführen aller Anwendungstechniken im Kochverfahren [º] (LA GF) _ Selbständige Entscheidungen im vorgegebenen Rahmen treffen in Bezug auf Reklamationen (LA GF); _ Selbständiges Führen von Beratungsund Verkaufsgesprächen mit dem Gast (LA GF) Beide Lehrabschlüsse werden dem Niveau 4 zugeordnet. Den zentralen Hinweis hierfür liefert die entsprechende Ausbildungsordnung der Lehrberufe. 2 betont, dass der Lehrling befähigt werden [soll], die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen. In 3 ist einleitend zur Beschreibung des Berufsbildes zu lesen, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. Diese Formulierungen, die allen Lehrberufen eigen sind, deckt sich am ehesten mit dem Hinweis selbständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- und Lernkontexten [º] (EQR Ko4). Diese Selbständigkeit wird dabei mehrfach in den jeweiligen Berufsbildern insbesondere im 4. Lehrjahr explizit, z.b. im Falle des LA GF: Selbständiges Kochen der betrieblichen Speisenangebote ( 3. (1) 4); Selbständiges Durchführen aller

15 15 NQR Tourismus Anwendungstechniken im Kochverfahren [º] ( 3. (1) 6); Selbständige Entscheidungen im vorgegebenen Rahmen treffen in Bezug auf Reklamationen ( 3. (1) 18); sowie Selbständiges Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit dem Gast ( 3. (1) 17). Das breite Spektrum an Theorie- und Faktenwissen (EQR Ke4) wird im Falle der beiden LA bereits durch die Tatsache der Doppelqualifikation unter Beweis gestellt. Die LA HGA ersetzt die Lehrabschlussprüfung im verwandten Lehrberuf Bürokaufmann/-frau, der LA GF ist das Ergebnis einer Zusammenführung der Lehrausbildungen Koch/Köchin und Restaurantfachfrau/-mann. Weiters kann das Spektrum der Themenbereiche, z.b. im Falle des LA HGA von Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, über EDV und Lagerwirtschaft bis hin zu Rechnungswesen und die Tatsache der theoretischen Prüfung in z.b. Angewandter Mathematik, Fachkunde und Buchführung im Falle des LA GF ( 4 (3) 1-3) als Argument für eine Zuordnung auf Niveau 4 angeführt werden. Einen weiteren Hinweis liefern die Kenntnisse einer Fremdsprache: Berufsbezogene Kenntnisse über eine Fremdsprache für das Verkaufsgespräch (LA GF 3 (1) 19) bzw. Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch und fremdsprachig) (LA HGA 3 (1) Pos ) Allein die Formulierung Beaufsichtigung der Routinearbeiten anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeitsoder Lernaktivitäten übernommen wird (EQR Ko4) könnte gegen eine Zuordnung auf Niveau 4 sprechen. Insbesondere wurde die Anforderung Bewertung als eventuell zu hoch angesehen. Allerdings können auch hierzu Beispiele angegeben werden, die sich jedoch nicht explizit in der Berufsbildbeschreibung wieder finden, wie etwa die Anleitung und Beaufsichtigung von Reinigungspersonal im Fall des LA HGA oder die Erstellung von Diensteinteilungen bzw. Zeitplänen für MitarbeiterInnen. Wenn teilweise diese Form der Verantwortung nicht unmittelbar mit dem Erwerb der Qualifikation einhergeht, so ist dies nach nur einjähriger (weiterer) Praxis jedenfalls der Fall.

16 16 NQR Tourismus Abschlussprüfungszeugnis der Hotelfachschule - Ausbildungsschwerpunkt Gastronomie (HoFa) Tabelle 7 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation HoFa EQR Deskriptoren Niveau 4 Argumente Kenntnisse: Breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Fertigkeiten: Eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeitsoder Lernbereich zu finden Kompetenz: Selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeitsoder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können; Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird Quelle: Eigene Darstellung _ selbständiges und rationelles Zubereiten von 4-gängigen Speisenfolgen ; _ selbständige Planung, Zubereitung und Ausgabe eines 4-gängigen Menüs unter Zeitvorgabe ; _ Kontrollpunkte bei der Anlieferung, Lagerung, Vorbereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln selbständig umsetzen ; _ Übernahme einer Führungsrolle und im Team arbeiten können ; _ Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen ; _ Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in in verschiedenen Zweigen der Tourismusund Freizeitwirtschaft und der Verwaltung auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene, z. B. Rezeptionist/in, Hotel- /Gastgewerbeassistent/in, Fachkraft für Küche und Service ; _ vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Zubereitung, Service und Organisation im Gastronomiebereich ; _ einfache Veranstaltungen organisieren und umsetzen können ; _ einfache Wareneinsatzberechnung manuell und elektronisch durchführen können ;

17 17 NQR Tourismus Für die Zuordnung der HoFa zu dem Niveau 4 ist ein entscheidendes Argument ebenfalls die Tatsache, dass die InhaberInnen dieser Qualifikation zum selbständigen Tätigwerden in der Lage sind (EQR Ko4): Bei den im Kompetenzmodell Tourismus und Hotelfachschule (3. Klasse) enthaltenen Kompetenzbeschreibungen finden sich explizite Verweise auf die Beschreibungen in der Spalte Kompetenz zu Niveau 4 (EQR Ko4): _ selbständiges und rationelles Zubereiten von 4-gängigen Speisenfolgen ; _ selbständige Planung, Zubereitung und Ausgabe eines 4-gängigen Menüs unter Zeitvorgabe ; _ Kontrollpunkte bei der Anlieferung, Lagerung, Vorbereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln selbständig umsetzen ; _ Übernahme einer Führungsrolle und im Team arbeiten können. Selbständiges Tätigwerden und die Übernahme einer Führungsrolle ist auch in der Beschreibung der allgemeinen Bildungsziele im Lehrplan der HoFa explizit ausgewiesen: Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen (BGBl. II 313/2006, S.3). Ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen [º] (EQR Ke4) ist gegeben, da die InhaberInnen dieser Qualifikation in verschiedenen Feldern tätig sein können: Mitarbeiter/in oder Unternehmer/in in verschiedenen Zweigen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und der Verwaltung auf mittlerer kaufmännischer und administrativer Ebene, z. B. Rezeptionist/in, Hotel-/Gastgewerbeassistent/in, Fachkraft für Küche und Service (Zeugniserläuterung). Im Profil der Fertigkeiten und Kompetenzen der Zeugniserläuterung wird auch explizit auf vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Zubereitung, Service und Organisation im Gastronomiebereich verwiesen. Die Abgrenzung zu Niveau 5 ist jedenfalls dadurch gegeben, dass die Tätigkeitsfelder der InhaberInnen der Qualifikation lt. Zeugniserläuterung auf mittlerer Ebene angesiedelt sind. Im Kompetenzmodell wird auch an verschiedenen Stellen darauf verwiesen, dass es sich um die Verrichtung einfacher Tätigkeiten handelt (z.b. einfache Veranstaltungen organisieren und umsetzen können, einfache Wareneinsatzberechnung manuell und elektronisch durchführen können ). Es wird aber auch die Ansicht vertreten, dass eine Zuordnung zu Niveau 5 nach ein paar Jahren Praxiserfahrung möglich wäre.

18 18 NQR Tourismus Abschlussprüfung der Gastgewerbefachschule (GaFa) Tabelle 8 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation GaFa EQR Deskriptoren Niveau 4 Argumente Kenntnisse: Breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Fertigkeiten: Eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeitsoder Lernbereich zu finden Kompetenz: Selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeitsoder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können; Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird Quelle: Eigene Darstellung _ Selbständigkeit in der Arbeit und Kritikfähigkeit ; _ Status einer Jungköchin/eines Jungkochs oder einer Jungkellnerin/eines Jungkellners haben ; _ nach einiger Praxis [können] Führungspositionen übernommen werden; _ Verantwortung übernehmen und fachliche Aufgaben selbst erfüllen können [º] ; _ Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können ; Die GaFa wird analog zur HoFa dem Niveau 4 zugeordnet. Die grundsätzlichen Argumente für diese Zuordnung überschneiden sich mit den bereits bei der HoFa beschriebenen. Im Folgenden werden spezifische Hinweise für die Entscheidung der Niveauzuordnung im Bezug auf die HoFa angeführt. In der Beschreibung der Ausbildungsziele der GaFa ( wird die Selbständigkeit in der Arbeit und Kritikfähigkeit genannt sowie folgendes Ziel angegeben: Nach Ende der Ausbildung sollen alle SchülerInnen den Status einer Jungköchin/eines Jungkochs oder einer Jungkellnerin/eines Jungkellners habenº. Dies ist eines der zentralen Argumente für die Zuordnung zu Niveau 4, da mit JungköchIn die erste Funktionsebene für Gastronomiefachleute im Küchenbereich bezeichnet wird. Bei der Beschreibung der Berufsaussichten ( wird weiters darauf verwiesen, dass nach einiger Praxis Führungspositionen übernommen werden können. Im Lehrplan der GaFa (S. 18) wird als Bildungs- und Lehraufgabe des Betriebspraktikums auch (u.a.) die Übernahme von Verantwortung genannt: Verantwortung übernehmen und fachliche Aufgaben selbst erfüllen können [º]. In der Auflistung der Bildungs- und Lehraufgaben im Ausbildungsschwerpunkt Restaurant und Catering (Lehrplan S. 20) wird auf Führungsaufgaben verwiesen: Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können.

19 19 NQR Tourismus Befähigungsprüfung für das reglementierte Gastgewerbe (Gastgewerbe- Befähigungsprüfung, GBP) Tabelle 9 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation GBP EQR Deskriptoren Niveau 4 Argumente Kenntnisse: Breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Fertigkeiten: Eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeitsoder Lernbereich zu finden Kompetenz: Selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeitsoder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können; Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes ( 94 Z 26 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: [...] 5. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in einem gastgewerblichen Lehrberuf (Koch, Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistent, Systemgastronomiefachmann) [...], oder 6. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren [...] Schule, in der schwerpunktmäßig gastgewerbliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, sofern im Rahmen der Schulausbildung ein Praktikum von insgesamt mindestens drei Monaten absolviert wurde [...] Quelle: Eigene Darstellung Die Zuordnung der GBP ist naturgemäß schwieriger, da es sich nicht um eine Qualifikation des formalen Bildungssystems handelt. Die Möglichkeit der selbständigen Ausübung eines Gastgewerbes ist unmittelbar nach der Prüfung gegeben; die Wege zur Prüfung sind jedoch vielfältig und aufgrund bestimmter Voraussetzung kann diese auch erlassen werden. Die GBP wird demselben Niveau wie die Lehrabschlussprüfungen (und die Fachschulabschlüsse) zugeordnet: Niveau 4. Ausschlaggebend dafür ist die Tatsache, dass u.a. bereits mit einer Lehrabschlussprüfung in einem gastgewerblichen Lehrberuf die Gewerbeberechtigung erworben werden kann (sie gilt lt. 94 Z 26 GewO 1994 als fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes). Da diese LehrabsolventInnen somit keine GBP ablegen müssen, ist eine Zuordnung der GBP auf einem höheren Niveau als jenem, dem die Lehrabschlussprüfung zugeordnet wird, nicht gerechtfertigt (auch wenn die Gewerbeberechtigung ebenso mit Ausbildungsabschlüssen erworben wird, die auf einem höheren Niveau als die Lehrabschlussprüfung eingeordnet werden). Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin Auch bei dieser Qualifikation ist die Zuordnung schwierig: Sie wird ebenfalls nicht im formalen Bildungssystem erworben sondern in der Weiterbildung (als eine

20 20 NQR Tourismus Spezialisierung im Bereich Küche). Im Laufe der Diskussion wurden verschiedene Zuordnungsvarianten vorgeschlagen (von Niveau 4-6). Es konnte schließlich keine eindeutige Zuordnungsentscheidung getroffen werden; in Betracht scheinen am ehesten Niveau 4 oder Niveau 5 zu kommen.6 Übereinstimmung mit Niveau 6 wurde von den ExpertInnen im Workshop jedoch beispielsweise anhand folgender Aspekte argumentiert: InhaberInnen dieser Qualifikation sind in der Lage, eine den verschiedenen Diätformen entsprechende Kost herzustellen, und können Speisen jeweils neuen Anforderungen anpassen. Ihr Arbeitsgebiet macht es erforderlich, dass sie in der Lage sind, neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Ernährung aufzunehmen und umzusetzen bzw. kritisch zu betrachten und sich permanent weiterzubilden. Sie verfügen über profundes Wissen über spezifische Bedürfnisse und sind in der Lage, auf spezifische Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu reagieren und das Speisenangebot unter wirtschaftlichen Aspekten herzustellen. Die Übereinstimmung mit EQR Fe6 ist darin zu sehen, dass sie fortgeschrittene Fertigkeiten und Innovationsfähigkeit benötigen, um Lösungen komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme unter Berücksichtigung des komplexen Zusammenhangs zwischen Ernährung und Gesundheit bzw. Erkrankung entwickeln zu können. In Bezug auf die Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit (Dimension Kompetenz ) werden von ExpertInnen jedoch Hinweise angeführt, die gegen eine Zuordnung zu Niveau 6 und für eine Zuordnung zu Niveau 4 sprechen: Diätetisch geschulte KöchInnen arbeiten in einem Team mit einem/r übergeordneten KüchenchefIn und haben keine persönliche Entscheidungsbefugnis in Bezug auf Diäten: eine Absprache mit ÄrztInnen bzw. DiätassistentIn hat zu erfolgen. Ein Argument, das ebenfalls für eine Zuordnung auf einem niedrigeren Niveau ins Treffen geführt wurde, ist, dass diese Qualifikation im Verhältnis zur Qualifikation KüchenmeisterIn (Niveau 5) zu sehen ist: Bei letzterer wird eine acht- bis zehnjährige Küchenpraxis vorausgesetzt, bei der Qualifikation Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin ist lediglich fünfjährige einschlägige Praxis erforderlich. Eine Zuordnung auf einem niedrigeren Niveau als die Qualifikation KüchenmeisterIn wird daher vorgeschlagen. Gegen eine Zuordnung zu Niveau 4 spricht allerdings, dass die Qualifikation Diätetisch geschulte/r Koch/Köchin auf der Lehrabschlussprüfung Koch/Köchin sowie auf mindestens 2-jähriger nachfolgender Berufspraxis aufbaut bzw. 5-jährige einschlägige Praxis erforderlich ist, wenn kein Nachweis eines Lehrabschlusses erbracht werden kann. Eine Zuordnung zu demselben Niveau wie der Leharabschluss scheint daher auch nicht ganz stimmig. 6 Aus diesem Grund wird hier auch auf die Tabelle mit der Argumentation der Niveauzuordnung verzichtet.

21 21 NQR Tourismus Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Höheren Lehranstalt für Tourismus - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement (HLT) Tabelle 10 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation HLT EQR Deskriptoren Niveau 5 Argumente Kenntnisse: Umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lern bereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fertigkeiten: Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten Kompetenz: Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten; Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Quelle: Eigene Darstellung _ Handelsübliche Lebens- und Genussmittel sowie gebräuchliche und zeitgemäße Ernährungs- und Diätformen kennen ; _ Speisen der heimischen und internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen ; _ Marketingstrategien im Tourismus entwickeln und anwenden; Tourismuskonzepte erstellen ; _ Fähigkeit betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme [...] durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen ; _ Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. [...] Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen. [...] eigenverantwortlich, [...] kreativ, [...] selbsttätig [...] handeln können ; Diese Qualifikation wird Niveau 5 zugeordnet. InhaberInnen dieser Qualifikation haben umfassendes und spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeitsoder Lernbereich. In der Zeugniserläuterung werden zahlreiche Fertigkeiten angeführt, die diesem umfassenden und gleichzeitig spezialisierten Theorie- und Faktenwissen entsprechen: z.b., Handelsübliche Lebens- und Genussmittel sowie gebräuchliche und zeitgemäße Ernährungs- und Diätformen kennen. Der Beschreibung der Fertigkeiten auf Niveau 5 (EQR Fe5) entspricht beispielsweise die folgende Formulierung: Speisen der heimischen und internationalen Küche unter

22 22 NQR Tourismus Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen. InhaberInnen der Qualifikation sind weiters fähig, Marketingstrategien im Tourismus zu entwickeln und anzuwenden bzw. Tourismuskonzepte zu erstellen (Zeugniserläuterung). Dazu ist es unter anderem notwendig, kreative Lösungen zu erarbeiten (EQR Fe5). Bei der Betrachtung des Lehrplans (BGB1 II Ausgegeben am 25.August 2006 Nr.320; Höhere Lehranstalt für Tourismus) fallen folgende Entsprechungen mit den Beschreibungen auf Niveau 5 auf: _ EQR Ko5: Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme [...] durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen. _ EQR Fe5 bzw. EQR Ke5: Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen [...] eigenverantwortlich, [...] kreativ, [...] selbsttätig [...] handeln können. Die Abgrenzung zu Niveau 6 ist insofern gegeben, als InhaberInnen der Qualifikation zwar umfassendes Wissen und Fertigkeiten aufweisen bzw. auch Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen können (vgl. EQR KeFeKo5), aber dies immer nur in einem abgegrenzten Bereich möglich ist. InhaberInnen der Qualifikation HLT sind zwar fähig, die eigene Leistung und die anderer Personen zu überprüfen und zu entwickeln, die Übernahme von Verantwortung dafür (und für Gruppen) (vgl. EQR Ko6) scheint jedoch erst nach beruflicher Praxis im Anschluss an die Qualifikation möglich. Die HLT (wie auch Kollegs) könnten jedoch nach einer kurzen Praxiszeit Niveau 6 eingeordnet werden, da vor allem unternehmerische Fertigkeiten anwenden wie Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Unternehmens- und Mitarbeiterführung sowie betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge erkennen (s. Zeugniserläuterung) darauf hinweisen.

23 23 NQR Tourismus Diplomprüfungszeugnis des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachrichtung Food and Beverage - Ausbildungsschwerpunkt Hotelmanagement Tabelle 11 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation Kolleg EQR Deskriptoren Niveau 5 Argumente Kenntnisse: Umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lern bereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fertigkeiten: Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten Kompetenz: Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten; Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Quelle: Eigene Darstellung _ Speisen der heimischen und internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen, alle anfallenden Arbeiten inkl. Einkauf und Lagerung organisieren und durchführen ; _ Sach- und Sozialkompetenz; [...]Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen; [...] eigenverantwortlich, [...] kreativ, [...] selbsttätig [...] handeln können _ Fähigkeit betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme [...] durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen Diese Qualifikation wird ebenso wie die HLT dem Niveau 5 zugeordnet. Diese Zuordnung der beiden Qualifikationen HLT und Kolleg zu demselben Niveau entspricht der Gleichwertigkeit der beiden Qualifikationen, die auch dasselbe Ausbildungsziel verfolgen (vgl. beide Lehrpläne S.3). Der Unterschied zwischen den beiden Ausbildungsformen beläuft sich lediglich auf Aufbau und Struktur sowie daraus folgend auf das Alter der SchülerInnen. Zudem können folgende Passungen zwischen Zeugniserläuterung bzw. Lehrplan (BGB1.II Ausgegeben am 25. August 2006 Nr. 320; Kolleg für Tourismus) des Kollegs und den Deskriptoren in der EQR Tabelle identifiziert werden: _ EQR Fe5 bzw. EQR Ke5: Speisen der heimischen und internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und

24 24 NQR Tourismus wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen, alle anfallenden Arbeiten inkl. Einkauf und Lagerung organisieren und durchführen (Zeugniserläuterung); Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen [...] eigenverantwortlich, [...] kreativ, [...] selbsttätig [...] handeln können (Lehrplan). _ EQR Ko5: Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme [...] durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen (Lehrplan) Es können aber auch vereinzelt Übereinstimmungen mit Beschreibungen auf Niveau 6 identifiziert werden. Beispielsweise die Übernahme von Verantwortung im Bereich der Investitionsentscheidungen würde einen Hinweis darauf liefern. Dies deutet darauf hin, dass diese Qualifikation (wie die HLT) nach einer kurzen Praxiszeit dem Niveau 6 zugeordnet werden könnte. KüchenmeisterIn Tabelle 12 Argumente der Niveauzuordnung der Qualifikation KüchenmeisterIn EQR Deskriptoren Niveau 5 Argumente Kenntnisse: Umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lern bereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fertigkeiten: Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten Kompetenz: Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten; Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Quelle: Eigene Darstellung _ Fach- und Führungskräfte für die Planung, Herstellung und Vermarktung gastronomischer Produkte und Dienstleistungen _ oberste Führungsebene eines gastronomischen Unternehmens _ Sie bestimmen Arbeitsabläufe und verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus ; _ Sind für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich _ Erledigen im Regelfall herausgehobene Tätigkeiten, die Können und Erfahrung verlangen In Bezug auf diese Qualifikation wurden zunächst verschiedene Zuordnungsvarianten diskutiert (von Niveau 4-7), letztlich wird aber Niveau 5 vorgeschlagen. Die Schwierigkeit bei der Zuordnung ergibt sich dadurch, dass diese Qualifikation nicht im formalen Bildungssystem erworben wird und auch nicht unbedingt im nicht

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