1. Bürgermeister Manfred Porsch
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- Gottlob Linden
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1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf - öffentlicher Teil - Tag und Ort Vorsitzender Schriftführer/in Eröffnung der Sitzung am im Sitzungssaal des Rathauses 1. Bürgermeister Manfred Porsch Michaela Hösl Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sind 18 anwesend: 1. Bürgermeister Herr Manfred Porsch 2. Bürgermeister Herr Rudolf Heier 3. Bürgermeister Herr Hans Schmid Mitglieder Gemeinderat Herr Günther Bauer Herr Edmund Bruckner Herr Manfred Dorsch Frau Claudia Fischer Herr Dr. Wolfgang Hübner Teilnahme ab TOP 13 nö Herr Rudolf Kirchberger Frau Sybille Neuner Herr Christian Porsch Herr Fritz Schindler Frau Lydia Schlöger Herr Markus Seitz Herr Roland Steininger Frau Manuela Uhr Herr Norbert Veigl abwesend zu TOP 4 u. 5 Herr Günther Vogel Herr Gerd Zetlmeisl Ortssprecher/in Herr Johann Landgraf Frau Edeltraut Poisel Verwaltung Herr Thorsten Leusenrink Herr Oliver Rathey Schriftführerin Frau Michaela Hösl Es fehlen entschuldigt: ---
2 Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. 1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 42, "Mischgebiet nördlich der Bahnhofstraße" der Gemeinde Speichersdorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach 3 Abs.2 und 4 Abs Behandlung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SO Solarpark Haidenaab-Nord" Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf 3. Genehmigung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SO Solarpark Haidenaab-Nord" Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf 4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46, "SO Solarpark Haidenaab-Nord" der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss nach 10 Abs. 1 BauGB mit beschlussmäßiger Behandlung der Stellungnahmen 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und Abwägung 1 Abs. 7, 1a BauGB 5. Beschluss zur Aufnahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit intergriertem Grünordnungsplan Nr.46, "SO Solarpark Haidenaab-Nord" der Gemeinde Speichersdorf in die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Speichersdorf 6. Behandlung von Bauanträgen 6.1. Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zum Einfamilienhaus, Fl. Nr. 65/2, Gemarkung Zeulenreuth, Speichersdorf 6.2. Errichtung eines Windrades 7. Sonstiges Öffentlicher Teil 1 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 42, "Mischgebiet nördlich der Bahnhofstraße" der Gemeinde Speichersdorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach 3 Abs.2 und 4 Abs Bgm. Porsch begrüßt Herrn Gerhard Flierl vom Architekturbüro Horstmann aus Bayreuth, welcher den Bebauungsplan kurz erläutert. Herr Flierl erklärt, dass das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße in zwei Bereiche unterteilt ist. Ein Bereich enthält eine reine Wohnbebauung und im zweiten Bereich sind auch größere Wohn- bzw. Gewerbegebäude möglich, jedoch maximal dreigeschossig. Weiter erklärt Herr Flierl, dass der Bau von Mobilfunkanlagen in diesem
3 Gebiet unzulässig ist. Bgm. Porsch fügt hinzu, dass es der Gemeinde Speichersdorf wichtig war, das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf billigt den, vom Büro Horstmann & Partner ausgearbeiteten, Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42, Mischgebiet nördlich der Bahnhofstraße, in der Fassung vom , sowie die Begründung und den Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) des Planentwurfs nebst Begründung und Umweltbericht durchzuführen. Zeitlich parallel sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt werden ( 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmung: 18 : 0 2 Behandlung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SO Solarpark Haidenaab-Nord" Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf Folgende Behörden und Träger Öffentlicher Belange wurden beteiligt: - Landratsamt Bayreuth - Regierung von Oberfranken - E.ON Bayern AG - Deutsche Telekom Netzproduktion, Bayreuth - Wasserwirtschaftsamt Hof - Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost - Kabel Deutschland Nürnberg - Eisenbahnbundesamt, Nürnberg - DB Service Immobilien GmbH, Nürnberg - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben: - E.ON Bayern AG - Deutsche Telekom Netzproduktion, Bayreuth - Eisenbahnbundesamt, Nürnberg - DB Services Immobilien GmbH, Nürnberg Folgende Träger öffentlicher Belangen haben keine Einwände oder Bedenken gegen das geplante Vorhaben: - Regierung von Oberfranken - Kabel Deutschlang - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth - Wasserwirtschaftsamt Hof - Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
4 Folgende Träger öffentlicher Belange haben untenstehende Bedenken, Hinweise und Einwände geäußert: - Landratsamt Bayreuth: 1.1 Die Gesichtspunkte aus unserem Schreiben vom wurden in der Planung berücksichtigt bzw. sachgerecht abgewogen. 1.2 Auf folgende Gesichtspunkte möchten wir jedoch noch hinweisen: Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Fachbereich Tiefbau unseres Hauses, falls die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Kreisstraße notwendig werden sollte Abstimmung mit dem Kreisbrandrat hinsichtlich der Anforderungen an die Feuerwehrzufahrt und der notwendigen Löschmittel 1.3 Uns liegen in Kopie die Einwendung von Herrn Alois Müller unter dem Datum vom vor. Wir gehen davon aus, dass diese Einwendungen sachgerecht abgewogen wurden. 1.4 Der Bebauungsplan ist genehmigungspflichtig, da er vor der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft gesetzt werden soll. Wir bitten, zur Genehmigung folgende Unterlagen vorzulegen: - kurze tabellarische Zusammenstellung des Verfahrensablaufes - vollständige Verfahrensunterlagen im Original oder Kopie - Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung/Umweltbericht in der Fassung des Satzungsbeschlusses - Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Kopie aus dem Beschlussbuch) Wir bitten, uns über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren. Das Büro bos.ten hat eine Kopie dieses Schreibens per erhalten. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabensträger wird über den Sachverhalt informiert. Die Einwendungen von Herrn Alois Müller wurden sachgerecht abgewogen. Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen zur Genehmigung vorzubereiten. Abstimmung: 15 : 3 3 Genehmigung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "SO Solarpark Haidenaab-Nord" Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf Bei dem vorliegenden Durchführungsvertrag handelt es sich ganz überwiegend um die gleichen Bestimmungen wie in den anderen bislang abgeschlossenen Durchführungsverträgen (z.b. mit der bos.ten AG, INKAS, exico GmbH). Lediglich kleinere, meist redaktionelle Anpassungen wurden notwendiger- und sinnvollerweise vorgenommen. Die einzige nennenswerte Änderung ist, dass in den anderen Durchführungsverträgen die Vorlage einer Bankbürgschaft zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung festgelegt wurde. Da die Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG sozusagen eine Tochtergesellschaft der Gemeinde ist, wurde aus Kosten- und Vereinfachungsgründen darauf verzichtet.
5 Der Gemeinderat nimmt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 SO Solarpark Haidenaab-Nord (Vorhabengrundstück Flst.-Nr. 607 der Gemarkung Haidenaab) zwischen der Gemeinde Speichersdorf, vertreten durch Herrn 1. Bgm. Manfred Porsch, Rathausplatz 1, Speichersdorf, und der Bioenergie Speichersdorf GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Bernd Büsching, zur Kenntnis und genehmigt diesen. Der Durchführungsvertrag wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt und liegt der Originalniederschrift als Anlage bei. Abstimmung: 14 : 4 Uhrzeit: 19:31 Uhr 4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46, "SO Solarpark Haidenaab-Nord" der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss nach 10 Abs. 1 BauGB mit beschlussmäßiger Behandlung der Stellungnahmen 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und Abwägung 1 Abs. 7, 1a BauGB Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf beschließt den, durch die bos.ten AG aus Regensburg ausgearbeiteten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46, SO Solarpark Haidenaab-Nord der Gemeinde Speichersdorf, in der Fassung vom , sowie die Begründung und den Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom , mit den eingearbeiteten Änderungen, gemäß 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung. Abstimmung: 14 : 3 Uhrzeit: 19:37 Uhr 5 Beschluss zur Aufnahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit intergriertem Grünordnungsplan Nr.46, "SO Solarpark Haidenaab- Nord" der Gemeinde Speichersdorf in die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Speichersdorf Der Gemeinderat stimmt der Einarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46, SO Solarpark Haidenaab-Nord in den Flächennutzungsplan zu. Abstimmung: 14 : 3
6 6 Behandlung von Bauanträgen 6.1 Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zum Einfamilienhaus, Fl. Nr. 65/2, Gemarkung Zeulenreuth, Speichersdorf Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zum Einfamilienhaus, Fl. Nr. 65/2, Gemarkung Zeulenreuth, Speichersdorf Antragsteller: Helmut Hildebrandt, Zeulenreuth 35, Speichersdorf Herr Helmut Hildebrandt möchte das besteh. Gebäude, das als Stall vom Landratsamt Bayreuth genehmigt worden ist, als Wohnhaus verkaufen. Hierfür benötigt es eine Nutzungsänderung. Die Kosten des Wasserleitungshausanschlusses und des Abwasserleitungs-hausanschluss hat der Antragsteller zu tragen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstückes und die Verlegung des Kanalhausanschlusses, sowie die Verlegung des Wasserleitungshausanschlusses auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 (Eigentümer: Werner Krauß) müssen dinglich gesichert sein. Gleichermaßen muss das Baugrundstück an das Telefonnetz und das Stromnetz angeschlossen werden. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben mit folgenden Bedingungen zu: - die Kosten des Wasserleitungshausanschlusses und des Abwasserleitungshausanschluss hat der Antragsteller zu tragen - die verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstückes und die Verlegung des Kanalhausanschlusses, sowie die Verlegung des Wasserleitungshausan-schlusses auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 (Eigentümer: Werner Krauß) müssen dinglich gesichert sein - gleichermaßen muss das Baugrundstück an das Telefonnetz und das Stromnetz angeschlossen werden - die Zufahrt zum Grundstück muss in einem ordnungsgemäßen Z- stand sein - die Unterhaltung (Winterdienst usw.) der Zufahrt muss durch den Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 65/2 stets gewährleistet sein Abstimmung: 16 : Errichtung eines Windrades Frau Christine Büttel, Ramlesreuth 31, Speichersdorf stellt einen Bauantrag zur Errichtung eines Windrades auf dem Grundstück Flur-Nr. 22, Gemarkung Ramlesreuth. Das Windrad soll eine Höhe von 11,90 m haben. Die Errichtung von Windrädern mit einer Höhe zwischen 10 und 50 m bedürfen einer bauaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Bayreuth und der Zustimmung durch die Gemeinde.
7 Aufgrund der Höhe und der rotierenden Flügel wirken Windräder in Ortschaften zweifelsohne auf das Ortsbild in erheblichem Maße ein. Das Ortsbild wird durch derartige Einrichtungen erheblich gestört. In einem Gespräch mit dem Landratsamt Bayreuth wurde die Gemeinde gebeten, sehr sorgfältig derartige Genehmigungen zu prüfen, da durchaus weitere gleichgelagerte Anträge eingereicht werden könnten, die dann schwerlich abgelehnt werden können. GR Bruckner fragt, inwieweit das Windrad errichtet werden kann, wenn es weniger als 10 m Höhe hat. Bgm. Porsch sagt, dass die Errichtung von Windrädern unter 10 m auch ohne Baugenehmigung möglich ist. Er ist allerdings der Meinung, dass das Ortsbild gewahrt bleiben muss und man mit solchen Bauanträgen sehr kritisch umgehen sollte. Letztendlich entscheidet das Landratsamt über den Bauantrag. 2. Bgm. Heier ist der Meinung, dass jeder Bauantrag bezüglich eines Windrades einzeln geprüft werden müsste. Die Gemeinde sollte nicht gleich von vorneherein die Vorhaben ablehnen. Er macht den Vorschlag vom Landratsamt Bayreuth eine Stellungnahme bezüglich der Ortsbildbeeinträchtigung anzufordern, bevor über diesen Bauantrag entschieden wird. Der Gemeinderat beschließt den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Windrades auf dem Grundstück Flur-Nr. 22, Gemarkung Ramlesreuth mit einer Höhe von insgesamt 11,90 m zur Prüfung der Ortsbildbeeinträchtigung an das Landratsamt Bayreuth (Bauamt) weiterzuleiten. Abstimmung: 16 : 2 7 Sonstiges Folgende Bekanntgaben liegen vor: - Einladung der SPD zur Veranstaltung Gemeinschaftsschule für Speichersdorf am um Uhr im Schützenheim - Theaterabend der Falken am um Uhr im Landgasthof Imhof - Einladung des Sozialraumteams zum Vortrag Gefahren und Formen des Extremismus in Bayern am um Uhr im Evang. Gemeindehaus GR Chr. Porsch informiert, dass der Zugbetreiber Agilis seit einer Woche den vierten Zugteil wieder abgehängt hat, und nur noch mit drei Zugteilen nach Bayreuth fährt. Vor einem Jahr wurde dieser vierte Abteil hart erkämpft. Gründe für die Abhängung ist angeblich Vandalismus. Er bittet die Presse, dies in dem Bericht über die GR-Sitzung zu schreiben.
8 Für die Richtigkeit der Niederschrift: P o r s c h 1. Bürgermeister Hösl Schriftführerin
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