Jugendhilfeplan. Teilplan II

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1 unter / erreichbar. Jugendhilfeplan Teilplan II Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Nordsachsen für das Schuljahr 2013/2014 und dessen Fortschreibung bis 2015/2016 zur Versorgung des Landkreises mit einem bedarfsgerechten Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagesspflegestellen Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, Sozialdezernat, Jugendamt, Jugendhilfeplanung Redaktionsschluss: Seite 1

2 Inhalt Seite 1. Vorwort und Rechtliche Grundlagen 3 2. Methode 5 3. Auswertung Forschungsprojekt Kommunale Bedarfserhebung U Demografische Entwicklung Pädagogische Fachkräfte im Landkreis Nordsachsen Investitionen in Kindereinrichtungen und Kindertagespflege im 14 Landkreis Nordsachsen 7. Versorgungssituation in den Kindereinrichtungen und Kindertagespflege 15 des Landkreises Nordsachsen 8. Bestandserhebung und Bedarfsplanung für den Zeitraum Schuljahr /2014 bis 2015/2016 zusammenfassende Darstellung 8.1. Sozialraum Delitzsch Sozialraum Eilenburg Sozialraum Oschatz Sozialraum Schkeuditz Sozialraum Taucha Sozialraum Torgau überörtliche Angebote Anhang 71 Seite 2

3 1. Vorwort und Rechtliche Grundlagen Am wurde erstmalig vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen der Kindertagesstättenbedarfplan 2008 / 2011 beschlossen. Die Fortschreibungen erfolgten jährlich. Der zurückliegende Planungsbericht für das Schuljahr 2012/2013 und dessen Fortschreibung bis 2015/2016 wurde durch den Kreistagsbeschluss 1-768/13 am beschlossen. Nunmehr erfolgt die 5. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises Nordsachsen für den Zeitraum Die Umsetzung der Familienpolitik des Freistaates Sachsen ist gesetzliche Aufgabe der Kommunen. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Kinderbetreuung in den Tageseinrichtungen sicherzustellen sowie gleichzeitig die Bildung und Erziehung der Kinder zu gewährleisten. Die Planungsverantwortung und die Verantwortung zur Erfüllung dieser Aufgaben ergibt sich für den Landkreis Nordsachsen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus den 79, 80 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. 1) Voraussetzung für eine Finanzierung nach den 13, 14 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 sowie den 15 bis 20 SächsKitaG ist die Aufnahme der Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Nordsachsen. Den Städten und Gemeinden des Landkreises obliegt die Errichtung und ggf. Betreibung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen laut 2 Sächs. GemO und 9 SächsKitaG. Der Landkreis Nordsachsen als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des 8 Abs. 1, Satz 1 und 2 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen 2) (SächsKitaG) hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Einrichtungen für ihr Territorium bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Ein Bedarf an Betreuungsplätzen entsteht mit der Beantragung eines Platzes in der Krippe, dem Kindergarten bzw. im Hort durch die Eltern der Kinder. Die zum Führen der Einrichtungen erforderliche Betriebserlaubnis erteilt nach 45 SGB VIII das Landesjugendamt des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Die erforderliche Erlaubnis für eine Kindertagespflegeeinrichtung erteilt nach 43 SGB VIII das Jugendamt des Landkreises Nordsachsen. Im 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gesetzlich festgeschrieben. 3)) Seit gilt für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Alternativ haben Eltern ab dem 1. August 2013, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder zu Hause erziehen und nicht in eine Kindertagesstätte geben, einen Anspruch auf das 1) Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I G ) Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) vom , rechtsbereinigt mit Stand vom veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 6/2009, Seite ) Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I G 5702 Seite 3

4 Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro im Monat. Im Jahr 2014 steigt der Anspruch dann auf monatlich 150 Euro. 4) Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt, besteht ebenfalls Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen und in Tageseinrichtungen vorzuhalten. 4) Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG vom veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2008, Teil I Nr Seite 4

5 2. Methode Oberstes Planungsziel bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen. Dieses Ziel macht die Kooperation aller freien und kommunalen Träger notwendig. Basis für die Erarbeitung des vorliegenden Planes sind die Ergebnisse der Bestandserhebung und der Bedarfsplanung der vorangegangenen Jahre. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfassen zum Stichtag die wohnhaften Kinder anhand der Geburtenstatistiken schuljahrgangsweise und erstellen eine Prognose der Geburtenentwicklung. Für die in der Zukunft liegenden Geburtenjahrgänge wurde, sofern keine Prognose gemeldet wurde, ein Mittelwert aus den vergangenen vier Jahren gebildet. Desweiteren wurden die Belegungen der Einrichtungen zum Stichtag in den Altersgruppen der 0 3jährigen, der 3 6,5jährigen und den Hortkindern, die betriebenen Kapazitäten lt. Betriebserlaubnis der Einrichtungen sowie mögliche Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen der Landkreisverwaltung erfasst. Grundlage für die Planung der jeweiligen Betreuungsplätze in den Städten und Gemeinden ist die Anzahl der in den Einzugsbereichen wohnhaften Kinder. Im Entstehungsprozess der Bedarfsplanung wurden erstmals mit einzelnen Städten und Gemeinden Planungsgespräche geführt. In den konstruktiven Gesprächen wurden teilweise Empfehlungen zur besseren bedarfsgerechten Versorgung ausgesprochen, deren Umsetzung weiter verfolgt wird. Der Landkreis Nordsachsen wurde für die Planungsverfahren ab 2012 in sechs Sozialräume gegliedert. Die Einteilung in Sozialräume ermöglicht es, die Planungsprozesse überschaubarer darzustellen (und planerisch für den Landkreis Nordsachsen territorial abzugrenzen). Die abgebildeten Regionen haben u. a. eine über Jahre gemeinsame gewachsene Struktur. Die Einzugsgebiete der Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulzentren wurden als Grundlage genutzt. Die Verkehrsverbindungen sind im Allgemeinen auf diese benannten Sozialräume zugeschnitten. Der vorliegende Plan wurde daher erstmals in die festgelegten Sozialräume untergliedert und die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt. Sie berücksichtigen die Veränderungen zum vorangegangenen Plan. Dennoch kann die vorliegende Fortschreibung der Planung keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden, denn dieser Prozess ist weiteren ständigen Änderungen unterworfen. Daher wird die Verwaltung ermächtigt, unterjährig Einrichtungen bzw. Tagespflegestellen in eigener Hoheit in den Bedarfsplan aufzunehmen, um eine größere Flexibilisierung bei der Bedarfsdeckung zu erreichen. Der Kindertagesstättenbedarfsplan wurde mit der Schulverwaltung des Landratsamtes Nordsachsen abgestimmt. Seite 5

6 Tabelle 1 : Sozialräume des Landkreises Nordsachsen Berechnungsgrundlagen: Zur entsprechenden prozentualen Auswertung der Werte in den Tabellen der Planteile Bestandserhebung und Bedarfsplanung wurden nachfolgende Formeln verwendet: 1. die Auslastung (%) einer Einrichtung gibt Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit des Betreibens der Einrichtung und des Verhältnisses der am betriebenen Plätze je Betreuungsart = Belegung x 100 Kapazität 2. die Bedarfsdeckung (%) bzw. der Versorgungsgrad in einer Kommune/im Einzugsgebiet gibt Aufschluss über ein bedarfsgerechtes Angebot, also das Verhältnis zwischen den örtlich verfügbaren Betreuungsplätzen je Betreuungsart zur Zahl der wohnhaften Kinder in der jeweiligen Altersgruppe = Kapazität x 100 Anzahl der wohnhaften Kinder 3. die Inanspruchnahme (%) der Plätze zeigt auf, wie viele Kinder am im Verhältnis zur Anzahl der wohnhaften Kinder betreut werden. Dabei wurden die Kinder, die im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes ( 4 SächsKitaG) eine Kindertagesstätte außerhalb ihres Wohnortes besuchen, mit berücksichtigt. = Belegung x 100 Anzahl der wohnhaften Kinder Seite 6

7 3. Auswertung Forschungsprojekt Kommunale Bedarfserhebung U3 Ab 01. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Vor diesem Hintergrund förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Bedarfserhebung Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U 3 und seine Bedingungsfaktoren. Die Umsetzung erfolgte durch die Technische Universität Dortmund und dem amsa-institut (Arbeitsgemeinschaft Markt- und Sozialanalyse). Unser Ziel war es, für den Landkreis Nordsachsen den konkreten Bedarf an U3 Plätzen zu eruieren und die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern umfangreicher kennenzulernen. Bundesweit beteiligten sich 92 Kommunen und Landkreise. Tabelle 2: Teilnehmende Kommunen in Kindertageseinrichtungen Gemeinde im Planungsbezirk Anzahl der wohnhaften Kinder 0 - unter 3 Arzberg Arzberg-Beilrode- (Dommitzsch-Elsnig-Trossin) Beilrode Arzberg-Beilrode- (Dommitzsch-Elsnig-Trossin) Belgern- Schildau Cavertitz (Dahlen)-Liebschützberg- Cavertitz Liebschützberg (Dahlen)-Liebschützberg- Cavertitz Dreiheide Torgau Mockrehna Mügeln Oschatz Rackwitz Wiedemar : Rücklaufquote in % ,2 Belgern-Schildau , ,4 Torgau-Dreiheide Torgau-Dreiheide ,3 (Laußig)-Mockrehna- (Doberschütz) Mügeln-(Wermsdorf)- (Naundorf) , ,4 Oschatz ,2 Wiedemar-Rackwitz Wiedemar-Rackwitz , ,3 Zum Stichtag betrug die Anzahl der wohnhaften Kinder Die Anzahl der wohnhaften Kinder der beteiligten Kommunen betrug Der Rücklauf durch die sich beteiligten Eltern entsprach 45,3 %. Mit dem Ziel planungsrelevante Ergebnisse zu erzielen, wurden die Kommunen in Planungsbezirke gegliedert. So konnten die Betreuungsbedarfe im Landkreis kleinräumig ermittelt werden. Seite 7

8 Tabelle 3: Generelle Betreuungswünsche und Betreuungsbedarf Betreuungswunsch in % unter 3 jährige Betreuungs- bedarf in % Bedarf mit reduzierter Gewährleistungspflicht in % Torgau/Dreiheide 70,0 56,5 56,5 Oschatz 74,3 59,9 57,4 Wiedemar/Rackwitz 72,1 58,3 56,9 Liebschützberg/Cavertitz (Dahlen) 80,2 64,7 61,6 Mügeln (Wermsdorf/Naundorf) 75,7 61,1 56,9 Mockrehna (Doberschütz, Laußig) 75,6 61,0 59,6 Arzberg/Beilrode (Elsnig, Trossin Dommitzsch) 74,5 60,2 57,7 Belgern-Schildau 72,2 58,3 57,4 Der generelle Betreuungswunsch der Eltern ist unabhängig von der konkreten (Betreuungs-) Situation sowie den Bedingungen eines ausreichenden Platzangebotes und freier Wahlmöglichkeiten ermittelt worden. Der geäußerte Betreuungswunsch ist in der Regel jedoch höher als die tatsächliche Inanspruchnahme (wie auch dem Zahlenmaterial der Bedarfserhebung zu entnehmen ist). Nicht immer führen geäußerte Betreuungswünsche zu einem tatsächlichen Betreuungsbedarf. So gelten für unter 1-jährige andere Ansprüche als für 1- und 2-jährige Kinder. Weiterhin spielt die Erwerbstätigkeit der Eltern und die tatsächliche Bereitstellung der Wunscheinrichtung eine große Rolle für die Entscheidung, ihre Kinder öffentlich betreuen zu lassen. Beides führt dazu, dass der planungsrelevante Betreuungsbedarf geringer anzusetzen ist, als der von den Eltern geäußerte generelle Betreuungswunsch. Das eigene Kind öffentlich betreuen zu lassen, kann durch die Einführung des Betreuungsgeldes am beeinflusst werden. Die folgende Tabelle stellt dar inwiefern die Möglichkeit des Erhalts von Betreuungsgeld Eltern dazu veranlasst hat, beim generellen Betreuungswunsch anzugeben, dass das Kind zwischen einem und zwei Jahren oder/und im Alter zwischen zwei und drei Jahren nicht in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut werden sollte. Hier wurden ausschließlich Eltern befragt, deren Kinder keine Kindereinrichtung bzw. Kindertagespflege besuchen. Tabelle 4: Einflussnahme der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes auf die Nicht-Nutzung öffentlicher Betreuung Betreuungsgeld für einjähriges Kind Betreuungsgeld für zweijähriges Kind Gültig nein 32 <6 ja 7 <6 39 <6 keine Angabe 26 0 Zum Stichtag sind 106 Anträge auf Betreuungsgeld beim Landratsamt Nordsachsen eingegangen. Davon wurden 13 abgelehnt, da kein Anspruch bestand und 9 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. Seite 8

9 Ein weiterer Schwerpunkt der Erhebung lag in der Ermittlung des aktuellen Betreuungswunsches der Befragten. In den folgenden Tabellen wird der Betreuungswunsch mit Blick auf die gewünschten Anfangs- und Endzeiten einer Betreuung der Betreuungsstunden dargestellt. Rückfragen in den beteiligten Kommunen haben ergeben, dass es in der Regel jedoch keine direkte Nachfrage nach einer Wochenendbetreuung gibt. Hier regelt häufig das Angebot die Nachfrage. Die Sorgeberechtigten nutzen in der Regel familiäre soziale Netzwerke zur Wochenendbetreuung. Die Ergebnisse von Kreuztabellen haben ergeben, dass der Betreuungsbedarf von ausschließlich erwerbstätigen Eltern oder Alleinerziehenden geäußert wurde. Tabelle 5: Gewünschte Startzeit der Betreuung Mittelwert bis Montag Freitag Samstag Sonntag kein Betreuungswunsch < bis einschließlich 06:00 Uhr ab 06:00 bis einschließlich 07:00 Uhr <6 ab 07:00 bis einschließlich 08:00 Uhr ab 08:00 bis einschließlich 09:00 Uhr <6 <6 <6 ab 09:00 bis einschließlich 10:00 Uhr 0 <6 0 ab 10:00 bis einschließlich 11:00 Uhr ab 11:00 bis einschließlich 12:00 Uhr ab 12:00 Uhr Tabelle 6: Gewünschte Endzeit der Betreuung: Mittelwert Montag bis Freitag Samstag Sonntag kein Betreuungswunsch < bis einschließlich 12:00 Uhr <6 ab 12:00 bis einschließlich 13:00 Uhr <6 <6 <6 ab 13:00 bis einschließlich 14:00 Uhr 20 8 <6 ab 14:00 bis einschließlich 15:00 Uhr <6 ab 15:00 bis einschließlich 16:00 Uhr 105 <6 <6 ab 16:00 bis einschließlich 17:00 Uhr <6 ab 17:00 bis einschließlich 18:00 Uhr 99 <6 0 ab 18:00 Uhr 23 7 < Auf Grund der Tatsache, dass sich nicht alle Städte und Gemeinden an der Bedarfsermittlung beteiligt haben, lassen die Ergebnisse nur begrenzte Rückschlüsse auf den gesamten Landkreis zu. Dennoch sollten hier beispielgebend einige Aussagen getroffen werden. So können diese kleinräumigen Daten lediglich als Orientierungshilfe für eine bedarfsgerechte Angebotsplanung der beteiligten Kommunen dienen, welche die konkreten Bedürfnisse der Eltern berücksichtigt. Seite 9

10 4. Demografische Entwicklung Laut Zukunftsatlas 2013 des Schweizer Prognos-Instituts nimmt der Landkreis Nordsachsen Platz 388 von 402 im Vergleich aller Regionen in Deutschland ein. Damit wird dem Landkreis ein hohes Zukunftsrisiko bescheinigt. Tabelle 7: Lebendgeborene des Landkreises Nordsachsen 2007 bis Juni 2013 nach Gemeinden *Gebietsstand Gemeinde * Arzberg Bad Düben, Stadt Beilrode Belgern-Schildau, Stadt Cavertitz Dahlen, Stadt Delitzsch, Stadt Doberschütz Dommitzsch, Stadt Dreiheide Eilenburg, Stadt Elsnig Jesewitz Krostitz Laußig Liebschützberg Löbnitz Mockrehna Mügeln, Stadt Naundorf Oschatz, Stadt Rackwitz Schkeuditz, Stadt Schönwölkau Taucha, Stadt Torgau, Stadt Trossin Wermsdorf Wiedemar Zschepplin LK Nordsachsen (Quelle: Statistisches Landesamt Kamenz) 2013 ist im Landkreis Nordsachsen im Vergleich zum Vorjahr wiederum ein Rückgang der wohnhaften Kinder zu verzeichnen. Die Anzahl der Kinder im Erfassungsalter 0 10 Jahre sank von um 133 auf gegenüber dem Jahr Seite 10

11 Die 5. regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen stellt die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2025 dar. Die Schätzung basiert auf der Grundlage des Zahlenmaterials des Statistischen Landesamtes Sachsen. Die Jahre 2003 bis 2012 beruhen auf den realen Geburtenzahlen. Tabelle 8: Schätzung auf der Grundlage der 5. Regionalen Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen Der Landkreis muss sich also weiterhin auf eine deutlich geringere Geburtenzahl in den nächsten Jahren einstellen. Dies wird in unserer Region besonders deutlich. Der Wandersaldo zeigt, dass vor allem die jungen Frauen und damit spätere Mütter die Region verlassen. Dadurch wird die Verringerung und Überalterung der Bevölkerung in der ländlichen Region weiter voranschreiten. Zusätzlich steigt im Osten Deutschlands der Anteil kinderloser Frauen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden feststellte. Zum einen sind die Mütter heute bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 29 Jahre. Desweiteren ist die Zahl von Mehrkinderfamilien deutlich zurückgegangen. Seite 11

12 Tabelle 9: Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenze des Landkreises Nordsachsen 2010 bis ) nach Gemeinden, Alter und Geschlecht Gebietsstand 1. Januar ) mit Ereignisdatum ab dem Alter von bis unter Jahren Geschlecht Zuzüge ) Fortzüge Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-) Zuzüge Fortzüge Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-) Zuzüge Fortzüge Überschussder Zu- bzw. Fortzüge (-) unter 14 männl unter 14 weibl unter 14 Insg männl weibl Insg männl weibl insg mänl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg männl weibl insg u. mehr männl u. mehr weibl u. mehr insg Insg. männl Insg. weibl Insg. insg Seite 12

13 In der Altersgruppe 0 bis unter 14 Jahren gibt es im Landkreis Nordsachsen einen Wanderungsgewinn von insgesamt 102 jungen Menschen. Ab der Altersklasse 14 nehmen die Fortzüge zu. In der Altersklasse 14 bis 27 Jahre verließen junge Menschen den Landkreis. 424 waren junge Frauen und 310 junge Männer. betrug der Wanderungsverlust 2012 im Landkreis 341 Menschen. 5. Pädagogische Fachkräfte im Landkreis Nordsachsen Seit August 2013 besteht durch den ausgeweiteten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr und im Hinblick auf die angestrebte Qualität der Arbeit ein erhöhter Focus auf die Fachkräfte. Die Anzahl der durch Renteneintritt aus dem Arbeitsleben ausscheidenden Fachkräfte ist daher zu berücksichtigen. Im Landkreis Nordsachsen sind nach Angaben der Städte und Gemeinden pädagogische Fachkräfte angestellt. Davon waren 23 Männer, die als Leiter einer Einrichtung oder als Erzieher tätig sind. Die 34 Kindertagespflegestellen (in der Übersicht nicht enthalten) werden alle von Frauen geführt. Tabelle 10: Übersicht über die vorhandenen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Kommune Pädagogischesu. Leitungspersonal unter und älter SR Delitzsch männl weibl gesamt SR Taucha männl weibl gesamt SR Eilenburg männl weibl gesamt SR Oschatz männl weibl gesamt SR Schkeuditz männl weibl gesamt SR Torgau männl weibl gesamt gesamt Seite 13

14 6. Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Nordsachsen In den vergangenen Jahren sind erhebliche finanzielle Mittel in die Schaffung von neuen Plätzen, Um- und Ausbau und Anschaffungen in die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geflossen. Der Landkreis Nordsachsen hat lt. 13 Satz 2 SächsKitaG einen angemessenen Zuschuss zu den Baukosten zu leisten. Daher beteiligte er sich jeweils mit mindestens 10 % an der Bundes- und Landesförderung. stellte er für diese Maßnahmen zur Verfügung. Tabelle 11: Finanzierung und Fachförderung Jahr ausgaben Bundesmittel für Kinder unter 3 Jahre Landesmittel FINANZIERUNG Landkreismittel Kommunalanteil Eigenanteil freie Träger & Tagespflegestellen sonstige Mittel in Aussicht gestellt Seite 14

15 7. Versorgungssituation in den Kindereinrichtungen und Kindertagespflege des Landkreises Nordsachsen Zum Erhebungszeitpunkt wurden in unserem Landkreis 196 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betrieben. Unter folgenden lfd. Nr. sind in den einzelnen Sozialräumen die zukünftig eingeplanten Kindertagespflegestellen erfasst, die entweder nach dem ihre Tätigkeit aufgenommen haben oder 2014 noch personell untersetzt werden: SR Delitzsch lfd. Nr. 20, 21, 22, 34, 39 SR Taucha lfd. Nr. 16, 17 SR Eilenburg lfd. Nr. 18, 23 Schkeuditz lfd. Nr. 17 Durch die Eröffnung des Hortes in Mockrehna (lfd. Nr. 42 im SR Torgau) und dem Hort des Trägervereines der Grundschule Montessorie im OT Zwochau, Gemeinde Wiedemar (lfd. Nr. 44 im SR Delitzsch) gibt es im Landkreis Nordsachsen 2 zusätzliche Einrichtungen. Das sich in den jeweiligen Einzugsbereichen der Kommunen individuell gestaltende Verhältnis der wohnhaften Kinder zu den vorhandenen Betreuungsplätzen konnte durch Kapazitätserhöhungen, befristete Kapazitätserweiterungen und flexible Erlaubnisse durch das LJA ausgeglichen werden, so dass dem Bedarf an Betreuungsplätzen in der Regel entsprochen werden konnte. Die Betreuungsstruktur im Landkreis Nordsachsen ist insgesamt gut. In unserem Landkreis unterteilen sich die Betreuungseinrichtungen in 164 Kindertagesstätten und 32 Kindertagespflegestellen. Von den insgesamt 164 Kindertagesstätten befinden sich 66 in freier Trägerschaft, 92 in der Trägerschaft von Städten und Gemeinden und 6 in der Trägerschaft des Landratsamtes Nordsachsen wurden keine Trägerwechsel vollzogen. Für das Jahr 2014 sind 2 Trägerwechsel von Einrichtungen geplant. Die Einrichtung Biberburg der Gemeinde Trossin wird in die Trägerschaft des Europäischen Bildungswerkes für Beruf und Gesellschaft ggmbh überführt (lfd. Nr. 35 im SR Torgau) und der katholische Kindergarten in Schkeuditz wechselt in die Trägerschaft der Diakonie Delitzsch/Eilenburg (lfd. Nr. 6 im SR Schkeuditz). Im Rahmen der freiwilligen Gebietsänderungen schlossen sich mit Wirkung vom die Städte Belgern und Schildau zur neuen Einheitsgemeinde Belgern-Schildau zusammen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Gemeinde Zinna in die Große Kreisstadt Torgau eingegliedert und es erfolgte die Umwandlung des Gemeindeverbandes Wiedemar in die Einheitsgemeinde Wiedemar durch den Zusammenschluss der drei Mitgliedsgemeinden Neukyhna, Wiedemar und Zwochau und des Verwaltungsverbandes Wiedemar. Diese Veränderungen wurden in der Bedarfsplanung berücksichtig. Nach Aussagen der Kommunen erfolgt die Anmeldung auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestellen zu 80 % in den jeweiligen Einrichtungen. Diese ist häufig gekoppelt mit einer direkten Information an die Kommune. Lediglich 3 Kommunen steuern die Anmeldung eigenständig. In der Regel erfolgen turnusmäßige Absprachen zwischen den Städten und Gemeinden mit den LeiterInnen der Einrichtungen, wodurch die Kommunen umfassend informiert sind. In einem Planungsgespräch wurde mit der Kommune besprochen, dass sich die Belegsteuerung verbessern muss. Seite 15

16 Die folgende Tabelle 12 und die Diagramme informieren zum Stand über die zeitlichen Inanspruchnahmen der Betreuungsplätze in den jeweiligen Betreuungsbereichen. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig geändert. Es ist wiederum eine leichte Tendenz zur 9-Stunden-Betreuung im Kindergartenbereich zu verzeichnen. Die Betreuungszeit stieg im Vergleich von auf betreute Kinder an. Erstmals wurden die überörtlichen Einrichtungen (Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und Betreuungsangebote der Schulen zur Lernförderung) separat erfasst. Tabelle 12 : Betreuungszeiten im Landkreis Nordsachsen Inanspruchnahme der Altersgruppen Krippenkinder Kindergartenkinder Hortkinder 4 Stunden 4,5 Stunden Stunden Stunden Stunden Sonstige Krippenkinder 4,5 Stunden 6 Stunden 9 Stunden Sonstige Seite 16

17 Kindergartenkinder 4,5 Stunden 6 Stunden 9 Stunden Sonstige Hortkinder 5 Stunden 6 Stunden Sonstige überörtliche Einrichtungen 4,5 Stunden 5 Stunden Ganztags Seite 17

18 Die betriebene Kapazität im Krippenbereich stieg im Vergleichszeitraum von auf Plätze an. Dadurch konnte dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in unserem Landkreis ausreichend entsprochen werden. In einzelnen Gemeinden wurde ein Aufnahmestop für gemeindefremde Kinder festgelegt, um den eigenen wohnhaften Kindern den Anspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten. Durch das Wunsch- und Wahlrecht auf einen Krippenplatz konnte dem Anspruch gelegentlich nicht sofort entsprochen werden. Die Eltern zogen es in der Regel vor, eine kurze Wartezeit zu überbrücken, um dann einen Platz in der von ihnen gewünschten Einrichtung zu nutzen. Die Kommunen können den Eltern gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 des SächsKitaG die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auch in der Kindertagespflege statt in einer Kindertagesstätte anbieten. Gemäß dem SächsKitaG ist die Aufnahme der Kindertagespflegestellen in den Kindertagesstättenbedarfsplan Voraussetzung für eine Finanzierung nach dem v. g. Gesetz. Durch die Kommunen unseres Landkreises wird diese Tagespflege angeboten, sofern die Bedarfsdeckung an Betreuungsplätzen durch freie und kommunale Träger nicht ausreicht oder die angebotenen Betreuungszeiten nicht dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entsprechen. Die Eltern in unserem Landkreis lassen ihre Kinder überwiegend in den Kindertagesstätten betreuen. Zum Stand wurden in den 34 Tagespflegestellen des Landkreises Nordsachsen 129 Tagespflegeplätze von den 148 vorhandenen in Anspruch genommen. Hier blieb die Nutzung im Vergleich zum Vorjahr konstant. Einzelne Kommunen planen zur bedarfsgerechten Versorgung die Einrichtung weiterer Kindertagespflegestellen. Diese wurden in der Bestandserhebung mit einer lfd. Nr. versehen. In der Bedarfsplanung sind sie zahlenmäßig untersetzt, jedoch noch ohne Person gekennzeichnet. In den folgenden Jahren ist auf Grund der Bedarfsplanung der Kommunen von einer deutlich ansteigenden Anzahl der Tagespflegestellen und deren Inanspruchnahme auszugehen. Im Kindergartenbereich stieg die betriebene Kapazität von auf Besuchten im Jahr 2012 noch Kinder den Kindergarten, so nutzten zum Stichtag Kinder diese Einrichtungen. Dies wird auch in der gestiegenen Inanspruchnahme von 95 % auf 110 % deutlich. Genutzt werden die Betreuungsplätze im Kigabereich aber auch von Kindern, welche älter als 6,5 Jahre sind, z. B. wenn die Kinder vom Schuleintritt zurückgestellt werden. Einzelne Kommunen schätzen ein, dass dies immer häufiger geschieht. Daher ist die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im Kigabereich höher, als die der zur Berechnung zu Grunde liegenden Bezugsgruppe. Obgleich es zum Erhebungszeitpunkt in unserem Landkreis insgesamt 133 weniger wohnhafte Kinder in der Altersgruppe 0 10 Jahren gab, besteht eine gestiegene Nachfrage an Betreuungsangeboten vor allem im Kindergarten und Hortbereich. Daher müssen von den betroffenen Städten und Gemeinden flexible Betriebserlaubnisse oder eine Kapazitätserweiterung angestrebt werden. Eine Einrichtung hat zugunsten von Kindergartenplätzen die Hortkapazität abgeschmolzen, um so dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden. Eine weitere hatte im vorigen Jahr eine Ausnahmegenehmigung zur zusätzlichen Aufnahme von Hortkindern, die 2013 ausgelaufen ist. Seite 18

19 Auch im Hortbereich hat die Inanspruchnahme im v. g. Zeitraum von 92 % auf 94 % im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Mit dem in Kraft treten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) am wurde für die Kinder im Krippenalter eine gesetzliche Grundlage zur Ausweitung des Betreuungsangebotes geschaffen. Seit dem besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Erklärtes Ziel in der Bundesrepublik Deutschland war es, bis für 39 % aller Kinder der v. g. Altersgruppe einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflegestelle vorzuhalten. Im Landkreis Nordsachsen lag am die Bedarfsdeckung im Krippenbereich bei 66 %. Somit konnten die für den angestrebte bundesweite Quote durch unseren Landkreis zum diesjährigen Erhebungszeitpunkt, wie auch bereits in den Vorjahren, erheblich übertroffen werden. In der Tabelle 13 werden die Inanspruchnahmen bzw. Besuchsquoten der Betreuungseinrichtungen des Landkreises Nordsachsen, des Freistaates Sachsen und des Bundes gegenübergestellt. Tabelle 13 : Landkreis Nordsachsen im Vergleich zu Sachsen und Deutschland Landkreis Nordsachsen (Inanspruchnahme) Freistaat Sachsen (Besuchsquote) Deutschland (Besuchsquote) Kinder 0 bis 3 Jahre 54 % 47,2 % 29,3 % Kinder 3 bis 6,5 Jahre 110 % 95,8 % 93,4 % Kinder im Hort, 1. bis 4. Klasse 94 % 80,3 % 19 % (5 bis unter 14 Jahre) Quellen: Statistisches Bundesamt; Stand und / Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Stand August 2013 Der Landkreis Nordsachsen leistet auf Antrag, ganz oder teilweise, die Übernahme von Kinderbetreuungskosten nach 90, Abs. 3 und 4 SGB VIII. Diese Leistung ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der individuellen Belastungen der leistungsberechtigten Personen (Eltern und Kindern, denen die Belastung nicht zumutbar ist). In Tabelle 14 ist der Bestand an leistungsberechtigten Kindern von 2010 bis 2012 aufgeführt. Diese sind im Vergleichszeitraum geringfügig zurückgegangen. Zum lebten im Landkreis Nordsachsen Kinder von 1 bis unter 11 Jahren (22 %) der wohnhaften Kinder des Landkreises Nordsachsen waren anspruchsberechtigt nach dem SGB II. Im Vergleich zum Vorjahr waren es noch Kinder. Tabelle 14: Bestand an leistungsberechtigten Personen nach Alter im Landkreis Nordsachsen Ausgewählte Berichtsmonate Dezember / 2010/2011 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten Region Nordsachsen wohnhafte Kinder Lb 1 bis < 11 Jahre 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter 5 Jahre 5 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 7 Jahre 7 bis unter 8 Jahre 8 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 10 Jahre Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an leistungsberechtigten Personen (Lb) nach Alter, Nürnberg, Dez Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigungen und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. 10 bis unter 11 Jahre Seite 19

20 Tabelle 15: Anträge auf Übernahme der Betreuungskosten nach 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII Anträge auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch den Landkreis Ablehnungen Bewilligungen insg. wohnhafte Kinder Trotz des wiederrum erfolgten Rückganges der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II und dem stetigen Rückgang der wohnhaften Kinder im Landkreis Nordsachsen ist ein gestiegenes Antragsvolumen auf Anträge zur Übernahme der Betreuungskosten nach 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII zu verzeichnen. Dies kann zum einen auf Personen die im Niedriglohnbereich beschäftigt sind, Personen die sich in der Ausbildung befinden oder auch auf Personen, denen auf Grund ihres Einkommens und ihren individuellen Verpflichtungen diese Belastung nicht zugemutet werden kann, zurückgeführt werden. Anträge können mehrfach für einen jungen Menschen im Jahr gestellt werden. Die Bewilligungen erfolgen für die im Jahr gestellten Anträge einschließlich unbearbeiteter Anträge aus dem Vorjahr. Seite 20

21 An Hand des u. a. Schaubildes werden die Betreuungsquoten der unter 3-jährigen Kinder bundesweit zum Stand dargestellt. Bei diesem Schaubild handelt es sich um einen Auszug aus der Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Kindertagesbetreuung regional 2013 Ein Vergleich aller 402 Kreise in Deutschland. Hieraus ist ersichtlich, dass der Landkreis Nordsachsen auch bei der Betreuung unter 3-jähriger Kinder im Bundesvergleich sehr gute Ergebnisse vorweisen kann. Schaubild: Betreuungsquoten der Kinder unter 3 Jahren bundesweit am 1. März ) nach Kreisen Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder / Bundesamt für Kartografie und Geodäsie / Verwaltungsgrenzen 2013 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kindertagesbetreuung regional ) Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege, die nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen Seite 21

22 8. Bestandserhebung und Bedarfsplanung für den Zeitraum Schuljahr 2013/2014 bis 2015/ zusammenfassende Darstellung 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege des Landkreises Nordsachsen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Sozialraum Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Kinder Auslastung der Einrichtung (in %) 1 Delitzsch Eilenburg Schkeuditz Oschatz Anzahl der wohnhaften Kinder zum Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am Seite 22 4 Taucha Torgau überörtliche Einrichtungen

23 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege des Landkreises Nordsachsen Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite 23 Delitzsch 1 Eilenburg 2 Schkeuditz 3 Taucha 4 Torgau 5 Oschatz 6 überört. Angebote G

24 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Auslastung der Einrichtung (in %) 8.1. Sozialraum Delitzsch Anzahl der wohnhaften Kinder zum Seite 24 1 Sozialraum Delitzsch 2 Delitzsch Kita "Freundschaft" der AWO KV Nordsachsen, Johannes-R.- Becher.Str. 20, Delitzsch Kita "Sonnenland" der AWO Nordsachsen KV, Birkenweg 1, Delitzsch Kita "Landmäuse" der AWO Nordsachsen KV, Dorfanger 14, OT Döbernitz, Delitzsch Kinderhaus "Sonnenschein", Schloßstr. 32, Delitzsch Kita "Zauberhaus", Kertitzer Str. 47, OT Schenkenberg, Delitzsch Kita "Zum Regenbogen" des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Gellertstr. 26, Delitzsch Kita "Morgenland" des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Karl- Marx-Str. 2a, Delitzsch Kita "Bummi" des DRK KV Delitzsch, Kosebruchweg 14, Delitzsch Kita "Am Park" der Volkssolidarität KV Nordsachsen, Am Schützen Platz 5, Delitzsch Katholische Kita "St. Franziskus", Dübener Str. 71, Delitzsch Hort "Am Rosengarten", August-Bebel-Str.4, Delitzsch Kindertagesstätten Delitzsch Diana Dietrich, Lauesche Straße 62c, Delitzsch Carmen Birkholz, Bitterfelder Straße 63, Delitzsch Sivana Kutscher, Diana Müller, Feldsiedlung 36, OT Döbernitz, Delitzsch Petra Krause, Lauesche Straße 100, Delitzsch Barbara Müller, Stauffenbergstr. 16, Delitzsch

25 Auslastung der Einrichtung (in %) Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Katja Seifarth, Stauffenbergstr. 7, Delitzsch Ines Meyerhofer, Am Grünen Hain 21a, Delitzsch Katja Pirzkall, Friedenssiedlung 3, Delitzsch Seite Kindertagespflegestellen Delitzsch Delitzsch Kita "Sonnenkäfer" Kirchweg 2 und AS Hort, Körnerstr. 12, Krostitz 23 Krostitz Kita "Sonnenkäfer", Roter Weg 1, OT Hohenossig, Krostitz Kindertagesstätten Krostitz Anett Stenzel Larl-Liebknecht-Str. 19, Krostitz Kindertagespflegestellen Krostitz Krostitz Kita "Schwalbennest", des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Schulstraße 6, 26 Löbnitz Löbnitz Hort Löbnitz,Schulstr. 8, Löbnitz Kindertagesstätten Löbnitz 28 Monika Baatz, Eigenheimsiedlung 4, Löbnitz Kindertagespflegestelle Löbnitz

26 Auslastung der Einrichtung (in %) 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Löbnitz Kita "Zwergenhaus", Neue Str. 10, Rackwitz 29 Rackwitz Kita Rackwitz, Märchenweg 2 und AS Hort, Str. der Jugend 8, 30 Kita" Podelwitzer Bienenhaus" der Volkssolidarität KV LL/MLT, Wiederitzscher Str. 21, OT Podelwitz. Rackwitz 31 Kindertagesstätten Rackwitz Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Rackwitz Seite Angela Winkler, Seehausener Str. 13 OT Podelwitz, Rackwitz Ute Hellmann, Hauptring 4, OT Neu-Schladitz, Rackwitz Kindertagespflegestellen Rackwitz Rackwitz Schönwölkau Kita "Kinderparadies" des Diakonischen Werkes Delitzsch/ Eilenburg Parkstr. 18 und AS Hort, Parkstr. 11, OT Wölkau, Schönwölkau Kita des DRK mit 3 Standorten "Am Storchennest", Schulstr. 19, OT Badrina,"Brinniser Dorfspatzen" Lange Str. 21OT Brinnis, "Gänseblümchen" Platz der Jugend 7, OT Hohenroda, Schönwölkau Kindertagesstätten Schönwölkau Kindertagespflegestellen Schönwölkau

27 Auslastung der Einrichtung (in %) Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Seite 27 Schönwölkau Kita "Zwergenland" Kattersnaundorfer Str. 1, OT 38 Wiedemar Kita "Die kleinen Strolche" Am Ring 10, OT Zschernitz, 39 Hort Kyhna, Kirchenring 5 OT Kyhna, Wiedemar 40 Kita "Schatztruhe", Am Stengbach 1 OT Wiedemar, Wiedemar Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Lissa, Wiedemar Wiedemar Hort des Trägervereines der GS Montessorie Leipziger Straße 20, OT Zwochau, Wiedemar Kita Villa "Wiesenkinder" Am Ring 12, OT Wiesenana, Wiedemar Kita "Grashüpfer", Mittelstr. 7, OT Klitschmar, Wiedemar Kita "Sonnenkäfer", Baltzerstraße 1, OT Zwochau, Wiedemar Kindertagesstätten Wiedemar Evelyn Märker Am Feldrain 2, OT Neukyhna, Wiedemar Kindertagespflegestelle Wiedemar Wiedemar

28 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Delitzsch Seite G

29 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita G Krostitz G Seite 29 G Löbnitz G G , Rackwitz G

30 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita G ,5 144, Schönwölkau G Seite 30 G Wiedemar G G ,5 166, ,5 162,

31 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen Delitzsch 1 Träger: Arbeiterwohlfahrt KV Nordsachsen e.v.; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderung möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Delitzsch, geplante Kapazitätserweiterung voraussichtlich insg. um 23 Plätzen (Kiga und Hort), barrierefreier Zugang 2 Träger: Arbeiterwohlfahrt KV Nordsachsen e.v., Sandstraße 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderung möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Delitzsch, Kapazitätserweiterung und Nutzungsänderung 2013 um 28 Krippen-, 3 Kiga- und 20 Hortplätzen 3 Träger: Arbeiterwohlfahrt KV Nordsachsen; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderung möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Delitzsch und OT Döbernitz 4 Träger: Stadt Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt 5 Träger: Stadt Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadt Delitzsch und OT Schenkenberg; 6 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstr. 4, Delitzsch; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 9 Kindern mit Behinderung möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Delitzsch 7 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstraße 4, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt 8 Träger: DRK KV Delitzsch e.v., Eilenburger Str. 65, Delitzsch; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Delitzsch 9 Träger: Volkssolidarität KV Nordsachsen e.v., Am Wallgraben 7, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderung möglich 10 Träger: Katholisches Pfarramt, Lindenstr. 4, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt 11 Träger: Stadt Delitzsch; Betreuungsalter ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse 12 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern Seite 31

32 13 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 14 Kindertagespflege; 2 Tagespflegepersonen betreuen gemeinsam bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 15 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 16 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern, 2 Kinder nutzen derzeit je eine Halbtagesstelle 17 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 18 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 19 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 20 Kindertagespflege; neu zu schaffende 3 Stellen mit insgesamt 15 Plätzen 21 Kindertagespflege; 2 Tagespflegepersonen betreuen gemeinsam bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 22 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern Krostitz 23 Träger: Gemeinde Krostitz; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse in der Kita am Kirchweg 2 und ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse in der AS Hort, Körnerstraße 12; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Krostitz; barrierefreier Zugang vorhanden 24 Träger: Gemeinde Krostitz; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 25 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern Löbnitz 26 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstraße 4, Löbnitz; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse(die bis zu 3 möglichen Hortplätze werden im Rahmen der kapazität für Kindergartenkinder genutzt); Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich 27 Träger: Gemeinde Löbnitz; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Löbnitz, Roitzschjora, Reibitz, Sausedlitz, Delitzsch, Schnaditz, Tiefensee, Wellaune, teilweise Doppelnutzung, 3 Kinder mit Behinderung möglich, Baugebiete im OT Roitzschjora 14 Eigeneheime und Löbnitz ca. 35 Eigenheime 28 Kindertagespflege; bis zu vier gleichzeitig anwesenden fremden Kindern Rackwitz Schönwölkau 29 Träger: Gemeinde Rackwitz; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsgebiet Hort: Rackwitz, Zschortau, Delitzsch 30 Träger: Gemeinde Rackwitz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Vollendung der 4. Klasse; Einzugsgebiet Hort: Rackwitz, Krostitz, Delitzsch; Aufnahme von 9 Kindern mit Behinderungen möglich, Hort Doppelnutzung GS Rackwitz 31 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt 32 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt keine Betreuung TM hat gekündigt, Kindertagesspflegestelle soll neu vergeben werden 33 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt vier von möglichen fünf Kinder in Betreuung 34 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt keine Betreuung, Beginn der Tätigkeit zum späteren Zeitpunkt 35 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstr. 4, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Vollendung der 4. Klasse; Seite 32

33 Wiedemar Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich, ab 2013 Umstrukturierung und Schaffung von 6 Krippenplätzen, Hortkinder werden in der Gellertschule betreut, Doppelnutzung, Einzugsgebiet Hort: Gemeinde Schönwölkau 36 Träger: DRK KV Delitzsch e.v., Eilenburger Str. 65, Delitzsch Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Gemeinde Schönwölkau 37 bestehende Kindertagespflegestelle wird neu besetzt mit 5 Plätzen 38 Träger: Gemeinde Neukyhna; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 39 Träger: Gemeinde Neukyhna; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt, Erlaubnis zur Aufnahme bis zu 10 Hortkindern möglich 40 Träger: Gemeinde Neukyhna; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Kapazitätserweiterung um 6 Plätze Einzugsbereich Hort: Gemeindegebiet Wiedemar 41 Träger: Gemeinde Wiedemar; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich 42 Träger: Verein Sankt Martin GS, Neuaufnahme 09/2013 Aufnahme bis 60 Hortkinder möglich, Einzugsgebiet; Gemeinde Wiedemar und Umland 43 Träger: Gemeinde Wiedemar; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Gemeine Wiedemar 44 Träger: Gemeinde Wiedemar; Betreuungsalter: ab 2 Jahre bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Wiedemar 45 Träger: Gemeinde Wiedemar; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Wiedemar, 46 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern Seite 33

34 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Auslastung der Einrichtung (in %) 8.2. Sozialraum Eilenburg Anzahl der wohnhaften Kinder zum Seite 34 1 SR Eilenburg 2 Eilenburg G Kita "Bärchen" Röberstraße 12, Eilenburg Kita "Tausendfühler", Im Bauerndorf 10,, OT Zschettgau, Eilenburg Hort der GS Dr. Belian, Gustav-Raute- Str. 1 mit Außenstelle in der Röberstraße 14, Eilenburg Hort der GS Berg, Hallesche Str. 19 b, Eilenburg Kita "Bummi-Kneipp"der Volkssolidarität KV Nordsachsen, Bummiweg 1, Eilenburg Kita "Schwalbennest" des DRK KV Eilenburg, Bernhardistraße 19, Eilenburg Kita "Heinzelmännchen" des ASB RV Leipzig, Friedrichshöhe 14, Eilenburg Kita "Löwenzahn" des AWO KV Nordsachsen Torgauer Landstr. 75, Eilenburg Kita "St. Marien" des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Rödgener Landstr. 16, Eilenburg Kita "Hort des Cultus+ Freie Grundschule Eilenburg", Halesche Str. 23, Eilenburg Kindertagesstätten Eilenburg Marion Knorr, Grenzstraße 4, Eilenburg Bianka Schwarz, Torgauer Landstraße 42, Eilenburg Simone Leuschel, Hallesche Str. 12, Eilenburg Sibylle Kufahl, Am Anger 8, Eilenburg Ute Hempel, Bergstraße 3, Eilenburg Bianca Steinert, Am Ehrenfriedhof 15, Eilenburg Ina Rochner, Torgauer Str. 50, Eilenburg

35 Auslastung der Einrichtung (in %) 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) G Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Kindertagespflegestellen Eilenburg Eilenburg Hort der Evang. Grundschule des Trägerverein Evang. Schulzentrum, Kirchstr. 1 BadDüben Kita "St. Nikolai" des Diakonischen Werkes, Blücherstr. 9, Bad Düben Kita "Spatzenhaus" der AWO KV Nordsachsen, Schmiedeberger Str. 20, Bad Düben Kita "Märchenland" der AWO KV Nordsachsen, Postweg6, Bad Düben Seite Bad Düben Kita "Am Zwergenwald " Sprottaer Str. 13, OT Battaune, Doberschütz Kinderhaus "Landmäuse" Matha- Brautzsch-Str. 3, OT Doberschütz, Doberschütz Kita "Sonnenkäfer", Schulgasse 6, OT Mörtitz, Doberschütz Kita "Storchennest" Lindenallee 3, OT Sprotta, Doberschütz Kita "Storchennest" Sprotta-Siedlung, Straße der Freiheit 23, Doberschütz Doberschütz Kita "Mäuseland", Schulstr. 13 und AS Hort, Schulstr. 12, Jesewitz Jesewitz Kita "Mühlenmäuse"der AWO KV Nordsachsen, Obere Hauptstr. 57, OT Authausen; Laußig Kita "Am Regenbogen" der AWO KV Nordsachsen, Görschlitzerweg 20, OT Kossa, Laußig Kita "Wirbelwind" der AWO KV Nordsachsen, Falkenbergerstr. 3, OT Pressel, Laußig

36 Auslastung der Einrichtung (in %) Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Kita "Albert-Schweitzer" des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Gartenstr. 8, Laußig Kindertageseinrichtung Laußig Elvira Koch, Dorfstraß3 3, OT Gruna, Laußig Seite Laußig Kita"Sonnenkäfer", Am schwarzen Mockrehna Graben 72, OTAudenhain; Mockrehna Kita "Klitzschener Teichspatzen", Dorfanger 11, OT Klitzschen, Mockrehna Kita "Sonnenschein", Gewerbestraße 16, OT Mockrehna, Mockrehna Kita "Sausewind" Am Heidelbach 91, OT Langenreichenbach, Mockrehna Kita "Zwergenhaus" Schulschleife 5, OT Schöna, Mockrehna Hort Mockrehna, Schulstraße 8,OT Mockrehna, Mockrehna Mockrehna Kita "Dreikäsehoch" Krippehnaer Str. 2a, OT Zschepplin, Zschepplin Kita "Flohkiste" Schulstr. 3a und AS Hort Schulstr. 2a, OTHohenprießnitz, Zschepplin Kita"Kuschelkiste", Hauptstr. 61, OT Naundorf, Zschepplin Kita "Wolkenschäfchen" des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg, Ringstr. 11, OT Glaucha, Zschepplin Zschepplin

37 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es lf.nnr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite 37 SR Eilenburg 1 Eilenburg G G

38 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es lf.nnr. Kita Lfd. Nr. Kita Bad 19 Düben Seite , Doberschütz Jesewitz Laußig G

39 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es lf.nnr. Kita Lfd. Nr. Kita G Seite Mockrehna , Zschepplin

40 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtun g Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen Eilenburg 1 Träger: Stadt Eilenburg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Erlaubnis: befristet für 4 Monate innerhalb eines Kalenderjahres 4 Kindergartenkinder zusätzlich zu betreuen; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang vorhanden 2 Träger: Stadt Eilenburg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Erlaubnis: befristet für 4 Monate innerhalb eines Kalenderjahres 3 Kindergartenkinder zusätzlich zu betreuen; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang vorhanden 3 Träger: Stadt Eilenburg, Betreuungsalter: ab Schuleintritt bis zur Vollendung 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Eilenburg-Stadtteil Mitte, geplante Kapazitätserweiterung um 8 Hortplätze 4 Träger: Stadt Eilenburg; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung der 4. Klasse; Erlaubnis: befristet für 4 Monate innerhalb eines Kalenderjahres 5 Hortkinder zusätzlich zu betreuen; 9 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Eilenburg - Stadtteil Berg; barrierefreier Zugang vorhanden 5 Träger: Volkssolidarität KV Nordsachsen e.v., Am Wallgraben 7, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Vollendung 4. Klasse; barrierefreier Eingang vorhanden; Aufnahme von 9 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Eilenburg Ost 6 Träger: DRK KV Eilenburg e.v., Bernhardistr. 15, Eilenburg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang vorhanden 7 Träger: ASB RV Leipzig e.v., Zwickauer Str. 131, Leipzig; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutz bis Ende 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Eilenburg - Stadtteil Berg; Erlaubnis: befristet für 4 Monate innerhalb eines Kalenderjahres 3 Kindergartenkinder zusätzlich zu betreuen 8 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Eilenburg Ost 9 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstr. 4, Delitzsch; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang vorhanden Seite 40

41 10 Träger: Cultus+ e.v., Bahnhofstraße 23, Eilenburg; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Eilenburg und OT 11 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitraum 4 von 5 Kinder in Betreuung 12 Kindertagespflege; Aufhebungsvertrag zum Kindertagespflege; zum Erhebungszeitraum 4 Kinder in Betreuung 14 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt Betreuung zwei Kinder über 3 Jahren 15 Kindertagespflege; wohnhaft Nikolaiplatz 2, die Betreuung erfolgt in der Bergstraße 3; zum Erhebungszeitraum Betreuung drei Kinder über 3 Jahre 16 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt Betreuung eines Kindes über 3 Jahre 17 Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt Betreuung drei Kinder über 3 Jahre 18 neue Kindertagespflege; zum Erhebungszeitpunkt noch keine Betreuung Bad Düben 19 Träger: evang. Schulzentrum Bad Düben, Kirchplatz 1; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderung möglich Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Bad Düben, Sachsen- Anhalt, geplante Kapazitätserweiterung um 5 Plätze, Umsetzung GTA 20 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstraße 4, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Vollendung der 4. Klasse (die 3 möglichen Hortplätze werden als Kindergartenplätze genutzt); Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; 21 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Bad Düben, Laußig, Kossa, Zschepplin 22 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v. Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadtgebiet Bad Düben, Laußig, Zschepplin 23 neue Kindertagespflege in Planung Doberschütz 24 Träger: Gemeinde Doberschütz; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Battaune, Wöllnau 25 Träger: Gemeinde Doberschütz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Doberschütz, Paschwitz, Mölbitz 26 Träger: Gemeinde Doberschütz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Mörtitz 27 Träger: Gemeinde Doberschütz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Sprotta 28 Träger: Gemeinde Doberschütz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Bunitz, Sprotta- Siedlung, Paschwitz Jesewitz 29 Träger: Gemeinde Jesewitz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutter- Seite 41

42 schutzfrist bis zum Schuleintritt in der Schulstraße 13, ab 3 Jahre bis Vollendung der 4. Klasse in der Schulstraße 12; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Jesewitz und OT Laußig 30 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: 3 Jahre bis zur Vollendung 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: OT Authausen, Pressel, Görschlitz, Durchwehna, Kossa 31 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt, Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; nicht beanspruchte Hortplätze werden für Kindergartenkinder genutzt 32 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kinder mit Behinderungen möglich; 33 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstr. 4, Delitzsch; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: OT Pristäblich, Laußig, Gruna 34 Kindertagespflege, zum Erhebungszeitpunkt 1 Kind in Betreuung Mockrehna Zschepp lin 35 Träger: Gemeinde Mockrehna; am Standort: Am Schwarzen Graben Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt, Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich 36 Träger: Gemeinde Mockrehna; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Vollendung 4. Klasse; befristete Erlaubnis zusätzliche Kinder aufzunehmen wurde aufgehoben 37 Träger: Gemeinde Mockrehna; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutz-frist bis Vollendung 4. Klasse; 5 Kindern mit Behinderungen möglich; 38 Träger: Gemeinde Mockrehna; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; 39 Träger: Gemeinde Mockrehna; Betreuungsalter: ab Mutterschutz bis Schuleintritt, Kapazitätsänderung geplant 10 Krippe/28 Kiga 40 Träger: Gemeinde Mockrehna; Betreuungsalter: 1. Klasse bis zur Vollendung der 4. Klasse, alle Mockrehnaer Hortkinder gehen in die zentrale Horteinrichtung, Einzugsgebiet Hort; Mockrehna 41 Träger: Gemeinde Zschepplin; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich 42 Träger: Gemeinde Zschepplin; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Zschepplin und die OT Glaucha, Hohenprießnitz, Krippehna Naundorf, Rödgen, Steubeln, Noitzsch 43 Träger: Gemeinde Zschepplin; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich, Kapazitätserweiterung durch Umbau um 2 Krippenplätzen und 7 Kindergärtenplätzen, daher Auslagerung nach Alte Hauptstr Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstraße 4, Delitzsch; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: OT Glaucha; flexible Erlaubnis zur Belegung der Plätze in den Bereichen Kiga und Hort im Rahmen der kapazität Seite 42

43 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Auslastung der Einrichtung (in %) 8.3. Sozialraum Oschatz Anzahl der wohnhaften Kinder zum Seite 43 1 Sozialraum Oschatz 2 Oschatz Kita "Unter dem Regenbogen" des evang.-luth. Pfarramtes Rudolf-Breitscheid-Str. 2a Oschatz Kita "Haus Bummi" der Lebenshilfe Oschatz Kita "Schlumpfhausen" des ASB Dresdener Str. 32a Oschatz Kita "Kinderwelt", Nordstr. 11 Oschatz Kita "Spatzennest", Fröbelweg 1, Oschatz Kita "Zschöllauer Zwergenberg", Zschöllauer Berg 26, Oschatz Kita "Am Holländer" Am Holländer 2, Oschatz "Kunterbunt", Dresdener Str. 24, Oschatz Hort "Zum Grashüpfer" Vorwerksgasse 6, Oschatz Hort "Collmblick", Zur Krone 51, Oschatz Hort "Oschatzer Heringe"Fröbelweg 2, Oschatz Kindertagesstätten Oschatz Kita "Kleine Sackhupper" der AWO Kinderwelt ggmbh Grimma, Max- 12 Dahlen Hupfer-Str. 2, Dahlen Kita "Schloss Sonnenschein" Am Park 13, OT Großböhla, Dahlen Kita "Börlner Spatzen" Otto-Nuschke- Str. 20, OT Börln, Dahlen Kita "Heidezwerge" Schulstr. 1, OT Schmannewitz, Dahlen Hort, Max-Hupfer-Str. 6, Dahlen Kindertagesstätten Dahlen Mügeln Kita "Sonnenblume" Neue Straße 11, Mügeln Kita "Grashüpfer" Oschatzer Straße 24 OT Schweta, Mügeln

44 Auslastung der Einrichtung (in %) 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Kita "Kleine Früchtchen" Brauereiweg 2, OT Sornzig, Mügeln Kita "Zur Hummelburg" Alte Salzstraße 2 OT Ablaß, Mügeln Hort "Angerkids" Angerweg 2, Mügeln Hort Neusornzig Neusornziger Str. 8 OT Neusornzig, Mügeln Hort des evang. Schulverein "Apfelbaum"Oschatzer Straße 35, OZ Schweta, Mügeln Seite 44 Kindertagesstätten Mügeln Cavertitz Kita "Sonnenblume", AmSportplatz 1, Lampertswalde, Caveritz Kita "Am Kastanienbaum", Schulhof 1, Caveritz Kinderhaus "Zur Sonnenuhr", der Diakonie LL, Kirchstr. 8 mit AS an der GS. Schulhof 2, Cavertitz Kindertagesstätten Cavertitz Lieb- Schulhort Liebschützberg schütz- Lonnewitzer Straße 5, berg OT Schönnewitz Kinderhaus Schönnewitz "Liebschützer Zwerge", Lonnewitzer Straße 6a, OT Schönnewitz Kita "Zwergenland" Liebschützer Str. 7, OT Wellerswalde Kita "Kinderland" Laas, Kombinatsweg 1 OT Laas Kindertagesstätten Liebschützberg Kita "Pusteblume" Lindenstr. 12, OT Salbitz, Naundorf 31 Naundorf Kita "Spatzennest" Naundorf Stennschützer Str. 8, Naundorf

45 Auslastung der Einrichtung (in %) Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Kita "Zwergenland" Friedensstr. 3, OT Gastewitz, Naundorf Hort Hof Am Dorfplatz 2, OT Hof, Naundorf Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Seite 45 Kindertagesstääten Naundorf Wermsdorf Kita "Tausendfüssler" Bahnhofstr. 17, OT Mahlis, Wermsdorf Kita "Döllnitzküken" Döllnitzseeweg 3, OT Liptitz, Wermsdorf Kita "Collmblick" Dorfstr. 2, OT Lampersdorf, Wermsdorf Kita "Storchennest" Fr.-Engels-Str. 20, OT Luppa, Wermsdorf Kita "Wirbelwind" Alte Schulstr. 11a und AS Hort, E.-Thälmann-Str. 43, OT Calbitz, Wermsdorf Kita "Sterntaler" des ASB, Glöcknerstr. 24 Wermsdorf Hort "Posthörnchen" des ASB, Altes Jagdschloss 3, Wermsdorf Kindertagesstätten Wermsdorf

46 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Seite 46 Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es SR Oschatz Lfd. Nr. Kita 1 Oschatz Lfd. Nr. Kita Dahlen Mügeln , ,

47 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite Cavertitz , Liebschütz- schütz Naundorf

48 Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite 48 Wermsdorf Ins-gesamt

49 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen OZ 1 Träger: Evang.-Luth. Pfarramt St. Aegidien, Kirchplatz 5, Oschatz; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis Schuleintritt (bis Vollendung 4. Klasse möglich, z. Z. keine Hortbetreuung, nicht belegte Hortplätze werden als Kindergartenplätze genutzt) 2 Träger: Lebenshilfe e.v., Regionalvereinigung Oschatz, Geschäftsstelle, Ernst-Schneller-Straße 14, Oschatz; Betreuungsalter: ab 1. Lebensjahr bis Schuleintritt; Aufnahme von 16 Kindern mit Behinderungen möglich 3 Träger: ASB KV Torgau-Oschatz e.v., Geschäftsstelle, Platz am Mühltor 6a, Dommitzsch; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt 4 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; 6 Kindern mit Behinderungen möglich; 5 Träger: Stadt Oschatz; Integrative Einrichtung; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 30 Kindern mit Behinderungen möglich; flexible Erlaubnis zur Austauschbarkeit der Betreuungsplätze für die Bereiche Krippe und Kindergarten liegt vor 6 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt 7 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt 8 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahmemöglichkeit von 12 Kindern mit Behinderungen; im Bereich des Kindergartens erfolgt teiloffene Arbeit in den Themenräumen; es liegt eine flexible Betriebserlaubnis zur Überziehung der Kapazität um 6 Kindergartenkinder für 6 Monate je Kindergartenjahr vor 9 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Oschatz und dessen Stadtteile: Lonnewitz, Zöschau, Rechau, Fliegerhorst; offene Hortarbeit, Doppelnutzung mit Schule 10 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Oschatz und dessen Stadtteile: Merkwitz, Mannschatz, Schmorkau, Zschöllau Seite 49

50 11 Träger: Stadt Oschatz; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Oschatz und dessen Stadtteile: Limbach, Leuben, Striesa, Thalheim, Altoschatz, Kleinforst Dahlen 12 Träger: AWO, Kinderwelt ggmbh, Stecknadelallee 1 in Grimma; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen ist möglich 13 Träger: Stadt Dahlen; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 5 Kindern mit Behinderungen möglich; Kleinstkinder aus Dahlen nutzen vorwiegend die Krippenplätze in Großböhla (im Schloss sind 2 Etagen zur Kinderbetreuung vorhanden) 14 Träger: Stadt Dahlen; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; 3 Kindern mit Behinderung möglich 15 Träger: Stadt Dahlen; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; 16 Träger: Stadt Dahlen; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Dahlen, Schmannewitz, Großböhla, Börln, Bucha, Cavertitz, Schöna, Reudnitz, Zeuckritz, Lampertswalde, Sörnewitz Mügeln 17 Träger: Stadt Mügeln; Betreuungsalter: nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 12 Kindern mit Behinderungen möglich 18 Träger: Stadt Mügeln; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich 19 Träger: Stadt Mügeln; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt (in den Schulferien innerhalb der kapazität auch Hortkinderbetreuung möglich); Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich 20 Träger: Stadt Mügeln; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderung möglich 21 Träger: Stadt Mügeln; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Mügeln und Ortsteile, Ostrau, Bockelwitz, Schrebitz; gruppenoffene Arbeit; Doppelnutzung der GS Mügeln als AS des Hortes, Ausnahmegenehmigung bis Aufnahme von 111 Kindern, Kapazitätserweiterung um 15 Hortkinder geplant 22 Träger: Stadt Mügeln ;Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadt Mügeln und OT 23 Träger: Evangelischer Schulverein Apfelbaum e.v., Oschatzer Str. 35, OT Schweta, Mügeln; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsgebiet Hort: Cavertitz, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Ostrau, Wermsdorf; offene Hortarbeit Cavertitz 24 Träger: Gemeinde Cavertitz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; 25 Träger: Gemeinde Cavertitz; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt Seite 50

51 26 Träger: Diakonie Leipziger Land, Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Leipzig, Bockenberg 3, Grimma; Betreuungsalter: ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse Einzugsbereich Hort: Laas, Cavertitz, Wellerswalde Liebschützberg Naundorf Wermsdorf 27 Träger: Gemeinde Liebschützberg; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung der 4. Klasse, Einzugsgebiet Liebschützberg mit Ortsteilen, Oschatz, Strehla 28 Träger: Gemeinde Liebschützberg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich, barrierefreier Zugang 29 Träger: Gemeinde Liebschützberg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 5 Kindern mit Behinderungen möglich, barrierefreier Zugang 30 Träger: Gemeinde Liebschützberg; Betreuungsalter: nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt (in den Schulferien können im Rahmen der genehmigten kapazität bis zu 10 Hortkinder zur Betreuung aufgenommen werden); es besteht die Möglichkeit zur Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen, barrierefreier Zugang 31 Träger: Gemeinde Naundorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; 3 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang, flexible Betriebserlaubnis, nicht besetzte Krippenplätze können für Kindergarten verwendet werden 32 Träger: Gemeinde Naundorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt, Ausnahmegenehmigung für 2013 zur 03/ zur Aufnahme von 2 Kindern über Kapazität 33 Träger: Gemeinde Naundorf; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; teilweise sind barrierefreie Zugänge vorhanden, 34 Träger: Gemeinde Naundorf; Betreuungsalter: ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Gemeinde Naundorf und alle OT (die Hortbetreuung findet in eigenen separaten Räumen in der Grundschule statt); gruppenoffene Arbeit; teilweise sind barrierefreie Zugänge vorhanden, Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderung möglich, Einzugsgebiet Hort: Gemeinde Naundorf mit OT 35 Träger: Gemeinde Wermsdorf; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 36 Träger: Gemeinde Wermsdorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt, Ausnahmegenehmigung bis zur Aufnahme von zusätzlich 1 Krippenkind 37 Träger: Gemeinde Wermsdorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich 38 Träger: Gemeinde Wermsdorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich 39 Träger: Gemeinde Wermsdorf; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Calbitz, Seite 51

52 Malkwitz, Luppa, Collm, Lampersdorf; barrierefreier Zugang, Ausnahmegenehmigung bis für bis zu 78 Hortplätze, Doppelnutzung mit GS 40 Träger: ASB KV Torgau-Oschatz e.v., Geschäftsstelle, Platz am Mühltor 6a, Dommitzsch; Betreuungsalter: nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 5 Kindern mit Behinderungen möglich, 2013 Anbau der Einrichtung und Schaffung von 8 Krippenplätzen 41 Träger: ASB KV Torgau-Oschatz e.v., Geschäftsstelle, Platz am Mühltor 6 a, Dommitzsch; Betreuungsalter: Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Wermsdorf und OT; Räumlichkeiten der GS werden als Hort mit genutzt, Neubau ist in Planung, befristete Kapazitätserhöhung bis auf 100 Hortkinder Seite 52

53 Auslastung der Einrichtung (in %) Sozialraum Schkeuditz 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Seite 53 1 Sozialraum 2 Schkeuditz Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Kita "Kunterbunte Villa" der AWO KV Nordsachsen, Kölsaer Str. 4a, u. AS Hort Conradplatz, OT Glesien, Schkeuditz Kita "Spatzentreff" der AWO KV Nordsachsen Am unteren Anger 23 u. AS Hort Landsberger Str. 5b, OT Radefeld, Schkeuditz Kita "Villa Kunterbunt" des DRK KV LL, Virchowstr , Schkeuditz Hort Haus der Elemente des DRK KV LL, Ringstr. 8, Schkeuditz Evang. Kiga "St. Albanus" des Diakonischen Werkes DL/Eb, Anstaltgasse 2, Schkeuditz Katholischer Kiga Münchner Ring, Schkeuditz Kita "Sonnenkäfer" der Volkssolidarität KV Nordsachsen, Langer Weg 38 u. AS Hort, Lautzschke 2, OT Dölzig, Schkeuditz Kita "Wehlitzer Sonnenkäfer" der Volkssolidarität KV LL/MLT Fabrikstr. 4 Schkeuditz Kita "Storchennest" der Volkssolidarität des KV LL/MLT Zum Herrenholz 1, Schkeuditz Hort Wehlitz der Volkssolidarität KV LL/MLT Th.-Müntzer-Str. 5 Schkeuditz Kindertagesstätten Kerstin Brosig Blumenweg 11 Schkeuditz Anett Geyger-Reinhold M.-Niemöller-Str. 26 Schkeuditz Sylvia Bruckner Anstaltsgasse 5 Schkeuditz Silke Gutt Kursdorfer Str. 114 Schkeuditz Marina Böthig Turnerstr. 44 Schkeuditz Anja Fröhlich Radefelder Str. 14 Schkeuditz Kindertagespflegestellen

54 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite G G G

55 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen Schkeuditz 1 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstr. 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich, Ausnahmegenehmigung bis zusätzliche Aufnahme von 2 Krippenkinder 2 Träger: AWO KV Nordsachsen e.v., Sandstraße 5, Bad Düben; Betreuungsalter: nach Ablauf Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Schkeuditz und OT Radefeld 3 Träger: DRK KV Leipzig-Land e.v., Schulstr. 15, Zwenkau; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich, jeweils für ein halbes Jahr Überkapazität von 10 Plätzen genehmigt 4 Träger: DRK KV Leipzig-Land e.v., Schulstr. 15, Zwenkau; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Umsetzung eines Ganztagsschulkonzeptes; barrierefreier Zugang vorhanden, Einzugsgebiet Kernstadt Schkeuditz, 6 Kinder mit Behinderung möglich 5 Träger: Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.v., Schloßstr. 4, Delitzsch an Ev. Schulzentrum Bad Düben e.v. Kirchplatz 1, Bad Düben, Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; Aufnahme von 1 Kind mit Behinderungen möglich 6 Trägerwechsel von Pfarrei St. Franziskus, Lauchstädter Str. 14 b, Halle / Saale zum Diakonischen Werk Delitzsch/Eilenburg, Schloßstr. 4, Delitzsch 2014 geplant, Betreuungsalter: ab 2 Jahre bis zum Schuleintritt, 2013 geplanter Umbau des Mehrzweckraumes zum Gruppenraum mit Kapazitätserweiterung um 8 Plätze, mindestens 7 im Krippenbereich ab 1 Jahr 7 Träger: Volkssolidarität KV Nordsachsen e.v., Am Wallgraben 7, Delitzsch; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Hort und Schule befinden sich in einem Gebäude, somit ist Vorhaltung von Ganztagsangeboten möglich; Einzugsbereich Hort: OT Dölzig und Kleinliebenau 8 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; 1 Kind mit Behinderungen kann aufgenommen werden Seite 55

56 9 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schulanfang. Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; die nichtbelegten Hortplätze werden im Rahmen der kapazität durch Kindergartenkinder belegt 10 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung der 4. Klasse; Umsetzung eines Ganztagsschulkonzeptes; Nutzung eines Interimsgebäudes und von Klassenräumen in Doppelnutzung; ursprüngliches Hortgebäude wurde abgerissen; 2. Bauabschnitt Abriss des Interimsgebäude und Neubau, zusätzlich wurden 20 Hortplätze geschaffen, Einzugsbereich Hort: Schkeuditz 11 Kindertagespflege; Schwerpunktmäßige Betreuung der Kinder unter 1 bis 2 Jahre 12 Kindertagespflege; Schwerpunktmäßige Betreuung der Kinder unter 1 bis 2 Jahre; 13 Kindertagespflege; Schwerpunktmäßige Betreuung der Kinder unter 1 bis 3 Jahre 14 Kindertagespflege; Schwerpunktmäßige Betreuung der Kinder unter 1 bis 3 Jahre 15 Kindertagespflege. Schwerpunktmäßige Betreuung der Kinder unter 1 Jahr bis 2 Jahre. Nimmt nach Elternzeit ab September Tätigkeit wieder auf 16 Kindertagespflege in Planung Seite 56

57 Auslastung der Einrichtung (in %) Sozialraum Taucha 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze 1 Sozialraum Beh.Kinder beh. Kita "Tausenfüßler" der Volkssolidarität KV LL/MLT, Ernst- Moritz-Srndt-Str. 15a, Taucha Seite 57 2 Taucha Integrative Kita der Volkssolidarität "Flohkiste", Karl-Große-Str.6, Taucha Kita der Volkssolidarität, "Drewitzer Spatzennest", Drewitzer Str. 69, Taucha "Pönitzer Waldgeister" der Volkssolidarität, Alte Dorfstr.2, Taucha Hort der Volkssolidarität Am Park, An der Parthe 24, Taucha Hort der Volksolidarität, "Tauchsches Spielhaus", R.-Breitscheid-Str. 1, Taucha Kita "Koboldkiste"der AWO Kita und ambulante Dienste ggmbh Leipzig, Am Dingstuhl 3, Taucha Kita Haus "Sonnenschein" der AWO und ambulante Dienste ggmbh L, Engelsdorfer Str.33, Taucha Kita "Sonnenkäfer" der AWO Kita und ambulante Dienste ggmbh L, Graßdorfer Str.27 A, Taucha Integrative ev.kita "St. Moritz" der inneren Mission, Max-Liebermann-Str.2, Taucha Kindertagesstätten Jana Fiedler, Alte Dorfstr.11, Taucha Michaela Tanko, Dewitzer Str.87 Taucha Zezegmaa Mahr, Wallstr.20, Taucha Manja Geister, Buchenweg 4 Taucha Angelika Mattuschka, Leipziger Str.17a, Taucha TM Kindertagespflegestellen

58 Bedarfsdeckung (in%) 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite G G G

59 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen Taucha 1 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 2 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; Aufnahme von 8 Kindern mit Behinderungen möglich 3 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich 4 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 5 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; 1 Kind mit Behinderungen möglich; Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Kinder der Grundschule Am Park ; barrierefreier Zugang vorhanden 6 Träger: Volkssolidarität KV Leipziger Land/ Muldental e.v., Wiesenring 2, Leipzig; Betreuungsalter: ab dem Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Kinder der Regenbogenschule 7 Träger: AWO Kita und ambulante Dienste ggmbh, Getreidegasse 4, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt 8 Träger: AWO Kita und ambulante Dienste ggmbh, Getreidegasse 4, Leipzig; Betreuungsalter: 22 Monate bis Schuleintritt 9 Träger: AWO Kita und ambulante Dienste ggmbh, Getreidegasse 4, Leipzig; Betreuungsalter: 11. Lebensmonat bis Schuleintritt 10 Träger: Diakonie Innere Mission Leipzig e.v., Gneisenaustraße 10, Leipzig; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; 3 Kinder mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang 11 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 12 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 13 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 14 Kindertagespflege; bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 15 Kindertagespflege; bis zu drei gleichzeitig anwesenden fremden Kindern 16 Kindertagespflege; Aufnahme der Tätigkeit zum zusätzlich 2 Kindertagespflegestellen mit ins.10 Plätzen geplant Seite 59

60 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh. Auslastung der Einrichtung (in %) 8.6. Sozialraum Torgau Anzahl der wohnhaften Kinder zum Seite 60 1 Sozialraum Torgau 2 Torgau Kita "Sputnik"/ab Kita "Bärentatzen", Bahnhofstr.3, Torgau Kita "Max & Moritz",Röhrweg 21, Torgau Kita "Am Rodelberg", Sindelfinger Str. 36, Torgau Kita "Biene Maja",Finkenweg 1, Torgau Kita "Kinderland",E.-Thälmann-Str. 16 a, OT Beckwitz,Torgau Kita "Lindenkids",Lindenstr. 16, OT Welsau, Torgau Kita "Wirbelwind",Torgauer Str. 7, OT Zinna, Torgau Kita "K.Kollwitz",der Volkssolidarität RV TO, Leipziger.Wall 13, Torgau Kita" Elbspatzen",der Lebenshilfe Torgau, Pestalozziweg 20, Torgau Kita "Sonnenschein"des evang. Diakoniewerkes,, Warschauer Str. 1 a, Torgau Katholische Kita" Piusstift",K.-Marx- Platz 1 b, Torgau Kita "Elbhasen",des ASB, Dorfallee 3 a, OT Mehderitzsch, Torgau Hort "Elbskids",des ASB, Gutshof 3, OT Weßnig, Kinderhaus des "Pro Montessorie", Schildauer Str. 20, Torgau Kindertagesstätten Torgau Belgern- Schildau Kita "Anne Frank" Oschatzer Str. 6/7, OT Belgern, Belgern-Schildau Kita "Rolandspatzen", Neußener Str. 14 a, OT Belgern,04874 Belgern- Schildau Kita "Wiesenwichtel" Staritz, Str. d. Jugend 6, OT Staritz,Belgern-Schildau

61 Auslastung der Einrichtung (in %) 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Seite Kita "Heideknirpse", Neußen 85, OT Neußen, Belgern-Schildau Hort Belgern, Schulstr. 12, OT Belgern, Belgern-Schildau Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Kita "Zu den kleinen Schildbürgern", Bahnhofstr. 10,u. AS Hort, Wurzener Str. 9, OT Schildau, Belgern-Schildau Kita "Zu den kleinen Heedeböcken" Dorfallee 5, OT Taura, Belgern- Schildau Kita "Quellentalspatzen" Zum Quellental 3, OT Sitzenroda,Belgern- Schildau Kindertagesstätten Belgern- Schildau Dommitzsch Kita "Vier Jahreszeiten", Leipziger Str. 74a, Dommitzsch Kindertagesstätten Dommitzsch Kita"Kastanienkids", 24 Arzberg Str. d. Jugend 1, Arzberg Kindertagesstätten Arzberg Kita"Die kleinen Strolche", Bahnhofstr. 25 Beilrode 1b, Beilrode Hort "Kinderoase", Nordring 19, Beilrode 26 Kita "Käferparadies", Dorfstr. 29, OT 27 Dautzschen, Beilrode Kita "Zwergenland", Züllsdorfer Str , OT Zwethau, Beilrode Kindertagesstätten , Beilrode Kita "Gutshaus" Dorfstr. 36, OT 29 Dreiheide Großwig, Dreiheide Kita "Kinderparadies", Hölzchenweg 9, 30 OT Süptitz, Dreiheide Kita "Waldblick", Schulstr. 4. OT 31 Weidenhain, Dreiheide

62 Auslastung der Einrichtung (in %) Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Seite 62 Kindertagesstätten Dreiheide Kita "Weinskefrösche" Triftweg 2, OT Neiden und AS Hort Dorfallee 27, 32 Elsnig Kindertagesstätten Elsnig Kita "Biberburg" Dahlenberger Str. 9, Trossin 33 Trossin Kindertagesstätten Trossin 85 Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Elsnig

63 Planung Planung Planung Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es SR Torgau Lfd. Nr. Kita 1 Lfd. Nr. Kita Seite 63 Torgau Belgern 15 Schildau

64 Planung Planung Planung Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Dommitzsch Arzberg Seite 64 Beilrode Dreiheide Elsnig Trossin , ,

65 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen Torgau 1 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: nach Ablauf Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Ersatzbau Bärentatzen Bahnhofstraße 3, Torgau für Kita Sputnik. Betreibung des Hauses wurde mit Umzug aufgegeben, Schaffung von 12 zusätzlichen Krippenplätzen und 27 Kindergartenplätze 2 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich 3 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: 34. Lebensmonat bis Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Schulbezirk 2 (Grundschule Rodelberg); Kita ist barrierefrei; gruppenoffene Arbeit im Hort, Absenkung der Kapazität von 252 auf Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis zur Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 14 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Torgau Nordwest, Mahlaweg, Güterbahnhofstraße, Bärwinkerstraße, Spitalstraße, Husarenpark, Döbernsche Straße, Zinna, Welsau, Beckwitz, gruppenoffene Arbeit im Hort; barrierefreier Zugang vorhanden 5 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt, ab 2013 ist im Zuge der Sanierung der Einrichtung eine Kapazitätserweiterung um 4 Krippenplätze 6 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Zinna, Welsau 7 Träger: Stadt Torgau; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse (es können bis 3 Kinder unter einem Jahr betreut werden), derzeit keine Hortbetreuung, Einzugsbereich Hort: Zinna, Welsau, Torgau 8 Träger: Volkssolidarität RV Torgau-Oschatz e.v., Geschäftsstelle, Schlachthofstraße 12, Torgau; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Stadt Torgau, barrierefreier Zugang vorhanden 9 Träger: Lebenshilfe Torgau e.v., Aueweg 2, Torgau; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 14 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich: Stadt Torgau; Kinder mit Behinderungen aus dem gesamten Kreisgebiet Seite 65

66 Belgern- Schildau 10 Träger: Evangelisches Diakoniewerk Oschatz-Torgau ggmbh, Schloßstraße 3, Torgau; Betreuungsalter: nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderungen möglich, ab 2013 Umbau und Kapazitätsumschichtung um 6 Krippenplätze bei Beibehaltung der festgelegten Kapazität von 60 Plätzen 11 Katholische Kita - Träger: Katholisches Pfarrgemeinde, Schmerzhafte Mutter, Karl-Marx-Platz 1, Torgau; Betreuungsalter: 2 Jahre bis Vollendung 4. Klasse; hohe Nachfrage an Plätzen im Kindergartenbereich (ist Hauptschwerpunkt aufgrund des Erziehungsprofils); flexible Erlaubnis zur Gruppenbelegung innerhalb der kapazität möglich; Einzugsbereich des Hortes: Grundschule an der Promenade 12 Träger: ASB KV Torgau-Oschatz e.v., Platz am Mühlentor 6 a, Dommitzsch; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; 13 Träger: ASB KV Torgau-Oschatz e.v., Geschäftsstelle, Platz am Mühltor 6 a, Dommitzsch; Betreuungsalter: ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Weßnig, Beckwitz, Mehderitzsch, Kunzwerda, Bennewitz, Staupitz, Torgau 14 Träger: Pro Montessori e.v., Schildauer Straße 20, Torgau; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 3 Kindern mit Behinderung möglich; alle Gebäude sind barrierefrei;, Einzugsbereich im Landkreis insbesondere: Torgau, Dommitzsch, Mockrehna, Belgern außerdem Prettin (Sachsen-Anhalt); gruppenoffene Arbeit im Hort, 2013 durch Erweiterungsbau eines zusätzlichen Gruppenraumes und Schaffung von zusätzlich 6 Krippenplätzen, durch Umstrukturierung Schaffung von 9 zusätzlichen Kindergartenplätzen. 15 Träger: Stadt Belgern; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Betreuung erfolgt weiterhin im Gebäude Oschatzer Str. 7 (Haus I) sowie im fertiggestellten Anbau Oschatzer Str. 6 (Haus II) 16 Träger: Stadt Belgern; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich 17 Träger: Stadt Belgern; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Schuleintritt; 3 Kindern mit Behinderungen möglich; flexible Genehmigung zur Überschreitung der Kapazität um 2 Plätze für 3 Monate innerhalb eines Betreuungsjahres ohne dann separate Erlaubnis vom LJA einholen zu müssen 18 Träger: Stadt Belgern; Betreuungsalter: 2 Jahre bis Schuleintritt (Kinder unter 2 Jahren und Hortkinder werden in Kitas im Stadtbereich Belgern betreut); flexible Genehmigung zur Überschreitung der Kapazität um 2 Plätze für 6 Monate innerhalb eines Betreuungsjahres ohne dann separate Erlaubnis vom LJA einholen zu müssen, derzeit Überlegungen zu Belegungsveränderungen zugunsten von Krippenkinder ab einem Jahr 19 Träger: Stadt Belgern, Betreuungsalter: Schuleintritt bis Vollendung der 4. Klasse; weitgehende Gruppenöffnung; Einzugsbereich Hort: Belgern, Staritz, Mahitzschen, Wohlau, Bockwitz, Liebersee, Lausa, Kaisa, Neußen, Oelzschau, Seydewitz, Döbeltitz, Lausa, Plotha Kapazitätsgrenzen 2014/15 erreicht bei höherem Bedarf 20 Träger: Stadt Schildau Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Seite 66

67 Dommitzsch zum Schuleintritt; in der AS bis zur Vollendung der 4. Klasse Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsgebiete: Schildau und OT; offene Gruppenarbeit; geplant ist ab 2013 Ausbau der Scheune zum Speiseraum mit Küche und Kinderküche sowie eine Erhöhung der Kapazität ab 2014 auf 100 Plätze 21 Träger: Stadt Schildau; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt; Hortkinder werden seit dem Schuljahr 2007/2008 in Schildau betreut 22 Träger: Stadt Schildau; Betreuungsalter: 1 Jahr bis Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich des Hortes ist Sitzenroda (Kinder gehen in Schildau zur Schule, die Hortbetreuung verbleibt aber in Sitzenroda); ab 2014 wird der Hortbereich geschlossen, Auflösung des Hortes i.v.m. Fertigstellung der Speiseeinrichtung im Hort Schildau, dann Änderung der Kapazität, Krippe 24, Kita 40) 23 Träger: Stadt Dommitzsch; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 9 Kindern mit Behinderungen möglich; Einzugsbereich Hort: Dommitzsch, Trossin, Elsnig; barrierefreie Zugänge vorhanden Arzberg 24 Träger: Gemeinde Arzberg; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich Hort: Arzberg, Blumberg, Adelwitz, Köllitsch, Prausitz, Pülswerda, Kamitz, Nichtewitz, Strehla, Triestewitz, Tauschwitz; gruppenoffene Arbeit im Hort; barrierefreier Zugang vorhanden Beilrode 25 Träger: Gemeinde Beilrode; Betreuungsalter: Ablauf Mutterschutzfrist bis Schuleintritt; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich; barrierefreier Zugang vorhanden 26 Träger: Gemeinde Beilrode; Betreuungsalter: ab 5 Jahre bis Vollendung 4. Klasse; Aufnahme von 4 Kindern mit Behinderungen möglich; - Einzugsbereich Hort: Beilrode und OT Torgau, Döbrichau; 27 Träger: Gemeinde Beilrode, Betreuungsalter: ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kapazitätsabbau um 10 Plätze 28 Träger: Gemeinde Beilrode, Betreuungsalter: ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Dreiheide 29 Träger: Gemeinde Dreiheide; Betreuungsalter: ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt 30 Träger: Gemeinde Dreiheide; nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum Schuleintritt; Aufnahme von 2 Kindern mit Behinderungen möglich 31 Träger: Gemeinde Dreiheide; Betreuungsalter: ab dem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse; Einzugsbereich des Hortes: Weidenhain, Süptitz, Großwig Elsnig 32 Träger: Gemeinde Elsnig; Betreuungsalter: Ablauf der Mutterschutzfrist bis Vollendung 4. Klasse; Einzugsbereich der AS Hort: Döbern, Mockritz, Waldsiedlung, Elsnig, Neiden, Vogelgesang Trossin 33 Träger: Gemeinde Trossin; Betreuungsalter: nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zur Vollendung der 4. Klasse; Aufnahme von 6 Kindern mit Behinderung möglich; Einzugsbereich Hort: Dommitzsch, Trossin; barrierefreie Zugänge, Trägerwechsel an Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft ggmbh 2014 geplant Seite 67

68 Auslastung der Einrichtung (in %) Überörtliche Angebote im Landkreis Nordsachsen 1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtung Einzugsgebiet Anzahl der wohnhaften Kinder zum Name und Anschrift der Einrichtung Bedarfsdeckung (in %) Inanspruchnahme (in %) Belegung der Einrichtung am betriebene Kapazität am (freie Träger besonders kennzeichnen) Seite überörtl. Angebote Betreuungsangebot Schule zur Lernförderung, Karl-Marx-Str. 5, Delitzsch Heilpädagogische Kindertageseinrichtung des Behindertenzentrums des Landkreises Nordsachsen, Am Schützenplatz 3, Delitzsch Betreuungsangebot zur Lerndörderung, Dr. Belian-Str. 1, Eilenburg Halbtagspl. 6- Std.Plätze Halbtagspl. 6- Std.Plätze Beh.Kinder beh Heilpädagogische Kindereinrichtung Dr. Belian-Str. 1, Eilenburg Betreuungsangebot Schule zur Lernförderung, Heinrich-Mann-Str. 37b, Oschatz Heilpägagogische Tagesgruppe der Lebenshilfe Oschatz, Haus Bummi, Wilhelm-Pieck-Str. 1, Oschatz Betreuungsangebot Schule zur Lernförderung, Südring 15, Torgau Heilpädagogische Sondergruppe der Lebenshilfe TG, Psestalozziweg 20, Torgau

69 Bedarfsdeckung (in%) überörtl. Angebote 2. Bedarfsplanung - Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Planung Planung Planung Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Bedarfsdeckung (in%) Kapazität der Einrichtung Anzahl der wohnh. Kinder Lfd. Nr. des Einzugsgebiet es Lfd. Nr. Kita Lfd. Nr. Kita Seite G

70 3. Bemerkungen lfd. Nr. des Einzugsgebietes lfd. Nr. der Einrichtu ng Bemerkungen zu den - Einzugsbereichen, z. B. andere Betreuungsformen (private Kindertagesstätten oder Tagespflege), Bebauungsgebiete und damit Kinderzuwachs, geplante Neubauten von Kindertagesstätten, Aussiedlerkinder - Kindertageseinrichtungen, z. B. Trägerangabe oder wechsel; Schließungen und Angabe, wo Kinder weiter betreut werden. - Aussagen zu integrativen Kindertagesstätten und Platzanzahl, - Horte an Schulen in Klassenzimmern oder separaten Räumen, Zusammenlegungen überörtl. Angebote 1 Träger: Landkreis Nordsachsen; Betreuungsangebot der Schule zur Lernförderung; Betreuungsalter: ab 1. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadt Delitzsch und Umgebung; 2 Träger: Behindertenzentrum des Landkreises Nordsachsen ggmbh; Finanzierung über Pflegesätze entsprechend SGB XII; Betreuungsalter: 1 Jahr bis zum Schuleintritt, bei Schulrückstellung ist eine Weiterbetreuung möglich; insgesamt können 40 behinderte Kinder betreut werden 3 Träger: Landkreis Nordsachsen; Betreuungsangebot der Schule zur Lernförderung; Betreuungsalter ab 1. Klasse; Einzugsbereich Hort: Stadt Eilenburg und Umgebung 4 Träger: Landkreis Nordsachsen; Heilpädagogische Kindereinrichtung; Finanzierung über Pflegesätze entsprechend SGB XII; Betreuungsalter: ab 3 Jahre bis Schuleintritt 5 Träger: Landkreis Nordsachsen; Betreuungsangebot der Schule zur Lernförderung (Rosenthal-Schule); Betreuungsalter: ab 1. Klasse; für die Kinder werden als Räumlichkeiten 1 separater Hortraum sowie in Doppelnutzung 2 Klassenräume genutzt; Einzugsbereich des Hortes: Stadt Oschatz und Umgebung 6 Heilpädagogische Gruppe; Träger: Lebenshilfe e.v., Regionalvereinigung Oschatz, Geschäftsstelle, Ernst-Schneller-Str. 14, Oschatz; Finanzierung über Pflegesätze entsprechend SGB XII; Betreuungsalter: 1. Lebensjahr bis Schuleintritt; Aufnahme von behinderten Kindern; Bedarf für 8 Betreuungsplätze ist vorhanden 7 Heilpädagogische Sondergruppe; Träger: Lebenshilfe Torgau e.v.; weiterhin Bedarf für 1 Sondergruppe mit 8 Plätzen; Finanzierung über Pflegesätze entsprechend SGB XII; Betreuungsalter: ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt 8 Träger: Landkreis Nordsachsen; Betreuungsangebot der Schule zur Lernförderung; Betreuungsalter: ab 1. Klasse; Einzugsbereich: Stadt Torgau und Umgebung Seite 70

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1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen

1. Bestandserhebung - Kindertageseinrichtungen 6-6- Seite 1 Name und Anschrift der Belegung der am 30.6.2010 (in %) Mittelzentren I 1 Delitzsch 2 3 4 5 6 7 8 Kita "Bummi", des DRK KV Delitzsch e.v., Kosebruchweg 14, 04509 Delitzsch 26 3 5 84 18 10

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