Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte

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1 Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung e.v. Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten Neuhausen, 24. November 2009 Präsentiert von: Ralf Tebest Kuratorium Deutsche Altershilfe

2 Programm Aktuelle Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Eckpunkte bei der Etablierung von Pflegestützpunkten Situation in den Ländern

3 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkt Ziele: Evaluation der Erfahrungen von 16 Pilot-Pflegestützpunkten Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zum Betrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen Begleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach 92c SGB XI

4 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte 1 Schleswig Holstein (Flensburg) 2 Mecklenburg-Vorpommern (Wismar) 3 Hamburg 4 Niedersachsen (Langenhagen) 5 Berlin (Kreuzberg /Köpenick) 6 Brandenburg (Erkner) 7 Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach) 8 Nordrhein-Westfalen (Moers) 9 Sachsen Anhalt (Hettstedt) 10 Hessen (Gladenbach) 11 Thüringen (Jena) 12 Sachsen (Plauen) 13 Rheinland-Pfalz (Ingelheim) 14 Saarland (St. Wendel) 15 Bayern (Nürnberg) 16 Baden-Württemberg ( Denkendorf)

5 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Kundenbefragung Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahren der Pilot-Pflegestützpunkte 1. 2.

6 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden? N = 298

7 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Ratsuchende nach Pflegestufen: N = 2100

8 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden: N = 6816

9 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Erstkontakt/Folgekontakt: 70,04% Beispiel Flensburg: Mai Juni Juli August September Oktober November Rat- und Hilfesuchende Erstkontakt Folgekontakte Rat- und Hilfesuchende mit mindestens 2 Kontakten Durchschnittliche Anzahl an Vorgängen bei denjenigen die mehr als einen Vorgang haben ,44 3,08 2,7 2,04 2,75 2,7 2,14 N = 6475

10 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Art der Leistung: 9,33% 41,81 % 48,46% N = 2396

11 Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte Nachgefragte Themen:

12 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach dem Pflege- Weiterentwicklungsgesetz Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen aus einer Hand angeboten werden Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach 7a und die Pflegestützpunkte nach 92c des Elften Sozialgesetzbuches

13 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Definition der Pflegeberatung nach 7a SGB XI: Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlichen vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

14 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegeberatung: Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens Erstellung eines individuellen Versorgungsplans Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung Überwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans

15 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Aufgaben der Pflegestützpunkte nach 92c SGB XI: Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote

16 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Anforderungen an die Zusammenarbeit: Pflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfinden Alle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werden Leistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werden

17 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Kooperationsvereinbarungen Stützpunktvertrag Schriftliche Verträge (z.b. Integrierte Versorgung) Mündliche Vereinbarungen Delegierung der Pflegeberatung an Dritte

18 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Zeitliche Fristen Auf Pflegeberatung nach 7a haben ab alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch Pflegestützpunkte können seit eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt

19 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Beteiligte Akteure Kranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die Pflegeberatung Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen) Leistungserbringer und das bürgerschaftliche Engagement

20 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

21 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

22 Akteure zusammenführen Gesetzlich geforderten Träger Repräsentanten der Vorstrukturen

23 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

24 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

25 Ist-Erhebung I. Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsleistungen II. Daten über die Hilfs- und Unterstützungsangebote III. Daten über die Bevölkerung IV. Daten über die Wohnsituation V. Daten über bestehende Netzwerke

26 Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

27 Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden? Festlegung von gemeinsamen Zielen Festlegung der Arbeitsstrukturen (Organisation und Aufgabenteilung)

28 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

29 Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Pflegestützpunkt Sondierungsgespräch telefonisch persönlich Einzelinformationen Beratung Fallklärung und -steuerung Care-Management

30 Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen Pflegestützpunkt Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung Einzelinformationen: Der Rat- und Hilfesuchende erhält Informationen zu den Hilfe und Unterstützungsangeboten: Kontaktdaten, Preise, Art der Leistungen. Beratung: Basisberatung: Vermittlung von allgemeinen Informationen zu einem oder mehreren Themengebieten im Dialog mit dem Rat- und Hilfesuchenden (Bsp. definiert über Datenbank) Spezialberatung: Vermittlung von komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen (zum Teil rechtsverbindlich) Fallklärung und steuerung: Assessment des Hilfebedarfs und Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Rat und Hilfesuchenden Care-Management: Schaffung und Erhaltung aller für die Einzelfallebene notwendigen Voraussetzungen auf der Systemebene.

31 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

32 Ablauf: Sondierungsgespräch: Sondierungsgespräch Gespräch: Feststellen der benötigen Hilfeleistungen Hilfesuchende Telefon Persönlich? Einzelinformationen Basisberatung Spezialberatung Akte Fallklärung und -steuerung

33 Ablauf: Einzelinformation Einzelinformationen DB ergänzen Informations- Datenbank (DB) Informationen aus Datenbank wenn nicht in der DB: Informationen recherchieren

34 Ablauf: Beratung Beratung Allgemeine Fragen Spezielle Fragen

35 Spezialberatungsthemen Spezialberatung Spezielle Erkrankungen Wohnen Demenz Behinderungen Sucht Ernährung Gesetzliche Betreuung Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche kultursensible und muttersprachliche Beratung Verbraucherschutz Anleitung pflegender Angehöriger Palliative Versorgung Schmerztherapie Schuldnerberatung

36 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 1: Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes sind selber in der Lage die Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchzuführen. In diesem Fall erfolgt die Spezialberatung direkt durch die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes.

37 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 2: Es gibt eine Beratungsstelle im Einflussbereich des Pflegestützpunktes, deren Mitarbeiter eine Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchführen können. entweder wird die betreffende Beratungsstelle in den zentralen Pflegestützpunkt integriert oder die Mitarbeiter der Spezialberatungsstelle werden bei Bedarf mit hinzugezogen. Die Art der Kontaktaufnahme entscheidet der Rat- und Hilfesuchende (bei dieser Option sollten auf jeden Fall Sprechstunden im zentralen Pflegestützpunkt angeboten werden)

38 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Spezialberatung Fall 3: Zu einem bestimmten Thema gibt es keine Institution oder Fachexperten in der näheren Umgebung Mittelfristig sollte eine solche Stelle durch Teamerweiterung oder Schulung des vorhandenen Personals geschaffen werden. Kurzfristig sollte das Problem mit einem Fachexperten des betreffenenthemas erörtert werden, dabei sollten die Möglichkeiten von persönlichen oder telefonischen Sprechstunden geprüft werden.

39 Fallklärung und Steuerung Fallklärung u. Steuerung

40 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung jeder Rat- und Hilfesuchende, der im Sondierungsgespräch nicht eindeutig den Bereichen Einzelinformation oder Beratung zuzuordnen ist, wird an den zuständigen Pflegeberater weitergeleitet bei der Fallklärung erbringt der Pflegeberater ein standardisiertes und zwischen allen Akteuren abgestimmtes Assessment Das Assessment ist so aufgebaut, dass immer sogenannte Basisbausteine abgefragt werden und bei Bedarf Spezialassessment- Tools zum Einsatz kommen.

41 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Durchführung der Fallklärung und -steuerung Fallklärung und Steuerung Betreffen die Spezialassessmenttools Spezialberatungsangebote, die nicht von der Pflegeberatung übernommen werden können, wird die entsprechende Stelle mit einbezogen. Bei der Fallsteuerung wird ebenfalls bei Bedarf die Spezialberatung mit einbezogen. Dies erfolgt z.b. über Fallbesprechungen.

42 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Ziele Voraussetzungen schaffen, dass die Leistungen die ein Pflegestützpunkt erbringen soll auch erbracht werden können Aufbau und Pflege funktionierender Kooperationsstrukturen Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden Identifikation von Versorgungslücken

43 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Was wird vernetzt und warum? Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die hochkomplexe Beratungsleistung umsetzbar. Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern. Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren, dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage des Sozialgesetzes erbringen Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken.

44 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden Kernprozess Einzelinformationen Basisberatung Hilfsmittel Erstellung und Aktualisierung der Auflistung aller benötigten Einzelinformationen Beraterdatenbank mit allen Basisinformationen erstellen und aktualisieren Liste aller Spezialberatungsthemen Spezialberatung Fallklärung und -steuerung Liste aller Ansprechpartner für die Spezialberatungsthemen erstellen und aktualisieren Entwicklung von Assessments Erfassung und Aktualisierung aller relevanten Informationen für die Genehmigung von Leistungen

45 Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen Care Management Weitere Aufgaben und Hilfsmittel Aufgaben Erhebung aller Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des PSP Hilfsmittel Raster der zu erhebenden Informationen Identifikation von Versorgungslücken Leitfragen zur Identifikation Dokumentation Pflichtenheft zur Auswahl einer Softwarelösung

46

47 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

48 Betriebswirtschaftliche Dimension klären Diese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden Trägern Dies erfordert allerdings klarer Regelungen auf stützpunktübergreifender Ebene, vor allem bei der Leitungsfunktion der Öffentlichkeitsarbeit der Qualitätssicherung

49 Hinweise zur Strukturqualität Ziele Ansatzpunkt zur Überprüfung - Definierte Prozesse Reibungsloser Prozessablauf - Definierte Verantwortlichkeit Kompetentes Personal Lernendes System Neutralität Wohnortnahe Beratung - Personenqualifikation - Beschwerdemanagement - Vertragliche Bindung der Neutralität - Leitbildprozess / Leitbild - Zielwert für Anzahl der PSP

50 Hinweise zur Ergebnisqualität Nr. Ziel Messgröße Zielwert Erhebungsmethode 1 Flächendeckende Beratung Anzahl der erbrachten Leistungen Abgeleitet aus lokaler Pflegestatistik (erfordert Studie) Auswertung der Dokumentation aller Fälle 2 Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheitsindex Kundenbefragung 3 Fachkompetente Beratung Gute Beratung (1) leichte Fehler (2) schwere Fehler (3) 4 Trägerunabhängige Beratung Wurden dem Rat- und Hilfesuchenden immer die gesamte Bandbreite an Leistungserbringern vorgeschlagen? Raster: ja (1), Nein (3) 1,5 Einzelanalysen von Stichproben auf Basis der Dokumentation 1,2 5 Neutral Ist eine von 1 abweichende Bewertung in den Bereichen 3 und 4 mit bestimmten Personen oder beratenden Institutionen korreliert? Ja / Nein 6 Zeitnahe Leistung Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Basisberatung Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Spezialberatung / Fallsteuerung < 2 Tagen < 1Woche über alle Beratungsfälle Auswertung der Dokumentation aller Fälle 7 Gute Erreichbarkeit Öffnungszeiten Sprechstunden an jedem Werktag telefonische Erreichbarkeit 24-Stunden Flyer überprüfen etc.

51 Grundmodelle Modelle der Durchführung der Qualitätssicherung: Überprüfung durch unabhängige Institution oder Landesbehörde Überprüfung auf Stützpunktebene durch die unterschiedliche Akteure, die Aufsichtsorgan bilden

52 Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten 1. Akteure zusammenführen 2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Ist-Erhebung 4. Vision formulieren und Arbeitstrukturen festlegen 5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen 6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen 7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären 8. Mengengerüst der Kosten abschätzen 9. Finanzierung klären 10. Vertrag unterzeichnen

53 Aktuelle Situation in den Pilot- Pflegestützpunkten Stützpunktvertrag: In sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werden Alle Sieben bauen auf Vorstrukturen auf Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt

54 Aktuelle Situation in den Pilot- Pflegestützpunkten Integration der Pflegeberatung: Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht. In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert. In 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werden In 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführt

55 Aktuelle Situation in den Pilot- Pflegestützpunkten Erfolgsfaktoren für die notwendigen Kooperationen: Integration der Pflegeberatung Klärung der Rahmenbedingungen auf der Landesebene Einbeziehung der Vorstrukturen Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene

56 Aktuelle Situation in den Bundesländern Quellen: bestehende Landesrahmenverträge und andere Vereinbarungen auf Landesebene bestehende Allgemein- und Einzelverfügungen

57 Baden-Württemberg Aktuelle Situation in den Bundesländern noch kein regulärer Pflegestützpunkt freiwillige Kooperationsvereinbarung zunächst 50 Pflegestützpunkte einer pro Landkreis Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) unter Moderation des Landesministeriums über die Trägerschaft entscheidet die LAG Euro pro Pflegestützpunkt und Jahr

58 Bayern Aktuelle Situation in den Bundesländern noch kein regulärer Pflegestützpunkt bis zu 60 Pflegestützpunkte geplant zunächst in den Kommunen, die sich beteiligen Pflegeservice Bayern Angehörigenfachstellen und Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe sollen integriert werden

59 Berlin Aktuelle Situation in den Bundesländern bisher 24 reguläre Pflegestützpunkte die 12 Koordinierungsstellen sind zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden ein PSP pro Einwohner geplant (36 PSP) 2,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Pflegeberatung wird in gemeinsamen Sprechstunden durchgeführt Standorte bei Leistungserbringern werden ausgeschlossen Geschäftsführung, Steuerungsgremium und Fachbeirat

60 Brandenburg Aktuelle Situation in den Bundesländern bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte Einzelverfügungen Pflegestützpunkte werden teilweise von Wohlfahrtsverbänden betrieben erster Pflegestützpunkt mit Anschubfinanzierung nach 92 c SGB XI

61 Bremen Aktuelle Situation in den Bundesländern bisher 3 reguläre Pflegestützpunkte alle Standorte liegen in Einkaufszentren

62 Hamburg Aktuelle Situation in den Bundesländern bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte zunächst 8 Pflegestützpunkte geplant Sonderpflegestützpunkt für pflegebedürftige Kinderund Jugendliche Steuerungsausschuss und Fachbeirat 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt 1 Vollzeitstelle für Beschwerdemanagement

63 Hessen Aktuelle Situation in den Bundesländern noch kein regulärer Pflegestützpunkt zunächst 26 Pflegestützpunkte einer pro Landkreis und kreisfreier Stadt Standorte bei den Kommunen Außenstellen werden kategorisch ausgeschlossen

64 Mecklenburg-Vorpommern Aktuelle Situation in den Bundesländern noch keine regulären Pflegestützpunkte Zunächst 18 Pflegestützpunkte Landesrahmenvereinbarung und Allgemeinverfügung stehen noch aus

65 Niedersachsen Aktuelle Situation in den Bundesländern noch kein regulärer Pflegestützpunkt Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich mit bis Euro pro Pflegestützpunkt (insgesamt etwa 2 Mio. Euro pro Jahr) Kommunen müssen eine Konzeption erstellen (30 h Öffnungszeiten pro Woche und Angebotskarte)

66 Nordrhein-Westfalen Aktuelle Situation in den Bundesländern noch keine regulären Pflegestützpunkte min. 3 Pflegestützpunkte pro Kreis und kreisfreier Stadt (min 162 PSP) min. einer in organisatorischer Anbindung an die Kommune und min. zwei in organisatorischer Anbindung an die Kassen. Landeszentrum für Pflegeberatung

67 Rheinland-Pfalz Aktuelle Situation in den Bundesländern 135 reguläre Pflegestützpunkte Beko-Stellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt ein Pflegestützpunkt pro Einwohner gemeinsam und einheitliche Pflegeberatung Pflegeberatung wurde teilweise auf Dritte delegiert 1,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Kooperationsgemeinschaft unter Vorsitz der Krankenund Pflegekassen

68 Saarland Aktuelle Situation in den Bundesländern derzeit 6 reguläre Pflegestützpunkte 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt Kooperationsgemeinschaft im Sinne einer BGB- Gesellschaft auf Kreisebene auf Stützpunktebene Kooperationsausschuss und Geschäftsführung mit rotierender Verantwortung

69 Sachsen Aktuelle Situation in den Bundesländern in Sachsen werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen landeseinheitliche telefonische Beratung

70 Sachsen-Anhalt Aktuelle Situation in den Bundesländern in Sachsen-Anhalt werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen Konzeption der Vernetzten Pflegeberatung

71 Schleswig-Holstein Aktuelle Situation in den Bundesländern bisher 8 reguläre Pflegestützpunkte trägerunabhängige Beratungsstellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt Aufgaben der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung werden im Landesrahmenvertrag inhaltlich voneinander getrennt

72 Aktuelle Situation in den Bundesländern Thüringen derzeit noch keine regulären Pflegestützpunkte zunächst ein landesweites Modellprojekt an vier Standorten geplant

73 Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung e.v. Präsentiert von: Ralf Tebest

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