Workshop Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich

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1 deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich Saarbrücken, 2017/01

2 2 Gliederung Begriff Vertreter / Informationen Fall 1 Entsendung > = 1 Monat Abrechnung: benötigte Info s Fall 2 Entsendung <= 1 Monat Sonstige Punkte Auswirkungen von SIPSI Weiterführende Informationen

3 3 Begriff Wann haben wir Arbeitnehmerentsendung? Unternehmen muss wesentliche Tätigkeiten im Herkunftsland ausführen und nicht nur Verwaltungstätigkeiten

4 4 Begriff 4 Fälle: Erbbringung einer Dienstleistung: Gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeiten Konzerninterne Mobilität: Überlassung von Mitarbeitern zwischen Unternehmen eines Konzerns oder Betriebstätten ein und desselben Unternehmens Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen von Zeitarbeit Erledigung einer Aufgabe für eigene Rechnung: Unternehmer mit Firmensitz im Ausland (D) liefert mit eigenem LKW Ware die im Geschäft in D gekauft wurde nach Frankreich an Privat aus

5 5 Vertreter / Informationen Kopie Beauftragung durch den deutschen Arbeitgeber (Anl. 1 und 2) Entsendung < 1 Monat: Nachweis über die Zahlung des Mindestlohnes Bei Entsendung >1 Monat: Lohnabrechnung aus der sich folgende Informationen ergeben müssen: Grundlohn sowie Zuschläge für Überstunden (Thema Mindestlohn) Arbeitszeitraum und Arbeitsstunden, für die der Lohn bezahlt wurde, wobei bei den Arbeitsstunden zu unterscheiden ist, welche zum Normalsatz und welche mit Zuschlägen bezahlt werden Urlaubs- Feiertage und die damit zusammenhängende Bezahlung GGF Bedingungen des Urlaubskassenverfahrens (caisse congés payés /SOKA BAU)

6 6 Vertreter / Informationen Bezeichnung des auf den Arbeitnehmer anwendb. Tarifvertrags (Anlage 3) Unterlagen, die die Zahlung des Lohnes nachweisen Arbeitsrapport, aus dem der Beginn und das Ende des Arbeit sowie die Tagesarbeitszeit eines Jeden Arbeitnehmers hervorgeht Arbeitsvertrag, aus dem insbesondere hervorgeht, wo er AN eingestellt wurde Nachweis über die Anzahl der ausgeführten Verträge und die Höhe des Umsatzes des Arbeitgebers in seinem Heimatland und in Frankreich Arbeitsmedizinische Bescheinigung A1 Nachweis der Sozialversicherung im Ausland Alle Unterlagen sollten in die französische Sprache übersetzt sein

7 7 Fall 1 Entsendung >= 1 M Allgemeine Angaben Fa. Mustermandant entsendet Arbeitnehmer für 2 Monate nach Frankreich, Metz Tätigkeit: Abfallwirtschaft In SIPSI wurde der Tätigkeitsort, Arbeitsbeginn und voraussichtliches -ende wie auch die täglichen Arbeitsstunden gemeldet.

8 8 Abrechnung: benötigte Infos Zuordnung zu dem französischen Pflicht-Tarifvertrag Convention collective nationale des activités du déchet, Einstufung des Arbeitnehmers im Unternehmen Assistant du responsable d exploitation du centre de tri, statut non cadre Non-cadre, Niveau 3, Position 1, coefficient 114 Cadre Arbeitszeit: Stundenzettel des Arbeitnehmers lt. Muster (Anl.4) Stundenlohnsatz bzw. Monatslohn Mindestlohn

9 9 1.a. Fall Max Mustermann (Anl.5) Wird im Januar und Februar nach Frankreich entsandt Er bezieht einen Festlohn bei einer 40h-Woche von mtl. 2080,00 Durchschnittliche Stunden /Monat = 173,33h 40h x4,33 Wochen (52Wo/12Mon) In Frankreich betragen die tarifliche Normalstunden/Mon 151,67h 35h x 4,33 Wochen (52Wo/12Mon) Während der Entsendung leistet der AN an Überstunden 21,66h Für die Überstunden (nach frz. Recht) muss auch der Überstundenzuschlag gezahlt werden Auf der Verdienstabrechnung muss auch der Zeitraum der Entsendung angegeben sein. Lohnsteuerpflicht besteht in D, da nicht mehr als 183 Tage im Ausland tätig.

10 10 1.b. Fall Heinz Mustermann (Anl.6) Wie Fall 1a. jedoch Abrechnung nach Stundenlohn 22 zu zahlende Tage, à 8 h = 176,00 h Inkl. 2 Feiertage in Frankreich, die mit 8 h bezahlt werden, jedoch nicht gearbeitet wurden Auf Basis wöchentlicher Arbeitszeit in Fr 22 zu zahlende Tage x 7 h 155,00 h Überstunden 21,00 h Diese müssen entsprechend dem tarifl. Zuschlag für Überstunden (hier 25 %) bezahlt werden.

11 11 Fall 2: Beispiel Lohnabrechnung <= 1 M Allgemeine Angaben Wie Fall 1, jedoch entsendet das Unternehmen 1 Arbeitnehmer für 1 Woche ( ) nach Frankreich Fall 2.a. Fritz Mustermann (Anl. 7) Der Arbeitnehmer erhält eine Festlohnvergütung i. H. v ,00 /Mon Hier wird die gleiche Berechnung wie in Fall 1a angewandt, jedoch anteilig für 1 Woche Überstunden Monat: 21,66 / 4,33 = 5,00 Vergütung der Überstunden mit entsprechenden Überstundenzuschlag

12 12 Fall 2: Beispiel Lohnabrechnung <= 1 M Fall 2.b. Ede Mustermann (Anl. 8) Wie 2.a, jedoch Vergütung nach Stunden Stunden Januar 176 h 22 zu zahlende Tage, Basisstunden in Frankreich 22 x 7 = 154 h Überstunden Monat November 22 h dividiert durch 4,33 = Überstunden während Entsendung 5 h

13 13 Fall 2: Beispiel Lohnabrechnung <= 1 M Fall 2.c. Theo Mustermann (Anl.8a) Der Arbeitnehmer wird nur für 1 Tag nach Frankreich entsandt, er arbeitet an diesem Tag 10 Stunden (seine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stdn.) Es müssen keine Überstundenzuschläge gezahlt werden Ausnahme: An einem Tag dürfen bis zu 10 Stdn. gearbeitet werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stdn. nicht überschritten wird

14 14 Sonstige Punkte Urlaubskasse Arbeitsmedizin (Anl. 9) Unterlagen, die die Zahlung des Lohnes nachweisen Arbeitsvertrag, aus dem insbesondere hervorgeht, wo er AN eingestellt wurde Nachweis über die Anzahl der ausgeführten Verträge und die Höhe des Umsatzes des Arbeitgebers in seinem Heimatland und in Frankreich A1 Nachweis der Sozialversicherung im Ausland

15 15 Auswirkungen von Sipsi Meldungen Mitarbeiter Einkommensteuer Siehe separate Seite Sozialversicherung Siehe Anlage Unternehmen Umsatzsteuer bei Dienstleistungen Siehe separate Seite Ertragsteuern Siehe separate Seite Fazit: Warum Sipsi sorgfältig bearbeitet werden sollte: big data

16 16 Einkommensteuer Mitarbeiter: Frage: in welchem Land geschuldet D oder F Antwort: DBA Deutschland Frankreich 13 (Anl.10) Grundfall: Tätigkeitsstaat Ausnahmen: 183 Tage Regelung Regel Ausnahme zur Regel Grenzgänger Regelung Regel Ausnahme zur Regel

17 17 IHK Entsendung 2016/11 Copyright 2016 by Bieber Audit & Global Solutions GmbH, Saarbrücken (Germany) Sozialversicherung AN ja Recht Wohnstaat Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit Beschäftigung in mehreren EU-Staaten Ein Arbeitgeber Wesentlicher Teil (25%) der Tätigkeit im Wohnsitzstaat nein Recht Sitz des Arbeitgebers Mehrere Arbeitgeber ja Recht Wohnstaat Arbeitnehmer ja Recht Wohnstaat Arbeitnehmer Mit Sitz in mehreren EU Staaten nein Wesentlicher Teil (25%)der Tätigkeit im Wohnsitzstaat nein Recht Sitz der Arbeitgeber

18 18 Ausblick: Sozialversicherung Selbst. Beschäftigter / Selbstständiger mit Beschäftigung in mehreren EU-Staaten Beschäftigter/Selbstständiger 1 Arbeitgeber 2+ Arbeitgeber Recht des Staates der tatsächlichen Beschäftigung ja Recht Wohnstaat Arbeitnehmer Recht Wohnsitzstaat AG mit Sitz in mehreren EU Staaten nein wesentl. Teil Tätigkeit Wohnsitzstaat ja nein Recht Sitzstaat AG Selbstständiger/Selbstständiger Recht Wohnsitzstaat Mit gewöhnlicher Tätigkeit in mehreren EU Staaten und wesentlicher Teil der Tätigkeit (25%) im Wohnsitzstaat ja nein Recht des Staates der überwiegenden Tätigkeit

19 19 Unternehmen: Umsatzsteuer bei Dienstleistungen B2B Mit Frankreich immer Reverse Charge Verfahren Entweder auf Basis der EU Richtlinie oder für die ausnahmetatbestände auf einer innerfranzösischen Steuergesetzgebung

20 20 Unternehmen: Umsatzsteuer bei Dienstleistungen B2C Grundsätzlich Unternehmer muss immer die Umsatzsteuer fakturieren und abführen Ort der Leistung Arbeiten an Beweglichen Gegenständen: Tätigkeitsort Arbeiten in Verbindung mit Grundstücken: Gelegenheitsort des Grundstückes Restauration: Ort des Verzehrs Personentransport: Gefahrene Km Vermietung von Fahrzeugen: Kurzfristig: Ort an dem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird Langfristig: Ort der Ansässigkeit des Leistungsnehmers

21 21 Unternehmen: Betriebstätte (Anl. 11) Problemstellung: Deutsches Unternehmen ohne Niederlassung soll Ertragsteuern in Frankreich zahlen Merkmahle einer Betriebstätte das Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage, die Nachhaltigkeit dieser Einrichtung, die Verfügungsmacht über diese Einrichtung und der Tätigkeitsbereich eines Unternehmens.

22 22 Weiterführende Informationen: Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung im lichte des AÜG 2017, Reichweite der Bindungswirkung einer europäischen A-1-Bescheinigung Dr. Christian Zieglmeier DStR-49/2016 S (Anl. 12) Broschure des BMAS zur Entsendung innerhalb der EU veröffentlicht Richtlinien zum Arbeitsrecht Richtlinien 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 und 2014/67/EU vom 15. Mai 2014

23 23 Weiterführende Informationen: Verordnungen zum Sozialversicherungsrecht VO (EG) Nr. 883/2004 zum Sozialversicherungsrecht VO (EG) Nr. 987/2009 Durchführungsverordnung

24 24 Weiterführende Informationen: Antrag für A-1-Bescheinigung Antragsvorducke zur Ausstellung einer Bescheinigung A-1 können bei der DKVA heruntergeladen und der zuständigen Stelle übersandt werden. Der Antragsvordruck ist Für Arbeitnehmer in der Regel bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für Personen die nicht einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich oder freiwillig versichert, ist zuständiger Träger der Rentenversicherungsträger Die Zuständigkeit der deutschen Sozialversicherungsträger und anderer für die soziale Sicherheit zuständigen Träger und Behörden bei der Anwendung und Durchführung der VO(EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 regelt das am in Kraft getretene Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa.

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Am Staden Saarbrücken

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