Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung"

Transkript

1 Unterlage 12.4 Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St. Wolfgang) Ausbau nördlich Sankt Wolfgang ED 18 Bau-km bis Bau-km ED 18_100_2,706 bis ED 18_100_3,283 (neu) Aufgestellt: München, Staatliches Bauamt Weywaddel Ltd. Baudirektor

2 Auftraggeber: Staatliches Bauamt Freising Servicestelle München Winzererstr München Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Schmid Prüllstr. 56, Donaustauf Tel.: / ; Fax: / hart.schmid@t-online.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Schmid Donaustauf, Hartmut Schmid, Landschaftsarchitekt

3 Inhalt 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlagen Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Wirkungen des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Säugetiere Reptilien Amphibien Fische Libellen Käfer Tagfalter Nachtfalter Schnecken und Muscheln Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Gutachterliches Fazit...21 Literaturverzeichnis...22 Gesetze, Richtlinien und Verordnungen...23 Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums...25 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten... 6 Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten...11 Tab. 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Amphibienarten...13 Tab. 4: Seltene und gefährdete Vogelarten...17 Tab. 5: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums

4 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) behandelt den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße ED 18 nördlich von St. Wolfgang, Landkreis Erding. Die bestehende Trasse wird auf einer Länge von ca. 580 m sowohl in ihrer Lage wie auch ihrer Höhe geändert und die Fahrbahn auf 6,50 m verbreitert. Im Zuge der Änderungen wird weiterhin die Einmündung einer Gemeindestraße neu ausgebildet und der Lückenschluss des Radweges zwischen Lappach und St. Wolfgang an der ED 18 neu errichtet. In der vorliegenden sap werden: die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. 1.2 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: - Übersichtskartierung der Vogelarten im gesamten Bearbeitungsgebiet am Zufallsbeobachtungen zu Reptilien im Rahmen der Geländearbeiten im April Artenschutzkartierung (ASK, aktueller Stand vom ). Ausgewertet wurden alle Fundpunkte im Umkreis von 2,5 km um die geplante Baumaßnahme. - aktuelle Fachliteratur zur Verbreitung von Fledermäusen (MESCHEDE UND RUDOLF 2004), Mäusen (KRAFT 2008), Vögeln (BEZZEL ET AL. 2005), Amphibien und Reptilien (GÜNTHER 1996), Libellen (KUHN UND BURBACH 1998), Heuschrecken (SCHLUMPRECHT UND WAEBER 2003) und Tagfaltern (LFU UND AEB 2007) in Bayern. - Verbreitungskarten der FFH-Arten (BFN 2009). 1

5 - Befragung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Erding am Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 24. März 2011 Az.: IIZ /05 aktualisierten Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) ". 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Hierbei handelt es sich um Wirkfaktoren und Wirkprozesse, die durch den Baubetrieb entstehen. Es wirken folgende Faktoren und Prozesse: Flächeninanspruchnahme Es werden landwirtschaftliche Nutzflächen und Straßenbegleitflächen und in geringem Umfang Waldflächen überbaut. Barrierewirkungen /Zerschneidung Im Zuge der Baumaßnahme entstehen keine neuen Barrierewirkungen oder Zerschneidungen. Lärmimmissionen, Erschütterungen und optische Störungen Im Bereich der Baustelle entstehen temporäre Störungen in Form von erhöhten Lärmemissionen, Erschütterungen und optischen Störungen. 2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse 2

6 Hierbei handelt es sich um Wirkfaktoren und Wirkprozesse, die durch die Anlage der Straßen entstehen. Es wirken folgende Faktoren und Prozesse: Flächenbeanspruchung Durch die geplante Maßnahme kommt es zu einer Überbauung von bisher landwirtschaftlich und in geringem Umfang auch forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Funktion dieser Flächen als Lebensraum für anspruchsvollere Arten der freien Feldflur und der Wälder ist tendenziell als gering einzuschätzen, da alle Flächen in unmittelbarer Nähe der bestehenden ED 18 liegen. Barrierewirkungen /Zerschneidung Die Zerschneidungen bestehen durch die bereits vorhandene ED 18. Sie verändern sich durch die geringfügige Verlegung der Trasse nicht. 2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Hierbei handelt es sich um Wirkfaktoren und Wirkprozesse, die durch den Betrieb der Straßen entstehen. Es wirken folgende Faktoren und Prozesse: Lärmimmisionen, Optische Störungen und Kollisionsrisiko Die bestehenden Lärmimmissionen, optischen Störungen und das Kollisionsrisiko verändern sich nicht. 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierund Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: 3

7 - Die notwendige Rodung von Gehölzen und die Baufeldfreimachung werden außerhalb der Vegetationsperiode von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt. - Im Bereich des Waldes, dessen Rand durch die Verlegung der Trasse der ED 18 angeschnitten wird, wird das Baufeld auf das geringstmögliche Maß beschränkt. Der zu erhaltende Wald wird durch einen festen Bauzaun vor Schäden durch den Baubetrieb geschützt. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) sind nicht erforderlich. 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Es kommen keine prüfungsrelevanten Pflanzenarten im Wirkraum des Vorhabens vor (ZENTRALSTELLE FÜR DIE FLORISTISCHE KARTIERUNG BAYERNS, 2011) Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. 4

8 Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Gefahr von Kollisionen im Straßen- oder Schienenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung aus dem Urteil des BVerwG vom , Az. 9A 12/10 (Ortsumgehung Freiberg) beim Tötungsverbot behandelt Säugetiere Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL Vom Großen Mausohr (Myotis myotis) liegen aus St. Wolfgang und dem Umfeld mehrere Nachweise vor. Ein Quartier befindet sich im Pfarrhof von St. Wolfgang, ein anderes westlich des Untersuchungsgebietes in der Kirche von Lappach. Auch vom Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) liegen Einzelfunde aus St. Wolfgang vor. Mit Vorkommen weiterer Fledermausarten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen. So wurden aufgrund der Angaben in MESCHEDE UND RUDOLPH (2004) sieben weiter Fledermausarten als potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommend eingestuft. Von diesen wurden für die zwei in Bayern nicht in ihrem Bestand gefährdeten Arten Braunes Langohr und Zwergfledermaus die Einstufung getroffen, dass die Wirkungsempfindlichkeit projektspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können. Aus dem Wald südwestlich von St. Wolfgang in etwa 2 km Entfernung zum Planungsraum liegt ein Nachweis der Haselmaus aus dem Jahr 1985 vor. Der Nachweis liegt weit außerhalb des Untersuchungsgebietes. Vorkommen von Haselmäusen in den Wäldern des Untersuchungsgebietes sind möglich. Es wurden somit insgesamt 8 prüfungsrelevante Säugetiere als (potenziell) im Untersuchungsraum vorkommend eingestuft. Die anderen zu prüfenden Säugetierarten kommen im Großnaturraum nicht vor, der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des 5

9 bekannten Verbreitungsgebietes der Arten, die erforderlichen Lebensräume der Arten sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden oder die Wirkungsempfindlichkeit der Arten ist projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können. Bewertung der Datengrundlage Die Datengrundlage aus der ASK ist dürftig. Ergänzt durch die Angaben aus MESCHEDE UND RUDOLPH (2004) ergibt sich aber ein brauchbarer Überblick über die im Raum vorkommenden und im Rahmen der sap zu prüfenden Säugetierarten. Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL By RL D EHZ Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 U1 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 2 U1 Großes Mausohr Myotis myotis V 3 FV Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 3 U1 Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 3 FV Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 U1 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 U1 Haselmaus Muscardinus avellanarius - V XX RL By Rote Liste Bayern und RL D Rote Liste Deutschland: 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär EHZ Erhaltungszustand: FV U1 U2 XX günstig (favourable) ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) ungünstig schlecht (unfavourable bad) unbekannt Betroffenheit der Säugetierarten Viele Fledermäuse haben ähnliche Ansprüche an Quartiere und Jagdhabitate und eine vergleichbare Empfindlichkeit gegenüber der geplanten Baumaßnahme, so dass man sie in ökologische Gruppen zusammenfassen kann. Die Einstufung ist aber aufgrund der komplexen Lebensweise von Fledermäusen nicht immer klar abgrenzbar. Die erfolgte Einteilung in baum- bzw. Gebäudebewohnende Fledermausart ist nur eingeschränkt 6

10 zulässig und erfolgte aufgrund des Typs der Wochenstuben bzw. beim Abendsegler der Männchenkolonien. Zu betonen ist, dass einzelne Exemplare der Gebäudefledermäuse ebenfalls in Bäumen angetroffen werden können, umgekehrt siedeln Baumbewohner öfters auch in Gebäuden. Baumfledermäuse (Chiroptera): Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Graues Langohr 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: 2 und 3 Bayern: 3 Ökologische Gilde von Arten nach Anhang IV a) FFH-RL Art im UG: z..t. nachgewiesen im Umfeld (Abendsegler) z. T. potenziell möglich (restliche Arten) Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Fransenfledermaus günstig Großer Abendsegler, Bechsteinfledermaus und Graues Langohr ungünstig unzureichend Baumfledermäuse nutzen als Quartiere Baumhöhlen und Nistkästen. Bevorzuge Jagdreviere stellen Gewässer, Wälder, und strukturreiche Landschaften dar. Entfernungen von mehreren Kilometern zwischen Quartier und Jagdrevier werden von vielen Arten regelmäßig überwunden. Lokale Population: Über die lokale Populationen der aufgeführten Fledermausarten ist nichts Näheres bekannt. Aus dem näheren Umfeld sind lediglich Nachweise von einzelnen Abendseglern bekannt. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine Schädigung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten, da die Maßnahme nur einen kleinen Bereich des potenziellen Jagdreviers betrifft. In den Bäumen am Waldrand, die im Zuge der Baumaßnahmen gerodet werden, wurden keine Höhlen festgestellt. Darüber hinaus wird die Rodung der Bäume im Winterhalbjahr zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeführt, so dass keine Wochenstuben von Fledermäusen von der Baumaßnahme betroffen sein können. Durch den Betrieb der Straße ist keine Auswirkung auf die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. auf den Erhaltungszustand der lokalen Population von Baumfledermäusen zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Durch mögliche Störungen von Fledermäusen im Jagdrevier durch die Baumaßnahme oder den Betrieb der Straße sind keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der baumbewohnenden Fledermausarten zu erwarten, da im Eingriffsraum keine Strukturen mit einer zentralen Bedeutung als Jagdrevier für Fledermäuse vorhanden sind. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 7

11 Baumfledermäuse (Chiroptera): Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus und Graues Langohr Ökologische Gilde von Arten nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG In den Gehölzen am Waldrand sind keine Höhlen vorhanden, sodass baubedingte Tötungen durch die notwendigen Rodungen nicht zu erwarten sind. Eine Erhöhung des betriebsbedingten Kollisionsrisikos für Fledermäuse auf der neuen Trasse ist nicht zu erwarten, da sich die Lage der Straße nur unwesentlich ändert. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Gebäudefledermäuse (Chiroptera): Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: 2 und 3 Bayern: 2 und V Ökologische Gilde von Arten nach Anhang IV a) FFH-RL Art im UG: z..t. nachgewiesen im Umfeld (Großes Mausohr) z..t. potenziell möglich (restliche Arten) Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: Großes Mausohr günstig Große und Kleine Bartfledermaus ungünstig unzureichend Gebäudefledermäuse nutzen als Quartiere Spalten an Gebäuden, Dachböden und Kellerräume. Bevorzugte Jagdreviere stellen Gewässer, Wälder, Siedlungen und strukturreiche Landschaften dar. Entfernungen von mehreren Kilometern zwischen Quartier und Jagdrevier werden von vielen Arten regelmäßig überwunden. Lokale Population: Über die lokale Populationen der aufgeführten Fledermausarten ist nichts Näheres bekannt. Aus dem näheren Umfeld sind lediglich mehrere Nachweise des Großen Mausohres bekannt. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine Schädigung durch die Baumaßnahme ist nicht zu erwarten, da die Maßnahme nur einen kleinen Bereich des potenziellen Jagdreviers betrifft. Gebäude mit möglichen Quartieren von Gebäudefledermäusen sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. Durch den Betrieb der Straßen ist keine Auswirkung auf die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. auf den Erhaltungszustand der lokalen Population von Gebäudefledermäusen zu erwarten, da die ED 18 bereits existiert. Die geringfügige Verlegung der ED 18 lässt keine signifikanten Auswirkungen auf Gebäudefledermäuse erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Durch mögliche Störungen von Fledermäusen im Jagdrevier durch die Baumaßnahme oder den Betrieb der Straße sind keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Gebäudebewohnenden Fledermausarten zu erwarten. 8

12 Gebäudefledermäuse (Chiroptera): Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus Ökologische Gilde von Arten nach Anhang IV a) FFH-RL Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG Durch die geplante Verlegung der ED 18 sind keine Tötungen von gebäudebewohnende Fledermäusen zu erwarten, da sich die Lage der vorhandenen Straßentrasse nur unwesentlich ändert. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: D Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich (Nachweis in zwei km Entfernung) Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region unbekannt Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Die Haselmaus ist in Bayern weit verbreitet. Besonders häufig ist sie in Unterfanken, wo sie fast flächendeckend auftritt. Weitere große Vorkommen liegen im Frankenwald, in der Frankenalb, im Bayerischen Wald, in den Wäldern westlich von Augsburg, im Lechtal und im Ebersberger Forst. Sie besiedelt alle möglichen Waldgesellschaften und altersklassen, Hecken mit Anschluss an Wälder, verbuschte Flächen, Waldränder, Lichtungen und Auwälder. Entscheidend für das Vorkommen ist eine dichte Strauchschicht in der diese Schlafmaus ihre freistehenden Wurfnester anlegt.. Lokale Population: Über die lokale Population ist nichts bekannt. Im Bereich der ASK ist in der Topografischen Karte M 1 : Blatt 7738 (Dorfen) lediglich ein Fund der Art aus dem Jahr 1985 in ca. 2 km südwestlicher Entfernung von der geplanten Baumaßnahhme enthalten. Sonst sind keine Vorkommen der Art bekannt. Da die Haselmaus ein sehr heimliches Leben führt, wird sie auch nur selten gefunden, so dass Vorkommen der Art im Umfeld von St. Wolfgang nicht auszuschließen sind. Nach FALTIN (1988) tritt die Haselmaus im Raum östlich von München im Ebersberger Forst gehäuft auf. Vorkommen der Haselmaus sind im Bereich der Wälder im Umfeld von St. Wolfgang möglich. Hier kommen als Lebensraum die laubholzreichen Waldbestände mit reichlich Unterwuchs und die Waldränder in Frage. Allerdings sind Vorkommen der Haselmaus in dem Wald, der randlich von der etwas verlegten Trasse der ED 18 beeinträchtigtwird, sehr unwahrscheinlich. Der Wald ist unter zwei Hektar groß und stark von anderen Wäldern und zusammenhängenden Heckengebieten isoliert. Die nächsten größeren Wälder liegen in 270 Meter westlicher bzw. mehr als 400 m nördlicher Entfernung. Laut Arteninformationen des Landesamtes für Umwelt benötigt eine dauerhaft stabile Population der Haselmaus einen (Wald-)Lebensraum von einer Größe von 20 Hektar. Vorkommen der Haselmaus in dem betroffenen Wald sind daher sehr unwahrscheinlich, allerdings auch nicht völlig auszuschließen, da zumindest der größere Teil des Waldes aus arten- und strukturreichem Laubwald besteht. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 9

13 Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine Schädigung von Haselmäusen ist nicht zu erwarten, da der von der Anlage des Radweges betroffene Waldrand bereits jetzt direkt am Straßenrand liegt und aufgrund der dadurch verursachten Störungen keinen günstigen Lebensraum für Haselmäuse darstellt. Allerdings ist bekannt, dass die Haselmaus gegenüber Straßen durchaus störungsunempfindlich sein kann. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine Störung von überwinternden Haselmäusen ist bei der geplanten Baudurchführung im Winterhalbjahr möglich. Es ist aber nicht zu erwarten, dass der Erhaltungszustand der Art durch die möglichen Störungen im Rahmen dieses räumlich begrenzten Eingriff verschlechtert wird, da der von der Baumaßnahme betroffene Waldrand aufgrund der Straßennähe bereits jetzt keinen günstigen Lebensraum für die Haselmaus darstellt und aufgrund der geringen Flächengröße und starken Isolation des Wäldchens nicht mit Vorkommen der Haselmaus zu rechnen ist. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG Es ist nicht mit der Tötung von Haselmäusen durch Kollisionen mit Fahrzeugen zu rechnen, da die Haselmaus ausschließlich in Gehölzen lebt. Sie meidet den Bodenkontakt und kommt somit nicht auf die Fahrbahn der verlegten Straße. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Reptilien Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Reptilienarten des Anhang IV FFH-RL In der ASK sind im Umkreis von 2,5 km um die geplante Baumaßnahme keine Nachweise von Reptilienarten aufgeführt. Neben der ASK wurden die Verbreitungskarten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2007) zu Reptilien herangezogen. Dieses Werk gibt aufgrund des neuen Erscheinungsdatums weitgehend den aktuellen Wissenstand zu den betreffenden Gruppen wieder. Darüber hinaus wurden aktuelle Veröffentlichungen zur Verbreitung von Reptilien ausgewertet (z.b. VÖLKL & KÄSEWIETER 2003). 10

14 Nach den vorliegenden Daten und aufgrund der Habitatausstattung sind im Wirkraum außer der Zauneidechse keine weiteren prüfungsrelevanten Reptilienarten zu erwarten. Die Zauneidechse wurde im Rahmen der Geländearbeiten im April 2009 an einer südexponierten Böschung am Südrand des Untersuchungsgebietes zwischen St. Wolfgang und dem Weiler Reisern festgestellt. In diesem Raum findet die Art an den brachgefallenen süd- bis ostexponierten Böschungen günstige Lebensbedingungen. Außerhalb dieses Lebensraums ist aufgrund der überwiegend wenig günstigen Lebensräume bei der Zauneidechse nicht mit dem Vorkommen großer und stabiler Populationen zu rechnen. Der Eingriffsraum hat höchstens eine geringe Bedeutung als Ausbreitungs- und Wanderachse für Zauneidechsen. Bewertung der Datengrundlage Es liegen keine speziellen Untersuchungen zu der Artengruppe Reptilien aus dem Raum vor. Somit ist die Datenlage als sehr dürftig einzustufen. Aufgrund der gut bekannten Verbreitung der Reptilienarten kann aber dennoch von einer realistischen Einstufung der Reptilienarten ausgegangen werden. Es wurde mit der Zauneidechse lediglich eine prüfungsrelevante Art als im Untersuchungsraum vorkommend eingestuft. Die anderen zu prüfenden Reptilienarten kommen im Großnaturraum nicht vor, der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Arten oder die erforderlichen Lebensräume der Arten sind im Wirkraum des Vorhabens nicht vorhanden. Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL By RL D EHZ Zauneidechse Lacerta agilis V 3 U1 Erläuterungen zu den Roten Listen und zum Erhaltungszustand siehe Tab. 1 auf S. 9 Betroffenheit der Reptilienarten Zauneidechse (Lacerta agilis) 1 Grundinformationen Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig ungünstig unzureichend Die Art ist in Bayern weit verbreitet. Die Zauneidechse kann in größeren Populationen am ehesten in extensiv genutzten Lebensräumen wie großflächigen Magerrasen-Lebensräumen bestehen. Aber auch Bahndämme, Straßenböschungen, extensiv genutzte Gärten und Brachflächen eignen sich als Lebensraum der Art, soweit sie 11

15 Zauneidechse (Lacerta agilis) ausreichend Deckung und auch offene Bodenstellen zum Sonnen und zur Eiablage aufweisen. Lokale Population: Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Über die lokale Populationen der Zauneidechse ist nichts Näheres bekannt. Ein Tier konnte an einer südexponierten Böschung zwischen St. Wolfgang und dem Weiler Reisern beobachtet werden. Hier liegt neben einer Pferdeweide an einer süd- bis ostexponierten Böschung ein strukturreicher, gut für die Zauneidechse geeigneter Lebensraum. Der restliche Untersuchungsraum eignet sich weniger gut für die Zauneidechse. Zwar kann die Art besonders an Waldrändern, Hecken und Straßenböschungen auftreten. Die Habitate im Untersuchungsgebiet sind allerdings zu klein um eine dauerhaft stabile Population zu beherbergen und eignen sich nur als Teillebensraum und Ausbreitungsachsen. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Der wichtigste Lebensraum der Zauneidechse liegt am westlichen Rand des Untersuchungsgebietes. Er ist nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen. Zwischen diesem Lebensraum der Zauneidechse und den Straßenböschungen südlich der ED 18 liegt intensiv genutztes Grünland, das nicht regelmäßig von Zauneidechsen durchwandert wird. Die Straßenbegleitflächen im Untersuchungsgebiet sind sehr schmal und bieten keinen günstigen Lebensraum für die Zauneidechse. Eine regelmäßige Nutzung dieser Straßenbegleitflächen und damit auch eine Schädigung von Zauneidechsen können daher ausgeschlossen werden. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine mögliche Störung von Zauneidechsen hat keine Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Arten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG Zauneidechsen sind, wie schon unter 2.1 dargelegt, im Untersuchungsgebiet nicht im direkt betroffenen Bereich der Baumaßnahme zu erwarten. Daher können Tötungen im Zuge der Baumaßnahme ausgeschlossen werden. Nördlich des Zauneidechsenlebensraumes verläuft die neue Trasse der ED 18 im Einschnitt und in einer Schattlage. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der neu hergestellte Böschungsbereich zu einer höheren Habitatqualität und zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos führt. Der Verbotstatbestand der Tötung ist nicht erfüllt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein 12

16 Amphibien Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Amphibienarten des Anhang IV FFH-RL In der ASK sind Daten aus dem Jahr 1997 zu Amphibien von einem Teil der in der Topographischen Karte eingezeichneten Gewässer vorhanden. Im Umkreis von 2,5 km um das geplante Vorhaben sind Vorkommen mehrerer Amphibienarten nachgewiesen (ASK 2009). Hierbei handelt es sich überwiegend um nicht prüfungsrelevante Arten wie Grasfrosch, Erdkröte, Teichmolch, Bergmolch und Feuersalamander. Von der prüfungsrelevanten Art Gelbbauchunke (Bombina variegata) liegt ein Nachweis dem Jahr 1997 aus dem Weiler Hodersberg, etwa 500 m nördlich außerhalb des Untersuchungsgebietes vor. Im Untersuchungsgebiet konnten aber keine für die Gelbbauchunke geeigneten Lebensräume gefunden werden, so dass die Art als nicht prüfungsrelevant eingestuft wurde. Auch die Arten Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch und Wechselkröte, die im Raum (potenziell) vorkommen, wurden als nicht prüfungsrelevant eingestuft, da die erforderlichen Lebensräume (Laichgewässer, Landlebensräume) im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommen bzw. mögliche Wanderbeziehungen durch die bestehen stark befahrenen Straßen sicherlich schon unterbrochen wurden. Einzige prüfungsrelevante Amphibienart ist damit der Springfrosch. Bewertung der Datengrundlage Aufgrund der vorhandenen Kartierung aus dem Jahr 1997, die einen Teil der größeren Gewässer im näheren und weiteren Umfeld abdeckt, ist die Datenlage als mittelmäßig einzustufen. Tab. 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Amphibienarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL By RL D EHZ Springfrosch Rana dalmatina 3 3 FV Erläuterungen zu den Roten Listen und zum Erhaltungszustand siehe Tab. 1 auf S. 9 13

17 Betroffenheit der Amphibienarten Springfrosch (Rana dalmatina) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeograph. Region: günstig ungünstig unzureichend Die Art ist in Bayern lückenhaft verbreitet. Ein Verbreitungsschwerpunkt der Art liegt in Südbayern. Hier ist der Spingfrosch auch nicht flächedeckend verbreitet, aber er weist große inselartige Vorkommen auf. Diese liegen im Bereich der Isar-Inn- Schotterplatten südlich und westlich von München, entlang des Inn zwischen Rosenheim und Wasserburg und nordöstlich des Chiemsees. Als Lebensraum bevorzugt der Springfrosch Wälder und Gehölzbestände. Hierbei bevorzugt er lichte gewässerreiche Laubmischwälder, Waldränder und Waldwiesen. Lokale Population: Über die lokale Populationen des Springfrosches ist nicht Näheres bekannt. Der nächste Nachweis auf der TK Dorfen liegt nach Angabe der ASK in 6,5 km westnordwestlicher Richtung bei Wimpasing (Gemeinde Lengdorf). Vorkommen des Springfrosches im Umfeld von St. Wolfgang sind aber nicht auszuschließen. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Von der Baumaßnahme sind fast keine (potenziellen) Lebensräume des Springfrosches betroffen. Die an die bestehende ED 18 unmittelbar angrenzenden Flächen, die von der geringfügigen Verlegung der Trasse betroffen sind nicht als Lebensraum für den Springfrosch geeignet. Lediglich die laubholz- und unterwuchsreichen Teile des Waldes südlich von Hungersberg sind als Lebensraum des Springfrosches geeignet. Allerdings fehlen hier geeignete Laichgewässer, so dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass hier ein stabiler Bestand des Springfrosches existiert. Es ist nur der straßennahe Waldrand von der Baumaßnahme betroffen. Eine Schädigung des Springfrosches ist hierdurch nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Eine mögliche Störung des Springfrosches durch die Baumaßnahme oder die neue Trasse ist nicht zu erwarten bzw. hat keine Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 S. 5 BNatSchG Im Bereich der geplanten Trasse liegen keine bekannten Lebensräume des Springfrosches und es sind keine Laichplätze vorhanden. Der Verbotstatbestand der Tötung ist nicht erfüllt, da im Bereich der geplanten Baumaßnahme keine Wanderungen des Springfrosches zu erwarten sind. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein 14

18 Fische Im Wirkraum des Vorhabens sind keine Vorkommen von Fischarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bekannt oder aufgrund der Lebensraumausstattung des weiteren Umfeldes zu erwarten Libellen Im Wirkraum des Vorhabens sind keine Vorkommen von Libellenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bekannt oder aufgrund der Lebensraumausstattung des Umfeldes zu erwarten Käfer Im Wirkraum des Vorhabens sind keine Vorkommen von Käferarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bekannt oder aufgrund der Lebensraumausstattung des Umfeldes zu erwarten Tagfalter In der ASK sind keine Vorkommen von Tagfalterarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie bekannt. Aufgrund der Lebensraumausstattung des Wirkraumes ist nicht mit Vorkommen prüfungsrelevanter Tagfalterarten zu rechnen Nachtfalter Im Wirkraum des Vorhabens sind keine Vorkommen von Nachtfalterarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bekannt oder aufgrund der Lebensraumausstattung des weiteren Umfeldes zu erwarten Schnecken und Muscheln Im Wirkraum des Vorhabens sind keine Vorkommen von Schnecken- und Muschelarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bekannt oder aufgrund der Lebensraumausstattung des weiteren Umfeldes zu erwarten. 15

19 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung aus dem Urteil des BVerwG vom , Az. 9A 12/10 (Ortsumgehung Freiberg) im Tötungsverbot behandelt. Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten Es wurden 59 Vogelarten als (potenzielle) Brutvögel im Wirkraum des Vorhabens eingestuft. Hierbei handelt es sich um 54 weit verbreitete, ungefährdete und bayernweit häufige Arten und fünf Arten, die auf der Roten Listen Bayerns und/oder Deutschlands aufgeführt sind. 16

20 Bewertung der Datengrundlage Daten zur Avifauna stammen aus eigenen Erhebungen (eine Begehung des gesamten Untersuchungsgebietes) und dem Bayerischen Brutvogelatlas (BEZZEL ET AL. 2005). Obwohl in der ASK im Umkreis von 2,5 km um die geplante Baumaßnahme keine Daten zu Vögeln enthalten waren ist die Datengrundlage somit relativ gut. Bei den häufigen und ungefährdeten Vogelarten handelte es sich um die Arten Amsel, Bachstelze, Birkenzeisig, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Elster, Erlenzeisig, Jagdfasan, Fichtenkreuzschnabel, Fitis, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Gimpel, Girlitz, Grauschnäpper, Grünfink, Haubenmeise, Hausrotschwanz, Heckenbraunelle, Kernbeißer, Kleiber, Kohlmeise, Mäusebussard, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Neuntöter, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Sperber, Star, Stieglitz, Stockente, Straßentaube, Sumpfmeise, Sumpfrohrsänger, Tannenhäher, Tannenmeise, Trauerschnäpper, Turmfalke, Wacholderdrossel, Waldbaumläufer, Waldkauz, Waldlaubsänger, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig und Zilpzalp Bei all diesen Vogelarten ist die Wirkungsempfindlichkeit projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden. Im weiteren Umfeld wurden noch Rauchschwalbe und Haussperling nachgewiesen. Beide Arten brüten in und an Gebäuden und sind nicht von der Maßnahme betroffen. Auch bei diesen beiden Arten ist die Wirkungsempfindlichkeit projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden. Tab. 4: Seltene und gefährdete Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL B RL D sg Feldlerche Alauda arvensis 3 V - Goldammer Emberiza citrinella V - - Klappergrasmücke Sylvia currucca V - Kuckuck Cuculus canorus V V - Waldohreule Asio otus V - X RL By Rote Liste Bayern und RL D Rote Liste Deutschland: 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste 17

21 D Daten defizitär EHZ Erhaltungszustand: FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) U2 ungünstig schlecht (unfavourable bad) XX unbekannt Betroffenheit der Vogelarten Feldlerche (Alauda arvensis) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Feldlerche: Rote-Liste Deutschland: V Bayern:3 Art im UG nachgewiesen möglich Status: möglicher Brutvogel Die Feldlerche ist bayernweit verbreitet und fehlt lediglich in den Hochlagen der Mittelgebirge und in den Alpen. Sie besiedelt die freie Feldflur. Hierbei bevorzugt sie großflächige landwirtschaftlich genutzte Bereiche. Lokale Population: Feldlerchen wurden westlich von St. Wolfgang beim Weiler Reisern nachgewiesen. Die Lebensräume der Feldlerche liegen eher in größerer Entfernung von Straßen. Die Feldlerche reagiert empfindlich auf optische Störungen. Bei der Art wird eine besonders hohe Empfindlichkeit gegenüber optischen Störungen, die sie bei ihren ausgedehnten Singflügen wahrnimmt, angenommen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Die neue Trasse der ED 18 verläuft weitgehend auf der alten Trasse. Die neue Trasse greift nur geringfügig in angrenzende landwirtschaftliche Flächen ein, die wegen ihrer straßennahen Lage keine hohe Bedeutung für die Feldlerche haben. Die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im Umfeld bleibt im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit der Arten im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Durch bau- und betriebsbedingten Lärm und visuelle Effekte kommt es während der Bauzeit zu Störungen der Arten im Umfeld der geplanten Trasse der ED 18. Diese haben aber wegen der bereits vorhandenen Störungen durch die bestehende Straße keine Auswirkungen auf die Feldlerche. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich CEF-Maßnahmen erforderlich 18

22 Feldlerche (Alauda arvensis) Europäische Vogelart nach VRL Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Baubedingte Tötungen von Individuen der Feldlerche (v. a. Nestlingen) oder die Zerstörung von Gelegen / Eiern, die schon aufgrund des nur sehr engen straßennahen Eingriffsraumes sehr unwahrscheinlich sind, werden durch die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit vermieden. Die Feldlerche nimmt ihre Umgebung vorwiegend optisch wahr, reagiert empfindlich auf optische Störungen wie Autoverkehr und hält Abstand von befahrenen Straßen. Daher ist nicht mit betriebsbedingten Tötungen zu rechnen. Im westlichen Teil und östlichen Teil des Planungsgebietes befinden sich nördlich der ED 18 Wälder. Hier sind keine bodennahen Überflüge der Feldlerche zu erwarten. Die ED 18 verläuft zudem vor und nach der Baumaßnahme überwiegend im Einschnitt. Überfliegende Feldlerchen sind daher wenig durch Kollisionen gefährdet. Das Kollisionsrisiko für Feldlerchen ist daher gering und ändert sich durch die geplante Umbaumaßnahme nicht Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Baufeldfreimachung im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Bewohner der strukturreicher Offenlandschaften mit Hecken und Feldgehölzen (Goldammer, Klappergrasmücke, Kuckuck und Waldohreule) 1 Grundinformationen Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Goldammer: RL Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen möglich Klappergrasmücke: RL D: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen möglich Kuckuck: RL D: V Bayern: V Art im UG nachgewiesen möglich Waldohreule: RL Deutschland: - Bayern: V Art im UG nachgewiesen möglich Status: Brutvogel Status: mögl. Brutvogel Status: mögl. Brutvogel Status: mögl. Brutvogel Goldammer und Klappergrasmücke sind typische Arten der freien Feldflur mit einzelnen Gehölzen, Hecken und Waldrändern. Die Klappergrasmücke gilt in den Naturräumen Tertiäres Hügelland und Schotterplatten als gefährdet. Der Kuckuck kann sowohl in geschlossenen Wäldern als auch in strukturreichen Offenlandschaften mit Gehölzgruppen und Einzelbäumen leben. Als Brutschmarotzer legt er seine Eier in die Nester von etwa 25 verschiedenen Kleinvogelarten wie Rotkehlchen und Zaunkönig. Die Waldohreule gilt in Bayern als spärlicher Brutvogel und besiedelt als reiner Mäusejäger vorzugsweise Feldgehölze und Waldränder nahe der offenen Feldflur. Sie ist stark von Wühlmäusen als Nahrung abhängig und leidet daher vor allem unter der intensiven landwirtschafltichen Nutzung. Lokale Population: Nachgewiesen wurde im Untersuchungsgebiet lediglich die Goldammer in einer Brachfläche nördlich von St. Wolfgang. Auch im weiteren Umfeld ist die Art vorhanden. Die anderen Arten sind im Raum zu erwarten. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: 19

23 Bewohner der strukturreicher Offenlandschaften mit Hecken und Feldgehölzen (Goldammer, Klappergrasmücke, Kuckuck und Waldohreule) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Goldammer: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) Klappergrasmücke: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) Kuckuck: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) Waldohreule: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Die neue Trasse der ED 18 liegt weitgehend auf der alten Trasse. Es sind nur Eingriffe in einem schmalen Bereich entlang der bestehenden ED 18 geplant. Die Rodung der Gehölze und die Baufeldfreimachung erfolgt außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar. Schädigungen der betroffenen Vogelarten führen nicht zu einer signifikanten Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Vogelarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Baufeldfreimachung im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar CEF-Maßnahmen erforderlich Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Störungen der betroffenen Arten sind nicht zu erwarten, da die bestehende ED 18 bereits direkt am Rand des Wäldchens verläuft und der Eingriff in den Waldrand flächig nur von untergeordneter Bedeutung ist. Die nahe der Baustelle vorhandenen Vogelarten sind durch die bereits vorhandene ED 18 an Störungen durch Lärm und Immissionen gewöhnt, sodass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Baufeldfreimachung im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar CEF-Maßnahmen erforderlich: Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Baubedingte Tötungen von Individuen der Arten (v. a. Nestlingen) oder die Zerstörung von Gelegen / Eiern werden durch die Rodung der Gehölze und die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit der Arten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar vermieden. Das Kollisionsrisiko für die betroffenen Vogelarten nimmt durch die geplante Baumaßnahme nicht signifikant zu, da die Straße bereits besteht und nur geringfügig verlegt wird. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Baufeldfreimachung im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein 20

24 5 Gutachterliches Fazit Bei der Baumaßnahme erfolgen Eingriffe in den Naturhaushalt. Ein Großteil der betroffenen Bereiche sind naturschutzfachlich relativ geringwertige Straßenbegleitflächen (v.a. Gehölze und Grasfluren) und landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen. Der naturschutzfachlich bedeutendste Eingriff durch die Baumaßnahme ist der Verlust eines Waldrandes. Es sind bei den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sieben Fledermausarten, Haselmaus, Springfrosch und Zauneidechse potenziell durch die Baumaßnahme betroffen. Die Prüfung ergibt jedoch keine Erfüllung von Verbotstatbeständen. Es wurden 55 Vogelarten, davon 50 nicht prüfungsrelevante Allerweltsarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Fünf Arten wurden dabei einer engeren Prüfung unterzogen. Die Prüfung ergibt keine Erfüllung von Verbotstatbeständen. Wesentlich zur Minimierung trägt bei den Vogelarten bei, dass das Baufeld außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar geräumt wird. Durch die Baummaßnahme erfolgt keine Verschlechterung der Erhaltungszustände von Arten des Anhanges IV der FFH - Richtlinie oder europäischen Vogelarten. 21

25 Literaturverzeichnis BALZER, S., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2004): Ergänzung der Anhänge zur FFH-Richtlinie auf Grund der EU-Osterweiterung; Natur und Landschaft 79/4 S BAUER, H. G. & P. BERTHOLD (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas: Bestand und Gefährdung; Aula-Verlag, Wiesbaden BAUER, H.-G., P. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF, P. SÜDBECK & K. WITT (2003): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 3. überarbeitete Fassung Berichte zum Vogelschutz, Heft Nr. 39: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) UND ARBEITSGEMEINSCHAFT BAYERISCHER ENTOMOLOGEN E.V. (ABE) (HRSG., 2007): Arbeitsatlas Tagfalter in Bayern BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ; (HRSG., 2003): Rote Liste gefährdeter Tierarten in Bayern, Schrr. BayLfU 166 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2007): Gebietsdaten Natura 2000, BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Band 1 Nichtsingvögel Wiesbaden, Aula Verlag, 792 S. BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Band 2 Passeres. - Wiesbaden, Aula Verlag, 766 S. BEZZEL, E.; GEIERSBERGER, I.; LOSSOW, G. V. & PFEIFFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern, Verbreitung 1996 bis 1999, Verlag Eugen Ulmer, 555 S. BLANKE, I. (1999): Erfassung und Lebensweise der Zauneidechse (Lacerta agilis) an Bahnanlagen, Zeitschrift für Feldherpetologie 6: BLANKE, I (2004): Die Zauneidechse - Zeitschrift für Feldherpetologie, Beiheft 7, 160 S, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie; Erhaltungszustände der Arten nach Anhang II, IV und V in der kontinentalen Region BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Verbreitungskarten der FFH-Arten nach Anhang II, IV und V, DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNEMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J. UND SCHRÖDER, E. (BEARB. 2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, 449 S. EBERT, G. (HRSG.; 1994): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Band 4, Nachtfalter II (Bombycidae, Endromidae, Lasiocampidae, Lemoniidae, Saturniidae, Sphingidae, Drepanidae, Notodontidae, Dilobidae, Lymantriidae, Ctenuchidae, Nolidae), Ulmer Verlag FALTIN, I. (1988): Untersuchungen zur Verbreitung der Schlafmäuse (Gliridae) in Bayern, Schrr. Bayer. LfU, 81, 7-15 GARNIEL, A. & U. MIRWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr; Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 115 S. GLANDT, D. UND W. BISCHOFF (HRSG. 1988): Biologie und Schutz der Zauneidechse (Lacerta agilis), Mertensiella, Bonn, 1, S GÜNTHER, R. (HRSG.,1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands, Gustav Fischer Verlag, Jena HECKES, U. & H.-J. GRUBER (2003): Verbreitung und Bestandssituation der Wechselkröte (Bufo viridis LAURENTI, 1768) in Bayern, Mertensiella 14, S

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Unterlage 12.4 Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Planfeststellung Bundesstraße B 15 Rosenheim - Landshut Kreuzungsumbau B 15 / ED 18 bei St. Wolfgang mit Verlegung der ED 18 B 15

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Stadt Treuchtlingen

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Stadt Treuchtlingen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan TR 36a "Wohnheim für Menschen mit Behinderung Am Brühl Stadt Treuchtlingen Roth 14.07.2018 Inhalt - Seite 3 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Gemeinde Westerngrund. Bebauungsplan Leimenkaut

Gemeinde Westerngrund. Bebauungsplan Leimenkaut Gemeinde Westerngrund Bebauungsplan Leimenkaut Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Bearbeitet: TRÖLENBERG + VOGT LANDSCHAFTS ARCHITEKTEN Grünewaldstr. 3 63739 Aschaffenburg Telefon 0 60 21 /

Mehr

Wenn Sie mehr über ADEBAR wissen möchten, dann finden Sie umfangreiche Infos unter:

Wenn Sie mehr über ADEBAR wissen möchten, dann finden Sie umfangreiche Infos unter: Grundlagen Ziel des ADEBAR-Projektes ist es, einen Brutvogelatlas für ganz Deutschland zu erstellen. Um dies zu erreichen wird die Brutvogelkartierung (Eintrag in einen Meldebogen) erstmals nach einer

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Gemeinde Wiesen. Bebauungsplan An der Häg. Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung

Gemeinde Wiesen. Bebauungsplan An der Häg. Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Wiesen Bebauungsplan An der Häg Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bearbeitung: T R Ö L E N B E R G + V O G T LANDSCHAFTS ARCHITEKTEN Partnerschaftsgesellschaft mbb Grünewaldstr. 3, 63739

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013

Brutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013 Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de

Mehr

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung

Anhang 1: Ergebnis der Relevanzprüfung Radwanderweg Taxon (kurz) Auswahl zum Filtern streng geschützte Art ARTeFAKT sonstige Quellen eigene Kartierung Potenzielle Lebensräume im Wirkraum Vorkommen der Art im Wirkraum Beeinträchtigung durch

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

GEMEINDE KLEINOSTHEIM LANDKREIS ASCHAFFENBURG

GEMEINDE KLEINOSTHEIM LANDKREIS ASCHAFFENBURG GEMEINDE KLEINOSTHEIM LANDKREIS ASCHAFFENBURG Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) für den Bebauungsplan Gewerbliche Bauflächen südlich der Mainparkstraße Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Mehr

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Oberer Graben 3a 85354 Freising Tel. 08161 / 49 650 46 i@fiselundkoenig.de www.fiselundkoenig.de Bebauungsplan Nr. 111 mit integrierter Grünordnung Wohnen am ehemaligen Sportplatz II Fachbeitrag zur speziellen

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum

Mehr

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze. Landschaftspflegerischer Begleitplan

Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze. Landschaftspflegerischer Begleitplan Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131) Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.3 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation II Tabellenverzeichnis:

Mehr

Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Aufgestellt: Stand: 13.06.2018 Inhalt Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Datengrundlagen 3 3. Methodisches Vorgehen

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Am Untern Beerbacher Weg" Stadt Abenberg

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Am Untern Beerbacher Weg Stadt Abenberg Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Am Untern Beerbacher Weg" Stadt Abenberg Inhalt - Seite 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) BPlan Erweiterung Henglein, Abenberg Inhaltsverzeichnis

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Ausweisung des Gewerbegebiets Nord, Markt Parkstein

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Ausweisung des Gewerbegebiets Nord, Markt Parkstein ANHANG D 2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Ausweisung des Gewerbegebiets Nord, Markt Parkstein 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Firma Witron plant im Bereich des neu auszuweisenden "Gewerbegebiet

Mehr

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB)

Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Gemeinde Altdorf (Lkr. BB) Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan Sonnengarten in Altdorf Relevanzprüfung Artenschutz Erstellungsdatum: 11.08.2017 Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.)

Mehr

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)

Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Neue Mitte Ebermannsdorf Auftraggeber: GEMEINDE EBERMANNSDORF Schulstraße 8 92263 Ebermannsdorf Auftragnehmer: Planungsbüro WaldLandGarten

Mehr

Zusätzliche Kfz-Stellplätze im Rahmen der Sportplatzerweiterung des SV Tennenlohe e.v.

Zusätzliche Kfz-Stellplätze im Rahmen der Sportplatzerweiterung des SV Tennenlohe e.v. Zusätzliche Kfz-Stellplätze im Rahmen der Sportplatzerweiterung des SV Tennenlohe e.v. Ergänzung zur SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (sap) ifanos planung Bärenschanzstr. 73 RG 90429 Nürnberg

Mehr

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Bebauungsplan L-2-61 Limbach

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Bebauungsplan L-2-61 Limbach Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Bebauungsplan L-2-61 Limbach Im Auftrag der Bearbeitung: Stadt Schwabach Dipl.-Biol. Oliver Wolfg. Fehse Amt für Stadtplanung

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Brutvogelkartierung. Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli

Brutvogelkartierung. Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli Brutvogelkartierung Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil 2016 Auftraggeber: Naturlehrgebiet Ettiswil, Stefanie Pfefferli Verfasser: Peter Jäggi, Quaistrasse 17, 4632 Trimbach Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Methode...

Mehr

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten

Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten Artenschutzfachliche Ergebnisse für den Bebauungsplan 1-35 ba Kulturforum, Berlin-Tiergarten 1. Methodisches Vorgehen zur Erfassung der Avifauna Als Methode für die Erfassung der Brutvögel kam die Revierkartierung

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 80 Am Roten Weg Stadt Beilngries, Gemeinde Paulushofen Landkreis Eichstätt. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 80 Am Roten Weg Stadt Beilngries, Gemeinde Paulushofen Landkreis Eichstätt. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 80 Am Roten Weg Stadt Beilngries, Gemeinde Paulushofen Landkreis Eichstätt im Auftrag von Februar 2019 Inhalt 1. Einleitung 2. Anlass und Aufgabenstellung 3. Datengrundlagen

Mehr

Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- -

Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- - Bebauungsplan Brügel Bruegel IV IV, Stadt Oberkirch-Zusenhofen artenschutzrechtliche Abschät- - Artenschutzrechtliche Abschätzung Grundlagen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Auftraggeber:

Mehr

Neubau der A39 Lüneburg - Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n. Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216)

Neubau der A39 Lüneburg - Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n. Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216) Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216) Haselmauserfassung 2009/10 Erstellt im Auftrag der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg Bearbeitung durch BioLaGu

Mehr

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 Anlage 8 ZWISCHENBERICHT ARTENSCHUTZ BAUVORHABEN: IKEA MÖBELHAUS

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) im Bereich. Gewerbegebiet Fohlenhof Nord

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) im Bereich. Gewerbegebiet Fohlenhof Nord im Bereich Gewerbegebiet Fohlenhof Nord Fassung mit Stand 08/2018 Abbildung 1: Plangebiet Bearbeitung: Markus Bachmann Bettina Gschlößl B.Eng. (FH) Heideloffstraße 28 91522 Ansbach Inhalt - Seite 1 Speziellen

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Faunistisches Screening zum Vorkommen von Brutvogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie für eine möglichen Bebauung im Bereich der Lagerhausstraße (Lorsch) im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft

Mehr

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein der Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und 7522 Auftraggeber: EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh Balingen Oktober 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 5 3. GEPLANTE NUTZUNG

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst.

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst. Dr. Wolfgang Fiedler Alexandra Sproll Schlossbergstr. 7 D-78315 Radolfzell - Güttingen Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ingolstadt Straße / Abschnittsnummer / Station: St2335_300_0,857 St2335_320_0,338 PROJIS-Nr.: St 2335 Höhenfreimachung St 2335 / EI 43 westlich

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 Auftraggeber: Gemeinde Schemmerhofen

Mehr

Stadt Heusenstamm Nachverdichtung Hubertusanlage 12. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Stadt Heusenstamm Nachverdichtung Hubertusanlage 12. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stadt Heusenstamm Nachverdichtung Hubertusanlage 12 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber: ROB Planergruppe GmbH Schulstraße 6 65824 Schwalbach / Ts Projektnummer: 20407 Datum: 31.03.2016 Bearbeiter:

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gemeinde Wilburgstetten OT Villersbronn. Bebauungsplan Schwarzenerde mit Teilaufhebung Bebauungsplan Ortsmitte Villersbronn

Gemeinde Wilburgstetten OT Villersbronn. Bebauungsplan Schwarzenerde mit Teilaufhebung Bebauungsplan Ortsmitte Villersbronn Gemeinde Wilburgstetten OT Villersbronn Bebauungsplan Schwarzenerde mit Teilaufhebung Bebauungsplan Ortsmitte Villersbronn Relevanzprüfung Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz zur Planfassung vom 13.12.2017

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. zur. Erweiterung Sondergebiet Reisemobilstellplatz, Stadt Treuchtlingen

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. zur. Erweiterung Sondergebiet Reisemobilstellplatz, Stadt Treuchtlingen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung Sondergebiet Reisemobilstellplatz, Stadt Treuchtlingen Stand 26.04.2018 Inhalt - Seite 3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung "Erweiterung Wohnmobilstellplatz",

Mehr

Gemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte

Gemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte Gemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Mannheim, den 3. April 2017 Aktenzeichen: 17049-1 Allgemeine Projektangaben Auftraggeber: Gemeinde Edingen-Neckarhausen

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

GLB Schubertgrund Lichtenstein

GLB Schubertgrund Lichtenstein GLB Schubertgrund Lichtenstein Naturschutzfachliche Würdigung des Gebietes vor einer geplanten Durchforstung Bearbeitung: Elmar Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz Datum: 25.07.2017

Mehr

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ortsrandsatzung Rudlfing Nr. 2. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ortsrandsatzung Rudlfing Nr. 2. Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ortsrandsatzung Rudlfing Nr. 2 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Marzling Freisinger Straße 11 85417

Mehr

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße

Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Rostock, 21.03.2016 Auftraggeber: raith hertelt fuß Frankendamm 5 18439 Stralsund Auftragnehmer: Dipl. Biologe Thomas Frase

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Naturschutzfachliche Verträglichkeitsabschätzung mit Angaben zu artenschutzrechtlichen Aspekten Im Auftrag des Planungsbüro Paul

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch

Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Artenschutzrechtliche Überprüfung zu Grundstück und Gebäude Hauptstraße 1 (Flst. 8960/5, 8960/3, 8961 und 8960/1) Stutensee-Blankenloch Bericht, Stand 23.05.2016 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie

Mehr

20. September Auftragnehmer:

20. September Auftragnehmer: Brutvogelkartierung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) zum Vorhaben "Ausweisung eines Sonder- und Gewerbegebiets zwischen dem Bahngelände und der Bundesautobahn A 93 nördlich des Autobahnzubringers

Mehr

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen November 2016 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und

Mehr

SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (SAP) ZUM ABRISSVORHABEN HOPFENGÄRTEN IN PETTSTADT, LKR. BAMBERG

SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (SAP) ZUM ABRISSVORHABEN HOPFENGÄRTEN IN PETTSTADT, LKR. BAMBERG SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (SAP) ZUM ABRISSVORHABEN HOPFENGÄRTEN IN PETTSTADT, LKR. BAMBERG im Auftrag von: Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt Bearbeitung: Dipl. Biol. Dr.

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan. Lebensmittelmarkt Alttanner Straße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan. Lebensmittelmarkt Alttanner Straße Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Alttanner Straße Gemarkung Wolfegg Relevanzprüfung zum Vorkommen von Arten Anlage 2 zur Begründung Fassung: 19.07.2017 Freier Landsc haftsarc hitekt Goethestraße

Mehr

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum

Mehr

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur geplanten Überbauung der Flurstücke 20/5/9/15 und 22/1/2 an der Oberen Bergstraße in Dobel

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur geplanten Überbauung der Flurstücke 20/5/9/15 und 22/1/2 an der Oberen Bergstraße in Dobel zur geplanten Überbauung der Flurstücke 20/5/9/15 und 22/1/2 an der Oberen Bergstraße in Dobel Auftraggeber: Weber Consulting Beratungs GmbH Tierökologische Bearbeitung. Dipl. Biol. P.-C. Quetz Pforzheim

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Gemeinde Gerolsbach. Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle. Stand:

Gemeinde Gerolsbach. Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle. Stand: Gemeinde Gerolsbach Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle Vorabschätzung zum speziellen Artenschutz Stand: 17.07.2018 Entwurfsverfasser: Wipfler PLAN Planungsgesellschaft mbh Hohenwarter Str. 124 85276 Pfaffenhofen/Ilm

Mehr

ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L STATUS, HÄUFIGKEIT, VERBREITUNG

ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L STATUS, HÄUFIGKEIT, VERBREITUNG ARTENLISTE DER VÖGEL IN M A I N T A L,, VERBREITUNG Die en sind systematisch nach N geordnet! (Einordnung nach SVENSSON et alii, Der neue Kosmos Vogelführer, Stuttgart, 1999) Status: Häufigkeit en: Jv:

Mehr

Gutachten im Auftrag von Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt

Gutachten im Auftrag von Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de

Mehr

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach

Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach Artenschutzrechtliche Überprüfung zum Umbau Seniorenheim-Austraße, Gemeinde Kürnbach Bericht, Stand 27.04.2017 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde Dipl.-Biol. Ute und H.-J. Scheckeler

Mehr

zum Bebauungsplan `Gartenweg Grünsfeld

zum Bebauungsplan `Gartenweg Grünsfeld Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan `Gartenweg Grünsfeld Stadt Grünsfeld Main Tauber- Kreis Stand 18. Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung...

Mehr

Wie man einen Vogelfutter aus einem Haus holt

Wie man einen Vogelfutter aus einem Haus holt Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12"Sport- und Bildungszentrum", Gemeinde Büchenbach Stand November 2017 Inhalt - Seite 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung...

Mehr

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm

Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm Exkursionsziel Kleingartengelände am Galgenberg, Ulm In dem idyllischen Kleingarten- Gelände am Galgenberg leben viele Gebüsch liebende Singvögel. 1. Mai 2016: 8:00-12:00 Uhr, 9 Personen Das Wetter war

Mehr

Markt Kleinwallstadt. Baugebietserweiterung Am Hinterfeld

Markt Kleinwallstadt. Baugebietserweiterung Am Hinterfeld Markt Kleinwallstadt Baugebietserweiterung Am Hinterfeld Ar t e n s c h u t z r e c h t l i c h e P o t e n z i a l a b s c h ä t z u n g Bearbeitet: T R Ö L E N B E R G + V O G T LANDSCHAFTS ARCHITEKTEN

Mehr

Gemeinde Möttingen Landkreis Donau-Ries. Baugebiet Römerweg

Gemeinde Möttingen Landkreis Donau-Ries. Baugebiet Römerweg Gemeinde Möttingen Landkreis Donau-Ries Baugebiet Römerweg Relevanzprüfung Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz zur Planfassung vom 11.04.2018 Auftraggeber: Gemeinde Möttingen Pfarrgasse 6 86753 Möttingen

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim

Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Bericht Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Ettlingen - Bruchhausen Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim in 76275 Ettlingen - Bruchhausen Auftraggeber: BM GmbH &

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

Mehr

Gemeinde Habach, Landkreis WM Bebauungsplan Gewerbegebiet Mühltal, Artenschutzrechtliche Prüfung (nach Planunterlagen Stand November 2012)

Gemeinde Habach, Landkreis WM Bebauungsplan Gewerbegebiet Mühltal, Artenschutzrechtliche Prüfung (nach Planunterlagen Stand November 2012) Gemeinde Habach, Landkreis WM Bebauungsplan Gewerbegebiet Mühltal, Artenschutzrechtliche Prüfung (nach Planunterlagen Stand November 2012) Im Rahmen der Planungen zu einem Gewerbegebiet Mühltal zwischen

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

WEA Siegfriedeiche. Sachstandsbericht

WEA Siegfriedeiche. Sachstandsbericht WEA Siegfriedeiche Sachstandsbericht Bürgerveranstaltung am 30.06.2014 Dr. Jörg Weise Ing.- Büro Meier & Weise, Gießen www.meierundweise.de Fachliche Arbeitsgrundlage Bisher durchgeführte Arbeiten Habitat-

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK UNTERALLGÄU - 3. BAUAB- SCHNITT

BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK UNTERALLGÄU - 3. BAUAB- SCHNITT Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Unterallgäu BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK UNTERALLGÄU - 3. BAUAB- SCHNITT Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Amphibien in Baden-Württemberg - ein kurzer Überblick - DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Gliederung Amphibienarten in Baden-Württemberg siehe Anhang Rote Liste

Mehr

BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM

BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION ARTENSCHUTZFACHLICHE ÜBERSICHTSBEGEHUNG AM 22.08.2018 BEBAUUNGSPLAN WILHELM-ENSSLE-STRASSE / SÜDLICHER TEIL ERGEBNISSDOKUMENTATION

Mehr

Anlage 6 zur Unterlage Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)

Anlage 6 zur Unterlage Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung...1 2 Wirkungen des Vorhabens...1 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse...1

Mehr