NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH. Zürich-Riesbach. Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH. Zürich-Riesbach. Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug"

Transkript

1 NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH Zürich-Riesbach Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug

2 Impressum Herausgeberin: Stadt Zürich Amt für Hochbauten Inhalt/Redaktion: Virág Kiss Gestaltungskonzept: blink design, Zürich Bezugsquelle: Amt für Hochbauten Zürich, Juli 2011 NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 2

3 INHALTSVERZEICHNIS A Allgemeine Bestimmungen... 4 Auftraggeberin und Art des Verfahrens... 4 Ausschreibende Stelle... 4 Grundlagen und Rechtsweg... 4 Präselektion... 5 Teilnahmeberechtigung... 6 Preisgericht... 7 Expertinnen und Experten... 7 Preise, Ankäufe und Entschädigungen... 8 Beurteilungskriterien... 8 Weiterbearbeitung... 8 Termine Unterlagen Ausgabe Anforderungen Abgabe Art der Darstellung Öffentliche Beurteilung Veröffentlichung und Ausstellung B Aufgaben und Ziele Förderung des Wohnungsbaus durch den Stadtrat Ausgangslage Perimeter Städtebau Grünräume Städtebauliche Ziele Nebenprojekte Aufgabe Ziele NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 3

4 A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Auftraggeberin und Art des Verfahrens Die Stadt Zürich, vertreten durch die Liegenschaftenverwaltung und die Immobilienbewirtschaftung beauftragt das Amt für Hochbauten (AHB) mit der Durchführung eines anonymen Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren, um Projektvorschläge für die Planung einer kommunalen Wohnsiedlung mit Gewerbeflächen, einem Werkhof und einer Kinderbetreuungsstätte auf dem Areal Hornbach in Zürich-Riesbach zu erhalten. Das Preisgericht kann bei Nichterreichen der Wettbewerbsziele ein oder mehrere Projekte anonym überarbeiten lassen. Die Überarbeitung wird zusätzlich entschädigt. Ausschreibende Stelle Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse Zürich Für direkte Abgaben: Empfang, 2. Stock, Büro 205 Öffnungszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr Aktuelle Informationen zur Ausschreibung: Grundlagen und Rechtsweg Der Wettbewerb untersteht der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) sowie der Submissionsverordnung (SVO) des Kantons Zürich. Subsidiär dazu gilt die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009). Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Auftraggeberin, die Teilnehmenden und das Preisgericht verbindlich. Durch die Abgabe eines Projekts anerkennen alle Beteiligten diese Grundlagen und den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen. Gerichtsstand ist Zürich, anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 4

5 Präselektion Ausgabe Präselektionsunterlagen Ab Freitag, 1. Juli 2011 sind unter bzw. oder bei der ausschreibenden Stelle die folgenden Unterlagen erhältlich: Auszug Wettbewerbsprogramm Luftbild Formular Selbstdeklaration Architektur Verlangte Bewerbungsunterlagen Referenzprojekte: Von den Architekten werden zwei A3-Seiten, einseitig bedruckt mit Referenzen von realisierten Bauten vorzugsweise im Bereich Wohnungsbau verlangt. Es werden nur die vorgeschriebenen A3-Seiten zur Beurteilung aufgehängt. Selbstdeklaration: Von den Architekten wird eine separat ausgefüllte Selbstdeklaration mit Nachweis einer ausreichenden fachlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit verlangt. Sämtliche Bewerbungsunterlagen gehen ins Eigentum der Veranstalterin über. Eingabe Bewerbungsunterlagen Freitag, 29. Juli 2011, bis 16:00 Uhr (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Aufschrift Areal Hornbach BKP 291 Architektur, an: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, oder direkte Abgabe im Amtshaus III, 2. Stock, Büro 208. Lageplan Amtshaus III, Zürich Eignungskriterien Präselektion Projektierungskompetenz/-potenzial und Ausführungskompetenz/-potenzial (Grundlage Referenzprojekte). Bewertet werden Kompetenz und Potenzial, in hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität funktionale und nachhaltige Bauten sowie kostengünstigen Wohnungsbau zu projektieren und auszuführen. Organisatorische Eignung/Projektmanagement (Grundlage Selbstdeklaration) Vorausgesetzt wird ein qualitätsvolles Projektmanagement, das der Komplexität der anstehenden Aufgabe entspricht. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 5

6 Die Präselektion erfolgt gemäss diesen Eignungskriterien durch das Preisgericht. Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach Art. 9 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Zulässig sind Wettbewerbsarbeiten von Architektinnen und Architekten mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat, der durch den Staatsvertrag zum öffentlichen Beschaffungswesen (WTO Agreement on Government Procurement GPA) verpflichtet ist. Aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen nimmt das Preisgericht eine Selektion nach Eignung vor. Es werden 15 Architekturbüros zum Projektwettbewerb zugelassen. Für die Bearbeitung des Wettbewerbsprojekts ist nach der Präselektion eine zwingende Teambildung der ausgewählten Architekturbüros mit Fachleuten aus der Sparte Landschaftsarchitektur vorgeschrieben. Bei den vorgeschriebenen Teammitgliedern aus den Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur sind Mehrfachvertretungen nicht erlaubt. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 6

7 Preisgericht Sachpreisrichterinnen und -richter: Martin Vollenwyder, Finanzvorsteher, Stadtrat Zürich Jürg Keller, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich Markus Feer, Liegenschaftenverwaltung Stadt Zürich Markus Ziegler, Immobilienbewirtschaftung Stadt Zürich Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich (Ersatz) Fachpreisrichterinnen und -richter: Ursula Müller, Amt für Hochbauten (Vorsitz) Patrick Gmür, Amt für Städtebau Marco Graber, Architekt, Zürich Christoph Gantenbein, Architekt, Basel Markus Peter, Architekt, Zürich Elli Mosayebi, Architektin, Zürich (Ersatz) Expertinnen und Experten Peter Frischknecht, PBK Kostenplanung Ian Jenkinson, Fachstelle (FS) Projektökonomie, AHB Annick Lalive D'Epinay, FS Nachhaltiges Bauen, AHB Werner Hofmann, FS Ingenieurwesen, AHB Thomas Kessler, FS Energie- und Gebäudetechnik, AHB Jeannine Zeller, Amt für Baubewilligungen Fabio Galli, Immobilienbewirtschaftung Hanspeter Leuppi, Amt für Städtebau Michael Schirmer, Tiefbauamt Weitere Expertinnen und Experten werden nach Bedarf beigezogen. Vorprüfung und Sekretariat: Virág Kiss, Architektin, Projektentwicklung AHB Ursula Tschirren, Bereichsassistentin Projektentwicklung AHB NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 7

8 Preise, Ankäufe und Entschädigungen Für die Teilnahme am Präselektionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet. Für Preise, Ankäufe und feste Entschädigungen steht eine Summe von CHF 215'000. (exkl. MWST) zur Verfügung. Die Ankäufe betragen max. 40 % der Gesamtpreissumme. Die feste Entschädigung beträgt für jedes zur Beurteilung zugelassene Projekt CHF 5'000. (Teil der Gesamtpreissumme). Gemäss Submissionsverordnung (SVO) des Kantons Zürich ist es unzulässig, einen angekauften Wettbewerbsbeitrag im ersten Rang zur Weiterbearbeitung zu empfehlen. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den Teilnehmenden. Beurteilungskriterien Städtebau, Architektur, Aussenraum Funktionalität (Gebrauchswert der Anlage, Einhaltung Raumprogramm) Wirtschaftlichkeit (Einhaltung Kostenrahmen) ökologische Nachhaltigkeit (Energiebilanz/Bauökologie) Die Reihenfolge enthält keine Wertung. Das Preisgericht wird aufgrund der aufgeführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vornehmen. Weiterbearbeitung Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei den Auftraggeberinnen. Sie beabsichtigen, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu vergeben. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, in begründeten Fällen Einfluss auf die Zusammensetzung des Fachplanungsteams zu nehmen. Diejenigen Fachpersonen, welche am Verfahrenserfolg einen wesentlichen Anteil haben, werden unter den Voraussetzungen "gute Referenzen" und "konkurrenzfähiges Angebot" beauftragt. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 8

9 Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen. Eine Fertigstellung der Neubauten ist für 2017 geplant. Die weitere Projektbearbeitung durch das siegreiche Architekturteam richtet sich nach der jeweils gültigen Praxis der Stadt Zürich. Aktuell gelten folgende Honorarkonditionen (die Phasen werden einzeln freigegeben): Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 102/Ausgabe 2003 und den allgemeinen Bedingungen des Amts für Hochbauten. Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effektivem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011 Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten folgende Faktoren: Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2011) Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) Anpassungsfaktor r=1.0 Teamfaktor i=1.0 Teilleistungen Neubauten: 100 % Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Baumanagements vor. Dabei hat das Architektenteam erfahrungsgemäss einen Leistungsanteil von etwa 55 bis 65 %. Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen der detaillierten Vertragsklärung können Sonderfaktoren vereinbart werden. Stundenansatz h=chf Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E): max. 30 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten. Beizug von Fachleuten Landschaftsarchitektur: max. 50 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten. Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom Honorar vergütet. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 9

10 Für Landschaftsarchitekten gelten folgende Honorarkonditionen: Grundleistungen gemäss SIA Ordnung 105/Ausgabe 2007 und den allgemeinen Bedingungen des Amts für Hochbauten. Besonders zu vereinbarende Leistungen nach effektivem Zeitaufwand gemäss Empfehlung KBOB 2011 Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. Für die Honorarberechnung nach Baukosten gelten folgende Faktoren: Koeffizienten Z1=0.062, Z2=10.58 (SIA-Werte für das Jahr 2011) Schwierigkeitsgrad n=1.0 (gemittelter Faktor über alle Anlageteile) Anpassungsfaktor r=1.0 Teamfaktor i=1.0 Teilleistungen Neubauten: 100 % Leistungsanteil q wird mit dem Architekturteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich eine GU-Vergabe oder die separate Vergabe des Baumanagements vor. Dabei hat das Architektenteam erfahrungsgemäss einen Leistungsanteil von etwa 55 bis 65 %. Faktor für Sonderleistungen s=1.0. Im Rahmen der detaillierten Vertragsklärung können Sonderfaktoren vereinbart werden. Stundenansatz h=chf Abzüge: Beizug von Fachingenieuren (H/L/K/S/E): max. 30 % Abzug an den entsprechenden aufwandbestimmenden Baukosten. Allfällige Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Zürich werden mit maximal 1 % vom Honorar vergütet. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 10

11 Termine Informationsveranstaltung und Ausgabe Wettbewerbsunterlagen: Donnerstag, 15. September Uhr Informationsveranstaltung Uhr Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und der Modelle (Abmessungen Gipsmodell: ca. L 90 cm x B 80 cm x H 13 cm) Die Informationsveranstaltung findet im Werkhof ERZ an der Baurstrasse 9 in 8008 Zürich statt. Lageplan Werkhof ERZ, Zürich Unter folgendem Link stehen den Teilnehmenden ab diesem Datum sämtliche Unterlagen zum Download bereit: /ausgeschriebene_ww/hornbach/downloads.html Fragenstellung: bis Donnerstag, 29. September, Uhr Fragen zum Verfahren können bis zum genannten Datum unter /ausgeschriebene_ww/hornbach/fragestellung.html (Anonymität der Einträge auf dieser Seite garantiert) oder schriftlich und anonym, mit dem Vermerk "Projektwettbewerb Areal Hornbach" beim Amt für Hochbauten der Stadt Zürich eingereicht werden. Die Fragen müssen bis zum genannten Datum vorliegen (Poststempel nicht massgebend). Fragen, die sich nicht auf den Inhalt des vorliegenden Verfahrens beziehen, werden von der Veranstalterin nicht beantwortet. Die Fragen und Antworten können ab Freitag, 14. Oktober 2011 auf der Internetseite /ausgeschriebene_ww/hornbach/downloads.html eingesehen werden. Fakultativ: Anleitung zur Benutzung der Wettbewerbskalkulation: Montag, 26. September 2011, Uhr Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, Sitzungszimmer Nr. 202 im 2. Obergeschoss. Abgabe der Pläne und Unterlagen: bis Donnerstag, 22. Dezember 2011, Uhr (zwischen Uhr und Uhr) Sämtliche Unterlagen und Pläne sind anonym, mit einem Kennwort (keine Nummern) und dem Vermerk Projektwettbewerb Areal Hornbach versehen, bis zum genannten Datum (Poststempel nicht massgebend) bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 11

12 Abgabe der Modelle: Freitag, 13. Januar 2012, bis Uhr Die Modelle sind anonym, mit dem gleichen Kennwort (vgl. oben) und dem Vermerk Projektwettbewerb Areal Hornbach versehen, am genannten Datum im Ausstellungsraum Tramonthalle, Robert Maillart-Strasse 18, 8050 Zürich-Oerlikon einzureichen. Für die Abgabe der Modelle steht beim Eingang Robert Maillart-Strasse 14 ein Warenlift zur Verfügung. Wir empfehlen, die Modelle direkt vor Ort abzugeben, da per Post versandte Modelle (Poststempel nicht massgebend) oft defekt eintreffen. Ausstellungsraum Tramonthalle Lageplan Ausstellungsraum Unterlagen Ausgabe Folgende Unterlagen werden ausgegeben: 1. Wettbewerbsprogramm 2. DXF/DWG-File, 2D mit Layer-Beschrieb (Katasterplan und Höhenkurven zum Eintragen der Situation und des Erdgeschossgrundrisses) 3. Übersichtsplan 1: Luftaufnahme des Areals 5. Modellunterlage 1: Planunterlage für das Modell 1:1'000 als Stadtmodelleinsatz 7. Teilnahmeformular 8. Wettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Ökologische Nachhaltigkeit 9. Nebenprojekt Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ): "Erschliessung Bauerstrasse und Umgestaltung Bellerivestrasse" 10. Nebenprojekt Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ): "Öffnung Hornbach" 11. Lärmgutachten Anforderungen Abgabe 1. Plansatz 1-fach maximal 6 x A0 mit: Situationsplan 1:500 mit den projektierten Bauten (Dachaufsicht) und dem übergeordneten Konzept zu Quartiervernetzung, Freiräumen und Erschliessung. Der Plan hat die zur Beurteilung nötigen Höhenkoten zu enthalten. Alle zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Fassaden 1:200. Im Erdgeschoss sind die neuen Höhenkoten anzugeben und die nähere Umgebung darzustellen. Alle Räume sind mit den im Raumprogramm angegebenen Bezeichnungen und mit NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 12

13 den projektierten Raumflächen zu beschriften. In den Schnitten und Fassaden gilt es das gewachsene sowie das projektierte Terrain einzutragen. Wohnungen: Darstellung der wesentlichen Wohnungstypen mit eingetragenen Zimmer- und Wohnungsflächen sowie Möblierungsvorschlägen 1:100. Fassadenschnitt 1:20 vom Untergeschoss bis zum Dach, der über den konstruktiven Aufbau und die beabsichtigte Materialisierung des Projekts Auskunft gibt. Die Materialien sind schriftlich zu bezeichnen. Erläuterungsbericht auf dem Plan 2. Modell 1:500, Unterlage verwenden 3. Modelleinsatz 1: Ausgefülltes Teilnahmeformular (Unterlage verwenden) sowie Einzahlungsschein in verschlossenem Briefumschlag mit Kennwort versehen. 5. Ausgefüllte Wettbewerbskalkulation Wirtschaftlichkeit/Ökologische Nachhaltigkeit (Unterlage verwenden) mit Schemen zu den Flächenberechnungen auf Papier und als Excel- Datei auf CD. 6. Kompletter Plansatz mit Reproduktionsfaktor 40% auf Papier (nicht auf A3 verkleinern, 40% ist etwas grösser). 7. CD-Rom mit PDF-Dateien vom kompletten Plansatz A0 zur Dokumentation sowie mit der Excel-Datei der Wettbewerbskalkulation in einem separaten verschlossenen Briefumschlag (nicht im Briefumschlag mit dem Teilnahmeformular). Der Briefumschlag ist mit dem Kennwort und dem Vermerk "CD-Rom Projektwettbewerb Areal Hornbach" zu versehen. Versteckte Hinweise auf die Verfassenden in elektronischen Daten können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung der Excel-Datei und Erstellung der PDF-Dokumente auf einem Computer vorgenommen wird, dessen Einstellungen nicht auf die Verfassenden schliessen lassen. Allgemein müssen die Wettbewerbsteilnehmenden um die Wahrung der Anonymität besorgt sein. Willentliche Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als zusätzliche Sicherheit wird das Amt für Hochbauten die verschlossenen Briefumschläge mit den eingereichten CDs von einer nicht am Wettbewerbsverfahren beteiligten, externen Stelle öffnen lassen und hinsichtlich der verstecken Hinweise ein weiteres Mal prüfen und anonymisieren lassen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 13

14 Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Art der Darstellung Für die Abgabe des Projektwettbewerbs ist das Blattformat A0 quer (84 x 120 cm) verbindlich. Die Pläne werden auf Tafeln von 120 cm Breite und 180 cm Höhe aufgehängt. Pro Projekt stehen drei Tafeln zur Verfügung. Die Teilnehmenden sind gebeten, eine möglichst Platz sparende und leserliche Darstellung zu wählen. Die Grundrisse sind nach dem Situationsplan zu orientieren und zu beschriften (Norden oben). Der Massstab ist grafisch mittels Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben. Die Projekte sind in Mappen abzuliefern. Sämtliche Bestandteile des Projekts sind mit einem Kennwort zu bezeichnen. Um eine angemessene Publikation des Projektwettbewerbs sicherzustellen, ist Folgendes zu beachten: Die Pläne dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen. Die Pläne dürfen nicht gerollt oder auf feste Materialien aufgezogen werden. Das Modell 1:500 ist kubisch und weiss zu halten (kein Naturholz). Öffentliche Beurteilung Es ist vorgesehen, die Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht öffentlich durchzuführen, um interessierten Kreisen der Bevölkerung einen Einblick in den Jurierungsprozess zu ermöglichen, das Bauvorhaben im Quartier frühzeitig bekannt zu machen, und um die öffentliche Diskussion über Städtebau und Architektur zu fördern. Interessierte sind als Zuhörerinnen und Zuhörer an den Sitzungen des Preisgerichts willkommen. Sie können an der Diskussion jedoch nicht teilnehmen. Die Teilnehmenden am Wettbewerb und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diesen öffentlichen Beurteilungen fern zu bleiben, da unter allen Umständen die Anonymität der Arbeiten gewahrt bleiben muss. Veröffentlichung und Ausstellung Die Beiträge des Verfahrens werden nach der Beurteilung unter Namensnennung aller Verfasserinnen und Verfasser während zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Der Bericht des Preisgerichts wird den Teilnehmenden sowie der Fach- und Tagespresse nach Erscheinen zugestellt. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 14

15 B AUFGABEN UND ZIELE Förderung des Wohnungsbaus durch den Stadtrat Seit über hundert Jahren fördert die Stadt Zürich den Wohnungsbau. Heute gehören rund 25 Prozent der Wohnungen auf Stadtgebiet gemeinnützigen Bauträgern. Diese Wohnungen werden auf Basis der Kostenmiete bewirtschaftet. Informationen unter: iz_inneres/statistik/de/aktuell.newsext ern.-internet-de-aktuell-news- medienmitteilungen _soziale_durchmischung.html Mit dem 1998 initiierten Legislaturziel "10'000 Wohnungen in 10 Jahren" bezweckte der Stadtrat gemeinsam mit Dritten ein Schwergewicht auf den Bau grösserer Wohnungen in der Stadt zu legen. Ziel war es, der steten Abwanderung von Familien und damit einer sozialen Entmischung entgegen zu treten. Der Einsatz hat sich gelohnt, wie statistische Untersuchungen aus dem Jahre 2011 zeigen. Obschon immer noch mehr Familien die Stadt Zürich verlassen als neue hinzuziehen, bleibt die Nachfrage nach Familienwohnungen durch die neu gegründeten Familien in der Stadt ungebrochen gross. Mit den aktuellen Legislaturschwerpunkten strebt der Stadtrat ein Wohnungsangebot an, "das allen gesellschaftlichen Gruppen das Wohnen in der Stadt und ihren Quartieren ermöglicht". Der Stadtrat legte 2007 im Rahmen seiner "Strategie 2025" das Ziel fest, dass Zürich bis 2025 "ein lebendiges urbanes Zentrum und eine attraktive Wohnstadt mit einer breit durchmischten Bevölkerung" sein soll. Zürich als Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort verfügt bereits heute über ein attraktives Wohnungsangebot auf allen Preisstufen. Die Nachfrage übersteigt aber aktuell das Angebot bei weitem, was zu tendenziell höheren Marktmieten führt. Trotz reger Wohnbautätigkeit auf Stadtgebiet mangelt es insbesondere an günstigem Wohnraum. Die gemeinnützigen Wohnbauträger haben daher eine wichtige Rolle, indem sie dieser Entwicklung mit der Schaffung von neuem Wohnraum entgegengetreten. Die Stimmberechtigten bewilligen regelmässig Rahmenkredite, mit denen sich ein Teil der Wohnungen vergünstigen lässt. Die Stadt subventioniert zurzeit rund einen Drittel ihrer Neubauwohnungen, ohne Abstriche beim Ausbaustand vorzunehmen. Um subventionieren zu können, müssen die Baukosten aller Wohnungen einer Überbauung die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung einhalten. Gleichzeitig sind die Ziele der 2000 Watt-Gesellschaft sinnvoll zu berücksichtigen. Bei den kostensparenden baulichen Lösungen NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 15

16 sind anstelle von grosszügigen Wohnflächen kleinere, attraktiv gestaltete Grundrisse gefragt. Die Bau- und Zonenordnung weist Verdichtungsreserven für noch etwa 30'000 Wohnungen auf. Durch die knappen Baulandreserven gewinnen Verdichtungen bzw. Ersatzneubauten an Bedeutung. Dieses Potenzial soll sorgfältig genutzt und die architektonische Vielfalt aktiv weiterentwickelt werden. In diesen Fällen wird ein sozialverträgliches Vorgehen, beispielsweise durch eine bauliche Etappierung, geprüft. Ausgangslage Im Quartier Riesbach verfügt die Stadt nur über eine kommunale Wohnsiedlung, die 1989 bis 1991 erstellte Überbauung Tiefenbrunnen mit 102 Wohnungen. Weiter besitzt die Stadt im Seefeld in diversen Einzelliegenschaften noch über 186 Wohneinheiten unterschiedlicher Grösse. Diverse Baugenossenschaften und die Stiftung SAW bewirtschaften in Riesbach rund 420 Wohneinheiten. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand im Quartier (rund 9'900 Einheiten, Quelle: Statistisches Amt, 2008) liegt der Anteil gemeinnütziger Wohnungen im Kreis 8 weit unter dem städtischen Durchschnitt. Bezogen auf das eigentliche Seefeld-Quartier ist die Diskrepanz noch grösser. Aufgrund einer vom Gemeinderat dringlich überwiesenen Motion (GR Nr. 2008/576) soll im Quartier Zürich-Riesbach gemeinnütziger Wohnraum insbesondere für Familien geschaffen werden. Areal Hornbach Nord und Süd (rot) Die Stadt verfügt im Kreis 8 über keine nennenswerten eingezonten Baulandreserven. Um die Motion trotzdem erfüllen zu können, prüfte die Liegenschaftenverwaltung zusammen mit involvierten Ämtern auch andere Gelände, so auch die beidseits der Hornbachstrasse bei der Einmündung in die Bellerivestrasse gelegenen Parzellen, die zum Teil in der Freihaltezone liegen und von der Baulinie angeschnitten sind. Die Kernzone Seefeld grenzt unmittelbar an das Areal Nord; die Kernzone Heimatstrasse an das Areal Süd. Im Westen befindet sich die Parkanlage des Hornbachdeltas (Zürichhorn). Mit einer im Auftrag der Liegenschaftenverwaltung vom Amt für Städtebau erstellten Studie konnte aufgezeigt werden, dass sich auf den beiden im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken gemeinnütziger Wohnungsbau nebst anderen Nutzungen realisieren lässt. Insbesondere sind der bestehende Werkhof von Grün Stadt Zürich und die bestehende Kinderbetreuungsstätte der Volksschule einschliesslich der dazugehörigen Aussenanlagen zu ersetzen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 16

17 Mit dem Baubeginn ist im Herbst 2015 und mit der Fertigstellung der zu realisierenden Bauten Ende 2017 zu rechnen. Voraussetzung hierfür sind eine BZO-Änderung und ein Gestaltungsplan sowie die Korrektur der Baulinien. Der Gestaltungsplan wird auf dem Ergebnis des Projektwettbewerbs während der Vorprojektphase erarbeitet. Parallel dazu soll die BZO- und Baulinienrevision erfolgen. Gestaltungsplan, BZO- und Baulinienänderung sowie Kreditweisung sollen gemeinsam dem Gemeinderat unterbreitet werden können. Perimeter Für den Wettbewerb wurde ein Projektierungsperimeter mit insgesamt 9'454 m 2 Grundstücksfläche aufgeteilt in die Areale Nord und Süd für die geforderte Aufgabenstellung festgelegt. Die Übergänge über den in Zukunft freigelegten Hornbach sind Teile des Wettbewerbsprojekts. Der Bach mit der gleichnamigen Strasse bildet den Übergang zum Stadtzürcher Seebecken. Die beiden Areale Nord (Parzellen RI4738 und RI735, 4'517 m 2 und 385 m 2 ) und Süd (Parzelle RI3152, 4'552 m 2 ) liegen an der "Seefront" am rechten Seeufer oberhalb des Zürichhorn. Entlang der beiden Areale fliesst der heute teilweise kanalisierte, eingedolte und von der gleichnamigen Strasse begleitete Hornbach. Das Hornbachdelta bildet an dieser Stelle eine natürliche Landzunge, welche um 1885 zusätzlich aufgeschüttet wurde. Das Zürichhorn ist eines der Kernstücke der ausgedehnten Grünanlage, die rund um das Stadtzürcher Seebecken dem dichten Stadtkörper vorgelagert ist. Dahinter verläuft parallel zum See die Bellerivestrasse, welche über weite Strecken einen scharfen Stadtrand bildet. Das Hornbachareal liegt an der Schnittstelle dieser wichtigen städtebaulichen Elemente innerhalb des Stadtkörpers an der Front zur angrenzenden Grünanlage Zürichhorn. Städtebau Aus dem 19. Jahrhundert, als Riesbach eine dörflich-bäuerliche Vorortgemeinde Zürichs war, sind noch einige Gebäude erhalten geblieben. Es waren vor allem die bescheidenen Häuser von Arbeitern, Tagelöhnern und Handwerkern, die in einfachen klassizistischen Grundformen erstellt wurden. Ausserdem liessen sich Stadtbürger herrschaftliche Villen und Landhäuser errichten. Der Quartierplan von 1872 sieht ein regelmässiges Strassenraster und eine Blockrandbebauung vor, die in der Umsetzung aber nur selten zu geschlossenen Gevierten vervollständigt wurde wird Riesbach als Erweiterung der Stadt eingemeindet. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 17

18 Überlagerung Quartierplan 1872/2008 Das Gebiet am See erlebte wegen seiner Nähe zur Innenstadt im frühen 19. Jahrhundert ein schnelles Wachstum. Im Bauboom 1880 bis 1900 entstanden fünfstöckige Wohnhäuser. Während des 20. Jahrhunderts wurden noch freie Parzellen überbaut und bestehende Gebäude durch neue ersetzt. In der Zwischenkriegszeit wurde die Blockrandbebauung ergänzt, oftmals aber in einer der Zeilenbauweise verpflichtenden Art. Dynamische Formen der 1930er Jahre markieren vereinzelte Eckgebäude. Später wurden einige grosse Geschäftshäuser gebaut, vorerst vor allem im zentrumsnahen Bereich, dann aber auch am Seeufer und im ganzen Quartier. Im heutigen Zustand stammt ein grosser Teil der Gebäude aus der Zeit um die Eingemeindung 1893 bis ins frühe 20. Jahrhundert. Nur wenige Gebäude, die vor dieser Zeit gebaut wurden sind heute noch erhalten. Die stark definierten Strassenräume der Seefeld- und Dufourstrasse sowie die Grünräume der Uferzone prägen das Quartier Riesbach. Strassenbegleitende Wohnbauten fassen die Strassenräume. Dabei handelt es sich vielerorts um Hofrandbebauungen. An vielen Stellen lassen allerdings Einzelgebäude und kurze Gebäudezeilen Zwischenräume entstehen und geben den Blick in die zweite Bautiefe frei. In der Überlagerung des Quartierplans von 1872 mit dem heutigen Zustand wird ersichtlich, dass dieser mit Ausnahme der Geometrie der Strassen nur bruchstückhaft umgesetzt wurde. In der Nachkriegszeit erfolgte ein massiver Ausbau des Quartiers. In den meisten Fällen wurden ältere Gebäude ersetzt. Diese neueren Gebäude weisen meist einen grosszügigeren Massstab auf und besetzen nicht selten mehrere ehemalige Parzellen. Entlang der Hornbachstrasse bergwärts befinden sich markante, fünfgeschossige Blockrandbebauungen. Weniger eindeutig definiert und offener ist die Baustruktur entlang der Bellerivestrasse. Während sich im ersten Abschnitt nach dem Opernhaus stadtauswärts eine richtiggehende Stadtfassade bildet, stehen im Bereich unmittelbar nördlich der Hornbachstrasse vorwiegend Villen und Einzelbauten mit privaten Aussenräumen. Grünräume Das Seefeldquartier ist bekannt für seine Seeuferpromenade. Diese wird von grossflächigen, öffentlich zugänglichen Grünräumen begleitet: das Seefeldquai, der Hafen Riesbach, das Zürichhorn und das Strandbad Tiefenbrunnen. Des Weiteren gibt es öffentliche Grünflächen um die Quartierzentrumsanlage Riesbach, an der Mühlebachstrasse mit dem Seeburg-Park sowie an der NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 18

19 Seefeldstrasse mit der Spielweise an der Baurstrasse. Alleebäume bilden ein wichtiges Merkmal des Quartiers. Vor allem die Dufourstrasse, die Mittelachse des Quartiers, wird durch beidseitige Baumreihen charakterisiert. Weitere Strassen werden streckenweise durch Bäume flankiert. Ausgedehnte private Grünräume existieren nur partiell, vor allem rund um die Villen am Seeufer und am Mittelweg. Begrünte Höfe sind die Ausnahme, grössere Vorgärten ebenso. Die Innenhöfe der Gevierte werden vorwiegend von Hartbelägen dominiert. Es handelt sich vor allem um gewerblich oder zur Parkierung genutzte Hofräume mit wenig wohnlichen Aussenraum-Qualitäten. Riesbach verfügt über die weitaus grössten öffentlichen Grünflächen aller Stadtquartiere. Die Anlagen am See haben jedoch eine überregionale Bedeutung und stehen vor allem an schönen Sommertagen zunehmend unter Nutzungsdruck. Die Parzellen des Projektperimeters mit dem angrenzenden Strassenraum an der Hornbachstrasse gehören heute als Freihaltezonen zum öffentlichen Grünraum, sind aber nicht von der Öffentlichkeit nutzbar. Durch die gewachsene Struktur der umliegenden Bebauung, die topographische Ausprägung als Mulde und das Verkehrsaufkommen auf der Bellerivestrasse ist das Grundstück stark lärmbelastet und überdies abgeschnitten von den hochwertigen Grünräumen am See. Die Qualität des städtischen Raumes ist im heutigen Zustand unbefriedigend. Die historisch bedingte Zonierung widerspricht den zukünftigen Entwicklungsabsichten. Vision 2050 (Isler/Gysel Architekten im Auftrag des AfS) Städtebauliche Ziele Aus städtebaulicher Sicht genügt das Areal in seinem heutigen Zustand dem prominenten Standort nicht. Durch eine Verdichtung der Bebauung innerhalb des bestehenden Stadtkörpers kann ein attraktiver Wohnstandort mit entsprechendem Umfeld geschaffen und die bestehende Situation baulich aufgewertet werden. Die Bebauung der Hornbachstrasse wird vervollständigt und zur Bellerivestrasse eine attraktive Stadtfassade ausgestaltet. Die Öffnung des Hornbachs mit der Neugestaltung der Hornbachstrasse, die Vervollständigung der bestehenden Alleen, die Neugestaltung der Ausfahrt Baurstrasse sowie ein à-niveau-übergang über die Bellerivestrasse werten den Ort aus freiraumplanerischer Sicht auf. Das Hauptziel ist die Aufwertung und Schaffung einer hochwertigen Bebauung im Übergang zum Seefeld im Bereich Hornbachstrasse mit attraktiven, urbanen Stadt- und Aussenräumen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 19

20 Aufwertung Umgebung (AfS) Nebenprojekte Mit der Öffnung des Hornbachs ist zuerst eine ökologische Aufwertung des Gewässers verbunden. Weiterhin sind positive Auswirkungen auf die nahe Umgebung als attraktives Freiraumelement zu erwarten. Der bachnahe Freiraum entlang der geplanten Überbauung soll als qualitätsvoller Aufenthalts- und Freiraum gestaltet werden. Im Zuge der Sanierung der Bellerivestrasse wird die Abbiegespur in die Baurstrasse aufgehoben und ein Einlenker mit gängigem Einmündungsradius gebaut. Die dadurch gewonnene Fläche kann durch die Überbauung (Areal Nord) zusätzlich genutzt werden. Ebenfalls mit dem Projekt Bellerivestrasse wird eine oberirdische Fussgängerquerung von der Hornbachstrasse in die Seeanlage realisiert. Dadurch wird die bestehende Unterführung überflüssig, und die nicht mehr benötigte Fläche kommt ebenfalls der nördlich gelegenen Überbauung zugute. Im Rahmen des Ersatzes des bestehenden Werkhofs GSZ wurden Synergien und betriebliche Optimierungen im Werkhof ERZ an der Baurstrasse geprüft. Das ursprünglich auf dem Areal Hornbach geplante Salzsilo sowie diverse oberirdische Lagerflächen der GSZ können voraussichtlich auf dem benachbarten Werkhof Baurstrasse realisiert werden. Die dafür benötigten Flächen werden geschaffen durch Verlegung bisheriger Fahrzeugabstellplätze zum neuen Werkhof Hornbach. Aufgabe Die Überbauung des Areals Hornbach mit Wohnnutzung, Werkhof, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie einer Kinderbetreuungsstätte muss städtebaulich, architektonisch und freiräumlich überzeugen. Es sollen über 110 Wohnungen entstehen, welche die spezifischen Wohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und ergänzend anderen Haushaltsformen bestmöglich befriedigen, einen hohen alltäglichen Gebrauchswert aufweisen und sich an Personen mit geringen bis mittleren Einkommen richten. Ein Teil der Wohnungen soll subventioniert werden. Die Investitionskosten dürfen deshalb die Kostenlimiten der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung nicht überschreiten. Zur stark belasteten Bellerivestrasse hin sollen Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung angesiedelt werden, wo dies die Einhaltung der Lärmgrenzwerte gebietet. Zudem sind die Ziele einer nachhaltigen Bauweise wie langfristige Werterhaltung, tiefe Unterhaltskosten, tiefer Energieverbrauch, Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Ziele der Watt-Gesellschaft) zu berücksichtigen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 20

21 Ziele Städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle und zeitgemässe Neubauten Optimale und innovative Familienwohnungen, die den spezifischen Wohnbedürfnissen von Familien oder deren Haushaltsformen mit Kindern gerecht werden und die einen hohen Gebrauchswert besitzen. Attraktive Kleinwohnungen für Ein- und Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder, die von allen Generationen genutzt werden können. Spezielle Bereiche für grosse Wohngemeinschaften sollen Personen in der Nachfamilienphase dienen (Generation 50+) oder Menschen, die ihre Wohnsituation nicht in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt sehen, sondern mit Gleichgesinnten eine lose Form von gemeinschaftlichem Wohnen leben möchten. Unterschiedlich nutzbare Gewerberäume, die auch den Anforderungen von Wohnen und Arbeiten Rechnung tragen können. Werkhof: Optimale Layouts und Konzepte, die das vorgeschriebene Raumprogramm und die formulierten Anforderungen bestmöglich umsetzen. Qualitativ hochwertige Innen- und Aussenräume für die geplante Betreuungsstätte, welche das vorgeschriebene Raumprogramm erfüllen und den Ansprüchen der Betreuung von Kindern gerecht werden. Wirtschaftlich vorbildliche Projekte, die niedrige Erstellungskosten sowie einen kostengünstigen Betrieb und Unterhalt gewährleisten. Ökologisch nachhaltige Projekte, die den Minergie-P-ECO Standard erreichen. NEUBAU STÄDTISCHE SIEDLUNG AREAL HORNBACH ZÜRICH-RIESBACH 21

Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach

Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach Neue Wohnüberbauung Areal Hornbach Ablauf Begrüssung Urs Frey, Präsident Quartierverein Riesbach Vorgeschichte Jürg Keller, Vizedirektor Liegenschaftenverwaltung Projektpräsentation Ursula Müller, Strassenraum

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter

Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter 841.160 Reglement über die Zweckerhaltung unterstützter Wohnungen (Zweckerhaltungsreglement) Stadtratsbeschluss vom 18. April 2007 (431) mit Änderung vom 27. Mai 2009 (690) 1 A. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich,

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Wettbewerbsbekanntmachung Wohnen am Alexanderplatz in Berlin. Dieser Wettbewerb fällt nicht unter die Richtlinie 200/18/EG oder der GRW

Wettbewerbsbekanntmachung Wohnen am Alexanderplatz in Berlin. Dieser Wettbewerb fällt nicht unter die Richtlinie 200/18/EG oder der GRW Wettbewerbsbekanntmachung Wohnen am Alexanderplatz in Berlin Dieser Wettbewerb fällt nicht unter die Richtlinie 200/18/EG oder der GRW Auftraggeber: bauart zweite Beteiligungs GmbH & Co. Georgenkirchstr.

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Überbauung Sennenbüelfussweg. Zürcherstrasse 53 8103 Unterengstringen

Überbauung Sennenbüelfussweg. Zürcherstrasse 53 8103 Unterengstringen Überbauung Sennenbüelfussweg Zürcherstrasse 53 8103 Unterengstringen Inhaltsverzeichnis 1. Gemeinde Unterengstringen 2. Standort Überbauung Sennenbüelfussweg 3. Areal Überbauung Sennenbüelfussweg 4. Büroräumlichkeiten

Mehr

Departement für Bau und Umwelt. Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau

Departement für Bau und Umwelt. Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt Wegleitung zur Berechnung von Schattendiagrammen im Kanton Thurgau 9.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen... 1 2 Konstruktionsbeschrieb und schematische Darstellung...

Mehr

ERSATZNEUBAU BAUFELD A WOHNSIEDLUNG SCHWAMENDINGER-DREIECK. Zürich-Schwamendingen. Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug

ERSATZNEUBAU BAUFELD A WOHNSIEDLUNG SCHWAMENDINGER-DREIECK. Zürich-Schwamendingen. Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug 9 12 2013 ERSATZNEUBAU BAUFELD A WOHNSIEDLUNG SCHWAMENDINGER-DREIECK Zürich-Schwamendingen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programmauszug Impressum Herausgeberin: Stadt Zürich Amt für Hochbauten

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

s Kreissparkasse Göppingen Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe

s Kreissparkasse Göppingen Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe s Kreissparkasse Göppingen Sparkassen-Finanzgruppe Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe Förderpreis der Kreissparkasse Göppingen

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

PREIS FÜR QUALITÄT IM WOHN UNGSBAU 2015

PREIS FÜR QUALITÄT IM WOHN UNGSBAU 2015 PREIS FÜR QUALITÄT IM WOHN UNGSBAU 2015 Der BFW Landesverband Bayern e.v. und der Deutsche Werkbund Bayern e.v. verleihen den Preis für Qualität im Wohnungsbau alle zwei Jahre an innovative, überwiegend

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen

Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen BUNDESINGENIEU R KAMMER Wettbewerb zur Würdigung herausragender Ingenieurleistungen Brücken sind als Teil der technischen Infrastruktur Ausdruck der

Mehr

SANIERUNG UND ERWEITERUNG THERMALBAD EGELSEE KREUZLINGEN

SANIERUNG UND ERWEITERUNG THERMALBAD EGELSEE KREUZLINGEN Stadt Kreuzlingen Sekundarschulgemeinde Kreuzlingen SANIERUNG UND Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Ausschreibung Präqualifikation Formular Selbstdeklaration Auftraggeberin / Ausschreibende Stelle

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Küche. Esszimmer. Hobbyzimmer. Wohnzimmer

Küche. Esszimmer. Hobbyzimmer. Wohnzimmer Bad 24 2. 60 3. 99 17 5 Bad Bad Wohnzimmer Küche Esszimmer Küche Esszimmer Hobbyzimmer Esszimmer Küche Wohnzimmer Wohnzimmer 9. 82 3. 40 3. 50 Gästezimmer Das erste Obergeschoss teilt sich in drei Bereiche:

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT. Unterpunkt 2.5

PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT. Unterpunkt 2.5 PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT Unterpunkt 2.5 Um die beruflichen Fähigkeiten einer Person mit Schwerbehinderung bei Schreibtischtätigkeiten, zu beurteilen ist es wesentlich, in der simulierten

Mehr

Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a

Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a quartier am albertsplatz Tiefgarage Gewerbe Kuhgasse 2 Zinkenwehr 1 Albertsplatz 3 Albertsplatz 4 Casimirstr. 1a 1 WOHNBAU STADT COBURG GMBH STADTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT COBURG GMBH ÜBERSICHTSPLAN - Quartier

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online

Mehr

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells,

Mehr

Immobilien Basel-Stadt

Immobilien Basel-Stadt Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Immobilien Basel-Stadt PARTNERSCHAFTLICHER BAURECHTSVERTRAG PLUS ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN TRÄGERN DES GEMEINNÜTZIGEN WOHNUNGSBAUS UND DEM KANTON ZIELSETZUNG Wohngenossenschaften

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt

Berichtsvorlage. Ausschuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt Universitätsstadt Tübingen Vorlage 705/2011 Fachbereich Planen Entwickeln Liegenschaften Datum 09.09.2011 Uwe Wulfrath / Tim von Winning, Telefon: 204-2621 Gesch. Z.: 7/wi Berichtsvorlage zur Behandlung

Mehr

Spezialplanung - Individuelle Wünsche werden in der Planung berücksichtigt. (Design- Ansprüche, Energieberechnungen oder Mehrfachvarianten).

Spezialplanung - Individuelle Wünsche werden in der Planung berücksichtigt. (Design- Ansprüche, Energieberechnungen oder Mehrfachvarianten). Die Leistungen des DesignPlan Eine Planung besteht immer aus mindestens einer und einer. Die stellen wir ausschliesslich dem Fachhandwerk zur Verfügung. Dieser trägt die Verantwortung zur fachlich korrekten

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Lika Valentien architektur+design

Lika Valentien architektur+design ... Wenn Sie sich beim Gang durch unsere Architektur wie bei einem Spaziergang fühlen oder auf Entdeckungsreise, dann ist es das, was wir mit unserer Arbeit erreichen möchten: durch fließende Räume, klare

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008 Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land Nürnberger Land Henry - Dunant Str.1 91207 Lauf Tel./Fax.:09123/940324 JRK-Spielplatztest Version 1.5 Juli 2008 In Kooperation

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Das. Haus Kaufen, gebrauchte. finanzieren, sanieren. 2., aktualisierte Auflage

Das. Haus Kaufen, gebrauchte. finanzieren, sanieren. 2., aktualisierte Auflage Das gebrauchte Haus Kaufen, finanzieren, sanieren 2., aktualisierte Auflage DAS GEBRAUCHTE HAUS Kaufen, finanzieren, sanieren Ulrich Zink INHALT 7 TRÄUME, VISIONEN, WIRKLICHKEIT 7 Die Entscheidung 10 Der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Anwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:

Anwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma: Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Seerosenufer Park Friedrichstadt

Seerosenufer Park Friedrichstadt Seerosenufer Park Friedrichstadt Wohnen Wellness Natur Kurpark Friedrichstadt.. Treene Lageplan N Zentralgebäude Spielplatz Technik/Heizung Kurpark Da Friedrichstadt eine historische, alte Stadt ist, haben

Mehr

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

FAQ Kunden - elektronischer Kontoauszug (eka)

FAQ Kunden - elektronischer Kontoauszug (eka) FAQ Kunden - elektronischer Kontoauszug (eka) Wie kann ich mich für den elektronischen Kontoauszug anmelden? Voraussetzung für die Nutzung des elektronischen Kontoauszuges ist die Nutzung des Online-Banking

Mehr

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Hauptteil. Die jüngst fertig gestellte Anlage für betreubares Wohnen liegt in Urfahr am Haselgrabenweg. (Foto: KOMM)

Hauptteil. Die jüngst fertig gestellte Anlage für betreubares Wohnen liegt in Urfahr am Haselgrabenweg. (Foto: KOMM) Hauptteil Die jüngst fertig gestellte Anlage für betreubares Wohnen liegt in Urfahr am Haselgrabenweg. (Foto: KOMM) Peter Hirhager Betreubares Wohnen Seniorenwohnungen für morgen Für die Sozialstadt Linz

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Gut. Punkt. S Kreissparkasse Göppingen. Kreissparkasse. Gut. Vereinsförderung: Kreissparkasse Göppingen. Gut. Für Ihren Verein.

Gut. Punkt. S Kreissparkasse Göppingen. Kreissparkasse. Gut. Vereinsförderung: Kreissparkasse Göppingen. Gut. Für Ihren Verein. S Kreissparkasse Göppingen Gut. Kreissparkasse Göppingen. Gut. Für Ihren Verein. Punkt Vereinsförderung: Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Sparkassen-Finanzgruppe Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein.

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Verkaufskurzexposé Wohn- und Geschäftshaus in Leipzig-Leutzsch, bekannte Lage direkt gegenüber der Leutzsch-Arkaden

Verkaufskurzexposé Wohn- und Geschäftshaus in Leipzig-Leutzsch, bekannte Lage direkt gegenüber der Leutzsch-Arkaden Verkaufskurzexposé Wohn- und Geschäftshaus in Leipzig-Leutzsch, bekannte Lage direkt gegenüber der Leutzsch-Arkaden Zum Verkauf steht ein unsaniertes, denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus in Leipzig-Leutzsch,

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Präsentation vom 13.10.2011 im Rahmen der Fachberatertagung der Unfallkasse NRW in Haltern.

Präsentation vom 13.10.2011 im Rahmen der Fachberatertagung der Unfallkasse NRW in Haltern. Präsentation vom 13.10.2011 im Rahmen der Fachberatertagung der Unfallkasse NRW in Haltern. Martin Kraft, VMS, Deutsche Verkehrswacht. Kontakt: mk@dvw-ev.de 1 Entgegen dem allgemeinen Trend beim Unfallgeschehen

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 2 Inhalt 1. Anleitung zum Einbinden eines über RS232 zu steuernden Devices...3 1.2 Konfiguration

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Entwicklung «Gristenbühl» Egnach. Bewerbungsformular Bietergemeinschaft Präqualifikation Planungswettbewerb für Architekten und Investoren

Entwicklung «Gristenbühl» Egnach. Bewerbungsformular Bietergemeinschaft Präqualifikation Planungswettbewerb für Architekten und Investoren Entwicklung «Gristenbühl» Egnach Bewerbungsformular Bietergemeinschaft Präqualifikation Planungswettbewerb für Architekten und Investoren Egnach, 03. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zum Investor

Mehr

MITARBEITENDE FÜHREN, ENTWICKELN, ENTLÖHNEN

MITARBEITENDE FÜHREN, ENTWICKELN, ENTLÖHNEN MITARBEITENDE FÜHREN, ENTWICKELN, ENTLÖHNEN M-FEE ALS VORBILDLICHE ARBEITGEBERIN SCHAFFEN WIR VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN MOTIVIERENDES UND LEISTUNGS- ORIENTIERTES ARBEITSKLIMA, DAS DIE BESTEN KRÄFTE ANZIEHT.

Mehr

AZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"

AZK 1- Freistil. Der Dialog Arbeitszeitkonten Grundsätzliches zum Dialog Arbeitszeitkonten AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen

Mehr

Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT

Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT LADEN DER VORLAGE 2 Öffnen Sie Outlook 2 Klicken Sie auf EXTRAS >> OPTIONEN 2 Im Optionenfeld von Outlook folgend Sie den Schritten 2 Fenster

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung Generelle Hinweise zu Excel Ab Version VSA 4.50 wird die dezimale Schreibweise für Zeiteingaben verwendet. Die Zeiterfassung, die Sie erhalten haben wurde für Excel

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Projektbewerbung (Projektskizze) Einführung. 1. Projektdaten

Projektbewerbung (Projektskizze) Einführung. 1. Projektdaten Projektbewerbung (Projektskizze) Einführung Die Age Stiftung sucht für das Programm «Socius wenn Älterwerden Hilfe braucht» zehn Projekte aus Gemeinden oder Regionen, die den Aufbau und Betrieb von bedürfnisorientierten

Mehr

EIN NEUER, LEBENDIGER STADTTEIL PRÄGT DIE ZUKUNFT.

EIN NEUER, LEBENDIGER STADTTEIL PRÄGT DIE ZUKUNFT. EIN NEUER, LEBENDIGER STADTTEIL PRÄGT DIE ZUKUNFT. ZUM WOHNEN ZUM ARBEITEN ZUM ERLEBEN DAS NEUE, NACHHALTIGE QUARTIER IN LENZBURG. URBAN LEBEN. ZENTRAL ARBEITEN. ARBEITEN Es entstehen in diesem nachhaltigen

Mehr

Neckarhalde 24, 72070 Tübingen

Neckarhalde 24, 72070 Tübingen Neckarhalde 24, 72070 Tübingen Ein kleines Haus zum Träumen Sanierungsbedürftige 5-Zimmer-Wohnung GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen 40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über

Mehr

Kurzanleitung zur Registrierung mit einer zugelassenen fortgeschrittenen

Kurzanleitung zur Registrierung mit einer zugelassenen fortgeschrittenen Kurzanleitung zur Registrierung mit einer zugelassenen fortgeschrittenen Signatur an der e-vergabe 5.0 Version 121127 Datei: e5_registrierung_fort_signatur_121127.doc Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Starten

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG Übersicht Wer ist? Was macht anders? Wir denken langfristig. Wir individualisieren. Wir sind unabhängig. Wir realisieren. Wir bieten Erfahrung. Für wen arbeitet? Pierau Planung ist eine Gesellschaft für

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr