DBH-Fachtagung "Übergangsmanagement", Frankfurt,
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- Ingrid Böhmer
- vor 5 Jahren
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1 Übergangsmanagement: Das Thema in Arbeit als Theorie! Empirie! Fantasie? Wolfgang Wirth DBH- Fachtagung Übergangs management vom Strafvollzug zur Nac hbetr euung. Praxismodelle in den Ländern, vom Juni 29 in Frankfurt/Main Düsseldorf Kiel Bremen Berlin Potsdam Binz 4/9 Vollzug Hannover 13/9 LPR Wiesbaden 11/8 Strafvollzugsausschuss Frankfurt 11/8 DBH Bad Boll 1/9 DV JJ Stapelfeld 11/8 Vollzug Hilden 12/8 AG Ü NRW Bad Honnef Düsseldorf?????? 2 Überblick Übergangsmanagement: THEORIE! 1. Theorie Was bedeutet Übergangsmanagement? Warum brauchen wir Übergangsmanagement? Welche Formen des Übergangsmanagements gibt es? Wieso Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration? 2. Empirie Arbeitsmarktnahe Qualifizierung im Strafvollzug Arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung Beschäftigungsbegleitende Nachsorge 3. Fantasie Theoretisch/empirische Schlussfolgerungen Praktische Handlungsvorschläge 3 4 als 1
2 Was bedeutet Übergangsmanagement? Übergangsmanagement ist... eine systematisch geplante, vermittelnd umgesetzte und wiederholt bewertete Verknüpfung vollzugsinterner Behandlungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen für (ehemalige) Gefangene, die in enger Kooperation zwischen Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und kompetenten Dritten zu organisieren ist. eine organisationsübergreifende Schaffung von Förderketten zur sozialen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen. Was bedeutet Übergangsmanagement? Übergangsmanagement zur Arbeitsmarktintegration ist... eine systematisch geplante, vermittelnd umgesetzte und wiederholt bewertete Verknüpfung vollzugsinterner Berufsförderungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen für (ehemalige) Gefangene, die in enger Kooperation zwischen Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und Arbeitsmarktakteuren zu organisieren ist. organisationsübergreifende Schaffung von Förderketten zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen. 5 6 Warum Übergangsmanagement? Übergangsmanagement: Welche Formen? 1. Behandlungsgrenzen im Vollzug erkennen Zeitlich: Begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten Fachlich: Begrenzte Kompetenzen Organisatorisch: Begrenzte Zuständigkeiten Ökonomisch: Begrenzte Ressourcen Inhaltlich: Begrenzte Wirksamkeit 2. Integrationspotenziale nach Entlassung stärken Zeitlich: Leistungskontinuität in Hochrisikophase sichern Fachlich: Vollzugsexterne Kompetenzen nutzen Organisatorisch: Fragmentierung der Dienste überwinden Ökonomisch: Kostenstreibende Doppelarbeit vermeiden Inhaltlich: Wirkungsfördernde Synergieeffekte anstreben Strafvollzug Entlassungsvorbereitung Bewährungshilfe Führungsaufsicht Kommunale Hilfesysteme Arbeitsmarkt und soziale Netze 7 8 als 2
3 Wieso gerade Arbeitsmarktintegration? 1. Weil Bildungsdefizite und Arbeitslosigkeit die Probleme der meisten, insbesondere der jungen Gefangenen sind 2. Weil die berufliche Re-Integration (ehemaliger) Gefangener ein Schlüssel zur gleichzeitigen Lösung anderer Probleme ist 3. Weil folglich im Vollzug ein vergleichsweise breites Angebot an beruflichen Bildungsmaßnahmen vorgehalten wird, das kostenintensiv und mit besonders hohen Erwartungen verknüpft ist 4. Weil die (erhofften) rückfallmindernden Effekte der beruflichen Förderung im Vollzug aber verpuffen, wenn sie nicht in Ausbildung oder Beschäftigung nach der Entlassung münden 5. Weil eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration die Qualifizierungsergebnisse des Vollzuges sichern und zu einer Reduzierung der Rückfallrisiken führen kann 6. Weil sie also nicht nur nötig, sondern auch möglich ist!!! Arbeitsmarktintegration: Wo(mit) und wann? 1. Säule: Arbeitsmarktnahe berufliche Förderung Wo: Im Strafvollzug Womit: Mit anschlussfähigen Qualifizierungsmodulen Wann: Beginn frühzeitig Ende entlassungsnah 2. Säule: Arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung Wo: Im Strafvollzug Womit: Mit Berufswegeplanung, Bewerbungsprofilerstellung, Arbeits- und (Folge-)Ausbildungsplatzvermittlung Wann: Fokus 3 Monate vor der Entlassung 3. Säule: Beschäftigungsbegleitende Nachsorge Wo: In eigens eingerichteten Nachsorgestellen Womit: Mit ergänzenden s- und Stabilisierungsleistungen für Haftentlassene und Arbeitgeber Wann: Möglichst nahtlos mit grundsätzlich 6-monatiger Dauer 9 Übergangsmanagement: EMPIRIE! Säule 1: Qualifizierung 1. Arbeitsmarktnahe Berufsqualifizierung im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen Insgesamt Ausbildungs-, Qualifizierungs-, Umschulungsplätze plus Maßnahmen in Freien Beschäftigungsverhältnissen Niederschwellige Angebote, Kurzmaßnahmen (6-8 Monate) und voll berufsqualifizierende Lehrausbildungen 15 verschiedene Berufe bzw. Berufsfelder Arbeitsmarktnähe durch Arbeitgeberumfragen (ZUBILIS-Arb eitsmarktsurveys)empirisch geprüft als 3
4 Arbeitsmarktnahe Qualifizierung Qualifizierungseffekte Platz BKZ - Berufsordnung 27 Schlosser/Metallbauer/in o.n.a. 991 Helfer o.n.a. 241 Schweißer/in 311 Elektroniker/in 273 Industriemechaniker/in / Maschinenschlosser/in 781 Bürokaufleute/Bürofachkräfte n in %* 26,8% 24,8% 22,5% 15,9% 12,9% 9,6% Berufsbildungsmaßnahmen im Justizvollzug NRW Staatlich anerkannte Berufsausbildungen (Berufsausbildungsabschluss) und modulare Qualifizierungen (Zertifikat) Ausbildungen (Prüfungszeugnis) aus sonstigen Gründ en ohne Abschluss ausgeschieden 27,3% Abschluss erreicht 58,8% Helfer - Produktion/Industrie 22 Zerspanungsmechaniker/in o.n.a ,3% 6,3% modulare Qualifizierungen (Zertifikat) Maler/Lackierer/in 314 Elektroanlagenmonteur/in 738 Nennungen in 63 (von 319) Berufsordnungen der amtlichen Statistik, 15 zus. Kategorien Quelle: ZUBILIS-Arbeitsmarktsurvey 1. Welle (n=32) ,3% 6,% *Anteil in % der befr agten Zeitar beits unt ernehmen wegen vorzeitiger Entlassung ausgeschieden,9% 14 Prüfung nicht bestanden 2,9% Grunddaten 27: - Qualifizierungsplätze: Teilnehmer/innen in 27 insgesamt:: Männliche Erwachsene: Männliche Jugendliche: Weibliche Gefangene: 45 - Fortsetzung Qualifizierung im Folgejahr: Beendigung imberichtsjahr: Legalbewährungseffekte , 8, Rückfallraten (erneute Haft) nach vollzuglicher Berufsförderung und späterem Erwerbsstatus % Teilnehmer ohne Abschluss Teilnehmer mit A bschluss arbeitslos Teilnehmer mit aus bildungs - gemäßer Beschäf tigung 64,5 4,4 erwerbstätig Status nach der Entlassung 32,8 2. Säule: 1. MABiS.NeT: Arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung beginnt durchschnittlich 28 Wochen vor der Entlassung hat einen Fokus 3 Monate vor der Entlassung zielt primär auf Teilnehmer/innen der beruflichen Förderung bietet Berufswegeplanung und Bewerbungsprofile vermittelt gezielt in (Folge-)Ausbildungsplätze sowie in Erwerbstätigkeit (primär 1. Arbeitsmarkt) informiert über / motiviert zur Teilnahme an Nachsorge übergibt die Klienten(daten) an Nachsorgestellen bis 28: Ausbau von 5 auf 11 Justizvollzugsanstalten als 4
5 seffekte Differenzierungseffekte N % MABiS MABiS.NeT ZUBILIS- 7 Modellphase Modellphase Modellphase , % , , , Jun. 98 Dez 98 Jun 99 Dez. 99 Mai Dez. Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez 5 Dez 6 Dez 7 Dez 8 Dez 9 Te i l ne hmer / i nn en V er mi ttl un gs r a te (k umul i er t) V er mi ttl un gs r a te (p r o Pe r i od e) ,8 Juli 26 bis Juni 28 (N = 622 en) 71, Juli - Dez 28 (N = 224 en) Ausb ildung smarkti nt eg ration Arbeitsmarktintegration Keine Angabe Kooperationseffekte EnVo Entlastungseffekte % 9 8 serfolge ohne Kooperation mit Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitsagenturen und ARGEn serfolge mit entsprechender Kooperation Leistungsansprüche der Teilnehmer/innen keine Angabe 14,3% ohne 5,1% : Fallbezogene Kooperation mit Zeitarbeit (16%), ARGEn (11%); AA (41%) 4, 6,3 53, 73,9 Juli 26 bis Juni 28 (N = 1197 TN - Vermitt lungsquot e insgesamt : 52,%) Juli - Dez 28 (N = 341 TN - Vermitt lungsquot e 65,7%) ALG II 42,% ALG I 38,6% MABiS. NeT - Erf olgskontrolle 28: 664 T N 19 2 als 5
6 Akzeptanzeffekte 3. Säule: Nachsorge % 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% % % ja 72,2% ev entuell eher nicht ne in 49,5% 33,% 2,4% 9,7% 7,8% 3,1% 4,3% Unternehmen, die noch keine Haftentlassenen Unternehmen, die bereits Haftentlassene beschäftigt eingestellt hatten haben Quelle: ZUBILIS Arbeitsmarktsurvey 26/27 (N = 265 Personaldienstleister) 1. MABiS.NeT: Beschäftigungsbegleitende Nachsorge beginnt möglichst nahtlos nach der Entlassung soll in der Regel maximal 6 Monate dauern zielt primär auf Teilnehmer der Entlassungsvorbereitung prüft den im Vollzug erkannten Nachsorgebedarf bietet im Bedarfsfall erneute / erweiterte shilfen und / oder Hilfen zur Beschäftigungsstabilisierung kooperiert dabei mit (originär zuständigen) Fachdiensten und - auch konzeptionell - mit Arbeitsmarktakteuren 2. Seit 26: Verstetigung in 6 Nachsorgestellen Stabilisierungseffekte Kooperationseffekte NaSo Drohte ein Beschäftigungsabbruch? N = 312 Beschäftigte (57,2 % der Grundgesamtheit) Konnte er abgewendet werden? N = 118 Teilnehmer mit drohendem Beschäftigungsabbruch Leistungsspektrum Fall-Management Problem erkennbar bei... % der Klienten davon Probleme (z.t.) gelöst bei...% Problemlösungsquote... ohne externer Hilfen... mit externer Hilfen Qualifizierungsdefizite 49,6 nein 54,2% ja 37,8% Steigende Tendenz: 2. Hj. 28: 45,6% nein 5,8% ja 48,3% Sinkende Tendenz: 2. Hj. 28: 41,8% Finanzielle Probleme Schwierigkeiten bei beruflicher Orientierung Wohnungsprobleme 37,9 36, 29,3 K.A. 8,% Quelle: MABiS.NeT-Evaluation: Periode 7/26-6/28 K.A.,8% Suchtprobleme 29, Quelle: MABiS.NeT-Evaluation 25 - Basis: Nur shemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 88) betreffen als 6
7 Kooperationseffekte NaSo Kooperationseffekte NaSo Leistungsspektrum Fall-Management Problem erkennbar bei... % der Klienten davon Probleme (z.t.) gelöst bei...% Problemlösungsquote... ohne externer Hilfen... mit externer Hilfen Leistungsspektrum Fall-Management Problem erkennbar bei... % der Klienten davon Probleme (z.t.) gelöst bei...% Problemlösungsquote... ohne externer Hilfen... mit externer Hilfen Qualifizierungsdefizite 49,6 27,9 Qualifizierungsdefizite 49,6 27,9 18,3 Finanzielle Probleme 37,9 44,8 Finanzielle Probleme 37,9 44,8 27,5 Schwierigkeiten bei beruflicher Orientierung Wohnungsprobleme 36, 29,3 4,9 58,2 Schwierigkeiten bei beruflicher Orientierung Wohnungsprobleme 36, 29,3 4,9 58,2 32,9 36,7 Suchtprobleme 29, 29,1 Suchtprobleme 29, 29,1 19,9 Quelle: MABiS.NeT-Evaluation 25 - Basis: Nur shemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 88) betreffen Quelle: MABiS.NeT-Evaluation 25 - Basis: Nur shemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 88) betreffen Kooperationseffekte NaSo Übergangseffekte (Übergaben) Leistungsspektrum Fall-Management Qualifizierungsdefizite Problem erkennbar bei... % der Klienten 49,6 davon Probleme (z.t.) gelöst bei...% 27,9 Problemlösungsquote... ohne externer Hilfen 18,3... mit externer Hilfen 44,3 % ,2 42, Finanzielle Probleme 37,9 44,8 27,5 74, Schwierigkeiten bei beruflicher Orientierung Wohnungsprobleme Suchtprobleme 36, 29,3 29, 4,9 58,2 29,1 32,9 36,7 19,9 6,7 76,6 45,8 Quelle: MABiS.NeT-Evaluation 25 - Basis: Nur shemmnisse, die mehr als 25% der Haftentlassenen (N = 88) betreffen 2 59,1 66,6 Juli 26 bis Juni 28 Juli - Dez 28 M eldequo t e aus der Ent lassungsvo rbereit ung Zugangsquote in der Nachsorge (Mindestgröße) als 7
8 Übergangsmanagement: FANTASIE? Vernetzung statt Versäulung - Theoretisch Wie können die Übergabequoten zwischen Strafvollzug und Nachsorgeträgern verbessert werden? 1. Aufgaben des Personals fokussieren! 2. Informationsflüsse modernisieren! 3. Verfahren standardisieren! 4. Kooperation intensivieren! 29 3 Vernetzung statt Versäulung I Vernetzung statt Versäulung II Aufgabenmanagement: Neuer Leistungsfokus von (ehemaligen) Gefangenen in Arbeit und (Folge-)Ausbildung gemäß der Qualifizierungsergebnisse im Strafvollzug (Placement) von stabilisierenden Hilfen (externer Fachdienste) an (ehemalige) Gefangene und Arbeitgeber (Brokerage) zwischen (ehemaligen) Gefangenen und Arbeitgebern bei drohendem Beschäftigungsverlust (Mediation) von Kooperationsgelegenheiten für Justizund Arbeitsmarktakteure zur gemeinsamen Projekt- und Leistungsplanung (Networking) Informationsmanagement: Moderne Instrumente Behandlungsuntersuchung: Diagnose von Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungseignung (Need and Risk Assessment) Qualifizierungsbegleitung: Motivierende Trainingsmaßnahmen und Kompetenznachweise (Motivational and Behavioral Training) Fallkonferenzen: Erweiterung des Vollzugsplanes zu einem organisationsübergreifenden Reintegrationsplan (Sentence and Reintegration Planning) Dokumentation: Vollzugsübergreifende Datenbanksysteme für Planungs-, Vernetzungs- und Evaluierungszwecke (Transorganizational Data-Base) als 8
9 Vernetzung statt Versäulung III Prozessmanagement: Evidenzbasierte Standards Definition von Leistungsstandards (strategisch): z.b. Zielvereinbarungen, Fallgruppenbildung, Fallzahlen, Zielerreichungsquoten usw. (Standard-Setting) Evaluation von Leistungsergebnissen (strategisch): Empirische Analysen zur Bewertung der Programmergebnisse (Standard-Using) Integration von Erfolgskontrollen (operativ): Soll-Ist-Vergleiche: Zielvereinbarungen mit Klienten und Zielerreichung der Träger (Monitoring) Moderation von Lernprozessen (operativ): Schwachstellen- und Verbesserungsanalyse mit Beteiligung der zuständigen Träger (Quality Analysis) Vernetzung statt Versäulung IV Kooperationsmanagement: Mehr Zusammenarbeit Individuell: Verbindliche Zielvereinbarungen mit den Klienten über den Entlassungszeitpunkt hinaus (Co-Production) Fachlich: Zusammenarbeit stationärer und ambulanter Fachdienste in gemeinsamen Fallkonferenzen (Co-operation) Konzeptionell: Beteiligung relevanter Partner (Justiz, Arbeitsagenturen, ARGEn, Arbeitgeber, Bildungsträger) an Programmplanung und Verfahrenssteuerung (Coordination) Finanziell: (Ko-)Finanzierung der Leistungen durch die beteiligten Träger über Ressortgrenzen hinweg (Co-Funding) Vernetzung statt Versäulung - Praktisch Casemanagement Fallsteuerung (Case Management) aus einer Hand erproben Übergangsmanagement mit 1.Vollzugsplanung beginnen Fachkräfte externer (arbeitsmarktpolitischer) Träger beteiligen Arbeitsmarktintegration in der Qualifizierung mitdenken Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen/ARGEn verbessern Netzwerkbüros in den Anstalten einrichten Begleitung bis Nachsorgeende durch Case-Manager sichern Formale Kooperationsregeln auf allen Ebenen schaffen Strukturelle Kooperationshürden dokumentieren ggf. rechtliche Rahmenbedingungen verbessern 1. Kontaktaufnahme, Erstberatung, Problemanalyse (Intake) 2. Fachliche Einschätzung des Interventionsbedarfs (Assessment) 3. Motivierung zur (weiteren) Mitarbeit (Motivational Training) 4. Zielvereinbarung und Interventionsplanung (Planning) 5. Plangemäße Leistungserbringung/-vermittlung (Delivery and Brokerage) 6. Kontinuierliche Leistungsüberwachung/-anpassung (Monitoring and Adjustment) 7. Ergebnisdokumentation und bewertung (Documentation and Evaluation) als 9
10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstr Düsseldorf wolfgang.wirth@krimd-nrw.de als
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