Präambel Demmin Müritz Neubrandenburg Mecklenburg-Strelitz VerbundNetzwerkKinderschutz Mecklenburgische SeenplattE

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2 Präambel Wir sind: ein Verbund regionaler Netzwerke gem. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG (Artikel 1 Bundeskinderschutzgesetz ) vom ) und haben uns am 20. März 2013 als Netzwerke Kinderschutz inkl. Frühe Hilfen - des vormaligen Landkreises Demmin - des vormaligen Landkreises Müritz - Waren(Müritz) - der vormalig kreisfreien Stadt Neubrandenburg und - des vormaligen Landkreises Mecklenburg-Strelitz - Neustrelitz in einem VerbundNetzwerkKinderschutz für den Landkreis Mecklenburgische SeenplattE zusammengeschlossen. ) 2

3 Präambel Wir wissen: Kinderschutz geht alle an, der Schutz unserer Kinder ist der Schutz unserer Zukunft, unserer Kinderschutzauftrag greift von klein bis groß, für Kinder und Jugendliche von (vor) der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ein (erster) Schwerpunkt im Kinderschutz liegt in den Frühen Hilfen für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren, Netzwerkkooperation ist ein freiwilliger, zeitaufwändiger und langfristiger Prozess, der sich für alle lohnt. 3

4 Präambel Wir werden (gem. 1 3 KKG): das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre gewaltfreie körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen, Eltern, Kinder und Jugendliche beteiligen, beraten und informieren, ihnen helfen, einen Überblick über kind- und elternbezogene Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe im Landkreis bieten, als Kinderschutzakteure verbindlich und transparent mit aufeinander abgestimmten Kinderschutzverfahren zusammenarbeiten. 4

5 Ziele & Aufgaben Primäre Kinderschutzziele: Kinder und Jugendliche, die Gefährdungen und Misshandlungen erleben mussten und die bereits von der Jugendhilfe erreicht werden, einer Fortsetzung von Gefährdungserfahrungen entziehen, Kinder und Jugendliche erkennen, die unter kindeswohlgefährdenden Umständen leben müssen und die bisher von der Kinder- und Jugendhilfe nicht erreicht wurden, die Erziehung und Förderung der gefährdeten Kinder und Jugendlichen, wenn möglich in der Familie, unterstützen und zu einem, wenn realistisch, optimalen Ausgleich bereits eingetretener Schädigungen beitragen, das Entstehen von Kindeswohlgefährdungen durch eigene Abläufe und Maßnahmen zu verringern bzw. zu vermeiden. 5

6 Ziele & Aufgaben Sekundäre Kinderschutzziele: die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung Gefährdungen erleben müssen, möglichst verringern, Schaffen einer allgemeinen Kinderschutzatmosphäre, Schaffen eines allgemeinen Kinderschutzbewusstseins, Schaffen eines allgemeinen Kinderschutzselbstverständnisses, Schaffen einer allgemeinen Kinderschutz(selbst)verantwortung, Orientierung allein an der Zielrichtung Kinderschutz ohne Feindbild, Schaffen einer Struktur, die eine möglichst flächendeckende Wahrnehmbarkeit von Kindeswohlgefährdungen gewährleistet und so Kindeswohlgefährdungen vorbeugt. 6

7 Ziele & Aufgaben Arbeitsschwerpunkte: regelmäßige Netzwerktreffen: Verbund halbjährlich, Regionen vierteljährlich, innerhalb der Netzwerke: Themenbearbeitung in Arbeitsgruppen, gemeinsame (Verbund)Ziele und (regionale) Schwerpunkte, Standardbestimmungen für den Kinderschutz im Landkreis, verbindliche Verständigung über Zuständigkeiten, Kompetenzen, Kinderschutzverfahren, Schnittstellen, aber auch Grenzen, gemeinsame Sprache sprechen (Begriffsbestimmungen), Informationen teilen, Instrumente der Zusammenarbeit und Kommunikationswege festlegen, Kontaktpersonen benennen und kennen, Wissensvermittlung und Fortbildung im Kinderschutz, Informationsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit. 7

8 Ziele & Aufgaben Wir werden: partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten mit Kindern und Jugendlichen, Eltern, Familien, Fachkräften und allen Akteuren im Kinderschutz inkl. Frühen Hilfen, alle im Landkreis mit Frühen Hilfen und Kinderschutz befassten Professionen ins Netzwerk integrieren, als Vertreter unserer jeweiligen Profession Ansprechpartner und Multiplikator für unsere Profession sein, aus der Zusammenarbeit im Netzwerk praktischen Nutzen für unsere jeweilige Kinderschutzarbeit ziehen. 8

9 Struktur & Aufbau Mit dem Bundeskinderschutzgesetz vom wurden Kinderschutzstrukturen bundesweit verbindlich. Die Netzwerkarbeit im Kinderschutz wird jeweils durch Koordinierungsstellen begleitet. Koordinierungsstelle des Bundes eingerichtet beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Landeskoordinierungsstelle Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Jugendamt 9

10 Struktur & Aufbau Jugendamt Landkreis MSE Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Aufbau und Arbeitsweise VNK MSE: VerbundNetzwerkKinderschutz Mecklenburgische SeenplattE strategische Ebene Steuerungsgruppe Kreisstadt Neubrandenburg Region Demmin Region Neustrelitz Region Waren (Müritz) Netzwerk Kinderschutz Inkl. Frühe Hilfen Netzwerk Kinderschutz Inkl. Frühe Hilfen Netzwerk Kinderschutz Inkl. Frühe Hilfen Netzwerk Kinderschutz Inkl. Frühe Hilfen operative Ebene 10

11 Struktur & Aufbau Aufbau und Arbeitsweise VNK MSE: Leitung und Vertretung des Verbundnetzwerkes und der regionalen Netzwerke durch deren Vorsitzende und / oder deren Stellvertreter, Planung, Steuerung und Koordinierung der VerbundNetzwerkarbeit und der regionalen Netzwerkarbeit durch die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Beratung wesentlicher Angelegenheiten des VerbundNetzwerkes durch die Steuerungsgruppe des VerbundNetzwerkes (Vorsitzende und Stellvertretende Verbund und regionale Netzwerke; Amtsleiter/in und Stellvertreter/in, Leiter/in und regionale Hauptsachbearbeiter/innen ASD Jugendamt MSE; Koordinierungsstelle Frühe Hilfen), Beschlussfassung über wesentliche Angelegenheiten der Netzwerkarbeit durch Mehrheitsentscheidungen des VerbundNetzwerkes und der regionalen Netzwerke. 11

12 Struktur & Aufbau Organisationsgrundsätze: MSE, Jugendamt organisationszuständig: -- Landkreis verantwortliche Einbeziehung Gesundheitsamt, ( 3 Absatz 3 KKG) Sozialamt und Schulverwaltungsamt - begleitende Beschlussfassung Jugendhilfeausschuss, regionale Zusammenarbeit im Kinderschutz bleibt erhalten und wird unter Netzwerkgesichtspunkten ausgebaut und gefestigt, zentrale Steuerung der regionalen Kinderschutzarbeit im Landkreis über das VerbundNetzwerkKinderschutz, wobei dem Schwerpunkt Frühe Hilfen eine besondere Bedeutung zukommt, Richtschnur: Kinderschutzkonzept und Familienbildungskonzept des Landkreises 12

13 Struktur & Aufbau XVIII. Familiengerichte XVII. Familienbildungsstätten in 3 KKG nicht benannte Netzwerkpartner XVI. Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen im Landkreis MSE nicht vertretene Netzwerkpartner nach 3 KKG XIX. Angehörige der Heilberufe V. Sozialämter VII. Schulen IV. Gesundheitsämter 9a KiföG M-V Personensorgeberechtigte Kindertageseinrichtungen XV. Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung VIII. Polizei und Ordnungsbehörden Netzwerke Kinderschutz inkl. Frühe Hilfen III. gem. 75 III SGB XII gebundene Einrichtungen und Dienste IX. Agenturen für Arbeit / Jobcenter X. I. Einrichtungen und Dienste der öffentlichen Jugendhilfe XIV. Schwangerschaftsberatungen II. Einrichtungen und Dienste der freien Jugendhilfe XIII. Beratungsstellen für soziale Problemlagen Netzwerkpartner/- innen VI. Gemeinsame Servicestellen Krankenhäuser XI. Sozialpädiatrische Zentren (gem. 3 KKG) XII. Frühförderstellen Kinder und Jugendliche 13

14 Struktur & Aufbau Arbeitsebenen im Kinderschutz: die Kinderschutzarbeit in den Regionen des Landkreises erfolgt in den Ebenen Fallarbeit der zuständigen Kinderschutzakteure (u.a. mit Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, 4 Abs. 2 KKG), Zusammenarbeit einzelner (zuständiger) Kinderschutzakteure (auch auf Grundlage verbindlicher Vereinbarungen, z.b. 8a SGB VIII-Vereinbarungen), Zusammenarbeit aller Kinderschutzakteure im regionalen und zentralen Kinderschutzsystem (Netzwerkarbeit) (auf Grundlage dieser KinderSchutzNetzwerkPhilosophie). 14

15 Datenschutz Im Rahmen der Netzwerkarbeit gehen wir mit persönlichen Daten verantwortungsvoll um. Wir beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. ABER: Kinderschutz geht vor! gem. 4 KKG sind Kinderschutzakteure von der Schweigepflicht befreit! 15

16 Finanzierung Wir geben Dritten die Möglichkeit, den Kinderschutz durch Geldspenden zu fördern. Die Spendengelder werden durch einen Netzwerkpartner verwaltet. Über die Spendenverwendung entscheidet die Steuerungsgruppe. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes ( 3 KKG) stellt der Bund im Rahmen der Bundesinitiative "Frühe Hilfen" den Ländern entsprechend des Königssteiner Schlüssels Geldmittel zur Verfügung, ab 2016 im Rahmen einer Fondeinrichtung zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt die Bundesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Für die Mittelverwendung gelten Fördergrundsätze. Bei der Mittelverwendung ist das Zuwendungsrecht des Bundes, des Landes und des Landkreises zu beachten. 16

17 Qualitätssicherung Qualität ist messbar! deshalb evaluieren wir unsere Netzwerkarbeit regelmäßig, deshalb präsentieren wir uns und unsere Arbeit öffentlich. Qualität ist gestaltbar! deshalb bilden wir uns fort, deshalb gestalten wir Fachveranstaltungen und Tage des offenen Netzwerkes, deshalb formulieren wir Standards und orientieren uns an diesen. 17

18 Qualitätssicherung KinderschutzNetzwerkarbeit ist gut für uns, wenn: Vernachlässigung und Gewalt gegenüber Kindern frühestmöglich erkannt werden, Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder frühestmöglich angeboten werden, alle Kinderschutzakteure verbindlich zusammenarbeiten und handlungssicher im Kinderschutz sind, Kooperation und Fortbildung wesentliche Qualitätsstandards aller Kinderschutzakteure sind, Kinderschutzakteure ihre wechselseitigen Zuständigkeiten, Kompetenzen, Kinderschutzverfahren, Schnittstellen und Grenzen kennen und Eltern, Kinder und Jugendliche diese kennen können. 18

19 Evaluation Prüfung dieser KinderSchutzNetzwerkPhilosophie auf Inhalt und Wirkungsweise, jährlich, jeweils zur zweiten Sitzung des VerbundNetzwerkes (Regeltagesordnungspunkt), durch die Steuerungsgruppe des VerbundNetzwerkes. 19

20 Verbindlichkeit Diese Philosophie ist Grundlage der KinderSchutzNetzwerkarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Neubrandenburg, den 29. April 2015 gez. H. Kärger Heiko Kärger Landrat gez. Dr. D. Kuhk Dr. Diana Kuhk Vorsitzende Jugendhilfeausschuss gez. M. Brandt gez. Dr. S. Armbrust gez. R. Tucholski gez. D. Löhn gez. S. Jonitz Matthias Brandt Vorsitzender VNK MSE Dr. Sven Armbrust Vorsitzender Netzwerk Kinderschutz Neubrandenburg Ruth Tucholski Vorsitzende Netzwerk Kinderschutz Demmin Diana Löhn Vorsitzende Netzwerk Kinderschutz Neustrelitz Sabine Jonitz stv. Vorsitzende Netzwerk Kinderschutz Müritz 20

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