GEMEINDE WIELENBACH. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan Edelweißstraße
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- Volker Wetzel
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1 GEMEINDE WIELENBACH spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan Edelweißstraße Grundstück Fl.-Nr Juni 2010 Bearbeitung: Auftraggeber: Dipl.-Ing. (FH) Josef Reichenberger Britta Greza GmbH & Co KG Tuffweg 1 Ulrichshögler Str Huglfing Ainring Tel /84 87 oder / Tel / britta.greza@t-online.de alpine-emptum@t-online.de
2 sap zum Bebauungsplan Edelweißstraße Wielenbach, Fl.-Nr Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlagen Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Bestand und Wirkungen des Vorhabens Bestandsbeschreibung Wirkungen des Vorhabens Darlegung der Betroffenheit der Arten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen Streng geschützte Pflanzen ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus Gutachterliches Fazit Anhang Abkürzungen Literaturverzeichnis... 8 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 2 -
3 sap zum Bebauungsplan Edelweißstraße Wielenbach, Fl.-Nr Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Wielenbach plant im Südosten des Gemeindegebiets die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets. Mit dem Bebauungsplan Edelweißstraße werden ca. 0,9 ha südlich der Edelweißstraße und direkt an die Bundesstraße 2 angrenzend überplant. Dabei werden zwei neue Gewerbeparzellen entstehen, wobei ein Lebensmittelmarkt auf der östlichen Seite vorgesehen ist. Beide Parzellen werden mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt, die Wandhöhen dürfen maximal 7,0 m betragen. Da durch dieses Vorhaben möglicherweise nach europäischem Recht geschützte oder nach nationalem Recht streng geschützte Arten betroffen sind, ist nach der Novelle des BNatSchG vom eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) notwendig, die hiermit vorgelegt wird. (Details siehe auch Umweltbericht und Begründung zum Bebauungsplan) Ausschnitt aus dem Bebauungsplan (Vorabzug vom Höldrich Architekten und Diplomingenieure) In der vorliegenden sap werden: die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 42 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 43 Abs. 8 BNatSchG geprüft. für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng) geschützten Arten nach Art. 6a Abs. 2 S. 2 und 3 BayNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte bereits durch die Prüfung dieser Arten nach 42 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG sowie ggf. 43 Abs. 8 BNatSchG entsprechend umfasst sind. Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 3 -
4 sap zum Bebauungsplan EdelweiÄstraÄe Wielenbach, Fl.-Nr Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: Artenschutzkartierung (ASK): Anfrage beim Landesamt får Umwelt (LfU) registriert unter AZ: /2010 vom FIS-Online Natur (FIN-Web): (Zugriff Åber die Seite des LfU Bayern) Ortseinsicht: am Umweltbericht zum Bebauungsplan Edelweißstraße, Umwelt und Planung, Schwarzmann und Schneider Landschaftsarchitekten, Rosenheim Ausgleichskonzept der Gemeinde Wielenbach, Umwelt und Planung, Schwarzmann und Schneider Landschaftsarchitekten, Rosenheim, vom Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung ståtzen sich auf die mit Schreiben der Obersten BaubehÇrde vom Gz. IID /05 eingefåhrten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen PrÅfung (sap)". In einem ersten Schritt wurde die Relevanz des Planungsgebietes får die betroffenen Arten beurteilt: Es ist davon auszugehen, dass die Habitatstrukturen im Planungsgebiet får das zu pråfende Artenspektrum ungeeignet sind. Mit den Tabellen zur Ermittlung des zu pråfenden Artenspektrums wurden folgende Arten gepråft: (1) Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, (2) Brutvogelarten in Bayern nach dem Brutvogelatlas, (3) restliche, nach BNatSchG streng geschåtzte Arten. In RÅcksprache mit der Unteren NaturschutzbehÇrde am Landratsamt Weilheim-Schongau (Fr. Grossmann) genågt eine kurze textliche Abhandlung des sap-beitrags zum Bebauungsplan. 2 Bestand und Wirkungen des Vorhabens 2.1 Bestandsbeschreibung Das Plangebiet, welches 9159,5 mö umfasst, wird aktuell als intensives GrÅnland bewirtschaftet. Die FlÜche grenzt im Norden an die EdelweiÄstraÄe. Westlich endet der Bebauungsplan an der BlumenstraÄe, gegenåber ragt die Wiese bis an die BundesstraÄe 2. Entlang der BundesstraÄe befindet sich StraÄenbegleitgrÅn, wovon eine Linde im Geltungsbereich liegt. Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 4 -
5 sap zum Bebauungsplan EdelweiÄstraÄe Wielenbach, Fl.-Nr Biotop Nr LSG Biotop Nr Karte Biotope und Schutzgebiete SÅdwestlich des Plangebiets, befinden sich zwei kartierte Biotop (Nr und Nr GrÜben sådlich Wielenbach). Beide Biotope sind GrÜben oder begradigte BÜche, die von áckern oder IntensivgrÅnland umgeben sind. An der Hangleite im Osten der FlÜche beginnt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Hardlandschaft und Eberfinder Drumlinenfeld. Dieses LSG umfasst auch den Hardbach, der etwa 700 m vom Untersuchungsgebiet entfernt ist (auäerhalb des Kartenausschnitts). Der Bach ist daråber hinaus auch eine FFH-FlÜche und in der Biotopkartierung erfasst. In der Umgebung gibt es einige ASK-Nachweise, die sich aber v. a. auf Wasserlebewesen beziehen. Darunter v. a. Amphibien, Fische, Libellen oder Mikroorganismen in TÅmpeln und Teichen oder dem Hardbach. 2.2 Wirkungen des Vorhabens Die Wirkungen des Vorhabens sind Baubedingte, Anlagebedingte und Betriebsbedingte Wirkungen, wovon einige nur temporüre Wirkungen sind. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets an der EdelweiÄstraÄe wird eine FlÜche von ca. 0,9 ha in Anspruch genommen und dauerhaft Åberbaut, dabei geht die vorhandene Vegetation verloren. (ausfåhrliche ErlÜuterungen siehe Umweltbericht). Mit einer GRZ von 0,8 und maximalen WandhÇhen von bis zu 7 m hat die geplante Bebauung eine gewisse Barrierewirkung. In Kombination mit der angrenzenden BundesstraÄe, der vorhandenen EdelweiÄ- und BlumenstraÄe und dem bestehenden Gewerbegebiet, spielt die Barrierewirkung der zusützlichen Bebauung aber eine eher untergeordnete Rolle. Positiv wirkt sich hier eine geplante EingrÅnung der Gewerbeparzellen Richtung SÅden und entlang der BundesstraÄe aus, womit kleine GrÅnachsen geschaffen werden. WÜhrend der Bauphase nehmen die Emissionen durch LÜrm und Staub stark zu. Die erhçhten Emissionen sind auf die Bauphase beschrünkt und relativieren sich anschlieäend wieder. Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 5 -
6 sap zum Bebauungsplan Edelweißstraße Wielenbach, Fl.-Nr Nach der Fertigstellung der beiden Gewerbebetriebe ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen in der Edelweißstraße während der Geschäftszeiten zu rechnen. Aufgrund der Vorbelastung der Fläche, v. a. durch die Bundesstrasse ist diese Zuname wahrscheinlich kaum nennenswert. Bei einer Ansiedlung eines Supermarkts könnten evtl. sogar Fahrten der Wielenbacher Bevölkerung zu den Supermärkten nach Weilheim vermieden werden. Die Belastung auf der Gewerbefläche durch Lärm, Licht und Abgase wird in jedem Fall im Vergleich zur aktuell als Grünland genutzten Fläche ansteigen. Eine gravierende Zunahme der Beleuchtung im Plangebiet ist nicht zu erwarten. So existiert bereits eine Belastung durch die Straße und das bestehende Gewerbegebiet. Beleuchtete Werbeanlagen und die Beleuchtung der Parkplätze ist nur während der Arbeitszeiten zugelassen (siehe auch Umweltbericht). Auch sollte eine Beleuchtung der Baustelle während der Bauphase nicht stattfinden. Insgesamt hat das Vorhaben geringe Auswirkungen: V. a. der Flächenverbrauch und die Emissionen der Bauphase sind hier aber negativ zu bewerten. Auf Grund der Vorbelastung durch die Bundesstraße und das bestehende Gewerbegebiet wird ein zusätzliches Verkehrsaufkommen an dieser Stelle kaum zu bemerken sein. Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff ist die Extensivierung einer Feuchtwiese Fl.-Nr. 1115/0 geplant. Es sind dort Maßnahmen für geschützte Vogelarten vorgesehen. (Details siehe Ausgleichskonzept der Gemeinde Wielenbach, vom ). 3 Darlegung der Betroffenheit der Arten 3.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Es sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie betroffen, da die jeweils erforderlichen Lebensräume nicht vorhanden sind. Auch Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus z. B. auf den Hardbach sind bei derzeitiger Planung nicht zu erwarten. Eine projektspezifische direkte oder indirekte Betroffenheit von Gefäßpflanzen kann daher mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach 42 Abs. 1 BNatSchG sind nicht einschlägig Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Es sind keine Tierarten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie betroffen. Die zu prüfenden Arten fehlen entweder im Großraum des Vorhabens, oder es sind nicht die jeweils erforderlichen Lebensräume vorhanden. Von Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus sind bei derzeitiger Planung nicht zu erwarten. Eine projektspezifische direkte oder indirekte Betroffenheit von Tierarten des Anhangs IV der FFHrichtlinie kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach 42 Abs. 1 BNatSchG sind nicht einschlägig. Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 6 -
7 sap zum Bebauungsplan Edelweißstraße Wielenbach, Fl.-Nr Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Im Untersuchungsraum gibt es keine Habitate für Vögel, eine gelegentliche Nutzung der Linde an der Bundesstraße ist aber durchaus im Bereich des Möglichen. Entlang der B 2 bleibt ein etwa 10 m breiter Streifen von der Nutzung ausgeschlossen, so dass der Baum erhalten bleibt. Aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen sind also auch keine geschützten Vogelarten zu erwarten. Eine projektspezifische direkte oder indirekte Betroffenheit von geschützten Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie kann daher mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach 42 Abs. 1 BNatSchG sind nicht einschlägig. 3.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen Streng geschützte Pflanzen ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus Es kann ein potentielles Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten ausgeschlossen werden, da die jeweils erforderlichen Lebensräume nicht vorhanden sind. Auch Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus sind bei derzeitiger Planung nicht zu erwarten. Eine projektspezifische direkte oder indirekte Betroffenheit dieser Art ist somit nicht gegeben. Artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) sind nicht einschlägig Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus Streng geschützte Tierarten, die nicht gleichzeitig nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, wurden im Untersuchungsraum potenziell nicht nachgewiesen. Eine projektspezifische direkte oder indirekte Betroffenheit dieser Arten ist somit nicht gegeben. Auch Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus sind bei derzeitiger Planung nicht zu erwarten. Artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) sind nicht einschlägig. 4 Gutachterliches Fazit Die landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche im Planungsgebiet weißt keine Habitatstrukturen für das zu untersuchende Artenspektrum auf. Trotzdem stellt eine Bebauung mit einer GRZ von 0,8 einen deutlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Aufgrund der Vorbelastung durch die Bundesstraße und das bereits bestehende Gewerbegebiet ist die Planung aus Sicht des Artenschutzes schon optimiert. Zusätzlich werden bei der Ausgleichsmaßname Habitate für geschützte Vogelarten aufgewertet. In der ASK (Artenschutzkartierung) gibt es keine Einträge für den untersuchten Geltungsbereich. Einträge aus der Umgebung beziehen sich auf Feuchtbiotope, v. a. Tümpel, Weiher und den Hardbach. Auf dort vorkommende Arten wie Amphibien, Fische oder Libellen hat die Planung keinen Einfluss, da keine Wechselwirkungen bestehen. Die Prüfung des Artenspektrums nach der Methode der Obersten Baubehörde (Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Stand 12/2007) hat Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 7 -
8 sap zum Bebauungsplan EdelweiÄstraÄe Wielenbach, Fl.-Nr ergeben, dass das Vorhandensein von relevanten Arten auf der betroffenen FlÜche mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. FÅr das Vorhaben Bebauungsplan EdelweiÄstraÄe ist festzustellen, dass får keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und keine europüischne Vogelarten (nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie) oder streng geschåtzten Arten die VerbotstatbestÜnde des à 42, BNatSchG erfållt werden. Es ist damit får keine Art eine Befreiung nach à 43 Abs. 8 BNatSchG bzw. eine ausnahmsweise Zulassung des Eingriffs nach Art. 6a, Abs.2, S. 2, BayNatSchG nçtig. 5 Anhang 5.1 Abkürzungen BayNatSchG BNatSchG GRZ GFZ FFH-RL sap Bayerisches Naturschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz GrundflÜchenzahl GeschossflÜchenzahl Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EuropÜischen Union spezielle artenschutzrechtliche PrÅfung 5.2 Literaturverzeichnis Bezzel, E., Geiersberger, I., Lossow, G. v. und Pfeiffer, R. (2005): Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. Meschede, A., Rudolph, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer Stand: 21. Juni 2010 Dipl.-Ing. (FH) Britta Greza Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) B. Greza - 8 -
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