APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

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1 APOTHEKERVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ausgabe Januar /2003 inhalt: Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung Entwicklung des Mitgliederbestandes Jahresbilanz 2001 Geschäftsjahr 2002 Leistungsverbesserung ab Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen München Ingolstädter Straße Kapitalanlagestruktur Aufwand für Versorgungsleistungen Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union Riester-Rente Hypothekendarlehen Internet Beiträge ab APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

2 Sehr geehrtes Mitglied, mit dieser Broschüre informieren wir Sie über den von der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen festgestellten Jahresabschluss 2001 und die neuen Leistungen und Beiträge Sie finden zudem Aussagen zu den Themen: Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung, Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen und die Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union. Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung? Die Aktienkurse sind im Herbst d. J. weiter gefallen, zeitweise sogar unter 3000 Punkte im Deutschen Aktienindex (DAX). Die Kursgewinne der vergangenen fünf Jahre wurden komplett eingebüßt. Die jüngsten Turbulenzen bergen die Gefahr in sich, dass der Aktiencrash die Konjunkturerholung diesseits und jenseits des Atlantik zunichte macht. Nicht mehr beherrschbare Kettenreaktionen an den Finanzmärkten sind die Folge, Bankzusammenbrüche nicht mehr ausgeschlossen. Es herrscht eine pessimistische Grundstimmung. Das Ergebnis der Wahlen und die Belastungen, die den Bürgern konzeptionslos zugemutet werden, verstärken die negative Stimmungslage. Der erhoffte Wandel in der Wirtschaftspolitik, insbesondere das Aufbrechen der verkrusteten Arbeitsmarktstrukturen, bleibt aus. Ohne nachhaltige Verbesserung des Konjunkturklimas ist keine Konjunkturerholung in Sicht und können auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. Fazit: Eine anhaltende Rezession zeichnet sich immer deutlicher ab. Das unschöne Szenario wird verschärft durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen auf dem Arzneimittelsektor. Hiervon sind unsere Mitglieder die selbständig tätigen Apothekerinnen und Apotheker direkt, aber auch die Angestellten in öffentlichen Apotheken in einem Maße betroffen, das beispiellos ist im Gesundheitsbereich. Das Einfordern von Zwangsrabatten auf allen Handelsstufen führt zu einer Belastung der Apotheken, die in einem extremen Missverhältnis zur Situation der übrigen Leistungserbringer steht und die Hoffnung, dass der vorliegende Entwurf eines Vorschaltgesetzes noch auf ein erträgliches Maß gemildert werden kann, ist trügerisch angesichts des Wirkens der Umverteilungsideologen. Es ist nur allzu verständlich, wenn unsere Mitglieder fragen: 1. Wie geht es weiter in unserem Versorgungswerk? 2. Ist das notwendige Beitragsaufkommen nachhaltig gesichert? 3. Wie wirkt sich der anhaltende Aktiencrash aus? 4. Führen die reduzierten Renditen auf allen Kapitalanlagen zu Einbußen bei Renten und Rentenanwartschaften? Die erste Frage ist im Zusammenhang mit anderen Alterssicherungssystemen zu sehen, in erster Linie mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese finanziert sich bekanntlich nur durch Umlagen und kann sich nicht durch Zinserträge aus einem Kapitalstock entlasten. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft hat den Anstoß gegeben, eine zusätzliche staatlich geförderte private Altersvorsorge zu ermöglichen. Diese als Riester-Rente eingeführte kapitalgedeckte Anlageform weist bei allen Mängeln in 2 die richtige Richtung. Das entscheidende Stichwort ist die Kapitalbildung. Beispielsweise bewirkt ein realer Zinsertrag von nur 2 % auf ein vollgebildetes Deckungskapital, dass die Beiträge langfristig 50 % niedriger sein können als in einem Umlagesystem, das die gleichen Leistungen erbringen soll. Die Verlängerung der Lebenserwartung stellt die berufsständische Versorgung deshalb nicht vor besondere Probleme. Unser System ist zukunftstauglich, wenn ein gewisser Zugang junger Mitglieder gewährleistet ist. Diese Prämisse ist uneingeschränkt zu bejahen. An dieser Einschätzung ändern auch nichts die derzeitigen Schreckensszenarien mit Apothekenschließungen im zweistelligen Prozentbereich. Auch eine reduzierte Apothekenzahl benötigt einen Nachwuchs. Die rechnerischen Zugangszahlen in der Apothekerversorgung belaufen sich auf 75 neue Mitglieder jährlich. Tatsächlich betrug in der Vergangenheit der Zugang zwischen 250 und 300 neuen Mitgliedern. Es besteht mithin ein ausreichender Spielraum und eine Reserve, um den bisherigen Status auch unter geänderten Rahmenbedingungen der Berufsausübung beizubehalten. Die zweite Frage betrifft die Nachhaltigkeit des Beitragsaufkommens. Zweifellos wirken sich zurückgehende Gewinne im Apothekenbereich auf die Beitragsstruktur aus. Die Zahl der Selbständigen, die angesichts der auf 5.100,00/4.250,00 ansteigenden Beitragsbemessungsgrenze keine Höchstbeiträge zahlen, wird steigen. Es ist hier jedoch kein signifikanter Trend erkennbar. Auch wäre die erreichte Rentenanwartschaft der aktiven Mitglieder nicht in Frage gestellt. Der Umfang des Beitragsvolumens kann in geringeren Überschüssen seinen Niederschlag finden und damit den Dynamisie-

3 rungsfaktor beeinflussen, nicht jedoch den erreichten Status in Frage stellen. Die dritte Frage betrifft die Aktienkursentwicklung. Das Deckungskapital der Apothekerversorgung ist zu ca. 28 % in vier Aktien-Spezialfonds angelegt. Die Aktienanlage begann im Jahre 1986 mit der Auflage des ersten Fonds und wurde in den Folgejahren bis 1995 mit drei weiteren Fonds fortgesetzt. Der im Vergleich zu den meisten anderen Versorgungswerken relativ frühzeitige Aufbau eines Aktienvermögens hat den jetzigen Fall nicht verhindern, aber abfedern können. Noch Ende 2001 hatte die Apothekerversorgung keinerlei Abschreibungen auf das Aktienvermögen vornehmen müssen. Die neuerlichen Verluste, vor allem in den Monaten August und September, haben jetzt auch bei uns Abschreibungspositionen bewirkt. Ob und in welcher Höhe für 2002 Abschreibungen anfallen und auch realisiert werden, wird sich nach Vorlage der Bilanz im März nächsten Jahres entscheiden. Eine Notwendigkeit besteht nicht, denn der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des 341 b HGB eine Möglichkeit geschaffen, Abschreibungen unter bestimmten Umständen auszusetzen um abzuwarten, wie sich die Kurse weiter entwickeln. Abgesehen davon ist das derzeitige Kursniveau beherrschbar, es besteht kein Grund zur Besorgnis. Insbesondere ist die Situation nicht vergleichbar mit der Lebensversicherungsbranche. In vielen Gesellschaften mussten unter Inkaufnahme von Verlusten größere Aktienpositionen aufgegeben werden, um Liquidität zu schaffen. In dieser Situation befinden wir uns nicht. Auch in der weiteren Zukunft ist damit nicht zu rechnen. Die Verzinsung des Kapitals wird sich nicht auf dem zwei Jahrzehnte lang gewohnten Niveau von mehr als 7 % halten lassen. Im vergangenen Jahr ist die Durchschnittsrendite auf alle Kapitalanlagen auf 6,7 % zurückgegangen. Im laufenden Jahr ist nach dem Abschmelzen der stillen Reserven auf die Aktienanlagen mit einem Renditeniveau von 5 bis 6 % zu rechnen. Der Rechnungszins, d. h. die Kapitalrendite, die für die Rentenanwartschaft eines jeden Mitgliedes erforderlich ist, beträgt 4 %. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein Anlass zur Sorge besteht. Mitgliederstruktur 52,5 % 3,5 % 4,9 % Selbständige Pflichtmitglieder Mitglieder in Kinderbetreuungszeit Nichtselbständige Pflichtmitglieder Eingriffe in das System, eine Veränderung der Rentenformel bzw. eine Absenkung des Leistungsniveaus sind Stichworte, die in unseren Überlegungen nicht vorkommen. Entwicklung des Mitgliederbestandes Zum gehörten dem Versorgungswerk Mitglieder an. Wir haben 728 Rentenbezieher zu verzeichnen. Die Mitgliederzusammensetzung des Bestandes zeigt die untenstehende Grafik. 34,6% 4,5 % Beitragsfreie Mitglieder Freiwillige Mitglieder Die vierte Frage bewegt unsere Mitglieder, und zwar die jüngeren und älteren gleichermaßen in besonderem Maße: 3

4 Jahresbilanz 2001 AKTIVA I. Kapitalanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,27 2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen , ,49 3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen , ,54 4. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen Posten gehören , ,59 5. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei Kreditinstituten , ,43 Summe Kapitalanlagen , ,32 II. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Mitglieder , ,47 III. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,58 2,58 2. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten , ,92 3. Zins- und Mietforderungen , ,66 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände , ,42 Summe anderer Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,58 Bilanzsumme , PASSIVA I. Eigenkapital Gewinnrücklagen , ,47 II. Versicherungstechnische Rückstellungen 1. Deckungsrückstellung , ,01 2. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle , ,26 3. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen , ,64 III. Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Mitgliedern , ,32 IV. Andere Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , ,38 2. Sonstige Rückstellungen , ,28 V. Andere Verbindlichkeiten , ,96 VI. Rechnungsabgrenzungsposten , ,05 Bilanzsumme , ,37 4

5 Geschäftsjahr 2002 Das Beitragsaufkommen hat sich in den ersten drei Quartalen um 5,0 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum erhöht. An Versorgungsleistungen wurden 28,2 % ausgezahlt. Insgesamt haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanleger deutlich eingetrübt. Die Kapitalmarktzinsen für langfristige Ausleihungen verharrten auf niedrigem Niveau. An den Aktienmärkten ist es zu erheblichen Kursverlusten gekommen. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien war ein deutlicher Nachfragerückgang in kurzer Zeit zu verzeichnen. Die aus den Kapitalanlagen insgesamt erzielte Durchschnittsrendite wird daher voraussichtlich unter den Vorjahreswerten liegen. Leistungsverbesserung ab Die am laufenden Renten und Rentenanwartschaften werden ab um 2,0 % erhöht. Diese Mitteilung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber die Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aufgegeben. Es hat am entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum eingeräumt, um die Ungleichbehandlung im System der Besteuerung der Alterssicherung zu beseitigen. Die Bundesregierung hat zur Beratung des Gesetzgebers eine Expertenkommission eingesetzt. Nach bisheriger Kenntnis 5 ihrer Arbeit beabsichtigt diese eine Empfehlung, die die steuerliche Behandlung von Altersaufwendungen und Altersbezügen für alle Rentensysteme beinhaltet. Es ist daher zu erwarten, dass auch die bisherige steuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Renten für die berufsständischen Versorgungswerke neu geregelt wird. Nach geltendem Recht sind die Beiträge zum Versorgungswerk steuerabzugsfähige Sonderausgaben. Weil die Sonderausgaben bei fast allen Freiberuflern aber schon anderweitig ausgeschöpft sind, zahlen die selbständigen ihre Beiträge zur Apothekerversorgung Niedersachsen weitgehend aus versteuertem Einkommen. Die Renten sind dafür nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist um so höher, je früher die Rente in Anspruch genommen wird. Bei der Regelaltersrente ab vollendetem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 27 % der Rente, der der Einkommensteuer entsprechend dem individuellen Progressionstarif unterworfen ist. 73 % der Rente bleiben damit steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflage erteilt, dass keine doppelte Besteuerung von Rentenleistungen vorgenommen werden darf. Aus versteuertem Einkommen bezahlte Beitragsanteile dürfen beim späteren Rentenbezug nicht nochmals besteuert werden. Steuerfrei eingezahlte Beiträge führen jedoch zur späteren Steuerpflicht der daraus resultierenden Rente. Nach bisher bekannten Tendenzen beabsichtigt die Expertenkommission die Empfehlung, die wohl auch parteiübergreifend mehrheitsfähig sein dürfte, die so genannte nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Fraglich ist, ob das bisherige lohn- und einkommensteuerrechtliche System der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ausgebaut wird oder ob Vorsorgeaufwendungen wie Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können. Letzteres Modell dürfte auch für APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

6 die Freiberufler akzeptabel sein. In der aktiven Phase des Aufbaus der beruflichen Karriere und der Familiengründung würden Vorsorgeaufwendungen das steuerpflichtige Einkommen vermindern. In der Ruhegeldphase ist die dann stattfindende Besteuerung der Rentenbezüge nach individuellem Tarif wohl verkraftbar. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige Rentenbesteuerungssystem wegen ungerechtfertigter Begünstigung der Rentner verworfen, weil die Renten sich nicht nur aus dem steuerpflichtigen Arbeitnehmeranteil, sondern auch aus dem steuerfreien Arbeitgeberanteil und dem ebenfalls steuerfreien Bundeszuschuss zusammensetzen. Berufsständische Versorgungswerke erhalten für ihre Mitglieder keinen Bundeszuschuss. Die selbständigen Mitglieder erhalten zusätzlich auch keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil. Deshalb ist für diesen Personenkreis für eine lange Übergangsphase eine steuerliche Sonderbehandlung der Rentenbezüge erforderlich. Tätigkeit (also ohne steuerfreien Arbeitgeberbeitrag) ausgeübt wird. Wir haben begründete Hoffnung, dass die dargestellten Besonderheiten bei der Kapitalanlagestruktur Das Schaubild zeigt die Aufteilung des Vermögens nach Anlagearten per ,54 % 8,83 % Anteile an Rentenfonds Anteile an Aktienfonds Fest- und Termingelder Grundbesitz und Immobilienfonds zukünftigen Besteuerung der Renten aus der berufsständischen Versorgung berücksichtigt werden. 29,67 % 0,32 % 37,49 % Hypotheken Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen Festverzinsliche Wertpapiere 8,31 % 4,84 % Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die von der Expertenkommission zu den Besonderheiten unseres Systems befragt worden ist, hat Modellrechnungen vorgenommen, um festzustellen, welche Beiträge unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeld aus versteuerten und welche aus unversteuerten Mitteln bestritten werden. Für die für unsere Mitglieder typischen gemischten Erwerbsbiographien werden Durchschnittsaussagen erwartet, wie lange ein nicht sein gesamtes Arbeitsleben abhängig Beschäftigter üblicherweise in einem Anstellungsverhältnis (also mit steuerfreien Arbeitgeberanteilen) tätig ist und wie lange im Durchschnitt eine selbständige Aufwand für Versorgungsleistungen Der Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen betrug im Jahr EUR. Die prozentuale Aufteilung ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt. 10,5 % 15,0 % Altersrenten Hinterbliebenenrenten BU-Renten 74,5 % 6

7 Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union Innerhalb der Europäischen Union sind die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten seit 1971 durch die Verordnung 1408/71 EWG koordiniert. Die berufsständischen Versorgungswerke sind bislang davon ausgenommen, weil es vergleichbare Rentenversicherungssysteme in der Europäischen Union kaum gibt. Nach der Wirtschafts- und Währungsunion wird auch die Union im Sozialraum Europa verstärkt. Die berufsständischen Versorgungswerke können und wollen sich nicht länger der europäischen Koordinierung mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungssystemen entziehen. Damit werden für Migranten (innerhalb der EU wandernde angestellte oder selbständige Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke) neue Regeln eintreten. Das System der europäischen Koordinierung bedeutet Pflichtmitgliedschaft im jeweiligen Pflichtsystem des EU- Mitgliedsstaates, in dem der Beruf ausgeübt wird. Bei Eintritt des Versorgungsfalles werden die im jeweiligen System erworbenen Rentenanrechte ratierlich nach Maßgabe der einzelnen Mitgliedsphasen gewährt (pro rata temporis). In diesem Zusammenhang wird erwogen, die bisherige Höchstaltersgrenze zum Beitritt ins berufsständischen Versorgungswerk von 45 Jahren für die Zukunft wegfallen zu lassen, um dem Vorwurf eventueller europarechtswidriger Freizügigkeitsbeschränkung für Migranten vorzubeugen. Auch weitere innerdeutsche Änderungen könnte die europäische Koordinierung zur Folge haben: Das europäische Modell der grundsätzlichen Pflichtmitgliedschaft im jeweils für die Berufsausübung zuständigen Versorgungswerk und der ratierlichen Rentenberechnung könnte auch das zukünftige Muster für innerdeutsche Migration werden. Das bisherige Wahlrecht zwischen Beibehaltung der Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk und Befreiung im neu zuständigen oder Überleitung der Versorgungsabgaben vom alten auf das neue Werk wird Einschränkungen erfahren. Auch wird die bei der Rentenberechnung bisher gewährte zusätzliche Anrechnung von Grundjahren als Versicherungszeit überdacht, damit nicht zu Lasten der letzten Versichertengemeinschaft das Mitglied nur in diesem Versorgungswerk die vollen Grundjahre angerechnet erhält, ohne dort dafür Beiträge entrichtet zu haben. Dies wird Auswirkungen auf die bisher angewendete Rentenformel haben. Dabei werden die bisherigen Besitzstände selbstverständlich gewahrt bleiben. Vorläufige versicherungsmathematische Modelle kompensieren die Abschaffung der 45-Jahresgrenze und der anrechnungsfähigen Grundjahre dadurch, dass zukünftig eine lebensaltersentsprechende oder eintrittsaltersentsprechende Bewertung der jährlichen Beitragszahlungen vorgenommen wird. Einzelheiten der zu erwartenden Anpassungen stehen derzeit noch nicht fest. Diese Information dient der Vorbereitung unserer Mitglieder auf künftige Veränderungen unter Wahrung bisher erworbener Anrechte. Konkrete Aussagen über die satzungsmäßigen Auswirkungen werden rechtzeitig nach aktueller Situation getroffen werden. Riester-Rente Wir weisen darauf hin, dass alle selbständigen und die von der BfA befreiten Mitglieder vom förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente ausgeschlossen sind. Unsere Versicherten können also, auch wenn sie es wollten, von der steuergeförderten ergänzenden Altersvorsorge keinen Gebrauch machen. Einzige Möglichkeit, die Förderung in Anspruch zu nehmen besteht, wenn der Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis zählt. Hypothekendarlehen Die Apothekerversorgung vergibt langfristige Hypothekendarlehen für Wohn- und Geschäftsimmobilien. In Betracht kommt die Finanzierung von Immobilien bei Kauf, Bau und Ausbau sowie Umfinanzierung bis jeweils 60% des Beleihungswertes, der durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Mindestdarlehenssumme beträgt EURO. Fordern Sie bitte aktuelle Konditionen und Antragsunterlagen an unter der Telefon-Nr. 0511/ und per Fax unter 0511/ Sie können die Unterlagen auch über die Internet- Adresse der Ärzteversorgung Niedersachsen anfordern. Internet Ab Januar 2003 stellen wir Ihnen im Internet eine verbesserte Anforderung einer Rentenhochrechnung zur Verfügung. Zusätzlich zu der Möglichkeit, auf telefonische oder schriftliche Anfrage die aktuelle Rentenanwartschaftshöhe zu erfahren, bieten wir dann die individuelle und direkte Anforderung einer Rentenhochrechnung über Internet an. Sie können dabei zwischen verschiedenen Varianten wählen. Soweit Sie noch nicht entschieden haben mit welchem Alter Sie Rente beziehen möchten, ermöglichen wir die Angabe zwei verschiedener Lebensalter. Ebenso haben Sie die Wahl zwischen drei 7 APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

8 unterschiedlichen Beitragshöhen. Unter Berücksichtigung der von Ihnen genannten Zeitpunkte (Lebensalter) und der unterschiedlichen Beitragshöhen wird die Rente individuell für Sie berechnet. Per können Sie Ihre individuelle Anforderung dann direkt an die Apothekerversorgung senden. Der E- Mail Eingang wird zu Ihrer Sicherheit von uns bestätigt. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann per Post Ihre gewünschten Berechnungen. Zur leichteren Auffindbarkeit gehen Sie bitte wie folgt vor. Unter wählen Sie bitte auf der Startseite die Verzweigung Mitglieder/Beiträge. Auf der dann folgenden Seite finden Sie in der linken Spalte unter dem Taschenrechnersymbol die Möglichkeit zur Anforderung einer Rentenhochrechnung für Mitglieder, das Sie bitte anwählen. Es erscheint dann die entsprechende Maske, in der Sie bitte zunächst Mitgliedsnummer und Namen angeben. Sie haben dann, wie bereits geschildert, die Wahl zwischen verschiedenen Lebensaltersstufen und Beitragshöhen. Über das Anklicken des Buttons Abschicken erhalten wir dann die notwendigen Informationen um die individuelle Rentenhochrechnung durchzuführen, die wir Ihnen umgehend zukommen lassen. Diese Servicesteigerung steht allen Mitgliedern zur Verfügung und ermöglicht eine sehr zeitnahe Anforderung über das Internet insbesondere auch außerhalb unserer Geschäftszeiten. Für Anregungen sind wir dankbar. Ihre ergänzenden Wünsche nehmen wir zum Beispiel auch über das ebenfalls im Internet abrufbare Kontaktformular für Mitglieder gern entgegen. Beiträge ab Beitragsbemessungsgrenzen alte Bundesländer 5.100,00 EURO neue Bundesländer 4.250,00 EURO Der Beitragssatz beträgt 19,5 % Folgende Beiträge ergeben sich: für die alten Bundesländer: 13/10 = 1.292,85 EURO monatlich 10/10 = 994,50 EURO monatlich 2/10 = 198,90 EURO monatlich für die neuen Bundesländer: 13/10 = 1.077,38 EURO monatlich 10/10 = 828,75 EURO monatlich 2/10 = 165,75 EURO monatlich Die Fotos zeigen ein Geschäftshaus in München, das die Apothekerversorgung Niedersachsen im Jahr 2002 erworben hat. APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ihre ANSPRECHPARTNER Berliner Allee Hannover Telefon 0511/ Fax 0511/ Internet Herr Mogwitz 0511/ Frau Albe 0511/ Frau Rösler Frau Börstling Frau Cornelius-Salge Herr Manthey Frau Nomrowski Herr Sebralla herbstwerbung, Hannover APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

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