APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
|
|
- Hella Sternberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 APOTHEKERVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ausgabe Januar /2003 inhalt: Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung Entwicklung des Mitgliederbestandes Jahresbilanz 2001 Geschäftsjahr 2002 Leistungsverbesserung ab Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen München Ingolstädter Straße Kapitalanlagestruktur Aufwand für Versorgungsleistungen Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union Riester-Rente Hypothekendarlehen Internet Beiträge ab APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
2 Sehr geehrtes Mitglied, mit dieser Broschüre informieren wir Sie über den von der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen festgestellten Jahresabschluss 2001 und die neuen Leistungen und Beiträge Sie finden zudem Aussagen zu den Themen: Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung, Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen und die Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union. Wie sicher sind Rentenanwartschaften in der Apothekerversorgung? Die Aktienkurse sind im Herbst d. J. weiter gefallen, zeitweise sogar unter 3000 Punkte im Deutschen Aktienindex (DAX). Die Kursgewinne der vergangenen fünf Jahre wurden komplett eingebüßt. Die jüngsten Turbulenzen bergen die Gefahr in sich, dass der Aktiencrash die Konjunkturerholung diesseits und jenseits des Atlantik zunichte macht. Nicht mehr beherrschbare Kettenreaktionen an den Finanzmärkten sind die Folge, Bankzusammenbrüche nicht mehr ausgeschlossen. Es herrscht eine pessimistische Grundstimmung. Das Ergebnis der Wahlen und die Belastungen, die den Bürgern konzeptionslos zugemutet werden, verstärken die negative Stimmungslage. Der erhoffte Wandel in der Wirtschaftspolitik, insbesondere das Aufbrechen der verkrusteten Arbeitsmarktstrukturen, bleibt aus. Ohne nachhaltige Verbesserung des Konjunkturklimas ist keine Konjunkturerholung in Sicht und können auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. Fazit: Eine anhaltende Rezession zeichnet sich immer deutlicher ab. Das unschöne Szenario wird verschärft durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen auf dem Arzneimittelsektor. Hiervon sind unsere Mitglieder die selbständig tätigen Apothekerinnen und Apotheker direkt, aber auch die Angestellten in öffentlichen Apotheken in einem Maße betroffen, das beispiellos ist im Gesundheitsbereich. Das Einfordern von Zwangsrabatten auf allen Handelsstufen führt zu einer Belastung der Apotheken, die in einem extremen Missverhältnis zur Situation der übrigen Leistungserbringer steht und die Hoffnung, dass der vorliegende Entwurf eines Vorschaltgesetzes noch auf ein erträgliches Maß gemildert werden kann, ist trügerisch angesichts des Wirkens der Umverteilungsideologen. Es ist nur allzu verständlich, wenn unsere Mitglieder fragen: 1. Wie geht es weiter in unserem Versorgungswerk? 2. Ist das notwendige Beitragsaufkommen nachhaltig gesichert? 3. Wie wirkt sich der anhaltende Aktiencrash aus? 4. Führen die reduzierten Renditen auf allen Kapitalanlagen zu Einbußen bei Renten und Rentenanwartschaften? Die erste Frage ist im Zusammenhang mit anderen Alterssicherungssystemen zu sehen, in erster Linie mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese finanziert sich bekanntlich nur durch Umlagen und kann sich nicht durch Zinserträge aus einem Kapitalstock entlasten. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft hat den Anstoß gegeben, eine zusätzliche staatlich geförderte private Altersvorsorge zu ermöglichen. Diese als Riester-Rente eingeführte kapitalgedeckte Anlageform weist bei allen Mängeln in 2 die richtige Richtung. Das entscheidende Stichwort ist die Kapitalbildung. Beispielsweise bewirkt ein realer Zinsertrag von nur 2 % auf ein vollgebildetes Deckungskapital, dass die Beiträge langfristig 50 % niedriger sein können als in einem Umlagesystem, das die gleichen Leistungen erbringen soll. Die Verlängerung der Lebenserwartung stellt die berufsständische Versorgung deshalb nicht vor besondere Probleme. Unser System ist zukunftstauglich, wenn ein gewisser Zugang junger Mitglieder gewährleistet ist. Diese Prämisse ist uneingeschränkt zu bejahen. An dieser Einschätzung ändern auch nichts die derzeitigen Schreckensszenarien mit Apothekenschließungen im zweistelligen Prozentbereich. Auch eine reduzierte Apothekenzahl benötigt einen Nachwuchs. Die rechnerischen Zugangszahlen in der Apothekerversorgung belaufen sich auf 75 neue Mitglieder jährlich. Tatsächlich betrug in der Vergangenheit der Zugang zwischen 250 und 300 neuen Mitgliedern. Es besteht mithin ein ausreichender Spielraum und eine Reserve, um den bisherigen Status auch unter geänderten Rahmenbedingungen der Berufsausübung beizubehalten. Die zweite Frage betrifft die Nachhaltigkeit des Beitragsaufkommens. Zweifellos wirken sich zurückgehende Gewinne im Apothekenbereich auf die Beitragsstruktur aus. Die Zahl der Selbständigen, die angesichts der auf 5.100,00/4.250,00 ansteigenden Beitragsbemessungsgrenze keine Höchstbeiträge zahlen, wird steigen. Es ist hier jedoch kein signifikanter Trend erkennbar. Auch wäre die erreichte Rentenanwartschaft der aktiven Mitglieder nicht in Frage gestellt. Der Umfang des Beitragsvolumens kann in geringeren Überschüssen seinen Niederschlag finden und damit den Dynamisie-
3 rungsfaktor beeinflussen, nicht jedoch den erreichten Status in Frage stellen. Die dritte Frage betrifft die Aktienkursentwicklung. Das Deckungskapital der Apothekerversorgung ist zu ca. 28 % in vier Aktien-Spezialfonds angelegt. Die Aktienanlage begann im Jahre 1986 mit der Auflage des ersten Fonds und wurde in den Folgejahren bis 1995 mit drei weiteren Fonds fortgesetzt. Der im Vergleich zu den meisten anderen Versorgungswerken relativ frühzeitige Aufbau eines Aktienvermögens hat den jetzigen Fall nicht verhindern, aber abfedern können. Noch Ende 2001 hatte die Apothekerversorgung keinerlei Abschreibungen auf das Aktienvermögen vornehmen müssen. Die neuerlichen Verluste, vor allem in den Monaten August und September, haben jetzt auch bei uns Abschreibungspositionen bewirkt. Ob und in welcher Höhe für 2002 Abschreibungen anfallen und auch realisiert werden, wird sich nach Vorlage der Bilanz im März nächsten Jahres entscheiden. Eine Notwendigkeit besteht nicht, denn der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des 341 b HGB eine Möglichkeit geschaffen, Abschreibungen unter bestimmten Umständen auszusetzen um abzuwarten, wie sich die Kurse weiter entwickeln. Abgesehen davon ist das derzeitige Kursniveau beherrschbar, es besteht kein Grund zur Besorgnis. Insbesondere ist die Situation nicht vergleichbar mit der Lebensversicherungsbranche. In vielen Gesellschaften mussten unter Inkaufnahme von Verlusten größere Aktienpositionen aufgegeben werden, um Liquidität zu schaffen. In dieser Situation befinden wir uns nicht. Auch in der weiteren Zukunft ist damit nicht zu rechnen. Die Verzinsung des Kapitals wird sich nicht auf dem zwei Jahrzehnte lang gewohnten Niveau von mehr als 7 % halten lassen. Im vergangenen Jahr ist die Durchschnittsrendite auf alle Kapitalanlagen auf 6,7 % zurückgegangen. Im laufenden Jahr ist nach dem Abschmelzen der stillen Reserven auf die Aktienanlagen mit einem Renditeniveau von 5 bis 6 % zu rechnen. Der Rechnungszins, d. h. die Kapitalrendite, die für die Rentenanwartschaft eines jeden Mitgliedes erforderlich ist, beträgt 4 %. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein Anlass zur Sorge besteht. Mitgliederstruktur 52,5 % 3,5 % 4,9 % Selbständige Pflichtmitglieder Mitglieder in Kinderbetreuungszeit Nichtselbständige Pflichtmitglieder Eingriffe in das System, eine Veränderung der Rentenformel bzw. eine Absenkung des Leistungsniveaus sind Stichworte, die in unseren Überlegungen nicht vorkommen. Entwicklung des Mitgliederbestandes Zum gehörten dem Versorgungswerk Mitglieder an. Wir haben 728 Rentenbezieher zu verzeichnen. Die Mitgliederzusammensetzung des Bestandes zeigt die untenstehende Grafik. 34,6% 4,5 % Beitragsfreie Mitglieder Freiwillige Mitglieder Die vierte Frage bewegt unsere Mitglieder, und zwar die jüngeren und älteren gleichermaßen in besonderem Maße: 3
4 Jahresbilanz 2001 AKTIVA I. Kapitalanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,27 2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen , ,49 3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen , ,54 4. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen Posten gehören , ,59 5. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei Kreditinstituten , ,43 Summe Kapitalanlagen , ,32 II. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Mitglieder , ,47 III. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,58 2,58 2. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten , ,92 3. Zins- und Mietforderungen , ,66 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände , ,42 Summe anderer Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,58 Bilanzsumme , PASSIVA I. Eigenkapital Gewinnrücklagen , ,47 II. Versicherungstechnische Rückstellungen 1. Deckungsrückstellung , ,01 2. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle , ,26 3. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen , ,64 III. Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Mitgliedern , ,32 IV. Andere Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , ,38 2. Sonstige Rückstellungen , ,28 V. Andere Verbindlichkeiten , ,96 VI. Rechnungsabgrenzungsposten , ,05 Bilanzsumme , ,37 4
5 Geschäftsjahr 2002 Das Beitragsaufkommen hat sich in den ersten drei Quartalen um 5,0 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum erhöht. An Versorgungsleistungen wurden 28,2 % ausgezahlt. Insgesamt haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanleger deutlich eingetrübt. Die Kapitalmarktzinsen für langfristige Ausleihungen verharrten auf niedrigem Niveau. An den Aktienmärkten ist es zu erheblichen Kursverlusten gekommen. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien war ein deutlicher Nachfragerückgang in kurzer Zeit zu verzeichnen. Die aus den Kapitalanlagen insgesamt erzielte Durchschnittsrendite wird daher voraussichtlich unter den Vorjahreswerten liegen. Leistungsverbesserung ab Die am laufenden Renten und Rentenanwartschaften werden ab um 2,0 % erhöht. Diese Mitteilung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber die Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen aufgegeben. Es hat am entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum eingeräumt, um die Ungleichbehandlung im System der Besteuerung der Alterssicherung zu beseitigen. Die Bundesregierung hat zur Beratung des Gesetzgebers eine Expertenkommission eingesetzt. Nach bisheriger Kenntnis 5 ihrer Arbeit beabsichtigt diese eine Empfehlung, die die steuerliche Behandlung von Altersaufwendungen und Altersbezügen für alle Rentensysteme beinhaltet. Es ist daher zu erwarten, dass auch die bisherige steuerrechtliche Behandlung der Beiträge und Renten für die berufsständischen Versorgungswerke neu geregelt wird. Nach geltendem Recht sind die Beiträge zum Versorgungswerk steuerabzugsfähige Sonderausgaben. Weil die Sonderausgaben bei fast allen Freiberuflern aber schon anderweitig ausgeschöpft sind, zahlen die selbständigen ihre Beiträge zur Apothekerversorgung Niedersachsen weitgehend aus versteuertem Einkommen. Die Renten sind dafür nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist um so höher, je früher die Rente in Anspruch genommen wird. Bei der Regelaltersrente ab vollendetem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 27 % der Rente, der der Einkommensteuer entsprechend dem individuellen Progressionstarif unterworfen ist. 73 % der Rente bleiben damit steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflage erteilt, dass keine doppelte Besteuerung von Rentenleistungen vorgenommen werden darf. Aus versteuertem Einkommen bezahlte Beitragsanteile dürfen beim späteren Rentenbezug nicht nochmals besteuert werden. Steuerfrei eingezahlte Beiträge führen jedoch zur späteren Steuerpflicht der daraus resultierenden Rente. Nach bisher bekannten Tendenzen beabsichtigt die Expertenkommission die Empfehlung, die wohl auch parteiübergreifend mehrheitsfähig sein dürfte, die so genannte nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Fraglich ist, ob das bisherige lohn- und einkommensteuerrechtliche System der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ausgebaut wird oder ob Vorsorgeaufwendungen wie Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können. Letzteres Modell dürfte auch für APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
6 die Freiberufler akzeptabel sein. In der aktiven Phase des Aufbaus der beruflichen Karriere und der Familiengründung würden Vorsorgeaufwendungen das steuerpflichtige Einkommen vermindern. In der Ruhegeldphase ist die dann stattfindende Besteuerung der Rentenbezüge nach individuellem Tarif wohl verkraftbar. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige Rentenbesteuerungssystem wegen ungerechtfertigter Begünstigung der Rentner verworfen, weil die Renten sich nicht nur aus dem steuerpflichtigen Arbeitnehmeranteil, sondern auch aus dem steuerfreien Arbeitgeberanteil und dem ebenfalls steuerfreien Bundeszuschuss zusammensetzen. Berufsständische Versorgungswerke erhalten für ihre Mitglieder keinen Bundeszuschuss. Die selbständigen Mitglieder erhalten zusätzlich auch keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil. Deshalb ist für diesen Personenkreis für eine lange Übergangsphase eine steuerliche Sonderbehandlung der Rentenbezüge erforderlich. Tätigkeit (also ohne steuerfreien Arbeitgeberbeitrag) ausgeübt wird. Wir haben begründete Hoffnung, dass die dargestellten Besonderheiten bei der Kapitalanlagestruktur Das Schaubild zeigt die Aufteilung des Vermögens nach Anlagearten per ,54 % 8,83 % Anteile an Rentenfonds Anteile an Aktienfonds Fest- und Termingelder Grundbesitz und Immobilienfonds zukünftigen Besteuerung der Renten aus der berufsständischen Versorgung berücksichtigt werden. 29,67 % 0,32 % 37,49 % Hypotheken Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen Festverzinsliche Wertpapiere 8,31 % 4,84 % Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die von der Expertenkommission zu den Besonderheiten unseres Systems befragt worden ist, hat Modellrechnungen vorgenommen, um festzustellen, welche Beiträge unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeld aus versteuerten und welche aus unversteuerten Mitteln bestritten werden. Für die für unsere Mitglieder typischen gemischten Erwerbsbiographien werden Durchschnittsaussagen erwartet, wie lange ein nicht sein gesamtes Arbeitsleben abhängig Beschäftigter üblicherweise in einem Anstellungsverhältnis (also mit steuerfreien Arbeitgeberanteilen) tätig ist und wie lange im Durchschnitt eine selbständige Aufwand für Versorgungsleistungen Der Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen betrug im Jahr EUR. Die prozentuale Aufteilung ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt. 10,5 % 15,0 % Altersrenten Hinterbliebenenrenten BU-Renten 74,5 % 6
7 Koordinierung der berufsständischen Versorgungswerke mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungen in der Europäischen Union Innerhalb der Europäischen Union sind die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedsstaaten seit 1971 durch die Verordnung 1408/71 EWG koordiniert. Die berufsständischen Versorgungswerke sind bislang davon ausgenommen, weil es vergleichbare Rentenversicherungssysteme in der Europäischen Union kaum gibt. Nach der Wirtschafts- und Währungsunion wird auch die Union im Sozialraum Europa verstärkt. Die berufsständischen Versorgungswerke können und wollen sich nicht länger der europäischen Koordinierung mit anderen gesetzlichen Rentenversicherungssystemen entziehen. Damit werden für Migranten (innerhalb der EU wandernde angestellte oder selbständige Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke) neue Regeln eintreten. Das System der europäischen Koordinierung bedeutet Pflichtmitgliedschaft im jeweiligen Pflichtsystem des EU- Mitgliedsstaates, in dem der Beruf ausgeübt wird. Bei Eintritt des Versorgungsfalles werden die im jeweiligen System erworbenen Rentenanrechte ratierlich nach Maßgabe der einzelnen Mitgliedsphasen gewährt (pro rata temporis). In diesem Zusammenhang wird erwogen, die bisherige Höchstaltersgrenze zum Beitritt ins berufsständischen Versorgungswerk von 45 Jahren für die Zukunft wegfallen zu lassen, um dem Vorwurf eventueller europarechtswidriger Freizügigkeitsbeschränkung für Migranten vorzubeugen. Auch weitere innerdeutsche Änderungen könnte die europäische Koordinierung zur Folge haben: Das europäische Modell der grundsätzlichen Pflichtmitgliedschaft im jeweils für die Berufsausübung zuständigen Versorgungswerk und der ratierlichen Rentenberechnung könnte auch das zukünftige Muster für innerdeutsche Migration werden. Das bisherige Wahlrecht zwischen Beibehaltung der Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk und Befreiung im neu zuständigen oder Überleitung der Versorgungsabgaben vom alten auf das neue Werk wird Einschränkungen erfahren. Auch wird die bei der Rentenberechnung bisher gewährte zusätzliche Anrechnung von Grundjahren als Versicherungszeit überdacht, damit nicht zu Lasten der letzten Versichertengemeinschaft das Mitglied nur in diesem Versorgungswerk die vollen Grundjahre angerechnet erhält, ohne dort dafür Beiträge entrichtet zu haben. Dies wird Auswirkungen auf die bisher angewendete Rentenformel haben. Dabei werden die bisherigen Besitzstände selbstverständlich gewahrt bleiben. Vorläufige versicherungsmathematische Modelle kompensieren die Abschaffung der 45-Jahresgrenze und der anrechnungsfähigen Grundjahre dadurch, dass zukünftig eine lebensaltersentsprechende oder eintrittsaltersentsprechende Bewertung der jährlichen Beitragszahlungen vorgenommen wird. Einzelheiten der zu erwartenden Anpassungen stehen derzeit noch nicht fest. Diese Information dient der Vorbereitung unserer Mitglieder auf künftige Veränderungen unter Wahrung bisher erworbener Anrechte. Konkrete Aussagen über die satzungsmäßigen Auswirkungen werden rechtzeitig nach aktueller Situation getroffen werden. Riester-Rente Wir weisen darauf hin, dass alle selbständigen und die von der BfA befreiten Mitglieder vom förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente ausgeschlossen sind. Unsere Versicherten können also, auch wenn sie es wollten, von der steuergeförderten ergänzenden Altersvorsorge keinen Gebrauch machen. Einzige Möglichkeit, die Förderung in Anspruch zu nehmen besteht, wenn der Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis zählt. Hypothekendarlehen Die Apothekerversorgung vergibt langfristige Hypothekendarlehen für Wohn- und Geschäftsimmobilien. In Betracht kommt die Finanzierung von Immobilien bei Kauf, Bau und Ausbau sowie Umfinanzierung bis jeweils 60% des Beleihungswertes, der durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Mindestdarlehenssumme beträgt EURO. Fordern Sie bitte aktuelle Konditionen und Antragsunterlagen an unter der Telefon-Nr. 0511/ und per Fax unter 0511/ Sie können die Unterlagen auch über die Internet- Adresse der Ärzteversorgung Niedersachsen anfordern. Internet Ab Januar 2003 stellen wir Ihnen im Internet eine verbesserte Anforderung einer Rentenhochrechnung zur Verfügung. Zusätzlich zu der Möglichkeit, auf telefonische oder schriftliche Anfrage die aktuelle Rentenanwartschaftshöhe zu erfahren, bieten wir dann die individuelle und direkte Anforderung einer Rentenhochrechnung über Internet an. Sie können dabei zwischen verschiedenen Varianten wählen. Soweit Sie noch nicht entschieden haben mit welchem Alter Sie Rente beziehen möchten, ermöglichen wir die Angabe zwei verschiedener Lebensalter. Ebenso haben Sie die Wahl zwischen drei 7 APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
8 unterschiedlichen Beitragshöhen. Unter Berücksichtigung der von Ihnen genannten Zeitpunkte (Lebensalter) und der unterschiedlichen Beitragshöhen wird die Rente individuell für Sie berechnet. Per können Sie Ihre individuelle Anforderung dann direkt an die Apothekerversorgung senden. Der E- Mail Eingang wird zu Ihrer Sicherheit von uns bestätigt. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann per Post Ihre gewünschten Berechnungen. Zur leichteren Auffindbarkeit gehen Sie bitte wie folgt vor. Unter wählen Sie bitte auf der Startseite die Verzweigung Mitglieder/Beiträge. Auf der dann folgenden Seite finden Sie in der linken Spalte unter dem Taschenrechnersymbol die Möglichkeit zur Anforderung einer Rentenhochrechnung für Mitglieder, das Sie bitte anwählen. Es erscheint dann die entsprechende Maske, in der Sie bitte zunächst Mitgliedsnummer und Namen angeben. Sie haben dann, wie bereits geschildert, die Wahl zwischen verschiedenen Lebensaltersstufen und Beitragshöhen. Über das Anklicken des Buttons Abschicken erhalten wir dann die notwendigen Informationen um die individuelle Rentenhochrechnung durchzuführen, die wir Ihnen umgehend zukommen lassen. Diese Servicesteigerung steht allen Mitgliedern zur Verfügung und ermöglicht eine sehr zeitnahe Anforderung über das Internet insbesondere auch außerhalb unserer Geschäftszeiten. Für Anregungen sind wir dankbar. Ihre ergänzenden Wünsche nehmen wir zum Beispiel auch über das ebenfalls im Internet abrufbare Kontaktformular für Mitglieder gern entgegen. Beiträge ab Beitragsbemessungsgrenzen alte Bundesländer 5.100,00 EURO neue Bundesländer 4.250,00 EURO Der Beitragssatz beträgt 19,5 % Folgende Beiträge ergeben sich: für die alten Bundesländer: 13/10 = 1.292,85 EURO monatlich 10/10 = 994,50 EURO monatlich 2/10 = 198,90 EURO monatlich für die neuen Bundesländer: 13/10 = 1.077,38 EURO monatlich 10/10 = 828,75 EURO monatlich 2/10 = 165,75 EURO monatlich Die Fotos zeigen ein Geschäftshaus in München, das die Apothekerversorgung Niedersachsen im Jahr 2002 erworben hat. APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ihre ANSPRECHPARTNER Berliner Allee Hannover Telefon 0511/ Fax 0511/ Internet Herr Mogwitz 0511/ Frau Albe 0511/ Frau Rösler Frau Börstling Frau Cornelius-Salge Herr Manthey Frau Nomrowski Herr Sebralla herbstwerbung, Hannover APOTHEKERVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
TIERÄRZTEVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
TIERÄRZTEVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer Ausgabe Januar 2003 01/2003 inhalt: Bürohaus, Neubau München Lindwurmstraße Entwicklung des Mitgliederbestandes Beiträge ab 01.01.2003 Jahresbilanz
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrÄRZTEVERSORGUNG SACHSEN-ANHALT
ÄRZTEVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer Ausgabe Januar 2003 01/2003 inhalt: Jahresbilanz zum 31.12.2001 Entwicklung des Mitgliederbestandes zum 31.10.2002 Beitragsentwicklung 2003 Hinweise
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrÄRZTEVERSORGUNG NIEDERSACHSEN
ÄRZTEVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer ÄRZTEVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ausgabe Januar 2003 01/2003 inhalt: Bürogebäude Berlin, Am Salzufer (Computersimulation) Entwicklung des Mitgliederbestandes
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
MehrÄRZTEVERSORGUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN
ÄRZTEVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer ÄRZTEVERSORGUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN Ausgabe Januar 2003 01/2003 inhalt: Büro- und Geschäftshaus Rostock, August-Bebel-Straße Jahresbilanz zum 31.12.2001
MehrIngenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrWas ist meine Pensionszusage noch wert?
Was ist meine Pensionszusage noch wert? Referenten: StB Gerhard Bauer StB Christina Lauterbach 05.07.2006 1 Wie kann ich meine finanzielle Situation im Alter beeinflussen? Ich ziehe in eine Sozialwohnung
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrRentenund. Versorgungslücke
Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrStBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1
StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1 Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts StBV Lagebericht
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrPersönliche Auswertung zur Altersversorgung
Persönliche Auswertung zur Altersversorgung wurde erstellt am 05.01.2015 für und Sabine Testkunde Worum geht es in Ihrer persönlichen Auswertung zur Altersversorgung Die Auswertung befasst sich, neben
MehrVorwort. Inhalt. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Bosch Vorsorge Plan Bosch Vorsorge Plan 2 Vorwort Christoph Kübel Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Robert Bosch GmbH Inhalt Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 3 Bosch Vorsorge Plan es ist heute
MehrGezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.
Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,
MehrNordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter
Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013 Nordrheinische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner fürs Alter berufsständische Versorgung seit 1959 Aktuelles zur Alters, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung
MehrFür die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrFallbeschreibung: Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung
Seite 1 Fallbeschreibung: Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung Copyright by: Instrumenta GmbH Alle Rechte vorbehalten. Seite 2 Der Fall: Ihr 44jähriger Mandant ohne Familie hat eine
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrZusatztipps mit Zukunftspotenzial.
113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen
Mehr- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrNagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand
Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele
MehrSparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.
SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig
MehrSysteme der Alterssicherung überblicken
Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten
Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in
MehrHerrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin
Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrInformation über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL
Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation
MehrÜ b e r l e i t u n g s a b k o m m en
Seite 1 von 5 Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en 1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen
MehrDie Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen
Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite
MehrFinanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt
Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.
MehrGenerationengerechtigkeit
Private Altersvorsorge ist generationengerecht Dr. Gerhard Rupprecht Berlin, 18.02.2004 Generationengerechtigkeit Fazit aus der psychonomics-studie Jüngere: Wie zufrieden meinen Sie, werden Sie mit dem,
MehrVersicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)
Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrDatenerhebungsbogen Altersversorgung für die Rentenphase
Datenerhebungsbogen Altersversorgung für die Rentenphase Kunde/Interessent: Überblick über bestehende Anwartschaften Person 1 Person 2 Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung ja nein ja nein im Alter
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrAuf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der
Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrAlterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
- 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrAnwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG
Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrSteuerfalle im Alter?
Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrWir denken an Sie. Jahr für Jahr!
Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter
MehrAnlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife
Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite
MehrAltersvorsorge-Check.de Renten- und Altersvorsorge Analyse und Planung. Altersvorsorge-Planung. für. Max Mustermann 02.07.2004
Altersvorsorge-Planung für Max Mustermann 02.07.2004 Sie wurden beraten durch: Michael Schmidt 1. Warum private Altersversorgung? 2. Wie viel Rente brauchen Sie im Alter? 3. Was haben Sie bereits für Ihre
MehrDer Dreiklang der Altersvorsorge
Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
Mehr