1. Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2016/17 wird bestätigt.

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1 Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum bis (Schuljahr 2016/17) Fortschreibung - Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 Beschlussvorschlag: 1. Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2016/17 wird bestätigt. 2. Alle in die Bedarfsplanung aufgenommenen Kindertagesstätten benutzen die Kindertagesstättenverwaltung der Stadt Leipzig (KIVAN). Dies wird in den neuen Leistungsverträgen mit den Trägern verankert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: siehe Anlagen

2 Anlagen: Belegungsplanung Kindertagesstätten und Kindertagespflege

3 KINDERTAGESSTÄTTENPLANUNG DER STADT LEIPZIG für den Planungszeitraum bis (Schuljahr 2016/17) Fortschreibung Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 Stand: Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung

4 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation Demografische Entwicklung Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten Planung des Platzbedarfes für das Schuljahr 2016/ Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten Bedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe in den Leistungsbereichen im Planungszeitraum August 2016 bis Juli Veränderung des Platzbedarfes für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort im Schuljahr 2016/17 gegenüber dem Schuljahr 2015/ Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs für Kinder bis zum Schuleintritt im Planungszeitraum bis Juli 2017 in den Leipziger Kindertagesstätten und Kindertagespflege Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs für Hortkinder im Planungszeitraum August 2016 Juli 2017 in den Leipziger Kindertagesstätten Fortschreibung für die Schuljahre 2017/ /

5 Zusammenfassung 1. Kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzungen für eine wachsende Stadt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hängt dabei wesentlich von verfügbaren und guten Kinderbetreuungsangeboten ab. Kindertagesstätten leisten einen erheblichen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung der heranwachsenden Generation. 2. Die vorliegende Bedarfsplanung hat rechtliche, demografische und fachliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. 3. Der Platzbedarf für das Schuljahr 2016/17 sowie die Folgejahre 2017/ /20 wurde auf der Grundlage der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig von 2016 ermittelt. Angesichts der zu erwartenden starken Zunahme wohnhafter Kinder in den planungsrelevanten Altersgruppen wird die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Stadt Leipzig eine große Herausforderung für die nächsten Jahre. 4. Bei der Planung der Betreuungsplätze wird von folgenden rechtlichen Grundlagen und Prämissen ausgegangen: Alle Leipziger Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr, deren Eltern es wünschen, erhalten einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, für Kinder ab 3 Jahren wird ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bereitgestellt. Allen Kindern, die ergänzend zur Grundschule einen Platz im Hort nachfragen, wird ein Versorgungsangebot unterbreitet. 5. Mit der vorliegenden Bedarfsplanung für das Schuljahr 2016/17 wird von einer Erhöhung des Platzbedarfes im Vergleich zur Bedarfsplanung 2015/16 um Plätze ausgegangen: 850 Plätze in Kitas für Kinder unter 3 Jahren, 381 Plätze in Kindertagespflege, Plätze für Kindergartenkinder und 964 Plätze für Hortkinder. Um diesem Platzbedarf zu entsprechen, werden weitere Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, überwiegend in bisher unterversorgten Stadtgebieten ans Netz gehen. 6. Um die wohnortnahe Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten zu gewährleisten, müssen noch kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote geschaffen werden, um die wohnortnahe Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten zu gewährleisten. 7. An kommunalen Grundschulen werden die erforderlichen Kapazitäten für die mehr zu erwartende Zahl an Hortkindern durch die Schaffung von neuen Horträumen bzw. durch Erweiterungen über zusätzliche Doppelnutzung von Klassenräumen vorgehalten. 8. Um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, wird das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut und die Öffnung heilpädagogischer Kitas angestrebt. Dadurch wird das Netz komplexer inklusiver Kindertageseinrichtungen schrittweise weiterentwickelt. 9. Für eine sichere Aussage zu Betreuungsbedarfen ist es unumgänglich, alle Träger zu verpflichten, Kivan vollumfänglich zu nutzen. Dies wird in den neuen Leistungsverträgen mit den Trägern verankert. 2

6 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 24 SGB VIII und das Landesausführungsgesetz des SGB VIII das sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Nach 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für 0 < 3 jährige Kinder erfolgt damit über Plätze in Kinderkrippen als auch über Plätze in der Kindertagespflege, 24 Abs. 2 SGB VIII und 3 Abs. 3 S. 1 SächsKitaG. Auch Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres haben nach 24 Abs. 1 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung, der jedoch an die Voraussetzungen geknüpft ist, dass die Leistung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist; bei Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Erziehungsberechtigten oder beim Erhalt von Leistungen nach SGB II. Deshalb ist zu gewährleisten, dass der von den Eltern tatsächlich geltend gemachte Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Plätzen in Kitas kommunaler oder freier Trägerschaft oder über Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Nach 24 Abs. 4 SGB VIII ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. In der Stadt Leipzig wird allen Kindern, die eine Grundschule besuchen, der Zugang zu den Bildungsangeboten im Hort zugesichert. Auch weiterhin bestimmen die Eltern entsprechend Art. 6 GG in eigener Verantwortung, ob und inwieweit sie andere zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages heranziehen wollen. In Verbindung mit Art. 3, Abs. 2 GG (Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsleben) wird der Staat verpflichtet, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen neben den rechtlichen Voraussetzungen vor allem vor Ort umgesetzte Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach Zeiten der Kindererziehung ermöglichen. Maßgebend sind ferner die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes der 1 bis 10 SGB VIII sowie die Vorschriften der 69 bis 84 über die Träger der Jugendhilfe, ihre Zusammenarbeit und jeweilige Verantwortung (einschließlich der Grundsätze zur Finanzierung) und schließlich der 90 als Voraussetzung für die Beteiligung der Eltern an den Kosten. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen dient gem. 2 Abs. 2 SächsKitaG vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die von den Kindertageseinrichtungen geforderte Umsetzung des ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages reicht weiter. Der Auftrag bezieht sich auf alle Kinder, unabhängig von ihren häuslichen Verhältnissen und eventuell vorliegender erzieherischer Defizite. Dazu haben nach 79 und 80 SGB VIII die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung u.a.: den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und der Sorgeberechtigten für einen mittleren Zeitraum zu ermitteln und 3

7 die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Seit dem Schuljahr 2014/15 entspricht der Planungszeitraum für alle Leistungsbereiche dem des Schuljahres. Für die Familien besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen eines wöchentlichen Betreuungszeitkontos die tägliche Aufenthaltsdauer des Kindes in einer Kindertagesstätte bzw. Tagespflege variabel zu bestimmen. Die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2009 durch Deutschland ratifiziert und beinhaltet in Artikel 24, dass die Vertragsstaaten [ ] das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung [anerkennen]. Daher ist auch die Stadt Leipzig in der Pflicht, für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten der Teilhabe zu verbessern. Mit der Verabschiedung der Bildungspolitischen Leitlinien hat sich die Stadt Leipzig 2012 dazu bekannt, Unterschiede anzuerkennen und Vielfalt zu stärken. Gelingende Bildung und Erziehung gehen auf die individuellen Voraussetzungen von Menschen ein und stellen deren Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Barrieren bzw. Ursachen, Formen und Strukturen, die der Teilhabe entgegenstehen, sollen reduziert werden. Entsprechend 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, wurde das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Waren im Jahr 2000 nur ca. ein Viertel der Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt integrative Einrichtungen, so ermöglichen gegenwärtig weit mehr als die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Nahezu alle neuen Einrichtungen entstehen mit den räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, im Bedarfsfall auch integrativ zu arbeiten. Im Februar 2015 wurde in der Stadt Leipzig durch den SEB als Träger die erste komplexe Kindertageseinrichtung in der Kregelstraße 41a eröffnet, in der heilpädagogische und integrative Betreuung unter einem Dach mit dem Ziel einer optimalen Förderung jeden Kindes angeboten wird, eine weitere wird im Sommer 2017 mit der Plovdiver Straße 165 folgen. In diesem Zusammenhang kommt der geführten Debatte zum Thema Inklusion eine besondere Bedeutung zu. Inklusion im Kontext der Kindertagesstättenbedarfsplanung meint die vollständige Öffnung der Kindertagesstätten für alle Kinder - unabhängig von Geschlecht, Sprache, Behinderung, sozioökonomischen Hintergrund, ethnischer Herkunft und Religion. Um dem Anspruch einer inklusiven Betreuung gerecht zu werden, bedarf es einer inklusiven Ausrichtung der gesamten Kommunalverwaltung, insbesondere des Zusammenspiels von Infrastrukturplanung, Sozialplanung, Stadtentwicklungsplanung und Verkehrsplanung. 4

8 Jahr 2 Ausgangssituation 2.1 Demografische Entwicklung Ein vielfältiges und hochwertiges Bildungs- und Erziehungsangebot für die Leipziger Kinder soll dazu beitragen, mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten. Mit dem in der Vorlage beschriebenen wohnortnahen und bedarfsgerechten Ausbau des Betreuungsangebotes, insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren, will die Stadt Leipzig die Eltern bei der Bildung und Erziehung der Kinder unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Kindertagesstätten sind ein wesentliches Element für die strategische Entwicklung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kommune. Weiter steigende Geburtenzahlen (vgl. Abb.1), der hohe Stellenwert der frühkindlichen Bildung sowie der gezielte Ausbau des begonnenen Prozesses der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten als Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Herausforderungen. Ein bedarfsgerechtes Netz an Kindertagesstätten ist ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen. Wie die letzte IHK-Umfrage von 2014 zeigt, gibt es hier vor allem aus der Sicht der positiven Bevölkerungsentwicklung weiteren Handlungsbedarf. Der erfreuliche Trend steigender Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig hat sich auch in den letzten Jahren fortgesetzt. Im Jahr 2015 wurden knapp 400 Kinder mehr als 2014 geboren Anzahl der Geburten I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Abbildung 1: Geburtenentwicklung in der Stadt Leipzig 1995 und seit 2000 (Quelle: Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig) 5

9 Leipzig zählt weiterhin zu den derzeit am schnellsten wachsenden deutschen Großstädten, 2015 wurde das vierte Jahr in Folge ein Bevölkerungszuwachs um mehr als Einwohner verzeichnet. Das zweite Jahr hintereinander wurde ein leichter Geburtenüberschuss registriert, der Anteil der Vorschulkinder stieg gegenüber dem Vorjahr um rund zwei Prozentpunkte auf 6,2%. Während die Gesamtbevölkerung in den letzten fünf Jahren um 11,6% zunahm, stieg der Anteil der Kinder unter sechs Jahren um 24,7% an. Die positive Bevölkerungsentwicklung insgesamt resultiert wiederum fast ausschließlich aus dem Wanderungsgewinn 1. Dieser Zuzug, gerade auch durch Familien mit Kindern, untermauert nicht nur die Notwendigkeit des Ausbaus des Netzes an Kindertageseinrichtungen, sondern auch von Möglichkeiten zu Integration. Denn mit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 war verstärkt der Zuzug von Asylsuchenden zu verzeichnen, die weitere Entwicklung ist nur schwer bzw. nicht vorhersehbar und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verändert. Durch die Verteilung nach Königsteiner Schlüssel wurden in Sachsen ein Anteil von 5,1 % der Asylsuchenden aufgenommen. Innerhalb des Freistaates wurden Asylbewerber mit einer Quote von 12,96 % nach Leipzig verteilt. Der der Abbildung 2 zu entnehmende Trend eines Anstiegs aller Alterskohorten wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung geht von einem dauerhaften Anstieg der Geburtenzahlen und der für diese Planung relevanten Altersgruppen im Prognosezeitraum bis 2030 aus. Die damit verbundenen hohen Anforderungen an eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Betreuungsinfrastruktur werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. Abbildung 2: Wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Leipzig in den planungsrelevanten Altersgruppen 0 bis unter 11 Jahren (Quelle: Amt für Statistik und Wahlen; Stand: des Jahres) 1 Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen [Statistischer Quartalsbericht IV/2015] 6

10 2.2 Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten Nachfolgende Tabelle zeigt den aktuellen Bestand an Kindertageseinrichtungen und deren verfügbare Kapazitäten in der Stadt Leipzig zum Stand April 2016: Stand: April 2016 Anzahl der Einrichtung en Verfügbare Kapazität gesamt: davon: verfügbare Kapazität für Kinder bis Schuleintritt davon: verfügbare Kapazität für Hortkinder Kommunale Kitas: Kinderkrippen Kindergärten Kombinierte Tageseinrichtungen Integrative Kindertageseinrichtungen Horte Kommunale Kitas gesamt: Kitas freier Träger: Kinderkrippen Kindergärten Kombinierte Tageseinrichtungen Integrative Kindertageseinrichtungen Betriebliche Kindertageseinrichtungen Horte Kitas freier Träger gesamt: Stadt gesamt: Tabelle 1: Bestand an Kindertageseinrichtungen April 2016 Entsprechend den Betriebserlaubnissen der Kindertageseinrichtungen sind alle Plätze für Kinder bis Schuleintritt mit Ausnahme der Plätze in Kinderkrippen für die Betreuung von Kindergartenkindern geeignet. Die verfügbaren 16 Plätze in Kinderkrippen freier Träger sind ausschließlich für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vorgesehen. Die überwiegende Zahl der Hortplätze befindet sich an kommunalen Grundschulen. Auch bei freien Trägern überwiegt der Anteil der Hortplätze an freien Grundschulen (2.532 von Plätzen, entspricht ca. 64,1%) Hortplätze werden von freien Trägern in Kitas oder Horten für kommunale Grundschulen angeboten (35,9%). Im April 2016 wurden zusätzlich zur Kapazität in Kindertageseinrichtungen Plätze, damit annähernd so viel wir im April des Vorjahres (2.776) in Kindertagespflege beim kommunalen und bei freien Trägern angeboten: Kindertagespflege Anzahl der Plätze Tagespflege in kommunaler Trägerschaft: VKKJ 967 Tagespflege bei freien Trägern Stadt gesamt: Tabelle 2: Betreuungsangebot in Kindertagespflege in der Stadt Leipzig April

11 Nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der integrativen Plätze in Kindertageseinrichtungen und Horten der Stadt Leipzig zum Stand April 2016: Stand: April 2016 Anzahl der Einrichtungen Verfügbare Kapazität gesamt: davon integrative Plätze Kommunale Kitas: Integrative Kindertageseinrichtungen Horte Kommunale Kitas gesamt: Kitas freier Träger: Integrative Kindertageseinrichtungen Horte Kitas freier Träger gesamt: Stadt gesamt: Tabelle 3: Integratives Betreuungsangebot in Kindertagesstätten und Horten der Stadt Leipzig April 2016 Die Zahl der verfügbaren integrativen Plätze kann nach aktuellem Stand als ausreichend eingeschätzt werden, im Schuljahr 2015/16 waren durchschnittlich 804 integrative Plätze bis Schuleintritt und 136 integrative Plätze in den Horten belegt. Nahezu jede neue Einrichtung, die ans Netz geht, verfügt über ein integratives Platzangebot. Gegenwärtig gibt es in der Stadt Leipzig eine komplexe Kindertageseinrichtung, in der heilpädagogische und integrative Betreuung unter einem Dach mit dem Ziel einer optimalen Förderung jeden Kindes angeboten wird (Kregelstraße 41a). Neben der Kapazität für 198 Kinder in der Einrichtung nach SächsKitaG mit der Möglichkeit einer integrativen Betreuung von bis zu 24 Kindern können im zugehörigen Einrichtungsteil nach SGB XII 24 Kinder in drei heilpädagogischen Gruppen betreut werden. Im Zuge der Novellierung des SGB VIII mit den dann dort verankerten Eingliederungsleistungen werden sich die Rahmenbedingungen für die Zusammenführung von heilpädagogischer Betreuung mit der jetzigen Kindertagesstättenbetreuung verändern; damit wird noch stärker dem Inklusionsgedanken Rechnung getragen. Hier wird durch die zu erwartende Veränderung in der Finanzierung über nur noch ein Sozialgesetzbuch der Weg zur Zielstellung der Inklusion erleichtert. Eine entsprechendes strategisches Umsetzungskonzept wird Gegenstand der zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Fortschreibung des Langfristigen Entwicklungskonzeptes für das Kindertagesstättennetz sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die heilpädagogischen Plätze jedoch noch nicht Bestandteil der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Unabhängig davon wird in enger Abstimmung mit dem Sozialamt der Fokus auf die weitere Entwicklung komplexer und integrativer Einrichtungen gelegt. Seit 2000 ist die Zahl der Leipziger Kinder, die von ein bis drei Jahren einen Platz in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, kontinuierlich gestiegen. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, wurden ,4 % der Kinder von ein bis drei Jahren in Kitas oder Tagespflege betreut, bis zum Ende des Jahres 2015 stieg diese Quote um 27,4 % an. Im Jahr 2015 war erstmals ein Rückgang der Betreuungsquote in Kindertagespflege zu 2 verzeichnen (-0,9 % zum Vorjahr). 2 Die Betreuungsquote bezeichnet den Anteil der betreuten Kinder einer Altersgruppe zu den wohnhaften Kinder dergleichen Altersgruppe und zeigt damit den IST-Stand. Siehe auch Fortschreibung der Empfehlung des Sächsischen Landesjugendamtes zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Freistaat Sachsen 8

12 Hervorzuheben ist, dass dieser stetige Anstieg der Betreuungsquote unter den Bedingungen der positiven Bevölkerungsentwicklung und kontinuierlich steigender Geburtenzahlen erreicht wurde. Der steigenden Nachfrage konnte nur mit dem Ausbau des Netzes an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen entsprochen werden. Die folgende Abbildung zeigt diese Entwicklung. Standen im Jahr 2000 noch Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung, waren es im Jahr 2015 bereits , also weit mehr als doppelt so viel verfügbare Plätze. Seit dem Jahr 2012 sind mehr als neue Plätze entstanden, davon ca in Kitas. Allein im Jahr 2015 kamen durch Neubauten und Erweiterungen knapp Plätze hinzu Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten für Kinder bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2000 bis Abbildung 3: Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten für Kinder bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2000 bis Kindertagespflege Kindergartenplätze Krippenplätze

13 3 Planung des Platzbedarfes für das Schuljahr 2016/ Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten Zur Bestimmung des Platzbedarfes für das Planjahr 2016/2017 und der Folgejahre (Mittelfristplanung) ist die Ermittlung von Bedarfsquoten für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten notwendig. Die Bedarfsquote bezeichnet den Anteil der Kinder einer Altersgruppe, für den voraussichtlich im Planungszeitraum Plätze in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege nachgefragt werden. Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bedarfe für die benannten Leistungsbereiche stellt die jeweilige Auslastungssituation der vorhandenen Kapazitäten, also die Bestandsbewertung, dar. In der Altersgruppe 1<3 Jahre ist auf Grund der anhaltenden Nachfrage von einer vollständigen Auslastung zum auszugehen. Zur Ermittlung der Bedarfsquote für den Leistungsbereich Kindergarten werden zweimal jährlich ( und ) die betreuten Kinder den wohnhaften Kindern des entsprechenden Jahrgangs gegenübergestellt. Als Datengrundlage wird die Zahl der gemeldeten Einwohner gemäß Einwohnermelderegister zum jeweiligen Stichtag und die Statistiken des Amtes für Jugend, Familie und Bildung herangezogen. Für den Leistungsbereich Krippe ist es durch das eingeführte Anmeldeverfahren über KIVAN möglich, die angemeldeten Bedarfe festzustellen. Für die Bedarfsplanung 2016/2017 werden dafür die Anmeldungen von Juli bis November 2016 herangezogen und den in dieser Altersgruppe wohnhaften Kindern gegenübergestellt. Gemäß den Empfehlungen des Sächsischen Landesjugendamtes zur Bedarfsplanung für Kindereinrichtungen und Kindertagespflege im Freistaat Sachsen ist aufgrund kurzfristig eintretender nicht vorhersehbarer Ereignisse und Einflüsse mit Abweichungen in den Prognosen zu rechnen. Daher ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein nicht vorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Deshalb gehen gegebenenfalls zusätzlich nachgefragte Plätze der einzelnen Altersgruppen im Verhältnis zu tatsächlich wohnhaften Kindern am des jeweiligen Jahres unter Einbeziehung von Nachfragetrends (z.b. unvorhergesehene Bedarfe) in die Berechnung der Bedarfsquoten ein. Auch eine zunehmende Inanspruchnahme des Rechtsanspruches durch Kinder von Familien mit Fluchterfahrungen wird Auswirkungen auf die Bedarfsquote haben. Durch die Stadt Leipzig werden bei der Zielgruppe der Familien mit Fluchterfahrungen aktiv die Betreuungsangebote beworben. Auf Grundlage der dargestellten Berechnungsmethode ergeben sich für die beschriebenen Leistungsbereiche bzw. Altersgruppen folgende Bedarfsquoten: 10

14 Altersgruppe Kinder in Tageseinrichtungen Kinder in Tagespflege Kinder unter 3 Jahren gesamt 0<1 2,0% 2,0% 4,0% 1<3 59,2% 23,70% 82,90% 0<3 38,9% 16,00% 54,90% 3<7 93% 0,2% 93,2% Tabelle 4: Bedarfsquoten für Kinder bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege Die Gesamtquote der Altersgruppe der 0 < 3 jährigen Kinder sinkt im Vergleich zur Vorjahresplanung geringfügig, da sich der wachsende Anteil der 0<1 jährigen in diesem Jahr stärker auf die Gesamtquote auswirkt als im letzten Jahr. Unter Verwendung der angegebenen Bedarfsquoten in den einzelnen Leistungsbereichen ergibt sich für den Planungszeitraum August 2016 bis Juli 2017, unter Bezugnahme der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 der Stadt Leipzig, folgender Platzbedarf für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Krippenplätze Krippenplätze in Kitas Planungszeitraum August 2016 bis Juli 2017 Altersgruppe Bedarfsquote voraussichtlich wohnhafte Kinder* ermittelte Platzzahl 0 < 1 Jahr 2,0% < 3 Jahre 59,2% Krippenplätze in Kitas gesamt 38,9% Krippenplätze in Tagespflege 0 < 1 Jahr 2,0% < 3 Jahre 23,7% Plätze in Tagespflege gesamt 16,0% Plätze für Kinder von 1-3 Jahren in Kitas und Tagespflege gesamt 82,9% Krippenplätze 0<3 Jahre gesamt 54,90% Kindergartenplätze Kindergartenkinder in Kitas 93,0% Kindergartenkinder in Tagespflege 0,2% 46 Kindergartenplätze gesamt Plätze bis Schuleintritt gesamt: *am Tabelle 5: Platzbedarf für Kinder bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 11

15 3.2 Bedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort Für die Ermittlung des Platzbedarfs für Hortkinder wurden im Dezember 2015 die betreuten Kinder in den einzelnen Klassenstufen den dafür relevanten wohnhaften Kindern nach Einwohnermelderegister vom gegenübergestellt und so eine Auslastungsquote für die Klassenstufen ermittelt. Als Datengrundlage wird die Zahl der gemeldeten Einwohner gemäß Einwohnermelderegister zum und die Statistiken des Amtes für Jugend, Familie und Bildung herangezogen. Nach aktuellen Analysen ist die Inanspruchnahme der Hortplätze insbesondere in den kommunalen Horten an Grundschulen in den einzelnen Jahrgangsstufen anhaltend hoch. In der Gegenüberstellung zur Erhebung im November 2014 blieb die Auslastungssquote für die Horte in der Stadt gesamt (alle Träger) annähernd gleich. Beim Vergleich der Verteilung auf kommunale Horte und Horte in freier Trägerschaft wird eine Verschiebung deutlich. Nutzten im November ,6 % der Hortkinder kommunale Horte, so stieg die Quote zum um 0,7 % auf 72,3 %. Im gleichen Zeitraum sank die Quote derer, die in einem Hort in freier Trägerschaft betreut werden von 19,8 % um 0,7 % auf 19,1 %. Das bedeutet, dass der Anteil betreuter Kinder ausschließlich in den kommunalen Horten gestiegen ist. Unter Berücksichtigung des unter 3.1 beschriebenen Berechnungsmodells ergibt sich für das Schuljahr 2016/2017 eine Bedarfsquote von 93,8 % für alle Hortkinder der Klassenstufen 1-4. Diese entspricht einer Verteilung von 74 % in kommunalen und 19,8 % in Horten bei freien Trägern. Klassenstufe Bedarfsquote Wohnhafte Kinder am Platzzahl Klasse 93,8% u. 6. Klasse (NaSch) 100 Hortplätze gesamt: Tabelle 6: Ermittelter Platzbedarf für Hortkinder in Kindertageseinrichtungen und Horten an Grundschulen Wie bei den Altersgruppen bis Schuleintritt, ist bei der Planung der Betreuungsplätze für Hortkinder von einem möglicherweise höheren Bedarf infolge der steigenden Zahl von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung auszugehen (vgl ). 12

16 3.3 Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe in den Leistungsbereichen im Planungszeitraum August 2016 bis Juli Veränderung des Platzbedarfes für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort im Schuljahr 2016/17 gegenüber dem Schuljahr 2015/16 In der folgenden Übersicht wird der ermittelte Platzbedarf für die Leistungsbereiche Krippe, Kindergarten und Hort mit seiner Verteilung auf Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege dargestellt. Es wird gezeigt, welche Veränderungen sich damit im Schuljahr 2016/17 gegenüber der Kindertagesstättenplanung für das Schuljahr 2015/16 ergeben werden. Plan 2015/16 Plan 2016/17 Veränderungen im Platzbedarf von SJ 2015/16 bis SJ 2016/17 Krippenplätze Kindergartenplätze Plätze für Kinder bis Schuleintritt in Kitas gesamt Plätze in Kindertagespflege Kommunale Hortplätze Hortplätze bei freien Trägern Hortplätze gesamt Plätze gesamt: Tabelle 7: Gegenüberstellung des Platzbedarfes das Schuljahr 2015/16 und Schuljahr 2016/17 Bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 werden Plätze mehr für Kinder bis zum Schuleintritt als im jetzt laufenden Planungsjahr 2015/16 benötigt. Die Erhöhung der Platzzahlen im Hort gegenüber der Planung für 2015/16 liegt in der Zunahme der Schülerzahlen begründet. Da die Träger von Horten an freien Grundschulen nur geringfügige Erweiterungen für das Schuljahr 2016/17 angezeigt haben, wird der größte Zuwachs an Plätzen an den kommunalen Horten erwartet. 13

17 3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs für Kinder bis zum Schuleintritt im Planungszeitraum bis Juli 2017 in den Leipziger Kindertagesstätten und Kindertagespflege Die folgende Tabelle stellt den ermittelten Platzbedarf für die Altersgruppe der Kinder bis zum Schuleintritt im Planungszeitraum August 2016 bis Juli 2017 in Kitas und Kindertagespflege der gegenwärtig verfügbaren Platzkapazität laut Betriebserlaubnisse der Einrichtungen (Stand: April 2016) sowie der erwarteten Platzkapazität (nach Kenntnisstand April 2016) zum Ende des Schuljahres Juli 2017 gegenüber. Leistungsbereich Erm ittelter Platzbedarf in Kitas für 2016/17 Zum Stand 04/2016 verfügbare Platzkapazität geplante Platzkapazität bis 07/17 Differenz 07/2017 (Spalte 3- Spalte 1) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Kinderkrippe Kindergarten Kindertagespflege Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege: Tabelle 8: Gegenüberstellung des Platzbedarfes für das Schuljahr 2016/17 und der verfügbaren Platzkapazitäten im April 2016, Dezember 2016 sowie Juli 2017 Spalte 1 der Tabelle zeigt den für das Schuljahr 2016/17 ermittelten Platzbedarf von Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt in Kitas (Kinderkrippe und Kindergarten) und Plätzen in Kindertagespflege. Diesem Platzbedarf steht eine gegenwärtig (April 2016) verfügbare Platzkapazität für Kinder bis Schuleintritt in Kitas von Plätzen und Plätzen in Kindertagespflege gegenüber (Spalte 2). Die gegenwärtig verfügbaren Platzkapazitäten reichen noch nicht aus, um den ermittelten Platzbedarf umzusetzen. Insgesamt ist bis zum die Entstehung von zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten geplant. Davon entstehen Plätze in Kindertagesstätten, die bereits fester Bestandteil der Bauvorhabenplanung sind (vgl. Sammelvorlage Kita-Investitionen VI- DS NF-02, Anlage 1, 2 und 4). Weitere 791 Plätze sollen durch die Umsetzung der nachfolgend benannten Maßnahmen bereitgestellt werden. So wird gegenwärtig die Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten (befristet oder dauerhaft) in den bestehenden Kitas geprüft. Parallel erfolgt eine Prüfung, wie Kapazitäten in Einrichtungen mit großen Freiflächen durch Anbauten erhöht werden können. Hinzu kommen 512 Plätze in der Kindertagespflege. Über den aktuellen Stand der Umsetzung aller Kita-Baumaßnahmen wird monatlich im Jugendhilfeausschuss berichtet. Die letzte Alterskohorte Kindergartenkinder wächst durch den jährlichen Wechsel in die Schule im Verlauf des Schuljahres kontinuierlich heran. Dafür und um eine ständige Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in die Kita zu ermöglichen, sind freie Kindergartenplätze notwendig. In den vergangenen Jahren waren diese freien Plätze noch nicht ausreichend vorhanden, wobei es im laufenden Planungsjahr zu spürbaren Entlastungen im Vergleich zu den Vorjahren gekommen ist. Dennoch war es nach wie vor so, dass die Krippenkinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres 14

18 auch weiterhin Krippenplätze nutzten und damit eine Neuaufnahme von Kindern nicht immer möglich war. Auch Kinder in Kindertagespflege konnten mit drei Jahren spätestens ab Schuljahresmitte nicht mehr in eine Kita wechseln. Die ganzjährige Erfüllung des Rechtsanspruchs bedeutet, dass zu Beginn des Schuljahres Plätze mindestens in der Größenordnung eines halben Jahrgangs (ca Plätze für die Jahre ) frei sein müssen, um den Wechsel von einem Krippenplatz bzw. einem Platz in der Kindertagespflege auf einen Kindergartenplatz zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der neuen Bevölkerungsvorausschätzung und dem weiter steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen muss der Ausbau des Netzes an Kindertageseinrichtungen noch stärker vorangebracht werden, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-/ Kitaplatz auch weiterhin ganzjährig erfüllen zu können. Darüber hinaus entstehen auch zusätzliche und unvorhergesehene Bedarfe durch die steigende Anzahl an Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung, die im Interesse einer frühen Integration und Förderung in den Kitas versorgt werden müssen. Mögliche freie Kapazitäten werden darüber hinaus auch in den nächsten Jahren benötigt, um Auslagerungen von Kitas während geplanter Sanierungen zu kompensieren. Es sind daher alle Anstrengungen auf die Schaffung der erforderlichen Plätze zu richten Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs für Hortkinder im Planungszeitraum August 2016 Juli 2017 in den Leipziger Kindertagesstätten Für die Altersgruppe der Hortkinder ist die Realisierung des anwachsenden Bedarfes im Schuljahr 2016/17 durch die Horte an Kindertageseinrichtungen freier Träger, die Horte an freien Grundschulen und die kommunalen Horte an Grundschulen (hier allerdings weitgehend über zusätzliche Doppelnutzungen von Klassenzimmern) gegeben. Die folgende Tabelle zeigt, dass mit Beginn des Schuljahres 2016/17 die vorhandenen Kapazitäten für Hortkinder an kommunalen Grundschulen ausreichend sind, Horte an freien Grundschulen haben Erweiterungen geplant: Gegenwärtig verfügbare Platzkapazität April 2016 Platzbedarf für Schuljahr 2016/17 Differenz der Hortkapazitäten nach gegenwärtigem Stand zum Platzbedarf Schuljahresbeginn 2016/17 Differenz Spalte 3 Spalte 3 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Hortplätze freier Träger Hortplätze an kommunalen Grundschulen Hortplätze gesamt Tabelle 9: Gegenüberstellung der gegenwärtig (Schuljahr 2015/16) verfügbaren Platzkapazitäten und dem ermittelten Platzbedarf für 2016/17 für die Altersgruppen der Hortkinder Auf Grund der weiterhin positiven Geburtenentwicklung ist in den kommenden Jahren mit einer Platzbedarfserhöhung für Hortkinder in den kommunalen Horten um jährlich ca Kinder zu rechnen. Die Stadt Leipzig sichert auch künftig jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten Grundschulzeit zu. 15

19 Der Bedarf an Hortplätzen in Grundschulen kann auch im Schuljahr 2016/17 noch vollständig gedeckt werden. Es stehen jedoch nicht in allen Stadtteilen ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung. An bestimmten Standorten kommt es durch erhöhte Nachfrage zu einer stärkeren Auslastung der Hortplätze. Es reicht daher im Einzelfall die vorhandene Raumkapazität nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Um der Verknappung der Kapazitäten entgegenzuwirken, hat die Stadt Leipzig bereits Maßnahmen eingeleitet, um die erforderlichen Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. zu schaffen. Diese Maßnahmen werden 2016 und in den Folgejahren planmäßig fortgeführt. Die Maßnahmen umfassen organisatorische Veränderungen, Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung sowie baulich-investive Maßnahmen. Die Weiterentwicklung integrierter Raum- und Flächennutzungskonzepte für Schule und Hort steht auch im Jahr 2016 und den Folgejahren verstärkt im Fokus. Durch Möglichkeiten der Schulentwicklungsplanung wie Veränderungen der Schulbezirke zur Entlastung konkreter Standorte müssen weiterhin entstehende Raummehrbedarfe von Grundschule und Hort ausgeglichen werden. Den Schwerpunkt bilden jedoch baulich-investive Maßnahmen, um die räumlichen Bedingungen für die Schul- und Hortkinder zu schaffen bzw. zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden 2016/17 vorrangig diese baulich-investive Maßnahmen gemäß Investitionsplan für den Schulhausbau für die Hortbereiche weiter fortgeführt bzw. geplant und umgesetzt. 4 Fortschreibung für die Schuljahre 2017/ /20 Nachfolgende Grafik zeigt die vorausgeschätzte Entwicklung der Kinder von 0 bis 1, 1 bis 3, 3 bis 7 und 7 bis 11 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig von 2015 bis 2025 (Quelle: Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016): Abbildung 4: Voraussichtliche Entwicklung der Kinder von 0-11 Jahren in der Stadt Leipzig bis 2025 (Hauptwohnsitz) 16

20 Die Abbildung zeigt, dass die Zahl der Kinder der für die Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen weiter steigt: Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes sind weiter steigende Geburtenzahlen zu erwarten, die Zahl der Kinder von 0 bis 3 Jahren wird sich demzufolge bis zum Jahr 2025 weiter erhöhen, nach dieser Vorausschätzung ist ein jährlicher Zuwachs zwischen knapp 150 bis knapp Kindern anzunehmen. Den zahlenmäßig größten Anteil nimmt die Altersgruppe der 3 bis 7-Jährigen ein, gefolgt von der Altersgruppe der Hortkinder, auch hier werden jährliche Anstiege um 400 bis Kinder bis 2025 prognostiziert. Altersgruppe Schuljahr Fortschreibungszeitraum 2016/ / / /20 Krippenplätze Kindergartenplätze Plätze für Kinder bis Schuleintritt in Kitas gesamt: Plätze in Kindertagespflege Plätze für Kinder bis Schuleintritt gesamt: Kommunale Hortplätze an Grundschulen Hortplätze in freier Trägerschaft Plätze für Hortkinder gesamt: Plätze gesamt: Tabelle 10: Entwicklung des Platzbedarfes in den Folgeschuljahren 2016/ /20 für die Altersgruppen der Kinder bis Schuleintritt und der Hortkinder: Die vordringlichste Aufgabe der nächsten Jahre ist es deshalb, das Kita-Netzes weiter intensiv auszubauen, um ausreichend Betreuungsplätze bereitstellen zu können. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Platzbedarfes in den Folgeschuljahren 2017/ /20 für die Altersgruppen der Kinder bis Schuleintritt und der Hortkinder: Für die Folgejahre ab 2017/18 wurde eine Nachfrage im Leistungsbereich U3 gesamt von 84,5%, ab 2018/19 von 85% unterstellt. Für den Leistungsbereich Kindergarten wird eine Bedarfsquote auf 93% verwendet. Entsprechend der vorliegenden Bevölkerungsvorausschätzung und einer Betreuungsquote von 54,9% (Kitas und Tagespflege) im Jahr 2016/17 auf 56,8% im Jahr 2019/20 steigt der Platzbedarf für Kinder unter drei Jahren. Auch mit Inbetriebnahme der zahlreichen geplanten Neubauvorhaben von Kitas kann gegenwärtig noch nicht von einem Rückgang der Kindertagespflege ausgegangen werden. Eine gleichbleibende Quote in Kindertagespflege bedeutet durch die höhere Zahl voraussichtlich wohnhafter Kinder in den Folgejahren drei Schuljahre ca. 390 Plätze mehr zu den gegenwärtig (April 2016) zertifizierten Plätzen in der Kindertagespflege. Dazu muss eine jährliche Analyse der Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindertagespflege erfolgen und die Annahme dieser Veränderung gegebenenfalls korrigiert werden. Die gegenwärtig geplanten Neubauten und Kapazitätserweiterungen in Kindertageseinrichtungen bis zum Sommer 2017 werden den Bestand an Plätzen in Einrichtungen auf ca Plätze für Kinder bis Schuleintritt (siehe Tabelle 12) anwachsen lassen. Damit die Versorgung für Kinder dieser Altersgruppen bis zum Ende des Fortschreibungszeitraumes auch möglichst wohnortnah gesichert werden kann, ist in den folgenden Jahren ein umfangreiches Bauprogramm für neue Kindertageseinrichtungen in ausgewählten Versorgungsräumen notwendig. Das Entwicklungskonzept Kindertagesstätten bis 2025 wird dafür zeitnah fortgeschrieben werden. Für das Jahr ab 2017 befinden sich weitere Maßnahmen hinsichtlich Neubau, Ersatzneubau oder Erweiterungsbau in Vorbereitung bzw. werden hinsichtlich ihrer Machbarkeit geprüft, ausreichend sind diese Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Betreuungsplätzen jedoch bei weitem 17

21 noch nicht. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs, den neue Kitas von der Planung bis zur Inbetriebnahme brauchen, ist deshalb zügig gemeinsam mit allen in der Stadt beteiligten Akteuren mit den Vorbereitungen zum weiteren Ausbau zu beginnen. Wie die Tabelle ausweist, steigt der Platzbedarf für Hortkinder auf Grund der weiterhin positiven Geburtenentwicklung bis zum Jahr 2019/20 um ca Plätze, davon allein um ca Plätze in den Horten an kommunalen Grundschulen. In fast allen Stadtteilen werden im Schuljahr 2016/17 die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausreichen, um der Nachfrage zu entsprechen. An einigen wenigen Standorten fällt die Differenz zwischen Bedarf und Angebot jedoch deutlich geringer aus. Daher sind die begonnenen Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs weiterhin planmäßig fortzuführen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen an Grundschulen weiterhin zu ermöglichen. 18

22 Anlage DS Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 Belegungsplanung Kindertagesstätten und Kindertagespflege

23 Anlage Anlage: Belegungsplanung für den Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 Erläuterungen zur Belegungsplanung der Stadt Leipzig gemäß 1 SächsKitaG nach Stadtbezirken In den nachfolgenden Übersichten und Tabellen sind alle Kindertagesstätten und Horte der Stadt Leipzig nach SächsKitaG sowie die Träger von Tagespflege ausgewiesen. Für den Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 wurde eine stadtbezirks- und einrichtungsbezogene, im Leistungsbereich Tagespflege eine trägerbezogene Planung vorgenommen. Die in den Stadtbezirksübersichten ausgewiesenen wohnhaften Kinder bis zum Schuleintritt sind der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 zum und entnommen und für (zum Ende des Schuljahres) berechnet. Für die Altersgruppen der Hortkinder wurden die Angaben mit Stichtag (also zu Beginn des Schuljahres) zugrunde gelegt. Die unter "verfügbare Plätze (Kapazität)" ausgewiesenen Angaben beziehen sich auf die Festlegungen des Landesjugendamtes hinsichtlich der Betriebserlaubnisse (Stand April 2016) bzw. der für das Schuljahr 2016/17 geplanten Kapazitäten der Einrichtungen. Die unter "zu erwartende Inanspruchnahme" ausgewiesenen Angaben berücksichtigen die im Verlaufe des Planungszeitraumes zu betreuenden Kinder der Leistungsangebote Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege. Seite 2 von 39

24 Anlage Inhaltsverzeichnis: 1 Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadt gesamt Gesamtübersicht zu wohnhaften Kindern, voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2016/17 verfügbaren Platzkapazitäten und dem Versorgungsgrad nach Stadtbezirken Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Mitte Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Nordost Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Ost Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Südost Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Süd Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Südwest Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk West Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Altwest Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Nordwest Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadtbezirk Nord Belegungsplanung Plätze in Kindertagesstätten nach Trägern Belegungsplanung Kindertagespflege nach Trägern Seite 3 von 39

25 Anlage 1 Belegungsplanung Kindertagesstätten Stadt gesamt Schuljahr 2016/17 Stadt gesamt gesamt davon davon 0-10/11 J. bis Schul- darunter Hort dar. eintritt KK KG beh.kd. beh.kd. voraussichtlich wohnhafte Kinder Platzbedarf nach Bedarfsquoten verfügbare Plätze (Kapazität) (in Kindertagesstätten) Kapazität zu wohnh. Kindern (Versorgungsgrad) 65,4% 38,0% 89,7% 104,4% geplante Plätze davon in Kindertagesstätten davon in Tagespflege davon über zusätzliche Maßnahmen in Kitas Anzahl der Kitas gesamt: 323 davon kommunale Kitas darunter kommunale Horte davon Kitas freier Träger Seite 4 von 39

26 Anlage 2 Gesamtübersicht zu wohnhaften Kindern, voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2016/17 verfügbaren Platzkapazitäten und dem Versorgungsgrad nach Stadtbezirken Nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung des Versorgungsgrades bis zum Ende des Schuljahres 2016/17. Der Versorgungsgrad zeigt an, wie viele der wohnhaften Kinder mit den verfügbaren Kapazitäten in den Kitas versorgt werden können. Die Nutzungsquote (unter 3 beschrieben) zeigt an, wie viele der wohnhaften Kinder tatsächlich einen Platz belegten. Stadt gesamt SBZ 0-Mitte SBZ 1-NO SBZ 2-Ost SBZ 3-SO SBZ 4-Süd SBZ 5-SW SBZ 6-West SBZ 7-AW SBZ 8-NW SBZ 9-Nord wohnhafte Kinder am wohnhafte Kinder 0< wohnhafte Kinder 1< wohnhafte Kinder 3< verfügbare Kapazitäten 12/2015 Kinderkrippe Kindergarten Versorgungsgrad in Kitas 12/2015 für Kinder 1<3 58,3% 71,1% 74,9% 74,5% 49,8% 50,8% 42,6% 77,5% 56,4% 68,6% 38,8% für Kinder 0<3 38,6% 47,4% 49,4% 48,2% 32,9% 33,6% 28,5% 53,6% 38,7% 43,2% 25,5% für Kinder 3<7 88,3% 108,3% 112,8% 95,5% 74,9% 78,4% 71,8% 107,6% 91,6% 95,2% 67,9% vorauss. wohnhafte Kinder am wohnhafte Kinder 0< wohnhafte Kinder 1< wohnhafte Kinder 3< vorauss. verfügbare Kapazitäten 07/2017 Kinderkrippe Kindergarten vorauss. Versorgungsgrad in Kitas 07/2017 für Kinder 1<3 58,9% 71,2% 75,8% 70,0% 45,4% 56,8% 43,0% 75,7% 62,9% 59,9% 41,2% für Kinder 0<3 38,0% 44,5% 49,9% 44,3% 28,6% 36,0% 28,3% 51,4% 40,1% 39,6% 27,3% für Kinder 3<7 89,7% 108,1% 109,0% 97,5% 71,3% 91,3% 69,3% 109,7% 93,2% 89,4% 70,0% geplante Bedarfsquote Kitas für 1<3 (Stadt gesamt) 59,20% Versorgungsgrad < Bedarfsquote der Stadt geplante Bedarfsquote Kitas für 0<3 (Stadt gesamt) 38,90% geplante Bedarfsquote Kitas für 3<7 (Stadt gesamt) 93% Seite 5 von 39

27 Anlage Entwicklung der Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten für Kinder von 1-3 Jahren sowie von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bis August ,0% Entwicklung des Versorgungsgrades im Leistungsbereich Kinderkrippe bis 08/ ,0% 70,0% 60,0% 71,1% 71,2% 74,9% 75,8% 74,5% 70,0% 56,8% 77,5% 75,7% 56,4% 62,9% 68,6% 59,9% 50,0% 40,0% 49,8% 50,8% 45,4% 42,6% 43,0% 41,2% 38,8% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Mitte NO Ost SO Süd SW West AW NW Nord Versorgungsgrad in Kitas für Kinder von 1-3 Jahren 12/2015 vorauss. Versorgungsgrad in Kitas für Kinder von 1-3 Jahren 07/2017 geplante Bedarfsquote Kitas für 1<3 (Stadt gesamt) 120,0% Entwicklung des Versorgungsgrades im Leistungsbereich Kindergarten bis 08/ ,0% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% Mitte NO Ost SO Süd SW West AW NW Nord Versorgungsgrad in Kitas für Kinder von 3 Jahren-Schuleintritt 12/2015 vorauss. Versorgungsgrad in Kitas für Kinder von 3 Jahren-Schuleintritt 07/2017 geplante Bedarfsquote Kitas für 3<7 (Stadt gesamt) Seite 6 von 39

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