Genderbericht 2015 für Niedersachsen und Bremen

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1 Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Genderbericht 2015 für und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

2 Seite 2 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 3 Vorwort Die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben zählt seit Jahren zu den wichtigen Zielen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Baustein für den Erfolg liegt in der Karriereorientierung von Mädchen, die wir ermuntern, ihren Talenten zu vertrauen und noch stärker technische Berufe anzustreben. Zwar haben Mädchen und Frauen die besseren Schulabschlüsse, doch ihre Laufbahnen münden immer noch in wenige, davon viele schlechter bezahlte Berufe ein. Ein breiteres Berufswahlspektrum trägt langfristig zu einer gleichberechtigteren Teilhabe am Erwerbsleben bei: Mehr Frauen gelangen in Führungspositionen und die Löhne von Frauen und Männern gleichen sich an. Ein anderer Baustein für mehr Gleichstellung zielt auf die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Alleinerziehenden sowie der Aktivierung von Frauen, die nach einer Familienpause zurück in den Beruf streben. Hier, an den Übergängen von Familie und Arbeitsleben, schlüpfen die Arbeitsagenturen und Jobcenter in die Rolle der Ratgeberin und Lotsin. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit vor Ort kennen den lokalen Arbeitsmarkt und wissen, wie den Betroffenen der Weg in den Job geebnet werden kann. Sie informieren Frauen über flexible Instrumente wie die Teilzeitausbildung oder finanzielle Eingliederungshilfen und beraten Unternehmen über Aspekte familienfreundlicher Personalpolitik. Die Beauftragten für Chancengleichheit sind zugleich auch die Ansprechpartnerinnen für alle Akteure am Arbeitsmarkt, die mit uns an einer besseren Gleichstellung von Frauen und Männern zusammenarbeiten wollen. Die Gleichstellung im Erwerbsleben ist allerdings nicht nur ein sozialpolitisch bedeutsames Ziel. Eine stärkere Beteiligung von Frauen in der Arbeitswelt ist auch ein Weg, um den anhaltenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu decken. Die Alterung der Gesellschaft und die fortschreitende Digitalisierung werden den Arbeitsmarkt noch viele Jahre in vielfältiger Weise prägen. Die Effekte zeichnen sich betrachten wir beispielsweise die Entwicklung der Berufsbilder erst in Grundzügen ab. Der hier vorliegende Genderbericht basiert auf den Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit der Jahre 2013/2014, falls nicht anders angegeben. Er kann, gemessen an der Herausforderung, nur ein Zwischenstand sein. Sie erhalten damit einen Überblick darüber, wie sich die Situation von Frauen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Regionalbezirk - im Jahr 2014 entwickelt hat. Anhand der Datenanalyse wird erkennbar, was bisher schon erreicht wurde und in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Ich würde mich freuen, wenn wir Sie damit fachlich in Ihren eigenen Aktivitäten unterstützen können und lade Sie zur Diskussion ein. Herzlichst, Ihr Klaus Stietenroth Vorsitzender der Geschäftsführung

3 Seite 4 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 5 Kurz und bündig Inhalt Erwerbsquote der Frauen ist weiterhin niedriger als die der Männer. Positive Entwicklung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Leichter Rückgang der Frauenarbeitslosigkeit. Frauen sind länger arbeitslos als Männer. Erwerbstätige Frauen stocken häufiger als Männer durch Leistungen des SGB II auf. Mindestbeteiligungsquote am Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente für Frauen aus dem Rechtskreis SGB II in nicht erreicht. Mädchen nutzen das Berufswahlspektrum weniger als Jungen. 1. Entwicklung der Beschäftigung Erwerbsbeteiligung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Beschäftigung in Teilzeit Geringfügig entlohnte Beschäftigung Erwerbstätigkeit und Arbeitslosengeld-II-Bezug Entwicklung der Arbeitslosigkeit Frauenarbeitslosigkeit in der Grundsicherung und Hilfebedürftigkeit Frauenarbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung Alleinerziehende Entwicklung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Grundsicherung Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Arbeitslosenversicherung Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt Fachkräfte halten und gewinnen Stille Reserve = Fachkräfte für die Zukunft Minijobs Kennzahlen Literaturverzeichnis... 27

4 Seite 6 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 7 Beschäftigung in Teilzeit Stand: Entwicklung der Beschäftigung 1.1. Erwerbsbeteiligung Die Erwerbsquote 1 der Frauen liegt nach wie vor unter derjenigen der Männer. In betrug die Frauenerwerbsquote im Jahr ,7 Prozent (Bund: 72,4 Prozent). Dies ist ein Anstieg um 1,1 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Männern lag die Erwerbsbeteiligung bei 82,1 Prozent (Bund: 82,3 Prozent). Die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen geht zwar nur langsam voran, allerdings lohnt sich eine Betrachtung über die Jahre. Im Jahr 2000 betrug die Erwerbsquote von Frauen in den Bundesländern und noch 60 Prozent. Die Erwerbsquote bei den Frauen in stieg im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr von 67,6 auf 68,8 Prozent. Dagegen sank die Erwerbsbeteiligung der Männer und lag 2013 bei 76,4 Prozent (2012: 78,5 Prozent). 1.2 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Frauen und Männern gewährleistet auf lange Sicht eine eigenständige Existenzsicherung im Erwerbsleben und im Rentenalter. Die positive Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hält auch in 2014 weiter an. 1 Die Erwerbsquote entspricht dem Anteil der Erwerbspersonen im Alter von 15 Jahren und älter an der Bevölkerung dieser Altersgruppe. Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen. In waren zum Stichtag ,7 Mio. Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dies ist ein Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Absolut betrug der Anstieg Personen. Auch wenn es beim gesamten Frauenanteil an den Beschäftigten mit einem Anstieg um 0,1 Prozentpunkte auf 45,3 Prozent im Vergleich zu 2013 keine entscheidende Entwicklung gab, sind mehr Zuwächse bei den sozialversicherungspflichtigen Frauen zu verzeichnen. Bei den Frauen waren im Vergleich zum Vorjahr 2,5 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bei den Männern lag der Anstieg nur bei 1,7 Prozent. Ein Blick auf das berufliche Anforderungsniveau bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zeigt, dass der Frauenanteil bei den Fachkräften, Spezialist/innen und Expert/innen in 44,6 Prozent und bei den Helfer/innen 49,6 Prozent betrug. Für zeigen sich bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dieselben Tendenzen wie in. Zum Stichtag waren 306 Tsd. Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was ein Plus von 1,7 Prozent und einen absoluten Anstieg von im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Der Frauenanteil stieg hier um 0,2 Prozentpunkte auf 43,9 Prozent. Die Veränderung bei den Frauen im Vergleich zum Vorjahr lag bei plus 2,2 Prozent, bei den Männern bei plus 1,3 Prozent. Insgesamt betrachtet muss festgehalten werden, dass der Frauenanteil in beiden Bundesländern bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stagniert und 2014 unter dem westdeutschen Durchschnittswert von 45,4 Prozent lag, wenn auch in nur leicht. In lag der Frauenanteil bei den Fachkräften, Spezialist/innen und Expert/innen bei 44,1 Prozent und bei den Helfer/innen 43,5 Prozent. 1.3 Beschäftigung in Teilzeit In der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskussion wird Teilzeit als Chance und zugleich als Risiko gesehen. Teilzeit ist vor allem für viele Frauen ein Weg, Familie und Beruf zu vereinbaren insbesondere vor dem Hintergrund der Kinderbetreuungssituation. Aber sie führt eben auch zu Einkommensverlusten, niedrigeren Renten und kann Probleme beim beruflichen Aufstieg zur Folge haben. Hinzu kommt, dass Frauen nicht in niedrigen Arbeitszeiten verbleiben wollen, sondern ihre Arbeitszeit gerne ausweiten möchten ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial für die Zukunft. Bei den Frauenanteilen an allen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten zeigen sich keine größeren Veränderungen zu den Vorjahren. Der Trend, dass Teilzeitarbeit weiterhin eine Frauen-Domäne ist, bleibt erhalten. In waren zum Stichtag ,1 Tsd. Frauen sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigen für betrug 83,2 und Prozent, ein Minus Kreisdiagramm von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zu Beschäftigung in Teilzeit Dieser Wert lag noch über dem westdeutschen Anteil von 81,6 Prozent. Beschäftigung in Teilzeit Stand: ,8 % 83,2 % Beschäftigung in Teilzeit Stand: Frauen Männer 23,2 % Frauen 16,8 % In lag der Frauenanteil bei den Frauen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten Männermit 76,8 Prozent unter 83,2 % dem westdeutschen Wert. Dies ist ein Minus von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Absolut gingen in 63,8 Tsd. Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Teilzeit nach. Beschäftigung in Teilzeit Stand: Geringfügig entlohnte Beschäftigung 2 Analog zum Frauenanteil bei den sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten wenn auch weniger deutlich ist der Arbeitsmarkt davon geprägt, dass mehr Frauen als Männer einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Allgemein ist festzuhalten, dass in den Bundesländern und sowohl mehr Frauen als auch mehr Männer im Vergleich mit 2013 eine geringfügige Beschäftigung ausüben (wollen bzw. müssen). 23,2 % Frauen 76,8 % Männer In waren zum Stichtag insgesamt 757,7 Tsd. Personen geringfügig beschäftigt. Dies ist ein Anstieg um 1,8 Prozent, 2 Zu beachten ist, dass sich die Daten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der geringfügig entlohnten Beschäftigten überschneiden. Die geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob werden in beiden Beschäftigungsarten abgebildet. Männer

5 Seite 8 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 9 der sich auf ein Plus bei den Männern von 3,2 Prozent und bei den Frauen von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verteilt. Der Frauenanteil lag 2014 bei 62,9 Prozent. Damit ist diese Beschäftigungsform vor allem für Frauen oft die einzige Einnahmequelle. Noch deutlicher zeigt sich der hohe Frauenanteil bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Der Frauenanteil bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag in bei 65,8 Prozent. Allerdings ist im Vergleich mit dem Vorjahr bei den Männern ein Anstieg dieser Beschäftigungsform um 2,6 Prozent und bei den Frauen eine Reduzierung um 0,5 Prozent zu verzeichnen. Weniger ausgeprägt sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei denjenigen Frauen und Männern, die einer geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob nachgehen. Der Anteil der Frauen betrug in 56,2 Prozent. Allerdings sind in dieser Beschäftigungsform die meisten Zuwächse im Vergleich zu 2013 festzustellen. In gab es einen Anstieg von 4,9 Prozent (Frauen: +5,3 Prozent, Männer: +4,4 Prozent). Ein besonders hoher Anstieg an geringfügiger Beschäftigung ist in zu verzeichnen. Zum Stichtag arbeiteten insgesamt 71,9 Tsd. Personen in dieser Beschäftigungsform, ein Plus von 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Männer: +4,5 Prozent, Frauen: +3,5 Prozent). Der Frauenanteil in betrug 58,6 Prozent und lag damit anders als in unter dem westdeutschen Wert von 62,0 Prozent. Der Frauenanteil bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten lag in bei 60,3 Prozent. Hier war ein Anstieg dieser Beschäftigungsform bei den Männern um 3,3 Prozent und bei den Frauen um 2,4 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr zu verzeichnen. Bei der geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob zeigt sich in ein hoher Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Männer: +6,8 Prozent, Frauen: +6,4 Prozent). 1.5 Erwerbstätigkeit und Arbeitslosengeld-II-Bezug Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen sind erwerbsfähige Leistungsberechtige mit Leistungsanspruch in der Grundsicherung, die gleichzeitig Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit erzielen. Das erzielte Erwerbseinkommen ist zur Existenzsicherung nicht ausreichend. Insgesamt sind in Ende September Tsd. Arbeitslosengeld II Bezieher/innen erwerbstätig: davon 70 Tsd. Frauen. Das bedeutet 32,9 Prozent der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen (Männer: 28,6 Prozent) üben eine Erwerbstätigkeit aus und haben ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Von allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern sind 56 Prozent Frauen und 44 Prozent Männer. 32 Tsd. Frauen (46 Prozent) üben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, darunter 21 Prozent in Vollzeit, 79 Prozent in Teilzeit. 34 Tsd. Frauen (49 Prozent) und somit der überwiegende Teil üben eine geringfügige Beschäftigung (Einkommen bis zu 450 Euro) aus. Insgesamt sind in Ende September Tsd. Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen erwerbstätig: davon 9,9 Tsd. Frauen. Das bedeutet 29,1 Prozent der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen (Männer: 28,5 Prozent) üben eine Erwerbstätigkeit aus und haben ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Von allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld II Beziehern sind 52 Prozent Frauen und 48 Prozent Männer. 4,4 Tsd. Frauen (45 Prozent) üben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, darunter 19 Prozent in Vollzeit, 81 Prozent in Teilzeit. 4,9 Tsd. Frauen (49 Prozent) und somit der überwiegende Teil üben eine geringfügige Beschäftigung (Einkommen bis zu 450 Euro) aus. Frauen in der Grundsicherung üben häufiger eine Erwerbstätigkeit aus als Männer. Aufgrund der Wahrnehmung von Betreuungs- und Erziehungspflichten arbeiten sie jedoch überwiegend in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung und folglich nicht existenzsichernd. Viele Frauen mit Erwerbseinkommen, insbesondere mit Betreuungs- und Erziehungspflichten, befinden sich bereits über mehrere Jahre im Leistungsbezug der Grundsicherung. Durch Ausweitung der Arbeitsstunden bzw. durch Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollte eine Integration in existenzsichernde Beschäftigung angestrebt werden. Individuell auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmte Beratung, Nutzung lokaler Netzwerke, gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible und verlässliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie familienorientierte Personalpolitik sind hierfür die Erfolgsfaktoren. Die Auswirkungen des seit 2015 geltenden Mindestlohngesetzes auf Erwerbstätigkeit in der Grundsicherung bleiben zu beobachten insbesondere bei Frauen im Niedriglohnbereich. 2. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die durchschnittliche Arbeitslosenquote von Frauen betrug im Jahr 2014 in 6,5 Prozent und in 10,6 Prozent. Die Quote der Männer lag in ebenfalls bei 6,5 Prozent, in bei 11,2 Prozent. In waren in 2014 durchschnittlich 267,6 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet, in 37,1 Tsd.. Dies waren 0,6 Prozent (in ) bzw. 0,3 Prozent (in ) weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 124,6 Tsd. in und 16,7 Tsd. in leicht unter dem Vorjahreswert (-0,7 Prozent bzw. -0,4 Prozent). Die nächsten Abschnitte verdeutlichen unterschiedliche Entwicklungen in der Grundsicherung (Rechtskreis SGB II) und in der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB III). Frauen nehmen häufiger Betreuungspflichten in Erziehung und Pflege wahr. 2.1 Frauenarbeitslosigkeit in der Grundsicherung und Hilfebedürftigkeit Bezirk der Regionaldirektion Nieders.- Der durchschnittliche Bestand der arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB II ist im Bezirk der Regionaldirektion - im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent auf 210,5 Tsd. gestiegen. In Westdeutschland gab es einen Anstieg der arbeitslosen Personen um 0,6 Prozent. Die Zahl der arbeitslosen Frauen sank um -0,2 Prozent, absolut um 194, die Zahl der arbeitslosen Männer stieg hingegen um 0,3 Prozent an. Das bedeutet für -, dass die Anzahl der arbeitslosen Personen insgesamt fast konstant geblieben ist (+0,1 Prozent).

6 Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaften (BG) Dezember 2014 Seite 10 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 11 Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote 3 betrug im Jahr 2014 bei den Frauen 4,4 Prozent und bei den Männern 4,3 Prozent. In 2014 waren durchschnittlich 180,6 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 84,9 Tsd. unter dem Vorjahreswert. Es waren durchschnittlich 241 Personen mehr als im Vorjahr bei den Jobcentern gemeldet, 381 mehr Männer und 140 weniger Frauen. Dies bedeutete eine Zunahme um 0,4 Prozent bei den Männern und eine Abnahme um 0,2 Prozent bei den Frauen. 41,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 4 waren 2014 arbeitslos. Im Vorjahr betrug der Anteil 41,7 Prozent. Der Anteil arbeitsloser Frauen an den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen betrug 37,5 Prozent, der Anteil arbeitsloser Männer 46,7%. Frauen sind weniger arbeitslos gemeldet als Männer, da sie häufiger Betreuungspflichten in Erziehung und Pflege wahrnehmen oder eine (Teilzeit-) Erwerbstätigkeit ausüben. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote von Frauen betrug im Jahr ,6 Prozent, die der Männer lag bei 9,0 Prozent. Im Jahr 2014 waren durchschnittlich 30,0 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 0,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 13,5 Tsd. unter dem Vorjahreswert. In wurden 2014 durchschnittlich 50 Personen weniger als im Vorjahr arbeitslos gezählt: 4 Männer mehr und 53 Frauen weniger, das bedeutet bei Männern in der prozentualen Entwicklung einen gleichbleibenden Bestand, bei den Frauen einen Rückgang um 0,4 Prozent. 43,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren 2014 arbeitslos. Im Vorjahr betrug der Anteil 43,9 Prozent. Der Anteil arbeitsloser Frauen an den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen betrug 38,5 Prozent, der Anteil arbeitsloser Männer 49,0 Prozent. Frauen sind weniger arbeitslos gemeldet als Männer, da sie häufiger Betreuungspflichten in Erziehung und Pflege wahrnehmen oder eine (Teilzeit-) Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Analyse der Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaft 5 stellte sich 2014 wie folgt dar: Im Dezember 2014 bezogen in von allen Familien und Lebensformentypen in Privathaushalten 10,0 Prozent Leistungen aus der Grundsicherung, in 17,7 Prozent. Die Höhe der Hilfequote wird von Lebensform und Kinderzahl bestimmt. So weisen Paare ohne Kinder und Paare mit Kindern die niedrigsten Quoten auf. Alleinerziehende haben dagegen das weitaushöchste Risiko auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen zu sein: Ihre Hilfequote betrug in 40,5 Prozent, in 52,7 Prozent. Außerdem nimmt Hilfebedürftigkeit mit der Zahl der Kinder deutlich zu; sie liegt bei Paaren mit drei und mehr Kindern in bei 14,6 Prozent, in bei 30,4 Prozent. Die Hilfebedürftigkeit erreicht bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern in 50,6 Prozent, in 59,7 Prozent. Alle BG Single-BG Alleinerziehende darunter mit 1 Kind 2 und mehr Kinder Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaften (BG) 3,2 Dezember 2014 Paare ohne Kinder Paare mit Kindern darunter mit 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder Datenquelle: Statisitk der BA Alle BG Single -BG Alleinerziehende darunter mit 1 Kind 2 und mehr Kinder Paare ohne Kinder Paare mit Kindern darunter mit 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder Datenquelle: Statisitk der BA Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaften (BG) Datenquelle Analyse der Grundsicherung, Dezember ,6 6,0 6,6 7,0 10,0 12,6 13,6 14,6 17,7 17,0 15,7 18,7 30,4 35,5 40,5 48,1 52,7 50,6 59,7 3 Die Arbeitslosenquoten für die Rechtskreise SGB II und SGB III sind anteilige Arbeitslosenquoten auf der Basis derselben Bezugsgröße (alle zivilen Erwerbspersonen). Die Summe dieser beiden Teilquoten ergibt die Arbeitslosenquote insgesamt. 4 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) gelten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a SGB II noch nicht erreicht haben und nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 5 Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen Familientyps in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen desselben Fmailientyps in der Bevölkerung Strukturelle Betrachtung Im Rechtskreis SGB II waren im gesamten Bezirk der Regionaldirektion - 60,8 Prozent der Arbeitslosen ohne Berufsausbildung. Mit 62,8 Prozent war der Anteil bei Frauen höher als bei Männern mit 59,0 Prozent. In der Betrachtung nach Altersstruktur erhöhte sich der Bestand der arbeitslosen Personen bei den 50-Jährigen und Älteren (+3,3 Prozent). In der Altersgruppe 35 bis unter 50 Jahre reduzierte sich die Arbeitslosigkeit um 2,5 Prozent. Etwa 35 Tsd. Personen suchten Teilzeitarbeitsstellen, 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Von den arbeitslosen Frauen suchte annähernd ein Drittel einen Teilzeitarbeitsplatz. Im Vergleich zum Vorjahr war insbesondere eine Zunahme um 13,2 Prozent bei den teilzeitarbeitsuchenden Männern zu verzeichnen.

7 Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer Seite 12 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 13 Die Einschränkung auf Teilzeit ist üblicherweise mit der Organisation von Betreuungs- /Pflegepflichten verbunden. Vorgegebene Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und die Berücksichtigung von Schulorganisation erschweren die Arbeitsaufnahme insbesondere für Frauen. Flexiblere Arbeitszeitmodelle bei Unternehmen und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Betreuung in Rand- und Ferienzeiten sowie die Erhöhung der Mobilität insbesondere in ländlichen Regionen könnten die Chancen, vollzeitnah zu arbeiten, erleichtern. Dauer Frauen 50+ Männer 50+ Männer Die durchschnittliche abgeschlossene Frauen Dauer der Arbeitslosigkeit veränderte sich bei Frauen im Bezirk Datenquelle: Statistik BA der Regionaldirektion - im Vergleich zu 2013 nur geringfügig, lag aber um 31 Tage höher als die der Männer: 397 Tage waren Frauen in 2014 durchschnittlich arbeitslos, Männer 366 Tage. Besonders lange waren Frauen arbeitslos, die 50 Jahre oder älter waren (durchschnittlich 578 Tage). Es Frauen ist zu erkennen, sind durchschnittlich dass es insbesondere länger arbeitslos für ältere als Arbeitslose Männer schwierig ist, wieder einen Arbeitsplatz Durchschnittliche zu finden. Dies gilt gleichermaßen abgeschlossene für Dauer beide Geschlechter. der Arbeitslosigkeit in Tagen (Grundsicherung) Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Grundsicherung) Frauen 50+ Männer 50+ Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos Frauen Männer als Männer Durchschnittliche Datenquelle: Statistik der BA abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Grundsicherung) Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Grundsicherung) Frauen 50+ Frauen Männer 50+ Männer Datenquelle: Statistik der BA

8 Seite 14 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 15 Beendigung Im Jahr 2014 beendeten rd. 406 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 184 Tsd. Frauen). Das entsprach einem Rückgang um Personen im Vergleich zum Vorjahr, -1,8 Prozent. Fast 31 Tsd. Frauen beendeten ihre Arbeitslosigkeit in durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, das entspricht einem Anteil von rd. 17 Prozent an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit und bedeutet gegenüber den Einmündungen in Erwerbstätigkeit aus dem Vorjahr einen Rückgang um 2,3 Prozent. Die Anzahl der Männer, die in Erwerbstätigkeit einmündeten sank ebenfalls, um 2,8 Prozent, das entspricht einer absoluten Zahl von 49,7 Tsd. Der überwiegende Anteil der Frauen (45,5 Prozent) ging in Nichterwerbstätigkeit ab (84 Tsd.). Hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 4,1 Prozent zu verzeichnen. In beendeten rd. 57 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit in 2014 (davon rd. 26 Tsd. Frauen). Hier ist eine positive Entwicklung mit einem Plus von 1,1 Prozent erkennbar, die bei den Frauen mit 1,3 Prozent etwas deutlicher ausfiel als bei den Männern mit 1,0 Prozent. Rd. 4,5 Tsd. Frauen nahmen eine Erwerbstätigkeit auf, das entspricht einem Anteil an allen Abgängen von 17,7 Prozent und einem Rückgang um 2,9 Prozent. Bei den Männern beträgt die Zahl der Einmündungen in Erwerbstätigkeit rd. 7,8 Tsd., das entspricht einem Anteil von 25,3 Prozent und einem Rückgang gegenüber Vorjahr von 0,4 Prozent. Auch in ging der überwiegende Anteil der Frauen (12,7 Tsd.) in Nichterwerbstätigkeit ab. Mit 49,9 Prozent ist im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs um 1,3 Prozent zu verzeichnen. 2.2 Frauenarbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung Bezirk der Regionaldirektion - Der durchschnittliche Bestand der arbeitslosen Personen im Rechtskreis SGB III sank im Bezirk der Regionaldirektion - im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 Prozent auf 94,2 Tsd., die prozentuale Entwicklung lag damit gleichauf mit Westdeutschland. Die Zahl der arbeitslosen Frauen nahm mit -1,8 Prozent etwas geringer ab als bei den Männern (-2,1 Prozent). Die Beschäftigungsmöglichkeiten im produzierenden Gewerbe haben sich verbessert, bieten aber mehr Arbeitsmöglichkeiten für Männer. Frauen sind häufig in weniger konjunkturreagiblen Branchen beschäftigt und profitieren von der guten Beschäftigungslage insbesondere in den Branchen Handel, Erziehung und Unterricht und Gesundheits- und Sozialwesen. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote von Frauen und Männern betrug im Jahr ,1 Prozent. In 2014 waren durchschnittlich 87 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 39,7 Tsd. unter dem Vorjahreswert. Es waren durchschnittlich Personen weniger als im Vorjahr bei den Agenturen für Arbeit gemeldet, 764 davon Frauen. Dies bedeutet eine Abnahme um 2,2 Prozent bei den Männern und 1,9 Prozent bei den Frauen. Die durchschnittliche rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote von Frauen betrug im Jahr ,2 Prozent, die der Männer lag bei 2,0 Prozent. Im Jahr 2014 waren durchschnittlich 7,1 Tsd. Menschen arbeitslos gemeldet. Dies waren 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen lag mit 3,2 Tsd. unter dem Vorjahreswert. In wurden 2014 im Jahresdurchschnitt 44 Männer und 14 Frauen weni-

9 Seite 16 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 17 Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Arbeitslosenversicherung) ger als im Vorjahr arbeitslos gezählt. Mit Frauen sind durchschnittlich länger Beendigung Personen war die Anzahl um 0,8 Prozent geringer als im Vorjahr (Männer: -1,1 Prozent, Frauen: Durchschnittliche Durchschnittliche abgeschlossene abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit Dauer in Tagen (Arbeitslosenversicherung) arbeitslos als Männer Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer -0,4 Prozent). der Arbeitslosigkeit in Tagen 225 (Grundsicherung) 217 Strukturelle Betrachtung Viele arbeitslose Menschen, Frauen wie Männer gleichermaßen, waren ohne Berufsausbildung Im gesamten Bezirk der Regionaldirektion - hatten rd. 26 Prozent der in den Agenturen für Arbeit arbeitslos gemeldeten Pixel Personen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit einem Anteil von 27,7 Prozent waren Männer hier deutlich stärker betroffen als Frauen mit 23 Prozent. In der Betrachtung nach Altersstruktur erhöhte sich der Bestand der arbeitslosen Personen bei den 50-Jährigen und 600 Pixel Älteren. In den Altersgruppen 15 bis unter 50 Jahre dagegen reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen. Etwa 16 Tsd. Personen suchten Teilzeitarbeitsstellen, 1,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Von den arbeitslosen Frauen suchte ca. ein Drittel einen Teilzeitarbeitsplatz. Im Vergleich zum Vorjahr war eine Zunahme bei den teilzeitarbeitsuchenden Männern zu verzeichnen (+4,9 Prozent). Die Einschränkung auf Teilzeit ist üblicherweise mit der Organisation von Betreuungs-/Pflegepflichten verbunden. Vorgegebene Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und die Berücksichtigung von Schulorganisation erschweren die Arbeitsaufnahme insbesondere für Frauen. Flexiblere Arbeitszeitmodelle bei Unternehmen und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich der Betreuung in Rand- und Ferienzeiten sowie die Erhöhung der Mobilität insbesondere in ländlichen Regionen könnten die Chancen, vollzeitnah zu arbeiten, erleichtern. Datenquelle: Statistik der BA 139 Frauen 50+ Frauen gesamt Männer 50+ Männer gesamt Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos 2013 als Männer 2014 Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Arbeitslosenversicherung) Datenquelle: Statistik der BA 136 Frauen 50+ Frauen gesamt Männer 50+ Männer gesamt Im Jahr 2014 beendeten rd. 322 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit (davon rd. 142 Tsd. Frauen). Das entsprach einem Plus von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fast 70 Tsd. Frauen beendeten ihre Arbeitslosigkeit in durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, das sind rd. 45 Prozent aller Abgänge und damit eine Steigerung um 4,3 Prozent im Vergleich zu Der Anteil der Männer, die in Erwerbstätigkeit einmündeten, stieg um 1,1 Prozent auf 49,0 Prozent, das entspricht einer Zahl von 88,5 Tsd. Personen. beitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erkennen. Entwicklung der Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt (Arbeitslosenversicherung) Frauen sind durchschnittlich länger arbeitslos als Männer Durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen (Arbeitslosenversicherung) Datenquelle: Statistik der BA In beendeten rd. 25 Tsd. Menschen ihre Arbeitslosigkeit in 2014 (davon rd. 11 Tsd. Frauen). Auch hier ist eine positive Entwicklung mit einem Plus von 3,3 Prozent erkennbar, die bei den Männern mit 4,0 Prozent deutlicher ausfiel als bei den Frauen mit 2,2 Prozent. Rd. 4,9 Tsd. Frauen nahmen eine Erwerbstätigkeit auf, das entspricht einem Anteil von 46,6 Prozent an allen Abgängen aus Arbeitslosigkeit und einer Steigerung um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei den Männern stieg die Zahl der Einmündungen in Erwerbstätigkeit auf 7,1 Tsd., das entspricht einem Anteil von 51 Prozent (+5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Im Vergleich der letzten drei Jahre lässt sich ein Frauen Männer positiver Trend in Richtung Beendigung der Ar- Entwicklung der Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt (Arbeitslosenversicherung) Entwicklung der Beendigung von Arbeitslosi einer Erwerbstätigkeit im Jahresdurchschnitt Dauer Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit veränderte sich bei Frauen im Vergleich zu 2013 nur geringfügig, lag aber deutlich über der der Männer. Besonders lange waren Personen arbeitslos, die 50 Jahre oder älter waren. Es ist zu erkennen, dass es insbesondere für ältere Arbeitslose immer noch schwierig ist, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Dies gilt gleichermaßen für beide Geschlechter. Datenquelle: Statistik der BA Frauen 50+ Frauen gesamt Männer 50+ Männer gesamt 182 Datenquelle: Statistik der BA Frauen Männer Datenquelle: Statistik der BA Frauen Männer

10 Seite 18 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite Alleinerziehende Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen ist im Hinblick auf die besonderen Problemlagen Alleinerziehender 6,7 ein wichtiges geschäftspolitisches Handlungsfeld der Bundesagentur für Arbeit. Von allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren in waren ,1 Prozent Alleinerziehende, in 29,7 Prozent. Die Lebensform Alleinerziehend hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, während die Lebensform Ehepaar rückläufig ist. Alleinerziehende sind in zu 70,5 Prozent erwerbstätig. In beträgt die Erwerbstätigenquote, also der Anteil erwerbstätiger Alleinerziehender an allen Alleinerziehenden, 61,5 Prozent. Junge Alleinerziehende in der Altersgruppe Jahre sind seltener erwerbstätig als Frauen dieser Altersgruppe. Teilzeitarbeit bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren überwiegt deutlich. Die Stellensuche von Alleinerziehenden ist häufiger auf Teilzeitstellen ausgerichtet als bei allen Arbeitslosen. So suchten im Jahresdurchschnitt ,9 Prozent der alleinerziehenden Arbeitslosen nach einer Teilzeitstelle. Bei allen Arbeitslosen waren es nur 15,7 Prozent. In waren es sogar 61 Prozent Alleinerziehende mit Teilzeitwunsch zu 19 Prozent bei allen Arbeitslosen. Alleinerziehende sind somit in besonderem Maße vom Stellenangebot für Teilzeitbeschäftigung abhängig. Im Jahresdurchschnitt 2013 waren in 27 Tsd. alleinerziehende Arbeitslose gemeldet. Von ihnen wurden 89,8 Prozent im Rechtskreis SGB II und 10,2 Prozent im Rechtskreis SGB III betreut. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in ,0 Prozent mehr arbeitslose Alleinerziehende gezählt. Im Jahr 2013 hat sich 6 Datenquelle: Jährlicher Analytikreport der Statistik Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende 2013, veröffentlicht am Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Hier werden ausschließlich Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern betrachtet. die Arbeitslosigkeit Alleinerziehender damit ungünstiger entwickelt als die Arbeitslosigkeit aller Erwerbspersonen, der Anteil der Alleinerziehenden an allen Arbeitslosen ist entsprechend gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen, von 9,9 Prozent auf 10,1 Prozent. Alleinerziehende Arbeitslose sind zu 91,5 Prozent weiblich. 14,4 Prozent von ihnen haben keinen Schulabschluss und 42,9 Prozent einen Hauptschulabschluss. 53,8 Prozent verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, der Anteil mit akademischer Ausbildung liegt bei 2,5 Prozent. Der Anteil an Langzeitarbeitslosen beträgt 45,8 Prozent. Ausländer sind unter den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 15,4 Prozent verglichen mit ihrem Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert. Die arbeitslosen Alleinerziehenden, die ihre Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 beendeten, waren im Durchschnitt 53,0 Wochen arbeitslos, bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durchschnittlich 38,9 Wochen. Bei allen Arbeitslosen lauten die Werte 37,4 Wochen bzw. 22,7 Wochen, woraus ein überdurchschnittliches Verbleibsrisiko für Alleinerziehende abgeleitet werden kann. Im Jahresdurchschnitt 2013 erhielten leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften 8 Alleinerziehender Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Durchschnitt lebten in einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft im Jahr ,6 leistungsberechtigte Personen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender konstant geblieben. In waren 2013 im Jahresdurchschnitt 3,8 Tsd. alleinerziehende Arbeitslose gemeldet. Von ihnen wurden 94,1 Prozent im Rechtskreis SGB II und 5,9 Prozent im Rechtskreis SGB III betreut. Die Arbeitslosigkeit Alleinerziehender hat sich im letzten Jahr rückläufig entwickelt: im Vergleich zum Vorjahr wurden in ,8 Prozent weniger 8 Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Arbeitslose gezählt. Im Jahr 2013 hat sich die Arbeitslosigkeit Alleinerziehender damit günstiger entwickelt als die Arbeitslosigkeit aller Erwerbspersonen, der Anteil der Alleinerziehenden an allen Arbeitslosen ist entsprechend gegenüber dem Vorjahr gesunken, von 11,0 Prozent auf 10,3 Prozent. Alleinerziehende Arbeitslose sind zu 92,1 Prozent weiblich. 15,6 Prozent von ihnen haben keinen Schulabschluss und 44,4 Prozent einen Hauptschulabschluss. 65,2 Prozent verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung, der Anteil mit akademischer Ausbildung liegt bei 3,1 Prozent. Der Anteil an Langzeitarbeitslosen beträgt 53,0 Prozent. Die arbeitslosen Alleinerziehenden, die ihre Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 beendeten, waren im Durchschnitt 65,9 Wochen arbeitslos, bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durchschnittlich 52,6 Wochen. Bei allen Arbeitslosen lauten die Werte 47,7 Wochen bzw. 30,9 Wochen, woraus ein überdurchschnittliches Verbleibsrisiko für Alleinerziehende abgeleitet werden kann. Im Jahresdurchschnitt 2013 erhielten leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender Leistungen aus der Grundsicherung. Im Durchschnitt lebten im Jahr 2013 in einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft 2,6 leistungsberechtigte Personen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender ab und die der darin lebenden leistungsberechtigten Personen zugenommen. Im Jahresdurchschnitt 2013 waren in 39,7 Prozent, in 40,7 Prozent der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 9 (elb) arbeitslos gemeldet. 38,4 Prozent der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in verdienten im Jahresdurchschnitt 2013 Einkommen aus Erwerbstätigkeit, in 33,2 Prozent. 19,0 Prozent der alleinerziehenden elb arbeiteten in 9 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) gelten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach 7a SGB II noch nicht erreicht haben und nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

11 Seite 20 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 21 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, in 15,6 Prozent. 17,6 Prozent sind in einem ausschließlich geringfügigen Beschäftiungsverhältnis, in 15,7 Prozent. Neben den klassischen Angeboten der Jobcenter wie Beratung, Vermittlung und Förderung gibt es spezielle Angebote für Alleinerziehende. In den Jobcentern finden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Alleinerziehende zu den besonderen Fragestellungen statt. Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit den Mehrgenerationenhäusern, Mütter- und Familienzentren und Stadtteilquartieren. Gruppenangebote für Alleinerziehende gibt es in einigen Jobcentern im Rahmen des Work first Ansatzes den Werkakademien. Dabei stehen eigenverantwortliches Handeln und gegenseitiges Helfen im Mittelpunkt. Die Vernetzung und der Austausch untereinander werden ermöglicht und von den Alleinerziehenden als sehr hilfreich empfunden. Die Gruppen werden von Trainern oder Job-Coaches unterstützt. Auch der kurze Draht zu allen Einrichtungen des Jobcenters spielt für die Arbeit in der Werkakademie eine große Rolle. Um die Chancen bei der Integration in Arbeit zu verbessern, sind die jeweiligen Lebensumstände der Alleinerziehenden in den Blick zu nehmen. Viele Jobcenter haben ihre Prozesse diesen besonderen Anforderungen angepasst. So gibt es in vielen Jobcentern Spezialist/innen oder Spezialistenteams, die ausschließlich Alleinerziehende betreuen und beraten. Einige Jobcenter verbinden diese Beratungstätigkeit auf freiwilliger Basis mit aufsuchender Arbeit (Hausbesuchen) oder bieten spezielle Coaching- Programme an, unterstützt durch Dritte. Die Alleinerziehenden fühlen sich mit ihren speziellen Anliegen ernstgenommen und können Vertrauen zu ihrem persönlichen Ansprechpartner aufbauen. Im Gegenzug verfügen die spezialisierten Arbeitsvermittler/innen und Fallmanager/innen über ein gut ausgebautes regionales Netzwerk, um Unterstützung zu konkretisieren. Im Vordergrund steht die Klärung der Lebenssituationen, die Erwerbsintegration beeinträchtigen. Auch in den Agenturen für Arbeit werden in der Beratung und bei Maßnahmen die Bedürfnisse von Alleinerziehenden berücksichtigt. So werden z.b. Maßnahmen bei Bildungsträgern in Teilzeit angeboten. menbedingungen gefestigt und ein fachlicher Einstieg in die Berufsausbildung erfolgen soll. Für die Teilnehmerinnen wird eine eigenständige Berufsschulklasse eingerichtet, um die Unterrichtszeiten möglichst passgenau auf die Bedarfe Alleinerziehender abzustimmen. Verlässliche, flexible und ggf. ganztägige Kinderbetreuung ist ein wichtiger Aspekt der Alltagswirklichkeit von Alleinerziehenden und Voraussetzung für die Erwerbsintegration. Um die Kinderbetreuungsbedarfe möglichst individuell zu realisieren, arbeiten die Jobcenter eng mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Kommunen zusammen. Aufgrund der zum Teil komplexen Lebenslage und Problemen von Alleinerziehenden ist eine Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken für die existenzsichernde Integration in den Arbeitsmarkt notwendig....und alleinerziehende Väter auch in Teilzeit vormittags möglich. 4. Entwicklung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente Eine außerbetriebliche Ausbildung für den Beruf Kaufmann/frau im Einzelhandel ist für alleinerziehende Mütter... Die Arbeitsmarktintegration Alleinerziehender erfordert die Gewinnung von Arbeitgebern für die Beschäftigung. Beauftragte für Chancengleichheit beraten Arbeitgeber daher gezielt über familienorientierte Personalpolitik. Der Erschließung von Aus- und Umschulungsmöglichkeiten sowie Weiterbildungsmöglichkeiten in Teilzeit kommt eine besondere Bedeutung zu. Zahlreiche Jobcenter bieten gezielte Vorbereitungskurse und auch Begleitung während der Ausbildung oder Umschulung an. Während der Vorbereitungskurse werden gezielt Arbeitgeber akquiriert, abgestimmt auf die jeweiligen (Qualifizierungs-)Profile der Alleinerziehenden. Außerbetriebliche Ausbildung in Teilzeit vormittags für den Beruf Kaufmann/frau im Einzelhandel wird z.zt. in angeboten. Zielgruppe sind alleinerziehende junge Mütter und Väter mit erfüllter Schulpflicht, die wegen der Mutterschaft bzw. Kindesbetreuung bislang keine Berufsausbildung beginnen konnten. Die Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre. Dazu findet eine Vorschaltmaßnahme statt, in der die persönlichen Rah- Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind verpflichtet, mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen. ( 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i. V. m. 1 Abs.2 S.4 Nr. 3 SGB II) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden ( 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III). 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i.v. m. 54 SGB II ist folglich als Kontrollmechanismus zu 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III zu sehen. Zur Berechnung der geforderten Mindestbeteiligung von Frauen muss neben dem weiblichen Anteil an allen Arbeitslosen auch deren rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote berücksichtigt werden. Förderinstrumente im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur beruflichen Weiterbildung und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Auswertung der Mindestbeteiligung erfolgt jährlich mit der Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III bzw. 54 SGB II, die immer im Juni des Folgejahres veröffentlicht wird. Daher ist für diese Auswertung die Datengrundlage das Jahr Von 125,6 Tsd. arbeitslosen Frauen (Bestandsdaten für Frauen, 12-Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmerinnen) waren 85,1 Tsd. im Rechtskreis SGB II und 40,5 Tsd. im Rechtskreis SGB III gemeldet. Im Rechtskreis SGB II wurden 14,1 Tsd. mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung gefördert (ohne Förderung der Berufsausbildung). Im Rechtskreis SGB III waren dies 7,4 Tsd. In waren 16,8 Tsd. Frauen arbeitslos gemeldet, davon 13,6 Tsd. im Rechtskreis SGB II und 3,2 Tsd. im Rechtskreis SGB III. Im Rechtskreis SGB II wurden 2,5 Tsd. mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (ohne Förderung der Berufsausbildung) gefördert. Im Rechtskreis SGB III waren dies 565.

12 Seite 22 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Grundsicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen Die gesetzlich geforderte Mindestbeteiligung von Frauen betrug in 47,6 Prozent. Der realisierte Förderanteil betrug 42,7 Prozent und lag damit um 4,9 Prozentpunkte unter der Mindestbeteiligung. Die geforderte Marke wurde damit wie im Vorjahr erneut verfehlt. In lag die geforderte Mindestbeteiligung in Höhe von 44,7 Prozent mit 0,9 Prozentpunkten über der gesetzlich geforderten Quote. Auch hier setzte sich der Trend des Vorjahres fort und verbesserte sich leicht. Im Vergleich zu 2012 ist der Teilnehmerbestand von Frauen in Maßnahmen in 2013 um 9,5 (: -0,9 Prozent) zurückgegangen. Erfreulich ist der Anstieg bei Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen um 10,7 Prozent in bzw. um 24,1 Prozent in. In wurden auch mehr Frauen in Weiterbildungsmaßnahmen gefördert (+8,6 Prozent). In gab es bei diesem Instrument einen Rückgang um 7 Prozent. Dennoch befanden sich in beiden Bundesländern in 2013 mehr Frauen als Männer in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Zielgruppenorientierte Lernformen sollen helfen, dass mehr Frauen an Maßnahmen teilnehmen. Erkennbar ist in 2013 ein Anstieg der Bewilligungen von Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (: +2,7 Prozent, : +59,7 Prozent). Hier machen sich Förderprogramme von einzelnen Jobcentern für bestimmte Zielgruppen bemerkbar, wie z.b. Einstiegsgeld für Alleinerziehende. Es wurden auch mehr Leistungen zur Eingliederung von selbstständigen Frauen bewilligt. Die absoluten Werte relativieren die Steigerung. Außerdem gab es eine Erhöhung des Teilnahmebestandes im Vergleich zum Vorjahr bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen. Insbesondere wurde dieses Instrument in verstärkt genutzt. Auch hier relativieren die absoluten Werte die Steigerung. Um den weiblichen Teilnehmerbestand in Maßnahmen weiter zu erhöhen, sind zielgruppenorientierte, zukunftsfähige und zeitlich flexible Maßnahmeprodukte wie z.b. Blended Learning-Szenarien 10, Social Media, virtuelles Lernen, ortsunabhängige und individuelle Angebote zu gestalten. 10 Blended Learning oder Integriertes Lernen bezeichnet eine Lernform, die eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von traditionellen Präsenzveranstaltungen und modernen Formen von E-Learning anstrebt. Das Konzept verbindet die Effektivität und Flexibilität von elektronischen Lernformen mit den sozialen Aspekten der Face-to-Face-Kommunikation sowie ggf. dem praktischen Lernen von Tätigkeiten. Bei dieser Lernform werden verschiedene Lernmethoden, Medien sowie lerntheoretische Ausrichtungen miteinander kombiniert (Quelle: Wikipedia) 4.2 Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Arbeitslosenversicherung Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen Die Mindestbeteiligung bei der Förderung von Frauen weist einen Wert von 44,4 Prozent aus. Realisiert wurden 46,9 Prozent. Damit wird die gesetzlich geforderte Mindestbeteiligungsquote um 2,5 Prozentpunkte übertroffen und erreichte im Vergleich zum Vorjahr eine positive Bilanz. Im Jahresdurchschnitt wurden monatlich Personen, davon Frauen (47,1 Prozent) gefördert. An Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung waren mehr Frauen beteiligt als 2012, nämlich bzw. 51,1 Prozent. Lediglich mit Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wurden weniger Frauen gefördert als in den Vorjahren. Dieser Wert lag unter der Mindestbeteiligungsquote (1.703 / 38,5 Prozent). Mädchen und Jungen interessieren sich weiterhin für geschlechtsstereotype Berufe. Es scheint, dass viele Berufe ein Geschlecht haben. Einzelprojekte setzen hier an, um die geschlechtsspezifische Segregation bei der Berufswahl zu verändern. Allerdings sind weitere Anstrengungen nötig. Ziel ist eine Perspektiverweiterung bei Mädchen und Jungen, damit sie eine zukunftsorientierte Berufswahl, die an Eignung und Neigung und nicht an Sozialisation und Stereotypen ausgerichtet ist, treffen können. Im Berichtsjahr 2013/2014 waren in bei der Bundesagentur für Arbeit 65 Tsd. Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen Hier wurden als Datengrundlage die gemeldeten Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. 5. Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt Die bereits im Vorjahr erreichte positive Bilanz konnte weiter verbessert werden. Mit 50,7 Prozent wurde die geforderte Mindestbeteiligung von 42,3 Prozent um 8,4 Prozentpunkte übertroffen. Im Jahresdurchschnitt wurden monatlich 196 Personen, davon 85 Frauen (43,6 Prozent) gefördert. Auch an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung waren mehr Frauen beteiligt als 2012 (387 / 54,5 Prozent). Wie auch in wurden weniger Frauen mit Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert als in den Vorjahren. In lag dieser Wert aber immer noch über der Mindestbeteiligungsquote (93 / 44,2 Prozent). gemeldet. Die Gesamtzahl verteilte sich auf 36,9 Tsd. junge Männer und 28,1 Tsd. junge Frauen. Das stereotype Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen zeigt sich bei der Betrachtung der Berufswünsche. Bei den jungen Frauen in waren die beliebtesten Ausbildungsberufe in den Bereichen Büro, Verkauf und Medizin: Kauffrau im Einzelhandel (9,7 Prozent), Verkäuferin (9,3 Prozent), Medizinische Fachangestellte (8,7 Prozent), Bürokauffrau (6,5 Prozent) und Kauffrau - Büromanagement (5,1 Prozent). Dagegen interessierten sich junge Männer in auch für technische, aber nicht für medizinische Berufe: Kfz-Mechatroniker - PKW-Technik (6,3 Prozent), Kaufmann im Einzelhandel (5,6 Prozent), Industriemechaniker (4,3 Prozent), Verkäufer (3,5 Prozent) und Fachkraft - Lagerlogistik (3,4 Prozent). Die Erkenntnis der Vergangenheit, dass Mädchen sich stärker

13 Seite 24 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 25 auf wenige Berufe konzentrieren, bestätigt sich ebenfalls wieder. Die fünf häufigsten angestrebten Berufsausbildungen bei den jungen Frauen machten 39,3 Prozent aus, bei den jungen Männern waren es nur 23,1 Prozent. Auch im Jahr 2014 lag der Anteil der mit jungen Frauen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge unter dem der Neuabschlüsse mit jungen Männern. Von den bundesweit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Jahr 2014 wurden (40,1 %) mit jungen Frauen und (59,9 %) mit jungen Männern geschlossen (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2015, S. 28). Die im letzten Schuljahr genannten Berufspläne werden von Männern und Frauen allerdings unterschiedlich realisiert. Frauen äußern vor Schulabschluss nicht nur zu höheren Anteilen den Wunsch nach einer ausschließlichen Berufsausbildung, sie setzen ihn anschließend auch häufiger in die Tat um (2012: 62% vs. 51 %), während die Männer eher ein Studium aufnehmen (2012: 33% vs. 46%) (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung, 2015a, S. 110). Teilzeitberufsausbildung 12 ist für junge Mütter und Väter eine Möglichkeit, berufliche Qualifizierung und familiäre Aufgaben zu vereinbaren. Im Zeitraum von 2008 bis 2013 hat sich in Deutschland deren Anzahl mehr als verdoppelt, in verdreifacht. Für das Berichtsjahr 2013 wurden in nur 0,34 Prozent (2012: 0,22 Prozent) aller Neuabschlüsse als Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse gemeldet. Der Bund lag bei 0,31 Prozent. Das bedeutet in absoluten Zahlen für Deutschland einen Anstieg von 2012 auf 2013 um 294 auf 1638 Neuabschlüsse als Teilzeitausbildungen, davon in um 63 auf 192. Dies verteilte sich 2013 in auf 180 Frauen und 12 Männer (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung, 2015b). 12 Die Teilzeitberufsausbildung ist in 8 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Mädchen entscheiden sich weiterhin selten für technische Berufe. In waren Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, davon junge Männer und junge Frauen. Auch in zeigt sich ein stereotypes Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen. Bei den jungen Frauen waren die beliebtesten Ausbildungsberufe Kauffrau im Einzelhandel (11,5 Prozent), Verkäuferin (8,8 Prozent), Medizinische Fachangestellte (8,7 Prozent), Kauffrau - Büromanagement (7,6 Prozent) und Friseurin (746 Prozent). Bei den jungen Männern gab es folgende Interessen: Kaufmann im Einzelhandel (6,7 Prozent), Kfz-Mechatroniker - PKW-Technik (6,2 Prozent), Verkäufer (4,9 Prozent), Fachkraft - Lagerlogistik (4,6 Prozent) und Kaufmann - Büromanagement (3,3 Prozent). Die fünf häufigsten angestrebten Berufsausbildungen bei den jungen Frauen machten 41,2 Prozent aus, bei den jungen Männern waren es nur 25,7 Prozent. In hat sich die Anzahl der Teilzeitausbildungsverhältnisse von 2008 bis 2013 verdoppelt waren 0,89 Prozent (2012: 0,70 Prozent) aller Neuabschlüsse als Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse gemeldet. Dies ist ein Anstieg von 2012 zu 2013 um 9 auf 51 Neuabschlüsse als Teilzeitausbildungen. Dies verteilte sich 2013 in auf 48 Frauen und 3 Männer (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung, 2015b). 6. Fachkräfte halten und gewinnen Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials erkennen Unternehmen, dass es für die Deckung des Fachkräftebedarfs wichtig ist, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und vorhandene an das Unternehmen zu binden. Es gibt verschiedene Wege, neue Ressourcen zu erschließen. Auszubildende, Ältere, Migranten und Migrantinnen sind mögliche Zielgruppen. Aber auch Frauen, die heutzutage mit guten Schulabschlüssen die Schulen verlassen, anschließend Ausbildungen absolvieren und sich dann, häufig familiär bedingt, aus dem Arbeitsmarkt verabschieden, können wieder zurück gewonnen werden. Das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) hat ausgerechnet, dass Frauen das größte und am schnellsten zu aktivierende Fachkräftepotenzial darstellen. Viele qualifizierte Frauen im erwerbsfähigen Alter sind nicht erwerbstätig. Zwar stieg die Erwerbsquote der Frauen in im Jahr 2013 auf 71,7 Prozent, liegt damit aber weiterhin 10,4 Prozentpunkte unter der Quote der Männer. In stieg die Erwerbsquote der Frauen im Jahr 2013 auf 68,8 Prozent und lag damit 7,6 Prozentpunkte unter der Quote der Männer. Nur etwas mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Dabei haben weibliche Teilzeitkräfte in Deutschland mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 18,1 Stunden die niedrigste Wochenarbeitszeit in allen EU-15-Ländern. Schätzungen gehen davon aus, dass allein durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Arbeitsmarkt rund 1,2 Millionen qualifizierte Frauen mehr zur Verfügung ständen. Wir betrachten in den nächsten Abschnitten exemplarisch die Gruppe der Stillen Reserve und die Ausübung von Minijobs. Um die Potenziale der Stillen Reserve und der Minijobber/innen zu nutzen, ist es für Betriebe unerlässlich, sich auch mit einer familienorientierten Personalpolitik auseinanderzusetzen. Familienbewusste Personalpolitik ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch um gutes Personal zu halten und dessen Motivation zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels ist es entscheidend, in jeder Lebensphase in Aus- und Weiterbildung zu investieren, flexible Arbeitszeitformen anzubieten und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Davon profitieren beide Seiten. 6.1 Stille Reserve = Fachkräfte für die Zukunft Reserve ist ein Begriff, der für Ressource steht, die aber erst bei Bedarf mobilisiert wird. Gut, wenn man auf Reserven zurückgreifen kann. Der Begriff ist etwas sperrig, aber es ist der in Fachkreisen gängige Begriff, der gesellschaftlich eingeführt ist. Die Stille Reserve umfasst wichtiges Potenzial für den Arbeitsmarkt. Es ist an der Zeit, die Stille Reserve aus ihrer Reserve zu locken und zu verdeutlichen, dass diese Personen auf dem Arbeitsmarkt willkommen sind und gebraucht werden. Statistik und IAB haben die Stille Reserve definiert. Eine wichtige Gruppe sind Frauen 13 mit beruflichen oder akademischen Abschlüssen, die sich vom Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen haben. Seit einigen Jahren wendet sich die Bundesagentur für Arbeit und auch die Agenturen für Arbeit in und verstärkt dieser Zielgruppe zu, da hier ein erhebliches Fachkräftepotenzial schlummert. Neben den klassischen Angeboten wie Beratung, Vermittlung und Förderung gibt es spezielle Angebote für die Stille Reserve. So finden in den Agenturen für Arbeit regelmäßig Informationsveranstaltungen und Messen für wiedereinstiegsinteressierte Frauen statt. Im Bezirk der Regionaldirektion 13 Aufgrund der geringen Anzahl von in den Beruf wiedereinsteigenden Männern liegt der Schwerpunkt auf den wiedereinsteigenden Frauen. Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit stehen natürlich auch Männern offen.

14 Seite 26 Genderbericht 2015 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion - Seite 27 - gab es 2015 zum dritten Mal einen Telefonaktionstag für diese Zielgruppe. Hier konnten interessierte Personen telefonisch direkt mit den Beauftragten für Chancengleichheit Kontakt aufnehmen, sich individuell informieren und die nächsten Schritte besprechen. Diese Aktionstage wurden bisher sehr gut genutzt und ein weiterer ist auch für das nächste Jahr wieder geplant. In einigen Agenturen für Arbeit und Jobcentern wird eine besondere Fördermaßnahme Frauen starten durch! angeboten 14. Frauen können hier bis zu 6 Monaten Dauer eine Coachingund Qualifizierungsmaßnahme absolvieren, um die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Diese Seminarform richtet sich an Personen, die im Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs eine bedarfsgerechte, individuelle und zielgerichtete Unterstützung benötigen. Ziel der Maßnahme ist es, durch Coaching und Kenntnisvermittlung den Wiedereinstieg in ein ausbildungsadäquates versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit anschließender Stabilisierung der Beschäftigung zu ermöglichen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass der berufliche Wiedereinstieg ein sehr individueller Weg ist, den es gut vorzubereiten gilt, der von der Familie unterstützt werden muss und der mit der Arbeitsaufnahme nicht beendet ist. Die Aktivierung dieser Personengruppe bleibt ein wichtiges Handlungsfeld für die Agenturen für Arbeit, um einerseits die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern und andererseits die Gewinnung von Fachkräften für Unternehmen zu unterstützen. 6.2 Minijobs Minijobs sind insbesondere für Frauen ein Weg, Beruf und Familie zu vereinbaren bzw. um den Wiedereinstieg in den Beruf zu starten. Über die Jahre zeigt sich jedoch, dass Minijobs eine Niedriglohnfalle und ein Risiko für Altersarmut sein können. Es werden nur marginale Sozialversicherungsbeiträge und Rentenansprüche erworben. Ferner werden häufiger berufliche Entwicklungs- bzw. Aufstiegschancen blockiert. Für Arbeitgeber/innen ist der Minijob eine Mög- lichkeit, Personal flexibel einzusetzen. Allerdings stehen Unternehmen mehr denn je vor der Herausforderung, geeignete Arbeitskräfte zu finden und zu binden. Personen in der Arbeitslosigkeit, Stillen Reserve oder Hinzuverdienende sind aber nur eine Ressource für die Gewinnung von Arbeitskräften. Es lohnt sich zudem, vorhandene Potenziale in Unternehmen heraus aus niedrigschwelliger Beschäftigung zu identifizieren und zu entwickeln. Der Bundesagentur für Arbeit ist es wichtig, sowohl auf der Arbeitnehmer/innen- als auch auf der Arbeitgeberseite über die Chancen und Risiken von Minijobs aufzuklären. Es ist gesellschaftlich von zentraler Bedeutung, dass sich Personen in Minijobs über die Folgen fehlender sozialer Absicherung bewusst sind. Arbeitgeber sind über die unterschiedlichen Sozialabgaben in den Beschäftigungsformen zu informieren. So können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen für Arbeitgeber vergleichsweise kostengünstiger sein als Minijobs. In Informationsveranstaltungen für Berufsrückkehrer/innen informieren die Beauftragten für Chancengleichheit der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zu diesem Thema. Die Beratung zum erfolgreichen Übergang vom Minijob hin zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt insbesondere in der Grundsicherung häufig zu einer Verminderung oder sogar zur Beendigung des (Langzeit-)Leistungsbezugs. Der Midijob als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsform kann hierbei genutzt werden. In der Arbeitslosenversicherung sind Kund/innen mit Minijob häufig als Nichtleistungsempfänger/innen gemeldet. Diese Personengruppen gilt es zu motivieren, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ggf. nach einer Ausbildung bzw. Qualifizierung aufzunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch den Einsatz von gezielten Maßnahmen unterstützen. Allerdings wie bereits an anderen Stellen dieses Genderberichts erwähnt müssen Rahmenbedingungen, vor allem die Sicherstellung der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen geschaffen werden, damit sich Personen im Minijob für mehr Arbeitsvolumen entscheiden. Kennzahlen in der Arbeitslosenversicherung und Mindestbeteiligungsquote 2013 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III Realisierter Bilanzförderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) Differenz Mindestbeteiligung Literaturverzeichnis 44,4 42,3 46,9 50,7 2,5 8,4 Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2014 Arbeitslose im SGB II Arbeitslose Frauen Arbeitslose Männer Frauenanteil an den Arbeitslosen 45,6 44,7 Männeranteil an den Arbeitslosen 54,4 55,3 Arbeitslosenquoten SGB II (rechtskreisanteilige Teilquote in Prozent) im Jahresdurchschnitt 2014 Arbeitslosenquote gesamt 2,1 2,1 Arbeitslosenquote Frauen 2,1 2,0 Arbeitslosenquote Männer 2,1 2,2 Kennzahlen in der Grundsicherung und Mindestbeteiligungsquote 2013 Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III Realisierter Bilanzförderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) Differenz Mindestbeteiligung Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg., 2015a): Datenreport zum Berufsbildungsbericht Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Vorversion. Stand 15. April Bonn. [Zugriff am ] Bundesinstitut für Berufsbildung (2015b): Datensystem Auszubildende - Zeitreihen (DAZUBI). tries%5b%5d=4&countries%5b%5d=3&occupations%5b%5d= &year=0&selection=true&- departmentselectionsbmt=anzeigen [Zugriff am ] Bundesministerium für Bildung und Forschung (2015): Berufsbildungsbericht Berlin 47,6 43,8 42,7 44,7-4,9 0,9 Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2014 Arbeitslose im SGB II Arbeitslose Frauen Arbeitslose Männer Frauenanteil an den Arbeitslosen 47,0 45,2 Männeranteil an den Arbeitslosen 53,0 54,8 Arbeitslosenquoten SGB II (rechtskreisanteilige Teilquote in Prozent) im Jahresdurchschnitt 2014 Arbeitslosenquote gesamt 4,4 8,8 Arbeitslosenquote Frauen 4,4 8,6 Arbeitslosenquote Männer 4,3 9,0 14 Die Grundidee der Maßnahme basiert auf der Maßnahme Perspektive Wiedereinstieg.

15 Seite 28 Genderbericht 2015 Herausgeber Regionaldirektion - Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Röpkestraße Hannover Internet: Kontakt zu den Autorinnen Arbeitslosenversicherung (SGB III) Elke Lettmann, 0511 / , -.CA@arbeitsagentur.de Anja Taubner, 0511 / , -.CA@arbeitsagentur.de Grundsicherung (SGB II) Klaudia Silbermann, 0511 / , -.CA-SGBII@arbeitsagentur.de

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