Treffen in Wangen zur Kinder- und Jugendreha im Flexirentengesetz am

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1 Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Lösekrug-Möller, sehr geehrter Herr Dr. Rosemann, sehr geehrte Frau Dr. Weinbrenner, sehr geehrter Herr Baumann, sehr geehrte Damen und Herren, Thema/Sicht: Der Titel des Treffens: Kinder- und Jugendreha im Flexirentengesetz und die Frage nach der Sicht zur Kinder- und Jugendreha der DRV Baden-Württemberg. dazu kann ich für die DRV BW ganz schlicht erklären: Das passt sehr gut. Wir begrüßen den Stellenwert, den Kinder- und Jugendreha erhalten haben, dadurch, dass sie, wie die Rehaleistungen überhaupt, Pflichtleistung der Rentenversicherung geworden sind. Der Weg der DRV Baden-Württemberg ist seit langem und das ist kein Geheimnis - mit Bemühungen gepflastert, Kinder- und Jugendreha nachhaltig zu fördern. Ich möchte Sie nicht mit einer Aufzählung langweilen, aber ich habe 11 besondere Projekte gezählt und es gab auch laufende Bemühungen sozusagen Überzeugung Marketing und Presse usw.. Als Stichworte nur folgende Projekte: 1

2 familienorientierte Reha, - Just, ein Modell für Kinder- und Jugendliche mit Suchtproblematik und trägerübergreifender Finanzierung, - Jukie, mit arbeitsplatzorientierten Maßnahmen für Jugendliche mit schweren bzw. chronischen Erkrankungen, - leicht verständliche Flyer in mehreren Sprachen, - Aktionen mit Kinderärzten und Schulbehörden, - vereinfachtes Verfahren zusammen mit der AOK. Der neue 15 a enthält Punkte, die von der DRV BW mit diesen Modellen angestrebt wurden, die aber im Rahmen der Modelle und der Rechtslage auch an Grenzen vor allem Zuständigkeitsgrenzen gestoßen sind. Dazu gehört z.b. die erwähnte familienorientierte Rehabilitation, das frühzeitige Abstellen auf Schul- und Ausbildungsfähigkeit als Ausgangspunkt für spätere Erwerbsfähigkeit aber auch die Problematik Kinder + Sucht. Wir freuen uns natürlich besonders, dass da vieles an Zuständigkeit Schwierigkeiten der Vergangenheit angehört. Aktionen der DRV Baden-Württemberg 2015/2016 standen unter der Überschrift: Rettung von Lebensläufen, was die Intention in Richtung spätere Erwerbsfähigkeit auf den Punkt bringt... weitere Punkte im Flexirentengesetz, die wir natürlich auch begrüßen, dass die 4-Jahres-Frist entfällt und Nachsorgeleistungen sowie ambulante Reha möglich werden... 2

3 Viele - rechtliche und konzeptionelle Fragen sind noch zu klären. Die noch zu erstellenden Richtlinien werden rechtliche Konkretisierungen bringen davon gehe ich aus -. Außerdem sind für ambulante Leistungen und für Nachsorge Konzepte und integrierte Strukturen zu schaffen und Strukturen brauchen Fallzahlen. Das wird durchaus spannend. Was bzw. wie ist ambulante Reha für Kinder überhaupt gestaltbar? ganztags? mit/ohne Schule? Vielleicht wie ambulante Leistungen der Krankenkassen oder davon deutlich abgegrenzt? Da werden noch mancherlei Details zu klären sein und diese Details sind auch Grundsatzfragen. Trotzdem sportlich würde ich sagen: Wir haben Anlauf genommen, der 15 a ist das Absprungbrett und jetzt werden wir den Sprung und die Landung hinkriegen und dies auch wollen. In diesem Rahmen gehe ich davon aus, dass sich die Regelungen ob Detail oder Grundsatz ausrichten am Wollen, d.h. an der Zielsetzung des Gesetzgebers und am ergebnisorientierten Wollen für betroffene Kinder und Jugendliche. 3

4 Dennoch sehe ich einen grundlegenden Punkt weiter offen: nämlich wie bringen wir die Kinder- und Jugendreha an die Adressaten, also an die Kinder und Jugendliche bzw. deren Vertreter? Die Prämissen sind vielfältig festgestellt: Kinder- und Jugendgesundheit bedarf der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge, der Bedarf steigt, Kinder- und Jugendreha hat gute Konzepte, um die Schul- und Ausbildungsfähigkeit sowie die spätere Erwerbsfähigkeit zu sichern und ist wirksam. Trotzdem: Die Antragszahlen gehen zurück, in Baden-Württemberg weniger als im übrigen Bundesgebiet. Das liegt nicht an der Demografie, denn es gibt zwar weniger Kinder; Gesundheitsrisiken, sowohl physisch als auch psychisch sind nicht weniger geworden und sie sind weiter verbreitet. (hier kann ich auf die Folie von Frau Dr. Weinbrenner verweisen). Dazu auch folgende Feststellung aus einem Sachverständigengutachten 2009: 1/5 eines jeden Geburtsjahrgangs (d.h. ca Kinder pro Jahr) wächst mit erheblichen, vor allem psychosozialen Belastungen und gravierenden Defiziten an materiellen und sozialen Ressourcen auf. Dies kann nicht ohne Folgen auf die Gesundheit bleiben. 4

5 Was sind die Gründe für die trotzdem geringen Antragszahlen und vor allem, was ist in dieser Hinsicht zu tun? Wir haben folgende Gründe feststellen können: Missverständnisse bei den Eltern hinsichtlich Trennung, bezüglich Betreuung und Schulunterricht, Missverständnisse bei Ärzten/Kinderärzten insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten (KV/RV), laut Rückmeldung von Ärzten scheinen die Anträge zu umfassend und das Verfahren wird bemängelt... Wir haben auch Lösungssvorstellungen: 1. Durch die Schaffung der ambulanten Möglichkeiten werden die jetzt noch fehlenden - weiteren Probanden (sozusagen für heimatnahe Reha) zusätzlich erreicht integrierte Strukturen und Netzwerke, wie bereits oben erwähnt. 2. Eine eindeutige Zuständigkeit beim Rentenversicherungsträger vereinfacht den Zugang und löst den Knoten bei Ärzten und Antragstellern. 3. Verbindliche Rahmenvereinbarungen mit allen Akteuren (z.b. Gesundheitsämtern, Kultusministerien, Verband der Kinderärzte usw.) sollten auf Landesebene erfolgen. 4. Kinder- und Jugendreha sollte fester Bestandteil in den Ausbildungen der Berufsgruppen werden, die in der Praxis damit zu tun haben (Erzieher, Sozialarbeiter, Pädagogen, Mediziner, 5

6 Psychologen denn dort kommt das Thema bisher kaum bis gar nicht vor). WIR bleiben jedenfalls dran 6

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