HEV-Mitgliederversammlung Donnerstag, 4. Mai Referat von Regierungsrat Martin Kessler
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- Inge Solberg
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1 HEV-Mitgliederversammlung Donnerstag, Referat von Regierungsrat Martin Kessler Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Gion, Ständerat, Nationalrat liebe HEV-Mitglieder und sehr verehrte Gäste heute Abend hier zu stehen und zu Ihnen sprechen zu dürfen ist für mich schon etwas wirklich Spezielles und eine grosse Freude. Noch vor zwei Jahren wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich dies mal machen würde - und schon gar nicht, dass ich das als Mitglied der Schaffhauser Regierung machen würde. Nun, erstens kommt es anders - und zweitens anders als man denkt. Mit meiner Wahl zum Regierungsrat, am 28. August vom letzten Jahr, hat sich mein Leben grundsätzlich verändert. Von den Schaffhauser Stimmbürgern habe ich die Chance erhalten nach 30 Jahren im Beruf noch einmal etwas komplett Neues zu machen. Dass es überhaupt so weit kommen konnte, daran ist der Hauseigentümerverband alles andere als unschuldig. Seit ich 2007 in den Kantonsrat nachgerutscht bin, war ich auch im Vorstand des HEV tätig. Zuerst noch unter der Leitung vom Felix Hunziker-Blum und bald schon unter der umsichtigen Führung von Gion Hendry durfte ich viele interessante und vor allem lehrreiche Vorstandssitzungen erleben. Nicht immer waren wir einer Meinung, aber immer wurde das Gegenüber angehört und respektiert. Dabei wurde mir erst richtig bewusst wie wichtig die Verbandsarbeit, welche der HEV leistet für die Wohneigentümer und seine Mitglieder. Von der unentgeltlichen Rechtsberatung, über die Organisation von Veranstaltungen und Anlässen zu den verschiedensten Themen, der Herausgabe eines interessanten Mitteilungsblatt, usw. Vor allem aber auch die Erarbeitung von Vernehmlassungen und politischen Stellungnahmen ist sehr aufwändig aber eben auch sehr wichtig, damit die Ansichten des HEV in den politischen Meinungsprozess einfliessen können. Nicht zuletzt unterstützt der HEV aber Referat Martin Kessler, Regierungsrat Seite 1
2 immer auch Mitglieder, die sich politisch engagieren oder engagieren möchten und für ein kantonales oder auch nationales Amt kandidieren. Und von dieser Unterstützung durfte auch ich in den letzten Jahren bei Wahlen immer wieder profitieren. Dafür und die Freundschaft, die ich im Vorstand erleben durfte, vielen, vielen herzlichen Dank!! Obwohl ich nun bereits vier Monate im Amt bin, warte ich immer noch auf den Tag, wo ich das erste Mal sagen kann: jetzt kenne ich alle Kommissionen, Gremien, Verbände und sonstige Vereinigungen mit denen ich im Rahmen meiner Tätigkeit zu tun habe. Das dies nicht so schnell passieren wird hat wiederum mit der Vielfältigkeit der Zuständigkeiten des Baudepartementes zu tun. Nebst Hoch- und Tiefbau gehören Raumplanung, Natur- und Gewässerschutz, der Kantonsforst, die Denkmalpflege und die Archäologie, die Energiefachstelle, das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt und der öffentliche Verkehr aber auch EKS, RVSH und URh dazu. Ah ja, den Rheinfall nicht vergessen! Erstaunlich ist schon wie viel Raum das Thema einnimmt! Aber ist ja auch verständlich, wenn jährlich 1.5 Millionen Menschen einen Ort besuchen. Da sind schnell viele mehr oder weniger gute Ideen vorhanden, wie man auch noch von den Besuchern profitieren könnte. Ob die Idee dann auch realisiert werden kann, steht auf einem anderen Stern geschrieben. Der Schutz des Naturschauspiels Rheinfall geniesst einen hohen Stellenwert. Das hat auch sicher seine Richtigkeit - obwohl ein wenig mehr Flexibilität, insbesondere bei baulichen Modernisierungen wäre auch am Rheinfall trotzdem oftmals wünschenswert. Der Schutz und die Erhaltung von Ortsbildern und Baudenkmälern gibt naturgemäss auch im Hauseigentümerverband immer wieder zu reden. Dass Denkmalpflege und Bauherr nicht immer gleicher Meinung sind, liegt in der Natur der Sache. Immerhin geht es hier oftmals um Eingriffe in die Eigentumsrechte - und da sind die Hauseigentümer ziemlich empfindlich. Ich durfte aber - schon bevor ich Baudirektor wurde - feststellen, dass sich das Verhältnis zur Denkmalpflege in den letzten Jahren merklich entspannt hat. Dank einem möglichsten frühen Einbezug und der lösungsorientierten Bearbeitung der Projekte, ist es heute eher die Regel als die Ausnahme, dass die Bauherrschaft nach Abschluss der Bauarbeiten sagt: "Es hat zwar einiges Referat Martin Kessler, Regierungsrat Seite 2
3 an Diskussionen gebraucht, und es hat auch etwas gekostet aber wir haben jetzt eine wirklich tolle Lösung, welche auch den historischen Wert des Gebäudes sehr schön zur Geltung bringt." Wahrscheinlich ist Ihnen auch bekannt, dass wir momentan mit dem Kantonsrat mitten in der Beratung der Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes stecken. Vielleicht haben Sie auch vorgestern den entsprechenden Beitrag der Schaffhauser Nachrichten gelesen. Ziel der Revision ist es die Kompetenzen und die Eigenverantwortung der Gemeinden im Bereich der lokalen Schutzzonen und Schutzobjekte zu stärken. Ebenso soll eine klare Regelung für die Förderbeitrage geschaffen. Ihr Vizepräsident Markus Müller ist in der kantonsrätlichen Spezialkommission dabei und vertritt dort auch sehr engagiert die Anliegen der Hauseigentümer. Ich meine wir sind dort jetzt auf einem guten Weg - was allerdings vermutlich nicht verhindern kann, dass es noch zu einer Volksabstimmung kommen wird. Da zähle ich dann natürlich auch wieder auf die Unterstützung des HEV Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes 2013 wurden die Kantone verpflichtet ihre Gesetzgebung im Bereich Siedlungsentwicklung entsprechend anzupassen. Für uns bedeutet dies, dass bis Mai 2019 Baugesetz und Richtplan revidiert und in Kraft gesetzt sein müssen, ansonsten droht ein absolutes Einzonungsmoratorium, was es unbedingt zu verhindern gilt. Die erste Vorlage zur Baugesetzrevision wurde ja letztes in rund 16 Kommissionssitzungen und mehreren Kantonsratssitzungen beraten um dann zu guter Letzt - sagen wir wegen strategischen Fehlüberlegungen zweier Kantonsräte - doch noch abgelehnt zu werden. Nun ich sehe dies als Chance an, dass wir im zweiten Anlauf eine Vorlage bringen können, die die in der ersten Runde erreichten Kompromisse aufnimmt und für die strittigen Punkte - es geht in erster Linie um die Frage der Mehrwertabschöpfung bei Zonenänderungen - tragfähige Lösungen finden, so dass im Idealfall keine Volksabstimmung nötig ist. Ganz aktuell konnten Sie den Medien entnehmen, haben wir den Richtplan in die Vernehmlassung gegeben. Im aktualisierten Kapitel Siedlung wird insbesondere das Siedlungsgebiet und die Bauzonendimensionierung Referat Martin Kessler, Regierungsrat Seite 3
4 festgelegt. Das Siedlungsgebiet soll so entwickelt werden, dass in Zukunft genügend, aber nicht zu viele Flächen für die Überbauung zur Verfügung stehen. Wir sind natürlich jetzt sehr gespannt auf die Vernehmlassungsantworten, insbesondere auf die Stellungnahme des HEV. Übrigens wird in Bern schon sehr intensiv an der zweiten Phase der Revision des RPG gearbeitet. Diesmal geht es in erster Linie um das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Selbstverständlich wird auch dies wieder entsprechende Gesetzesrevisionen nach sich ziehen und so wird uns die Arbeit nicht so schnell ausgehen. Nachdem im Rahmen der Entlastungsprogramme der vergangenen Jahre die Förderprogramme für Gebäudesanierungen Federn lassen mussten, ist es doch erfreulich, dass auf 2017 wieder mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Nebst den Gebäudehüllensanierungen, welche aus Bundesmitteln unterstützt werden, können wir neu Bauherrschaften welche Gesamtsanierungen nach Minergie oder GEAK vornehmen Beiträge sprechen. Momentan stellen wir aber leider fest, dass eher zögerlich Gesuche eingehen, so dass befürchtet werden muss, dass am Ende gar nicht alle zur Verfügung stehenden Gelder abgeholt werden. Wir werden deshalb auch das ebenfalls aus Spargründen ausgesetzte Informationsangebot "Sprechstunde Energie" wieder aufleben lassen. Ziel ist es aber nicht, einfach möglichst viel Fördergelder auszugeben, sondern mit der Sanierung von energetisch schlechten Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emmissionen zu leisten. Und dies ganz im Sinne der Energiestrategie Apropos Energiestrategie 2050: Stimmen Sie am 21. Mai für das neue Energiegesetz. Wir stärken damit unsere Unabhängigkeit und geben der Schweiz die Chance als Technologie- und Innovationsstandort neue Impulse zu setzen. Referat Martin Kessler, Regierungsrat Seite 4
5 Den heutigen Kernenergieanteil am Strommix müssen wir so oder so ersetzen und mit den 120 Millionen Franken welche der alleine der Kanton Schaffhausen jährlich für Energieimporte ausgibt, könnten wir wahrlich gescheiteres machen, als einfach in Form von Wärme und Rauch durch den Kamin und Auspuffe ziehen zu lassen. Dafür ist das über Millionen von Jahren entstandene Erdöl sowieso viel zu schade. Die Energiestrategie 2050 ist noch nicht die Lösung aller Probleme, aber sie zeigt einen Weg auf und schafft Planungssicherheit. Und nichts machen oder so tun als wäre alles in bester Ordnung ist einfach keine Alternative. In diesem Sinne, wünsche ich Ihrem Verband weiterhin viel Energie bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben und freue mich Ihnen die besten Grüsse der Schaffhauser Regierung überbringen zu dürfen. Schaffhausen, Referat Martin Kessler, Regierungsrat Seite 5
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