Einführung I. Überschuldet? Was tun? II. An wen richtet sich das KSR-Gesetz? III. Welche Schulden?... 10

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung... 3. I. Überschuldet? Was tun?... 4. II. An wen richtet sich das KSR-Gesetz?... 6. III. Welche Schulden?... 10"

Transkript

1

2 Inhaltsverzeichnis Einführung... 3 I. Überschuldet? Was tun?... 4 II. An wen richtet sich das KSR-Gesetz?... 6 III. Welche Schulden? IV. Wie verläuft der Antrag? V. Die Auswirkungen VI. Schuldner und Schuldenvermittler VII. Der gütliche Tilgungsplan VIII. Der gerichtliche Tilgungsplan ohne Ermäßigung IX. Der gerichtliche Tilgungsplan mit Ermäßigung X. Die Möglichkeit des gütlichen Verkaufs XI. Der komplette Schuldenerlass XII. Der Ablauf und das Ende des Plans

3 Einführung Das Gesetz vom 5. Juli 1998 Das Gesetz über die Kollektive Schuldenregelung entspricht einer dringenden Notwendigkeit in unserer heutigen Zeit. Eine umfassende Herangehensweise ermöglicht es, die Schwierigkeiten zu erkennen, mit denen überschuldete Personen tagtäglich konfrontiert sind. Diese Broschüre möchte dem Leser dieses Gesetz näher erläutern. Sie wurde im April 2008 zuletzt aktualisiert. Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: c dem Schuldner zu ermöglichen, seine Schulden in einem ihm möglichen Rahmen zu zahlen und in der gleichen Zeit c dem Schuldner, sowie seiner Familie ein menschenwürdiges Leben zu garantieren, sowohl während, als auch nach Ablauf der Prozedur. Die Gleichstellung der Prozedur kommt somit an zwei Fronten zum Tragen: c der Schuldner kann aus seiner Notsituation heraus kommen und wird dem Druck seiner Gläubiger entzogen; c die Gläubiger erhalten im Rahmen des Möglichen auf gerechte Art und Weise ihr Geld zurück und vermeiden somit individuelle Prozeduren. Dem einen oder anderen Gläubiger werden unterschiedliche Verfahrensrechte zuerkannt. Stückelung oder Erlass der Schulden hängen von der finanziellen Situation und den Bemühungen des Schuldners ab. Trotzdem kann die Prozedur der Kollektiven Schuldenregelung dem Schuldner einige Opfer und Unannehmlichkeiten abverlangen: 1 Die Einschränkung seiner Finanzmittel: der Richter kann effektiv Rückzahlungen festsetzen, die höher sind als der pfändbare Teil des Einkommens des Schuldners. 2 Den Verkauf seiner Immobilie und seiner pfändbaren Möbel. Dies jedoch nur dann, wenn besagter Verkauf nicht als missbräuchlich angesehen werden kann. Dies ist z.b. dann der Fall, wenn der Wert dieser Güter geringer ist, als die Kosten des Verkaufs. 3 Verschiedene Maßnahmen, die die Rückzahlung der Schulden erleichtern sollen, können ebenfalls vom Richter angeordnet werden (Weiterbildung, Budgetbegleitung, Arbeitssuche...) 3

4 I. Überschuldet? Was tun? Was tun, im Falle von gravierenden finanziellen Schwierigkeiten? Es macht wenig Sinn, nur die Gläubiger zu bezahlen, die den meisten Druck ausüben, ohne die anderen Schulden und laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Die überschuldete Person muss einen Gesamtüberblick über die finanzielle Situation haben, um zu ermitteln, was sie jeden Monat für jeden Gläubiger aufwenden kann. Um dies zu erleichtern, bestehen seit 1994 Schuldnerberatungsdienste, die entweder von den Öffentlichen Sozialhilfezentren (Ö.S.H.Z.) oder anderen sozialen Einrichtungen, wie der Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien angeboten werden. Ihre Aufgabe ist es, ver- und überschuldeten Personen beizustehen und zu helfen. An die Verbraucherschutzzentrale können Sie sich wenden, wenn Sie Schulden im Ausland haben, Ihr Haus verkauft werden soll oder wenn sie selbstständig sind oder waren. Wo befindet sich dieser Dienst, und wie kann ich mich an ihn wenden? Sie erreichen die Verbraucherschutzzentrale unter der Rufnummer 087/ zwecks Terminabsprache. Die Adressen und Telefonnummern der verschiedenen Öffentlichen Sozialhilfezentren finden Sie im Telefonbuch oder unter Die Beratungen finden statt in der: Verbraucherschutzzentrale VoG 4700 Eupen, Neustraße 119 Wie wird der Schuldnerberatungsdienst handeln? Auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wird der Schuldenvermittler einen Haushaltsplan erstellen, d.h. eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Was von den Einnahmen nach Abzug der laufenden Kosten (Miete, Wasserverbrauch, Strom, Nahrung,...) übrigbleibt, ist der Saldo. Er dient dazu, die Schulden zurückzuzahlen. Der Schuldenvermittler wird einen Rückzahlungsplan aufstellen, in dem sich alle Gläubiger wiederfinden, sowie die Summe, die jeden Monat abgezahlt werden kann. Die Zielsetzung des Schuldenvermittlers ist es, der überschuldeten Person bei der Rückzahlung ihrer Schulden zu helfen, aber auch sie an eine autonome Verwaltung ihres Budgets heranzuführen. Der Schuldnerberatungsdienst fungiert aber auch als Mittelsmann zwischen Schuldner und Gläubiger: der Schuldner findet in ihm eine Person, die ihm bei der Bewältigung des Schuldenberges beisteht, dem Gläubiger steht im Schuldnerberater ein fähiger Ansprechpartner zur Verfügung. 4

5 Effizienz und Wichtigkeit eines solchen Schuldnerberatungsdienstes stehen außer Frage. Sehr viele ausweglos erscheinende Situationen sind durch sein Eingreifen verbessert worden. Einige gute Ratschläge Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte man nicht solange warten, bis die Situation komplett verfahren ist, ehe man sich an einen Schuldnerberatungsdienst wendet. Je früher dieser eingreift, desto einfacher ist es, eine Vereinbarung mit den Gläubigern zu treffen. Man sollte daher bereits beim ersten Mahnschreiben reagieren und nicht erst, wenn der Gerichtsvollzieher bereits angeklopft hat. Es ist nicht immer nötig, bei finanziellen Problemen einen Richter einzuschalten. In manchen Fällen jedoch können die Vermittlungsversuche eines Schuldnerberaters fehlschlagen. Dies ist dann häufig der Fall, wenn der Saldo zu gering ist, im Vergleich zu der Gesamtschuld und der Schuldner dazu verurteilt wäre, bis an sein Lebensende zurückzuzahlen, ohne Hoffnung jemals schuldenfrei zu sein. Das Gesetz vom 5. Juli 1998 über die Kollektive Schuldenregelung wurde geschaffen, um solchen Situationen beizukommen. Es ist unter den Artikeln 1675/2 bis 1675/19 im Gerichtsgesetzbuch verankert. 5

6 II. An wen richtet sich das KSR-Gesetz? Artikel 1675/2, Absatz 1 und 2 Jede natürliche Person, die kein Kaufmann im Sinne von Artikel 1 des Handelsgesetzbuches ist, kann, wenn sie außerstande ist, dauerhaft ihre fälligen oder fällig werdenden Schulden zu zahlen, und insofern sie ihre Zahlungsunfähigkeit offensichtlich nicht organisiert hat, beim Richter einen Antrag auf kollektive Schuldenregelung einreichen. Ist die in Absatz 1 erwähnte Person früher Kaufmann gewesen, kann sie diesen Antrag erst einreichen, wenn mindestens sechs Monate nach Aufgabe ihres Handelsgewerbes oder, falls gegen sie ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, nach Aufhebung des Konkursverfahrens vergangen sind. 1. Die überschuldete Person Das Gesetz betrifft die Personen, die nachweislich schwerwiegende finanzielle Schwierigkeiten haben, aus denen sie mit ihren Einkünften alleine nicht herauskommen. Des Weiteren sind diese Personen, so sieht es das Gesetz vor, nicht in der Lage, langfristig ihre Schulden zu bezahlen. Sie sind also in einer Situation der Überschuldung, die durch das Gesetz über die Kollektive Schuldenregelung gelöst werden kann. Kann eine Person, deren finanzielle Schwierigkeiten nur vorübergehend sind, auch die Kollektive Schuldenregelung beantragen? Das Gesetz über die Kollektive Schuldenregelung wird ausschließlich in Überschuldungssituationen angewandt. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Überschuldung mit mehreren Schulden oder mit nur einer Schuld handelt. Ein simpler Zahlungsrückstand oder vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten genügen jedoch nicht, um die Kollektive Schuldenregelung zu beantragen. Wenn es sich lediglich um temporäre finanzielle Probleme handelt, die z. B. aus dem Verlust der Arbeitsstelle oder einer Trennung resultieren, so ist es vorteilhafter, Zahlungserleichterungen mit den Gläubigern auszuhandeln. Lehnen diese ab, so ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, sich an den Richter zu wenden, der diese Zahlungserleichterungen dann anordnen kann. Für Verbraucherkredite kann man sich an den Friedensrichter wenden. Artikel 38 des Gesetzes über den Verbraucherkredit. Für Hypothekarkredite ist der Pfändungsrichter zuständig. Artikel 59, 1, Abs. 2 des Gesetzes über den Hypothekarkredit. Für andere Arten von Schulden (Mietrückstände, Stromschulden,...) kann der Schuldner beim Friedensrichter Erleichterungen aufgrund von Artikel 1244 des Zivilgesetzbuches anfragen. Bei steuerlichen Problemen kann er sich direkt an den Steuereinnehmer wenden, um Zahlungserleichterungen zu beantragen. 6

7 2. Die natürliche Person ist kein Kaufmann Das Gesetz über die Kollektive Schuldenregelung ist nur auf natürliche Personen (also keine Gesellschaften) anzuwenden, die keine Handelsaktivität ausüben. Ein Landwirt oder eine Person, die einen freien Beruf ausübt, gilt nicht als Händler und kann somit die Anwendung des Gesetzes über die Kollektive Schuldenregelung beantragen. Des Weiteren muss unterstrichen werden, dass die Kollektive Schuldenregelung sowohl die Privat- als auch die Berufsschulden einer überschuldeten Person betrifft. Das Gesetz macht keinerlei Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Schulden. Kann ein ehemaliger Händler die Kollektive Schuldenregelung beantragen? Ehemalige Händler können ebenfalls die Kollektive Schuldenregelung beantragen. Sie müssen ihre Handelsaktivitäten jedoch seit mindestens 6 Monaten eingestellt haben oder das eventuelle Konkursverfahren muss abgeschlossen sein. Urteile besagen, dass ein ehemaliger Kaufmann selbst dann zur Prozedur über die Kollektive Schuldenregelung zugelassen werden kann, wenn er im Moment der Einstellung seiner Aktivitäten und Zahlungen, kein Konkursgeständnis nach Artikel 9 des Konkursgesetzes vom 8. August 1997 abgelegt hat. Ein Schuldner, der wegen einfachem oder betrügerischem Bankrott verurteilt wurde, kann jedoch keinen Schuldenerlaß erhalten. 3. Die in Belgien oder in einem anderem Land der EU domizilierte Person Kann eine überschuldete Person, die belgischer Staatsangehörigkeit ist, aber im Ausland wohnt, die Kollektive Schuldenregelung beantragen? Um die Kollektive Schuldenregelung beantragen zu können, spielt die Staatsangehörigkeit der überschuldeten Person keine Rolle. Auch die Nationalität des Gläubigers oder dessen Sozialsitz sind ohne Bedeutung. Im Gegenzug ist es jedoch erforderlich, dass die überschuldete Person in Belgien domiziliert ist oder sich dort das Zentrum ihrer Hauptinteressen befindet ( z.b. Arbeit, Schule, Familie,...). Im europäischen Reglement des Rates Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Prozeduren der Insolvenz (in Kraft getreten am 31. Mai 2000) werden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union genannt, in denen man eine Insolvenzprozedur einreichen kann und die Auswirkungen dieser Prozedur in den anderen Mitgliedsländern. Unter Insolvenz versteht man die Zahlungsunfähigkeit. a. In Belgien bezieht sich dieses Reglement auf die Prozedur der Kollektiven Schuldenregelung. 7

8 b. Das Reglement sieht vor: o dass die Insolvenzprozedur vor dem Gericht des Mitgliedsstaates eröffnet werden muss, in dem sich das Zentrum der Hauptinteressen des Schuldners befindet, d.h. dort, wo der Schuldner üblicherweise seine Interessen verwaltet. Dies stimmt also nicht unbedingt mit dem Domizil des Schuldners überein, so wie es das belgische Gesetz verlangt. o dass die sogenannte Zweitinsolvenzprozedur, auch vor dem Gericht eines anderen Mitgliedslandes eröffnet werden kann, wenn der Schuldner dort eine Einrichtung besitzt. Diese Prozedur muss ein Liquidationsverfahren sein, dessen Wirkung sich auf die Güter des Schuldners beschränken, die sich auf dem Gebiet des Zweitlandes befinden. c. Das angewandte Gesetz einer Insolvenzprozedur ist dasjenige des Eröffnungslandes; es bestimmt die Eröffnungsbedingungen, den Ablauf und den Abschluss der Insolvenzprozedur. Das Reglement sieht jedoch verschiedene Regelungen für bestimmte Materien vor, die da sind: o die laufenden Instanzen; o die wirklichen Rechte (Hypotheken, Pfand, Forderungsübertragung als Garantie,...) eines Gläubigers oder eines Dritten auf die körperlichen Güter oder auf das unkörperliche Vermögen, Mobilien oder Immobilien, die dem Schuldner gehören und die sich bei Eröffnung der Insolvenzprozedur auf dem Gebiet eines Mitgliedslandes befinden; o jeder Vertrag, der das Recht gibt, eine Immobilie zu erwerben oder zu nutzen; o der Arbeitsvertrag und der Arbeitsbericht. d. Jede Entscheidung, die eine Insolvenzprozedur eröffnet, wird in allen Mitgliedsstaaten ab Gültigkeit im Eröffnungsland anerkannt, selbst wenn der Schuldner in den anderen Mitgliedsstaaten nicht die Qualität eines Antragsstellers zur Insolvenzprozedur besitzt. Diese Entscheidung wird, ohne jede weitere Formalität, in jedem anderen Mitgliedsland effektiv und zwar auf die Weise, wie es das Gesetz des Eröffnungslandes vorsieht, außer gegenteilige Bestimmung des Reglements und solange keine zweite Insolvenzprozedur in einem anderen Mitgliedsland eröffnet wurde. Nichtsdestotrotz kann ein Mitgliedsland die Anerkennung oder Ausführung einer Entscheidung der Insolvenzprozedur verweigern, die in einem anderen Mitgliedsland eröffnet wurde, wenn eine solche Anerkennung oder Ausführung nachweislich gegen die öffentliche Ordnung verstößt, insbesondere dann, wenn dies mit den Grundprinzipien oder Rechten und individuellen Freiheiten, die durch das Grundgesetz garantiert sind, nicht vereinbar ist. Zusammenfassend, im Hinblick auf die belgische Gesetzgebung, bedeutet dies: Das Gesetz betrifft die überschuldeten, natürlichen Personen, die in Belgien domiziliert sind oder dort das Zentrum ihrer Hauptinteressen haben und keine Händler mehr sind oder seit mehr als 6 Monate waren. Es zielt somit ab auf: 8

9 die Privatpersonen die Personen, die einen freien Beruf ausüben: Mediziner, Architekten, Zahnärzte,... die Landwirte Händler sind somit ausgeschlossen. Für sie existiert das Verfahren des Konkurses und des Vergleichs. 4. Die organisierte Insolvenz Um einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung stellen zu können, darf man seine Insolvenz nicht organisiert haben. Was versteht man unter organisierter Insolvenz? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Insolvenz zu organisieren. Als Beispiel seien hier Personen genannt, die einen Teil ihrer Güter, Einkünfte oder Erbschaften verstecken, die eine Arbeitsstelle verweigern, um somit unter dem pfändbaren Einkommen bleiben zu können, usw. Die Rechtsprechung widmet dem Begriff der betrügerischen Absicht besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die organisierte Insolvenz. Hierzu müssen alle Elemente berücksichtigt werden, die einzeln oder zusammen gesehen, den Eindruck vermitteln könnten, dass der Schuldner in betrügerischer Absicht seine Insolvenz organisiert hat. Urteile besagen, dass man von organisierter Insolvenz reden kann, wenn die Verschuldung zum Großteil aus Geldstrafen entstanden ist, die aus Verfahren wegen Diebstahl herrühren. Wenn es bei Antragstellung offensichtlich ist, dass die Insolvenz organisiert ist, wird der Richter den Antrag ablehnen. Wenn jedoch erst später erkennbar wird, dass die Insolvenz organisiert wurde, so kann der Richter die Entscheidung auf Zulässigkeit des Antrags oder den gütlichen oder gerichtlichen Plan revidieren. Der Schuldner, dem organisierte Insolvenz nachgewiesen wurde und für den die Kollektive Schuldenregelung aus diesem Grund abgelehnt wurde, kann während fünf Jahren ab Entscheidung keinen neuen Antrag stellen. Kann eine Person, die innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Kredite unterzeichnet hat, die Anwendung des Gesetzes auf Kollektive Schuldenregelung beantragen? Es kann vorkommen, dass eine Person ihre finanziellen Möglichkeiten schlecht einschätzt und zahlreiche Kredite aufnimmt, obwohl ihr Einkommen dies eigentlich nicht zulässt. Außerdem wird manchmal irrtümlich angenommen, dass ein neuer Kredit, die beste und einzige Lösung ist, um Probleme zu lösen. Hier kann man nicht von organisierter Insolvenz sprechen. Der exzessive Rückgriff auf Kredite ist keine organisierte Insolvenz. Man kann nur aus der Kollektiven Schuldenregelung ausgeschlossen werden, wenn die Person sich überschuldet hat und dabei wusste, dass sie ihre Schulden nicht würde zurückzahlen können. 9

10 III. Welche Schulden? Welche Schulden können für die Kollektive Schuldenregelung in Betracht gezogen werden? Der Antrag auf Kollektive Schuldenregelung betrifft alle Schulden des Schuldners, ohne Ausnahme. Die Gesamtheit der Schulden der überschuldeten Person müssen zur gleichen Zeit bearbeitet werden, innerhalb derselben Anfrage. Einige Schulden können jedoch nicht im Kapital reduziert werden (siehe Kapitel IX) Können Schulden, für die bereits ein Vollstreckungstitel besteht (d.h. ein Urteil, ein notarieller Akt oder ein Titel, den sich das Steueramt selbst gegeben hat) auch im Rahmen der Kollektiven Schuldenregelung berücksichtigt werden? Die Tatsache, dass die Gläubiger der überschuldeten Person bereits einen Vollstreckungstitel besitzen, d.h. einen Titel, der die Zwangsvollstreckung der Güter des Schuldners erlaubt, verhindert keinesfalls, dass diese Schuld in den Rückzahlungsplan mitaufgenommen wird. Der Schuldner, der bereits durch ein Urteil Zahlungserleichterungen erreicht hat, kann immer noch einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung stellen. Die Kollektive Schuldenregelung deckt sämtliche Schulden des Schuldners ab: Schulden aus Verbraucherkrediten Schulden aus Hypothekendarlehen Steuerschulden Energieschulden Schulden einer Drittperson gegenüber (Mietschulden, Darlehen eines Freundes,...) Rückstände bei Alimenten Gesundheitsschulden Schulden, für die bereits ein Vollstreckungstitel besteht 10

11 IV. Wie verläuft der Antrag? 1. Der Antrag auf Kollektive Schuldenregelung An wen muss man sich wenden, um einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung zu stellen? Der Richter erhält den vom Schuldner hinterlegten Antrag. Im Vorfeld ist es ratsam, dass letzterer sich an einen Schuldnerberatungsdienst wendet, der ihm dabei hilft, die Situation zu analysieren: Ist er wirklich überschuldet? Ist der Antrag auf Kollektive Schuldenregelung die beste Entscheidung in dem Fall? Gibt es keine andere Lösung zu einer Einigung mit den Gläubigern zu kommen, ohne den Richter einzuschalten? Der Schuldnerberatungsdienst hilft dem Schuldner dabei, die notwendigen Schritte zur Kollektiven Schuldenregelung einzuleiten. Welcher Richter? Artikel 1675/4, 1 Es ist das Arbeitsgericht des Wohnsitzes oder des Zentrums der Hauptinteressen des Schuldners, der den Antrag auf Kollektive Schuldenregelung erhält. Der Arbeitsrichter hat sein Büro und einen Anhörungssaal im Gericht Erster Instanz. Ein solches Gericht existiert in jedem Gerichtsbezirk. Einen, an den Richter adressierten Antrag, nennt man Gesuch. Ist das kostenlos? Artikel 162/46 und 279/1 des Gesetzbuchs über Registrierungs-, Hypotheken- und Gerichtsgebühren Im Prinzip muss man eine Eintragungsgebühr bezahlen, wenn man beim Gerichtsschreiber ein Gesuch hinterlegt. Dieses Gesetz wurde abgeändert und sieht nun vor, dass der Schuldner, der einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung einreicht, von dieser Gebühr befreit ist. Muss der Ehepartner 1 der überschuldeten Person auch einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung einreichen? Man muss verschiedene Hypothesen unterscheiden: 1 Für die Personen, die einen Vertrag über das gesetzliche Zusammenwohnen unterschrieben haben, gelten die selben Regeln wie für verheiratete Personen 11

12 a. Die Überschuldung resultiert aus gemeinsamen Schulden der Ehepartner In den meisten Fällen, reichen sie den Antrag gemeinsam ein und sind demnach beide Antragsteller auf die Kollektive Schuldenregelung ihrer Schulden. Wenn nur ein Ehepartner den Antrag stellt, muss er in jedem Fall in seinem Antrag vermerken, dass er verheiratet ist und folgendes anführen: den Güterstand: z.b. kein Ehevertrag oder ein Ehevertrag über die Gütertrennung, die gemeinsamen Güter und Schulden, die eigenen Güter und Schulden, die Güter und Schulden des Ehepartners, die Güter und Schulden des oder der Mitbewohner(s). Der Partner, der keinen Antrag einreicht, ist in die Prozedur involviert. Die Entscheidung des Gerichts wird ihm ebenso mitgeteilt, wie der Rückzahlungsplan, sobald dieser festgelegt ist. Wenn er mit diesem Plan nicht einverstanden ist, kann er dagegen Einspruch einlegen. Achtung! Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, bleiben die Einkünfte des Partners, der keinen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung stellt, für die gemeinsamen Schulden pfändbar. 2. Die Überschuldung resultiert aus persönlichen Schulden eines Ehepartners Es kann sein, dass die überschuldete Person Schulden während der Zeit angehäuft hat, in der sie noch ledig war. Oder die Eheleuten haben einen Vertrag über die Gütertrennung abgeschlossen. Dann werden die beruflichen Schulden als persönliche Schulden angesehen. Da es sich hierbei um persönliche Schulden handelt, braucht der Partner keinen Antrag zu stellen. Trotzdem muss die überschuldete Person in dem Antrag vermerken, dass sie verheiratet ist und folgendes anführen: die gemeinsamen Güter und Schulden, die eigenen Güter und Schulden, die Güter und Schulden des Ehepartners, die Güter und Schulden des oder der Mitbewohner(s). Der Partner, der keinen Antrag einreicht, ist in die Prozedur involviert. Die Entscheidung des Gerichts wird ihm ebenso mitgeteilt, wie der Rückzahlungsplan, sobald dieser festgelegt ist. Wenn er mit diesem Plan nicht einverstanden ist, kann er dagegen Einspruch einlegen. 12

13 3. Die Überschuldung resultiert aus gemeinsamen Schulden geschiedener Eheleute Im Allgemeinen reichen die Ex-Eheleute getrennt die Anfragen auf Kollektive Schuldenregelung ein, die dann auch getrennt behandelt werden. Es kann vorkommen, dass nur einer der Ehepartner einen Antrag einreicht. Die Entscheidung über die Annahme dieses Antrags wird dem anderen Partner, der keinen Antrag stellt, nicht mitgeteilt. Dieser wird eventuell als Schuldner in den Plan des Antragstellers mit einfließen. Muss die überschuldete Person, die zusammenlebend ist, dies im Antrag vermerken? Die überschuldete Person, die einen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung stellt, muss in diesem Antrag, den oder die Mitbewohner vermerken und für Transparenz bezüglich deren finanzieller Situation sorgen. Sollte die überschuldete Person mit dem Partner einen Vertrag über das gesetzliche Zussammenwohnen abgeschlossen haben, gelten die selben Regeln wie bei verheirateten Personen mit Gütertrennung. 2. Die Liste der Güter der überschuldeten Person Die totale Transparenz bezüglich des Vermögens ist eine der Hauptbedingungen zum guten Gelingen der Prozedur, was bedeutet, dass der Schuldner ausführliche Informationen über seine Besitztümer und Einkünfte zur Verfügung stellen muss. Artikel 1675/4, 2, 7 Der Antrag beinhaltet eine detaillierte und geschätzte Aufstellung aller Aktiva (sprich Besitz) und Passiva (sprich Schulden) des Vermögens des Antragstellers, des gemeinsamen Vermögens, wenn er unter Gütergemeinschaft verheiratet ist, des Vermögens seines Ehepartners oder der Person, mit der er zusammenlebt. Die überschuldete Person muss offen legen, ob sie Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien ist. Sie muss außerdem genau angeben, welche Möbel sie besitzt, sowie deren Wert. Artikel 1675/4, 2, 8 Die während der letzten 6 Monate verkauften Güter müssen ebenfalls angegeben werden. 13

14 Müssen die Einkünfte im Antrag vermerkt werden? Auch die Einkünfte müssen im Antrag vermerkt werden. Auf deren Basis wird die Summe festgelegt, die der Schuldner monatlich aufbringen kann, um seine Schulden zurückzuzahlen. Das Urlaubsgeld muss ebenso angegeben werden, wie extra-legale Vergünstigungen (Essensgutscheine,...), aber auch das Kindergeld, die Arbeitslosenunterstützung, die Invalidenrente usw. Auch Alimente sind als Einkünfte im Antrag anzugeben. Des Weiteren müssen die genauen Angaben der Personen (Arbeitgeber der Schuldners oder die Person, die ihr Alimente zahlt) oder der Institutionen (Pensionskasse, Kindergeldkasse,...) aufgelistet werden, die diese Summen zahlen. Wenn der Richter den Antrag annimmt, wird eine Kopie der Entscheidung diesen Schuldnern der überschuldeten Person zugeschickt. Wenn ein Schuldner absichtlich einige Güter oder Einkünfte verschweigt, kann der Richter den Antrag ablehnen. Wenn das Verschweigen dieser Angaben erst nach Annahme des Antrags festgestellt wird, kann die Entscheidung und/oder der Plan widerrufen werden. Es ist möglich, die Kollektive Schuldenregelung anzufragen, auch wenn man Eigentümer einer Immobilie ist. Die eventuellen Mieteinkünfte sind dann bei den Einkünften anzugeben. 3. Die Angaben der Schulden der überschuldeten Person Artikel 1675/4, 2,7 und 9 In dem Antrag sollte jede Schuld mit der Adresse der Gläubiger vermerkt sein, damit der Gerichtsschreiber diesen eine Kopie der richterlichen Entscheidung zusenden kann. Was ist mit bestrittenen Schulden? Artikel 1675/4, 2,10 Wenn der Schuldner eine Schuld ganz oder zum Teil bestreitet, muss er diese Schuld, den Betrag, der bestritten wird, sowie die Gründe hierfür, angeben. Wiederum braucht der Richter eine vollständige Übersicht der Überschuldungssituation: er muss die genauen Beträge der geforderten und der bestrittenen Schulden kennen. Diese Beanstandung wird von dem zuständigen Richter überprüft. In Erwartung der Entscheidung, legt der Arbeitsrichter den Teil der nichtbestrittenen Schuld provisorisch fest. Es reicht also nicht aus, die Schuld im Rahmen der kollektiven Schuldenregelung zu bestreiten. Der Antragsteller muss vor dem für die Schuld zuständigen Gericht ziehen. 14

15 4. Die Bürgschaft Oftmals sichert sich der Gläubiger durch einen zweiten Schuldner ab: durch einen Bürgen. Wenn der ursprüngliche Schuldner den Kredit nicht zurückzahlen kann, wendet sich der Gläubiger an den Bürgen. Dieser wiederum kann sich gegen den Schuldner wenden und von ihm die Summe zurückverlangen, die er dem Gläubiger hat zahlen müssen. Wenn eine Person eine persönliche Bürgschaft für die überschuldete Person abgegeben hat, muss dies im Antrag angegeben werden. Der Bürge wird über die Entscheidung der Annahme des Antrags zur Kollektiven Schuldenregelung informiert. Weitere wichtige Informationen für den Bürgen finden Sie im Teil V: Die Auswirkungen der Zulässigkeitsentscheidung unter Punkt 9 Die Bürgschaft. 5. Die Prozedur der Anfrage von Zahlungserleichterungen Artikel 1675/4, 2,11 Die überschuldete Person muss im Antrag vermerken, wenn sie Zahlungserleichterungen vor Gericht angefragt hat, aufgrund der Artikel 38 des Gesetzes über den Verbraucherkredit, 59 des Gesetzes über den Hypothekarkredit und 1344 des Gerichtsgesetzbuchs (der sich auf Zahlungserleichterungen für Steuerschulden bezieht, sowie gegen Gläubiger zielt, die einen notariellen Akt besitzen) und über die der Richter noch nicht entschieden hat. Wenn der Antrag vor dem Richter eingereicht ist, werden diese Zahlungserleichterungen aufgehoben bis zur Entscheidung des Arbeitsrichters. Abmachungen bezüglich anderer Schulden (Energie, Wasser, Miete, Gesundheitskosten, Telefon,...) haben weiterhin Bestand. 15

16 6. Vor dem Arbeitsrichter Artikel 1675/6, 1 Der Richter wird über den Antrag des Schuldners entscheiden. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, verfügt der Richter über die notwendigen Informationen, um den Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Wenn er es jedoch für nötig befindet, kann der Richter die überschuldete Person vorladen. Der Schuldner selbst kann ebenfalls beantragen, angehört zu werden, wenn er einige Punkte seines Antrages erläutern möchte. Anders als das, was in Artikel 1026 des Gerichtsgesetzbuchs vorgesehen ist, sieht das Gesetz über die Kollektive Schuldenregelung nicht vor, dass ein unvollständiger Antrag null und nichtig ist. Wenn der Schuldner einige Informationen in seinem Antrag vergessen hat, oder wenn der Richter weitere Informationen benötigt, wird er ihn schriftlich dazu einladen, den Antrag zu vervollständigen. Es kann jedoch vorkommen, dass das Gericht trotz mehrmaliger Anfrage, nicht alle benötigten Informationen erhält. In diesem Fall kann der Arbeitsrichter die Anfrage zurücksenden oder sie ablehnen. Artikel 1675/6 1 Wenn der Antrag einmal eingereicht wurde, hat der Richter 8 Tage Zeit, um über die Zulässigkeit zu entscheiden. Diese Frist wird selten eingehalten, was jedoch mit keinerlei Sanktionen belegt ist. Werden die Gläubiger vor Gericht geladen? Nein, es handelt sich um einen einseitigen Antrag. Die Gläubiger, der Ehepartner, der selber keinen Antrag auf Kollektive Schuldenregelung gestellt hat, die Schuldner (Arbeitgeber, Pensions- und Kindergeldkasse,...) erhalten zur Information eine Kopie der richterlichen Entscheidung. Wenn sie denken, dass die überschuldete Person nicht das Recht auf eine Kollektive Schuldenregelung hat, können sie dagegen innerhalb eines Monates nach Zustellung der Entscheidung Einspruch einlegen. Der Richter wird daraufhin die Anfrage aufs Neue untersuchen, aber diesmal in Anwesenheit des Antragstellers, seiner Gläubiger und des Ehepartners. Diese müssen erklären, warum ihrer Meinung nach, der Antragsteller kein Anrecht auf die Kollektive Schuldenregelung hat. Die Tatsache, dass die überschuldete Person die Gesamtheit oder einen Teil der Schuld bestreitet, genügt dabei nicht als Argument, um die Annahme des Antrages zu revidieren. 16

17 V. Die Auswirkungen 1. Die überschuldete Person darf nicht mehr über ihre Güter verfügen Artikel 1675/7 Darf die überschuldete Person noch ihr Gehalt selbst kassieren? Ab dem Moment der Annahme des Antrag auf Kollektive Schuldenregelung und mindestens für den Zeitraum des Rückzahlungsplans, darf die überschuldete Person Ihr Gehalt, die Arbeitslosenunterstützung usw. nicht mehr persönlich einkassieren. Sämtliche Zahlungen gehen auf das Konto des Schuldenvermittlers ein. Wie wird gewährleistet, dass die überschuldete Person die laufenden Kosten bezahlen kann? Hierbei handelt es sich um die klassischen, unabdingbaren Ausgaben. Die überschuldete Person muss auch weiterhin ihre Miete zahlen, wird Schulkosten für die Kinder haben und muss Nahrungsmittel einkaufen. Sie bestimmt, zusammen mit dem Schuldenvermittler, die exakte Summe, die sie jeden Monat benötigt, um die laufenden Ausgaben decken zu können. Dieser Betrag wird ihr vom Schuldenvermittler zur Verfügung gestellt. Dabei muss der Schuldenvermittler dem Antragsteller mindestens das unpfändbare Einkommen lassen. Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Antragstellers, sowie einer richterlichen Begründung kann das zur Verfügung stehende Einkommen bis auf das Eingliederungseinkommen reduziert werden. Das Eingliederungseinkommen ist das Einkommen, das ein Öffentliches Sozialhilfezentrum einer Person ohne ausreichende Einkünfte auszahlt. Es kann aber auch sein, dass selbst das unpfändbare Einkommen nicht ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Deshalb ist die Rechtsprechung extrem breit gefächert, was die Beurteilung und die Kriterien zur Bestimmung dieses Aspektes angeht. So werden die Raten für Hypothekendarlehen oder Sozialkredite für die Wohnung oftmals auch zu den unabdingbaren Ausgaben gezählt, wenn die Rate hierfür in etwa der Miete entspricht, die gezahlt werden müsste. Um den Betrag festzulegen, der der überschuldeten Person zugestanden wird, um ihre laufenden Kosten zu decken, werden objektive Kriterien zu Rate gezogen, wie die Höhe des durchschnittlichen Monatsbudgets, das jede Person benötigt. Wobei auch die jeweilige, spezifische Situation des Haushalts mit in Betracht gezogen wird. Dem Schuldenvermittler kann von daher auch nicht vorgeworfen werden, wenn er das Budget höher angesetzt hat, als es später im Rahmen eines richterlichen Planes der überschuldeten Person wirklich zugestanden wird. Die überschuldete Person kann gegebenenfalls weiterhin persönlich Alimente überweisen, mit Ausnahme von Rückständen. 17

18 Darf die überschuldete Person Ihre Güter noch verkaufen? Ab Annahme des Antrags auf Kollektive Schuldenregelung dienen alle Güter (Mobilien und Immobilien) und Einkünfte der überschuldeten Person ausschließlich der Rückzahlung der Schulden. Sie darf also weder Güter verkaufen, noch verschenken. Dennoch kann der Arbeitsrichter den Verkauf dieser Güter erlauben oder gegebenenfalls sogar anordnen. Ein solcher Verkauf kann dadurch gerechtfertigt werden, dass die zu verkaufenden Güter nicht unabdingbar sind, damit die überschuldete Person ein menschenwürdiges Leben führt. 2. Pfändungen und Abtretungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden Artikel 1675/7, 2, al. 1und 2 Alle Vollstreckungsverfahren, die auf die Zahlung einer Geldsumme abzielen, werden ausgesetzt. Die bereits durchgeführten Pfändungen behalten ihre sichernde Wirkung. Wenn der Tag des Zwangsverkaufs der gepfändeten beweglichen oder unbeweglichen Güter bereits vor der Annehmbarkeitsentscheidung festgelegt und durch Anschlag bekannt gegeben worden ist, erfolgt der Verkauf für Rechnung der Masse. Ein Gläubiger verfügt über mehrere Möglichkeiten, um seine Forderungen einzutreiben: Die Lohnabtretung: Sehr häufig verlangt der Geldgeber bei einer Kreditaufnahme die Unterzeichnung eines Aktes, der sich Lohnabtretung nennt. Wenn die Person ihren Kredit nicht mehr zurückzahlt, erlaubt dieses Dokument dem Kreditgeber sich direkt an z.b. den Arbeitgeber zu wenden, um den pfändbaren Teil des Einkommens einzufordern. Die Lohnpfändung: Der Gläubiger, der über einen Vollstreckungstitel verfügt (Urteil, Titel des Steueramtes oder notarieller Akt), kann sich an einen Gerichtsvollzieher wenden, damit dieser den pfändbaren Teil des Einkommens einbehält. Die Mobilien- und Immobilienpfändung: Der Gläubiger, der über einen Vollstreckungstitel verfügt, kann die Mobilien und Immobilien des Schuldners pfänden und verkaufen lassen (einige Möbel sind jedoch unpfändbar). Wenn der Richter den Antrag auf Kollektive Schuldenregelung für annehmbar erklärt, darf keine Abtretung oder Pfändung mehr durch einen Gläubiger durchgeführt werden, wenn diese auf das Eintreiben einer Geldsumme abzielt. Wenn diese Abtretungen und Pfändungen zum Zeitpunkt der Annahme des Antrags bereits durchgeführt wurden, werden sie suspendiert und behalten ihre sichernde Wirkung. 18

19 Es gibt jedoch eine Ausnahme für Mobilien- und Immobilienpfändungen: wenn der Verkaufstag bereits vor Annahme des Antrages festgelegt wurde, findet der Verkauf trotzdem statt. Der Erlös dieses Verkaufes fließt auf das Konto des Gerichtsvollziehers, beziehungsweise des Notars, der es unter den bevorrechtigten Gläubigern verteilt. Der eventuelle Restbetrag wird auf das Konto des Schuldenvermittlers überwiesen. Darf ein Gläubiger einen Kreditvertrag noch kündigen, wenn der Antrag angenommen wurde? Die Kündigung eines Kreditvertrages, d.h. die Entscheidung des Geldgebers den Vertrag vorzeitig aufzulösen, kann auch nach Annnahme des Antrages auf Kollektive Schuldenregelung noch vorkommen. Diese Aufkündigung kann jedoch nur stattfinden, wenn sehr strenge Konditionen, die in den Gesetzen über den Verbraucherkredit und den Hypothekarkredit zu finden sind, erfüllt wurden. 3. Die Streichung von einigen Zahlungserleichterungen Artikel 1675/5, al.2 Zahlungserleichterungen, die aufgrund der Artikel 38 des Gesetzes über Verbraucherkredite, 59 des Gesetzes über Hypothekendarlehen oder 1344 des Gerichtsgesetzbuches erreicht wurden, sind hinfällig. 4. Wohnungsräumungen und Energieabsperrungen Unterbricht die Annahme des Antrages eine Entscheidung zur Wohnungsräumung? Nein. Die Annahme des Antrages unterbricht keine Anfrage zur Zwangsräumung der Wohnung. Um diese Maßnahme zu vermeiden, muss vor dem Friedensrichter eine Verlängerung der Benutzung der Immobilie beantragt werden. Was geschieht mit Energieabsperrungen? Die Annahme des Antrages unterbricht auch keine Maßnahmen zur Energieabsperrung. Diese Absperrung findet aber nur statt, wenn die Person vor Einreichen des Antrags, nachdem man ihr einen Stromzähler installiert hat, keinen Zahlungsplan einhält. Es obliegt dem Schuldenvermittler sowie dem Richter, darauf zu achen, dass im Rahmen eines gütlichen beziehungsweise eines gerichtlichen Rückzahlungsplans diese Art von Schulden als erstes zurückgezahlt werden. 19

20 5. Keine Verschlimmerung der Überschuldung Artikel 1675/7, 3 Die überschuldete Person darf ihre Überschuldung nicht verschlimmern und darf somit kein Geld ausleihen, weder bei einem Kreditinstitut noch bei einem Freund, es sei denn der Richter erlaubt dies explizit. Diese Erlaubnis kann sich durch die Tatsache rechtfertigen, dass die überschuldete Person ein Fahrzeug ersetzen muss, das sie braucht, um an den Arbeitsplatz zu gelangen und diesen somit zu behalten. 6. Gerichtskostenhilfe Artikel 1675/6, 3 In seiner Entscheidung befindet der Richter von Amts wegen, ob er Gerichtskostenhilfe bewilligt und, wenn ja, ob er sie ganz oder teilweise bewilligt. Was versteht man unter Gerichtskostenhilfe? Im Laufe der Kollektiven Schuldenregelung kann es vorkommen, dass der Schuldner die Hilfe eines Notars (z.b. um den Verkauf einer Immobilie zu gewährleisten) oder eines Gerichtsvollziehers benötigt. Diese Intervention ist normalerweise kostenpflichtig und zu Lasten des Schuldners. Wenn der Richter entscheidet, dass die überschuldete Person Anrecht auf Gerichtskostenhilfe hat, wird er dies in seiner Entscheidung vermerken. Dies erlaubt dem Schuldner, kostenlos die Hilfe eines Notars oder Gerichtsvollziehers in Anspruch zu nehmen. Der Richter untersucht automatisch, d. h. auch ohne Anfrage des Schuldners im Antrag, ob Anrecht auf Gerichtskostenhilfe besteht. 7. Der Wettbewerb unter den Gläubigern Artikel 1675/7, 1er Unbeschadet der Anwendung von 3 entsteht durch die Annehmbarkeitsentscheidung eine Konkurrenzsituation zwischen den Gläubigern; diese Entscheidung hat außerdem die Aussetzung des Laufs der Zinsen und die Unverfügbarkeit des Vermögens des Antragsstellers zur Folge. Der Gesetzgeber hat jedoch für Steuerschulden eine Ausnahme auf die Gleichbehandlung zwischen den Gläubigern eingeführt. Das Steueramt darf eine Steuerrückzahlung an den Antragsteller mit einer noch bestehenden Steuerschuld desselben verrechnen (Artikel 334 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004). 20

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.

U R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof. ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2287 Urteil Nr. 163/2001 vom 19. Dezember 2001 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ

FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Wer regelt Ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind?

Wer regelt Ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Wer regelt Ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Eine kurze Information zum Verfahren der "vorläufigen Verwaltung" Dieses Informationsfaltblatt

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (22.06) 9577/01 LIMITE JUJSTCIV 82 AUFZEICHNUNG des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5734 Entscheid Nr. 147/2014 vom 9. Oktober 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfragen in Bezug auf die Artikel 3bis des Gesetzes vom 3.

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Schulden über Schulden was nun? v.l.n.r. Tyler Olson./Fotolia.com - MH./Fotolia.com - Andre Bonn./Fotolia.com

Schulden über Schulden was nun? v.l.n.r. Tyler Olson./Fotolia.com - MH./Fotolia.com - Andre Bonn./Fotolia.com Schulden über Schulden was nun? v.l.n.r. Tyler Olson./Fotolia.com - MH./Fotolia.com - Andre Bonn./Fotolia.com 2 Inhaltsverzeichnis Stauke./FOTOLIA.com 1. Schulden über Schulden Bin ich nur verschuldet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Rechtspfleger in der Zwangsversteigerungsabteilung

Rechtspfleger in der Zwangsversteigerungsabteilung Sicher habt Ihr schon mal von einem Gericht gehört. Der Ort, wo die Richter entscheiden, ob zum Beispiel ein Dieb ins Gefängnis muss. Gerichte haben aber sehr viel mehr Aufgaben. Die Mitarbeiter sind zum

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

Die sechs häufigsten Fehler

Die sechs häufigsten Fehler Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann

Mehr

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004 Lesen Sind Männer und Frauen gleichberechtigt? Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand soll Vorteile

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE. Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.

Mehr

A n a l y s i s Finanzmathematik

A n a l y s i s Finanzmathematik A n a l y s i s Finanzmathematik Die Finanzmathematik ist eine Disziplin der angewandten Mathematik, die sich mit Themen aus dem Bereich von Finanzdienstleistern, wie etwa Banken oder Versicherungen, beschäftigt.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr