ARBEITNEHMERENTSENDUNG VORSCHRIFTEN FÜR ITALIEN MAG. CORNELIA RENNER, AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER PADUA, 18. APRIL 2018

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1 ARBEITNEHMERENTSENDUNG VORSCHRIFTEN FÜR ITALIEN MAG. CORNELIA RENNER, AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER PADUA, 18. APRIL 2018

2 1. RECHTLICHER RAHMEN 2

3 Rechtlicher Rahmen ALLGEMEINES Definition Arbeitnehmer werden zur Ausführung einer Dienstleistung vorübergehend zu einem Auftraggeber (Privatperson oder Unternehmer) / in eine Niederlassung in Italien entsandt Anlassfälle sind z.b. Verträge mit einem ital. Auftraggeber Entsendungen innerhalb einer Unternehmensgruppe Kabotagefahrten Betroffen sind NEU Unternehmen, die Mitarbeiter entsenden Personalleasingagenturen Transportunternehmen NEU 3

4 Rechtlicher Rahmen FAQs Fallen auch Reparatur- und Serviceleistungen oder Abnahmeleistungen unter die Entsendebestimmungen? Der Einsatz von Mitarbeitern für die Montage, Installation, Inbetriebsetzung, Wartung, Reparatur von Maschinen, Anlagen, Gütern, Programmen usw. gilt als Entsendung. Und Geschäftsbesprechungen bzw. Kundenbesuche? Geschäftsgespräche sind von der Entsenderichtlinie ausgenommen (siehe Präsentation von Hrn. Dr. Flader). Der Aufbau und die Betreuung des firmeneigenen Messestandes? Diese Tätigkeiten fallen nicht unter die Entsenderichtlinie. Die Verkaufstätigkeit auf Märkten durch Mitarbeiter? Es gelten die Entsendevorschriften. 4

5 Rechtlicher Rahmen ALLGEMEINES Dauer Maximal 24 Monate Sozialversicherungsrecht Bis zu 24 Monaten gilt österr. Sozialversicherungsrecht Lohnsteuerpflicht 183-Tage-Regelung laut DBA: Wenn sich der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Italien aufhält, fallen in Italien Lohnsteuern an Bauarbeiterkasse Abkommen Italien - Österreich über Beitragszahlungen Entsendungen im Baubereich bei der BUAK melden! 5

6 Rechtlicher Rahmen FAQs Was passiert nach Ablauf der 24 Monate? Die entsandte Person muss in Italien sozialversichert werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Sozialministeriums vor. Die 24-Monate-Frist kann nicht ausgeschöpft und mit einer Unterbrechung wieder von vorne begonnen werden. Ein entsandter Mitarbeiter kann nicht nach 24 Monaten durch einen anderen Mitarbeiter abgelöst werden. Gelten die Entsendevorschriften ab dem ersten Tag? Die Vorschriften sind ab dem ersten Tag einzuhalten und auch wenn der Einsatz nur wenige Stunden dauert. 6

7 Rechtlicher Rahmen ALLGEMEINES Arbeitsrecht Beibehaltung des österr. Arbeitsvertrags Beachtung der ital. Mindestbeschäftigungsbedingungen, z.b. Arbeitszeiten: 40 Stunden/Woche Ruhezeiten: 11 Stunden/Tag; Stunden/Woche Urlaub: 4 Wochen Entlohnung laut Kollektivverträgen Mindestlöhne für Bau, Metall und Transport: siehe Entsendungsportal Einhaltung der ital. Sicherheitsbestimmungen 7

8 2. NEUE VERPFLICHTUNGEN 8

9 Neue Verpflichtungen VERPFLICHTUNGEN LAUT GVD 136/2016 Seit Übermittlung einer Entsendungsmeldung Bereitstellung von übersetzen Arbeits-/Lohnunterlagen Ernennung von Bezugspersonen mit Anschrift in Italien 9

10 Neue Verpflichtungen - Entsendungsmeldung ENTSENDUNGSMELDUNG Übermittlung bis 24 Uhr des Tages vor Entsendungsbeginn Elektronisch über das Internetportal CLICLAVORO Angaben in der Meldung: Unternehmensdaten, Rechtsvertreter der österr. Firma Gewerbeberechtigung Personalbereitsteller Daten von Bezugspersonen mit Anschrift in Italien Informationen zum ital. Auftraggeber Ort + Dauer der Entsendung, entsandte Arbeitnehmer Rechtzeitig Daten einholen: z.b. Umsatzsteuernummer Auftraggeber; Steuernummer-Geburtsort-Geburtsdatum Rechtsvertreter des Auftraggebers; Steuernummer- Geburtsort-Geburtsdatum-Anschrift Bezugspersonen 10

11 Neue Verpflichtungen - Entsendungsmeldung ENTSENDUNGSMELDUNG KABOTAGE Elektronisch über das Internetportal CLICLAVORO Übermittlung bis 24 Uhr des Tages vor der ersten Fahrt Inhalte der Meldung: Unternehmensdaten, Rechtsvertreter der österr. Firma Daten von Kontaktpersonen in Italien Dauer Entsendungsbeginn: Datum der ersten Kabotagefahrt Entsendungsende: Datum der letzten Kabotagefahrt Daten der Arbeitnehmer Kopie der Meldung im Fahrzeug mitführen! 11

12 PORTAL CLICLAVORO FÜR REGISTRIERUNG UND MELDUNG

13 Neue Verpflichtungen - Entsendungsmeldung FAQs Gibt es Alternativen zur Übermittlung der Meldung über CLICLAVORO? Nein. Sind nachträgliche Meldungen möglich? Nur wenn die Entsendungsmeldung auf Grund nachweislicher technischer Probleme von CLICLAVORO nicht rechtzeitig übermittelt werden konnte. Wenn Arbeitnehmer immer wieder zum selben Auftraggeber entsandt werden, kann nur eine Meldung für den gesamten Zeitraum verfasst werden? In einer Entsendungsmeldung können mehrere Entsendungen mit den jeweiligen Daten für Beginn und Ende sowie die jeweils entsandten Arbeitnehmer eingetragen werden. Es darf nicht nur ein Gesamtzeitraum angeführt werden. 13

14 Neue Verpflichtungen - Entsendungsmeldung FAQs Können Daten nach erfolgter Übermittlung geändert werden? Bestimmte Daten wie die Dauer der Entsendung können mittels Änderungsmeldung auch während der Entsendung korrigiert werden. Wenn sich grundlegende Daten (z.b. entsandte Arbeitnehmer, Auftraggeber,) ändern, muss vor Entsendungsbeginn eine Stornierungsmeldung verfasst werden. 14

15 Neue Verpflichtungen - Dokumente BEREITSTELLUNG VON UNTERLAGEN Auf Italienisch übersetzt (Ausnahme: Provinz Bozen): Arbeitsvertrag oder Anstellungsschreiben Gehaltsabrechnungen Arbeitszeitnachweise für Aufenthalt in Italien Belege über Lohnauszahlungen Anmeldung des Arbeitnehmers bei den österr. Behörden Formular A1 (nicht zu übersetzen) Aufbewahrung am Entsendungsort bzw. durch Bezugsperson in Italien während der Entsendung und in den folgenden 2 Jahren Bei Kabotagefahrten Hinterlegung bei der Bezugsperson 15

16 Neue Verpflichtungen - Dokumente FAQs Müssen alle Unterlagen übersetzt werden? Für die Autonome Provinz Bozen ist keine Übersetzung notwendig. Das A1-Formular ist nicht zu übersetzen. Die Gehaltsabrechnung muss übersetzt werden (z.b. Übertragung in ein Excel-File). Die Übersetzung des Arbeitsvertrags muss zumindest spezifische Pflichtdaten enthalten, nicht den gesamten Text. A1-Formular rechtzeitig beantragen! 16

17 Neue Verpflichtungen - Bezugspersonen ERNENNUNG VON BEZUGSPERSONEN 2 Bezugspersonen mit Anschrift in Italien Bezugsperson für Dokumente/Schriftverkehr Aufbewahrung der Arbeits- und Lohnunterlagen Schnittstelle zu den lokalen Behörden Kontaktperson für lokale Sozialpartner Vertritt das Unternehmen bei eventuellen Verhandlungen über gewerkschaftliche Betriebsabkommen (z.b. Lohnerhöhungen, Prämien) Nennung in der Entsendungsmeldung 17

18 Neue Verpflichtungen - Bezugspersonen FAQs Kann die Bezugsperson für Dokumente und die Bezugsperson für die Sozialpartner dieselbe Person sein? Ja. Wer könnte diese Funktionen wahrnehmen? Der Kunde (wird nur selten gewählt). Ein Vertreter der italienischen Niederlassung. Ein Vertriebspartner. Ein lokaler Anwalt, Steuer- oder Arbeitsrechtsberater. Wir stellen Ihnen gerne die Kontaktdaten von Arbeitsrechtsberatern in Südtirol zur Verfügung. 18

19 3. DRITTSTAATENANGEHÖRIGE 19

20 Drittstaatenangehörige MELDEVERFAHREN Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten benötigen in Italien Aufenthaltsgenehmigung und Visum Arbeitsgenehmigung - Erteilung ist abhängig von Einwanderungskontingenten Ausnahmefälle Z.B. bei Werkverträgen, konzerninternen Entsendungen Keine Arbeitsgenehmigung notwendig Vereinfachtes Meldeverfahren Weitere Informationen unter 20

21 4. ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG 21

22 Arbeitskräfteüberlassung ENTSENDUNG - ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG Entsendung von Leiharbeitnehmern Eine österr. Firma entsendet von einer Agentur in Österreich überlassene Arbeitnehmer: Beachtung der allgemeinen Entsendungsbestimmungen Arbeitskräfteüberlassung an ein ital. Unternehmen Möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Erfüllung der ital. gesetzlichen Mindestanforderungen Eintragung im ital. Personalleasingfirmen-Register Mindestanforderungen müssen auch bei gelegentlichen grenzüberschreitenden Personalüberlassungen erfüllt und nachgewiesen werden 22

23 Arbeitskräfteüberlassung FAQs Entsendung von Leiharbeitsnehmern - wer ist für die Einhaltung der Entsendeverpflichtungen verantwortlich? Die Agentur oder das entsendende Unternehmen? Entsendungsmeldung durch das entsendende Unternehmen (Agentur stellt die Daten der Arbeitnehmer zur Verfügung). Arbeits- und Lohnunterlagen müssen dem entsendenden Unternehmen durch die Agentur übermittelt werden. Hinterlegung der Unterlagen bei der Bezugsperson in Italien durch das entsendende Unternehmen. Personalbereitstellungsvertrag für eventuelle Kontrollen bereithalten! 23

24 5. BEHÖRDLICHE KONTROLLEN 24

25 Behördliche Kontrollen KONTROLLSCHWERPUNKTE Daten und Aktivitäten des entsendenden Unternehmens Dauer der Entsendung korrekte Einstellung bzw. Anmeldung, Entlohnung, Sozialversicherung der Arbeitskräfte Arbeitszeiten Arbeitssicherheit Echtheit der (Werk)Verträge Zulässigkeit einer eventuellen Personalbereitstellung Lenk- und Ruhezeiten im Transportwesen 25

26 Behördliche Kontrollen BEREITZUSTELLENDE UNTERLAGEN Handelsregisterauszug, Gewerbeberechtigung entsendungsrelevanter Vertrag die o.g. Arbeits- und Lohnunterlagen Personalausweise Aufenthaltsgenehmigungen für Drittstaatenangehörige eventuelle Eintragung bei der Bauarbeiterkasse eventuell Fahrtenschreiber Rechnungen sicherheitsbezogene Unterlagen (v.a. bei Bautätigkeiten) usw. 26

27 Behördliche Kontrollen STRAFMASSNAHMEN Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht: 150 bis 500 pro entsandtem Arbeitnehmer (bis maximal ) Geldstrafen, wenn übersetzte Dokumente fehlen: 500 bis pro entsandtem Arbeitnehmer (bis maximal ) Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Ernennungspflicht von Bezugspersonen: bis Strafen auch für nicht authentische Entsendungen 27

28 Behördliche Kontrollen NICHT AUTHENTISCHE ENTSENDUNGEN Überlassung eines entsandten AN an einen anderen AG Weiterentsendung des entsandten AN in einen dritten Staat Zurückentsendungen Nachbesetzung eines AN nach abgelaufener Entsendung Einstellung in einem dritten Staat zwecks Entsendung Entsendung ohne organische Bindung an Entsender Fiktive Organisation des Entsenders im Herkunftsland Personalbereitstellung ohne Voraussetzungen 28

29 Behördliche Kontrollen ARBEITSSICHERHEIT In Bezug auf die Arbeitssicherheit sind die vor Ort (Italien) geltenden Bestimmungen einzuhalten. Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte, Arbeitnehmer, bestimmte Maschinenführer, Verantwortliche der betrieblichen Arbeitssicherheit benötigen in Italien Ausbildungskurse, für welche Mindestinhalte und eine Mindestdauer vorgesehen sind. In Italien müssen die sicherheitstechnischen Ausbildungskurse periodisch in der Regel alle fünf Jahre aufgefrischt werden (Besuch von Auffrischungskursen mit bestimmter Mindestdauer). 29

30 Sonderfälle ENTSENDEFORMALITÄTEN ZU BEACHTEN? Die Entsendungsmeldung und die übrigen Formalitäten sind auch verpflichtend bei: Kurzzeitigem grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz Grenzüberschreitendem Lehrlingsaustausch Installation oder Reparatur gelieferter Maschinen und Anlagen Busreisen mit Zu- und Ausstieg im Staatsgebiet Keine Entsendungsmeldung ist notwendig bei: Arbeitseinsätzen von Selbständigen Geschäftsreisen (Kundenkontakt, Vorstellung von Produkten) Ausstellungen, Messebesuch 30

31 VERANSTALTUNG ZU/IN ITALIEN WIRTSCHAFTSMISSION HAFEN TRIEST 23./24. MAI WEBINARE: Trends und Entwicklung in ital. Landwirtschaft MAI Etikettierung von Lebensmittel, Getränken und dgl JUNI Geschäftsabwicklung in IT vom Vertrag bis Zahlungseingang JUNI 31

32 Über Ihre Fragen freuen wir uns! Gregor Postl Wirtschaftsdelegierter Sieghart Flader Arbeitsinspektorat Cornelia Renner Marketing Officer Autonome Provinz Bozen Südtirol AussenwirtschaftsCenter Padua Abteilung Arbeit T T E padua@wko.at E arbeitsinspektorat@provinz.bz.it W wko.at/aussenwirtschaft/it W 32

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