Billiger geht immer Werkverträge im Bereich der Gewerkschaft NGG. 9. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Berlin 21./22.
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1 Billiger geht immer Werkverträge im Bereich der Gewerkschaft NGG 9. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Berlin 21./22. März 2013
2 Übersicht Ein Fall aus der Praxis Wie groß ist das Problem? Werkverträge und Entsendung Probleme Was tut NGG? 2
3 Ein Fall aus der Praxis Schlachthof der Fa. VION vergibt Werkvertrag für Teilbereiche des Schlachtens / Zerlegung an Subunternehmen Subunternehmen vergibt Auftrag an rumänische Firma Salamandra Arbeitnehmer erhalten Entgelt von 800 Lei = rund 174 (Stand Juni 2012) pro Monat 3
4 Ein Fall aus der Praxis ANLAGE ZUM ARBEITSVERTRAG Im Falle der Aufgabe der Arbeitsstelle ohne Einhaltung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist von 20 Werktagen ist eine Geldstrafe in Höhe von Euro fällig. Falls innerhalb des Arbeitsraumes Diebstähle (Fleisch, Utensilien, Ausrüstungen usw.) begangen werden und sich der Schaden auf bis zu 500 Euro beziffert, wird eine Geldstrafe von Euro verhängt. Sollte der Täter nicht ausfindig gemacht werden, wird die Geldstrafe gemeinschaftlich gezahlt. 4
5 Ein Fall aus der Praxis Falls am Arbeitsplatz in Deutschland durch den für die Hygiene zuständigen Arzt Regelwidrigkeiten bezüglich der Reinlichkeit, bzw. der Säuberung des Messerkorbes, festgestellt werden, wird die schuldige Person mit einer Geldstrafe belegt......falls es aus Unachtsamkeit des Arbeitnehmers zu Arbeitsunfällen kommt, wird jener die Kosten der ärztlichen Behandlung tragen. Sollte die deutsche Firma vom Arbeitgeber eine Vertragsstrafe wegen schlechter Qualität des Fleisches einfordern (unsachgemäße Schnitte, Fremdkörper im Fleisch usw.), überträgt der Arbeitgeber die Geldstrafe auf den Arbeitnehmer. Übersetzung eines Arbeitsvertrages der Fa. Salamandra mit einem entsandten Arbeitnehmer aus dem Jahr
6 Ein Fall aus der Praxis Und die Reaktion von VION? Details kenne die VION nicht, da die Werkvertragspartner ihr darüber keine Auskünfte erteilen müssten, allerdings seien sie dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Stellungnahme von VION ggü. OVB-online Typisches Argumentationsmuster 6
7 Wie groß ist das Problem? Insgesamt keine gesicherten statistischen Daten Umfrage der NGG* unter Betriebsräten der Ernährungsindustrie Anfang 2012 Rund 8 % der Beschäftigten (gemessen an der Stammbelegschaft) waren im Wege von Werkverträgen beschäftigt Situation je nach Branche und Betrieb/Unternehmen sehr unterschiedlich 7
8 Wie groß ist das Problem? Je nach Branche gibt Outsourcing-Wellen, die bestimmte Branchen und Bereiche erfassen Fleischindustrie: Schlachten und Zerlegung z.b. Getränkeindustrie Flaschensortierung z.b. Molkereien Kommissionierung und Verpackung Bäckereien Kommissionierung; Belieferung der Filialen 8
9 Wie groß ist das Problem? In allen Branchen: Trend die innerbetriebliche Logistik (Gabelstapler etc.) fremd zu vergeben In einzelnen Branchen, z.b. Getränkeindustrie gab es 2011 bereits mehr Beschäftigte, die im Rahmen eines Werkvertrages in den Betrieben beschäftigt waren als Leiharbeitnehmer *download unter 9
10 Wie groß ist das Problem? Hotel- und Gaststättengewerbe Bereiche Housekeeping Spülbereiche Technische Abteilungen teilweise Restaurants Bei Zimmerreinigung teilweise Insourcing Gründe: Qualität, Mindestlohn, Öffentlichkeit 10
11 Werkverträge und Entsendung Beispiel Schlachtindustrie Rund sozialversicherungspflichtigepflichtige Arbeitnehmer Plus rund entsandte Arbeitnehmer Kettenwerkverträge Kein Arbeitgeberverband mehr, daher keine Möglichkeit Tarifvertrag nach AEntG zu schließen Unternehmen einzeln hierzu nicht bereit 11
12 Werkverträge und Entsendung Voraussetzungen für eine Entsendung voraussichtliche Entsendedauer beträgt nicht mehr als 24 Monate arbeitsrechtliche Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt bestehen nennenswerte Tätigkeit des Arbeitgebers im Niederlassungsstaat keine Ablösung einer anderen Person 12
13 Werkverträge und Entsendung Kontrolle durch FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), ob Entsendung von Arbeitnehmern den Voraussetzungen der Entsende-RL / AEntG entspricht stark eingeschränkt durch Rechtsprechung und EU 13
14 Werkverträge und Entsendung Eine von einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Entsendebescheinigung (E 101) bindet auch die deutschen Organe der Strafrechtspflege 2. Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ( 266a Abs. 1 StGB) ist ebenso gehindert wie eine Strafverfolgung im Zusammenhang mit Erklärungen gegenüber den Behörden des Entsendestaats zur Erlangung der E 101- Bescheinigung jedenfalls solange die erteilte Bescheinigung nicht zurückgenommen ist. BGH v StR 44/06 14
15 Werkverträge und Entsendung Verhandlungen über Durchsetzungs-RL zur Entsende-RL in Brüssel Frage der Kontrollbefugnisse der Ländern in denen entsandte Arbeitnehmer arbeiten Generalunternehmerhaftung 15
16 Probleme Ketten von Subunternehmern nur schwer mit juristischen Mitteln zu greifen die Unternehmen sind ebenso schnell gegründet wie geschlossen Die eigentlich Verantwortlichen die Besteller haften nicht; sie sind durch die Sub- Unternehmer/Werkvertragsketten geschützt Kontakte zu entsandten ArbeitnehmerInnen schwierig aufgrund von Sprachproblemen, Dauer des Aufenthaltes, Einschüchterung durch die Arbeitgeber 16
17 Probleme Unternehmen die Werkverträge im Niedriglohnbereich durchführen oft ohne Betriebsrat und Tarifvertrag Arbeitgeber verweigern sich bewusst Mindestlöhnen nach AEntG In der Schlachtindustrie gibt es keinen Arbeitgeberverband DEHOGA hat Abschluss eines Mindestlohntarifes nach dem AEntG abgelehnt 17
18 Was tut NGG? Wo möglich Hilfe für entsandte Arbeitnehmer und Aufdeckung der Fälle Ziel: Tarifverträge/BVen mit Unternehmen der Ernährungsindustrie über Verpflichtungen Fremdfirmen nur zu beauftragen, wenn sie mindestens Mindestlohn zahlen Ziel: Tarifverträge/BVen über die Begrenzung von Fremdfirmenarbeit in Unternehmen 18
19 Was tut NGG? Forderung nach Durchsetzung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes von zunächst 8,50 Forderung nach effektiver Kontrolle der Entsendereglungen Einführung einer Generalunternehmerhaftung für alle Branchen 19
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