News zur 2. Säule 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "News zur 2. Säule 2014"

Transkript

1 Helvetia News zur 2. Säule 2014 Das Neueste und Wichtigste für unsere Kollektivleben-Kunden. Dezember 2013 Konditionen Markt und Sozialversicherungen Services Wichtige Termine und nützliche Informationen

2 Editorial. Donald Desax Leiter Marktbereich und Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz Helvetia Versicherungen, Marktbereich Vorsorge Unternehmen Liebe Kundin, lieber Kunde 2013 war für die Berufliche Vorsorge ein wichtiges Jahr. Der Bundesrat hat im Juni die Eckwerte für die Reform «Altersvorsorge 2020» präsentiert. Er will allen wesentlichen Aspekten einer nachhaltigen Altersvorsorge Rechnung tragen. Wie das Wort Reform sagt, stehen Korrekturen an. Gewisse Mechanismen genügen der Welt von heute nicht mehr. Abhängigkeiten zu anderen Volkswirtschaften wirken anders. Fortschritt und Wohlstand lassen uns gesund älter und aktiver werden. Das kostet Geld. Was soll korrigiert werden? Die demografische Entwicklung und der tiefe Zins bewirken, dass weniger Kapital für kommende Rentnergenerationen zur Verfügung steht. Weniger Beitragszahler und mehr Rentner schmälern den AHV-Topf. Wenn das Schweizer Volk Leistungen erhalten und Beiträge nicht erhöhen will, dann müssen wir früher einzahlen, später in Rente gehen oder gleich beides tun. Das gesamte Altersvorsorge-System mit AHV, Beruflicher Vorsorge und privatem Sparen greift ineinander und ist mit all seinen rationalen und emotionalen Faktoren und Abhängigkeiten äusserst komplex. Wie soll korrigiert werden? Die Hebel im Gesamtsystem müssen überprüft, justiert und vielleicht ersetzt werden. Grobe Fehler dürfen dabei nicht passieren, denn das bewährte System muss als Ganzes weiter funktionieren und dennoch nachhaltiger werden: Die AHV mit dem Umlageverfahren nach dem Solidaritätsprinzip, die 2. Säule mit dem Kapitaldeckungsverfahren, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für den Einzelnen sparen, und die 3. Säule am besten steuerbegünstigt mit der 3a für all jene, die zusätzlich ihre Altersvorsorge verbessern wollen und können. Wer entscheidet, was korrigiert wird? Unsere Räte in Bern verhandeln, was konkret zur Abstimmung gelangt. Der Bundesrat arbeitet die Details aus. Am Ende entscheiden Schweizer und Schweizerinnen: Sie und ich, der 18-jährige Gymnasiast und die 80-jährige Witwe, vier lebende Generationen, Menschen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Hintergründen. Sozialpartner und Parteien gehen nun in Stellung. Klare Forderungen folgen in den nächsten Monaten wird ein wichtiges Jahr für uns alle. Denken Sie daran, wenn Sie etwas zur Reform «Altersvorsorge 2020» hören oder lesen: Die Weichen werden gestellt! Denken Sie an Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden, Ihre Familie, an alle Menschen, die Ihnen den Weg bereitet haben und an alle, für die Sie direkt oder indirekt verantwortlich sind. Ich persönlich wünsche mir, dass es kommenden Generationen so gut geht, wie es uns heute mehrheitlich geht. Und ich bin dankbar, dass Generationen vor uns für uns Verantwortung übernommen und richtige Entscheide getroffen haben. Ich wünsche Ihnen ein spannendes 2014 ein neues Jahr mit Glück, Erfolg, Gesundheit und mit guten Entscheidungen! Donald Desax 2/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

3 Inhalt. 4 Konditionen 4 Überschussbeteiligung Verzinsung 2014 Vollversicherung Markt und Sozialversicherungen 7 Reformpunkte «Altersvorsorge 2020» 7 Keine Anpassungen in der 1. Säule 8 Anpassungen in der 2. Säule 9 Änderungen bei den übrigen Sozialversicherungen 9 Wichtig für Sie als Arbeitgeber 10 Services 10 Transparenzvorschriften der FINMA für die Betriebsrechnung Kollektivleben Wichtige Termine und nützliche Informationen 13 Termine Stiftungsratswahl der Helvetia Sammelstiftung 15 Studie «KMU Unternehmens- und Branchenspiegel» 3/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

4 Konditionen. Die Helvetia erhöht für 2014 die garantierte Verzinsung der Altersguthaben um 0.25%. Patricia Scheurer Dipl.-Mathematikerin/ Business Analyst Helvetia Versicherungen, Marktbereich Vorsorge Unternehmen Überschussbeteiligung 2013 Nach den Regeln der Mindestquote werden die dem Überschussfonds zugewiesenen Überschüsse innerhalb von fünf Jahren ausgeschüttet. Die jährliche Ausschüttung darf jedoch höchstens zwei Drittel des gesamten Überschussfonds betragen. Für das Jahr 2013 können deshalb Risikoüberschüsse von 10% resp. 15% der Risikoprämien und im überobligatorischen Bereich Zinsüberschüsse in Höhe von 0.75% ausgeschüttet werden. Risikoüberschuss in % Zinsüberschuss und Gesamtrendite in % BVG-Altersguthaben Überschusssatz 0.00 Garantierte Verzinsung 1.50 Gesamtrendite 1.50 Überobligatorisches Altersguthaben/ Liechtenstein Überschusssatz 0.75 Garantierte Verzinsung 1.00 Gesamtrendite 1.75 Überschusssatz auf Risikoprämien Invalidität Überschusssatz auf Risikoprämien Tod Vom Risikoüberschuss ausgenommen sind Kunden mit spezieller Überschussvereinbarung sowie Kollektivversicherungen ausserhalb der Beruflichen Vorsorge. 2 Gilt für Vollversicherungslösungen der Helvetia Sammelstiftungen und firmeneigene Stiftungen mit Vollversicherungsvertrag. Die tiefere Gesamtrendite auf den BVG-Altersguthaben ist eine Folge des zu hohen Renten- Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich. «Im Überobligatorium ergibt sich eine Gesamtrendite für 2013 von 1.75%.» Wie bereits mit den «Helvetia News zur 2. Säule» zum Jahr 2013 informiert wurde, hat die Helvetia die Verzinsung im Überobligatorium auf 1.00% festgesetzt. Somit ergibt sich im Überobligatorium eine Gesamtrendite für 2013 von 1.75%. 4/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

5 Überschussgutschrift Die Überschussbeteiligung 2013 wird im Rahmen der Stichtagsverarbeitung Ihres Vertrags berechnet und per gutgeschrieben. Details zur individuellen Überschussgutschrift für Ihren Vorsorgevertrag finden Sie auf der Überschussabrechnung, die Sie zusammen mit dem Sammelausweis für das Jahr 2014 erhalten werden. Überschussverwendung Sowohl die Risiko- als auch die Zinsüberschüsse werden in der Regel den individuellen Überschussdepots der versicherten Personen gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt ein anderslautender Beschluss der Vorsorgekommission oder des Stiftungsrats zur Verwendung der Überschüsse. Verzinsung der Altersguthaben 2014 in der Vollversicherung Im Jahr 2013 konnte sich das Zinsniveau nach zwei Jahren mit historischen Tiefs wieder etwas erholen. So stieg die Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen auf 1.12% per Zwar fordert die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Jahresbericht 2013 einen langsamen Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik. Aufgrund der nach wie vor grossen wirtschaftlichen Herausforderungen ist jedoch davon auszugehen, dass die wichtigsten Zentralbanken u.a. an den tiefen Leitzinsen festhalten werden. Um den Mindestkurs zum Euro nicht zu gefährden, muss auch in der Schweiz die Tiefzinspolitik trotz entsprechenden Risiken weitergeführt werden. So bleibt laut Nationalbank die Gefahr weiterhin bestehen, dass auf dem inländischen Hypothekar- und Immobilienmarkt die Ungleichgewichte weiterhin zunehmen. Demgegenüber setzt sich die langsame Erholung der Weltwirtschaft in den letzten Monaten auch in der Schweiz fort. Rendite 10-jähriger Bundesobligationen (Monatsmittel) im Vergleich zur Mindestverzinsung des obligatorischen Altersguthabens seit 2010 Rendite in % Trotz verhalten steigender Zinsen im Jahr 2013 bewegen sich die 10-jährigen Bundesobligationen auf tiefem Niveau und weit unterhalb des Mindestzinssatzes. Quelle: SNB ( 0 01/10 Mindestzins für Obligatorium (%) Rendite 10-jähriger Bundesobligationen Mindestzins ab Januar 2014 Stand per /10 01/11 07/11 01/12 07/12 01/13 07/13 5/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

6 Die aktuelle Zukunftsperspektive hat den Schweizerischen Bundesrat trotz niedrigem Zinsniveau dazu bewogen, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2014 um 25 Basispunkte auf 1.75% zu erhöhen. «Die aktuelle Zukunftsperspektive hat den Schweizerischen Bundesrat trotz niedrigem Zinsniveau dazu bewogen, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2014 um 25 Basispunkte auf 1.75% zu erhöhen.» Garantierte Verzinsung der Altersguthaben in % BVG-Altersguthaben 1.75 Überobligatorisches Altersguthaben/ Liechtenstein Gilt für Vollversicherungslösungen der Helvetia Sammelstiftungen und firmeneigene Stiftungen mit Vollversicherungsvertrag. Der Projektionszinssatz, der bei der Hochrechnung der voraussichtlichen Altersleistungen angewendet wird, beträgt weiterhin 2.25%. Die dargestellte wirtschaftliche Entwicklung gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Daher erhöht die Helvetia im überobligatorischen Bereich die garantierte Verzinsung ebenso um 25 Basispunkte auf 1.25%. Weiterführende Informationen Unter (und weiter zu «Frühere Ausgaben»): Eine Erläuterung zum Projektionszinssatz finden Sie in «Helvetia News zur 2. Säule 2012», Seite 6. 6/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

7 Markt und Sozialversicherungen. In der 1. und 2. Säule werden in nächster Zeit wichtige Weichen gestellt. Der Bundesrat hat die Kernpunkte der Reform «Altersvorsorge 2020» verabschiedet. Auf den treten wenige Anpassungen in Kraft. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen in der Schweiz. Marianne Kostur Verantwortliche für die Fachausbildung Helvetia Versicherungen, Marktbereich Vorsorge Unternehmen In der 1. und 2. Säule werden in nächster Zeit wichtige Weichen gestellt. Der Bundesrat hat im Sommer die Kernpunkte der Reform «Altersvorsorge 2020» verabschiedet und will bis Ende Jahr einen entsprechenden Entwurf der Reform in die Vernehmlassung geben. Dabei wird ein gesamtheitlicher Ansatz verfolgt, damit die 1. und die 2. Säule optimal aufeinander abgestimmt werden können. Wichtigstes Ziel der Reform ist die nachhaltige Finanzierung unter Erhaltung des Leistungsniveaus der beiden Säulen. Die Reformpunkte umfassen insbesondere: Das Referenzalter für den Altersrücktritt soll für Männer und Frauen einheitlich bei 65 Jahren liegen und ab Alter 62 soll ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht werden. BVG-Mindestumwandlungssatz: Über einen Zeitraum von vier Jahren soll der BVG-Mindestumwandlungssatz um jährlich 0.2% von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden. Um das Leistungsniveau zu erhalten, werden verschiedene Massnahmen geprüft (u.a. Vorverlegung des Sparprozesses, Anpassung der Altersgutschriften, Senkung des Koordinationsabzuges sowie eine Zusatzfinanzierung für den Erhalt des Leistungsniveaus für die Übergangsgeneration). BVG-Mindestzinssatz: Er soll neu per Ende Jahr in Kenntnis der erzielten Performance der Anlagen festgelegt werden (bisher im Spätherbst für das Folgejahr). Reduzierte Kürzung Vorbezug AHV- Rente: Personen mit tiefen und mittleren Einkommen (Jahreseinkommen bis zu CHF oder CHF ), die bereits mit 18, 19 und 20 Jahren AHV-Beiträge bezahlt haben, sollen ihre Rente in der AHV ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können. Hinterlassenenleistungen der AHV: Die Waisenrenten sollen erhöht, dafür die Renten von verwitweten Frauen mit Kindern gekürzt werden. Renten für Witwen ohne Kinder sollen aufgehoben werden. Für das Jahr 2014 ergeben sich nur ganz wenige Änderungen in den Sozialversicherungen. Wir unterstützen Sie auch dieses Jahr mit den entsprechenden Informationen. Einen Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen der Sozialversicherungen gibt Ihnen unser Infoblatt «Schweizer Sozialversicherungen 2014» unter arbeitgeber (und weiter unter «Rund um die Berufliche Vorsorge Ihres Unternehmens»). Keine Anpassungen in der 1. Säule (AHV, IV und Ergänzungsleistungen) In der 1. Säule sind für das Jahr 2014 keine wesentlichen Änderungen zu verzeichnen. Nachdem die AHV- und IV-Renten auf den angepasst wurden, ist der nächste Anpassungszeitpunkt auf den festgelegt. 7/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

8 Bundeshaus Bern, Kuppelhalle (Bild: parlament.ch) Anpassungen in der 2. Säule (BVG) Anpassung des BVG-Mindestzinssatzes Der BVG-Mindestzinssatz wird angehoben und beträgt neu 1.75%. Keine Anpassung der laufenden obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen Beruflichen Vorsorge müssen von Gesetzes wegen periodisch an die Teuerung angepasst werden. Die Anpassungen basieren auf der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die erstmalige Anpassung einer obligatorischen Hinterlassenen- oder Invalidenrente an die Preisentwicklung erfolgt grundsätzlich nach einer Laufzeit von drei Jahren auf den Beginn des folgenden Kalenderjahrs. Der erstmaligen Anpassung per unterliegen somit Renten, die im Jahr 2010 entstanden sind. Der Anpassung liegen die Indizes der Preisentwicklung vom September und vom September zugrunde. Diese beiden Indizes weisen den gleichen Stand auf, was zur Folge hat, dass keine Anpassung erfolgen muss. Weitere Anpassungen werden zeitgleich mit denen der Alters- und Hinterlassenenrenten vorgenommen. Dies gilt für Renten, die vor dem erstmals ausgerichtet wurden. Für diese Renten erfolgt eine Anpassung frühestens wieder auf den September-Index 2010: 99.2; Basis Dezember 2010 = September-Index 2013: 99.2; Basis Dezember 2010 = 100 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssenkung für Insolvenzleistungen Die Hauptaufgabe des Sicherheitsfonds BVG ist es, die Leistungen sicherzustellen bei Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung oder eines Vorsorgewerks, das einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung angeschlossen ist. Tiefere Aufwendungen und vorhandene Reserven haben es dem Sicherheitsfonds BVG ermöglicht, den Beitragsteil für die Insolvenzleistungen zu halbieren. Für Helvetia-Kunden wird der entsprechende Beitrag ebenfalls gesenkt. Er beträgt neu 0.006% des Altersguthabens. Der Beitragsteil für die Gewährung von Zuschüssen für Betriebe, die viele ältere Arbeitnehmende beschäftigen, bleibt unverändert bei 0.08% des nach BVG zu versichernden Lohnes. 8/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

9 Die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die nachstehende Übersicht zeigt Ihnen die für das Jahr 2014 gültigen Werte: in CHF Für Sie als Arbeitgeber besonders zu beachten Arbeitslosenversicherung: Aufhebung der oberen Grenze für das Solidaritätsprozent. Eintrittsschwelle Maximal anrechenbares BVG-Gehalt BVG-Koordinationsabzug Maximal versichertes BVG-Gehalt Minimal versichertes BVG-Gehalt Maximal versicherbares Gehalt in der Beruflichen Vorsorge Wichtige Änderungen bei den übrigen Sozialversicherungen In der Arbeitslosenversicherung wurde per Januar 2011 auf Lohnteilen zwischen dem maximalen versicherten Verdienst (CHF ) und dem Zweieinhalbfachen davon (CHF ) ein Solidaritätsbeitrag von 1% eingeführt. Dieser Beitragsteil dient zum Abbau der Schulden dieser Sozialversicherung. Um die Entschuldung zu beschleunigen, wurde die heute geltende Obergrenze aufgehoben. Folglich gilt der Solidaritätsbeitrag neu auf den gesamten Lohnanteil, der den maximal versicherten Verdienst übersteigt. Weiterführende Informationen Merkblätter der AHV/IV/EO unter Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen über alle Sozialversicherungen unter Infoblatt «Schweizer Sozialversicherungen 2014» unter arbeitgeber (und weiter unter «Rund um die berufliche Vorsorge Ihres Unternehmens») 9/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

10 Services. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) erweitert die Transparenzvorschriften für die Betriebsrechnung kontinuierlich. Dadurch werden die Kennzahlen leichter verständlich und die einzelnen Jahre besser vergleichbar. Patricia Scheurer Dipl.-Mathematikerin/ Business Analyst Helvetia Versicherungen, Marktbereich Vorsorge Unternehmen Betriebsrechnung Kollektivleben Entwicklung und Inhalt der Betriebsrechnung Seit 2005 muss die Helvetia als eine im Vorsorgegeschäft tätige Lebensversicherungsgesellschaft der Finanzmarktaufsicht (FINMA) jährlich eine Betriebsrechnung vorlegen wurden die Betriebsrechnungen aller im Vorsorgegeschäft tätigen Lebensversicherungen mit den wichtigsten Kennzahlen erstmals veröffentlicht. Die Betriebsrechnungen enthalten die Erfolgsrechnung, die Bilanz, die technische Zerlegung der Erfolgsrechnung in Spar-, Risi- Vertragspartner und Transparenz Die Transparenzvorschriften wurden seitens der FINMA seit 2005 kontinuierlich erweitert. Die Helvetia begrüsst und unterstützt diese Vorgehensweise, denn Transparenz und nachhaltiges Handeln stellen traditionelle Grundwerte der Helvetia dar. So veröffentlicht und dokumentiert die Helvetia in der Beko- und Kostenprozess sowie den Nachweis zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote. Weiter geben sie Auskunft über die Struktur des Versichertenbestandes (Anzahl Aktive, Rentner usw.), die Entwicklung des Überschussfonds und die Kosten. Die Angaben, welche die Lebensversicherer auf diese Weise über die Sammelstiftungen den angeschlossenen Vorsorgewerken liefern, bilden die Grundlage, damit diese die Transparenzanforderungen erfüllen und die paritätischen Organe ihre Führungsaufgabe wahrnehmen können. Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Firma 1 (Arbeitgeber) Paritätisches Firmenorgan (Vorsorgekommission) Anschlussvertrag Vorsorgewerk 2 Sammelstiftung Vorsorgewerk 1 Paritätisches Stiftungsorgan (Stiftungsrat) Kollektivversicherungsvertrag Lebensversicherungsgesellschaft (Helvetia) triebsrechnung ihrerseits von Beginn an und auf freiwilliger Basis zusätzliche Informationen, die über die Anforderungen der FINMA hinausgehen. 10/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

11 Die Versicherungsaufsicht schrieb 2006 für die wichtigsten Kennzahlen und Angaben in der Betriebsrechnung erstmals eine für alle verbindliche Struktur und Berechnungsweise vor. Diese Vereinheitlichung in der Aufbereitung der Kennzahlen ermöglicht auch eine transparente Darstellung der Entwicklung einer Gesellschaft über mehrere Jahre. Somit kann der interessierte Kunde mit einem Vergleich einzelner Kennzahlen die Entwicklung der Lebensversicherungsgesellschaft, über die er mit der Sammelstiftung angeschlossen ist, verständlich mitverfolgen. «Die Helvetia begrüsst und unterstützt diese Vorgehensweise, denn Transparenz und nachhaltiges Handeln stellen traditionelle Grundwerte der Helvetia dar.» 2012: Zusätzliche Erweiterung der Transparenzvorschriften 2012 hat die FINMA einen weiteren wichtigen Schritt zu grösserer Transparenz der Betriebsrechnung vorgegeben. So werden nun in der Bilanz die versicherungstechnischen Rückstellungen der Altersguthaben und der Deckungskapitalien für laufende Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten aufgeteilt in Obligatorium und Überobligatorium. Dadurch wird ersichtlich, wie hoch der Anteil des Obligatoriums am Gesamtgeschäft ist. Bei den Kapitalanlagen wird die Asset Allocation detaillierter als bisher dargestellt. So werden beispielsweise die derivativen Finanzinstrumente ausgewiesen; diese erlauben Rückschlüsse auf das Absicherungsverhalten von Währungs- und Zinsrisiken. Insgesamt schafft die detailliertere Darstellung mehr Klarheit über die Anlagestrategie einer Gesellschaft. Der Lebensversicherer hat per Gesetz dafür zu sorgen, dass die versicherungstechnischen Rückstellungen ausreichend sind; nicht ausreichende Teile sind nach Massgabe des genehmigten Geschäftsplans zu verstärken. Die Verstärkungen müssen so bemessen sein, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen auf lange Frist erfüllt werden können wurde in der Betriebsrechnung erstmals aufgezeigt, wie die Verstärkungen dem Risiko- und Sparprozess zugeordnet werden und damit auch, an welchen Stellen die Verstärkungen (resp. Auflösungen) stattfinden. 11/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

12 Auch diese zusätzliche Transparenz ist im Sinne der Helvetia: Das Erfordernis ausreichender Rückstellungen bedeutet nachhaltigen Schutz für die Versicherten und stärkt das Vertrauen sowohl gegenüber der 2. Säule als auch gegenüber deren Anbietern. Die Betriebsaufwände werden neu nach Kostenstellen und die Kostenprämien nach Kostenträgern sowie pro Kopf ausgewiesen. Somit kann aufgezeigt werden, wo welche Kosten entstehen und ob sie durch die Kostenprämien gedeckt sind. Die Aufwände sowie die Kostenprämien werden differenziert nach aktiv Versicherten, Rentnern und Freizügigkeitspolicen. Auch diese Differenzierung ist im Sinne der Helvetia, da für die Betreuung der unterschiedlichen Versichertengruppen unterschiedliche Aufwände anfallen. «Das Erfordernis ausreichender Rückstellungen bedeutet nachhaltigen Schutz für die Versicherten und stärkt das Vertrauen sowohl gegenüber der 2. Säule als auch gegenüber deren Anbietern.» Dennoch ergeben die neuen, zusätzlichen Zahlen ein besseres Gesamtbild, und die Entwicklungen der Lebensversicherungsgesellschaften in der Beruflichen Vorsorge wie der Helvetia können einfacher nachvollzogen werden. Weiterführende Informationen Unter (und weiter zu «Kennzahlen»): Die Betriebsrechnung 2013 der Helvetia wird im Mai 2014 veröffentlicht. Detaillierte Kennzahlen zur Betriebsrechnung 2012 der Helvetia finden Sie unter obigem Link. Die Entwicklung der Helvetia können Sie mit den Betriebsrechnungen 2005 bis 2011 nachvollziehen: unter obigem Link im «Archiv». Unter (und weiter zu «Frühere Ausgaben»): Zweck, Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Vorsorgekommission sind in «Helvetia News zur 2. Säule 2012» ab Seite 12 beschrieben. Grenzen der Vergleichbarkeit Mit der Aufteilung der Kosten nach Kostenträgern wird auch deutlich, wo die Vergleichbarkeit unter den Gesellschaften an ihre Grenzen stösst: Je nach Geschäftsmodell (Zusammensetzung des Bestandes, Produktgestaltung etc.) können die ausgewiesenen Pro-Kopf-Kosten voneinander abweichen. Zudem ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Gesellschaften nur bedingt möglich. 12/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

13 Wichtige Termine und nützliche Informationen Dezember 2013 Start Zugang zum Online-Fragebogen «KMU Unternehmens- und Branchenspiegel» 1 Im Januar Neuer Jahreskontoauszug Publikation der aktuellen allgemeinen Reglementsbestimmungen für die Versicherten der Sammelstiftungen der Helvetia Januar Ende Zugang zum Online-Fragebogen «KMU Unternehmens- und Branchenspiegel» Januar Termin für das Einreichen der Gehaltslisten Januar Fälligkeit Risikoprämie Kollektivleben Quartalsbericht 2013 der Helvetia Anlagestiftung April Jahresbericht 2013 der Helvetia Anlagestiftung 3 1. Quartalsbericht 2014 der Helvetia Anlagestiftung 3 Ende Mai Betriebsrechnung Kollektivleben 2013 der Helvetia 4 Jahresbericht 2013 der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge 5 Im Juni Jahresbericht 2013 der Helvetia Prisma Sammelstiftung für Personalvorsorge 5 Jahresbericht 2013 der Helvetia Sammelstiftung für die betriebliche Personalvorsorge im Fürstentum Liechtenstein Juni Consulta Basiskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen Juni Consulta Basiskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen Juli 2. Quartalsbericht 2014 der Helvetia Anlagestiftung 3 Im August Versand Informationsschreiben Stiftungsratswahl der Helvetia Sammelstiftung August Consulta Vertiefungskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen 6 Im September Eingabefrist für Kandidatenvorschläge zur Stiftungsratswahl im Online-Tool 8 Versand der Studienergebnisse «KMU Unternehmens- und Branchenspiegel» in elektronischer Form 9. September Consulta Vertiefungskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen 6 Im Oktober Wahlstart und Frist Stimmabgabe Stiftungsratswahl Oktober 3. Quartalsbericht 2014 der Helvetia Anlagestiftung 3 Im November Gehaltslisten und provisorische Beitragsrechnung 2015 (auf Basis der verarbeiteten Gehaltsmutationen 2014) November Bestätigung der Stiftungsratswahl Amtsperiode 2015 bis 2020 der Helvetia Sammelstiftung und Publikation der Resultate 10 Im Dezember Kundenmagazin «Helvetia News zur 2. Säule 2015» Dezember Fälligkeit Sparprämie Kollektivleben Mitmachen können Schweizer KMU unter de/uc/kmu_unternehmens-_und_branchenspiegel_2014/ (nach dem Start gewünschte Sprache wählen: Deutsch, Französisch oder Italienisch verfügbar). 2 Unter (Stiftung auswählen und weiter zu «Rechtliche Dokumente»). 3 Unter 4 Unter 5 Unter (Stiftung auswählen und weiter zu «Kennzahlen»). 6 Kursort Basel, in deutscher Sprache, Kursausschreibungen unter 7 Betrifft alle Kunden der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge. 8 Zugangsdaten erhalten alle Vorsorgekommissionen der an die Helvetia Sammelstiftung angeschlossenen Unternehmen mit dem Informationsschreiben zur Stiftungsratswahl. 9 Zustellung der Unterlagen an den Arbeitgeber. 10 Unter (und weiter zu «Grundsätzliches»). 11 Unter 13/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

14 Stiftungsratswahl der Helvetia Sammelstiftung für die Amtsperiode 2015 bis 2020 Im Oktober 2014 findet die Wahl des Stiftungsrats der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge statt. Das Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge sieht als oberstes Organ einer Vorsorgeeinrichtung ein paritätisch zusammengesetztes Gremium vor. Für die Helvetia Sammelstiftung ist dies der Stiftungsrat, dem acht Stiftungsräte angehören, davon je vier Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/-innen. Zum ersten Mal wird das Wahlverfahren online durchgeführt. Dazu erhalten Sie als Kunde und Unternehmen, das der Helvetia Sammelstiftung angeschlossen ist, im August 2014 ein Informationsschreiben. Darin sind zwei Briefe zu Handen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/-innen Ihrer Vorsorgekommission enthalten. In den Briefen befinden sich das Log-in für die Online-Wahlplattform sowie alle notwendigen weiteren Informationen zur Wahl, zum Wahlverfahren und zu den Terminen. Nebst den bisherigen Stiftungsräten und den vom Stiftungsrat vorgeschlagenen Kandidaten können sich aus dem Kreis der angeschlossenen Unternehmen Vorsorgekommissionsmitglieder als weitere Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Wahlberechtigt sind ebenfalls alle Mitglieder Ihrer Vorsorgekommission für den jeweiligen Wahlkreis «Arbeitgebervertreter/-innen» resp. «Arbeitnehmervertreter/-innen». «Zum ersten Mal wird das Wahlverfahren online durchgeführt.» Der Wahlprozess besteht aus mehreren Schritten in einem zweistufigen Verfahren: 1a) Kandidatenvorschläge online einreichen 1b) Prüfung der Kandidatenvorschläge 2a) Wahlausschreibung mit allen Kandidaten 2b) Stimmabgabe 2c) Bestätigung und Publikation der Wahl mit den Namen der gewählten Stiftungsräte Die Termine und Zeitfenster zu diesem Wahlverfahren finden Sie in diesem Magazin auf der vorhergehenden Seite. «Ihre Vorsorgekommission kann Kandidatinnen und Kandidaten für den Stiftungsrat vorschlagen und wählen.» Bitte leiten Sie die Briefe mit den Informationen zur Wahl nach Erhalt im August also umgehend an Ihre Vorsorgekommissionsmitglieder weiter. Diese haben so die Möglichkeit, Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zum Stiftungsrat vorzuschlagen und später mit ihrer Stimme den neuen Stiftungsrat der Helvetia Sammelstiftung wählen zu können! Die 5-jährige Amtsperiode des neuen Stiftungsrates beginnt /16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

15 Machen Sie mit beim «KMU Unternehmens- und Branchenspiegel» der Fachhochschule St. Gallen Die Fachhochschule St. Gallen lanciert unterstützt von Raiffeisen, PricewaterhouseCoopers und der Helvetia eine Studie, die Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren von Schweizer KMU in unterschiedlichen Branchen und Regionen genauer beleuchtet. Ziel ist es, KMU- und branchenspezifische Erkenntnisse herauszuschälen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Um eine optimale Aussagekraft zu erhalten, laden wir Sie ein, sich mit Ihrem Input an Erfahrung und Wissen aus dem eigenen Unternehmen und Ihrer Branche an dieser Studie zu beteiligen. Alle Teilnehmenden erhalten auf Wunsch ab September 2014 die Ergebnisse der Studie in elektronischer Form gratis zur Verfügung gestellt. Die Befragung erfolgt online, dauert maximal 30 Minuten und ist anonym. Weitere Links Formulare für Mutationsvorgänge in der Personalvorsorge sowie Infoblätter zu diversen Personalvorsorgethemen: Für Arbeitgeber unter: Für Arbeitnehmer unter: Persönliche Beratung Die Helvetia bietet umfassende Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Unternehmen und für Privatpersonen. Wünschen Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein persönliches Beratungsgespräch? Dann wenden Sie sich an Ihren Berater. Sie finden den Fragebogen ab dem unter folgendem Link: und_branchenspiegel_2014/. Danke für Ihre Unterstützung! 15/16 Helvetia News zur 2. Säule 2014

16 Impressum Helvetia News zur 2. Säule. Das Neueste und Wichtigste für unsere Kollektivleben-Kunden. Herausgeberin: Helvetia Versicherungen, Vorsorge Unternehmen, Basel Redaktorinnen: Priska Schnell (Redaktionsleitung); Carolin Diem-John; Marianne Kostur; Patricia Scheurer Übersetzung: 24translate, St. Gallen Layout und Bild: Helvetia Versicherungen, Basel, Branding; Bilder der Helvetia Versicherungen, ansonsten Quelle erwähnt Kontakt: Ihre Meinung zu dieser Publikation interessiert uns. Schreiben Sie an wenn Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik anbringen möchten Helvetia Versicherungen St. Alban-Anlage 26, 4002 Basel T (24 h), F Ihre Schweizer Versicherung.

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.

Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule

Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Fokus 2. Säule 25 Jahre betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz Jürg

Mehr

Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG

Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG Dr. Alexander Imhof, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, FMA Liechtenstein Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein, 14. November 2014, Vaduz 14. November

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Vorsorge News Nr. 2/2013

Vorsorge News Nr. 2/2013 Newsletter der Swisscanto Sammelstiftung Vorsorge News Nr. 2/2013 Editorial 3 Verzinsung der Altersguthaben 2014 4 Markt und Sozialversicherungen 5 Neue strategische Ausrichtung der Swisscanto Sammelstiftung

Mehr

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen

BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen BusinessComposit Berufliche Vorsorge ohne Grenzen Weltweit gilt das Dreisäulensystem der Schweiz als vorbildlich. Doch angesichts globaler Einflüsse und demografischer Entwicklungen muss die 2. Säule seit

Mehr

Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge

Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge Dr. iur. Markus Escher 1/18 1. Einleitung 1. BVG-Revision Botschaft für das Jahr 2000 Versicherer positiv zur Revision Standen unter grossem Druck Õ Börse boomte

Mehr

Wie nachhaltig sind die Leistungsversprechen der Lebensversicherer? Ivo Furrer, CEO Swiss Life Schweiz 27. August 2014

Wie nachhaltig sind die Leistungsversprechen der Lebensversicherer? Ivo Furrer, CEO Swiss Life Schweiz 27. August 2014 Wie nachhaltig sind die Leistungsversprechen der Lebensversicherer? Ivo Furrer, CEO Swiss Life Schweiz 27. August 2014 Überblick Die Rolle und die Bedeutung der Lebensversicherer im Schweizer Vorsorgesystem

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Sozialversicherungen 2013

Sozialversicherungen 2013 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...

Mehr

7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau!

7 M. ärz März 2010 NEIN zum Rentenklau! 7. März 2010 NEIN zum Rentenklau! Rentensenkung von über 10 % 2005: Umwandlungssatz wird von 7,2 auf 6,8 gesenkt = 5,5% der jährlichen Rente Jetzt: Erneute Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4%

Mehr

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für

Mehr

«Altersvorsorge 2020» Leitlinien

«Altersvorsorge 2020» Leitlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV «Altersvorsorge 2020» Leitlinien 64. Gewerbliche Winterkonferenz, 17. Januar 2013 Jürg Brechbühl, Direktor BSV 23 Die Lebenserwartung

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze

Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

Rentenreform 2020. Schwerpunkt Revision BVG. Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2.

Rentenreform 2020. Schwerpunkt Revision BVG. Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2. Rentenreform 2020 Schwerpunkt Revision BVG Informationsveranstaltung Seniorenrat Zug und Gemeinnützige Gesellschaft Zug 2. September 2015 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schwerpunkt 2. Säule das BVG

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation

Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Sozialversicherungen 2014

Sozialversicherungen 2014 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Altersvorsorge 2020. Ein ausgewogenes Paket

Altersvorsorge 2020. Ein ausgewogenes Paket Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 Ein ausgewogenes Paket «Die Zukunft der Altersvorsorge» - Öffentliche Abendveranstaltung, 27. November

Mehr

Allianz Suisse Leben Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007

Allianz Suisse Leben Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007 Allianz Suisse Leben Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007 Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2007 Dr. Rudolf Alves Leiter Kollektivleben Liebe Leserin, lieber Leser Die Allianz Suisse Leben kann

Mehr

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation

PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR. Reglement Teilliquidation PENSIONSKASSE DER STADT WINTERTHUR Reglement Teilliquidation Gültig ab 1. Januar 2014 Beschluss des Stiftungsrates vom 3. März 2014 Inhalt Art. 1 Einleitung... 3 Art. 2 Voraussetzungen... 3 Art. 3 Stichtag

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente. Für 2,60 Euro mehr im Monat: Stabile Beiträge sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.net Fürs Alter vorsorgen: Ja, aber gemeinsam.

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird. PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Pen. Pensionskassenforum Mai 2011. Fehlkonstruktion BVG? Warum Altersvorsorge und Risikoversicherung. müssen.

Pen. Pensionskassenforum Mai 2011. Fehlkonstruktion BVG? Warum Altersvorsorge und Risikoversicherung. müssen. Pensionskassenforum Mai 2011 Pen Fehlkonstruktion BVG? Warum Altersvorsorge und Risikoversicherung getrennt werden müssen. Prof. Dr. Olaf Meyer Direktor des Instituts für Finanzen & Vorsorge Hochschule

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude 6371 Stans

Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude 6371 Stans Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Regierungsgebäude Stansstad, 31. Mai 2011 Vernehmlassung: Teilrevision des Pensionskassengesetzes. Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

VORSORGE-INFO Nr. 3 ANPASSUNG DER AHV/IV-RENTEN UND BVG-GRENZBETRÄGE ANHEBUNG DER BEITRÄGE AN DEN SICHERHEITSFONDS BVG AHV/IV BVG.

VORSORGE-INFO Nr. 3 ANPASSUNG DER AHV/IV-RENTEN UND BVG-GRENZBETRÄGE ANHEBUNG DER BEITRÄGE AN DEN SICHERHEITSFONDS BVG AHV/IV BVG. Experten für Vorsorgefragen Dezember 2002 VORSORGE-INFO Nr. 3 Der Jahreswechsel bringt im Bereich der Sozialversicherung diverse Änderungen mit sich, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.

Mehr

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Alterstagung Schweiz. Städteverband, Biel 06. November 2015 Jürg Brechbühl,

Mehr

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016 REVOR Sammelstiftung Postfach 5365, 3001 Bern An unsere Kunden Gümligen, 11. November 2015 Peter Gurtner T 031 359 79 46 Peter.Gurtner@revor.ch Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement")

invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen (Rückstellungsreglement) invor Vorsorgeeinrichtung Industrie Reglement zur Festlegung des Zinssatzes und der Rückstellungen ("Rückstellungsreglement") gültig ab 7. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2.

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Begriffe und Abkürzungen... 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien...

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner

Mehr

Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit

Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit PAX, Sammelstiftung BVG Vorsorgeplan mit Erläuterungen BusinessComposit Berufliche Vorsorge Ausgabe 01.2012 Muster AG 4000 Basel Vertrag Nr. 00-0000 PAX, Sammelstiftung BVG Aeschenplatz 13, Postfach, 4002

Mehr

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne?

Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Welches sind die Voraussetzungen und Varianten einer Flexibilisierung der Vorsorgepläne? Jürg Walter Dipl. Math. ETH, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte 26.5.2011 / 1 Aktualität Einige Kennzahlen

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009

Teilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009 com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Dr. sc. math. Ernst Welti

Dr. sc. math. Ernst Welti Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz

Mehr

Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013

Rückstellungsreglement der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich. Gültig ab 15.5.2013 der Pensionskasse der ISS Schweiz, Zürich Gültig ab 15.5.2013 INHALT 1. Ziel 3 2. Definitionen 3 3. Versicherungstechnische Grundlagen 3 4. Zuständigkeiten 4 5. Rückstellungsarten 4 6. Vorsorgekapitalien

Mehr

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten

Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT Pensionskasse RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT 2013 der Pensionskasse Züriwerk, Zürich Rückstellungsreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Grundsätze und Ziele 3 2 Technische Grundlagen,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Sicherung des Sozialmodells Schweiz

Sicherung des Sozialmodells Schweiz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Sicherung des Sozialmodells Schweiz Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik, 19. September 2013

Mehr

Senkung technischer Zinssatz und

Senkung technischer Zinssatz und Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr