Personalversammlung des nichtwissenschaftlichen Personals der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel, 2. April 2004

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1 Personalversammlung des nichtwissenschaftlichen Personals der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel, 2. April 2004 Dr. Felix Welti, Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Veränderungen in der Krankenversicherung und Rentenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich SPD, Grüne und CDU/CSU auf das GKV-Modernisierungsgesetz geeinigt, das am 1. Januar in Kraft getreten ist. Zu den Leistungen: Nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Brillengläser werden nicht mehr übernommen. Es gibt Ausnahmen für Kinder und spezielle Krankheiten. Fahrtkosten zur Behandlung und zum Arzt werden nur noch bei zwingender Notwendigkeit bezahlt. Künstliche Befruchtung wird nur noch zur Hälfte bezahlt. Die Zuzahlungen sind erhöht worden. Pro Tag im Krankenhaus oder der Rehabilitation bis vier Wochen im Jahr sowie für jeden ersten Besuch im Quartal bei einem Arzt oder Zahnarzt sind 10 Euro zu zahlen. Ausgenommen sind Arztbesuche nach Überweisungen und Vorsorgeuntersuchungen. Bei Arzneimitteln sind 10% zu zahlen, aber mindestens 5, höchstens 10 Euro, bei Heilmitteln und Krankenpflege 10 Euro je Rezept und 10%. Menschen mit Niedrigeinkommen sind nicht mehr von der Zuzahlung befreit. Die Zuzahlung ist nun auf 2% des Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke beträgt sie 1%. Dafür sind Belege zu sammeln und bei Erreichen der Grenze muss dies von der Kasse bescheinigt werden. Die Zuzahlungen ist vor allem auf Wunsch der CDU/CSU erhöht worden. Für die Beiträge gilt: Vom 1. Januar 2005 an wird für den Zahnersatz ein zusätzlicher Beitrag von den Beschäftigten alleine erhoben, und zwar ein einheitlicher Betrag. Seine Höhe 1

2 wird zum 1. Oktober 2004 festgelegt werden, man rechnet mit 8 Euro im Monat. Man kann aber auch für sich und seine Angehörigen eine private Zahnersatzversicherung abschließen. Eines von beiden muss man haben. Diese Regelung ist ein Kompromiss zwischen der Union, die den Zahnersatz ganz ausgliedern wollte und Rot-Grün, die das nicht wollten. Vom 1. Januar 2006 an wird ein Zusatzbeitrag von 0,5% nur von den Versicherten erhoben. Das soll die Aufwendungen für das Krankengeld decken. und geht auf eine Idee der Regierung zurück. Versicherte Rentner zahlen auf Versorgungsbezüge aus Arbeit - etwa aus Betriebsrenten - jetzt den vollen Beitragssatz, also doppelt soviel wie vorher. Freiwillige Mitglieder - also mit einem Einkommen über im Monat - können, wenn es ihre Kasse vorsieht, einen Tarif mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlung wählen, wenn sie Kosten selbst tragen oder keine Leistungen in Anspruch nehmen. Solche Regelungen hat es schon bis 1998 gegeben. Wenn die Kasse es will, kann sie Bonusprogramme für alle einführen, die an besonderen Programmen für chronisch Kranke, für Vorsorge oder mit einer besonderen Rolle des Hausarztes teilnehmen. Für das Verhältnis von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern gilt: Kassen können jetzt auch mit einzelnen Ärzten Verträge abschließen, insbesondere um die Programme für chronisch Kranke zu organisieren. Sie dürfen jetzt auch Krankenhaus-Ambulanzen an der ambulanten Versorgung, beteiligen, was bisher nur schwer möglich war. Die Kassen sollen eine integrierte Versorgung entwickeln, bei der Ärzte, Gesundheitszentren, und Krankenhäuser zusammenarbeiten. Für die Ärzte sollen durch ein neues Zentrum Qualitätsleitlinien zum Beispiel für Therapien und Medikamente entwickelt werden. Diese Neuerungen waren lange von Union, FDP und Ärzten blockiert worden. 2

3 Die Kassen bekommen erstmals einen Zuschuss aus Steuermitteln, um damit die Mutterschaftsleistungen zu finanzieren. Dafür ist die Tabaksteuer erhöht worden. Soweit die wichtigsten beschlossenen Reformen. Fazit: Der Grundsatz, dass die Kassen alles medizinisch Notwendige bezahlen, ist aufgeweicht worden. Denn ob Medikamente verschreibungspflichtig sind, sagt nichts über ihre Notwendigkeit. Die Zuzahlungen sind für Geringverdiener eine echte Hürde beim Zugang zu Leistungen geworden. Damit ist die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden geschwächt worden. Der Grundsatz des gleichen Beitrags von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird durch die Zuzahlungen und vor allem durch die Zusatzbeiträge ab 2005 und 2006 aufgegeben. Für die Zukunft wird über Grundsatzreformen diskutiert: Stimmen aus SPD und Grünen sowie die Gewerkschaften haben sich für die Bürgerversicherung ausgesprochen. Das bedeutet: Pflichtversicherung für alle, auch die bisher ausgenommenen gut Verdienenden über im Monat, auch die Selbstständigen, auch die Beamten. Die CDU/CSU ist für das Kopfpauschalen- bzw. Gesundheitsprämien-Modell. Das bedeutet: Alle zahlen die gleiche Summe zur Krankenversicherung, etwa geschätzte 200 im Monat, Wenigverdienende mehr, Gutverdienende weniger als bisher. Für einen Teil der Geringverdienenden wird ein Zuschuss aus Steuermitteln gegeben. Was sind die Begründungen für die Gesundheitsreformen und wie sind sie zu bewerten? Erste Begründung ist, die Beiträge zu senken oder stabil zu halten. Dazu ist zu sagen: Durch die Zuzahlungen und Zusatzbeiträge werden die Versicherten im Saldo nicht oder kaum entlastet. Wenn Versicherte entlastet werden, dann die Gesunden zu Lasten der Kranken und Besserverdienende zu Lasten der 3

4 Niedrigverdiener. Die Solidarität wird geschwächt. Entlastet werden aber - insbesondere mit den Stufen ab 2005 und die Arbeitgeber. Ob Arbeitgeber das Gesparte investieren, wissen wir nicht. Jedenfalls heißt in der Krankenversicherung sparen, dass inländischen und personalintensiven Dienstleistungen Nachfrage entzogen wird. Wenn also die Nachfrage nach Arztbesuchen, Krankengymnastik oder Reha-Maßnahmen sinkt oder unter dem Druck, die Beitragssätze stabil zu halten, in Praxen und Krankenhäusern Löhne gesenkt oder Menschen entlassen werden, dann führen niedrige Beiträge nicht zu mehr, sondern zu weniger Beschäftigung. Oder kurz gesagt: In kaum einer Branche kann ein Euro so viele Arbeitsplätze schaffen wie im Gesundheitswesen. Nur hier spricht man nicht hoffnungsvoll von einer Wachstumsbranche, sondern von der Kostenexplosion. Aber gibt es diese Kostenexplosion überhaupt? Sie ist die zweite große Begründung für die Gesundheitsreformen. Die Kostenexplosion scheint sich aus dem Anstieg der Kassenbeiträge von selbst zu erklären. Das aber ist ein Fehlschluss. Seit Mitte der siebziger Jahre ist das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Sozialprodukt fast gleich geblieben. Das Problem der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass der Anteil der Löhne am Sozialprodukt zurückgegangen ist. Das heißt: Vom Wachstum der Wirtschaft ist wesentlich mehr an die Kapitalseite geflossen als in die Löhne und die Arbeitslosigkeit ist gestiegen. Es gibt also nur einen leichten Anstieg der Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum Sozialprodukt, in den letzten Jahren stagniert dieses Verhältnis sogar. Das beste Mittel, um die Beiträge zu senken wären also weniger Arbeitslosigkeit und höhere Löhne. Wenn das kurzfristig nicht zu erreichen ist, könnte man die Lasten anders verteilen das Geld da abholen, wo es hingeflossen ist. Das würde bedeuten, in einer Bürgerversicherung Menschen heranzuziehen, die bislang ausgenommen sind, also Besserverdienende, Selbstständige und Beamten. Besserverdienende und Selbstständige haben bisher die Möglichkeit, sich 4

5 gesetzlich zu versichern, wenn es für sie günstiger ist, sie also Kinder haben oder bereits krank sind. Sonst gehen sie meist in die private Krankenversicherung. Eine solche Aufteilung der Risiken ist ungerecht. Für die Einbeziehung der Beamten spricht ihr sicherer Job: Die Sozialversicherung würde dann weniger abhängig von der Konjunktur. Man kann auch von den Versicherten zusätzliche Einkommen heranziehen, also Beiträge auf Zinsen und Mieten erheben. Es gibt Leute, für die ist ihre Arbeit nur ein Nebeneinkommen - aber sie beteiligen sich nur mit diesem Einkommen an der Sozialversicherung. Neben der Verteilungsfrage bleibt ein Kostenanstieg, wenn auch keine Kostenexplosion. Ist das schlecht? Wenn eine Gesellschaft reicher wird, gibt sie ihr Geld anders aus. Gesundheit gehört zu den Bereichen, für die Gesellschaften dann mehr ausgeben. Dazu kommt: Wir bekommen auch etwas dafür. Der medizinische Fortschritt sorgt für längere Lebenserwartung und mehr Lebensqualität. Ist es verkehrt, dafür Geld auszugeben? Und ist es falsch, alle daran zu beteiligen? Nicht richtig ist außerdem, dass der medizinische Fortschritt zwingend nur die Kosten erhöht. Neue Möglichkeiten können auch Kosten sparen: Durch neue Operationstechniken (minimalevasive Operationen) werden Patienten geschont und Liegezeiten verkürzt. Durch bessere Rehabilitation können Menschen wieder arbeiten. Und der Rentner, der ein neues Hüftgelenk bekommt, bleibt selbstständig und wird nicht zum teuren Pflegefall. Aber selbst wenn es mehr kostet: Dass alle Zugang zur medizinischen Versorgung haben, ist die größte soziale Errungenschaft unserer Gesellschaft. Wofür soll es sich lohnen, das aufzugeben? Also alles in Ordnung? Auch wenn es keine Kostenexplosion gibt, muss man fragen, ob das Geld richtig eingesetzt wird. Deutschland liegt bei den Kosten für das Gesundheitswesen zwar weit hinter den USA, aber deutlich vor den skandinavischen und anderen europäischen Ländern, obwohl die Menschen hier nicht gesünder sind. Im Gegenteil: Vor allem die Versorgung chronisch kranker Menschen wie Diabetiker und Rheumatiker scheint hier schlechter zu sein als 5

6 anderswo. Dafür werden hier viel mehr Röntgenbilder gemacht als anderswo, es werden mehr und teurere Medikamente verschrieben - auch schädliche - und die Menschen sind länger im Krankenhaus als in anderen Ländern. Das liegt vor allem daran, dass es in Deutschland eine doppelte Facharzt-Versorgung gibt: im Krankenhaus und durch niedergelassene Ärzte. Beide arbeiten oft schlecht zusammen. Außerdem kommen die Erkenntnisse der Wissenschaft oft nicht in den Praxen an. Die Programme für chronisch Kranke, die integrierte Versorgung und die Qualitäts-Leitlinien sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Reformen kann man unterstützen. Was sind die Alternativen zum jetzigen Kurs? Erstens: Man muss sich fragen, ob man den Kassenbeitrag um jeden Preis begrenzen will - auch wenn den Preis die Kranken und Geringverdiener bezahlen. Zweitens: Bürgerversicherung. Drittens: Bessere Versorgungsqualität. Das bedeutet auch, wieder mehr öffentliche Verantwortung wahrzunehmen, damit sich Ärztenetze und Gesundheitszentren bilden, Krankenhäuser wirklich an der ambulanten Versorgung beteiligen und die gesundheitliche Prävention da gestärkt wird, wo die Menschen sind, also nicht zuletzt am Arbeitsplatz. In der Rentenversicherung ist nach der Rentenreform 2001 Anfang März das sogenannte Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen worden. Zur Erinnerung: Mit der Rentenreform 2001 ist die Rentenanpassung geändert worden. Der jährliche Rentenanstieg soll sich danach richten, wie sich das Nettoeinkommen ohne Berücksichtigung von Steuern aber mit Berücksichtigung einer privaten Altersvorsorge von 4% entwickelt hat. Dadurch steigen die Renten langsamer als die tatsächlichen Einkommen. Die private Altersvorsorge von - ab bis zu 4% des Einkommens wird steuerlich gefördert, wenn sie die Kriterien der Riester-Rente erfüllt. Das zahlen die Beschäftigten alleine. Die Beiträge sind für Frauen wegen ihrer Lebenserwartung höher als für Männer - außer z.b. bei VBL-Extra. Und es gibt keine Kindererziehungszeiten. 6

7 Dazu kamen Einschränkungen der Hinterbliebenenrenten. Als Ziele bis zum Jahr 2030 waren formuliert worden: Rentenbeitrag nicht über 22%, Standardrente nicht unter 67% des Nettoeinkommens mit Riester-Abzug. Standardrente ist die Rente, die man nach 45 Berufsjahren mit Durchschnittseinkommen bekommt. Mit den neuesten Reformen ist für 2004 die Rentenanpassung ausgesetzt worden. Die Renten steigen nicht. Da die Rentner ab 1. April den vollen Pflegebeitrag zahlen, sinkt ihr verfügbares Einkommen. Die Rentenanpassung ab 2005 soll sich dann nach der Einkommensentwicklung mit dem Riester- Abschlag richten, multipliziert mit dem Nachhaltigkeitsfaktor. Normalerweise wird bei der Rentenanpassung der bisherige Rentenwert mit dem Verhältnis der Einkommen im Vorjahr zum vorvorigen Jahr multipliziert, also bei einer Steigerung um 2% mit 1,02. Der Rentenwert steigt also. Der Nachhaltigkeitsfaktor besteht aus Eins minus der Zahl, die sich ergibt, wenn man die jährliche Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Erwerbstätigen mit 0,25 multipliziert. Wenn - wie vorhergesagt - die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen steigt, dann ergibt dies eine Zahl unter 1, z.b. 0,998. Das bedeutet, dass der Rentenanstieg weiter verlangsamt wird und sich damit von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppelt. Das ist auch so gewollt. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll zwar den Zusammenhang von Beschäftigungsentwicklung und Alterssicherung ausdrücken, den es so tatsächlich gibt. Letztlich ist er aber so gewählt und gewichtet worden, dass im Ergebnis der gewünschte Beitrag von 20% im Jahr 2020 und 22% im Jahr 2030 herauskommt. Als Ziele für 2030 sind nun formuliert worden ein Beitragssatz von 22% und ein Sicherungsniveau vor Steuern von 43%. Das bedeutet, es wird nun das Einkommen vor Steuern aber ohne Sozialbeiträge mit der Rente vor Steuern aber ohne Sozialbeiträge verglichen. Dies soll nötig sein, da Renten bis dahin voll besteuert werden. Wie und mit welchen Übergängen dies geschehen soll, 7

8 wird zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss verhandelt. Jedenfalls wird es Rentner sehr unterschiedlich treffen, je nachdem, ob sie neben der Rente noch weitere Einkommen haben. Im Gegenzug sollen Rentenbeiträge bis dahin weitgehend aus dem zu versteuernden Einkommen herausgenommen werden, was eine Steuerentlastung bedeutet. Steuerentlastungen nutzen gut verdienenden Beschäftigten mehr als den geringer Verdienenden. Im Ergebnis sinkt das relative Niveau der gesetzlichen Rente durch diese Entscheidungen ab, und zwar je stärker, je später man in Rente geht. Weitere Änderungen 2004: Die drei Jahre Ausbildungszeiten, die bisher rentensteigernd berücksichtigt wurden, zählen nur noch, wenn sie in beruflicher Ausbildung oder an einer Fachschule zurückgelegt wurden. Die Jahre der Oberstufe an der Schule zählen nicht mehr. Die Altersgrenze für die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wird von bisher 60 Jahren von 2006 bis 2008 auf 63 Jahre angehoben. Zusammengefasst: Der Grundsatz, dass die Rente den Lebensstandard sichern und eine Alterssicherung deutlich über Sozialhilfeniveau bringen soll, ist geschwächt worden. Mit dem wachsenden Gewicht privater Altersvorsorge wird die Solidarität zwischen Alt und Jung geschwächt. Schon mit der Riester-Rente ist das Prinzip der gleichen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschwächt. Was sind die Gründe? Als erstes wird wieder die Begrenzung der Beiträge genannt. Wenn die Versicherten sich aber so verhalten, wie das Gesetz erwartet, müssen sie mehr als die gesparten Beiträge für ihre private Altersvorsorge verwenden. Tun sie dies nicht, müssen sie mit Armut im Alter rechnen. Private Altersvorsorge erhöht die Sparquote. Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Nachfrage entzogen, weil vieles auf den internationalen Finanzmärkten angelegt wird. Würde das Geld an die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließen, würde es von den Rentnern zuverlässig wieder ausgegeben. Nur die Arbeitgeber werden entlastet. Ob sie dann zusätzlich investieren, bleibt offen. Mit Sicherheit 8

9 fließt ein Teil ihres Gesparten auf die Finanzmärkte statt in inländische Investitionen. Als zweiter Grund wird die demografische Entwicklung genannt, also ein vermutlich höherer Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wegen längerer Lebenserwartung und niedriger Geburtenzahl. Dazu ist zu sagen: Erstens: Die demografische Entwicklung kann nicht genau vorhergesagt werden. Es handelt sich um Modellrechnungen. Im 19. Jahrhundert glaubte der Demograf Malthus, das Proletariat müsste wegen Überbevölkerung verelenden schrieb der Wissenschaftler Burgdörfer das Buch Volk ohne Jugend und sagte voraus, dass für 1975 die Rentenversicherung zusammenbricht und es 2000 noch 47 Millionen Deutsche geben würde. Die Sozial-Enquete 1966 sagte einen Rentnerberg für 1980 voraus, der die Rentenversicherung gefährden werde. Erst 2020 werde sich die Lage wieder entspannen. Die demografische Entwicklung setzt sich aus Faktoren zusammen, die von Menschen beeinflusst werden. Ob Deutschland eine der niedrigsten Geburtenraten Europas (1,3 Kinder pro Frau) behält, weiß man nicht. Durch bessere Kinderbetreuung, andere Arbeitsbedingungen und mehr sozialen Zusammenhalt könnten Geburtenraten wie in Skandinavien oder Frankreich (1,9) erreicht werden. In Frankreich ist die Geburtenrate übrigens seit 1993 um 0,25 gestiegen - das hätte auch niemand vorhersagen können. Auch Zuwanderung jüngerer Menschen verändert den Altersaufbau. Wenn sich in den nächsten dreißig Jahren Länder mit ganz anderem Altersaufbau und höheren Geburtenraten wie die Türkei oder Algerien der EU annähern, stellt sich die demografische Frage ganz anders. Zweitens: Die Folgen der demografischen Entwicklung können nicht genau vorhergesagt werden. Jedenfalls ist es falsch anzunehmen, dass ein Alterssicherungssystem darauf angewiesen ist, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen und Alten konstant bleibt. Wenn man nur möglichst viele junge Menschen bräuchte, hätten wir vor hundert Jahren eine bessere Alterssicherung 9

10 gehabt als heute und Bangladesh und Algerien hätten sorgenfreie Sozialsysteme. Beides ist ersichtlich Unsinn. Wenn man eine Gesamtbetrachtung anstellt, muss man nicht nur die nicht arbeitende ältere, sondern auch die nicht arbeitende jüngere Generation mitzählen. Die nimmt eher ab. Bei einer solchen Betrachtung hatte die mittlere Generation 1970 eine höhere Last zu tragen als heute. Für die mittlere Generation kommt es nicht darauf an, wie viele Menschen ihr angehören, sondern wie viele von ihnen erwerbstätig sind und so die Alterssicherung tragen können. Wenn also in der mittleren Generation von 2030 weniger Menschen arbeitslos sind und nicht mehr 60% der Frauen - wie heute - sondern 80% - wie heute schon in Skandinavien - arbeiten, dann entspannt sich das Verhältnis stark. Das gilt umso mehr, wenn das aktive Alter nicht mehr für viele zwangsweise bei 50 oder 55 aufhört, sondern die Menschen bis 65 oder darüber hinaus zu humanen Bedingungen arbeiten können. Denn natürlich ist die längere Lebenserwartung und verbesserte Gesundheit ein Argument dafür, das Rentenalter anzuheben - wenn man die Menschen vernünftig arbeiten lässt. Entscheidend ist vor allem: Es kommt darauf an, was eine Volkswirtschaft leisten kann. Geht man mit der Rürup-Kommission von einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 1,8% im Jahr aus, wird sich das Sozialprodukt bis 2040 verdoppeln. Das bedeutet: Wenn die Verteilung des Reichtums unverändert bleibt, hätte selbst bei einem verdoppelten Rentenbeitrag die aktive Generation noch einen größeren Wohlstand als heute musste ein Bauer 8 Menschen ernähren, heute ernährt er 88 Menschen. Die Steigerung von Wohlstand und Produktivität macht es schwierig, die Verhältnisse heute und in dreißig Jahren seriös zu vergleichen. Wer hätte 1970 gewusst, wie wir heute leben und welche Probleme wir haben? Es ist also unseriös, den Rentenbeitrag von 2030 heute festlegen zu wollen und es dient vor allem heutigen Zwecken. Als dritte Begründung hört man, die private Altersvorsorge führe zu einer besseren Sicherung im Alter. Man hört dies heute seltener als noch vor der 10

11 letzten Rentenreform. Das liegt daran, dass die Rendite bei einer Versicherung oder einem Fonds sehr von den Verhältnissen am Kapitalmarkt abhängt und Risiken hat, die heute noch systematisch verharmlost werden. Private Alterssicherung kann sich lohnen, wenn man viel und kontinuierlich einzahlen kann und wenn man sich ein Risiko leisten kann. Das Geld kann aber auch verspekuliert werden. Die Unterschiede von Fonds zu Fonds können groß sein. Für eine private Rente ergibt es einen großen Unterschied, ob der Ruhestand in einem guten oder schlechten Jahr für den Kapitalmarkt erfolgt. Das kann man sich aber im Regelfall nicht aussuchen. Ein Beispiel: Wer über 30 Jahre monatlich 50 Euro in den besten deutschen Aktienfonds gezahlt hat und das Geld 2000 verrentet hat, bekommt als Mann 1252 Euro, als Frau 1090 Euro im Monat. Wer das gleiche Geld in den schwächsten deutschen Aktienfonds gezahlt und 2003 verrentet hat, bekommt als Mann 151 Euro und als Frau 132 Euro im Monat. Die Pensionsfonds in den USA und Großbritannien, in den Niederlanden, der Schweiz oder Schweden sind in den letzten Jahren in große Schwierigkeiten gekommen. Sie haben ihre Zusagen und teilweise sogar die Renten kürzen müssen. Und auch die deutschen Versicherungen sind in Schwierigkeiten. Außerdem gilt: Wenn private Altersvorsorge heute für einige profitabel ist, muss sie das nicht morgen für viele sein. Denn je mehr Geld auf den Kapitalmarkt drängt, desto schwieriger ist es, profitable Anlagen zu finden. Nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage drückt das zusätzliche Geld seinen Zins nach unten. Dazu kommt: Auch kapitalgedeckte Renten hängen von der Demografie und Wirtschaftslage ab. Wenn ein starker Jahrgang in Rente geht und sein Kapital auflösen will, muss es Menschen geben, die dieses gesparte Geld investieren oder ausgeben wollen. Auch eine kapitalgedeckte Rente kann nur aus der jeweils aktuellen Wirtschaftsleistung von der jeweils erwerbstätigen Generation bezahlt werden. Ob nun eine Rentenversicherung Beiträge erhebt oder Versicherungen und Fonds die Rendite aus den Unternehmen ziehen, sind nur zwei verschiedene 11

12 Wege für die Umverteilung. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert aber mit weniger Risiken, gleichmäßiger und unter besserer Kontrolle als die großen Finanzinstitutionen. Sie hat im Übrigen die geringsten Verwaltungskosten. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung betragen sie 2%, bei der privaten Alterssicherung bis zu 20%, weil ja Werbung, Vertriebsnetz und Profite auch bezahlt werden müssen. Wer die gesetzliche Sicherung heute noch aufgeben will, ist naiv oder hat spezielle Interessen. Was sind die Alternativen? Erstens muss man sich fragen, ob man den Rentenbeitrag um jeden Preis begrenzen will - auch um den Preis, den eine spätere Generation zu entrichten hat. Zweitens: Bürgerversicherung, in die Selbstständige und Beamte einbezogen werden. Ihre höheren und stetigen Einkommen stabilisieren die Rentenversicherung. Drittens: Auf der Basis der jetzigen Gesetzeslage müssen Beschäftigte und Gewerkschaften versuchen, durch eine starke und solidarische Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge - also hier: VBL und VBL-Extra - versuchen, einen Teil der Probleme auszugleichen. Fazit: Die Reformen der Krankenversicherung und Rentenversicherung sind tiefe Einschnitte in die soziale Sicherung der Beschäftigten. Sie brechen mit dem Grundsatz der gleichen Beteiligung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Sie brechen mit dem Grundsatz der bedarfsgerechten solidarischen Leistung. Die Begründungen dafür sind fragwürdig. Die Beschäftigten sind aufgerufen, sich ihre eigene Meinung zu bilden und ihre eigenen Interessen zu vertreten. 12

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