Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Koordinierung vor Ort zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Schleswig-Holstein

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1 Stand 4. März 2010 Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Koordinierung vor Ort zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Schleswig-Holstein Eine Entwicklungspartnerschaft zwischen Land, Städten und Landkreisen und Bundesagentur für Arbeit Argumentationen Ziele Aufgaben Mehrwert

2 - 2 - Entwicklungspartnerschaft für eine Koordinierung vor Ort im Übergang von der Schule in den Beruf im Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt Die erfolgreiche Aufnahme einer Erwerbsarbeit dient dem Aufbau der selbstverantwortlichen Existenz ohne staatliche Transferleistungen und gehört zu den entscheidenden Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Folglich stellt der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt eine Schlüsselpassage in der Lebens- und Berufsbiographie jedes Menschen dar. Für Jugendliche verläuft der Weg ins das Ausbildungssystem nur noch selten geradlinig, sondern über Zwischenstationen wie Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr, etc.. Jugendliche, die mit 15 oder 16 Jahren die Schule verlassen, beginnen durchschnittlich erst mit 19 Jahren eine Ausbildung. Diese Verlängerung des Übergangs und seine Schwierigkeiten sind auch Ausdruck rascher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandlungsprozesse. Das Normalarbeitsverhältnis 1 hat seine Selbstverständlichkeit verloren, gilt aber ungebrochen als Standardmodell für Beschäftigung. In der Folge erleben viele junge Menschen die brüchig gewordenen Übergänge als persönliches Scheitern. Akteure in der Übergangsgestaltung Wie im Bundesgebiet, so verfolgt auch in Schleswig-Holstein eine große Zahl wichtiger Akteure die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung, Städte, Landkreise, das Land selbst, Kammern und Wirtschaftsverbände bis hin zu einzelnen Betrieben, die Patenschaften mit Schulen eingehen, begegnen den Risiken, die verfehlte Übergänge mit sich bringen, mit großem Engagement. Sie unternehmen unterschiedlichste Anstrengungen, Potenziale der jungen Menschen und eigene Optionen herauszuarbeiten, um die Chancen junger Menschen auf den Einstieg in eine selbstbestimmte Lebensführung zu verbessern. Angebotsvielfalt, institutionelle Zuständigkeitsdiversität Für die Bildungspolitik einschließlich der schulischen Berufsvorbereitung sind die Länder zuständig. Arbeitsmarktpolitische berufsvorbereitende Maßnahmen nach dem SGB III sind der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugeordnet. Der gesetzliche Auftrag der BA umfasst Maßnahmen und Medien der Berufsorientierung, die berufliche Beratung von jugendlichen Berufswählern, die Vermittlung in Ausbildungsstellen sowie verschiedene ausbildungsfördernde Maßnahmen (Anlage 2). Hinzu kommen kommunale Zuständigkeiten in angrenzenden Bereichen wie z.b. der Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Eingliederungsleistungen als Angebote von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgen den Regelungen des SGB II und sind an den Arbeitslosengeld II Bezug geknüpft. Die Grenzen und die Problematik von Übergangsangeboten werden besonders deutlich, wenn sie zum Ersatz von qualifizierter Ausbildung werden oder wenn Jugendliche mehrere Angebote in Folge besuchen und damit das ursprüngliche Ziel einer beruflichen Ausbildung aus den Augen verlieren. Die Interpretation dieser Umwege als qualifizierte Schritte zu einer vollwertigen Berufsbildung fällt aufgrund fehlender Übergangsstrukturen verständlicherweise ausgesprochen schwer. 1 Normalarbeitsverhältnis meint die Vollzeittätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis

3 - 3 - Die Konsequenz sind länger wirkende Probleme auch an der 2. Schwelle und Risiken, die oftmals durch die gesamte Erwerbsbiografie mitgeschleppt werden. Eine möglichst effiziente und zielorientierte Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt wird so zu einer drängenden gesellschaftlichen Herausforderung, die durch die prognostizierte demografische Entwicklung noch verschärft wird. Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Mit dem Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt hat das Land Schleswig-Holstein in ressortübergreifender Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Bildungsministerium und mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) präventive sowie flankierende arbeitsmarkt- und bildungspolitische Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit und für mehr Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit auf den Weg gebracht. (Anlage 1) Diese Ziele werden durch - die Förderung der Kompetenzen junger Menschen zur Bewältigung der Anforderungen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit verfolgt. Dazu gehört insbesondere eine aktive berufliche Orientierungsfähigkeit, die im Lauf der Schulzeit entwickelt werden muss. - sowie durch die Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen getragen, damit sich alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger Zugänge zu einer qualifizierten Berufsausbildung erschließen können. Die anhaltenden Probleme am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt machen eine gemeinsame, systematische und wirksame Bearbeitung durch alle Beteiligten erforderlich. Sie liegt im Interesse der Jugendlichen sowie der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Hierzu bedarf es eines lebendigen Netzwerks, das verzahnt arbeitet und funktioniert. Der heute immer wieder gern etablierte Runde Tisch reicht nicht aus. Es ist daher das Ziel der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Nord, gemeinsam mit den Städten und Landkreisen und den Agenturen für Arbeit vor Ort unter Einbindung von Wirtschaft und Betrieben und allen anderen Beteiligten einen dauerhaften Rahmen dafür zu schaffen, dass sich eine wirksame Koordinierung für ein leistungsfähiges Übergangsmanagement in den Regionen des Landes entwickeln kann. Entwicklungspartnerschaft zum Aufbau der Koordinierung vor Ort Das Land Schleswig-Holstein erkennt an, dass die Kommune eine wichtige Rolle für eine effektive und bürgernahe Umsetzung öffentlicher Aufgaben übernehmen. Es möchte sich im Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt daher nicht ausschließlich als Programmförderer verstehen, sondern als Partner der Städte und Landkreise für präventive Politik. Daraus folgt die Idee, für den Aufbau und die Optimierung von Koordinierungsstrukturen vor Ort eine Entwicklungspartnerschaft anzustreben, in der beide Seiten Land und Städte und Landkreise von einer gemeinsamen, öffentlich akzentuierten Verantwortung ausgehen. Beide Seiten agieren dabei auf gleicher Augenhöhe und mit einem jeweils den Aufgaben, Zuständigkeiten und Möglichkeiten angemessenen Beitrag.

4 - 4 - Die Entwicklungspartnerschaft wird sichtbar durch eine Rahmenvereinbarung, die gemeinsame Ziele in Form eines Leitbildes enthält. Die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit hat im September 2009 hierzu ihr deutliches Interesse zum Ausdruck gebracht, dieser Entwicklungspartnerschaft beizutreten. Bausteine der Kooperation, die in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden können und müssen sowie Inhalte, die eine Zusammenarbeit erfordern, werden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Wahrung der jeweiligen Eigenständigkeiten und Zuständigkeiten ebenfalls aufgenommen. Mit der Einigung über ein gemeinsames Arbeitsheft wird die Rahmenvereinbarung konkretisiert. (Anlage 3 Muster für ein mögliches Arbeitsheft). Die Entwicklungspartnerschaft muss einerseits offen gestaltet sein, so dass sich die Beteiligten sowohl institutionell als auch persönlich darin wieder finden können. Gleichzeitig muss sie realistische Ziele und Handlungsoptionen benennen, für die geeignete Ressourcen wirksam eingesetzt werden können. Bestehende Zuständigkeiten werden durch die Entwicklungspartnerschaft weder ersetzt noch verschoben. Jeder tut im Übergangssystem das, was er kann und was seine Aufgabe ist. Auch Finanzierungsstrukturen werden nicht verändert. Die Koordinierung wird zu Synergien führen, die einen effizienteren Einsatz öffentlicher Ressourcen ermöglichen. Dabei sollten auch Initiativen lokalen bürgerschaftlichen Engagements einbezogen werden. Es wird deutlich, dass wir den Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt auf diesem Weg verlassen werden. Die im Handlungskonzept beschriebenen Kooperationsstrukturen ( Steuerungsgremien ) sind jedoch eine hervorragende Grundlage und werden sich hin zur Kommune öffnen. Sie werden sicherlich eine andere Gewichtung erhalten, die nicht durch den Zuwendungsgeber und vor allem nicht im Voraus bestimmt werden soll. Vielmehr sollen vor allem die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigt werden. Mehrwert der Entwicklungspartnerschaft Eine gelungene Entwicklungspartnerschaft sorgt für förderliche Rahmenbedingungen der Koordinierung vor Ort. Bei ihrer Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass die Koordinierung selbst immer nur indirekt in die Übergangsverläufe einwirkt. Sie arbeitet nicht direkt mit Jugendlichen, sondern sie koordiniert das Zusammenwirken jener, die direkt mit den Jugendlichen arbeiten, also sie unterrichten, sie beraten, sie prüfen, ausbilden etc. Das Ziel ist eine durchgreifende und dauerhafte Verbesserung der Übergangsverläufe. Der Mehrwert der Koordinierung vor Ort kann auf mehreren E- benen erreicht werden: Optionsreiche Aussichten für das künftige Arbeitsleben junger Menschen werden regional realisiert und gesichert. Die Bindung von Betrieben und Fachkräften an die Region wird gestärkt. Gut ausgebildete Fachkräfte erhalten eine Perspektive in Schleswig-Holstein. Arbeitgeber- und Arbeitnehmermarkt werden gestärkt. Verbesserung der Integrationsquoten Minimierung der Folgekosten gescheiterter Integrationsbemühungen durch Prävention. Durch Konsolidierung von Kooperation und Netzwerkarbeit kommt es zu einem gemeinsam getragenen Qualitätszuwachs durch verbindliche gemeinsame Orientie-

5 - 5 - rung, Handlungs- und Umgangsweisen, Verständnisse und des Bildungsauftrags der Lernwelt Übergänge. Durch routinierte Koordinierungsleistung kann der Ressourceneinsatz (pro Kopf) langfristig gehalten oder gesenkt werden. Mit der Aktivierung neuer Akteure in der regionalen Verantwortungsgemeinschaft werden neue Ressourcen erschlossen und Synergien genutzt. Organisatorische, konzeptionelle und rechtskreisübergreifende Abstimmung im Übergangssystem vermeidet Doppel- und Parallelaktivitäten. Lebens und Arbeitsweltorientierung der Schule werden gestärkt. Das partnerschaftliche Handeln zwischen den Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein sichert dabei Synergien und einen praxisorientierten Transfer im gesamten Schulwesen. Schule erhält eine neue Rolle in der regionalen / lokalen Bildungslandschaft. Die regionale Wirtschaftskraft wird erhöht. Dies dient auch der Attraktivität der Kommune für Betriebe als Wirtschaftsstandort. Stadt und Landkreis kümmern sich sichtbar um ihren Nachwuchs. Langfristig tritt eine finanzielle Entlastung der Städte und Landkreise ein. Denn: Jugendliche, die direkt von der Schule kommen und nicht in Ausbildung gehen, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Somit muss die Kommune für die ü- berwiegenden Kosten der Unterkunft aufkommen. Momentan zahlen die Kommunen im Land Schleswig-Holstein 40 Millionen Euro im Monat allein für die Kosten der Unterkunft. Hinzu kommen Kosten wie z.b. für die Jugendhilfe. Das gesamte Vorhaben steht unter dem Motto: Jede und Jeder zählt und wird gebraucht!

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