LEITFADEN INKLUSION KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS LUDWIGSBURG FÜR FACHKRÄFTE

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1 LEITFADEN INKLUSION KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM LANDKREIS LUDWIGSBURG FÜR FACHKRÄFTE

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3 VORWORT Die Anerkennung von Unterschieden ebenso, wie von Gemeinsamkeiten ist die Grundlage von Inklusion. Alle Menschen sind in ihrer Verschiedenheit gleich. Mehr denn je ist Inklusion eine Zukunftsaufgabe von Kindertageseinrichtungen. Denn nur Kinder, die an Bildungsangeboten uneingeschränkt teilhaben können, sind in der Lage, ihr persönliches Entwicklungspotential zu entfalten. Damit wird die Grundlage für das Wohlergehen künftiger Generationen gelegt. Mit der Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg wollen wir gemeinsam mit allen Akteuren die Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inklusion weiter verbessern und nachhaltig verankern. Der vorliegende Leitfaden soll vor allem die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit unterstützen. Es werden die konzeptionellen Grundausrichtungen, die Verfahrensabläufe, die beteiligten Akteure und deren Kontaktdaten im Landkreis Ludwigsburg beschrieben. An dieser Stelle danke ich allen Mitwirkenden des Arbeitskreises inklusive Kitas ganz herzlich für ihr Engagement. Sie haben mit ihren unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln intensiv an der Erarbeitung dieses Leitfadens mitgewirkt. Ludwigsburg, im Mai 2018 Landrat Dr. Rainer Haas

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5 EINFÜHRUNG Mit der Konzeption inklusive Kindertageseinrichtungen hat sich der Landkreis Ludwigsburg auf den Weg gemacht, gemeinsam mit allen Akteuren die Rahmenbedingungen zu verbessern und Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu verwirklichen. Ein zentraler Bestandteil bei der Umsetzung ist, die vorhandenen Strukturen so weiterzuentwickeln, dass möglichst jedes Kind in der Kindertageseinrichtung gut teilhaben kann. Dabei gilt es, räumliche und strukturelle Barrieren auf ein Minimum zu reduzieren und vielfältige Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Dazu gehört auch, gerade bei Kindern mit Behinderung, das Kind mit seinen Ressourcen in den Vordergrund zu stellen und weniger seine Defizite zu thematisieren. Inklusion verlangt den Blick auf die gesamte Person des Kindes. Dies wird vernachlässigt, wenn Inklusion nur auf einen Aspekt eines Kindes bezogen wird, etwa eine Behinderung 1 1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Hrsg.): Booth, et al.: Index für Inklusion, Frankfurt

6 Die aktuellen Entwicklungsschritte und Themen des Kindes werden beobachtet, seine Stärken und Interessen werden wahrgenommen, erkannt und mit Handlungsangeboten im pädagogischen Alltag beantwortet. Zur professionellen Arbeit in sozialen Berufsfeldern gehören neben diesen Kompetenzen im Alltagshandeln und fachlichem Know-How auch professionelle Haltungskompetenzen. Professionelles Handeln in der sozialen Arbeit benötigt die Selbstreflexion eigener Haltungen im Rahmen von Fortbildungsangeboten und Teamentwicklungsprozessen. Dabei können sich inklusive und vorurteilsbewusste Kompetenzen als Grundlage für die fachliche Arbeit entwickeln. Ziel ist dabei unter anderem: Sich der Vielfältigkeit von Lebenswelten und der eigenen Haltungen dazu bewusst zu sein. Bewusstheit für die eigene Bildungsbiographie zu schaffen. Kultur- und gendersensitive Kompetenzen zu entwickeln. Unterschiedlichkeit nicht zu bewerten und keine Polaritäten zu bilden, zum Beispiel behindert und nicht-behindert. Partizipation zu ermöglichen. In diesem Leitfaden sind wichtige Informationen und Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen zusammengestellt. Er soll Impulse vermitteln und Fachkräfte dabei unterstützen, dieses wichtige Ziel zu verfolgen und die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern. Literatur: Petra Wagner (Hrsg.): Handbuch Inklusion, Freiburg 2017 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: INKLUSION Wie hälst du s mit der Haltung? Frankfurt

7 KONZEPTION * inklusive Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ludwigsburg Schwerpunkt: Inklusion von Kindern mit Behinderung 05 *Stand:

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9 PRÄAMBEL Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des Grundgesetzes haben alle Kinder das Recht auf soziale Teilhabe. Inklusion hat zum Ziel, allen Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft oder Sprache, ihrer religiösen Überzeugung und ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer Abstammung, soziale Teilhabe zu ermöglichen und faire Bildungschancen zu gewährleisten. Als Grundlage dafür gilt Art. 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied. Kommunen und Landkreis haben das Ziel, allen Kindern in der Kommune, in der die Familie lebt, einen wohnortnahen Platz in einer Kindertageseinrichtung anzubieten. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Kinder in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Die Kommunen unterstützen die Familien aktiv dabei, einen Platz in einer geeigneten Kindertageseinrichtung zu finden. Gelingende Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist eine gemeinsame Aufgabe von Landkreis, Kommunen und Land mit unterschiedlichen Schwerpunkten. 07

10 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Rechtsgrundlagen sind neben der UN-Behindertenrechtskonvention auf der einen Seite das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG): Die Kommunen werden zur Durchführung von Aufgaben zur Förderung von allen Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege herangezogen ( 3 KiTaG) und somit auch für Kinder mit Behinderung ( 2 Abs. 2 KiTaG und SGB VIII 22 und 22a Abs. 4 sowie 24: Rechtsanspruch). Die Kommunen sind auch für die Umsetzung des Förderauftrages unter Berücksichtigung der Zielsetzung des gültigen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung zuständig ( 2a KiTaG). 1 Abs. 4 KiTaG regelt die Rahmenbedingungen einer integrativ geführten Gruppe (vgl. Betriebserlaubnis), sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Auf der anderen Seite ist der Landkreis im Rahmen der Jugendhilfe und der Sozialhilfe zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit einer (drohenden) seelischen oder einer wesentlichen (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung ( 35a SGB VIII bzw. 53 und 54 SGB XII i. V. m. 55 SGB IX), die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 08

11 INKLUSIVE HALTUNG In der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen findet derzeit ein Umdenken von der Integration zur Inklusion statt. Integration bedeutet die Aufnahme eines Kindes in die bestehende Struktur und die Gewährleistung von Unterstützung und Förderung, damit das Kind in der bestehenden Struktur zurechtkommt. Inklusion bedeutet, dass alle, die an der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, ihre Prozesse, Strukturen und ihre Haltungen dahingehend überprüfen und verändern, so dass jedes Kind teilhaben kann: Schulen wie Kindertagesstätten müssen so ausgestattet werden, dass sie kein Kind aussondern. Alle Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Verwaltung, Politik tragen dazu bei, dass Inklusion gelingt. 3 ) In Übereinstimmung mit dem Orientierungsplan sollen in der gemeinsamen Erziehung alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, die für ihre Entwicklung wichtigen Lernerfahrungen machen. Wichtig ist, dass nicht die Schwächen und Defizite aller Kinder im Vordergrund stehen, sondern die Stärken und Interessen aller Kinder erkannt und im gemeinsamen Alltag gefördert werden. In der vorliegenden Konzeption zur Inklusion im Landkreis Ludwigsburg soll das Bestreben deutlich werden, langfristig gemeinsam mit allen Akteuren Inklusion zu verwirklichen und die Bedingungen zur Umsetzung zu verbessern. In der Förderung sogenannter einrichtungsbezogener Lösungen in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen sollen nicht neue Sondereinrichtungen geschaffen werden, sondern in diesen Einrichtungen die Weiterentwicklung inklusiver Rahmenbedingungen gefördert werden. 3 Booth,T., Ainscow, M., Kingston, D.: Index für Inklusion (Deutschsprachige Ausgabe 2006) 09

12 KONZEPTIONELLE SCHWERPUNKTE Gelingende Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist eine gemeinsame Aufgabe von Landkreis, Kommunen/Trägern und Land mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Es sind daher zwei Varianten vorgesehen, wenn eine Kommune diese Konzeption umsetzen möchte: A AUF- UND AUSBAU VON INKLUSIV ARBEITENDEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN/EINRICHTUNGS- BEZOGENE LÖSUNGEN: In einer Kommune werden inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen aufgebaut bzw. weiterentwickelt: In Abstimmung mit der örtlichen Bedarfsplanung schließen Landkreis, Kommunen und ggf. Träger der Kindertageseinrichtung zur Gestaltung sogenannter einrichtungsbezogener Lösungen eine Vereinbarung ab. Die Kommune benennt die von ihr vorgeschlagenen Kindertageseinrichtungen. Pro Gruppe der jeweiligen Einrichtung sollen nicht mehr als drei Kinder mit Behinderung betreut werden. Bezüglich einer Höchstzahl pro Einrichtung sollen die Erfahrungen, die in der Praxis gemacht werden, abgewartet werden. Gestaffelte Pauschale: mtl. bei einem Kind, mtl. bei zwei Kindern und mtl. bei drei Kindern mit Behinderung. Betreuung des Kindes während der gebuchten Betreuungszeit. Entsprechend KiTaG: Platzreduzierung und Überprüfung und ggf. Anpassung des Personalschlüssels. Einstellung von zusätzlichem Personal aus den Mitteln der Pauschale. Benennung einer Beauftragten für Inklusion in jeder Einrichtung, die für die inklusive Entwicklung der Einrichtung zuständig ist. In die Konzeption wird das Thema Entwicklung und Umsetzung von Inklusion in dieser Einrichtung eingearbeitet. 10

13 Die inklusive Weiterentwicklung der Einrichtungen und der Teams wird durch unterstützende Maßnahmen (z. B. Coaching) begleitet. Die Einrichtung erstellt einen jährlichen Kurzbericht zum Stand der Umsetzung von Inklusion in ihrer Einrichtung. Kommunen halten nach Möglichkeit verschiedene Angebote mit unterschiedlicher konzeptioneller Ausrichtung vor und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern. Geeignete Kommunen bauen eine Intensivkooperation mit einem räumlich nahegelegenen Schulkindergarten auf. B Planungssicherheit für Träger: Weitergewährung der Pauschale drei bis sechs Monate (bei drei Kindern) nach Abmeldung eines Kindes, wenn nicht lückenlos ein weiteres Kind angemeldet werden kann. Zeigt sich der Bedarf erst nach Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung, so wird die Pauschale rückwirkend ab Einbindung einer Fachstelle (z. B. Frühförderung/SPZ) gewährt. EINZELFALLBEZOGENE PAUSCHALE: Einzelinklusion: Die Kommune/ein Träger möchte die bisherige Praxis von Einzelinklusion fortführen und ist bereit, die grundlegenden Standards und Rahmenbedingungen zu erfüllen (s. u.). Pauschale: 930 mtl. Liste von möglichen Unterstützungskräften beim Landkreis. Betreuung des Kindes während der gebuchten Betreuungszeit. Entsprechend KiTaG: Platzreduzierung und Überprüfung und ggf. Anpassung des Personalschlüssels. Die Kommune hat die Möglichkeit bei Bedarf die Pauschale des Landkreises so aufzustocken, dass die Anwesenheit der Integrationskraft zu mindestens 50% der Betreuungszeit des Kindes gewährleistet ist. 11

14 GRUNDLEGENDE STANDARDS UND RAHMENBEDINGUNGEN: Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren: Die Bearbeitung aller Anträge im Bereich der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen erfolgt aus einer Hand. Es erfolgt im Rahmen der Bearbeitung keine Unterscheidung mehr zwischen (drohender) seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung. Niederschwelliger Zugang und vereinfachte Prüfung: Als Nachweis sind zukünftig neben fachärztlichen Gutachten, z. B. durch ein SPZ, auch fachliche Stellungnahmen durch sonderpädagogische Beratungsstellen oder einer Interdisziplinären Frühförderstelle ausreichend. Grundsätzlich soll darauf hingewirkt werden, dass das Kind im Bewilligungszeitraum in einem SPZ o. ä. vorgestellt wird. Kommunen bieten im Rahmen der Bedarfsplanung allen Kindern, auch Kindern mit Behinderung, dem Bedarf entsprechend, einen Platz in einer geeigneten Kindertageseinrichtung während der gebuchten Betreuungszeit an. Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung wird die Familie so lange unterstützt, bis ein geeigneter Platz für das Kind angeboten werden kann. Bei Bedarf kann die Expertise, z. B. einer sonderpädagogischen Beratungsstelle, hinzugezogen werden. Träger kooperieren mit den zuständigen sonderpädagogischen Einrichtungen und Beratungsstellen. 12

15 ERGÄNZENDE MASSNAHMEN: Tandem-Fortbildungen durch den Landkreis für Fachkräfte, Beauftragte für Inklusion und Unterstützungskräfte (möglichst als Tandem gemeinsam aus einem Team). Freistellung für die Teilnahme an den Fortbildungen des Landkreises. Entwicklung einer Handreichung gemeinsam mit allen Akteuren zum Thema Inklusion in Kindertageseinrichtungen im Landkreis. Diese beinhaltet u. a. einen zwischen Kommunen/Träger und Landkreis vereinbarten Verfahrensablauf und notwendiges Informationsmaterial für Fachkräfte und Eltern. Der Landkreis richtet alle zwei Jahre einen Fachtag zum Thema Inklusion in Kindertagesstätten aus. Zur Förderung der Vernetzung und des Austausches veranstaltet der Landkreis ein- bis zweimal jährlich ein Netzwerktreffen aller Fachkräfte, die am Thema Inklusion beteiligt sind. WEITERE MASSNAHMEN: Der Landkreis entwickelt gemeinsam mit allen Institutionen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung ein Konzept zur Förderung und zur gelingenden Teilhabe von Kindern mit Behinderung, das sowohl die Arbeit mit den Kindern, mit ihren Eltern, als auch mit den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen miteinbezieht. Der Landkreis überprüft die Höhe der Pauschalen alle zwei Jahre. Möchte sich eine Kommune nicht beteiligen, gelten die bisherigen Rahmenbedingungen sowie die bisherigen Pauschalen: Monatliche Pauschale für pädagogische Hilfen: 460 Monatliche Pauschale für begleitende Hilfen: 308 Bei Gewährung beider Pauschalen monatlich: 768 Eine Evaluation der Umsetzung und der Ergebnisse dieser Konzeption soll nach zwei Jahren erfolgen. 13

16 BEISPIELRECHNUNGEN BEI UMSETZUNG DER NEUEN KONZEPTION Einzelinklusion: Pauschale Einrichtungsbezogene Lösungen: Pauschale bei einem Kind Pauschale bei zwei Kindern Pauschale bei drei Kindern 930 monatlich monatlich monatlich monatlich Grundsätzlich sollen den Trägern Geldbeträge zur Verfügung gestellt werden, damit sie selbst über die Ausgestaltung der personellen Besetzung entscheiden können. Die Personalaufstockung soll mit dauerhaft beschäftigten Kräften erfolgen. Diese sollen dazu beitragen, dass sich die gesamte Einrichtung inklusiv weiterentwickelt. Die zusätzlichen Kräfte sollen nicht ausschließlich für die Kinder mit Behinderung zuständig sein, sondern Teil des Teams werden, das sich gemeinsam für die Betreuung aller Kinder zuständig und verantwortlich fühlt. Bei der Auswahl des zusätzlichen Personals bewährt sich häufig ein interdisziplinäres Team, bestehend z. B. aus Heilpädagoginnen oder Fachkräften mit einer Zusatzqualifikation. Weniger qualifizierte Kräfte, wie beispielsweise Praktikanten/Praktikantinnen, Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, sind zeitlich viel präsent und können Fachkräfte bei deren Aufgaben entlasten. Im Folgenden sind Vorschläge für die Umsetzung und deren Kalkulationsgrundlage vorgestellt. Einzelinklusion: Monatliche Pauschale: 930 Einrichtungsbezogene Lösungen in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen: Bei einem Kind: Bei einer monatlichen Pauschale von für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung könnte beispielsweise zusätzlich eine Erzieherin mit ca. 25 % beschäftigt werden: Erzieherin S8a 25 % ca Pauschale x 12 =

17 Bei zwei Kindern: Bei einem Betrag i. H. von monatlich für die inklusive Betreuung von zwei Kindern mit Behinderung könnte die Einrichtung z. B. eine Hilfskraft einstellen, beispielsweise FSJ (monatlich 683 ) und zusätzlich den Arbeitsumfang bei einer Fachkraft aufstocken. FSJ Erzieherin S8a 30 % ca Summe Pauschale x 12 = Bei drei Kindern: Für die Betreuung von mindestens drei Kindern mit Behinderung könnte bei einer Pauschale von monatlich neben einer FSJ eine halbe Stelle für eine Erzieherin oder Heilpädagogin geschaffen werden. Entspricht bei einer halben Stelle S9 etwa FSJ Summe Pauschale x 12 =

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19 ZUSTÄNDIGKEITEN/AUFGABEN Austausch in einem Netzwerk Handreichung: Inhalte/Verfahren Konzept Frühförderung Heilpädagogik Neue Vergütungssystematik der Leistungen in der Eingliederungshilfe Land: Sonderpädagogische Beratungsstellen Im Rahmen der Bedarfsplanung Berücksichtigung aller Kinder Vereinfachter Zugang zu Leistungen zur Teilhabe Liste möglicher Unterstützungskräfte beim Landkreis Landkreis: Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen bei Kindern, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind Kommunen: Bedarfsplanung und Umsetzung der erforderlichen Plätze in Kindertagesstätten für alle Kinder der Kommune, auch für Kinder mit Behinderung Unterschiedliche Angebote der Träger Mehr Intensivkooperationen mit Schulkindergärten Fortbildungen Fachtag durch Landkreis Träger: Umsetzung und Entwicklung inklusiver Strukturen Kooperation mit Sonderpädagogischen Beratungsstellen Betreuung während der gebuchten Betreuungszeit Platzreduzierung und ggf. Anpassung des Personalschlüssels Inklusive Konzeption der Kita und Beauftragte für Inklusion 17

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21 TEILHABE UND FÖRDERUNG Ziel ist es, eine gute Balance zwischen Teilhabe und Förderung zu finden. Zunächst müssen die Voraussetzungen für die Teilhabe des Kindes in der Kindertageseinrichtung geschaffen werden. Eine gelingende Teilhabe ist die Basis für die Förderung des Kindes. Die reine Teilhabe stellt nicht zwingend gleichzeitig auch eine Förderung des Kindes dar (z. B. wenn das Kind eher passiv nur dabei ist). Ebenso bewirkt eine umfassende, spezielle Förderung des Kindes in der Einrichtung an sich noch keine Teilhabe. Das Kind steht im Mittelpunkt Beobachtung des Kindes im Hinblick auf seine Entwicklungsschritte und Themen Entsprechende Gestaltung des pädagogischen Alltags Prozess: In Elterngesprächen den Entwicklungsstand benennen Pädagogische Entwicklungsmöglichkeiten benennen und dabei die Eltern mit einbeziehen Maßnahmen zur Teilhabe und Förderung des Kindes festlegen: In der Kita: Inhaltliche und strukturelle Maßnahmen, Entwicklungsplanung und -förderung Durch die Eltern: Z. B. früher bringen oder früher abholen Protokolle ggf. mit Unterschrift Regelmäßige Dokumentation Überprüfung der Maßnahmen nach einem festgelegten Zeitraum und ggf. Aktualisierung der Maßnahmen Weitere Zusammenarbeit mit allen Beteiligten 19 Einbeziehung externer Fachkräfte und ggf. weiterer Partner/innen Kontinuierliche Zusammenarbeit und Austausch Wer kann was übernehmen? Welche speziellen Fördermaßnahmen sind zusätzlich in der Kita oder außerhalb, (begleitet durch die Eltern) möglich?

22 Voraussetzung ist, vom aktuellen Stand des Kindes auszugehen und dementsprechend eine Umgebung zu schaffen, damit das Kind gut teilhaben kann. Diese Teilhabe kann bereits die Förderung des Kindes darstellen oder die Basis für die Förderung sein. Z. B. Einbeziehung des Kindes beim Schneiden. Die entsprechenden Voraussetzungen dafür sind zu schaffen: Welche Schere benötigt das Kind, was für ein Papier/Karton muss vorhanden sein, damit das Kind so gut wie möglich schneiden kann? Förderung bedeutet je nach Kind auch, die nächsten Schritte anzubahnen: Wenn das Kind nicht von sich aus zeigt, dass es nächste Schritte angeht, muss dies von den pädagogischen Fachkräften angeboten werden. Durch ihren sonderpädagogischen, heilpädagogischen Blick oder ergotherapeutische, logopädische Ansätze können externe Fachkräfte weitere Impulse einbringen und ggf. die pädagogischen Fachkräfte unterstützen. Eine Kindertageseinrichtung hat einen Förderauftrag für jedes Kind. Sind spezielle Fördermaßnahmen notwendig, ist es die Aufgabe der Eltern, ihr Kind dabei außerhalb der Kita zu begleiten. Literatur: Tietze, Viernickel (Hrsg.): Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder: Ein nationaler Kriterienkatalog, Weinheim 2003 Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen, 2011 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Hrsg.): Index für Inklusion in Kindertageseinrichtungen: Gemeinsam leben, spielen und lernen, Frankfurt

23 VERFAHRENSABLAUF Beantragung von Eingliederungshilfe zum Besuch einer Kindertageseinrichtung Eingliederungshilfe kann für Kinder mit einer (drohenden) Behinderung beantragt werden, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Die Antragsstellung erfolgt durch die Eltern. Die Eltern gehen auf eine Kindertageseinrichtung, einen Träger, die Kommune oder die Fachberatung zu, mit dem Wunsch, dass ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wird. Die zuständigen Fachverantwortlichen des Trägers und die pädagogischen Fachkräfte prüfen, ob ein Platz in der gewünschten Betriebsform angeboten werden kann. Die zuständige Vertretung der Kommune berät die Familie hinsichtlich einer geeigneten Kindertageseinrichtung auch bzgl. Öffnungszeiten und Konzept. Die Familie wird auf Wunsch so lange beraten, bis ein geeigneter Platz für das Kind gefunden wird. Ist ein Platz mit der gewünschten Betriebsform gefunden, lädt die Einrichtung die Eltern zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Arztberichte, Gutachten oder andere Unterlagen können mitgebracht werden. weiter geht es auf der nächsten Seite... 21

24 Mit dem Zustandekommen des Betreuungsvertrages entscheiden sich beide Seiten für die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung. Prüfung durch Träger und Fachkräfte: Welche Rahmenbedingungen braucht das Kind, um gut teilhaben zu können? Wie kann sich die Einrichtung darauf einstellen? Welche Maßnahmen kann die Einrichtung ergreifen? Sollte darüber hinaus Unterstützungsbedarf bestehen, können die Eltern Eingliederungshilfe beantragen. Bestehen schon Kontakte zu einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)? Nein: Eltern können eine Sonderpädagogische Beratungsstelle hinzuziehen und/oder Angebote eines SPZ wahrnehmen. Kennenlernen des Kindes und der Familie. Informationen der Eltern über das eigene Angebot, ggf. Beratung der Einrichtung und über die Möglichkeiten der Eingliederungshilfe. Ja, bereits vorhanden Die Eltern wenden sich an die zuständige Sachbearbeitung des Geschäftsteils 421 beim Landratsamt Ludwigsburg. Helmut Dierolf: ; Stefanie Waldherr: (zuständig für Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Sachsenheim, Ludwigsburg und Vaihingen). Sie erhalten dort alle Informationen zum weiteren Vorgehen. 22

25 DAS KIND IST BEREITS IN EINER KINDERTAGESEINRICHTUNG AUFGENOMMEN WORDEN. Die pädagogischen Fachkräfte beobachten und dokumentieren in enger Rücksprache mit den zuständigen Fachverantwortlichen des Trägers den besonderen Förderbedarf und die Teilhabeeinschränkung des Kindes und beziehen die Eltern in ihre Überlegungen mit ein. Der Träger unterstützt die Fachkräfte durch ein gemeinsam entwickeltes standardisiertes Vorgehen. Bestehen schon Kontakte zu einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)? Nein: Eltern können eine Sonderpädagogische Beratungsstelle hinzuziehen und/oder Angebote eines SPZ wahrnehmen. Kennenlernen des Kindes und der Familie. Informationen der Eltern über das eigene Angebot, ggf. Beratung der Einrichtung und über die Möglichkeiten der Eingliederungshilfe. Ja, bereits vorhanden Die Eltern wenden sich an die zuständige Sachbearbeitung des Geschäftsteils 421 beim Landratsamt Ludwigsburg. Helmut Dierolf: ; Stefanie Waldherr: (zuständig für Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Sachsenheim, Ludwigsburg und Vaihingen). Sie erhalten dort alle Informationen zum weiteren Vorgehen. weiter geht es auf der nächsten Seite... 23

26 Die Eltern bekommen einen Antrag und Fragebögen für die Kindertageseinrichtung, die Sonderpädagogische Beratungsstelle sowie den Vordruck Fachärztliche Stellungnahme zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen zugeschickt. Das Landratsamt benötigt: einen Antrag der Eltern einen Bericht der Einrichtung gegebenenfalls eine fachliche Stellungnahme einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle oder eine fachärztliche Stellungnahme durch ein SPZ. Liegt eine solche nicht vor, soll eine Vorstellung in einem SPZ innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Bei Fragen oder Unklarheiten können Lösungen mit der Sachbearbeitung gefunden werden. BEI GEWÄHRUNG Der Träger muss darstellen, für welches Personal er die Pauschale verwendet. 24

27 NACH ABSCHLUSS DES ANTRAGSVERFAHRENS Runder Tisch: Der Runde Tisch soll mindestens einmal jährlich mit allen Beteiligten (Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, Eltern, ggf. Sonderpädagogische Beratungsstelle und/oder SPZ oder andere) stattfinden. Fragestellungen für den Runden Tisch: Konnte das Kind gut teilhaben? Gelingt die Erziehung, Betreuung und Bildung gemäß KiTaG? Was war hilfreich, was nicht? Absprache über die nächsten Maßnahmen und die weitere Perspektive. Ggf. Motivation der Eltern, sich einem SPZ vorzustellen. Sind andere Maßnahmen (zusätzlich) notwendig? Federführung und Organisation durch die Kindertageseinrichtung. BEI EINEM BEFRISTETEN BESCHEID Die Kindertageseinrichtung führt einen Runden Tisch drei Monate vor Ende des Bewilligungsbescheids durch. Das Protokoll kann für die Begründung des Folgeantrags verwendet werden. Ein erneuter Antrag der Eltern und entsprechende Zwischenberichte durch die Einrichtung und die Sonderpädagogischen Beratungsstellen/ SPZ werden an das Landratsamt geschickt. EINSCHULUNG Im letzten Jahr in der Kita gilt es, die Einschulung in den Blick zu nehmen. Bei Kindern, die Eingliederungshilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung erhalten, ist dies für einen guten Übergang besonders wichtig. Alles weitere dazu finden Sie in Kapitel 8 EINSCHULUNG. BEENDIGUNG DER MASSNAHME Abschlussbericht durch die Kindertageseinrichtung bei Abmeldung des Kindes oder wenn Hilfen nicht mehr notwendig sind. 25

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29 ÜBERSICHT DER BETEILIGTEN INSTITUTIONEN Zuständig für Baden-Württemberg KVJS - Kommunalverband Jugend und Soziales Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg Zuständig für den Landkreis Kinderärzte Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) mail.spz@kliniken-lb.de Landratsamt Ludwigsburg Schulamt Ludwigsburg Jugendhilfe ASD Sozialhilfe Sonderpädagogische Beratungsstellen Schulkindergärten Städte und Gemeinden 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Träger von Kindertageseinrichtungen: Kommunale Träger Freie Träger 27

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31 BETEILIGTE AKTEURE UND DEREN AUFGABEN KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales, Dezernat 4 Landesjugendamt (LJA), Referat 42 Tagesbetreuung für Kinder, Aufsicht, Beratung, Betriebserlaubnisse und Fortbildung AUFGABEN Als überörtlicher Träger ist das Landesjugendamt nach 85 SGB VIII u. a. sachlich zuständig für Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ( 45-48a) Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung Fortbildung von Mitarbeitenden der Jugendhilfe PROZESSE Die Aufgaben des LJA werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Leitung der Verwaltung des LJA im Rahmen der Satzung und der dem LJA zur Verfügung gestellten Mittel wahrgenommen. Das Aufgabengebiet des Aufsichtsbereiches umfasst notwendige Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis, Maßnahmen zur Umsetzung des Kindeswohles und des Kinderschutzes in Einrichtungen, zu Qualitätsentwicklungsprozessen, zu Konzeptionsentwicklungen und zu Bedarfsplanungen sowie anlassbezogene Vor-Ort Termine. Schwerpunktmäßig werden weitere Themen wie Inklusion, Frühkindliche Bildung, Kooperation Kindergarten/Schule, Kindertagepflege, Ausbildung und Fachkräfte bearbeitet. Gremienarbeit und Zusammenarbeit mit Verbänden und örtlichen Fachberatungen runden das Aufgabengebiet ab. Landratsamt Ludwigsburg: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe: Jugendamt und Sozialamt AUFGABEN Der Landkreis hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung, in enger, wechselseitiger Zusammenarbeit 29

32 mit den Städten und Gemeinden, die landkreisweite Bedarfsplanung an Kindertagesbetreuung zu bündeln, Kommunen zu beraten und die jährliche, landkreisweite Erhebung im Hinblick auf den aktuellen Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Der Landkreis ist im Rahmen der Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit einer (drohenden) seelischen oder einer wesentlichen (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung ( 35a SGB VIII bzw. 53 und 54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX), die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Hilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung werden in Form von Pauschalen gewährt. Den Antrag stellen die Eltern im Geschäftsteil Eingliederungshilfe im Landratsamt. PROZESSE Die Sachbearbeitung prüft, ob der Antrag bewilligt werden kann. Dazu benötigt sie einen Antrag durch die Eltern, einen Bericht der Kindertageseinrichtung, eine fachliche Stellungnahme einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle und/oder eine fachärztliche Stellungnahme durch ein SPZ. Städte und Gemeinden Bürgermeister/in bzw. Fachamt AUFGABEN Die Kommunen haben die Umsetzungsverantwortung in der Zuständigkeit für die Bedarfsplanung in ihrer Kommune. Sie müssen dem Jugendamt ihre Bedarfsplanung anzeigen. Im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ist die gemeinsame Erziehung grundsätzlich in 1 und 2 verankert. Neu aufgenommen wurde in 2 Abs. 2, dass bei der kommunalen Bedarfsplanung die Belange von Kindern mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen sind. Seit dem liegen die Merkmale einer integrativen Gruppe vor, wenn in einer Gruppenform nach dem Kindergartengesetz mindestens ein Kind mit Behinderung im Sinne von 2 SGB IX aufgenommen ist. Für diese Gruppen müssen, dem individuellen Bedarf von Kindern mit Behinderung entsprechend, die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sein. 30

33 PROZESSE Beschlüsse in Ausschüssen und Gemeinderatssitzungen. Eingaben und Anträge durch die Verwaltung. Kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen AUFGABEN Dienstaufsicht Einstellung des Personals und der Inklusionskräfte, Verantwortung für eine ausreichende personelle Besetzung Finanzierung des Angebots, Einhalten der Vorgaben der Betriebserlaubnis Verantwortung für die Konzeption und Vertretung dieser gegenüber Dritten Haushaltsplanung (z. B. Fortbildungen) Fachberatung Kindertagesbetreuung AUFGABEN Fachberatung und Begleitung von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Förderung und Qualifizierung Fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen PROZESSE Interne Personalabläufe sind bei jedem Träger unterschiedlich ausgestaltet. Leitung der Kindertageseinrichtung Entwicklung und Umsetzung der Konzeption und eines Leitbildes in der Einrichtung: Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Ansätze Kommunikation im Team gestalten ggf. Coaching/Supervision Förderung von Fortbildungsmaßnahmen der pädagogischen Fachkräfte Zentrales Ziel ist eine gelungene Teilhabe aller Kinder in der Kindertageseinrichtung 31

34 Pädagogische Fachkräfte AUFGABEN Gestaltung des Tagesablaufs und des Raumangebots sowie Ausstattung mit Spielmaterial und Gestaltung von Projekten, damit jedes Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand teilhaben kann. Regelmäßige Organisation der Runden Tische und Rücksprache mit Leitung und Fachberatung. Elterngespräche und Rückkoppelung mit Beratungsstellen und Therapeuten, ggf. auch dem ASD. Enge Zusammenarbeit mit der Inklusionskraft. Grundsätzlich gilt, dass alle Strukturen und Prozesse in der Einrichtung auf ihre Barrieren hin überprüft und ggf. entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Kinder angepasst werden sollen. Beobachtung der Kinder in Bezug auf ihre Entwicklungsschritte und Themen. Dokumentation und entsprechende Gestaltung des pädagogischen Alltags. Gelingt dies, werden gleichzeitig wesentliche individuelle Förderziele erreicht, z. B.: Gruppenfähigkeit und Entwicklung persönlicher Fähigkeiten, wie Durchsetzung, Ausdauer und Anpassung Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind Fortschritte in der Wahrnehmung und Motorik Inklusionskräfte AUFGABEN Das Aufgabengebiet der Inklusionskraft kann sehr unterschiedlich sein, je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung, nach Art der Behinderung und den entsprechenden Bedarfen sowie entsprechend der jeweiligen Qualifikation. Die Aufgabenfelder werden zu Beginn der Tätigkeit mit der Einrichtungsleitung und den pädagogischen Fachkräften abgestimmt und festgelegt: Gestaltung des Tagesablaufs, des Raumangebots, des Spielmaterials und von Projekten, damit jedes Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden und teilhaben kann. Siehe auch: Kapitel 7 INKLUSIONSKRÄFTE. 32

35 Schulamt AUFGABEN Überprüfung und ggf. Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung. Die Schulaufsichtsbehörde stellt auf der Grundlage der Ergebnisse einer sonderpädagogischen Diagnostik fest, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt oder nicht. Wird vom Schulamt der Anspruch festgestellt, wird den Eltern von Seiten des Schulamtes eine Beratung bezüglich des zukünftigen Lernortes angeboten. Im Anschluss an die Beratung können die Eltern wählen, ob dieser Anspruch in einem Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentrum (SBBZ) oder an einer allgemeinen Schule (Inklusion) eingelöst werden soll. Der genaue Lernort wird vom Schulamt bestimmt. PROZESSE Der Antrag auf Prüfung und ggf. Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot muss bis spätestens 15. Februar eines Jahres beim Schulamt eingereicht werden. Sonderpädagogische Beratungsstellen AUFGABEN Förderung, Unterstützung und Begleitung des Kindes und der Eltern und bei Bedarf der pädagogischen Fachkräfte Begleitung und Vernetzung der kooperierenden Stellen Planung der nächsten Förderziele Spezielle Angebote im Rahmen der Frühförderung in der Kindertageseinrichtung, zuhause oder als Gruppenangebot in der Frühförderstelle Bei Kindern, die bereits von sonderpädagogischen Beratungsstellen betreut werden und auf Wunsch der Eltern: Bei Bedarf fachliche Stellungnahme bei einem Antrag auf Hilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung PROZESSE Die Sonderpädagogischen Beratungsstellen werden nur im Auftrag der Eltern aktiv. 33

36 Schulkindergärten AUFGABEN Frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Schulkindergarten oder im Rahmen einer Intensivkooperation (zwei Institutionen unter einem Dach: Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten). Es sind auch weitere Formen der Kooperation zwischen Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung möglich. Die Förderung erfolgt durch sonderpädagogisch ausgebildetes Personal in Anlehnung an den Orientierungsplan. Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) AUFGABEN Diagnostik und Behandlung für Kinder und Jugendliche mit komplexen Beeinträchtigungen sowie Beratung der Familien. Vernetzung mit Therapeuten und Therapeutinnen, Frühen Hilfen und Beratungsstellen. Kooperation mit den in der Familie tätigen Fachkräften. Bei einem Antrag auf Hilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung sollen Eltern ihr Kind in einem SPZ vorstellen. Das SPZ erstellt dann eine fachärztliche Stellungnahme. PROZESSE Es können nur Angebote gemacht werden wenn Eltern ihr Kind in einem SPZ vorstellen. Dazu ist eine Überweisung des Kinderarztes notwendig. Die fachärztliche Stellungnahme wird nur im Auftrag des Sozial- oder Jugendamtes erstellt. Niedergelassener Kinderarzt/-ärztin AUFGABEN Medizinische Grundversorgung, Prävention, Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf Überweisung/Verweis an andere Fachstellen, z. B. Therapeut/innen, Sonderpädagogische Beratungsstellen etc. 34

37 INKLUSIONSKRÄFTE Sogenannte Inklusionskräfte tragen dazu bei, dass sich die gesamte Einrichtung inklusiv weiterentwickelt. Ziel ist es mit Hilfe der zusätzlichen Kräfte die gelingende Teilhabe des Kindes mit Behinderung in der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Der Träger der Einrichtung entscheidet, welche Kräfte auf welche Weise eingesetzt werden sollen. Die zusätzlichen Kräfte sollen jedoch nicht als eine Art Spezialbetreuung für Kinder mit Behinderung fungieren. Je nach Bedarf des Kindes und/oder der Anforderungen in der Einrichtung sind ganz unterschiedliche Ausrichtungen denkbar. Der Träger entscheidet über die Organisation und die personelle Umsetzung der zusätzlichen Personalkapazität. Dabei kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht: Aufgabenfelder Die Aufgabenfelder der Inklusionskraft werden zu Beginn der Tätigkeit vereinbart und in enger Rücksprache mit der Einrichtungsleitung und den pädagogischen Fachkräften abgestimmt. Diese haben die Gesamtverantwortung für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderung. Die Inklusionskraft unterstützt die pädagogischen Fachkräfte bei deren pädagogischen Aufgaben. Die Inklusionskraft kann und soll im Rahmen ihrer Fachlichkeit in regelmäßig stattfindenden Besprechungsrunden wichtige Impulse in Bezug auf die weitere Arbeit geben. Grundsätzlich gilt, dass alle Strukturen und Prozesse in der Einrichtung auf ihre Barrieren hin überprüft und ggf. entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Kinder angepasst werden sollen. Jedes Kind soll soweit wie möglich am regulären Tagesablauf teilhaben können. Sondersituationen sollen nur geschaffen werden, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig, sinnvoll und unerlässlich ist. 35

38 ES KOMMEN GANZ UNTERSCHIEDLICHE AUFGABENFELDER FÜR INKLUSIONSKRÄFTE IN BETRACHT: Mitwirkung bei (jeweils in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften): Beobachtung des Kindes: Entwicklungsstand Interessen des Kindes: Was tut es spontan mit Gegenständen, mit Personen? Fähigkeiten des Kindes sich selbst zu helfen, sich zu behaupten, den eigenen Willen zu äußern? Begleitung und Unterstützung des Kindes (bei Bedarf): Erhöhte Beaufsichtigung Pflegerische Tätigkeiten, z. B. Toilettengang/Wickeln Körperliche und alltagspraktische Hilfestellungen, z. B. Aus- und Anziehen, Essen, Wege zurücklegen, Positionen einnehmen/wechseln Einsatz von Hilfsmitteln In Freispielsituationen Hilfestellung bei Gruppenaktivitäten Ggf. Unterstützung gemeinsamer Spielprozesse mit anderen Kindern Ggf. Vermittlung zwischen den Kindern Rückzugsmöglichkeiten bieten Einzelarbeit mit dem Kind in begründeten Fällen und so lange es die Situation des Kindes erfordert Realisierung des Förderbedarfs Kleingruppenarbeit: Vor- und Nachbereitung Arbeit mit anderen Kindern: Entlastung der Bezugserzieherin, so lange sich diese zeitlich intensiver um ein Kind mit Behinderung kümmert. Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften in der Einrichtung: Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Reflexion über (unter Berücksichtigung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in Tages- 36

39 einrichtungen für Kinder und der Konzeption der Einrichtung): Entwicklungsstand, Förderbedarf und ggf. auch externe Fördermaßnahmen Erstellung eines Förderbedarfplans in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Dokumentation und Zielkontrolle Spezifisches Fachwissen über die Besonderheiten der Beeinträchtigung Zusammenarbeit mit den Eltern Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Träger: Beratung und Unterstützung beim Überprüfen und Abbau von strukturellen Barrieren in der Einrichtung und der Schaffung von geeigneten Strukturen und Rahmenbedingungen Mitarbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten: Bei Bedarf und in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten: z. B. SPZ, Sonderpädagogische Beratungsstellen etc. Siehe auch: Kapitel 5 VERFAHRENSABLAUF Fortbildung: Regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen (im Rahmen der üblichen Regelungen). Bei Umsetzung von Variante A (siehe Kapitel KONZEPTION, Seite 10): Das zusätzliche Personal muss fest angestellt werden. Dies kann durch Aufstockung vorhandenen Personals und durch neues Personal erfolgen. Hat ein Träger mehrere Einrichtungen, kann das Personal auch in mehreren Einrichtungen eingesetzt werden. Ziel ist jedoch, dass Inklusionskräfte Teil des Teams sind, das sich gemeinsam für die Betreuung aller Kinder zuständig und verantwortlich fühlt. Bei der Auswahl des zusätzlichen Personals bewährt sich häufig ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Fachkräften mit und ohne einer Zusatzqualifikation. Weniger qualifizierte Kräfte, wie beispielsweise Praktikanten/Praktikantinnen, Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, sind zeitlich häufig präsent und können Fachkräfte bei deren Aufgaben entlasten. 37

40 Bei Umsetzung von Variante B (siehe Kapitel KONZEPTION, Seite 11): Hier können Inklusionskräfte neben den Möglichkeiten von Variante A auch als Honorarkräfte beschäftigt werden. Arbeitshilfe: KVJS: Inklusive Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen,

41 EINSCHULUNG Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt beim Kind. Schon im Vorfeld stellen sich viele neue Fragen. Gerade bei Kindern, die bereits Hilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung erhalten haben, gilt es frühzeitig die Einschulung in den Blick zu nehmen. Die Beratung beim Thema Einschulung liegt in der Verantwortung der zuständigen Grundschule (Kooperationslehrkraft und Schulleitung). In jeder Kita gibt es Kooperationspläne mit der zuständigen Grundschule, in der die genauen Abläufe beschrieben werden. Die Kooperationslehrkraft besucht mehrfach die Kita. Es gibt Kooperationsangebote in denen die zukünftigen Schulkinder die Grundschule besuchen. Runder Tisch: Die Durchführung des Runden Tisches durch die Kindertageseinrichtung hat bei der bevorstehenden Einschulung eine besonders wichtige Bedeutung. Er sollte zwischen September und November vor der Einschulung stattfinden. Am Runden Tisch können bei Bedarf und auf Elternwunsch auch eine bereits involvierte Sonderpädagogische Beratungsstelle oder andere Institutionen teilnehmen. Vor allem bei Kindern mit einer (drohenden) seelischen Behinderung, die nach Einschätzung der Fachkräfte eine Schulbegleitung benötigen, ist es sinnvoll den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zum Runden Tisch mit einzuladen. Bei diesem Runden Tisch kann gemeinsam darauf geschaut werden, wie sich das Kind insgesamt entwickelt hat und welche weiteren Schritte nun anstehen. Bei Bedarf muss bis spätestens 15. Februar eines Jahres durch die Eltern unter Mitwirkung der zuständigen Grundschule ein Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt eingereicht werden. Kinder, für die ein Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gestellt wurde, nehmen parallel zur Kooperation mit der zuständigen Grundschule an diesem Überprüfungsverfahren teil. Dieses Verfahren steuert das Staatliche Schulamt Ludwigsburg. +Merkblaetter Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss das Kind parallel an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. 39

42 Geht aus denen dem Schulamt vorliegenden Unterlagen hervor, dass ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden soll, beauftragt das Staatliche Schulamt eine Sonderpädagogin bzw. einen Sonderpädagogen zur Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Staatliche Schulamt, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt oder nicht. Stellt das Staatliche Schulamt keinen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot fest, verbleibt das Kind im regulären Beratungsverfahren der Grundschule. Stellt das Staatliche Schulamt einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot fest, wird den Eltern von Seiten des Schulamtes eine Beratung bezüglich des zukünftigen Lernortes angeboten. Im Anschluss an die Beratung können die Eltern entscheiden, ob der Anspruch in einem SBBZ oder inklusiv an einer allgemeinen Grundschule eingelöst werden soll. Bei einem inklusiven Bildungsangebot erfolgt die Festlegung des zukünftigen Schulortes durch das Staatliche Schulamt. Gemeinsames+Lernen+-+Inklusion Dies bedeutet ggf., dass das Kind eine andere Schule als die zuständige Grundschule besuchen wird. Während des Beratungsprozesses und der Begleitung durch die zuständige Grundschule sollte mit dieser besonderen Situation für das Kind und seine Eltern sensibel umgegangen werden. Ggf. muss geklärt werden, ob eine Schulbegleitung für das Kind benötigt wird. Die Genehmigung einer Schulbegleitung obliegt dem Landratsamt Ludwigsburg. Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt bei der Jugendhilfe (bei einer seelischen Behinderung) oder der Sozialhilfe (bei einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung) durch die Eltern. Das Landratsamt Ludwigsburg bittet ggf. das Staatliche Schulamt um eine Stellungnahme. Das Staatliche Schulamt beauftragt damit eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. 40

43 Auf Wunsch der Eltern beraten die Sonderpädagogischen Beratungsstellen über eine mögliche Schulbegleitung, sofern diese bereits involviert waren. Die Beratung dazu kann auch durch den ASD, die zuständige Grundschule, das Staatliche Schulamt und das SPZ (in vielen Fällen muss eine ärztliche Diagnose vorliegen) erfolgen. Eltern stellen bei Bedarf für eine Schulbegleitung, wenn möglich mindestens sechs Monate vor Einschulung, einen Antrag bei der Jugendhilfe (bei einer seelischen Behinderung) oder Sozialhilfe (bei einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung). Bei einem weitergehenden Unterstützungsbedarf können sich Eltern beispielsweise vom ASD beraten lassen. Es ist sinnvoll, wenn Eltern den ASD über eine bereits erfolgte Unterstützung z. B. durch eine Sonderpäda gogische Beratungsstelle informieren. Auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Ludwigsburg findet sich unter Fördern & Beraten die Rubrik Gemeinsames Lernen (Inklusion). Dort kann der Antrag Anspruchsklärung sonderpädagogisches Bildungsangebot: Antrag auf Prüfung und Feststellung des Anspruchs geöffnet werden, der eine Skizze des Verfahrensablaufs beim Staatlichen Schulamt enthält: +Merkblaetter 41

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45 KONTAKTDATEN Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße Ludwigsburg Behindertenbeauftragter des Landkreises Geschäftsteil 421 Sachbearbeitung Eingliederungshilfe Projektleitung Inklusionskonferenz Dr. Eckart Bohn Telefon Fax Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Landkreisen mit dem Ziel der vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Behindertenbeauftragte ist Ombudsmann, also Beschwerdestelle für alle Menschen mit Behinderungen im Landkreis. Helmut Dierolf Telefon Fax Stefanie Waldherr Zuständig für Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Sachsenheim, Ludwigsburg und Vaihingen Telefon Fax Informationen über die Antragsstellung der Hilfen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung sowie Antragsbearbeitung und ggf. Kostenzusage. Katharina Binder Telefon Fax Entwicklung von inklusiven Strukturen im Landkreis. Zuständig für inhaltliche Fragestellungen und Steuerung von Umsetzungsprozessen. 43 Stand: Mai 2018

46 Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung Besucheradresse: Martin-Luther-Straße Ludwigsburg ASD Allgemeiner sozialer Dienst Hindenburgstraße Ludwigsburg Außenstelle: Franckstraße Vaihingen/Enz Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Nicole Rainer Telefon Fax Zentrale Ansprechpartnerin und ggf. Weitervermittlung an die jeweils zuständige Fachberaterin im Landkreis. Zuständig für Fragen zur Kindertagesbetreuung und Gründung von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen im Landkreis. Tagesbereitschaft: Telefon Telefon Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Familie. Sie werden an eine Fachkraft, die für sie zuständig ist, weitergeleitet. Genauere Informationen: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes beraten, begleiten und betreuen kreisweit Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Eltern und Familien im Rahmen der Jugendhilfe. Der ASD bietet Beratung und Vermittlung in Fragen der Erziehung, der Trennung und Scheidung und der Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes an. Sekretariat der psychologischen Beratungsstelle Telefon Fax Telefonische Anmeldung: Mo-Fr: Uhr, Mo-Mi: Uhr, Do: Uhr Die Psychologische Beratungsstelle bietet Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten, familiären Konflikten und Problemen in Kindergarten, Schule oder Berufsausbildung an. Das Beratungsangebot der Psychologischen Beratungsstelle ist kostenlos. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Außenstellen in Bietigheim, Ditzingen, Kornwestheim, Marbach a.n., Vaihingen/Enz. 44 Stand: Mai 2018

47 Sozialer Dienst Asyl Auf dem Wasen Ludwigsburg Postadresse: Hindenburgstraße Ludwigsburg Servicecenter des Fachbereichs Asylbewerber und Aussiedler Telelefon Fax asylbewerber@landkreis-ludwigsburg.de Der Soziale Dienst Asyl betreut Asylbewerber und Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises sowie in den Unterkünften der Städte und Gemeinden. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für alle Fragen des täglichen Lebens und unterstützt die Integration von Geflüchteten in der Gesellschaft. Es bestehen Kenntnisse über ausländer- und leistungsrechtliche Möglichkeiten. Der Sozialdienst unterstützt Eltern auch bei organisatorischen Fragen bezüglich der begleitenden minderjährigen Kinder und beim Stellen von erforderlichen Anträgen. Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Parkstraße Ludwigsburg Hilfe und Unterstützung u.a. bei Erziehungsfragen, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten und vielen weiteren Themen. Telefon Fax pfl-lb@caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de Allgemeine Lebens- und Sozialberatung des Kreisdiakonieverbands Untere Marktstraße Ludwigsburg Psychologische Einzel- und Paarberatung, Kurvermittlung und vieles mehr. Telefon Fax dbs-lb@kreisdiakonieverband-lb.de 45 Stand: Mai 2018

48 Sonderpädagogische Beratungsstellen Arbeitsstelle Frühförderung: Ulrike Höner Telefon Die Frühförderung stellt Angebote für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie für deren Eltern und Bezugspersonen bereit. Diese wären: Früherkennung und Diagnostik, Beratung und Begleitung von Eltern/Bezugspersonen, Förderplanung und Durchführung von Förderung einzeln bzw. in Kleingruppen in der Beratungsstelle oder in der Kindertageseinrichtung, Hausbesuche und Frühförderung im häuslichen Umfeld bei Bedarf. Sie werden nur im Auftrag der Eltern tätig. Frühförderverbund Ludwigsburg Fröbelstraße Ludwigsburg Sonderpädagogische Beratungsstelle Schule am Favoritepark Fröbelstraße Ludwigsburg Miriam Heyny und andere Leitungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen Telefon Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsauffälligkeiten, und/oder Sprachbehinderungen bzw. motorischen Entwicklungsverzögerungen zwischen 0 bis 6 Jahren Ludwigsburg und Vororte; Kornwestheim; Remseck; Möglingen; Asperg; Markgröningen Beate Zimmermann (Leitung) Telefon Fax beratungsstelle@saf-lb.schule-bw.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung zwischen 0 bis 6 Jahren Asperg; Freiberg; Kornwestheim; Ludwigsburg; Markgröningen mit M.-Unterriexingen; Möglingen; Remseck mit Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen, Neckarrems; Schwieberdingen 46 Stand: Mai 2018

49 Sonderpädagogische Beratungsstelle Schule Gröninger Weg Gröninger Weg Bietigheim- Bissingen Sonderpädagogische Beratungsstelle Paul-Aldinger-Schule Paul-Aldinger-Straße Steinheim- Kleinbottwar Sonderpädagogische Beratungsstelle Eugen-Bolz-Schule Bolzstraße Kornwestheim Sonderpädagogische Beratungsstelle Uhlandschule König-Wilhelm-Platz Marbach Michael Klausmann (Leitung) Telefon Fax fruehfoerderung@sgw.lb.schule-bw.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung zwischen 0 bis 6 Jahren Besigheim; Bietigheim-Bissingen und Untermberg; Eberdingen mit Nussdorf und Hochdorf; Erligheim und Erligheim-Hofen; Freudental; Ingersheim; Löchgau; Oberriexingen; Sachsenheim mit Häfnerhaslach, Hohenhaslach, Ochsenbach und Spielberg; Sersheim; Tamm Vaihingen mit Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet, Roßwag; Walheim Maria Walter (Leitung) Telefon Fax fb@pas.lb.schule-bw.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung zwischen 0 bis 6 Jahren Affalterbach; Benningen; Besigheim-Ottmarsheim; Bönnigheim; Großund Kleinbottwar mit Winzerhausen; Erdmannhausen; Gemmrigheim; Hessigheim; Kirchheim; Marbach mit Rielingshausen; Mundelsheim; Murr; Oberstenfeld mit Gronau und Prevorst; Pleidelsheim; Steinheim mit Höpfigheim Anna Schüle (Leitung) Telefon Fax beratung@ schule.bwl.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung im Kindergartenalter Kornwestheim; Remseck mit Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen, Pattonville Manuela Tschech (Leitung) Telefon (Sekretariat) Telefon manuela.tschech@us-marbach.de fb.marbach@us-marbach.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung im Kindergartenalter Affalterbach; Benningen; Erdmannhausen; Kleinbottwar; Marbach mit Rielingshausen; Murr; Steinheim mit Höpfigheim 47 Stand: Mai 2018

50 Sonderpädagogische Beratungsstelle Eberhard-Ludwig-Schule Tammer Straße Ludwigsburg Sonderpädagogische Beratungsstelle Wilhelm-Feil-Schule Friedrichstraße Vaihingen/Enz Sonderpädagogische Beratungsstelle Fröbelschule Fröbelstraße Ludwigsburg Sonderpädagogische Beratungsstelle Johannes-Kullen-Schule Zuffenhauser Straße Korntal- Münchingen Frühförderung an der Strohgäuschule Feuerseeweg Korntal- Münchingen Sigrid Wehner (Leitung) Telefon fruehfoerderung@els-fs.lb.schule-bw.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung ab ca. zwei Jahren Ludwigsburg und Vororte Silke Holtkamp (Leitung) Telefon Fax beratungsstelle@wilhelm-feil-schule.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung im Kindergartenalter Eberdingen mit Nussdorf, Hochdorf; Oberriexingen; Sersheim; Vaihingen/Enz mit Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet, Roßwag Miriam Heyny (Leitung) Telefon Telefon (Sekretariat Schule) beratungsstelle@froebelschule-lbg.de Kinder mit Sprachbehinderung im Kindergartenalter Gesamter Landkreis Ludwigsburg Ulrike Höner (Leitung) Telefon (Beratungsstelle AB) Fax (Sekretariat Schule) beratungsstelle@johannes-kullen-schule.de Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten im Kindergartenalter Gesamter Landkreis Ludwigsburg Stefanie Calatrava (Leitung) Telefon calatrava@strohgaeuschule.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung im Kindergartenalter Korntal-Münchingen; Hemmingen 48 Stand: Mai 2018

51 Sonderpädagogische Beratungsstelle Karl-Georg- Haldenwang-Schule Ostertagstraße Leonberg Sonderpädagogische Beratungsstelle August-Hermann- Werner-Schule Elisabeth-Kallenberg- Platz Markgröningen Sonderpädagogische Beratungsstelle Ernst-Abbe-Schule Schule für Sehbehinderte Rotweg Stuttgart Sonderpädagogische Beratungsstelle Nikolauspflege Am Kräherwald Stuttgart Pädagogisch- Audiologische Beratungsstelle Immenhoferschule Immenhoferstraße Stuttgart Carmen Bezner (Leitung) Telefon Telefon bezner@fruehberatung-leonberg.de Kinder mit Entwicklungsverzögerung zwischen 0 bis 6 Jahren Gemeinden im Altkreis Leonberg: Ditzingen mit Heimerdingen, Hirschlanden, Schöckingen; Gerlingen; Hemmingen; Korntal-Münchingen Selma Kornmeier (Leitung) Telefon Fax selma.kornmeier@sbbzint-mark.kv.bwl.de Kinder mit motorischer Entwicklungsverzögerung (Körperbehinderung und Mehrfachbehinderung) zwischen 0 bis 6 Jahren Gesamter Landkreis Ludwigsburg Doris Jostock (Leitung) Telefon Fax beratungsstelle.ernst-abbe-schule@stuttgart.de Kinder mit Sehbehinderung zwischen 0 bis 6 Jahren Gesamter Landkreis Ludwigsburg Sabine Stoll (Leitung) Tanja Renz Telefon Fax tanja.renz@nikolauspflege.de Kinder mit Blindheit, Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung zwischen 0 bis 6 Jahren Gesamter Landkreis Ludwigsburg Monika Wittenborn-Hekeler (Leitung) Telefon oder Fax mwittenborn@immenhoferschule.de Kinder mit Hörschädigung zwischen 0 bis 6 Jahren Gesamter Landkreis Ludwigsburg 49 Stand: Mai 2018

52 Familienentlastende Dienste Familienentlastende Dienste unterstützen Eltern und andere Angehörige in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderungen. Sie bieten attraktive Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung, organisieren Pflege und Betreuung an Wochenenden oder in Freizeiten oder unterstützen stundenweise zu Hause. Näheres entnehmen Sie den Angeboten der einzelnen Träger. Gemeinsam e. V. Für Menschen mit Körperund Mehrfachbehinderung im Kreis Ludwigsburg Brächterstraße Tamm Lebenshilfe Leonberg e.v. Böblinger Straße 19/ Leonberg Lebenshilfe Ludwigsburg e.v. Brenzstraße Ludwigsburg Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker e. V. Spitalhof Vaihingen/Enz Petra Nicklas Telefon info@gemeinsam-ev.de Betreuungen zuhause ab Uhr und am Wochenende; Tagesbetreuungen an Samstagen; Wochenendbetreuung mit Übernachtung; Ferienbetreuung Christina Holler Telefon Fax christina.holler@lebenshilfe-leonberg.de Betreuung zuhause; Wochenendbetreuung; Betreuung von Schulkindern; Ferienbetreuung; Stadtranderholung; Kurse; Thementage Luana Schwan Telefon Fax freizeit-fed@lebenshilfe-ludwigsburg.de Individuelle Einzelbetreuung und Pflege (stunden- und tageweise) Sybill von Berg Telefon Fax offene-hilfen@lebenshilfe-vaihingen-muehlacker.de Für Kinder ab 5 Jahren: Betreuung zuhause; Clüble: Samstagsbetreuung; Ferienbetreuung; Wohlfühlwochenenden mit Übernachtung 50 Stand: Mai 2018

53 Stadt Ditzingen Familienentlastender Dienst Leonbergerstraße Ditzingen Anke Bilic Telefon Fax (Rubrik Leben und Wohnen ) Beratung, Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung SPZ Sozialpädiatrische Zentren Ambulante Diagnostik und Behandlung für Kinder und Jugendliche mit komplexen Beeinträchtigungen und Beratung ihrer Familien. Ziel ist die Minderung der körperlichen und psychischen Störungen und die weitgehende Selbstständigkeit des Kindes. Eltern und andere Bezugspersonen werden in die Behandlung miteinbezogen und beraten. Eine Überweisung durch den Kinderarzt ist erforderlich. SPZ Sozialpädiatrisches Zentrum Ludwigsburg Erlachhofstraße Ludwigsburg Dr. med. Michael Buob (Ärztlicher Direktor) Telefon Fax mail.spz@kliniken-lb.de SPZ Sozialpädiatrisches Zentrum Stuttgart Kriegsbergstraße Stuttgart Dr. med. Andreas Oberle (Ärztlicher Direktor) Telefon Fax spz@klinikum-stuttgart.de Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn ggmbh Knittlinger Steige Maulbronn Prof. Dr. Rainer Blank (Leitender Arzt und Geschäftsführer) Telefon Fax info@kize.eu 51 Stand: Mai 2018

54 Klinische Angebote mit unterschiedlichen Schwerpunkten Klinikum Ludwigsburg Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Posilipostraße Ludwigsburg Telefon Fax ludwigsburg.paediatrie@kliniken-lb.de Klinikum am Weissenhof Zentrum für Psychiatrie Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Weinsberg Telefon Fax kjpp-klinik@klinikum-weissenhof.de Klinikum Nordschwarzwald Zentrum für Psychiatrie Calw Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Im Lützenhardter Hof Calw-Hirsau Telefon Fax s.susemihl@kn-calw.de Tagesklinik und Institutsambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Harteneckstraße Ludwigsburg Telefon Fax tk-lb-kjpp@klinikum-weissenhof.de 52 Stand: Mai 2018

55 Tagesklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie Böblingen Bunsenstraße Böblingen Telefon Telefon Tagesklinik Bernsteinstraße Bernsteinstraße Stuttgart Tagesklinik für Kinder und Jugendliche mit Intelligenzminderungen, insbesondere geistigen Behinderungen und schweren Kommunikationsstörungen Telefon Fax Stand: Mai 2018

56 St. Lukas-Klinik Siggenweilerstraße Meckenbeuren Telefon Fax Die St. Lukas-Klinik ist ein Kompetenzzentrum für Kinder und Erwachsene mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen mit überregionalem Einzugsbereich. Mariaberg Fachkrankenhaus Mariaberg Kinder- und Jugendpsychiatrie gemeinnützige GmbH Burghaldenstraße Gammertingen Telefon (Station 1 und 2) Telefon (Station 3 und 4) Fax: klinik@kjp-mariaberg.de Diakonie-Klinik Mosbach Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) Neckarburkener Straße Mosbach/Baden Telefon diakonie-klinik@johannes-diakonie.de Eine Station behandelt Kinder und Jugendliche mit Intelligenzminderung und psychischen Störungen. 54 Stand: Mai 2018

57 IMPRESSUM Herausgeber: Landkreis Ludwigsburg Hindenburgstraße Ludwigsburg Telefon Fax Bearbeitung: Katharina Binder Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales Projektleitung Inklusionskonferenz Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus den Mitteln des Landes Baden-Württemberg Bilder: shutterstock, istock, Adobe Stock Ordner-Titel: Timm Schamberger, pa/dpa Gestaltung: BestPage Kommunikation GmbH & Co. KG

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