Hinweise zur kooperativen Durchführung der Vorstellung der Viereinhalbjährigen

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1 September 2011 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hinweise zur kooperativen Durchführung der Vorstellung der Viereinhalbjährigen Sehr geehrte Kitaleitungen, sehr geehrte Schulleitungen, das Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige soll zukünftig gemeinsam von Kita und Schule gestaltet werden. Dabei sollen die Kompetenz und Erfahrung der Kitas eine stärkere Berücksichtigung erfahren. Aus diesem Grund wurde ein neuer, einheitlicher Protokollbogen zur Dokumentation der Ergebnisse erstellt, der zukünftig in der Regel gemeinsam von Kitas und Schulen ausgefüllt wird. Das Material des neuen Protokollbogens setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: - eine Kompetenzeinschätzung (Teil A), die in der Regel von Kitas ausgefüllt wird. - eine Zusammenfassung (Teil B) der Ergebnisse, die sich in drei Abschnitte gliedert: o Abschnitt 1 wird von Kitas ausgefüllt und an Schulen weiter geleitet. o Abschnitt 2 wird von Schulen dazu ergänzt. o Falls ein zusätzliches Gespräch zur Förderplanung stattfindet, werden Ergebnisse in Abschnitt 3 dokumentiert. - Falls in der Schule eine Einschätzung des Förderbedarfs in der deutschen Sprache ( Bildimpuls ) durchgeführt wird, wird auch diese in einem Protokoll dokumentiert. Zum Ablauf des Verfahrens Der Ablauf des kooperativen Vorstellungsverfahrens sieht folgende Schritte vor: Aufgabe Auszufüllendes Dokument Zuständige Stelle Kompetenzeinschätzung in Vorbereitung der Elterngespräche in der Kita Entwicklungsgespräch in der Kita. Mit Einverständnis der Eltern wird die zweiseitige Zusammenfassung (Abschnitt 1) rechtzeitig an die zuständige Schule geschickt 1 Die Schule lädt zum Vorstellungstermin ein. Dieser kann auch in einer Kita stattfinden. Kompetenzeinschätzung, Teil A Zusammenfassung, Teil B, Abschnitt 1 Zusammenfassung, Teil 1, Abschnitt 1 Für den Ablauf es Vorstellungsverfahrens an der Schule gibt es drei Varianten: Kita Kita Schule, ggf. Kita 1. Die Elterngespräche sollten möglichst stattfinden, nachdem die Einladungen der Schulen zum Vorstellungsgespräch erfolgt sind, damit bereits feststeht, an welche Schule der Einschätzungsbogen durch die Kita versandt werden soll.

2 1) Wenn sich aus der von der Kita übergebenen Zusammenfassung (Abschnitt 1) und aus dem Gespräch in der Schule keine Hinweise auf besonderen Förderbedarf ergeben, ergänzt die Schule nur Abschnitt 2 der Zusammenfassung. 2) Wenn sich aus der von der Kita übergebenen Zusammenfassung (Abschnitt 1) oder aus dem Gespräch in der Schule Hinweise auf einen besonderen Förderbedarf ergeben oder wenn Diskrepanzen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, vereinbart die Schule verbindlich ein gemeinsames Gespräch von Schule, Kita und Eltern. 2 Dieses kann auch in der Kita stattfinden. Die ausführliche Entwicklungsdokumentation der Kita wird von dieser als Gesprächsgrundlage zu dem Termin mitgebracht. Die Ergebnisse des Gesprächs werden auf der Zusammenfassung (Abschnitt 3) festgehalten. 3) Falls der Schule keine Zusammenfassung aus der Kita (Abschnitt 1) vorliegt, wird von der Schule stets sowohl dieser Teil als auch die üblicherweise in der Kita auszufüllende Kompetenzeinschätzung ausgefüllt, soweit dies aufgrund der einmaligen Vorstellung des Kindes möglich ist. Dazu gibt es ein Merkblatt für Schulen mit Vorschlägen für Beobachtungsaufgaben und vorgeschlagenen Materialien. Zusammenfassung, Abschnitt 1 Zusammenfassung, Abschnitt 2 Zusammenfassung, Abschnitt 1 Zusammenfassung, Abschnitt 2 Zusammenfassung, Abschnitt 3 Protokoll der Sprachstandserhebung Kompetenzeinschätzung, Teil A Zusammenfassung, Abschnitt 1 Zusammenfassung, Abschnitt 2 Schule Schule und Kita Schule Hinweise zum Bogen Kompetenzeinschätzung Anhand des dreiseitigen Bogens zur Kompetenzeinschätzung (Teil A) soll von der Kita eine Einschätzung von überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen der Kinder erfolgen. Falls das Kind keine Kita besucht oder keine Kompetenzeinschätzung der Kita durchgeführt wurde, wird dieser Bogen in der Schule ausgefüllt (s.o.) Bitte tragen Sie zunächst die Angaben zur durchführenden Einrichtung ein, sowie die Angaben zum Kind (Name und Code). Da die Bögen auch weiterhin statistisch ausgewertet werden sollen, um Planungsdaten zu gewinnen, wird sowohl nach dem Namen des Kindes gefragt als auch der aus dem Hamburger Sprachfördermonitoring bekannte siebenstellige Code gebildet. Wenn im LIQ Daten eingegeben werden, wird ausschließlich auf Basis der Codes gearbeitet. Die Namen der Kinder werden in den Kopien, die an das LIQ kommen, geschwärzt. Damit die Bögen jedoch auch von pädagogischen Fachkräften in Kitas und Schulen, sowie ggf. von Ärzten genutzt werden können, ist es erforderlich, die Namen einzutragen. Für Kinder, die Eingliederungshilfe in der Kita erhalten (Leistungen der Frühförderung gemäß 26 KibeG), liegt es im Ermessen der Pädagogen, ob es sinnvoll ist, einen Bogen zur Kompetenzeinschätzung auszufüllen. Der Bogen Zusammenfassung (Abschnitt 1) sollte auch für diese Kinder von der Kita ausgefüllt und an die Schule geschickt werden. Dabei liegt es ebenfalls im Ermessen der pädagogischen Fachkraft, ob Angaben zum Förderbedarf (Punkt 2 Zusammenfassung) gemacht werden oder lediglich festgehalten wird, dass das Kind Eingliederungshilfe bekommt und welche Therapien es schon erhält. In dem Gespräch zwischen Kita und Schule können auch die Gutachten, die für das Kind vorliegen als Grundlage genutzt werden, sofern die Eltern zustimmen. 2 Sollte bereits durch die Kita ein Förderbedarf vermutet werden, empfiehlt es sich, die Kita gleich zu dem Vorstellungsgespräch einzuladen, bzw. das Gespräch in der Kita stattfinden zu lassen. 2

3 Die im Bogen abgefragten Bereiche orientieren sich an den in den Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie den Richtlinien für Vorschulklassen formulierten Kompetenz- und Bildungsbereichen. Es werden überfachliche Kompetenzen für die Bereiche Selbstkonzept und Motivation (entspricht den Ich-Kompetenzen der Hamburger Bildungsempfehlungen für Kitas), soziale Kompetenzen und lernmethodische Kompetenzen und kognitive Entwicklung betrachtet. Für die fachbezogenen Kompetenzen werden die Bereiche Körper und Bewegung, Deutsche Sprache und ggf. andere Sprache betrachtet. Die Bereiche Musik und Kunst, mathematische Erfahrungen und naturwissenschaftliche Erfahrungen werden zusammengefasst unter den Bereich Sachkompetenzen. 3 Die Kompetenzeinschätzung soll auf der Basis einer 5er-Skala erfolgen. Für die einzelnen Teilkompetenzen ist jeweils anzukreuzen, inwieweit das Kind, verglichen zu den in der Altersgruppe üblicherweise gestellten Anforderungen, über die genannten Kompetenzen verfügt. Die Zuordnung der beobachteten Kompetenz zu einer Skalenstufe wird sich in etwa an einer Normalverteilung orientieren. Danach fallen erfahrungsgemäß in einer repräsentativen Alterskohorte (also nicht unbedingt in einer realen Kitagruppe, die regional ganz unterschiedlich zusammengesetzt sein kann) etwa 50 Prozent der Kinder in die Kategorie 3 ( mittel/ normal ), bei jeweils 15 Prozent der Kinder sind die Kompetenzen schwach (2) oder stark ausgebildet (4); und bei jeweils ca. 10 Prozent der Kinder sind diese Kompetenzen sehr schwach (1) bzw. sehr stark entwickelt (5). In der Regel können die einzelnen Teilkompetenzen in der Kita aufgrund der Vertrautheit mit den Kindern problemlos eingeschätzt werden. Sollte dies im Einzelfall (z.b. weil das Kind noch ganz neu in der Einrichtung ist) nicht möglich sein, kann jeweils die Spalte keine Angabe (k.a.) angekreuzt werden. Ziel der Einschätzungen ist es, anhand der einzelnen Markierungen ein Profil zu erstellen, das dem jeweiligen Kind gerecht wird und das auch Besonderheiten jedes Kindes erkennen lässt. Dazu können zusätzlich auch die Kommentarspalten genutzt werden. Hinweise zum Bogen Zusammenfassung der Ergebnisse Die Zusammenfassung der Vorstellungsergebnisse besteht aus drei Abschnitten. Abschnitt 1: Zusammenfassung der Ergebnisse (Kita) Der zweiseitige Abschnitt 1 der Zusammenfassung wird in der Regel in der Kita ausgefüllt und von dieser direkt an die Schule weitergegeben, die die Vorstellung durchführt (sofern die Eltern unterschrieben haben, dass sie damit einverstanden sind). Neben Angaben zur Person und zur Familie wird nach Besonderheiten in der Situation der Kinder und nach eventuell 3 Bei Bedarf stehen für eine eingehendere Einschätzung der Fachkompetenzen die bei LIQ-1 erstellten KEKS- Einschätzungsbögen für 4-, 5- und 6-Jährige zur Verfügung (vgl. 3

4 bereits durchgeführten Therapien und Fördermaßnahmen gefragt. Falls bereits Gutachten aufgrund von bestehender Eingliederungshilfe oder laufender Therapiemaßnahmen erstellt wurden, sollte geklärt werden, welche Unterlagen bereits vorliegen (Entwicklungsberichte, Förder- und Behandlungsplan, differenzierte Gutachten, etc.), damit nicht doppelt diagnostiziert werden muss. Auf der zweiten Seite werden die Ergebnisse der Einschätzungen aus der Kita für die einzelnen Bereiche in einer Gesamteinschätzung zusammengefasst. Für die Feststellung des Förderbedarfs gelten die folgenden Kriterien: Bereich Sprachentwicklung Sachkompetenzen alle anderen Bereiche Förderbedarf wenn überwiegend 1 oder 2 angekreuzt wurde wenn einmal 1 angekreuzt wurde wenn mehrfach 1 angekreuzt wurde In der Zusammenfassung der Ergebnisse (Abschnitt 1) sollen neben besonderen Förderbedarfen auch Hinweise auf besondere Begabungen in den einzelnen Kompetenzbereichen festgehalten werden. Diese Hinweise müssen sich aus den Einschätzungen der einzelnen Bereiche ergeben. Hinweise auf besondere Begabungen liegen vor, wenn eine oder mehrere Fähigkeiten innerhalb eines Kompetenzbereichs mit 5 ( sehr stark / sehr sicher ) eingeschätzt wurden. Es besteht die Möglichkeit, neben der zusammenfassenden Kompetenzeinschätzung in einem Textfeld besondere Stärken und Interessen der Kinder festzuhalten. Außerdem können Vorschläge für weitere Fördermaßnahmen notiert werden. Dies betrifft sowohl erkennbare Förderbedarfe, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, als auch Maßnahmen zur frühen Unterstützung von Kindern, die durch besondere Begabungen auffallen. An dieser Stelle können auch Hinweise auf weiteren vermuteten Unterstützungsbedarf, z. B. im Hinblick auf mögliche erzieherische oder soziale Hilfestellungen benannt werden. Abschnitt 1 der Zusammenfassung der Ergebnisse wird von den Eltern und der zuständigen Person in der Kita unterschrieben. Wenn die Eltern einverstanden sind, wird diese zweiseitige Zusammenfassung von der Kita rechtzeitig an die Schule weiter geleitet. Abschnitt 2: Zusammenfassung der Ergebnisse (Schule) Der zweite Abschnitt (S.3) der Zusammenfassung des überarbeiteten Protokollbogens wird in der Schule ausgefüllt. Dort werden die Ergebnisse der Einschätzungen aus Kita und Schule in einem Gesamtbild zusammengefasst. Die Schule vermerkt, ausgehend von den Informationen aus der Kita und ihrer eigenen Einschätzungen, ebenfalls Vorschläge für weitere Maßnahmen. Sie trifft ggf. Verabredungen mit den Eltern und den Kitas. Dies bezieht sich wiederum auf erkennbare Förderbedarfe, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, als auch der frühen Unterstützung von Kindern, die durch besondere Begabungen auffallen. Auch sollten Hinweise auf weiteren vermuteten Unterstützungsbedarf benannt werden, z. B. im Hinblick auf mögliche erzieherische oder soziale Hilfestellungen. Bei Hinweisen auf besondere Begabungen sollten ebenfalls die im voran stehenden Abschnitt erläuterten Kriterien hinsichtlich besonderer Begabungen zugrunde gelegt werden. Bei Hinweisen auf ausgeprägten Förderbedarf im sprachlichen Bereich muss, wie auch bisher schon, auf jeden Fall eine Sprachstanduntersuchung anhand des Bildimpulses durchgeführt werden. 4

5 Überprüfung des Sprachstands in der Schule Einsatz des Bildimpuls Sollte nach den ersten Beobachtungen des Kindes Unklarheit über dessen sprachlichen Entwicklungsstand bestehen oder die Vermutung, dass ausgeprägter Förderbedarf bestehen könnte, muss einer der drei Bildimpulse zur genaueren Bestimmung des Sprachstandes 4 eingesetzt werden (siehe Merkblatt Einschätzung des Förderbedarfs in der deutschen Sprache / Bildimpuls ). Sofern dies organisatorisch möglich ist, kann das Sprachstandsverfahren auch in der vertrauten Umgebung der betreuenden Kita durchgeführt werden. Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung Wenn sich aus der von der Kita erstellten Zusammenfassung (Bogen B, Abschnitt 1) oder aus Eindrücken während der Vorstellung in der Schule (Abschnitt 2) Hinweise auf einen besonderen Förderbedarf ergeben oder wenn Diskrepanzen der Einschätzung in Kita und Schule auftreten, wird ein Gespräch zur Verabredung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Kindes durch die Schule geführt. Die Schule vereinbart dazu einen gemeinsamen Termin von Eltern, Kita (falls vorhanden) und Schule. Dies gilt insbesondere bei Hinweisen auf einen ausgeprägten Sprachförderbedarf. Auch weitere Institutionen können bei Bedarf hinzu gezogen werden. Abhängig vom vermuteten Förderbedarf bzw. einer vermuteten besonderen Begabung können dies z. B. der Schulärztliche Dienst, die Beratungsstelle besondere Begabung, die neuen Einrichtungen der sonderpädagogischen Unterstützung, REBUS oder andere sein. Es wird dann ggf. eine erneute Einschätzung der Kompetenzen durchgeführt mit dem Ziel, die Zusammenfassung der Ergebnisse (Abschnitt 3) einvernehmlich auszufüllen und die Grundlage für eventuell erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung des Kindes zu verabreden. Die verabredeten Maßnahmen zur Förderung des Kindes werden unter Benennung der für ihre Weiterverfolgung verantwortlichen Institution auf dem Bogen protokolliert ( Zusammenfassung, Abschnitt 3). Sie sind Bestandteil des individuellen Förderplans. Bei Kindern mit Leistungen der Frühförderung gemäß 26 KibeG, bei denen bereits ausführliche Unterlagen zu erforderlichen Fördermaßnahmen vorliegen, steht in dem gemeinsamen Gespräch von Eltern, Kita und Schule die Gestaltung des Überganges von der Kita in die Schule im Mittelpunkt. Hinweise auf besondere Begabungen Bei Hinweisen auf besondere Begabungen in einem oder mehreren Kompetenzbereichen, soll die Frage ergänzender Fördermaßnahmen gestellt werden. Kinder, die hinsichtlich ihrer hohen Kompetenzen aus der Gruppe herausragen, brauchen häufig besondere Aufgaben und ergänzende Maßnahmen, um ihre Lern- und Leistungsbereitschaft zu erhalten, anzuregen und zu verstärken. Darüber hinaus kann mit den Eltern geklärt werden, ob eine vorzeitige Einschulung für das Kind in Frage kommt. Neben einem überdurchschnittlich hohen intellektuellen Entwicklungsstand müssen bei einer vorzeitigen Einschulung auch weitere Aspekte berücksichtigt werden, u.a. die Leistungsbereitschaft des Kindes, die sozial-emotionale Reife, die körperliche und motorische Entwicklung. Mit Fragen zum kooperativen Vorstellungsverfahren wenden Sie sich gern an das LIQ: Dr. Meike Heckt: Meike.Heckt@li-hamburg.de, Tel.: Dr. Peter May: Peter.May@li-hamburg.de, Tel.: Hier ist nicht Sprachheilförderbedarf gemeint. Es geht um die allgemeine Sprachentwicklung des Kindes in Deutsch. 5

6 Hinweise zum Code für das Kind Das Landesinstitut, Abteilung LIQ, codiert die Test- und Beobachtungsbögen, damit alle Angaben eindeutig einer Person ohne Angabe des Namens zugeordnet werden können. Es handelt sich um ein Pseudonym, das an die Stelle identifizierbarer Daten tritt und es dem Landesinstitut ermöglicht, personenbezogene Daten ohne die Kenntnis der Identität der Betroffenen zu nutzen. Das Codierungsverfahren ist unter Beteiligung des Hamburger Datenschutzbeauftragten entwickelt worden. Ein Beispiel: Frederike Marie Braun-Sommer, geboren am , hat die Codenummer: F E N Der Code wird folgendermaßen gebildet: 1. Stelle: erster Buchstabe des ersten Vornamens Frederike F 2. Stelle: letzter Buchstabe des ersten Vornamens Frederike F E 3. Stelle: letzter Buchstabe des ersten Nachnamens Braun F E N Stelle: Geburtstag im Monat (zweistellig) F E N Stelle: Geburtsmonat (zweistellig) F E N Bei mehreren Vornamen oder Bindestrich-Vornamen gilt: erster Buchstabe des ersten Vornamens und letzter Buchstabe dieses ersten Vornamens. Bei mehreren Nachnamen oder Doppel-Nachnamen gilt: letzter Buchstabe des ersten Nachnamens. Umlaute und ß werden als Ä, Ö, Ü und ß eingetragen. In Zweifelsfällen orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen der Namen, so wie sie im Schülerbogen bzw. der Kinderakte der Kita stehen. 6

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