4. Osnabrücker Erbrechtstage

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1 4. Osnabrücker Erbrechtstage

2 Erben und Vererben - Ein Buch mit sieben Siegeln? Claudia Piepenbrink CFP / CFEP Michael Baldin CFP / CFEP

3 Umfeld/ allgemeine Daten Private Vermögenswerte in Höhe von ca. 2,6 Billionen sollen bis 2020 an die Erbengeneration übergeben werden Pro Erbfall sollen mehr als vererbt werden Ein Erbe erbt im Schnitt Zahl der Erbnehmer je Erbschaft nimmt laufend ab Vier von zehn Erbschaften enthalten eine Immobilie In 2010 waren rund 1/3 der Bevölkerung älter als 60 Jahre alt

4 Der Erbfall: Leider selten gut geregelt Drei von vier Deutschen haben kein Testament 90 % der Testamente sind mangelhaft mangelhaftes Testament 20% einwandfreies Testamtent 3% Bei jeder zweiten Erbschaft kommt es zum Streit, Tendenz steigend Häufigste Streitpunkte: Bevorzugung durch vorzeitige Schenkung Widerspruch von Vollmachten über den Tod hinaus Differenzen bei der gerechten Aufteilung des Gesamterbes kein Testament 77%

5 Wie sieht die Rolle der Sparkasse in diesem Umfeld aus? 1. Rolle der Sparkasse als Vermögensverwalter: nimmt Kunden- bzw. Stiftungsgelder entgegen und verwaltet sie 2. Rolle der Sparkasse als Generationenmanager: coacht den Kunden, der sich mit der eigenen Nachfolgeplanung beschäftigt übernimmt geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen

6 Die rechtlichen Rahmenbedingungen

7 Erbrechtliche Aspekte Gesetzliche Erbfolge Großeltern Onkel Eltern Tante Vetter Bruder Erblasser Schwester Cousine Abkömml. Neffe Kind Nichte Abkömml. Großneffe Enkel Großnichte 3. Ordnung 2. Ordnung Urenkel 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung

8 Neben gesetzlichen Erben der: 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Erbrechtliche Aspekte Erbrecht des Ehegatten Zugewinngemeinschaft ¼ gesetzl. Erbe + ¼ pauschal. Zugewinn = ½ erbrechtl. Lösung ½ + ¼ pauschl. Zugewinn = ¾ ½ neben Großeltern + Anteil der vorverst. Großeltern + ¼ Zugewinn = ¾ Gütertrennung ½ neben 1 Kind 1/3 neben 2 Kindern ¼ neben 3 oder mehr Kindern ½ Wenn keine Großeltern alles 4. Ordnung alles ½ + Anteil der vorverst. Großeltern

9 Zahnarzt Zahnweh Fall 1: Kein Testament Zahnarzt Z und Frau Z Kind1 minderjährig Kind2 minderjährig Zahnarztpraxis Vormundschaftsgericht

10 Erbrechtliche Aspekte Das Risiko der Erbengemeinschaft Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung ausgerichtet ist Die quotale Aufteilung von Immobilienvermögen erfolgt durch eine sog. Teilungsversteigerung Beim Unternehmen entsteht Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder der Erbengemeinschaft

11 Erbrechtliche Aspekte Arten der Erbfolge Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament Erbvertrag Öffentliches Testament Privatschriftl. Testament Sonderform: Berliner Testament

12 Eheleute Reich Fall 2: Berliner Testament Herr R u. Frau R Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet + 1. Mio. Geldvermögen Verkehrswert: VKW=Steuerwert

13 Erbschaftsteuerliche Aspekte Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklassen Personen Freibeträge in I Ehegatten Kinder und Stiefkinder sowie Enkel deren Eltern vorverstorben sind * Enkel Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen II Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten u. Neffen, Schwiegereltern u. kinder, geschiedene Ehegatten III Alle übrigen *dto. eingetragene Lebenspartnerschaften

14 Erbschaftsteuerliche Aspekte Erbschaftsteuersätze ab Steuerklasse I II III Wert bis % % % Über

15 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Barvermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern Lösungsansätze?

16 Testamentsgestaltung: Vermächtnis oder Erbe? Der Erbe erwirbt Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes Universalsukzession d. h. er rückt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein alle Rechte und Pflichten gehen uneingeschränkt auf ihn über, dies gilt für das Vermögen, aber auch für die Verbindlichkeiten, übernommenen Bürgschaften etc. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft hat schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber dem oder den Erben

17 Bewertung von Immobilien Verschonungsregeln selbstgenutztes Wohneigentum Schenkung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Keine Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an Kinder Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Beschränkung der Wohnfläche auf 200 m² Verstoß gegen Behaltensfrist: rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung

18 Ehepaar Steinreich Fall 3: Berliner Testament Herr St. u. Frau St. Kind 1 Kind 2 Kind 3 selbstgenutzt + vermietet Verkehrswert: VKW=Steuerwert Verkehrswert: 1,0 Mio. VKW=Steuerwert

19 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Immobilie ( ) Immobilie abzgl. 10% Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern weitere Problemfelder?

20 Einschränkung der Testierfreiheit: Pflichtteil Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsberechtigt sind: Ehegatte / Abkömmlinge / Eltern Anspruch auf Geld!!! Schuldner ist der Erbe Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis

21 Weitere Einschränkung der Testierfreiheit Berliner Testament Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Gegenseitige Erbeinsetzung Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten fällt der Nachlass an einen Dritten typischerweise an das Kind oder die Kinder Stichwort: Bindungswirkung nach dem Erstversterbenden!

22 Familie Schäfer Fall 4: Herr S u. Frau S vorverstorben Berliner Testament weißes Schaf weißes Schaf schwarzes Schaf Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge: vor vor 15 Jahren gegen Nießbrauchvorbehalt übertragen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert 5 Jahren erneut jeweils 400 T in bar geschenkt + am Todestag 1. Mio. Geldvermögen

23 Pflichtteilsergänzungsanspruch Pflichtteil erhöht sich um die Schenkungen der vergangenen zehn Jahre vor Todestag aber: bei Nießbrauchvorbehalt und Übertragung an den Ehegatten beginnt die Frist nicht zu laufen!! seit 2010 in rata pro temporis, d. h. pro abgelaufenem Jahr reduziert sich die Hinzurechnung um 10% 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Anzahl der Jahre zwischen Schenkung u. Todesfall

24 Handlungsbedarf? gesetzlicher Erbanspruch des schwarzen Schafes: 1/3 Pflichtteilsanspruch: 1/6 maßgebliches Nachlassvermögen: a) zum Todeszeitpunkt b) unter Nießbrauchvorbehalt geschenktes Haus c) Schenkungen in den letzten 10 Jahren 50% der Schenkung vor 5 Jahren Pflichtteil: in bar und sofort

25 Onkel Dagobert Fall 5: Onkel Dagobert Nichte (viel im Ausland unterwegs) vermögen selbstgenutzt Verkehrswert: VKW=Steuerwert Geld- und Immobilien-

26 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Vermögen Immobilie Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Zu versteuern % Steuern weitere Themen

27 Das Investment für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses Die Testamentsvollstreckung Die Abwicklung einer letztwilligen Verfügung ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, von dem die Erben entlastet werden können: Sicherstellung der Befolgung testamentarischer Ziele und Wünsche des Erblassers. Fachkundige Nachlassverwaltung bis zur vollzogenen Auseinandersetzung. "Schiedsrichter" einer Erbengemeinschaft Schutz eines geschäftlich unerfahrenen Erben oder Vermächtnisnehmers. Erfüllung eines Stiftungszwecks Die Finanzplaner unseres Hauses sind nicht nur Experten im Bereich Generationenmanagement sondern auch zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)

28 Unternehmer Meyer Fall 6: Berliner Testament Herr M u. Frau M Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet + Unternehmen in der Rechtsform der GmbH u. Co. KG Verkehrswert: VKW=Steuerwert Verkehrswert: VKW=Steuerwert

29 Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Unternehmen Verschonung 85% Sofortbesteuerung 15% /. Abzugsbetrag Ansatz Unternehmen Immobilie V+V Steuerpflichtig Abzgl. Freibetrag Achtung: aktuell wird Verfassungsmäßigkeit überprüft!! Zu versteuern 0 aber: schwebende Steuer für die nächsten 5 bzw. 7 Jahre bezogen auf

30 Professionelle Hilfe?

31 Die Sparkasse als Generationenmanager Um eine für den Mandanten optimale Lösung zu erzielen, arbeitet der Estate Planner während des gesamten Prozesses eng mit den anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Vermögensberater) des Mandanten zusammen. Es erfolgt keine eigene Rechts- und Steuerberatung durch den Certified Estate Planner (CEP). Diese wird durch sein Netzwerk ermöglicht.

32 1. Schritt: Erstellen einer Privatbilanz Gesamtvermögen ( 100%) Verbindlichkeiten ( 9,8%) Nettovermögen ( 90,2%)

33 2. Schritt: Erstellen einer privaten GuV

34 Fazit typische Fehler: - fehlendes Testament - rechtliche Unklarheit durch eigenformuliertes Testament - überholtes Testament - falscher Güterstand - falsches Berliner Testament - Freibeträge nicht optimal ausgenutzt - Pflichtteilsverzicht nicht geregelt - keine Vollmachten erteilt immer zuerst die eigene Absicherung gewährleisten steuerliche Überlegungen nicht in den Vordergrund stellen Darum: frühzeitig aktiv werden und strategisch sinnvoll unter professioneller Hilfe planen!

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

36 Sparkasse Osnabrück Claudia Piepenbrink Certified Financial und Estate Planner zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück Michael Baldin Certified Financial und Estate Planner zertifzierter Testamentsvollstrecker (AGT) Tel. 0541/ Wittekindstr Osnabrück

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