Erben und Vererben Ein Buch mit sieben Siegeln? Claudia Piepenbrink CFP / CFEP Michael Baldin CFP / CFEP

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1 Erbrechtstage 2015

2 Erben und Vererben Ein Buch mit sieben Siegeln? Claudia Piepenbrink CFP / CFEP Michael Baldin CFP / CFEP

3 Umfeld/ allgemeine Daten Private Vermögenswerte in Höhe von ca. 2,6 Billionen sollen von 2011 bis 2020 an die Erbengeneration übergeben werden Der Fiskus rechnet mit Erbschaft-und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von ca. 5 Mrd. /Jahr Pro Erbfall sollen mehr als vererbt werden Ein Erbe erbt im Schnitt Zahl der Erbnehmer je Erbschaft nimmt laufend ab Vier von zehn Erbschaften enthalten eine Immobilie In jedem dritten Erbfall werden Steuern gezahlt

4 Der Erbfall: Leider selten gut geregelt Drei von vier Deutschen haben kein Testament 90 % der Testamente sind mangelhaft mangelhaftes Testament 20% einwandfreies Testamtent 3% Bei jeder zweiten Erbschaft kommt es zum Streit, Tendenz steigend Häufigste Streitpunkte: Bevorzugung durch vorzeitige Schenkung Widerspruch von Vollmachten über den Tod hinaus Differenzen bei der gerechten Aufteilung des Gesamterbes kein Testament 77%

5 Wie sieht die Rolle der Sparkasse in diesem Umfeld aus? 1. Rolle der Sparkasse als Vermögensverwalter: nimmt Kunden- bzw. Stiftungsgelder entgegen und verwaltet sie 2. Rolle der Sparkasse als Generationenmanager: coacht den Kunden, der sich mit der eigenen Nachfolgeplanung beschäftigt übernimmt geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen

6 Die rechtlichen Rahmenbedingungen

7 Erbrechtliche Aspekte Gesetzliche Erbfolge Großeltern Onkel Eltern Tante Vetter Bruder Erblasser Schwester Cousine Abkömml. Neffe Kind Nichte Abkömml. Großneffe Enkel Großnichte 3. Ordnung 2. Ordnung Urenkel 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung

8 Neben gesetzlichen Erben der: 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Erbrechtliche Aspekte Erbrecht des Ehegatten Zugewinngemeinschaft Gütertrennung ¼ gesetzl. Erbe + ¼ pauschal. Zugewinn = ½ erbrechtl. Lösung ½ + ¼ pauschl. Zugewinn = ¾ ½ neben Großeltern + Anteil der vorverst. Großeltern + ¼ Zugewinn = ¾ ½ neben 1 Kind 1/3 neben 2 Kindern ¼ neben 3 oder mehr Kindern ½ Wenn keine Großeltern alles 4. Ordnung alles ½ + Anteil der vorverst. Großeltern

9 Zahnarzt Zahnweh Fall 1: Kein Testament Zahnarzt Z und Frau Z Kind1 minderjährig Kind2 minderjährig Zahnarztpraxis Vormundschaftsgericht

10 Erbrechtliche Aspekte Das Risiko der Erbengemeinschaft Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung ausgerichtet ist Die quotale Aufteilung von Immobilienvermögen erfolgt durch eine sog. Teilungsversteigerung Beim Unternehmen entsteht Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder der Erbengemeinschaft

11 Erbrechtliche Aspekte Arten der Erbfolge Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament Erbvertrag Öffentliches Testament Privatschriftl. Testament Sonderform: Berliner Testament

12 Eheleute Reich Fall 2: Berliner Testament Herr R u. Frau R Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet Geldvermögen Verkehrswert: VKW=Steuerwert

13 Erbschaftsteuerliche Aspekte Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklassen Personen Freibeträge in I Ehegatten Kinder und Stiefkinder sowie Enkel deren Eltern vorverstorben sind * Enkel Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen II Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten u. Neffen, Schwiegereltern u. kinder, geschiedene Ehegatten III Alle übrigen *dto. eingetragene Lebenspartnerschaften

14 Erbschaftsteuerliche Aspekte Erbschaftsteuersätze ab Steuerklasse I II III Wert bis % % % Über

15 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Barvermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern Lösungsansätze?

16 Testamentsgestaltung: Vermächtnis oder Erbe? Der Erbe erwirbt Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes Universalsukzession d. h. er rückt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein alle Rechte und Pflichten gehen uneingeschränkt auf ihn über, dies gilt für das Vermögen, aber auch für die Verbindlichkeiten, übernommenen Bürgschaften etc. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft hat schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber dem oder den Erben

17 Bewertung von Immobilien Verschonungsregeln selbstgenutztes Wohneigentum Schenkung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Keine Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an Kinder Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Beschränkung der Wohnfläche auf 200 m² Verstoß gegen Behaltensfrist: rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung

18 Ehepaar Steinreich Fall 3: Berliner Testament Herr St. u. Frau St. Kind 1 Kind 2 Kind 3 selbstgenutzt + vermietet Verkehrswert: VKW=Steuerwert Verkehrswert: VKW=Steuerwert

19 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Immobilie ( ) Immobilie abzgl. 10% Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern 0 Steuern 0 weitere Problemfelder?

20 Einschränkung der Testierfreiheit: Pflichtteil Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsberechtigt sind: Ehegatte / Abkömmlinge / Eltern Anspruch auf Geld!!! Schuldner ist der Erbe Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis

21 Weitere Einschränkung der Testierfreiheit Berliner Testament Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Gegenseitige Erbeinsetzung Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten fällt der Nachlass an einen Dritten typischerweise an das Kind oder die Kinder Stichwort: Bindungswirkung nach dem Erstversterbenden!

22 Familie Schäfer Fall 4: Herr S u. Frau S vorverstorben Berliner Testament weißes Schaf weißes Schaf schwarzes Schaf Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge: vor vor 15 Jahren gegen Nießbrauchvorbehalt übertragen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert 5 Jahren erneut jeweils 400 T in bar geschenkt + am Todestag Geldvermögen

23 Pflichtteilsergänzungsanspruch Pflichtteil erhöht sich um die Schenkungen der vergangenen zehn Jahre vor Todestag aber: bei Nießbrauchvorbehalt und Übertragung an den Ehegatten beginnt die Frist nicht zu laufen!! seit 2010 in rata pro temporis, d. h. pro abgelaufenem Jahr reduziert sich die Hinzurechnung um 10% 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Anzahl der Jahre zwischen Schenkung u. Todesfall

24 Handlungsbedarf? gesetzlicher Erbanspruch des schwarzen Schafes: 1/3 Pflichtteilsanspruch: 1/6 maßgebliches Nachlassvermögen: a) zum Todeszeitpunkt b) unter Nießbrauchvorbehalt geschenktes Haus c) Schenkungen in den letzten 10 Jahren 50% der Schenkung vor 5 Jahren Pflichtteil: in bar und sofort

25 Onkel Dagobert Fall 5: Onkel Dagobert Nichte (viel im Ausland unterwegs) vermögen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert Geld- und Immobilien-

26 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Vermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern weitere Themen

27 Das Investment für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses Die Testamentsvollstreckung Die Abwicklung einer letztwilligen Verfügung ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, von dem die Erben entlastet werden können: Sicherstellung der Befolgung testamentarischer Ziele und Wünsche des Erblassers. Fachkundige Nachlassverwaltung bis zur vollzogenen Auseinandersetzung. "Schiedsrichter" einer Erbengemeinschaft Schutz eines geschäftlich unerfahrenen Erben oder Vermächtnisnehmers. Behindertentestament Erfüllung eines Stiftungszwecks Die Finanzplaner unseres Hauses sind nicht nur Experten im Bereich Generationenmanagement sondern auch zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)

28 Die Patchworkfamilie Heute lebt fast jedes sechste Paar in Deutschland ohne Trauschein Die Zahl der Familien ohne Trauschein hat sich in den letzten 20 Jahren etwa verdoppelt Jede Patchworkfamilie ist anders Es entstehen viele rechtliche und steuerliche Besonderheiten: Unterhaltspflicht Sorgerecht Erbrecht Erbschaftsteuerrecht Einkommensteuerrecht

29 Die Patchworkfamilie Das Erbrecht des nicht verheirateten Partners Das Erbrecht des Stiefkindes Das Erbschaftsteuerrecht des nicht verheirateten Partners Das Erbschaftsteuerrecht des Stiefkindes Maßnahmen zur Lösung möglicher Probleme: Erstellung eines Testamentes Erstellung von Vollmachten Erstellung eines Partnerschaftsvertrages bei nicht verheirateten Paaren (Regelung über Rechte und Pflichten)

30 Unternehmer Meyer Fall 6: Berliner Testament Herr M u. Frau M Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet + Unternehmen in der Rechtsform der GmbH u. Co. KG Verkehrswert: VKW=Steuerwert Verkehrswert: VKW=Steuerwert

31 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Unternehmen Verschonung 85% Sofortbesteuerung 15% /. Abzugsbetrag Ansatz Unternehmen Immobilie V+V Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern 0 aber: schwebende Steuer für die nächsten 5 bzw. 7 Jahre bezogen auf Achtung: aktuelle Entscheidung des BverfG erklärt jetzige Rechtsprechung für verfassungswidrig und fordert den Gesetzgeber auf bis zum ein neues Gesetz zu erlassen

32 Ehepaar (Aus)-Steiger Fall 7: Berliner Testament Herr St. u. Frau St. Kind 1 Kind 2 Kind 3 selbstgenutzt + Finca auf Mallorca

33 Professionelle Hilfe?

34 Die Sparkasse als Generationenmanager Um eine für den Mandanten optimale Lösung zu erzielen, arbeitet der Estate Planner während des gesamten Prozesses eng mit den anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Vermögensberater) des Mandanten zusammen. Es erfolgt keine eigene Rechts- und Steuerberatung durch den Certified Estate Planner (CEP). Diese wird durch sein Netzwerk ermöglicht.

35 1. Schritt: Erstellen einer Privatbilanz Gesamtvermögen ( 100%) Verbindlichkeiten ( 9,8%) Nettovermögen ( 90,2%)

36 2. Schritt: Erstellen einer privaten GuV

37 Fazit typische Fehler: - fehlendes Testament - rechtliche Unklarheit durch eigenformuliertes Testament - überholtes Testament - falscher Güterstand - falsches Berliner Testament - Freibeträge nicht optimal ausgenutzt - Pflichtteilsverzicht nicht geregelt - keine Vollmachten erteilt immer zuerst die eigene Absicherung gewährleisten steuerliche Überlegungen nicht in den Vordergrund stellen Darum: frühzeitig aktiv werden und strategisch sinnvoll unter professioneller Hilfe planen!

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

39 Sparkasse Osnabrück Claudia Piepenbrink Certified Financial und Estate Planner zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück Michael Baldin Certified Financial und Estate Planner zertifzierter Testamentsvollstrecker (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück

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