Gemeinde Gerolsbach. Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle. Stand:
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1 Gemeinde Gerolsbach Bebauungsplan Nr. 44 Aichmühle Vorabschätzung zum speziellen Artenschutz Stand: Entwurfsverfasser: Wipfler PLAN Planungsgesellschaft mbh Hohenwarter Str Pfaffenhofen/Ilm Tel.: 08441/ Fax.: 08441/ Sachbearbeitung: Sabine Lang M. Sc. Klima- und Umweltwissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Methodisches Vorgehen. 4 Ergebnis der Freilanderhebung sowie Angaben zum speziellen Artenschutz Zusammenfassung und Fazit 10 WipflerPLAN Proj.-Nr
3 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gerolsbach beabsichtigt die Ausweisung des Baugebiets Aichmühle mit einer Größe von 1,95 ha und den umfassenden Flurnummern 349/3, 491/10, 492, 494/3, 498/1 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 175/28, 175/32 und 490/2, jeweils Gemarkung Gerolsbach. An das Planungsgebiet grenzt direkt der Gerolsbach an. Abbildung 1: Topographische Karte, Bereich Gerolsbach mit Eintrag des Planungsgebietes (rot), ohne Maßstab (Quelle: Bayern Atlas 2018) Da das Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten und zugehörigen Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden kann, wird eine Relevanzprüfung zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange benötigt. Mit Hilfe dieser Prüfung wird geklärt, ob durch das Bauvorhaben für streng geschützte Arten eine Betroffenheit vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer sap nicht unterzogen werden, die für eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (sog. CEF- Maßnahmen) notwendig werden. WipflerPLAN Proj.-Nr
4 2. Untersuchungsgebiet Auf dem Planungsgebiet befanden sich alte Wohn- und landwirtschaftliche Gebäude sowie alte Schuppen und ein Siloturm. Diese wurden vom Eigentümer bereits im Winterhalbjahr 2017/2018 abgerissen. Die übrige Fläche wird landwirtschaftlich genutzt und ist bereits stark eutrophiert (viele Bereiche mit Urtica dioica). Der Geltungsbereich grenzt unmittelbar an den Gerolsbach an, welcher an den Böschungen stark von Urtica dioica sowie Impatiens glandulifera zugewachsen ist. Ein 40 m langer Feldgehölzstreifen zieht sich hinter den bestehenden Gebäuden am Bach entlang. Bei der Ortsbegehung konnten keine Brutvogelnester nachgewiesen werden. Dieses Feldgehölz wurde im Zuge des Gebäudeabrisses gerodet. Direkt am Gerolsbach stehen drei stattliche Silber-Weiden, die über 100 Jahre alt sind. Abbildung 2: Alte Silber-Weide am Gerolsbach (eigene Aufnahme ) WipflerPLAN Proj.-Nr
5 Abbildung 3: Gerolsbach mit Urtica dioica sowie Impatiens glandulifera Bewuchs (eigene Aufnahme ) Schutzgebiete und Schutzobjekte Das Planungsgebiet weist weder ein Schutzgebiet noch ein Schutzobjekt gem. BayNatSchG auf. Europäische Schutzgebiete und Flächen (FFH-Gebiet, Natura 2000) sind von der Planung nicht betroffen. Amtlich kartierte Biotopflächen oder nach 30 BNatSchG geschützte Flächen liegen ebenfalls nicht vor. Das Planungsgebiet liegt jedoch teilweise im Überschwemmungsgebiet des Gerolsbachs. Dieser Bereich bleibt großräumig frei von Bebauung. 3 Methodisches Vorgehen Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde (OBB) vom Gz. IID /05 eingeführten Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen (sap). Das in diesem Fall zu prüfende Artenspektrum umfasst die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (verfügbar in der Internet Arbeitshilfe des LfU). Hierbei wird eine Abschichtung der Arten vorgenommen und die Relevanz ermittelt. WipflerPLAN Proj.-Nr
6 Zur Abschätzung des Lebensraumpotentials im Planungsgebiet wurde am eine Begehung durchgeführt. Potentiell für die betrachtungsrelevanten Arten als Lebensstätte dienende Strukturen sowie deren Eignung als Habitat wurden erfasst. 4 Ergebnis der Freilanderhebung sowie Angaben zum speziellen Artenschutz Flächen nach Art. 23 BayNatSchG i.v. mit 30BNatSchG sind nicht vorhanden. Aufgrund der vorgenommenen Begehung und Sichtung des Naturraums mit Beurteilung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind folgende Artengruppen prüfrelevant: - Säugetiere (Fledermausarten und Biber) - Vögel In der Artenschutzkartierung ist im Geltungsbereich selbst kein Fund vermerkt. In der näheren Umgebung in Gerolsbach wurde das Große Mausohr in der Dorfkirche nachgewiesen. Außerdem kartiert wurde das Langohr sowie nicht weiter spezifizierte Fledermausarten. Weiter im Südwesten, den Gerolsbach entlang, wurde der Biber nachgewiesen. Die Flächen des Geltungsbereichs sind, insgesamt betrachtet, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von geringer Bedeutung. Bei der Ortsbegehung am wurden lediglich Allerweltsvogelarten wie Amsel, Haussperling, Elster und Buchfink beobachtet. Brutvorkommen oder Wochenstuben von Fledermäusen sind auszuschließen. Säugetiere: Als abzuschätzendes Artenspektrum gilt hier das im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zu erwartende Artenspektrum in allen Lebensraumtypen. WipflerPLAN Proj.-Nr
7 " # # $ $ % % # Der Biber wurde 1998 im Bereich des Gerolsbach kartiert. Aufgrund der aktuell anzutreffenden Gewässerstruktur in diesem Bereich ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Biber dort ein dauerhaftes Habitat beansprucht. Er könnte den Abschnitt des Gerolsbaches lediglich als Nahrungsgast bzw. als Wanderleitlinie aufsuchen und nutzen. Da der Gerolsbach unberührt bleibt, ist das Bauvorhaben für den Biber als unbedenklich einzustufen. Das Große Mausohr wurde bereits in der ASK 1998 vermerkt. Diese Art ist eine Gebäudefledermaus und bevorzugt Gebiete mit hohem Waldanteil. Ihre Wochenstuben finden sich auf warmen, störungsarmen, zugfreien Dachböden und Kirchtürmen. Als Winterquartier nutzen sie Höhlen, Stollen oder Keller. Aufgrund dieser Charaktereigenschaften und Habitatansprüchen ist eine Betroffenheit mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Die Zwergfledermaus ist ebenso eine typische Gebäudefledermaus, die ihr Quartier in Ritzen, Nischen und Spalten sowie Wandverkleidungen und Fensterläden bezieht. Sie jagt bevorzugt über Gewässer, entlang von Kleingehölzen und Waldrändern. Der Gerolsbach könnte dieser Art als Jagdgebiet dienen. Das Braune Langohr ist zwar eine typische Waldfledermaus, sie ist jedoch auch in Gärten, Siedlungsbereichen und Altbaumbeständen anzutreffen. Als Winterquartiere nutzt die Art Keller, Stollen und Höhlen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Art den Geltungsbereich aufsucht. Die anderen Fledermausarten könnten die Ufer entlang des Gerolsbach als Leitlinie für Jagdflüge nutzen. Da das Überschwemmungsgebiet von jeglicher Bebauung freigehalten wird und die alte Bebauung bereits abgerissen wurde (Schuppen stand sehr nahe am Gerolsbach), werden durchgängigere Leitlinien für Fledermäuse geschaffen. WipflerPLAN Proj.-Nr
8 Vögel: & '( # ) ' ) * ) ) + % ", -. '( " ) ' (( + % (( % ' /( * + 0 ' ) () 1 + ) % -, ( * 1 + ', 1 + % WipflerPLAN Proj.-Nr
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11 Um das Gebiet für Vögel attraktiver zu gestalten, werden Gehölzpflanzungen vorgeschlagen. 5 Zusammenfassung und Fazit Durch die Ortseinsicht und die Ersteinschätzung sollte geprüft werden, ob durch das Vorhaben eine Betroffenheit für planungsrelevante Tierarten gegeben ist und mögliche Verbotstatbestände bestehen. Es ist damit zu rechnen, dass geschützte Tier- und Pflanzenarten weder gestört, verletzt noch getötet werden. Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG treten durch das geplante Bauvorhaben nicht ein. Folgende Maßnahmen zum Schutz von Natur- und Landschaft sollten durchgeführt werden, um die ökologische Funktionalität dieses Gebietes zu wahren und sogar zu verbessern: Die stattlichen Silber-Weiden am Gerolsbach bleiben erhalten. Beeinträchtigungen bei etwaigen Bauarbeiten sind durch einen Schutzzaun zu vermeiden. Auf eine standortgerechte Gestaltung des Ufers sowie der angrenzenden Flächen des Gerolsbachs ist zu achten. Dabei sind ausschließlich auetypische, heimische Laubbäume zu verwenden. Eine weiter in die Tiefe gehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) ist nicht erforderlich. Die hat ergeben, dass potentiell betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie nicht getötet, geschädigt oder erheblich beeinträchtigt werden. In gesetzlich geschützte Biotope wird nicht eingegriffen. Pfaffenhofen, den WipflerPLAN Proj.-Nr
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