Frage 1.1 Teilen Sie die Meinung, dass das Patentsystem diese Grundanforderungen erfüllen muss?
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- Teresa Grosse
- vor 5 Jahren
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1 Privatperson Berlin - Deutchland Frage 1.1 Teilen Sie die Meinung, dass das Patentsystem diese Grundanforderungen erfüllen muss? klare materiellrechtliche Vorschriften darüber, was durch ein Patent geschützt werden kann und was nicht JA. Jedoch: Die Praxis des Europäischen Patentamtes entspricht dieser Grundanforderung keineswegs. hierbei müssen die Interessen der Rechteinhaber gegen die übergeordneten Ziele des Patentschutzes abgewogen werden NEIN. Eine echte Interessensabwegung ist hier aufgrund fehlender Information gar nicht möglich. Die Debatte über die positive Wirkung von Patenten auf Innovationsverhalten,Lebensqualität oder Wachstum ist, auf allen Seiten, von persönlichen Überzeugungen geprägt. Eine Interessensabwägung kann dagegen nur zwischen Rechteinhabern und Rechtsunterworfenen getroffen werden. transparente, kostenwirksame und benutzerfreundliche Verfahren für die Erlangung von Patentschutz JA. Hierbei muss jedoch angemerkt werden, dass gleichzeitig das Problem der Patentinflation durch entsprechende Maßnahmen angesprochen werden muss. berechenbare, schnelle und kostengünstige Regelung von Streitigkeiten zwischen Rechteinhabern und anderen Parteien NEIN. Diesen Regelungen müsste eine Vereinheitlichung zugrunde liegen, die bei Patenten so wohl nicht nicht zu treffen ist. Streitregulierung adressiert nur Symptome. Die Ursachen können durch klare Vorschriften, nachvollziehbare Erteilungspraxis und formelle Qualitätsansprüche an Patente wesentlich besser beinflusst werden. im Interesse der Wirksamkeit und der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz - gebührende Berücksichtigung anderer Gemeinwohlinteressen wie fairer Wettbewerb (Kartellrecht), ethisches Verhalten, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Informationsfreiheit JA. Frage 1.2 Gibt es andere Eigenschaften, die ein solches System Ihrer Meinung nach aufweisen sollte? Klare Begrenzung der Interpretierbarkeit Die Forderung nach klaren Vorschriften ist darauf zu erweitern, dass der Spielraum zur Umgehung solcher Vorschriften klar gesetzt werden muss. Die gesetzlichen Grundlagenzur Patenterteilung müssen aus der politischen Einigung entstehen. Die Erfahrungen mit Computerimplementierten Erfindungen zeigen klar: Die Fallbezogene Weiterentwicklung führt bis zur völligen Bedeutungsumkehr. Klare Formvorschriften Um Patente recherchieren zu können, muss ein normierter Beschlagwortungskatalog entwickelt werden, der dem Wirkungsbereich des Patents entspricht.
2 Viele Patente sind selbst für Fachpersonal unlesbar, weil sie einfachste Sachverhalte hinter aufgeblähten Formulierungen verstecken. Prüfung, Recherche,Durchsetzung und Streitfälle könnten stark vereinfacht und sogar vermieden werden, wäre die Darstellungsqualität und -klarheit der technischen Beschreibung Erteilungsvoraussetzung. Eigenständigkeit Die derzeitigen Probleme des bestehenden Patentsystems sind akut - und zwar insbesondere auf internationaler Ebene. Die Europäische Gemeinschaft sollte sich nicht scheuen, mit einer eigenständigen Weiterentwicklung einen neuen Weg zu gehen, auch wenn dies Verzögerungen bei den Bestrebungen zum weltweiten Gemeinschaftspatent bedeutet. Vorhersagbar und zuverlässig Die Prüfung von Patenten muss, in industriellem Maßstab, vorhersagbar und zuverlässig geschehen. Unnötige Kosten und Probleme bestehen auch bei abgelehnten Patenten. Ob eine Innovation patentierbar ist oder nicht, sollte durch den Antragsteller selbst zumindest grob abschätzbar sein. Hohe Standardisierung, und ein Vermeiden von subjektiven Kriterien sind dafür Voraussetzung. Steuerung Um für zukünftige Entscheidungen aussagekräftige Daten zur Verfügung zu haben, müssen diese über einen längeren Zeitraum erhoben werden. Nur so kann die wirtschaftliche Wirkung des Patentwesens zielführend erfasst, ausgewertet und für die Zukunft abgeschätzt werden. Frage 1.3 Wie kann die Union dem übergeordneten öffentlichen Interesse bei der Gestaltung ihrer Patentpolitik besser Rechnung tragen? Durch einen klaren Kurswechsel in der Sicht auf die Patentpolitik. Auch wenn es bequem erscheint, die Innovationskraft in der Anzahl der erteilten Patente zu messen, dieser Blick verzerrt und verstellt Tatsachen und ist daher gefährlich. Den Handel mit "Geistigem Eigentum als zukunftsfähige Säule für die Europäische Gemeinschaft sehen zu wollen, ist irreführend. Denn der in Wahrheit tragende Pfeiler europäischer Wirtschaftskraft sind die KMUs mit ihrer tagtäglichen Arbeitsleistung. Für sie ist die Patentinflation bestenfalls eine Behinderung. Auch das Beharren auf der Anerkennung der Patentpraxis des Europäischen Patentamtes schadet der Diskussion. Spätestens seit der Diskussion um die Umgehung der Patentübereinkunft bei Computerimplementierten Erfindungen ist offensichtlich, dass diese Praxis nicht allgemein anerkannt ist. Die Qualität der Patentprüfung am Europäischen Patentamt mag als Vorbild für ein EU-Patent gelten, die Spruchpraxis bei der Erteilung aber keineswegs. Generell sollten die Lissabon-Ziele - in ihrer aktuellen Form - wieder in den Vordergrund treten. Dabei muss auch der Sinn von Patenten diskutierbar sein. Der Anreiz für einzelne geht bei Patenten aus der Blockade anderer hervor. Salopp formuliert hat die derzeitige Praxis des Europäischen
3 Patentamtes auf die europäische Knowledge Economy einen vergleichbaren Einfluss, wie Zölle auf den freien Warenverkehr. Es muss also hinterfragt werden, ob so ein Blockadesystem wirklich den Ansprüchen der Gemeinschaft gerecht wird, oder ob positive Anreizsysteme für Innovation ausgebaut werden können. Frage 2.1 Gibt es Ihrer Meinung nach Alternativen zur gemeinsamen politischen Ausrichtung oder darin nicht berücksichtigte Merkmale, die ein wirksames Gemeinschaftspatentssystem aufweisen sollte? JA. Die "gemeiname politische Ausrichtung setzt eine bereits funktionierende Handhabung von Patenten und Patentstreitigkeiten voraus. Das Kernproblem der Harmonisierung ist aber, dass das Patentsystem in Europa im Moment nicht gut genug funktioniert, um ein Gemeinschaftspatent zu tragen. Die Diskussion um die Ausweitung der Patentierung durch das Europäische Patentamt oder die Ergebnisse der Studie zur Möglichkeit einer Patentversicherung zeigen, wie weit die Praxis mancher Patentämter von diesem Stand tatsächlich entfernt sind. In der "gemeinsamen politischen Ausrichtung fehlt die Beschreibung von Maßnahmen, welche die notwendigen Voraussetzungen für ein tragfähiges Patentsystem schaffen. Die Umverteilung von Kompetenzen und die Schaffung neuer Institutionen alleine wird, solange sie auf der derzeit bestehenden Basis aufbaut ohne die akut anstehenden Probleme zu lösen, kein gesellschaftlich akzeptables Patentsystem herbeiführen. Die einzige Alternative ist die Einigung auf klare Regeln zur Patentierung. Ein funktionierendes Patentsystem beseitigt viele der bestehenden Defizite von selbst. Ein Beispiel dafür sind die Übersetzungskosten, welche ihre Ursache ja nicht in erster Linie in der Sprachenvielfalt haben, sondern vor allem darin, dass statt einer qualifizierten, im Grunde jedoch einfachen, technischen Beschreibung die heute in Patenten üblich gewordenen, von der Technik losgelösten und meist künstlich verkomplizierten Texte übersetzt werden müssen. 3.1 Welche Vor- und Nachteile hätte Ihrer Meinung nach ein europaweit geltendes Streitregelungssystem, wie es der EPLA-Entwurf vorsieht, für diejenigen, die Patente nutzen oder in andererweise betroffen sind? Der EPLA-Entwurf in seiner aktuellen Form hätte die de facto Anerkennung der derzeitigen Praxis des Europäischen Patentamtes zur Konsequenz. Beispielsweise für die gewerblichen Anwender von Freier Software hätte dies immense Folgekosten und Rechtsunsicherheiten zur Konsequenz. Alleine die Nichtigkeitsklagen aus diesem Bereich würden,
4 wenn sie dann notwendig werden sollten, einen Patentgerichtshof über Jahre auslasten. Zur Verdeutlichung: Die Untersuchungen des FFS erfassen nur einen minimalen Bruchteil der Praxis des Europäischen Patentamtes. Bisher wurden 50% aller vom FFS untersuchten Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" wegen Prior Art als wahrscheinlich nichtig eingestuft. Derzeit sind über Kandidaten solcher Patente bekannt. Wenn das EPLA die Praxis des Europäischen Patentamtes anerkennt sollte dann sollte zumindest eine vollautomatische Möglichkeit zur Nichtigkeitsklage, ähnlich der elektronischen Patenteinreichung, geschaffen werden. 3.2 Was wäre Ihrer Meinung nach angesichts der möglichen Koexistenz von drei Patentsystemen in Europa (dem nationalen, dem Gemeinschaftspatent und dem europäischen Patent) das ideale Streitregelungssystem für Patentfragen in Europa? Angesichts der momentanen Erteilungspraxis ist das ideale System ist, die bestehende Regelung mit der Kontrollhoheit nationaler Gerichte. Dort, wo aus den Patentämtern besetzte Patentsenate zuständig sind, sind diese schnellstmöglich durch ordentliche, unabhängige und unparteiische Gerichte im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte zu ersetzen. Dieses System sorgt einerseits für Kontrolle und andererseits für angemessene Kosten sowohl bei der Patentdurchsetzung wie bei der Anfechtung. Streitigkeiten können somit bereits im Vorfeld vermieden werden. Somit wäre dies ein optimalerweg, die negativen Auswirkungen der derzeitigen Patentamtspraxis abzufangen. Letztlich bekäme damit jeder, was er eigentlich will: Man bekommt zwar Patente, die sich bei Finanzierung und Marketing einsetzen lassen, der rechtliche Status eines Patentes ist aber umso weniger gesichert je weniger Substanz das Patent hat. 4.1 In welchen Bereichen des Patentrechts führen Ihrer Meinung nach Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Rechtsvorschriften oder der Rechtsanwendung zu Behinderungen des freien Waren- oder Dienstleistungsverkehrs oder zu Wettbewerbsverzerrungen? Durch Computerimplementierte Erfindungen"werden in einigen Staaten die Rechte aus dem Urheberrecht für Softwareerzeuger und gewerbliche Anwender behindert. Dies verletzt nicht nur das Europäische Patentübereinkommen sowie zahlreiche nationale Bestimmungen, sondern auch den Artikel 10 des TRIPS, der festlegt, das Computerprogramme durch das Urheberrecht im Sinne der Berner Übereinkunft zu schützen sind.
5 4.2 Inwieweit ist Ihr Unternehmen von den Folgen solcher Unterschiede betroffen? Diese Patente schränken die Unternehmen unserer Mitglieder in einer Art und Weise ein, die ihnen bei einer Durchsetzung von Ansprüchen keine Fortführung des Unternehmens erlauben würde. Diese Rechtsunsicherheit ist in anderen Ländern, in denen die Gültigkeit solcher Patente deutlich abgelehnt wird nicht vorhanden. Der durchschnittliche IT-Betrieb in Österreich hat weniger als 2 Mitarbeiter und verletzt hunderte Ansprüche aus diesen Patenten in seiner normalen Tätigkeit. Um marktkonform anbieten zu können, bleibt letztlich nur die Bedrohung ihrer Unternehmenstätigkeit zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass Rechteinhaber, aufgrund der Rechtslage, weiter kein Interesse an der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben. 4.3 Wie schätzen Sie den Mehrwert und die Machbarkeit der oben erläuterten Optionen (1 bis 3) ein? Ohne eine klare vorherige Definition des Gemeinschaftsrechts ergibt sich kein Mehrwert. Durch die implizierte Anerkennung der Praxis des Europäischen Patentamtes ergibt sich für die heimische IT-Landschaft viel eher eine ganz massive Bedrohung. Wir zweifeln auch die Machbarkeit an. Ein Einfliessen eines ungenügend definierten Gemeinschaftsrechts in das Patentübereinkommen ist, als bloß symptomorientiertes Flickwerk, kaum sinnvoll. 4.4 Gibt es andere Alternativen, die die Kommission in Betracht ziehen sollte? JA. Die Anforderungen an das Patentsystem sollten klar und deutlich definiert werden. Es ist offen, und Abseits der bekannten Dogmen, darüber zu diskutieren, was das Patentsystem leisten kann und derzeit leistet - und was nicht. Dort wo, wie bei Computerimplementierten Erfindungen"das Patentsystem versagt, muss eine eine vorsichtige Aktualisierung des Urheberrechtsschutzes angeregt werden. Es sollte auch bedacht werden, dass weitere Anreizsysteme für Innovationen zur Verfügung stehen, die mit positiven Aspekten - wie Steuererleichterungen - arbeiten können und keine Blockademechanismen auf einen Markt benötigen. 5.1Wie wichtig ist das Patentschutzsystem in Europa für Ihre Geschäftstätigkeit im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen?
6 Das Patentschutzsystem ist indirekt, und zwar durch das im innewohnende Behinderungspotential, durch internationale Patentpools und -kartelle und durch die Zunahme von Unternehmen, deren Geschäftskonzept alleine auf der Ausbeutung fragwürdiger Patente beruht, extrem bedeutsam. Es greift negativ in die Rechte aus dem Urheberrecht eingreift und behindert die Innovationskraft von KMUs gravierend. Dort, wo dies im Einklang mit bestehenden Regelungen geschieht, etwa bei computergestützten Bremsen oder in Mobiltelephonen, entstehen derzeit noch kaum relevante Probleme. Es ist jedoch absehbar, dass sich dies in einigen Jahren ändern und die Blockadewirkung von Patenten zu einem Hindernis der Innovation auch in diesem Bereich werden wird. Bei Computerimplementierten Erfindungen sind die Probleme massiv und lassen sich faktisch nur durch ein Ignorieren der Patente in der geschäftlichen Tätigkeit "bewältigen". 5.2Wie wichtig ist das europäische Patentschutzsystem im Vergleich zu anderen Bereichen des Immaterialgüterrechtes wie Marken, Geschmacksmuster, Sortenschutz, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte? Der wichtigste Rechtsbereich ist das Urheberrecht. Es ermöglicht die Durchsetzung der aller zentralen Interessen. Details, wie etwa die Interoperabilitätsbestimmungen, könnten an moderne Entwicklungen angepasst werden um die Rechte kommerzieller Anwender wieder besser durchsetzbar zu machen. Die österreichische Eigenart, Software als Muster zu schützen, findet keine relevante Anwendung. 5.3 Wie wichtig ist für Sie das Patentschutzsystem in Europa im Vergleich zu den Patentsystemen anderer Länder oder Regionen? Aufgrund der globalen Vernetzung des IT-Bereiches sind sie für uns alle wichtig.
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