Kein Tarif unter 8,50 Euro Das Beispiel des Hotel- und Gaststättengewerbes

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1 Kein Tarif unter 8,50 Euro Das Beispiel des Hotel- und Gaststättengewerbes Isabell Mura Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

2 Gliederung Was ist das Hotel- und Gaststättengewerbe? Struktur und Eigenschaften der Branche Beschäftigten- und Mitgliederstruktur Der Weg zum Mindestlohn Tarifliche Ausgangslage Tarifpolitische Strategie Allgemeinverbindlichkeit Entgeltentwicklung in der untersten Tarifgruppe Umsetzung

3 Struktur des Hotel- und Gaststättengewerbes Die Branche ist sehr vielschichtig und umfasst verschiedene Teilbranchen: Hotels Gaststätten- und Restaurants Systemgastronomie Betriebsgastronomie

4 Eigenschaften des Hotel- und Gaststättengewerbes Das Gastgewerbe ist eine der wettbewerbsintensivsten Branchen und gleichzeitig sehr weit gefasst Bei rund einem Viertel der Gaststätten wechselt jährlich der Besitzer. 10% aller Neugründungen scheitern Das Gastgewerbe NRW macht einen jährlichen Umsatz von 12 Milliarden Euro. Schnelllebige Branche, hohe Fluktuation

5 Eigenschaften des Hotel- und Gaststättengewerbes Es herrschen sehr harte Arbeitsbedingungen (viele Überstunden, z.b. 60 Stunden pro Woche, sehr flexible Arbeitszeiten, Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen, ) Karriereversprechen: Vom Tellerwäscher zum Millionär Arbeiten für ein Zeugnis Damit Branche attraktiv bleibt, müssen vernünftige Löhne gezahlt werden

6 Beschäftigtenstruktur der Branche Insgesamt sind ca ArbeitnehmerInnen in der Branche beschäftigt. Davon 50% sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 50% Minijobber Viele Beschäftigte in Teilzeit Viele un- und angelernte Beschäftigte Viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund

7 Mitgliederstruktur der Branche überwiegend Einzelmitglieder rund NGG-Mitglieder zu wenig Betriebsräte 126 Betriebsratsgremien

8 Mitgliederstruktur der Branche 17% 11% 22% 50% Betriebsgastronomie Gaststätten u. Restaurants Hotels Systemgastronomie

9 Der Weg zum Mindestlohn: Tarifliche Ausgangslage Im April 2012 lagen noch 3 Tarifgruppen unter 8,50 Euro pro Stunde Tarifgruppe 2a: einfachste Tätigkeiten in den ersten 24 Monaten (Hilfskräfte aller Art, z.b. Abräumer, Auffüller, Set-Up-Man, Pizzafahrer) 6,76 Euro/Stunde Tarifgruppe 2b: einfache Tätigkeiten, die durch Anlernen erworben werden können (z.b. Hoteldiener, Spülkraft) 7,92 Euro/Stunde Tarifgruppe 3: Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (z.b. Helfer aller Art, Topfspüler, Zimmerfrau) 8,34 Euro/Stunde

10 Tarifpolitische Strategie Bereits im Herbst 2005 hat die Gewerkschaft NGG gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die Mindestlohn Kampagne begonnen NGG hat die Branche immer wieder strategisch in den Medien vorgeführt, so dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in die Defensive geriet NGG hat bereits vor Jahren vor einem sinkenden Interesse von jungen Menschen an einer Ausbildung im HoGa Gewerbe aufgrund der Ausbildungsqualität und auch der Bezahlung während und nach der Ausbildung usw. gewarnt Branche hat es nun zu spüren bekommen

11 Allgemeinverbindlichkeit NGG konnte auch aufgrund des öffentlichen Drucks den DEHOGA NRW überzeugen, sich gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit einzusetzen NGG und DEHOGA waren sich einig, dass nur die unteren beiden Tarifgruppen für allgemein-verbindlich erklärt werden sollen Unterstützung von der Politik bekommen In 2008 erklärt der damaligen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die Allgemeinverbindlichkeit

12 Allgemeinverbindlichkeit Gegen die AVE wurde von Hallo Pizza geklagt NGG sieht Möglichkeit der AVE aufgrund des sozialen Notstandes in der Branche Arbeitsminister Guntram Schneider unterstütze dieses Vorhaben sogar so weit, dass er ein Rechtsgutachten des Landes NRW in Auftrag gegeben hat, welches die Allgemeinverbindlich-erklärung wegen sozialen Notstandes in der Branche untersucht hat Alle Schritte fanden in enger Zusammenarbeit mit dem Landesschlichter Bernhard Pollmeyer statt

13 Entgeltentwicklung in der unteren Tarifgruppe In der letzten Tarifverhandlung im Mai 2012 wurden die Tarifgruppen 2a und 2b unter der neuen Bezeichnung Tarifgruppe 1 zusammengelegt. Alle anderen Tarifgruppen wurden der Nummerierung angepasst. Die Tarifgruppen 1 und 2 sind im September 2012 von Guntram Schneider allgemeinverbindlich erklärt worden. Seit September 2013 liegt der Mindestlohn in der Branche bei 8,50 Euro pro Stunde.

14 Entgeltentwicklung in der unteren Tarifgruppe 9,00 8,50 8,00 7,50 7,00 6,50 6,00 5,50 5,00 2.0% 1,6% 1,4% 1,5% 1,5% 18,0% 3,2% 2,0% 2,0% 20,9% Feb ,2% 1,8% Sep 2013

15 Umsetzung Noch immer gibt es Kolleginnen und Kollegen, die geringer entlohnt werden Durchsetzung des Mindestlohnes durch Geltendmachungen von NGG aber sehr erfolgreich Arbeitgeber versuchen Mindestlohn zu umgehen: Allgemeinverbindlichkeit nur TG 1 und 2, Köche in TG 4 Köche werden zu 7,50 Euro pro Stunde beschäftigt Klarstellung des stufenartigen Aufbaus des Tarifvertrages durch NGG und DEHOGA

16 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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