2012 gab es in Niedersachsen in der Zivilbevölkerung, bei den Kampfmittelräumfirmen und beim KBD der RD-Hannover keinen Unfall mit Kampfmitteln.
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- Johann Adler
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2 1. Allgemeines (Die Zahlen in den Klammern beziehen sich auf das Jahr 2011) Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen ist eine präventive Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des Niedersächsischen SOG, die den Behörden der Gefahrenabwehr obliegt. Da der Umgang mit Kampfmitteln eine besondere Fachkunde voraussetzt, hält das Land Niedersachsen den Kampfmittelbeseitigungsdienst bereit. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) wurde mit Wirkung vom von der Zentralen Polizeidirektion zum Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen verlagert und gehört organisatorisch als neues Dezernat 6 zur Regionaldirektion Hannover. Die Landesregierung hatte 1988 beschlossen, die Auswertung von Luftbildaufnahmen und die Feststellung von Verdachtspunkten, wie auch die Bergung von Bombenblindgängern systematisiert und nach einem schlüssigen Konzept durchzuführen (sog. Landessonderprogramm ). Das Landessonderprogramm besteht aus zwei Teilen, der systematischen Auswertung von Luftbildaufnahmen sowie der Feststellung von Blindgängerverdachtspunkten mit ggf. anschließender Bergung der Bombenblindgänger. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom zur Neustrukturierung des Aufgabenbereiches Kampfmittelbeseitigung gehört die systematische Auswertung von Luftbildern aus dem Zweiten Weltkrieg zum Auffinden von Bomben weiterhin zu den Aufgaben des KBD; die hierfür entstehenden Kosten trägt das Land, die anschließende Gefahrenerforschung (Sondierung) der Verdachtspunkte und eine Freilegung eventueller Anomalien ist nicht mehr Aufgabe des KBD. Die Kosten für die der Luftbildauswertung folgender Gefahrenforschungsmaßnahmen im Vorfeld von Baumaßnahmen wurden auch vor der Neustrukturierung des Aufgabenbereiches Kampfmittelbeseitigung im Wesentlichen von den Grundstückseigentümern getragen. Nur in Folge des Landessonderprogramms und bei öffentlichen Flächen wurden sie ausnahmsweise vom Land übernommen. Seit dem 01. Januar 2012 werden nunmehr sämtliche Kosten, die im Bereich dieser Gefahrenerforschungsmaßnahmen entstehen, vom jeweiligen Veranlasser und in keinem Fall mehr vom Land getragen, so dass es durch die neue Struktur insgesamt zu einer klareren Aufgaben- und Kostenverantwortung gekommen ist. Auch im Jahr 2012 wurden in Niedersachen im Rahmen der Gefahrenabwehr wieder bedeutende Mengen an Kampfmittel aus der Zeit der beiden Weltkriege vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) geborgen, entschärft oder vor Ort gesprengt, transportiert und zwischengelagert, um später in Sammeltransporten der Vernichtung zuzuführen gab es in Niedersachsen in der Zivilbevölkerung, bei den Kampfmittelräumfirmen und beim KBD der RD-Hannover keinen Unfall mit Kampfmitteln. Allen in der Kampfmittelbeseitigung tätigen Mitarbeitern und Kollegen des LGLN Hannover, den zuständigen Mitarbeitern der Gefahrenabwehrbehörde, der Feuerwehren, den Kollegen der örtlichen Polizeidienststellen und den Mitarbeitern der Kampfmittelräumfirmen sei an dieser Stelle für ihre gefährliche Arbeit gedankt. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass Kampfmittel im Laufe der Zeit ihre Gefährlichkeit nicht verlieren. Im Gegenteil, durch den Alterungsprozess und die
3 Korrosionseinwirkungen erhöht sich die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erheblich und Selbstdetonationen können dann die Folge sein. Besonders gefährdet sind immer wieder Kinder, Sammler von Militaria, Schatzsucher, Landund Forstbetriebe, Tiefbaupersonal, Angehörige von Metallrecyclingfirmen und neuerdings die Geo-Chashing Generation welche u.a. auf ehemaligen Sprengplätzen und Munitionsanstalten ihre Points vergraben und mit Hilfe von GPS Geräten und Sonden wieder auffinden. 2. Eingesetztes Personal 2.1 Aufgabenzuordnung Dem Kampfmittelbeseitigungsdezernat obliegen die Aufgaben der Gefahrenerkundung im Rahmen der Luftbildauswertung für Bauvorhaben auf Antrag und die systematische Auswertung bereits bebauter Flächen. Die Organisation der Kampfmittelbeseitigung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden, hier insbesondere die endgültige Freilegung und Identifizierung der Kampfmittel, das Entschärfen oder Sprengen vor Ort, das Bergen und Abtransportieren und die Zwischenlagerung bis zur Zuführung zum Entsorger für Kampfmittel. Eine ständig ansteigende Nachfrage ergibt sich bei den Beratungsgesprächen für die Gefahrenabwehrbehörden, da sie die Gefahrenerforschung selber betreiben sollen und nicht wissen wie. Insbesondere bei den Großprojekten wie z.b. Jade-Weser-Port, und die Kabeltrassen zur Netzanbindung der Offshore-Windparks. 2.2 Personalübersicht 2012 (Kapitel 0311) Funktion Soll-Stärke (VZE) Ist-Stärke Fehlstellen Dezernatsleiter Leiter Zwischenlager Munster Truppführer 6 6 (davon 4x befristet) 0 Vorarbeiter 3 2 (davon 1x befristet) 1 Munitionsfacharbeiter Luftbildauswerter 6 6 (davon 2x befristet) 0 Flächensanierung Dokumentation 4 3 plus 1x (aus 0318) 0 Reproduktion Haushalt 2 0 plus 2x (aus 0318) 0 Einsatzkoordination/GZ 2 1 (2x 0,5) 1 Gesamt: plus 3 (aus 0318) 2 Die Fehlstellen und befristeten Arbeitsverträge ergeben sich grundsätzlich aus einer durch das MI noch nicht abgeschlossen neuen Stellenstruktur für den KBD.
4 3. Luftbildauswertung / Baustellenuntersuchungen Infolge der umfangreichen Bombardierung in den Weltkriegen und der teilweise im Land durchgeführten Landkämpfe zum Ende des Krieges muss auch heute noch auf vielen Flächen mit Kampfmitteln gerechnet werden. Bei geplanten Baumaßnahmen werden durch Gebietskörperschaften und private Bauträger nach Empfehlung des KBD aufgrund der Erkenntnisse aus der Luftbildauswertung Gefahrenerforschungsmaßnahmen veranlasst, um Unfälle mit Kampfmitteln bei den folgenden Bauarbeiten vorzubeugen. Im Jahre 2012 sind beim Kampfmittelbeseitigungsdezernat 2554 Bauanträge / Bauvoranfragen eingegangen und bearbeitet worden. Für die Bearbeitung von Bauanträgen wurden 6 Luftbildauswerter/-innen eingesetzt. Damit konnten Luftbilder interpretiert und (teil)ausgewertet werden. Die daraus sich ergebene überprüfte Fläche beträgt 8813,1 ha. Insgesamt sind 75 (225) Bombenblindgänger > 50 kg im Zusammenhang mit der Luftbildauswertung für Bauanträge ausgewertet und durch gewerbliche Kampfmittelräumfirmen freigelegt worden. Aufgrund der zunehmenden präventiven Luftbildauswertung kommt es zu einer leichten Verringerung der reinen Zufallsfunde, sodass sich eine Gefährdung von Personen bei Erdarbeiten verringert. 3.1 Übersicht Bauanträge 2012 (2011) Zuständigkeitsbereich Bauanträge ausgewertete Luftbilder Überprüfte Flächen 2012 (2011) 2012 (2011) 2012 (2011) Hannover 1263 (1275) 7530 (7514) 743,0 ha (547,4 ha) Osnabrück 284 (341) 3238 (3699) 1870,9 ha (2888,8 ha) Oldenburg 293 (359) 4007 (3119) 2332,8 ha (3821,5 ha) Braunschweig 275 (138) 1632 (476) 2183,2 ha (455,6 ha) Lüneburg 230 (143) 1310 (838) 926,5 ha (647,6 ha) Göttingen 209 (191) 1352 (1363) 753,7 ha (709,2 ha) Gesamt: 2554 (2447) (17.000) 9070,1 ha (8813,1 ha) 3.2 Systematische Luftbildauswertung (Bestandteil des ehem. Landessonderprogramms) Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch aktuelle Bauanträge ist mit dem derzeitigen Personalbestand eine gesonderte systematische Auswertung der Luftbilder für schon überbaute Flächen nicht mehr realisierbar gewesen. Dies begründet sich u.a. in den niedrigen Zinsen und den Konjunkturprogrammen der Regierung, sowie dem Einstieg in die Energiewende mit der Erforderlichkeit diverser Kabeltrassen. 3.3 Privat und öffentlich vergebene Räumstellen Aus dem Ereignis der Luftbildauswertung für Bauanträge resultiert die Durchführung erforderlicher Räummaßnahmen in einem Verhältnis von ca. einer Räumstelle zu drei Bauanträgen. Diese Räumstellen sind beim KBD anzumelden und werden durch diesen im Rahmen der fachlichen Aufsicht kontrolliert, abgenommen und auf Antrag wird die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bestätigt (Freigabebescheinigung) um im Anschluss auch eine Dokumentation im Kampfmittelräumkataster zu ermöglichen.
5 3.4 Übersicht Bauanträge / Räumstellen Zuständigkeitsbereich Bauanträge Räumstellen 2012 (2011) 2012 (2011) Hannover 1263 (1275) 260 (233) Osnabrück 284 (341) 130 (93) Oldenburg 293 (359) 178 (135) Braunschweig 275 (138) 150 (127) Lüneburg 230 (143) 52 (47) Göttingen 209 (191) 41 (32) Gesamt: 2554 (2447) 810 (667) 4. Einsätze 4.1. Kampfmittelfunde Im Jahr 2012 wurden im Landesgebiet Kampfmittel mit einem Gesamtgewicht von 51,427 t (41,098 t) geborgen und entsorgt. Zuständigkeitsbereich Einsätze Fundmunition 2012 (2011) PD Hannover 184 (122) PD Göttingen 82 (73) PD Lüneburg 229 (181) PD Osnabrück 220 (156) PD Oldenburg 269 (263) PD Braunschweig 122 (113) Gesamt 1106 (908) 90 Kampfmittel waren nicht transportfähig und mussten vor Ort gesprengt werden! Die Zahlenwerte für die Kampfmittelfunde sind sehr stark von der Baukonjunktur, den Großbaustellen, eventuellen Räumungsmaßnahmen auf Rüstungsaltlastenstandorten, Wegfall des Landessonderprogramms und neuerdings von den Kabelverlegemaßnahmen anlässlich der Erschließung der Offshore Windparks in der Nordsee abhängig. Der Bau des JadeWeserPort hat allein in der Zeit von 2008 bis Sommer 2012 ca. 24 t Munition aus der Nordsee gefördert. Im Rahmen der Energiewende sind im Zusammenhang mit dem Bau der Offshore Windparks aus der im Bau befindlichen Kabeltrasse Riffgat bislang 2,75 t Munition und aus dem Offshore Windpark Meerwind nordwestliche von Helgoland (All. Wirtschaftszone= AWZ) bis Ende ,806 t Munition dem KBD übergeben worden. Einige Munitionsgegenstände mussten sprengtechnisch entschärft werden, die übrige Munition konnte der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Durch den abschließenden Ausbau der Kabeltrasse Riffgat und weiteren Kabeltrassen im Jahr 2013 ist mit einer stark zunehmenden Munitionsabgabe an den KBD zu rechnen.
6 4.3 Bombenblindgänger Im Jahr 2012 wurden insgesamt 75 britische, amerikanische und deutsche Bombenblindgänger > 50 kg geborgen, entschärft oder gesprengt. Zuständigkeitsbereich Entschärfte Sprengbomben > 50 kg 2012 (2011) PD Hannover 3 (8) PD Göttingen 2 (2) PD Lüneburg 20 (4) PD Osnabrück 32 (36) PD Oldenburg 12 (146) PD Braunschweig 6 (29) Gesamt 75 (225) Zwei Bomben waren mit Langzeitzündern versehen! Hierdurch wird deutlich, dass die Luftbildauswertung ein nicht ersetzbares Instrument zur vorbeugenden Gefahrenerforschung und beseitigung darstellt. Die Bombenblindgängersuche und bergung verlagert sich zunehmend in die Städte und verursacht in den dort überbauten Gebieten einen wesentlich höheren Zeitaufwand, verbunden mit stets stark ansteigenden Kosten. 5. Rüstungsaltlasten / Flächensanierung Im Bereich der Räumung von Rüstungsaltlastenstandorte, die federführend vom KBD bearbeitet werden, konnte nach 33 jährige Räumungstätigkeit der Standort Eckertal mit einer Gesamtfläche von mehr als 300 Hektar und einem Aufkommen von über t Fundmunition als geräumt abgeschlossen werden. Durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wird die fortlaufende Finanzierung der Rüstungsaltlastenstandorte auf ehemals nicht bundeseigenen Liegenschaften nach dem AKG mit jährlich ca. 4 Mio. Euro weiterhin vorfinanziert. Für die kommenden Jahre ist somit eine kontinuierliche Entmunitionierung von Großflächen noch gewährleistet. 6. Munitionsvernichtung Das Land Niedersachsen verfügt über keine eigene Anlage zur Entsorgung von Fundmunition. Die Vernichtung durch Sprengen ist mit der aktuellen Gesetzlage (Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz) nicht mehr gestattet und wird dementsprechend auf dem Sprengplatz in Munster seit dem Jahr 2002 auch nicht mehr durchgeführt. Sprengungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Gefahrenabwehr am Fundort oder zu Zwecken der Aus- und Fortbildung. Die thermische Vernichtung von Waffen- und Munitionsteilen wird in gewerbliche Entsorgungsanlagen gegeben. 7. Haushaltsmittel Die Kosten der Aufwendungen für das Dezernat 6 zur Kampfmittelbeseitigung werden grundsätzlich vom Land Niedersachsen getragen und nur teilweise vom Bund zurückerstattet. Aufgrund der durch Kabinettsbeschluss vorgenommenen Einstellung des Landessonderprogramms zur Aufsuche von Bombenblindgängern und Vorbeugung von Selbstdetonation in bewohnten Gebieten wurden dem KBD 1Mio. Euro im Haushaltsansatz
7 gestrichen. Zusätzliche finanzielle Einschränkungen trafen den KBD durch die Nullstellung der Investitionsansätze, sodass wichtige Ersatzbeschaffungen und Neubeschaffungen auf die folgenden Haushaltsjahre verschoben werden müssen. Gesamtausgaben und Einnahmen: Im Jahr 2012 wurden folgende Landesmittel für die Kampfmittelräumung ausgegeben: Personalkosten: Sachkosten: Gesamt: 2,108 Mio. Euro 1,432 Mio. Euro 3,540 Mio. Euro Durch Erstattung des Bundes für Räumstellen nach AKG aus unterschiedlichen Haushaltsjahren und für die Bergung reichseigner Kampfmittel, sowie Einnahmen aus der Luftbildauswertung sind 3,592 Mio. Euro in den Landeshaushalt zurückgeflossen. Thomas Bleicher Leiter KBD Nds.
1. Allgemeines. (Die Zahlen in den Klammern beziehen sich auf das Jahr 2012)
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