Erben und Vererben: (K)ein Buch mit sieben Siegeln?
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- Hans Althaus
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1 Osnabrück
2 Erben und Vererben: (K)ein Buch mit sieben Siegeln? Claudia Piepenbrink CFP / CFEP Michael Baldin CFP / CFEP Osnabrück Osnabrück
3 Umfeld/ allgemeine Daten Private Vermögenswerte in Höhe von ca. 3,0 Billionen sollen von 2015 bis 2025 an die Erbengeneration übergeben werden Der Fiskus rechnet mit Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von ca. 5 Mrd. /Jahr Pro Erbfall sollen mehr als vererbt werden Ein Erbe erbt im Schnitt Zahl der Erbnehmer je Erbschaft nimmt laufend ab Vier von zehn Erbschaften enthalten eine Immobilie In jedem dritten Erbfall werden Steuern gezahlt Osnabrück
4 Vermögensentwicklung versus Erbschaftsteueraufkommen Osnabrück
5 Der Erbfall: Leider selten gut geregelt Drei von vier Deutschen haben kein Testament 90 % der Testamente sind mangelhaft Bei jeder zweiten Erbschaft kommt es zum Streit, Tendenz steigend Häufigste Streitpunkte: Bevorzugung durch vorzeitige Schenkung Widerspruch von Vollmachten über den Tod hinaus Differenzen bei der gerechten Aufteilung des Gesamterbes mangelhaftes Testament 20% einwandfreies Testamtent 3% kein Testament 77% Osnabrück
6 Erben und Erbschaft als Tabuthema Erbschaft ein Tabuthema? Gründe dafür: Alte und Sterbende sind zu einem unsichtbaren Teil der Gesellschaft geworden Einkommen und Vermögen sind in Deutschland nach wie vor ein Tabu, dies ist insbesondere in der jetzigen Elterngeneration besonders ausgeprägt, aber auch im Verhältnis zum Ehegatten Übers Erbe zu sprechen bedeutet, der eigenen Endlichkeit ins Auge zu sehen Um das Bild von der heilen Familie nicht zu zerstören, werden mögliche Konflikte nicht offen ausgetragen Osnabrück
7 Konfliktpotenziale Bei jeder 2. Erbschaft gibt es Streit Die Auseinandersetzungen werden auf die Zeit nach dem Tod verlagert In jedem 5. Erbfall wird handfest gestritten Erbschaftskonflikte unter Geschwistern bedeuten: - einen nicht stattgefundenen Loslösungsprozess von den Eltern - sind Ausdruck einer als mangelhaft oder ungleich erfahrenen Liebe Es werden die alten Rollenklischees zu den Kindern wieder neu belebt. Brüder und Schwestern fallen in kindliche Verhaltensmuster zurück Osnabrück
8 Konflikt als Chance betrachten Wahrnehmen Ernstnehmen Wertschätzen ggf. unter Anleitung eines neutralen Mediators Mediation ist nicht Psychologie der Mediator versetzt die Konfliktparteien in die Lage, das Problem selbst zu lösen Stichwort: Eisbergtheorie Osnabrück
9 Wie sieht die Rolle der in diesem Umfeld aus? Die Rolle der als Vermögensverwalter: Nimmt Kunden- bzw. Stiftungsgelder entgegen und verwaltet sie Rolle der als Generationenmanager: Coacht den Kunden, der sich mit Nachfolgefragen beschäftigt Übernimmt geschäftsmäßig Testamentsvollstreckung Osnabrück
10 Erbrechtliche Aspekte Arten der Erbfolge Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Osnabrück
11 Gesetzliche Erbfolge Großeltern Onkel Eltern Tante Vetter Bruder Erblasser Schwester Cousine Abkömml. Neffe Kind Nichte Abkömml. Großneffe Enkel Großnichte 3. Ordnung Urenkel 3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung Osnabrück
12 Erbrechtliche Aspekte des Ehegatten Neben gesetzlichen Erben der: 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Zugewinngemeinschaft ¼ gesetzl. Erbe + ¼ pauschal. Zugewinn = ½ erbrechtl. Lösung ½ + ¼ pauschl. Zugewinn = ¾ ½ neben Großeltern + Anteil der vorverst. Großeltern + ¼ Zugewinn = ¾ Gütertrennung ½ neben 1 Kind 1/3 neben 2 Kindern ¼ neben 3 oder mehr Kindern ½ Wenn keine Großeltern alles 4. Ordnung alles ½ + Anteil der vorverst. Großeltern Osnabrück
13 Zahnarzt Zahnweh Fall : Kein Testament Zahnarzt Z und Frau Z Kind1 minderjährig Kind2 minderjährig Zahnarztpraxis Vormundschaftsgericht Osnabrück
14 Erbrechtliche Aspekte Das Risiko der Erbengemeinschaft Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung ausgerichtet ist Die quotale Aufteilung von Immobilienvermögen erfolgt durch eine sog. Teilungsversteigerung Beim Unternehmen entsteht Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder der Erbengemeinschaft Osnabrück
15 Erbrechtliche Aspekte Arten der Erbfolge Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament Erbvertrag Öffentliches Testament Privatschriftl. Testament Sonderform: Berliner Testament Osnabrück
16 Eheleute Reich Fall : Berliner Testament Herr R und Frau R Kind 2 Kind1 Kind 3 vermietet Verkehrswert: VKW=Steuerwert Geldvermögen Osnabrück
17 Erbschaftsteuerliche Aspekte Steuerklassen und persönliche Freibeträge (Steuerklassen Personen Freibeträge in I Ehegatten* Kinder und Stiefkinder sowie Enkel deren Eltern vorverstorben sind Enkel Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen II Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten u. Neffen, Schwiegereltern u. kinder, geschiedene Ehegatten III Alle übrigen *incl. eingetragenen Lebenspartnern gem. LebPartG Osnabrück
18 Erbschaftsteuerliche Aspekte Erbschaftsteuersätze Steuerklasse I II III Wert bis % % % Über Osnabrück
19 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Barvermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern Lösungsansätze? Osnabrück
20 Testamentsgestaltung: Vermächtnis oder Erbe Der Erbe erwirbt Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes Universalsukzession d. h. er rückt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein alle Rechte und Pflichten gehen uneingeschränkt auf ihn über, dies gilt für das Vermögen, aber auch für die Verbindlichkeiten, übernommenen Bürgschaften etc. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft hat schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber dem oder den Erben Osnabrück
21 Bewertung von Immobilien Verschonungsregeln selbstgenutztes Wohneigentum Schenkung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Keine Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an Kinder Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Beschränkung der Wohnfläche auf 200 m² Verstoß gegen Behaltensfrist: rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung (außer bei wichtigem Grund, z.b. Tod oder Pflegefall) Osnabrück
22 Eheleute Steinreich Fall : Berliner Testament Herr St. und Frau St. Kind 2 Kind1 Kind 3 selbstgenutzt + Verkehrswert: VKW=Steuerwert Verkehrswert: VKW=Steuerwert Osnabrück
23 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Immobilie ( ) Immobilie abzgl. 10% bei vermieteten Immobilien Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern 0 0 % Steuern 0 weitere Problemfelder? Osnabrück
24 Einschränkung der Testierfreiheit: Pflichtteil Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsberechtigt sind: Ehegatte / Abkömmlinge / Eltern Anspruch auf Geld!!! Schuldner ist der Erbe Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis Osnabrück
25 Weitere Einschränkung der Testierfreiheit Auswirkungen des Berliner Testamentes Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Gegenseitige Erbeinsetzung Nach dem Tode des überlebenden Ehegatten fällt der Nachlass an einen Dritten typischerweise an das Kind oder die Kinder Aber: Bindungswirkung nach dem Erstversterbenden! Osnabrück
26 Familie Schäfer Fall : Herr S und Frau S Berliner Testament weißes Schaf weißes Schaf schwarzes Schaf Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge: vor 5 vor 15 Jahren gegen Nießbrauchvorbehalt übertragen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert Jahren erneut jeweils 400 T in bar geschenkt Am Todestag Geldvermögen Osnabrück
27 Pflichtteilsergänzungsanspruch Pflichtteil erhöht sich um die Schenkungen der vergangenen zehn Jahre vor Todestag aber: bei Nießbrauchvorbehalt und Übertragung an den Ehegatten beginnt die Frist nicht zu laufen!! seit 2010 in rata pro temporis, d. h. pro abgelaufenem Jahr reduziert sich die Hinzurechnung um 10% Osnabrück
28 Handlungsbedarf? gesetzlicher Erbanspruch des schwarzen Schafes: 1/3 Pflichtteilsanspruch: 1/6 maßgebliches Nachlassvermögen: a) zum Todeszeitpunkt b) unter Nießbrauchvorbehalt geschenktes Haus c) Schenkungen in den letzten 10 Jahren 50% der Schenkung vor 5 Jahren Pflichtteil: in bar und sofort Osnabrück
29 Onkel Dagobert Fall : Onkel Dagobert Nichte (viel im Ausland unterwegs) vermögen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert Geld- und Immobilien- Osnabrück
30 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Vermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern weitere Themen Osnabrück
31 Das Investment für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses Die Testamentsvollstreckung Die Abwicklung einer letztwilligen Verfügung ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, von dem die Erben entlastet werden können: Osnabrück
32 Das Investment für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses Sicherstellung der Befolgung testamentarischer Ziele und Wünsche des Erblassers. Fachkundige Nachlassverwaltung bis zur vollzogenen Auseinandersetzung. "Schiedsrichter" einer Erbengemeinschaft Schutz eines geschäftlich unerfahrenen Erben oder Vermächtnisnehmers. Behindertentestament Erfüllung eines Stiftungszwecks Die Finanzplaner unseres Hauses sind nicht nur Experten im Bereich Generationenmanagement sondern auch zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) und Stiftungsexperten Osnabrück
33 Die Patchworkfamilie Heute lebt fast jedes sechste Paar in Deutschland ohne Trauschein Die Zahl der Familien ohne Trauschein hat sich in den letzten 20 Jahren etwa verdoppelt Jede Patchworkfamilie ist anders Es entstehen viele rechtliche und steuerliche Besonderheiten im Bereich der Unterhaltspflicht, des Sorgerechts, des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts. Hierzu einige Beispiele: Osnabrück
34 Die Patchworkfamilie Das Erbrecht des nicht verheirateten Partners. Es existiert nicht! Das Erbschaftsteuerrecht des nicht verheirateten Partners Freibetrag Das Erbrecht des Stiefkindes Es existiert nicht! Das Erbschaftsteuerrecht des Stiefkindes Freibetrag Maßnahmen zur Lösung möglicher Probleme: Erstellung eines Testamentes Erstellung von Vollmachten Erstellung eines Partnerschaftsvertrages bei nicht verheirateten Paaren (Regelung über Rechte und Pflichten) Osnabrück
35 Ehepaar (Aus)- Steiger Berliner Testament Herr St. u. Frau St. Kind 1 Kind 2 Kind 3 selbstgenutzt + Finca auf Mallorca Osnabrück
36 Professionelle Hilfe? Osnabrück
37 Strategische Nachfolgeplanung Estate Planning: Immer den Mandanten im Blick Erstgespräch: Ermittlung der persönlichen Ziele und Wünsche Gemeinsame Festlegung des Beratungsablaufs und des Zeitbedarfs Zusammenstellung der persönlichen Daten und der Vermögenswerte Analyse des Ist-Zustandes Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Vermögensnachfolgeplanes und seiner möglichen Alternativen Präsentation der Handlungsempfehlungen Strategiegespräch mit dem Mandanten Umsetzung Auf Wunsch: Kontinuierliche Weiterbetreuung und Anpassung der Maßnahmen unter Berücksichtigung lfd. Veränderungen Osnabrück
38 Prozess Estate Planning Beratung im Netzwerk Um eine für unsere Kunden eine optimale Lösung zu erzielen, arbeiten wir während des gesamten Prozesses eng mit den anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Vermögensberater) unserer Kunden zusammen. Es erfolgt keine eigene Rechts- und Steuerberatung durch den Certified Estate Planner (CEP). Diese wird durch unser Netzwerk ermöglicht. Osnabrück
39 1. Schritt: Erstellen einer Privatbilanz Gesamtvermögen (100%) Verbindlichkeiten (11,8%) Nettovermögen (88,2%) Osnabrück
40 2. Schritt: Erstellen einer privaten GuV Osnabrück
41 Strategische Nachfolgeplanung typische Konstellationen mit Handlungsbedarf: Fehlendes Testament / Erbengemeinschaft Überholtes Testament Güterstand der Gütertrennung Berliner Testament trotz hoher Vermögenswerte Patchworkkonstellationen Keine Kinder oder keine geeigneten Erben Keine Vollmachten Darum: Frühzeitig aktiv werden und strategisch sinnvoll unter professioneller Hilfe planen! Osnabrück
42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Osnabrück
43 Michael Baldin Certified Financial und Estate Planner zertifzierter Testamentsvollstrecker (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück Claudia Piepenbrink Certified Financial und Estate Planner zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück Osnabrück
4. Osnabrücker Erbrechtstage
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