1. Bürgermeister Manfred Porsch
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- Johannes Schuster
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1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf - öffentlicher Teil - Tag und Ort Vorsitzender Schriftführer/in am im Sitzungssaal des Rathauses 1. Bürgermeister Manfred Porsch Michaela Hösl Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sind 20 anwesend: 1. Bürgermeister Herr Manfred Porsch 2. Bürgermeister Herr Rudolf Heier Mitglieder Gemeinderat Herr Günther Bauer Herr Edmund Bruckner Herr Manfred Dorsch Frau Claudia Fischer Herr Dr. Wolfgang Hübner Frau Sybille Neuner Herr Christian Porsch Herr Fritz Schindler Frau Lydia Schlöger Herr Markus Seitz Herr Roland Steininger Frau Manuela Uhr Herr Norbert Veigl Herr Günther Vogel Frau Simone Walter Herr Gerd Zetlmeisl Ortssprecher/in Herr Johann Landgraf Frau Edeltraut Poisel Verwaltung Herr Thorsten Leusenrink Herr Oliver Rathey Schriftführerin Frau Michaela Hösl Es fehlen entschuldigt: ---
2 Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. 1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Behandlung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Solarpark Speichersdorf-Ost" Nr. 47 der Gemeinde Speichersdorf 2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Speichersdorf-Ost", Nr. 47 der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach 3 Abs.2 und 4 Abs Vorstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Haidenaab- Nord", Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf 4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Haidenaab- Nord", Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs Beschluss zum Antrag der Frisia Bau- und Entwicklungsgesellschaft mbh auf Wiederaufnahme des Grundstücks Flnr. 51, Gemarkung Plössen, als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan 6. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr Widmung von Straßen 7.1. Widmung und Umstufung von Wegen nach Teilflurbereinigung in Frankenberg 8. Bekanntgaben 9. Sonstiges 9.1. Einladung der CSU zum Scheunenfest 9.2. Bürgerfest 2012 Öffentlicher Teil 1 Behandlung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Solarpark Speichersdorf- Ost" Nr. 47 der Gemeinde Speichersdorf Dem Gemeinderat liegt eine zusammengestellte Auflistung der Stellungnahmen als Tischvorlage vor. Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange: insgesamt Landratsamt Bayreuth
3 2. Regierung von Oberfranken 3. E.ON Bayern AG 4. Deutsche Telekom Netzproduktion, Bayreuth 5. Wasserwirtschaftsamt Hof 6. Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost 7. Kabel Deutschland, Nürnberg 8. Eisenbahnbundesamt, Nürnberg 9. DB Service Immobilien GmbH, Nürnberg 10. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahmen abgegeben haben: Landratsamt Bayreuth Behörden und Träger öffentlicher Belange, die keine Einwände oder Bedenken gegen das geplante Vorhaben vorbringen: Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der nachstehend genannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Verfahren nach 4 Abs. 1 BauGB weder Anregungen, Bedenken oder Einwände enthalten: 1. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH 2. Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost 3. Regierung von Oberfranken 4. Wasserwirtschaftsamt Hof Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB eingegangen. Träger öffentlicher Belange mit Bedenken, Hinweisen und Einwänden: 1. Eisenbahn-Bundesamt 2. EON Bayern 3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth 4. DB Services Immobilien GmbH 5. Deutsche Telekom Netzproduktion 1. Eisenbahn-Bundesamt 1.1 Grundsätzliche Bedenken bestehen gegen den Bebauungsplan nicht, es muss jedoch sichergestellt sein, dass die sich aus Ihrer Planung ergebende Bebauung und Nutzung des beplanten Areals den Eisenbahnbetrieb weder stört noch behindert. Die Sicht der Triebfahrzeugführer auf Signale darf durch Blendwirkung nicht eingeschränkt werden. 1.2 Die Deutsche Bahn ist als Träger öffentlicher Planungen und als Nachbar des beplanten Gebiets zu beteiligen (Ansprechpartner: DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Süd, Sandstraße 38-40, Nürnberg). 1.1 Die Gemeinde weist den Vorhabenträger darauf hin und fordert ihn auf, reflexionsarme Solarmodule zu verwenden. Außerdem ist, soweit nicht ohnehin Gehölze vorhanden sind, die Anlage mit geeigneten Gehölzen
4 als Sichtschutz einzugrünen. 1.2 Die DB Services Immobilien GmbH wurde bereits am Verfahren beteiligt. GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abst. 12:5 2. E.ON Bayern 2.1 In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich keine Versorgungseinrichtungen der E.ON Bayern AG. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Unabhängig von diesem Schreiben ist der gesamtwirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt (Einspeisepunkt) über eine kostenpflichtige Netzverträglichkeitsprüfung zu ermitteln. 2.1 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Anlagen der E.ON Bayern sind von der Planung nicht betroffen. GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abst. 12:5 3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth 3.1 In der oben genannten Planung wurden landwirtschaftliche Belange hinsichtlich des sparsamen Flächenverbrauchs, Abstände der Bepflanzung und Anbringung der Einfriedung berücksichtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass von angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, z. B. durch Stalllüftung oder Futterbergung, gewisse Beeinträchtigungen durch Staubentwicklung auf die Module auf Flst. Nr. 372 ausgehen. Diese sind ebenfalls entschädigungslos zu dulden. Ansonsten bestehen von hieraus keine Einwendungen. 3.1 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In die Festsetzung wird aufgenommen: Die Staubentwicklung und Beeinträchtigung durch ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Nachbarfelder und landwirtschaftlichen Nachbargrundstücke ist entschädigungslos zu dulden. GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abst. 12:5
5 4. DB Services Immobilien GmbH Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich beidseitig der Bahnlinie (5903) Nürnberg-Schirnding und grenzt von Bahn-km 94,7 bis Bahn-km 95,58 an Bahngrund an. 4.1 Auf Grund der Nähe zu einer aktiven Bahnlinie ist folgender Hinweis im Textteil bzw. in der Begründung aufzunehmen: Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem Betrieb der Eisenbahn in seiner jeweiligen Form sind seitens des Antragstellers, Bauherrn, Grundstückseigentümers oder sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen. Insbesondere sind Immissionen wie Erschütterung, Lärm, Funkenflug, elektromagnetische Beeinflussungen und dergleichen, die von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen, entschädigungslos hinzunehmen. Ebenso sind Abwehrmaßnahmen nach 1004 in Verbindung mit 906 BGB sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die durch den Bahnbetrieb in seiner jeweiligen Form veranlasst werden könnten, ausgeschlossen. 4.2 Nachfolgende Hinweise bitten wir in die Begründung aufzunehmen Bremsstaubeinwirkung/Instandhaltungsmaßnahmen Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Bremsstaubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z.b. Bremsstaub) sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen (z.b. Schleifrückstände beim Schienenschleifen) von allen Forderungen freizustellen Schattenwurf Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das aus Schäden und Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage (Schattenwurf usw.) die auf den Eisenbahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn AG sowie bei den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können Auswirkungen der Anlage auf den Eisenbahnbetrieb Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z.b. Sichteinschränkungen der Triebfahrzeugführer durch z.b. Blendungen, Reflexionen) entstehen können. Es dürfen daher nur solche Module eingebaut werden, die eine Blendung zweifelsfrei ausschließen. 4.4 Bewuchs / Neuanpflanzungen Bei der Bepflanzung von Grundstücken zur Bahnseite hin dürfen keine windbruchgefährdeten Hölzer (z.b. Pappeln) sowie stark rankende und kriechende Gewächse (z.b. Brombeeren) verwendet werden. Der Pflanzabstand zum Bahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Außerdem dürfen Bäume und Sträucher, die in die Gleistrasse hinein wachsen können, in der Nähe des Gleises nicht gepflanzt werden. Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanlagen müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. 4.1 bis Der Planfertiger wird beauftragt, die Hinweise in den Bebauungsplan und/oder in die Begründung aufzunehmen. 4.3 Die Gemeinde weist den Vorhabenträger auf die Forderungen hin. 4.4 Die Gemeinde weist den Vorhabenträger auf die Forderungen hin.
6 GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abst. 12:5 5. Deutsche Telekom Technik GmbH 5.1 Die Telekom hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt, die Stellungnahme abzugeben. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Neben allgemeinen Hinweisen teilt die Telekom Technik mit, dass keine grundsätzlichen Einwendungen oder Bedenken bestehen, wenn durch das Planungsvorhaben der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Bei der weiteren Planung ist der Hinweis aufzunehmen, dass keine generelle Verpflichtung für die Deutsche Telekom AG besteht, eine Photovoltaikanlage an das öffentliche Telekommunikationsnetz der Deutschen Telekom AG anzuschließen. 5.1 Die Gemeinde informiert den Vorhabenträger über die Inhalte und beauftragt den Planfertiger, den Hinweis in die Planung aufzunehmen. GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abst. 12:5 2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Speichersdorf-Ost", Nr. 47 der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf billigt den Bauleitplanungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Solarpark Speichersdorf-Ost, Nr. 47 der Gemeinde Speichersdorf, in der Fassung vom , ausgearbeitet durch die Firma bos.ten AG aus Regensburg. Nachdem die Stellungnahmen eingearbeitet worden sind, werden die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange werden erneut beteiligt. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit dem Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts, dazu die Anhörung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durchzuführen. GR Bruckner hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht Abstimmung: 12 : 5.
7 teilgenommen 3 Vorstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Haidenaab-Nord", Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf Bgm. Porsch gibt die wichtigsten Punkte der Begründung zum Bebauungsplan SO Solarpark Haidenaab Nord, Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf bekannt. GR Schindler möchte wissen, ob die Bioenergie Speichersdorf GmbH an die Gemeinde Speichersdorf Pacht für das Grundstück bezahlt. Bgm. Porsch sagt, dass auch hier ein Durchführungsvertrag geschlossen wird, und in diesem dann auch die Pachtangelegenheiten geregelt werden können. GR Veigl möchte wissen, woher die Gemeinde Speichersdorf die Ausgleichsflächen nimmt, wenn die möglichen Grundstücke mit Photovoltaikanlagen bebaut sind. Bgm. Porsch sagt, dass sich das Verfahren für die Erweiterung des Wasserschutzgebietes noch einige Jahre hinziehen wird. Die Gemeinde könne im Laufe dieser Zeit Ausgleichsflächen für das Wasserschutzgebiet ankaufen. Die relativ kleine Grundstücksfläche an der Bahnlinie, die mit Photovoltaikanlagen überbaut werden soll ist als Ausgleichsfläche für das Wasserschutzgebiet nicht ausschlaggebend. 4 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Solarpark Haidenaab-Nord", Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf billigt den Bauleitplanungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Solarpark Haidenaab-Nord, Nr. 46 der Gemeinde Speichersdorf, in der Fassung vom , ausgearbeitet durch die Firma bos.ten AG aus Regensburg. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit dem Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen dazu die Anhörung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren durchzuführen. Abstimmung: 11 : 7 5 Beschluss zum Antrag der Frisia Bau- und Entwicklungsgesellschaft mbh auf Wiederaufnahme des Grundstücks Flnr. 51, Gemarkung Plössen, als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan Bgm. Porsch gibt bekannt, dass Herr Küffner die Unterlagen nicht rechtzeitig fertig stellen konnte, und deshalb dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden muss.
8 GR Dr. Hübner bittet jedoch, dass 1. Bgm. Porsch dem Gemeinderat eine Zusammenfassung über den Besuch des Baugebietes gibt, da nicht alle Gemeinderäte dabei sein konnten. Bgm. Porsch informiert über die Fahrt nach Mainleus-Schwarzach wo die Häuser in einem Baugebiet mit leichter Hanglage errichtet wurden. Stellplätze waren zu Beginn des Baugebietes vorhanden. Die Grundstücke sind nicht sehr groß. Es besteht jedoch die Möglichkeit auch zwei Bauplätze zu erwerben. Nach seiner Meinung handelt es sich um ein sehr attraktives Wohngebiet mit viel Grünflächen. Allerdings sind die Räume sehr eng. Der Gemeinderat hatte auch die Möglichkeit, ein Haus in dem Baugebiet zu besichtigen. Die Häuser dort nutzen das Regenwasser sinnvollerweise zum Gießen und zur Toilettenspülung. GRin Walter sagt, dass die Ausweisung des Baugebietes jeder Architekt durchführen könnte. Der Gemeinderat sollte jedoch grundsätzlich erst einmal entscheiden, ob dieses Baugebiet überhaupt ausgewiesen werden soll. GR Seitz bittet zu bedenken, dass die Gemeinde Speichersdorf selbst ein Baugebiet ausweisen möchte, und es nicht sinnvoll ist daneben noch ein zweites Baugebiet auszuweisen. Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt aufgrund fehlender Informationen zu vertagen. Abstimmung: 18 : 0 6 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr Bgm. Heier, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses informiert den Gemeinderat, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in 3 Sitzungen im September und Oktober 2011 die Jahresrechnung 2010 geprüft hat. Sämtliche Unterlagen wurden vollständig vorgelegt. Er bedankt sich bei der Kämmerei und der Kasse für die Unterstützung während der Rechnungsprüfungsausschusssitzungen. Als Schwerpunkt hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss die Abrechnung der Kanalbaumaßnahme BA 18 gesetzt. Er erklärt, dass die Gemeinde Speichersdorf an die abzurechnenden Grundstückseigentümer ein Aufmaßblatt versendet. Die Grundstückseigentümer können dieses dann überprüfen. Wenn alles in Ordnung ist, wird dieses unterzeichnet und wieder bei der Gemeinde Speichersdorf abgegeben. Sollten die Maße nicht stimmen, fährt die Bauabteilung o. der Geschäftsleiter direkt in die Ortschaften und bespricht das mit den Eigentümern. Die Gemeinde Speichersdorf berechnet dann auf Grundlage dieses
9 Aufmaßblattes die Herstellungsbeiträge. Folgende weitere Prüfbeanstandungen wurden festgestellt: Vertrag mit Nutzern des Gemeinschaftshauses Windischenlaibach Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Benutzungsvertrag mit den Nutzern des Windischenlaibacher Gemeinschaftshauses geschlossen werden muss. Stellungnahme der Gemeinde Zwischenzeitlich wurde in 2 Finanzausschusssitzungen der Benutzungsvertrag ber ten und beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am dem Benutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Speichersdorf und den Windischenlaibachern zugestimmt. Gesetzestexte der Verwaltung Es wurde angeregt, zu überprüfen, ob bestimmte Gesetzestexte nicht über das I ternet abgerufen werden können, oder man sich mit anderen Gemeinden zusa mentut. Stellungnahme der Verwaltung Im Jahr 2011 wurde durch die Verwaltung die Bestellung und Lieferung der Gese zestexte auf einen Verlag reduziert, wodurch 5 % der Gesamtkosten eingespart we den konnten. Außerdem wurde die Gesetzesliste im Jahr 2012 von Herrn Leusenrink überarbeitet und selten benutzte Ergänzungen und Gesetze gekündigt. Dafür wurde ein Zugang zu einer Datenbank für die Gemeinde Speichersdorf errichtet, in der di se Gesetze abrufbar sind. Viele Gesetze sind jedoch in jeder Verwaltung in textlicher Form notwendig. Einsparpotenzial durch diese Maßnahmen ab 2012 ca ,00 /Jahr. Friedhofsgebühren Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird angeregt, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Stellungnahme der Verwaltung Eine Kalkulation der Friedhofsgebühren wird derzeit durch die Verwaltung gepr Bisher wurden die Gebühren pauschal festgesetzt. Internetkosten Schule Die Werner-Porsch-Grund- und Mittelschule hat zwei Internetanschlüsse. Ein A schluss ist für Schulen kostenlos. Der andere Anschluss ist für die Verwaltung (Sekretäriat). Es wurde aufgrund der hohen Kosten angeregt, einen Tarifwechsel vorzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Der Anschluss für die Verwaltung hat einen sehr alten Tarif welcher nach Minuten abgerechnet wurde. Sofort wurde veranlasst, diesen Tarif in eine Flatrate umzuwa deln. Monatliche Einsparung ca Diese Beanstandung hat die Verwaltung zum Anlass genommen, sämtliche Telefon und Internetanschlüsse der Gemeinde Speichersdorf zu überprüfen und womöglich noch mehr Kosten einzusparen. Allerdings ist die Gemeinde bereits in einem günst gen Tarif über den Bayerischen Gemeindetag. Bei entsprechenden Einsparung möglichkeiten werden die Tarife geändert. 7 Widmung von Straßen
10 7.1 Widmung und Umstufung von Wegen nach Teilflurbereinigung in Frankenberg Im Zuge des Teilflurbereinigungsverfahrens in Frankenberg wurden verschiedene Wege ausgebaut, neu abgemarkt und vermessen. Dabei wurden auch neue Grundstücksgrenzen, insbesondere auch zu öffentlichen Straßen und Wegen, im Einvernehmen mit den Beteiligten in der Örtlichkeit festgelegt. Folgende, bisher private Feldwege kamen durch das Flurbereinigungsverfahren in den Besitz der Gemeinde Speichersdorf und müssen daher als nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet werden. Gemarkung Prebitz, Frankenberg, Gemeinde Speicherdorf In Frankenberg, Flur-Nr. 3429/2 Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße 5, an der Nordwestecke der Flur-Nr Endpunkt: Einmündung in die Ortstraße 3, an der westl. Ecke der Flur-Nr In Frankenberg, Flur-Nr. 3461/43 (Zufahrt zu Flur.Nr. 3461/41) Anfangspunkt: An der Südostecke der Flur-Nr. 3461/42 Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße 1 (Kreisstraße BT 20) In Frankenberg, Flur-Nr. 3461/52 Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße 2 an der Nordostecke der Flur-Nr. 3461/53 Endpunkt: an der Nordwestecke der Flur-Nr. 3461/53 Vordere Leite, Flur-Nr. 3602/1 Anfangspunkt: An der südl. Ecke der Flur.Nr.3617 Endpunkt: An der Nordostecke der Flur-Nr Schwarzacher Ranken, Flur-Nr. 3655/1 Anfangspunkt: An der Südwestecke der Flur-Nr. 3655/2 Endpunkt: An der Ostecke der Flur-Nr. 3655/2 Hohe Hut Nr.1, Flur-Nr. 3796/8 Anfangspunkt: An der Nordwestecke der Flur-Nr. 3796/7 Endpunkt: An der Nordostecke der Flur-Nr. 3796/3 Hohe Hut Nr.2, Flur-Nr. 3796/10 Anfangspunkt: An der Südwestecke der Flur-Nr. 3796/12 Endpunkt: Einmündung in die Kreisstraße BT 20 an der westl. Grenze der Flur-Nr Hohe Hut Nr.3, Flur-Nr. 3796/13
11 Anfangspunkt: An der Südwestecke der Flur-Nr. 3796/7 Endpunkt: An der Nordostecke der Flur-Nr. 3796/3 Hohe Hut Nr.4, Flur-Nr. 3796/19 Anfangspunkt: Einmündung in die Kreisstraße BT 20 an der westl. Ecke der Flur-Nr. 3796/18 Endpunkt: An der Südostecke der Flur-Nr. 3796/18 Hohe Hut Nr.5, Flur-Nr. 3796/21 Anfangspunkt: Einmündung in die Kreisstraße BT 20 an der westl. Ecke der Flur-Nr. 3796/20 Endpunkt: An der Südostecke der Flur-Nr. 3796/20 Hohe Hut Nr.6, Flur-Nr. 3796/26 Anfangspunkt: Einmündung in die Kreisstraße BT 20 an der Südostecke der Flur-Nr. 3796/25 Endpunkt: An der Nordostecke der Flur-Nr. 3796/30 Folgender noch nicht gewidmete gemeindliche Weg wird zur Ortsstraße gewidmet: Ortsstraße Nr.7, Flur-Nr. 3461/55 Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße 3 an der Südwestecke der Flur-Nr. 3461/56 Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße 2 an der Nordostecke der Flur-Nr. 3461/54 Ortsstraße Nr.8, Flur-Nr. 3461/45 Anfangspunkt: Nordseite der Flur-Nr. 3458/2 Endpunkt: Einmündung in die Kreisstraße BT 20 an der Nordostecke der Flur-Nr. 3458/2 Das Eigentum und die Unterhaltslast bleiben bei diesen Wegen bei der Gemeinde Speichersdorf. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Speichersdorf. Der Gemeinderat beschließt die vorher aufgeführten Wege entsprechend der Vorgaben zu widmen und beauftragt die Verwaltung die Bekanntmachung der Widmung durchzuführen. Abstimmung: 18 : 0 8 Bekanntgaben Die nächste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause findet am statt.
12 9 Sonstiges 9.1 Einladung der CSU zum Scheunenfest Der CSU-Ortsverband Speichersdorf lädt am und zum traditionellen Scheunenfest in Windischenlaibach ein. 9.2 Bürgerfest 2012 Das Bürgerfest 2012 ist vorbei und es war eine sehr gelungene Veranstaltung. 1. Bgm. Porsch und 2. Bgm. Heier bedanken sich beim Gemeinderat und besonders beim Bauhof und vor allem bei Herrn Reiß für die Organisation und die Durchführung des Bürgerfestes. Bgm. Porsch informiert, dass das Gesundheitsamt am Samstag früh vor Ort war, und die Stände überprüft hat. Es gab keinerlei Beanstandungen. GR Vogel macht den Vorschlag zum nächsten Tag des Ehrenamtes die Medaillenträger der letzten Jahre mit einzuladen. Bgm. Porsch sagt dies zu. GRin Fischer möchte einen Kritikpunkt äußern. Es wurde vom CVJM, den Falken und den Pfadfindern eine Spielstraße aufgebaut, die direkt an der Festhalle lag. Leider war jedoch zwischen Sparkasse und der Festhalle kein einziger Stand mehr, so dass viele Leute dachten, es sei hier zu Ende. Die Lage sollte beim nächsten Bürgerfest besser berücksichtigt werden. Auch hier sagt Bgm. Porsch zu, dass es Möglichkeiten gibt, das beim nächsten Bürgerfest zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit der Niederschrift: P o r s c h 1. Bürgermeister Hösl Schriftführerin
Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
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