Die Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland aus Sicht des BDE.
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- Ingelore Beltz
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1 Die Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland aus Sicht des BDE. Abfallbehandlung 23. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen Dresden BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v. Seite
2 Wo wir stehen. Säulen der Rohstoffversorgung Import Primärrohstoffe Nutzung heimischer Rohstoffe Recycling von Wertstoffen aus Abfällen > Industrielle Strukturen > Kontinuierliche Belieferung > Klar definiertes Qualitätsspektrum > Aufbau von Sekundärrohstoffmärkten Seite 2
3 Wo wir stehen. Entwicklung der Rohstoffnachfrage Seite 3
4 Wo wir stehen. Rohstoffe: Recyclingraten- und potential Quelle: Umicore 2011 Seite 4
5 Wo wir stehen. Industrieller Sektor Sekundärrohstoffwirtschaft Weltweite Vermarktungswege Hochtechnologische Produktion Sondersituation Erfassung Gesamtinvestitionen: 15 Mrd. Euro 90 % der Sortier- und Recyclinganlagen im Besitz privater Unternehmen (Quelle: Prognos AG) Erklärtes Branchenziel: stoffliche Verwertung von 100 % der recyclingfähigen Materialien aus Abfällen Seite 5
6 Rechtsrahmen. Wichtige Primär-Rohstoffvorkommen versiegen in den nächsten Jahrzenten. Daraus folgt: > Grundsätzlich neuer Umgang mit Rohstoffen zur Bewahrung des Status quo > Politischer Konsens: Rohstoff- und Ressourceneffizienz EU: Europäische Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) Bund: Rohstoffstrategie der Bundesregierung Die Politik hat in der Theorie die Bedeutung der Ressourcenwirtschaft erkannt. Was wir praktisch getan? Seite 6
7 Rechtsrahmen. EU-Rechtsrahmen Europäische AbfallRRL (2008/98/EG) Umfassender politischer Konsens zur Einbeziehung von Sekundärrohstoffen in die Rohstoffstrategien Festlegung der 5-stufigen Abfallhierarchie europaweit verbindliche Recycling-Quoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle Vorgaben zu Überlassungspflichten und Garantie der gewerblichen Sammlung Abfallvermeidung und Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms Seite 7
8 Rechtsrahmen. Nationaler Rechtsrahmen Kreislaufwirtschaftsgesetz: Umsetzung der AbfallRRL in nationales Recht > Ziel des Gesetzes: > nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen > Präzisierung zentraler Regelungen und damit die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes Seite 8
9 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Gewerbliche Sammlung Keine Überlassungspflicht für Abfälle ( 17 Abs. 2 ) Aber Öffentliche Interessen ( 17 Abs. 3) Es sind Abfälle betroffen, für die der öre eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung durchführt. Die Stabilität der Gebühren wird gefährdet. Die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb (Drittbeauftragung) wird erheblich erschwert oder unterlaufen. Seite 9
10 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Gewerbliche Sammlung/ KrWG 2013: Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Sammlung bestätigt Befürchtungen > Recycling-Standort Deutschland wird geschwächt > deutliche Mengenrückgänge bei Fe- und NE-Metallen aus privaten Haushalten > Kommunen untersagen vermehrt gewerbliche Sammlungen bzw. drängen gewerbliche Sammler zum Zurückziehen der Anzeigen > Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde behindert fairen Wettbewerb Seite 10
11 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Gewerbliche Sammlung/ KrWG März 2014: Monitoringbericht - 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz > Monitoring-Bericht der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz bestätigt gravierende Vollzugsdefizite > Forderung BDE: Korrektur der Regelungen zur gewerblichen Sammlung noch in dieser Legislaturperiode > Vorbild: Regelungen des Regierungsentwurfs für das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus der letzten Legislaturperiode > Wichtig: Änderung der Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Anzeige einer gewerblichen Sammlung (oberste Landesbehörde) Seite 11
12 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Gewerbliche Sammlung/ KrWG April 2014: Studie des Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) "Staat vor Privat? Risiken kommunaler Wirtschaftstätigkeit > ( ) Als Beleg für eine Verdrängung privatwirtschaftlicher Unternehmen führt der BdSt das Kreislaufwirtschaftsgesetz an. Infolge des neuen Gesetzes würden die kommunalen Entsorger bei der Sammlung und Verwertung lukrativer Wertstoffe gegenüber den privaten Unternehmen gestärkt. Dies habe insbesondere für viele mittelständische Schrottsammler zu erheblichen Umsatzeinbußen bis hin zur unmittelbaren Existenzbedrohung geführt. ( ) Quelle: Bardt/ Fuest/ Lichtblau (IW-Trends 2010), Statistisches Bundesamt (2014) Seite 12
13 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Umsetzung der Abfallhierarchie der AbfallRRL Priorität des Recyclings gegenüber der thermischen Verwertung wird ausgehebelt Heizwertklausel, 8 Abs. 3 Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens Kilojoule pro Kilogramm beträgt. Energetische Verwertung ist quasi gleichrangig mit Recycling De facto dreistufige Hierarchie Seite 13
14 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Umsetzung der Abfallhierarchie der AbfallRRL Auswirkung der Heizwertklausel Ca. 80 Prozent der MVA erhalten Verwerterstatus nach R1-Kriterium der AbfallRRL Heizwert des Siedlungsabfalls liegt zwischen KJ/kg und KJ/kg, im Mittel bei ca KJ/kg (Öko-Institut) bzw. zwischen KJ/kg und KJ/kg (ITAD) Die Verbrennung der überwiegenden Menge des überlassungspflichtigen Hausmülls wäre möglich. Seite 14
15 Rechtsrahmen. Aus dem KrWG resultierende Probleme Nahezu alle Paragraphen, die etwas konkret regeln sollen, enthalten spezielle Verordnungsermächtigungen zur Konkretisierung. starker Regelungsbedarf Ausgewählte Beispiele 4 Nebenprodukte 5 Abfallende 56 Entsorgungsfachbetriebe Seite 15
16 Thermische Verwertung von Abfällen grundsätzlich neu bewerten Erfolgreiche BDE-Beschwerde in Brüssel > Verstoß Deutschlands gegen AbfallRRL Chance für die Bundesregierung, fünfstufige Abfallhierarchie tatsächlich anzuwenden > EU-Mahnschreiben muss als Kurskorrektur auf dem Weg zur Ressourcen- und Energiewende begriffen werden Seite 16
17 Thermische Verwertung von Abfällen grundsätzlich neu bewerten Stand 2013: > 69 MVA, Kapazität ca. 19,5 Mio. Tonnen/ Jahr Überkapazität von ca. 5,5 Mio. Tonnen/ Jahr Abfallimport bei rd. 6,8 Mio. Tonnen/ Jahr Abfallexport bei rd. 1,5 Mio. Tonnen/ Jahr Seite 17
18 Thermische Verwertung von Abfällen grundsätzlich neu bewerten Sekundärrohstoffwirtschaft kann sich durch Überkapazitäten in MVA nicht entwickeln > Spotmarktpreise ab 30 pro Tonne Priorität muss beim Recycling liegen! > Politik muss klar sagen, was das für die Anlagenstruktur bedeutet > Thermische Verwertung bleibt Instrument der Abfallbehandlung > Autarkielösungen der Bundesländer (wie bspw. NRW) sind zu kurz gedacht Seite 18
19 Entwicklung von Kapazität und Verbrennungsmenge Seite 19
20 Problem der Überkapazitäten: Besitzer von MVA dürfen nicht mit dem Problem der Überkapazitäten allein gelassen werden. Denn: Thermische Abfallbehandlung wird auch zukünftig Teil der Abfallentsorgung sein. Nutzung der Überkapazitäten: Was bringen vor dem Hintergrund von mind. 1,5 Mio. t. Überkapazität in Deutschland EU-Strukturmittel zur Förderung weiterer MVA-Kapazitäten bspw. in Polen? Was bringt der Aufbau zusätzlicher Deponiekapazitäten in Osteuropa? Die Antworten darauf kann wie das Beispiel Energiewende zeigt nur ein länderübergreifender gesamteuropäischer Lösungsansatz sein! Seite 20
21 Kreislaufwirtschaftsgesetz Klare Vollzugsdefizite im Monitoringbericht festgestellt > Gesetzesänderung statt weitere Beobachtungen Gewerbliche Sammlung: Zuständigkeit bei oberster Landesabfallbehörde > Nur durch neutrale Behörde werden Transparenz und Akzeptanz erhöht Seite 21
22 Erneuerbare-Energien-Gesetz Bioabfallvergärung > Beibehalten der Förderung als flankierende Maßnahme zur Umsetzung der Getrenntsammelpflicht Eigenstrom/ Eigenverbrauch > Keine EEG-Umlage für selbst erzeugten und verbrauchten Strom Seite 22
23 Erneuerbare-Energien-Gesetz Klima- und Ressourcenwende mit der Branche > EEG-Umlagebefreiung für Kunststoffrecycler, damit hochwertiges Kunststoffrecycling in Deutschland weiterhin möglich ist Umlagebefreiung ist auch im Interesse der EU-2020-Strategie > 65er-Liste von Joaquín Almunia Seite 23
24 Erneuerbare-Energien-Gesetz Aufnahme NACE > Aufnahme in die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien wichtiger industriepolitischer Schritt Anerkennung durch Politik gegenüber klassischer Industrie > Aufhebung der Benachteiligung Recycling als produzierendes Gewerbe eingestuft Quelle: ALBA Group Seite 24
25 Erneuerbare-Energien-Gesetz Besondere Ausgleichsregelung > Europäische Liste NACE wirkt sich auf nationale EEG-Umlagebefreiung aus recovery of sorted materials > Begünstigt alle Recycler, die Stoffe produzieren > Kunststoff, Glas, Metall, Papier Sicherstellung hochwertiges (Kunststoff-) Recycling in Deutschland Quelle: eigene Datenbank Seite 25
26 Erfassung von Elektrokleingeräten muss verbessert werden Der Anteil an Elektrokleingeräten im Hausmüll wird auf 1-2kg/ Einwohner und Jahr geschätzt > Diese Wertstoffe gehen einem hochwertigen Recycling überwiegend verloren bis zu Tonnen Elektrokleingeräte können geeignete Erfassungssysteme vorausgesetzt pro Jahr zusätzlich stofflich verwertet werden Seite 26
27 Erfassung von Elektrokleingeräten muss verbessert werden eine stoffliche Verwertung von Elektrokleingeräten setzt eine verbraucherfreundliche, möglichst haushaltsnahe Erfassung voraus > Verarbeitungsanlagen müssen qualifiziert und zertifiziert sein > der Vollzug muss sicherstellen, dass Schlupflöcher bei der Erfassung des Mengenstromes geschlossen werden Seite 27
28 ElektroG WEEE und novelliertes ElektroG Instrumente, um Sammelquoten von Elektroaltgeräten zu erhöhen > Verhinderung des Abflusses von enthaltenen Metallen Schritt in die richtige Richtung: Meldepflicht für optierte Mengen > Transparenz bei der Erfassung des Mengenstroms Enthaltene Metalle zu Sekundärrohstoffen weiterverarbeiten > Reduzierung des Abbaus von Primärrohstoffen Quelle: Fotolia/ Rauer Seite 28
29 ElektroG Kontrolle über den Abfallstrom muss verbessert werden > ein Instrument: Erstbehandlungsanlagen Erstbehandlungsanlagen müssen qualifiziert und zertifiziert sein > dadurch bessere Erhebungsmöglichkeiten der E- Schrottmengen > Möglicher Qualifizierungsansatz gemäß Merkblatt M31 der LAGA Erfassungssysteme verbraucherfreundlich und haushaltsnah Quelle: Tönsmeier Seite 29
30 Ersatzbrennstoffe EBS nach weitgehender Aufbereitung als endkonfektionierter Brennstoff aus produktionsspezifischen Abfällen mit einer definierten Qualität Hochwertige EBS substituieren bis zu 2 Mio. Tonnen Steinkohle oder Braunkohle komplett Markt für EBS kann sich von 4,6 auf ca. 8,1 Mio. Tonnen nahezu verdoppeln Seite 30
31 Ersatzbrennstoffe Rechtliche Vorgaben (u.a. Lagerdauer) müssen perspektivisch angepasst werden > EBS leistet als hochwertiger, lagerfähiger und flexibler Brennstoff einen Beitrag zur Energiewende > EBS leistet durch Substitution einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele Seite 31
32 Verpackungsverordnung 6. und 7. Novelle zur VerpackV dringend geboten Klares Bekenntnis zur Produktverantwortung > Eigenrücknahmen abschaffen, Branchenlösungen reduzieren Was kommt danach? Seite 32
33 Sekundärrohstoffwirtschaft als Wirtschaftssektor etablieren Erfassung/ Einkauf > Unsicherheit KrWG verhindert optimale Erfassung von Stoffströmen > Gewerbliche Sammlung novellieren Verarbeitung/ Produktion > EU-Beihilfeentscheidung pro Sekundärrohstoffwirtschaft Export > Bestehendes Problem des illegalen Exports > Abfallverbringungsordnung Quelle: Fotolia/ Irochka Seite 33
34 Folgerungen Anspruchsvoll und ambitioniert: Energiewende UND Erreichen der Klimaschutzziele Sekundärrohstoffwirtschaft ist Teil der Gesamtlösung, um die Ressourcen- und Energiewende erfolgreich meistern zu können dies setzt eine konsistente und schlüssige Politik voraus Nicht nur Sekundärrohstoffwirtschaft fordern, sondern auch fördern > Keine Subventionen, angemessene Rahmenbedingungen Seite 34
35 Agenda der Politik für die Kreislaufwirtschaft > Schlüssige Energiepolitik: Kunststoffrecycling, Eigenstrom > Novellierung Kreislaufwirtschaftsgesetz > Abfallhierarchie muss neu justiert werden mit Augenmerk auf stoffliche Verwertung > ElektroG muss erfasste Mengen erhöhen > Gewerbeabfallverordnung > Mantelverordnung Quelle: Bundestag/ Mende Seite 35
36 Die Sekundärrohstoffwirtschaft in Deutschland aus Sicht des BDE. Danke für Ihre Aufmerksamkeit Seite 36
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