Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Koordinierung vor Ort zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Schleswig-Holstein

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1 Stand 4. März 2010 Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Koordinierung vor Ort zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Schleswig-Holstein Eine Entwicklungspartnerschaft zwischen Land, Städten und Landkreisen und Bundesagentur für Arbeit Argumentationen Ziele Aufgaben Mehrwert

2 - 2 - Entwicklungspartnerschaft für eine Koordinierung vor Ort im Übergang von der Schule in den Beruf im Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt Die erfolgreiche Aufnahme einer Erwerbsarbeit dient dem Aufbau der selbstverantwortlichen Existenz ohne staatliche Transferleistungen und gehört zu den entscheidenden Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Folglich stellt der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt eine Schlüsselpassage in der Lebens- und Berufsbiographie jedes Menschen dar. Für Jugendliche verläuft der Weg ins das Ausbildungssystem nur noch selten geradlinig, sondern über Zwischenstationen wie Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Auslandsaufenthalte, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr, etc.. Jugendliche, die mit 15 oder 16 Jahren die Schule verlassen, beginnen durchschnittlich erst mit 19 Jahren eine Ausbildung. Diese Verlängerung des Übergangs und seine Schwierigkeiten sind auch Ausdruck rascher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandlungsprozesse. Das Normalarbeitsverhältnis 1 hat seine Selbstverständlichkeit verloren, gilt aber ungebrochen als Standardmodell für Beschäftigung. In der Folge erleben viele junge Menschen die brüchig gewordenen Übergänge als persönliches Scheitern. Akteure in der Übergangsgestaltung Wie im Bundesgebiet, so verfolgt auch in Schleswig-Holstein eine große Zahl wichtiger Akteure die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Grundsicherung, Städte, Landkreise, das Land selbst, Kammern und Wirtschaftsverbände bis hin zu einzelnen Betrieben, die Patenschaften mit Schulen eingehen, begegnen den Risiken, die verfehlte Übergänge mit sich bringen, mit großem Engagement. Sie unternehmen unterschiedlichste Anstrengungen, Potenziale der jungen Menschen und eigene Optionen herauszuarbeiten, um die Chancen junger Menschen auf den Einstieg in eine selbstbestimmte Lebensführung zu verbessern. Angebotsvielfalt, institutionelle Zuständigkeitsdiversität Für die Bildungspolitik einschließlich der schulischen Berufsvorbereitung sind die Länder zuständig. Arbeitsmarktpolitische berufsvorbereitende Maßnahmen nach dem SGB III sind der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugeordnet. Der gesetzliche Auftrag der BA umfasst Maßnahmen und Medien der Berufsorientierung, die berufliche Beratung von jugendlichen Berufswählern, die Vermittlung in Ausbildungsstellen sowie verschiedene ausbildungsfördernde Maßnahmen (Anlage 2). Hinzu kommen kommunale Zuständigkeiten in angrenzenden Bereichen wie z.b. der Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Eingliederungsleistungen als Angebote von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgen den Regelungen des SGB II und sind an den Arbeitslosengeld II Bezug geknüpft. Die Grenzen und die Problematik von Übergangsangeboten werden besonders deutlich, wenn sie zum Ersatz von qualifizierter Ausbildung werden oder wenn Jugendliche mehrere Angebote in Folge besuchen und damit das ursprüngliche Ziel einer beruflichen Ausbildung aus den Augen verlieren. Die Interpretation dieser Umwege als qualifizierte Schritte zu einer vollwertigen Berufsbildung fällt aufgrund fehlender Übergangsstrukturen verständlicherweise ausgesprochen schwer. 1 Normalarbeitsverhältnis meint die Vollzeittätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis

3 - 3 - Die Konsequenz sind länger wirkende Probleme auch an der 2. Schwelle und Risiken, die oftmals durch die gesamte Erwerbsbiografie mitgeschleppt werden. Eine möglichst effiziente und zielorientierte Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt wird so zu einer drängenden gesellschaftlichen Herausforderung, die durch die prognostizierte demografische Entwicklung noch verschärft wird. Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt Mit dem Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt hat das Land Schleswig-Holstein in ressortübergreifender Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Bildungsministerium und mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) präventive sowie flankierende arbeitsmarkt- und bildungspolitische Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit und für mehr Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit auf den Weg gebracht. (Anlage 1) Diese Ziele werden durch - die Förderung der Kompetenzen junger Menschen zur Bewältigung der Anforderungen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit verfolgt. Dazu gehört insbesondere eine aktive berufliche Orientierungsfähigkeit, die im Lauf der Schulzeit entwickelt werden muss. - sowie durch die Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen getragen, damit sich alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger Zugänge zu einer qualifizierten Berufsausbildung erschließen können. Die anhaltenden Probleme am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt machen eine gemeinsame, systematische und wirksame Bearbeitung durch alle Beteiligten erforderlich. Sie liegt im Interesse der Jugendlichen sowie der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. Hierzu bedarf es eines lebendigen Netzwerks, das verzahnt arbeitet und funktioniert. Der heute immer wieder gern etablierte Runde Tisch reicht nicht aus. Es ist daher das Ziel der Landesregierung und der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Nord, gemeinsam mit den Städten und Landkreisen und den Agenturen für Arbeit vor Ort unter Einbindung von Wirtschaft und Betrieben und allen anderen Beteiligten einen dauerhaften Rahmen dafür zu schaffen, dass sich eine wirksame Koordinierung für ein leistungsfähiges Übergangsmanagement in den Regionen des Landes entwickeln kann. Entwicklungspartnerschaft zum Aufbau der Koordinierung vor Ort Das Land Schleswig-Holstein erkennt an, dass die Kommune eine wichtige Rolle für eine effektive und bürgernahe Umsetzung öffentlicher Aufgaben übernehmen. Es möchte sich im Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt daher nicht ausschließlich als Programmförderer verstehen, sondern als Partner der Städte und Landkreise für präventive Politik. Daraus folgt die Idee, für den Aufbau und die Optimierung von Koordinierungsstrukturen vor Ort eine Entwicklungspartnerschaft anzustreben, in der beide Seiten Land und Städte und Landkreise von einer gemeinsamen, öffentlich akzentuierten Verantwortung ausgehen. Beide Seiten agieren dabei auf gleicher Augenhöhe und mit einem jeweils den Aufgaben, Zuständigkeiten und Möglichkeiten angemessenen Beitrag.

4 - 4 - Die Entwicklungspartnerschaft wird sichtbar durch eine Rahmenvereinbarung, die gemeinsame Ziele in Form eines Leitbildes enthält. Die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit hat im September 2009 hierzu ihr deutliches Interesse zum Ausdruck gebracht, dieser Entwicklungspartnerschaft beizutreten. Bausteine der Kooperation, die in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden können und müssen sowie Inhalte, die eine Zusammenarbeit erfordern, werden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Wahrung der jeweiligen Eigenständigkeiten und Zuständigkeiten ebenfalls aufgenommen. Mit der Einigung über ein gemeinsames Arbeitsheft wird die Rahmenvereinbarung konkretisiert. (Anlage 3 Muster für ein mögliches Arbeitsheft). Die Entwicklungspartnerschaft muss einerseits offen gestaltet sein, so dass sich die Beteiligten sowohl institutionell als auch persönlich darin wieder finden können. Gleichzeitig muss sie realistische Ziele und Handlungsoptionen benennen, für die geeignete Ressourcen wirksam eingesetzt werden können. Bestehende Zuständigkeiten werden durch die Entwicklungspartnerschaft weder ersetzt noch verschoben. Jeder tut im Übergangssystem das, was er kann und was seine Aufgabe ist. Auch Finanzierungsstrukturen werden nicht verändert. Die Koordinierung wird zu Synergien führen, die einen effizienteren Einsatz öffentlicher Ressourcen ermöglichen. Dabei sollten auch Initiativen lokalen bürgerschaftlichen Engagements einbezogen werden. Es wird deutlich, dass wir den Rahmen des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt auf diesem Weg verlassen werden. Die im Handlungskonzept beschriebenen Kooperationsstrukturen ( Steuerungsgremien ) sind jedoch eine hervorragende Grundlage und werden sich hin zur Kommune öffnen. Sie werden sicherlich eine andere Gewichtung erhalten, die nicht durch den Zuwendungsgeber und vor allem nicht im Voraus bestimmt werden soll. Vielmehr sollen vor allem die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigt werden. Mehrwert der Entwicklungspartnerschaft Eine gelungene Entwicklungspartnerschaft sorgt für förderliche Rahmenbedingungen der Koordinierung vor Ort. Bei ihrer Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass die Koordinierung selbst immer nur indirekt in die Übergangsverläufe einwirkt. Sie arbeitet nicht direkt mit Jugendlichen, sondern sie koordiniert das Zusammenwirken jener, die direkt mit den Jugendlichen arbeiten, also sie unterrichten, sie beraten, sie prüfen, ausbilden etc. Das Ziel ist eine durchgreifende und dauerhafte Verbesserung der Übergangsverläufe. Der Mehrwert der Koordinierung vor Ort kann auf mehreren E- benen erreicht werden: Optionsreiche Aussichten für das künftige Arbeitsleben junger Menschen werden regional realisiert und gesichert. Die Bindung von Betrieben und Fachkräften an die Region wird gestärkt. Gut ausgebildete Fachkräfte erhalten eine Perspektive in Schleswig-Holstein. Arbeitgeber- und Arbeitnehmermarkt werden gestärkt. Verbesserung der Integrationsquoten Minimierung der Folgekosten gescheiterter Integrationsbemühungen durch Prävention. Durch Konsolidierung von Kooperation und Netzwerkarbeit kommt es zu einem gemeinsam getragenen Qualitätszuwachs durch verbindliche gemeinsame Orientie-

5 - 5 - rung, Handlungs- und Umgangsweisen, Verständnisse und des Bildungsauftrags der Lernwelt Übergänge. Durch routinierte Koordinierungsleistung kann der Ressourceneinsatz (pro Kopf) langfristig gehalten oder gesenkt werden. Mit der Aktivierung neuer Akteure in der regionalen Verantwortungsgemeinschaft werden neue Ressourcen erschlossen und Synergien genutzt. Organisatorische, konzeptionelle und rechtskreisübergreifende Abstimmung im Übergangssystem vermeidet Doppel- und Parallelaktivitäten. Lebens und Arbeitsweltorientierung der Schule werden gestärkt. Das partnerschaftliche Handeln zwischen den Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein sichert dabei Synergien und einen praxisorientierten Transfer im gesamten Schulwesen. Schule erhält eine neue Rolle in der regionalen / lokalen Bildungslandschaft. Die regionale Wirtschaftskraft wird erhöht. Dies dient auch der Attraktivität der Kommune für Betriebe als Wirtschaftsstandort. Stadt und Landkreis kümmern sich sichtbar um ihren Nachwuchs. Langfristig tritt eine finanzielle Entlastung der Städte und Landkreise ein. Denn: Jugendliche, die direkt von der Schule kommen und nicht in Ausbildung gehen, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Somit muss die Kommune für die ü- berwiegenden Kosten der Unterkunft aufkommen. Momentan zahlen die Kommunen im Land Schleswig-Holstein 40 Millionen Euro im Monat allein für die Kosten der Unterkunft. Hinzu kommen Kosten wie z.b. für die Jugendhilfe. Das gesamte Vorhaben steht unter dem Motto: Jede und Jeder zählt und wird gebraucht!

6 Anlage 1 Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt präventive Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen in Schleswig-Holstein Jugendliche werden bereits in der Schule fit gemacht für Ausbildung und Arbeit Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt wurde in ressortübergreifender Zusammenarbeit der Landesministerien für Bildung und für Arbeit entwickelt. Es wird in der ESF-Förderperiode im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit umgesetzt. Mit diesem Strukturkonzept wird in Schleswig-Holstein ein in dieser Ausprägung neuer Ansatz präventiver Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik in der Übergangsphase zwischen Schulabgangsklassen und Aufnahme einer Berufsausbildung in die Praxis umgesetzt. Ziele: Mit dem Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt soll die für die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit notwendige Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit von Schulabgängern nachhaltig verbessert werden. Die Berufsorientierung an Schulen wird verstärkt. Das Konzept erfasst Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen (ab der 8. Klasse), die auf den Hauptschulabschluss vorbereiten und an Förderzentren sowie berufsschulpflichtige Jugendliche, die sich in keinem anderen (Aus-) Bildungsgang oder in keiner Bildungsmaßnahme befinden. Regionales Übergangsmanagement Arbeitsmarktpolitischer Ansatz in allgemein bildenden und Berufsschulen Bildungsgänge, die zum Hauptschulabschluss führen und Förderzentren Beginn 8.Klasse Flex-Phase - maximal 3 Jahre Kompetenzfeststellung Berufsberatung Coaching, Berufseinstiegsbegleitung, produktives Lernen: Berufsfelderprobung, (betreute) betriebliche Praktika, vertiefte Berufsorientierung, Werkstatttage, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA, EU-, Bundes-, Landesprogramme zur Integration in Ausbildung und Arbeit Qualifizierungsbausteine Berufseingangsklassen in den beruflichen Schulen für Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit Berufliche oder schulische Ausbildung oder Erwerbstätigkeit Berufsberatung Berufliche Schule im Rahmen der dualen Ausbildung Erreicht werden sollen diese Ziele durch ein regionales Übergangsmanagement von der allgemein bildenden Schulzeit in die berufliche Bildung. Zugleich soll die Zahl der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss deutlich verringert werden. Innerhalb der organisatorischen Rahmen - Bildungsgänge, die zum Hauptschulabschluss führen (HSA), - Förderzentren mit Förderschwerpunkt Lernen (FöZ) und - Berufseingangsklassen der Beruflichen Schulen (BEK) werden folgende Handlungsfelder angeboten: - Coaching in Verbindung mit notwendigen Gruppenmaßnahmen zur persönlichen und sozialen Kompetenzstärkung der Schülerinnen und Schüler. Der Betreuungsschlüssel pro Coach beträgt 1:40 bis 1:60. Coaching-Fachkräfte berücksichtigen bei ihrer berufsbezogenen Arbeit die individuellen Lebenswelten der Jugendlichen. - Mit Kompetenzfeststellungen sollen insbesondere die Stärken von Schülerinnen und Schüler ermittelt werden Die Auswertungen führen zu Zielvereinbarungen zwischen den Jugendlichen, der Coaching-Fachkraft und den Lehrkräften unter Beteiligung der Sorgeberechtigten (Eltern) im Sinne einer individuellen berufsbezogenen Förderplanung.

7 sowie im Bereich praxisorientierter Lerngruppen: - Berufsfelderprobungen, die in direktem Zusammenhang mit den Kompetenzfeststellungen stehen und auch auf Betriebspraktika vorbereiten. - Qualifizierungsbausteine, die individuell ausgerichtet sind für Jugendliche in Berufseingangsklassen der Beruflichen Schulen. Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und organisatorisch in sich abgeschlossen und qualifizieren für eine Tätigkeit, die Teil einer anerkannten Berufsausbildung ist. Die ausgeprägte Zielgruppenorientierung im Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt ermöglicht auch das Angebot von Qualifizierungsbausteinen, die sich auf die Herausbildung von Schlüsselqualifikationen beziehen. Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt mit seinen Handlungsfeldern wird in allen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins umgesetzt. Für die regionale Koordinierung sind Bildungsträger (koordinierende Träger) ausgewählt und beauftragt worden. An der Umsetzung der Handlungsfelder sind derzeit insgesamt 46 Träger beteiligt. In 15 regionalen Steuerungsgruppen arbeiten Akteure aus den für den Übergang Schule Beruf relevanten Bereichen unter maßgeblicher Mitwirkung der Agenturen für Arbeit eng zusammen. Sie unterstützen das Handlungskonzept und darüber hinaus auch weitere Aktivitäten, die den Übergang von Jugendlichen in die Arbeitswelt erleichtern. Die Steuerungsgruppen bilden damit eine wesentliche Grundlage für das Netzwerk, mit dem ein systematisches regionales Übergangsmanagement entwickelt werden kann. Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt sieht neben begleitenden, landesweit organisierten Qualifizierungen für das eingesetzte Personal (z.b. Coaching-Fachkräfte) auch die Förderung der Systementwicklung des regionalen Übergangsmanagements in kommunaler Koordinierung vor. Bildungsträger z.b. Personalqualifizierung, Fachtagungen Schulen, Schulamt z.b. Curriculum BO, Werkstatttage, Lernpaten-schaften Schulartübergreifende Zusammenarbeit Jugendamt z.b. Schulsozialarbeit 13 SGB VIII Erziehungsberatung 27 SGB VIII Bund, Land, Kommune z.b. Kompetenzagentur, Schulverweigerung die 2. Chance, JobStarter, Zukunftsprogramm Arbeit, regionale Standortpolitik junge Menschen in Ausbildung und Arbeit Träger der Aufgaben nach dem SGB II z.b. Aktivierungshilfen 16 f SGB II Gemeinsame Verantwortung im regionalen Übergangsmanagement für Transparenz und Qualitätszuwachs Kammern, Verbände Ausbildungsakquise, regionale Fachberatung u.a. Wirtschaft z.b. Praktika, Ausbildungsplätze, Produktmessen Bundesagentur für Arbeit z.b. vertiefte Berufsorientierung 33 und 421q SGB III, Ausbildungsbonus, Berufseinstiegsbegleitung 421r,s SGB III Alle Kooperationspartner (Schulen, Bildungsträger, Städte und Landkreise, Agenturen für Arbeit und andere Arbeitsmarktakteure) bilden regionale Verantwortungsgemeinschaften. So kann es gelingen, die Ausgangsbedingungen der jungen Menschen und ihre Zukunftsperspektive erheblich zu verbessern und Jugendarbeitslosigkeit von vornherein zu verhindern. Zusammen mit den Aktivitäten des Landes und der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, wie dem Bündnis für Ausbildung und der Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft, wird das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt zu einer Verbesserung der Ausbildungs- und Bewerbersituation beitragen und damit für geeigneten Fachkräftenachwuchs sorgen.

8 Finanzierung: Für die Umsetzung des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt hat die Landesregierung Schleswig-Holstein insgesamt ESF-Mittel in einer Größenordnung von 23,8 Mio. Euro im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit ( ) bereitgestellt. Unter Einbeziehung der erforderlichen Kofinanzierungen des Landes, der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Drittmittelgeber sowie der Projektträger werden nach derzeitigem Planungsstand bis zum Jahr 2013 Finanzierungsmittel für ein Projektvolumen von rund 56 Millionen zur Verfügung stehen. Das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt hatte im bisherigen Förderzeitraum 2007 bis 2009 (Stand 31. Dezember 2008) einen finanziellen Umfang von insgesamt 15,95 Mio. Euro. Es wurden für die Umsetzung des Handlungskonzepts Schule & Arbeitswelt - ESF-Mittel in Höhe von rd. 6,78 Mio. Euro, - Landesmittel in Höhe von rd. 6,61 Mio. Euro, - Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit gem. 33 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III in Höhe von rd. 1,83 Mio. Euro - sowie Eigenmittel der Träger in Höhe von rd Euro eingebracht. Damit konnten im Zeitraum vom Sommer 2007 bis zum Sommer 2009 etwa Schülerinnen und Schüler an etwa 200 Schulen in allen Kreisen und kreisfreien Städten individuell unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist daran interessiert, die durch ihre Beteiligung ermöglichte Ausdehnung der Standorte im Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt zu verstetigen. Sie beteiligt sich daher im Förderzeitraum 2009 (1,3 Mio. Euro) bis 2010 (1,5 Mio. Euro) mit insgesamt bis zu 2,8 Mio. Euro aus Mitteln der erweiterten vertieften Berufsorientierung nach 33 i.v.m. 421q SGB III an der Fortsetzung des Handlungskonzepts. Vorbehaltlich regionaler Finanzvariablen werden im Förderzeitraum August 2009 bis Juli 2011 bis zu 16,9 Mio. Euro an Fördermitteln im Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt eingesetzt. Mehr Informationen unter: und

9 Anlage 2 Regionaldirektion Nord Programmbereich Arbeitnehmer Aufgaben der Berufsberatung - Gesetzlicher Auftrag für die Arbeitsagenturen 19 SGB I beschreibt die Leistungen der Arbeitsförderung und legt die Zuständigkeit für die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit fest Rechtsgrundlage für das Handeln der Bundesagentur für Arbeit ist das SGB III Arbeitsförderung Zu den Aufgaben der Berufsberatung gehören im Einzelnen: Aufgabe Gesetzliche Grundlage Inhalte Berufsorientierung 33 SGB III 33 i. V. mit 421q SGB III Gruppenveranstaltungen, z. B. Schulbesprechungen, Elternabende, berufskundliche Informationsveranstaltungen Berufskundliche Schriften und IT-gestützte Medien für SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen Berufsinformationszentren (BiZ und BiZ-mobil) Maßnahmen der (erweiterten) vertiefte Berufsorientierung Berufliche Beratung SGB III Terminierte Beratung Sprechstunden in Schulen Gruppenberatung Ausbildungsvermittlung SGB III Vermittlung betrieblicher Ausbildungsstellen Vermittlung von Praktikumsstellen Förderung der Berufsvorbereitung und der beruflichen Ausbildung 61 SGB III 235b SGB III 421s SGB III 46 SGB III 59, 45, 421r SGB III 240 ff SGB III 240 ff SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung Berufseinstiegsbegleitung Aktivierungshilfen Förderung betrieblicher Ausbildung (Berufsausbildungsbeihilfe, Vermittlungsbudget, Ausbildungsbonus) Ausbildungsbegleitende Hilfen Außerbetriebliche Berufsausbildung Kiel,

10 Arbeitsheft Modellentwurf (Muster) Anlage 3 1. Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Entwicklungspartnerschaft. Die Entwicklungspartnerschaft wird sichtbar durch eine Rahmenvereinbarung, die gemeinsame Ziele in Form eines Leitbildes enthält. Bausteine der Kooperation, die in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden können und Inhalte, die eine Zusammenarbeit erfordern, werden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Wahrung der jeweiligen Eigenständigkeiten ebenfalls aufgenommen. Diese Vereinbarungen erfüllen den Status eines Arbeitsheftes. Es enthält die Art und Weise der Kooperation, Rechte und Verpflichtungen, Volumen und Modi der Beiträge und Sollbruchstellen für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Aufgaben, die parallel und aufeinander bezogen auf den beiden Ebenen Kommune und Land angesiedelt sind, und die über die 3 Phasen/Jahre aufeinander folgen, werden in ihrem Zuschnitt durch eine Matrix bestimmt. Auf der Basis einer dieser folgenden allgemeinen Aufgabendefinition werden die konkreten Aufgaben Jahr für Jahr nach Erörterung und auf Vorschlag der jeweiligen Handlungsebene miteinander abgestimmt. Für die Prozessbegleitung empfiehlt sich die Einrichtung einer entscheidungsbefugten Steuergruppe. Hierfür werden vorhandene Umsetzungsstrukturen genutzt. Entwicklungsaufgaben Matrix über 3 Jahre Phase Aufbau der Koordinierung vor Ort im 1.Jahr Routinen/ Innovationen - 2. Jahr Nachhaltige Stabilisierung 3. Jahr Aufgabe Land Kommune Land Kommune Land Kommune Mindeststandards für Koordinierung vor Ort Spezialaufgabe Inspirationsansatz; begeisternde Lernarrangements / päd. Entwicklungsaufgaben zur Potenzialentfaltung Wirtschaftlichkeit der Koordinierungsleistung Monitoring / Controlling 2. Aufgaben zum Aufbau der Koordinierung vor Ort 1. Jahr 2.1 Mindeststandards a. auf Landesebene: Politische Gestaltung des Übergangs Durch flankierende Maßnahmen der Landesregierung sollten die Akteure vor Ort dazu ermuntert und angehalten werden, sich der Koordinierung vor Ort aktiv zuzuordnen. Hieraus ergeben sich z. B. Bedarfe an Reformulierungen für die Abstimmung von Jugendkonferenzen im Rahmen von SGB II, eine Anerkennung der Rolle von Koordinierung vor Ort unter kommunaler Federführung für die Tätigkeit der Agenturen, die Reanimierung der Idee lokaler Ausbildungskonferenzen, wie sie im Entwurf zum Berufsbildungsgesetz vorgesehen

11 waren, die Verpflichtung der Schulen, sich im Zusammenhang mit der Stärkung von Berufsorientierung und Öffnung zu Betrieben und Gesellschaft aktiv dem lokalen Übergangsmanagement zuzuordnen, usw. Wilfried Kruse, Kommunale Verantwortung beim Übergangsmanagement, FES Juni b. auf kommunaler Ebene; Mindeststandards für die nachhaltige Verankerung der Koordinierung vor Ort: Beschluss des Kommunalparlaments (Kreistag, Ratsversammlung, Bürgerschaft etc.) zur Koordinierung Koordinierung vor Ort wird zur Chefsache (Landrätin/ Landrat, Bürgermeisterin/ Bürgermeister) erklärt. Ein Organisationsschema wird entwickelt (Lenkungsgremium, operatives Steuerungsgremium und themenbezogene Arbeitsgruppen) Vorhandene Strukturen wurden genutzt und Doppel-/ Parallelstrukturen werden schrittweise abgebaut Eine Bestandsaufnahme von Daten, Maßnahmen und Projekten, Organisationsstrukturen und Ressourcen erfolgt Ein Feedback und Controllingsystem (Prozessbegleitung) wird eingerichtet und genutzt Eine Kreativ-Gruppe für Forschung und Entwicklung wurde eingerichtet Netzwerkpflege und -entwicklung wird betrieben Erfolgskriterien für gelungene Übergänge sind definiert Ergebnisse und Erfahrungen wurden veröffentlicht 2.2 Die Umsetzung der weiteren Aufgabenfelder in der Matrix Spezialaufgabe, Inspirationsansatz, Wirtschaftlichkeit der Koordinierungsleistung wird individuell ausgehandelt und konkretisiert.

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