Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung.

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1 Luftfah rt-haft pfl icht-ve rsiche ru nqsve rtraq Nr Besondere Vertraqsbesti m m u nqen / Ve rs icheru nqsschei n qültis ab Versicherungsgegenstand Durch diesen Versicherungsvertrag wird dem OMFV und den Mitgliedern des OMFV Versicherungsschutz gewährt gegen die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen Klasse 1 zur ausschließlich privaten Nutzung (Hobby) - nachfolgend als ULfz Kl 1 privat bezeichnet -. Versicherungsbedingungen: Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) (AHB-Lu 2008) Lu H 1 sowie Klauseln Lu 0005, Lu 0151, Lu 7410 (gem. Anlage) Vertragssprache: Versicherungsumfang Die Vertragssprache ist deutsch 1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des OMFV, seiner Mitgliedsvereine und -gruppen, deren Mitglieder sowie der Einzelmitglieder des OMFV aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flugmodelle und ULfz Kl 1 privat. 2. Die Flugmodelle und ULfz Kl 1 privat dürfen ein Abfluggewicht von 25 kg nicht übersteigen und nur zu Sport- und Freizeitzwecken (zur ausschließlich private Nutzung) betrieben werden. Ferngesteuerte Heißluftballone, Modellzeppeline und sog. Multicopter (wie Quadro-, Hexa-, Octocopter) sind mitversichert, ebenso Modellflugzeuge mit Pulsotriebwerk, Turbinen- und Gasturbinenantrieb sowie Modellraketen mit Treibsätzen bis zu20 g. lnnerhalb geschlossener Räume (lndoor)dürfen Modelle und ULfz Kl 1 privat nur bis zu einer MTOM von 1 kg betrieben werden. Es besteht Versicherungsschutz für den FPV-Flug mit Flugmodellen und ULfz Kl 1 privat bis 5 kq max. Abfluggewicht im Rahmen des Vertrages und gemäß Genehmigungsschreiben der Austro Control GmbH unter folgenden Voraussetzungen: Es ist zumindest ein weiterer PiloVSteuerer anwesend, welcher ununterbrochen die Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Flugmodell/ ULfz Kl 1 privat aufrecht erhält und unmittelbar eingreifen kann 1= Lehrer-Schüler-Modus). Es besteht weiterhin kein Versicherungsschutz u.a. - für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen. - für Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namensoder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung. Mitversichert sind privat genutzte bewilligte Flugmodelle und bewilligte ULfz Kl 1 privat inkl. Kamera für,,filmjfotoflü9e". Für Flugmodelle über 25 kg bis 150 kg Abfluggewicht kann auf Antrag des Halters des Luftfahrzeuges Versicherungsschutz im Rahmen dieses Versicherungsvertrages gegen Mehrprämie gewährt werden. OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haft pfl icht Stand Seite 1

2 Für Flugmodelle und ULfz Kl 1 privat bis'150 kg Abfluggewicht haftet der Halter nach S 37 LuftVG bis SZR. je Schadenereignis. Flugmodelle über 25 kg benötigen eine Musterzulassung. 3. Mitversichert gilt für die Mitglieder auch die Teilnahme an Wettbewerben u nd öffentl ichen Luftfah rt-vera nsta ltu n gen. 4. Von jedem Sachschaden, der durch Doppelbelegung einer freigegebenen Frequenz durch Einschalten eines zweiten Senders entsteht, hat der versicherte Verursacher 500,00 EUR selbst zu tragen; für Schäden an Flugmodellen und ULfz Kl 1 privat, bei denen der Schadensbetrag 5.000,00 EUR übersteigt, jedoch 10 Yo des Schadensbetrages. 5. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Lu H 1. Gemäß $ 2 Ziffer 1 a) der Lu H 1 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Bedienung der zum versicherten Flugmodell und ULfz Kl 1 privat gehörigen Fernsteuerungsanlage. 6. Mitversichert sind alle Personen, die ein Flugmodell und ULfz Kl 1 privat berechtigt in Betrieb setzen und hierfür durch geeignete Personen eingewiesen wurden, sofern eine gemäß Ziffer dieses Vertrages versicherte Person Halter dieses Flugmodells / ULfz Kl 1 privat ist. 7. Modellflug-lnteressenten können durch Unterstützung von OMFV- Vereinsmitgliedern - und Einzelmitgliedern auf Modellfluggeländen von Vereinen oder Gruppen*) den ferngesteuerten Modellflug mit Flugmodellen und ULfz Kl 1 privat unter 5 kg erlernen, und zwar mittels einer Fernsteuerungsanlage durch Lehrer-Schüler-Kabel oder mit eigener Fernsteuerungsanlage, wobei der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Die sich aus dem Betrieb von Flugmodellen I ULfz Kl 1 privat insofern ergebenen Haftpflichtrisiken gelten im Rahmen dieses mitversichert. Versicherungsvertrages Abweichend von S 3 der Lu H 1 erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf Österreich. *) Lehrer-Schüler-Betrieb auf der sog. "grünen Wiese" ist nicht erlaubt. Ausschlüsse: Von der Versicherung ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitgliedern, auch wenn dies im Auftrag oder im lnteresse des Versicherungsnehmers geschah. 2. aus Abwerfen von Gegenständen aus Flugmodellen / von ULfz Kl 1 privat Geltungsbereich: Weltweit OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haft pflicht Seiie 2 Stand

3 lldl Deckungssummen/Prämien: Die Deckungssummen und Prämien betragen je Schadenereignis und je Flugmodelle und ULfz Kl 1 privat 1. bis 25 kq MTOM: a) nach Form A: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder zzg L gesetzlicher Versicherungssteuer 2O,OO EUR 19,00 EUR 1B,OO EUR b) nach Form B: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder Sachschäden (Aufteilung gemäß S 37 LuftVG). zzgl. geselzl icher Versicherungssteuer 24,00 EUR 22,80 EUR 21,60 EUR c) nach Form C: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 30,00 EUR 28,50 EUR 27,00 EUR d) nach Form D ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 36,00 EUR 34,00 EUR 32,00 EUR kq bis '150 kq MTOM a) nach Form A: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haftpflicht 120,00 EUR zzgl. gesetzl icher Versicherungssteuer Seite 3 Stand

4 b) nach Form B: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 150,00 EUR c) nach Form C: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 175,00 EUR kg bi s 50 kg MTOM: a) nach Form A: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 66,00 EUR b) nach Form B: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder Jahrespräm ie je Mitglied: 70,00 EUR c) nach Form C: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 78,00 EUR d) nach Form D: ,00 EUR pauschal für Personen und/oder 85,00 EUR Laufzeit des Versicherungsvertrages : Beginn: , Uhr Ablauf: , Uhr Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragsze it um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht drei Monate vor dem jewei ligen Ablauf der OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haftpflicht Stand Seite 4

5 anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Vertragsausfertigung: Dieser Vertrag ist zweifach Vertragspartnern genehm igt, ausgewechselt worden. gefertigt, von unterschrieben den und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer Vertragsklausel bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Bad Ischl, Der Versicherungsnehmer: Köln, Der Versicherer: Österreichischer Modellfliegerverband e.v. Alfred Sattmann OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haftpflicht Seite 5 Stand

6 Anlage zum Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haftpflicht Nr Klausel Lu 0005 Sanktionsklausel Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - kein Versicherungsschutz, wenn und soweit dem Versicherer aufgrund der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereitzustellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen. Gesetzliche Bestimmungen sind insbesondere: die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) die Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Verordnungen der Europäischen Union wie zum Beispiel Verordnung (EU) 961/2010 sonstige deutsche gesetzliche Bestimmungen oder sonstige direkt anwendbare Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union Klausel Lu 0151 Maklerklausel (ohne Inkassovollmacht) Die Firma CEBCO Berghammer Versicherungsmakler GmbH Saint-Julien-Str. 1 A-5020 Salzburg ist bevollmächtigt, Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Alle Anzeigen und Willenserklärungen gelten als dem Versicherer gegenüber abgegeben und alle Obliegenheiten und Verpflichtungen dem Versicherer gegenüber erfüllt, sobald sie gegenüber der CEBCO Berghammer Versicherungsmakler GmbH erfüllt sind. Die CEBCO Berghammer Versicherungsmakler GmbH ist verpflichtet, sie unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. Klausel Lu 7410 Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Haftung und dem Betrieb des Luftfahrzeuges. Auf die Verordnung (EG) 785/2004 und die Bestimmungen des 33 bis 43 ff Luftverkehrsgesetz (Haftung für Personen und Sachen die nicht im Luftfahrzeug befördert werden) wird besonders hingewiesen. Mindestversicherungssumme je Schadenereignis: ,00 SZR *) für Personen- und Sachschäden *) Das Sanderziehungsrecht (SZR) ist eine Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). OMFV Gruppenversicherungsvertrag Luftfahrt-Haftpf licht Stand Seite 6

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