Radar Bulletin August 2018 ( )

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1 Radar Bulletin August 2018 ( ) Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADNS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DISCONTOOLS, EFSA und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. 2 Mt 1 Mt Akt. Neue Meldungen ASP HPAI Afrikanische Schweinepest (ASP): erster Fall in Bulgarien Weitere Fälle in Ungarn, Rumänien, Polen, Baltischen Staaten, Ukraine, Russland, Moldova; Weitere Fälle in China Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): bei Hausgeflügel: HPAI H5 in Deutschland, H5N8 und H5N2 in Russland; bei Wildvögeln: HPAI H5N6 in Dänemark. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin Juli 2018 PPR BT Kleiner Beutenkäfer MKS WNF LSD Peste des Petits Ruminants (PPR): Keine weiteren Fälle in Bulgarien. Bluetongue (BT): Je ein Fall von BTV-4 und -8 in Frankreich. Kleiner Beutenkäfer: Drei Fälle in Italien. Maul- und Klauenseuche (MKS): Weitere Fälle in Algerien. West-Nil-Fieber (WNF): Erster Fall bei einem Vogel in Deutschland; weitere Fälle bei Menschen und bei Pferden in Italien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, dem Kosovo, Serbien, Griechenland, Rumänien und Israel. Lumpy skin disease (LSD): Fälle in Russland. ND Newcastle Disease (ND): Ein neuer Fall in Belgien. Schaf- und Ziegenpocken Schaf- und Ziegenpocken: weiterer Fall in Russland, Situation in der Türkei. Milzbrand Milzbrand: weitere Fälle in Frankreich. Information Usutu-Virus Usutu-Virus (USUV): Vereinzelte Nachweise in Amseln in der Schweiz. Ein humaner Fall in Frankreich. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in der Schweiz 1/10

2 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP): Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Polen, Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen), Ukraine, Russland und Moldova; China Hausschweine Bulgarien meldet am 31. August 2018 den ersten Fall in einem Kleinbetrieb nahe der Grenze zu Rumänien am Schwarzen Meer. Seit dem letzten Radar Bulletin Juli 2018 meldete Rumänien 212 Fälle. Die Krankheit wurde überwiegend in Kleinhaltungen festgestellt. Zudem wurde ASP auch im grössten Schweinehaltungsbetrieb Rumäniens festgestellt ( Schweine). Von den 212 betroffenen Haltungen befinden sich 200 im Donaudelta sowie 12 Betriebe. im Gebiet Satu Mare im Nordwesten Rumäniens. Polen meldete 25 Ausbrüche. Zwei der betroffenen Tierhaltungen liegen ausserhalb der Restriktionsgebiete nach Anhang des 2014/709/EU, im Süden nahe der ukrainischen Grenze. In Litauen traten 8 Ausbrüche und in Lettland drei Ausbrüche auf. Alle betroffenen Haltungen lagen innerhalb der Restriktionsgebiete. Die Ukraine meldete 9 Ausbrüche, Russland drei Ausbrüche und Moldova einen Ausbruch. Wildschweine Im Berichtszeitraum wurden 217 Meldungen (mit 269 betroffenen Wildschweinen) an ADNS übermittelt: Rumänien 3 (3), Polen 120 (132), Ungarn 5 (5), Litauen 60 (101), Lettland 25 (25) und Estland 4 (4). In Tschechien wurden seit April 2018 keine neuen Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen Situation Abbildung ASP: Vom 01. August bis zum 27. August 2018 im ADNS gemeldete ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen. Die im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU aktuell geregelten Gebiete finden sich hier. Nach dem ersten Fall von ASP in China (Radar Bulletin Juli 2018) kam es zu drei weiteren Ausbrüchen. Der zweite Ausbruch ereignete sich in einem Schlachthof in Zentralchina, wobei die zu schlachtenden Tiere von einem Viehmarkt im Nordosten Chinas stammten. Die zwei weiteren Ausbrüche traten in zwei Betrieben an der Ostküste auf. 2/10

3 Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft breitet sich die ASP in der Hausschweinepopulation aus, dies besonders stark in Rumänien. Im Südwesten Rumäniens zeigt das Ausbruchsgeschehen eine deutliche Ausbreitungstendenz. Mittlerweile erfolgten auch schon zwei Meldungen aus dem Kreis Ilvov, der Bukarest umgibt. Zwei betroffene Grossbetriebe beziehen ihr Tränkewasser aus der Donau. Eine mögliche Übertragung über das Wasser wird diskutiert. Kommentar Die zwei in Polen ausserhalb der Restriktionszonen aufgetreten Betriebe führten zu einer Anpassung des Durchführungsbeschlusses Das in China isolierte ASP Virus zeigt grosse Ähnlichkeit mit Viren, die in Russland und in den Baltischen Staaten vorkommen. Eine Einschleppung aus Russland scheint wahrscheinlich. Die geografisch voneinander entfernt liegenden Ausbrüche in China könnten darauf hindeuten, dass der Eintrag der ASP dort schon vor einiger Zeit erfolgte und/oder die Verbreitung über menschliche Aktivitäten (Transport und Handel) passierte. Bisher meldete China keinen ASP-Fall bei Wildschweinen. Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für Tiergesundheit und Handel. Präventive Massnahmen sind deshalb sehr wichtig, um die Gefahr einer Einschleppung zu verringern. Folgen für die Schweiz Die grösste Gefahr für einen Neueintrag in die Schweiz geht von der Einfuhr und Entsorgung bzw. Verfütterung viruskontaminierter Schweine- oder Wildschweinefleischprodukte aus. Das BLV hat zur Sensibilisierung und Aufklärung der verschiedenen Zielgruppen verschiedene Informationsmaterialien zur ASP in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Im Rahmen des Ende März 2018 lancierten nationalen Früherkennungsprogramms ASP Wildschwein werden schweizweit tot aufgefundene Wildschweine sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild auf ASP untersucht. Seit dem Radar Bulletin Juli 2018 wurden 12 Wildschweine im Rahmen des Früherkennungsprogramms untersucht. Schweinehalter sind aufgefordert, die nötigen Hygienemassnahmen auf ihrem Betrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Bestandestierärzte haben die Möglichkeit, Schweinebetriebe mit unklaren Gesundheitsproblemen durch Ausschlussuntersuchungen auf ASP abzuklären. Seit dem Radar Bulletin Juli 2018 wurde auf 13 Betrieben eine Ausschlussuntersuchung auf ASP durchgeführt. In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU, zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1205, die Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen. Quellen / Links OIE, Empres-i, ADNS, Für weitere Informationen siehe BLV und FLI; aktuelle Karte der EU-Kommission mit den Seuchengebieten. 3/10

4 Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): bei Hausgeflügel: H5 in Deutschland, H5N8 und H5N2 in Russland Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N6 bei Wildvogel in Dänemark HPAI bei Hausgeflügel Deutschland meldete am 1. September 2018 einen Ausbruch von HPAI H5 bei einer Ente in einer kleinen Geflügelhaltung in Wismar, Mecklenburg-Vorpommern. Seit Juni 2018 hat Russland 79 Ausbrüche von HPAI H5N8 in Kleinbetrieben gemeldet. Die Fälle sind im südlichen europäischen Teil Russland an der Grenze zur Ukraine bis nördlich von Kasachstan aufgetreten. Situation Abb. HPAI: Von Russland seit Juni 2018 ans OIE gemeldete HPAI H5N8 Fälle Im selben Gebiet wurde am 11. August 2018 HPAI H5N2 in einem Grossbetrieb mit einer halben Million Geflügel festgestellt. HPAI bei Wildvögeln In Dänemark wurde bei einem Höckerschwan H5N6 nachgewiesen. Das Tier wurde Anfang August 2018 an der Westküste der Insel Seeland verendet aufgefunden. Kommentar In ihrer aktuellen Übersicht zur Entwicklung der AI in Europa weist die EFSA darauf hin, dass die Einschleppung von HPAI über Zugvögel nach Europa möglich ist. Über die betroffenen Regionen in Russland führen Vogelzüge hinweg. Die EU Kommission weist in einem Newsletter darauf hin, dass mit dem Beginn des Vogelzuges die Gefahr der Einschleppung von Aviären Influenzaviren steigt und die Biosicherheitsmassnahmen in Geflügelbetrieben verstärkt werden sollten. Mit dem Beginn des Vogelzuges, wird die Meldung und Untersuchung von aufgefundenen Wildwasservögeln für die Früherkennung von Viruseinträgen noch wichtiger werden. Eine Zusammenstellung der in der Schweiz untersuchten Wildvögel ist auf der Internetseite des BLV zu finden. Folgen für die Schweiz Bei unklaren Gesundheitsproblemen wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Seit dem Radar Bulletin vom Juli 2018 wurde eine Ausschlussuntersuchungen auf AI durchgeführt. In der EU regelt der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 (letzte Änderung 2018/1044) die Schutz- und Überwachungszonen in den betroffenen Mitgliedstaaten. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aufgrund der HPAI-Fälle in Geflügelhaltungen in Russland dürfen weiterhin kein frisches Geflügelfleisch, Geflügelfleischzubereitungen und bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse in die Schweiz oder die EU eingeführt werden. Die Einfuhrbedingungen können in der Import-Datenbank abgefragt werden. Quellen / Links ADNS, OIE Für weitere Informationen siehe BLV und FLI 4/10

5 Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin Juli 2018 Bulgarien meldete seit dem letzten Bulletin Juli 2018 keine weiteren Fälle. Der Eintragsweg dieser ersten Ausbrüche von PPR nach Europa ist weiter unklar. Das Virus wird über Tierkontakt, möglicherweise auch Gegenstände oder kontaminierte Produkte übertragen. Die Rolle von Wildwiederkäuern ist unklar. Die Krankheit ist im Nachbarland Türkei endemisch. Zum Schutz von Europa wurde aufgrund von PPR-Ausbrüchen in Anatolien 2017 auch im europäischen Teil der Türkei geimpft. Peste des Petits Ruminants (PPR) Die Bekämpfung von PPR ist in der Schweiz in der Tierseuchenverordnung in der Kategorie der hochansteckenden Tierseuchen geregelt. Die EU hat im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/954 vom 4. Juli 2018 Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pest der kleinen Wiederkäuer in Bulgarien festgelegt. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer aus Bulgarien vom 4. Juli 2018, welche die Einfuhr von Schafen und Ziegen und deren Produkte aus den betroffenen Regionen Bulgariens verbietet. Für die Früherkennung von PPR ist das Erkennen von klinischen Verdachtsfällen von grosser Bedeutung. Deshalb ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft angezeigt. Charakteristisch für PPR sind seröser bis eitriger Nasen- und Augenausfluss mit Erosionen von Schleimhäuten, gefolgt von massivem, blutigem Durchfall. Es kommt zu schwerwiegender, meist tödlicher Dehydrierung. (Quelle: PAFF, Defra) Bluetongue (BT) Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) Maul- und Klauenseuche (MKS) Seit dem letzten Radar Bulletin Juli 2018 meldete Frankreich einen Fall von BTV-4 und einen Fall von BTV-8. Es ist davon auszugehen, dass in Frankreich und Italien die Situation seit 2017 unverändert und auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr ist. Die saisonale Abnahme der Fallzahl im Sommer konnte schon im Jahr 2017 beobachtet werden. Es muss damit gerechnet werden, dass im Verlauf des Spätsommers und Herbstes wieder vermehrt Fälle auftreten. Die in der Schweiz und im Liechtenstein eingerichtete Blauzungen-Zone für den Serotyp 8 (vgl. Radar Bulletin Oktober 2017) besteht weiter. Innerhalb dieser unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen aufgrund von BTV-8. Die spezifischen Anforderungen an die Sömmerung im Ausland sind in den kantonalen Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang enthalten. Für den Export von Tieren gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit. (Quelle: ADNS) Italien meldete Anfang August 2018 drei Fälle des Kleinen Beutenkäfers in Sentinelständen in Reggio di Calabria, Süditalien. Sentinelstände werden im betroffenen Gebiet in Kalabrien spezfisch zur Überwachung eingesetzt, da der kleine Beutenkäfer in dieser Region regelmässig auftritt. Die Sentinelbestände bestehen aus wenigen Völkern und werden häufig kontrolliert. Im Rahmen des in der Schweiz am 1. Mai gestarteten Früherkennungsprogramms Apinella 2018 wurden bisher keine kleinen Beutenkäfer vorgefunden. Bienen, Hummeln, unverarbeitete Imkereinebenprodukte, gebrauchtes Imkereimaterial oder für den menschlichen Verzehr bestimmter Wabenhonig dürfen weiterhin nicht aus Kalabrien in die Schweiz verbracht werden (siehe Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers aus Italien). (Quelle: ADNS) Gemäss Informationen des Landwirtschaftsministeriums Algeriens ist MKS bei 190 Rindern aufgetreten. Das Seuchengebiet erstreckt sich auf zehn Regionen, welche alle im Norden des Landes lokalisiert sind. Über die Eintragsquelle ist nach wie vor nichts bekannt. Die 10 Ausbrüche im Norden Israels seit April 2018 wurden am 21. August 2018 der OIE als abgeschlossen gemeldet. Die Gefahrenlage für die Schweiz ist unverändert, es besteht weiterhin ein bedeutendes Risiko einer Einschleppung aus Nordafrika und der Türkei. Die Reisehinweise und die Fachinformation des BLV sind weiterhin zu beachten. Seit dem Radar Bulletin Juli 2018 wurden zwei Ausschlussuntersuchung auf MKS bei einem Rind durchgeführt. (Quellen: ProMED, OIE) 5/10

6 West-Nil-Fieber (WNF) In Deutschland wurde im August 2018 zum ersten Mal überhaupt das WNV nachgewiesen, dies bei einem in Gefangenschaft gehaltenen Bartkauz (Strix nebulosa). In Italien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, dem Kosovo, Serbien, Griechenland, Rumänien und Israel breitet sich das Virus bei Menschen und Pferden weiter aus. In Italien, dem Kosovo, Serbien, Griechenland, Rumänien und Israel sind mit WNF infizierte Personen verstorben. In Italien kommt das WN-Virus (WNV) in einigen Gebieten endemisch vor und wird regelmässig in Mückenpools, Wildvögeln, Pferden und/oder Menschen nachgewiesen. Gefunden wurde das WNV auch bereits in den an die Schweiz angrenzenden Regionen Piemont und Lombardei. Das WNV wurde bei Tieren in der Schweiz noch nie nachgewiesen. Auch ist bisher kein Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch in der Schweiz angesteckt hätte. Pferde in der Schweiz können gegen WNV geimpft werden. (Quellen: ecdc, IZSAM) Lumpy Skin Disease (LSD) Newcastle Disease (ND) Seit dem letzten Radar Bulletin Juli 2018 meldete Georgien drei Ausbrüche vom Juli 2018 aus einer Grenzregion zur Türkei und zu Armenien nach. Auch aus Russland wurden Fälle für den Juli 2018 nachgemeldet: 17 Fälle aus dem Oblast Kurganskaya und 7 Fälle aus dem Oblast Samarskaya. In letzterem kam es auch im August zu einem Ausbruch. Beide Verwaltungsbezirke befinden sich im Süden des Landes und grenzen an Kasachstan. Aus der Türkei erfolgten keine weiteren Meldungen. Informationen zu den Krankheitszeichen siehe BLV-Webseite, FLI und FAO. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von LSD aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt nach wie vor Gültigkeit. Nach den Ausbrüchen im Hobbyhaltungen (Rassegeflügel) in den drei Benelux-Ländern im Juli 2018 meldete im August nur Belgien einen weiteren Fall. Als primäre Ansteckungsquelle für den Ausbruch wird eine Ziergeflügelschau vermutet. Verantwortlich ist ein velogener APMV 1-Stamm vom Genotyp VIIi. Phylogenetische Studien zeigen, dass sich dieser Stamm seit 2010 über Zentralasien und den Mittleren Osten über Osteuropa (Zypern 2013; Bulgarien 2016) nun auch nach Nordwest-Europa ausgebreitet hat. In den meisten Mitgliedstaaten der EU besteht eine Impfpflicht zum Schutz gegen ND. In die Schhweiz dürfen nur Hühner Gänse und Laufvögel importiert werden, die nicht gegen ND geimpft wurde (Zusatzgarantie). (Quellen: ADNS, PAFF, Sciensano) Russland meldete am 28. August 2018 einen weiteren Ausbruch von Schaf- und Ziegenpocken bei Schafen. Dieser Fall ist in der Region um Moskau aufgetreten. Der im Radar Bulletin Juni 2018 gemeldete Fall konnte mit der Impfung des Bestandes bekämpft werden. Schaf- und Ziegenpocken In der EU kursierten die Schaf- und Ziegenpocken zuletzt Ende 2017 / Anfang 2018 auf der griechischen Insel Lesbos (siehe Radar Bulletin Dezember 2017/Januar 2018). In der Türkei und den meisten Ländern Nordafrikas kommen die Schaf- und Ziegenpocken endemisch vor. Die Türkei meldete seit Beginn 2018 insgesamt 112 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken im ADNS (letzter bestätigter Fall: 29. Juni 2018). (Quellen: OIE, ADNS) Milzbrand Im August 2018 wurden weitere Milzbrandfälle im französischen Departement Hautes-Alpes festgestellt. Insgesamt verendeten mehr als 50 Tiere aus 28 Betrieben. Es waren meist Rinder, aber auch Schafe und Pferde betroffen. Die Erregerquelle ist weiterhin nicht geklärt. In der Region wurden Erdarbeiten durchgeführt. Die starken Gewitter in Juni und Juli 2018 führten zu einer Ausschwemmung des Bodens. Die Tiere könnten sich über die Aufnahme der äusserst resistenten Sporen des Bakteriums Bacillus anthracis beim Weiden auf verseuchten Wiesen oder über verunreinigtes Futter infiziert haben. Im betroffenen Gebiet werden die Herden nun geimpft. Dies führte zu einem Lieferengpass des Impfstoffs dadurch wird die Durchimpfung verzögert. In der Schweiz war der letzte Fall im Mai 2017 im Kanton Jura bei zwei Rindern der gleichen Haltung aufgetreten (Zoonosenbericht 2017). Hauptsächlich betroffen sind Wiederkäuer, seltener Pferde und andere Säugetiere. Der Mensch ist wenig empfänglich, kann sich aber im Umgang mit betroffenen Tieren oder tierischen Produkten anstecken. Die Krankheitssymptome werden durch die gebildeten Toxine verursacht. Spontane Todesfälle bei Rindern mit Blutaustritt aus Maul, Nase oder Anus sind verdächtig für Milzbrand. Das Eröffnen des Kadavers vor Ort ist zu vermeiden, die Diagnostik wird mit einer Blutprobe durchgeführt. (Quellen: Agence France Presse, OIE) 6/10

7 Information Usutu-Virus (USUV) In der Schweiz wurde bei im Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin der Vetsuisse Bern (FIWI) durchgeführten Untersuchung im August in 5 Amseln das USUV nachgewiesen. In Frankreich wurde Mitte Juni 2018 ein Fall bei einem Menschen dokumentiert. USUV hat seinen Ursprung in Afrika und gehört wie das West-Nil-Virus zur Gattung Flavivirus. Spätestens 2001 gelangte das Virus nach Europa, seither kam es in immer wieder zu Perioden mit Vogelsterben. In der Schweiz wurden 2006 die ersten Fälle gefunden. USUV wird durch Stechmücken übertragen und befällt hauptsächlich Wildvögel. Während USUV-Infektionen bei den meisten Vögeln symptomlos verlaufen, treten bei einigen Arten, z.b. Amseln, aber auch Eulenarten, häufig Apathie und Störungen des zentralen Nervensystems gefolgt von Todesfällen auf. Bei Pferden konnten USUVspezifische Antikörper nachgewiesen werden, bisher traten in Europa aber keine klinischen Symptome auf. Eine Übertragung durch Mücken auf den Menschen ist möglich, die Infektion verläuft meistens symptomlos. Es sind wenige Fälle mit klinischer Symptomatik (Fieber, Kopfschmerz, Hautausschlag, Gehirnentzündung) bekannt, jedoch zumeist waren immungeschwächte und ältere Menschen betroffen. 7/10

8 Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Aviäre Influenza (AI). Weitere Informationen zu den Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV-Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND. Abbildung AUS_1: Geographische Verteilung der Betriebe, von welchen im Zeitraum 1. Januar August 2018 Proben für Ausschlussuntersuchungen eingesandt wurden. Tabelle AUS_1: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Bulletin Juli Im Rahmen des Programms PathoPig durchgeführte Ausschlussuntersuchungen werden in der Spalte Einsender entsprechend gekennzeichnet. Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis FR AI/ND Labor Huhn 1 negativ LU ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU ASP/KSP PathoPig Schwein 2 negativ SH ASP/KSP PathoPig Schwein 2 negativ TG ASP/KSP PathoPig Schwein 3 negativ ZH ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ ZH ASP/KSP Tierarzt Schwein 10 negativ SH ASP/KSP PathoPig Schwein 3 negativ BE ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ GR ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ SO MKS Tierarzt Schaf 1 negativ SG ASP/KSP PathoPig Schwein 2 negativ TG ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU ASP/KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE MKS Tierarzt Rind 1 negativ BE ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ 8/10

9 Früherkennungsprogramm ASP bei Wildschweinen Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen an tot aufgefundenen, krank geschossenen oder verunfallten Wildschweinen auf die Afrikanische Schweinepest (ASP). Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der BLV-Webseite: Programm ASP Wildschwein. Abbildung ASP_1: Geographische Verteilung der Fundorte von Wildschweinen, von welchen im Zeitraum 12. April 2018 bis 29. August 2018 Proben für die Untersuchung auf ASP eingesandt wurden. Tabelle ASP_1: Ergebnisse der im Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein durchgeführten Untersuchungen seit dem Radar Bulletin Juli Kanton Datum Probenahme Untersuchungsgrund Alterskategorie Anzahl Tiere Ergebnis SO Totfund Überläufer (subadult) 1 negativ SO Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ BE Klinisch krank Adult 1 negativ VD Totfund Frischling, rot 1 negativ VD Klinisch krank Frischling, rot 1 negativ VD Klinisch krank Überläufer (subadult) 1 negativ TG Klinisch krank Adult 1 negativ VD Totfund Frischling, rot 1 negativ VD Klinisch krank Adult 1 negativ VD Klinisch krank Adult 1 negativ TG Totfund Überläufer (subadult) 1 negativ TG Unfallwild Überläufer (subadult) 1 negativ 9/10

10 Redaktionelle Mitteilungen Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes. Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe. Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden: BLV - Radar Bulletin. Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elektronischen Newsletter Nutztiere des BLV anmelden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter radar@blv.admin.ch zur Verfügung. 10/10

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