Finanzratgeber Privatkunden

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1 Finanzratgeber Privatkunden Konten- und Zahlungsverkehr Herausgeber: Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Juni 2013

2 Finanzratgeber Privatkunden Konten- und Zahlungsverkehr Herausgeber: Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Nymphenburger Straße 113 D München Tel +49 (0) Fax +49 (0) mail@institut-va.de Projektleitung und Redaktion: Heike Willigmann, Kai Fürderer Textbeiträge: Heike Willigmann 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 2 von 24

3 IVA-Finanzratgeber Thema dieses Finanzratgebers: Konten- und Zahlungsverkehr 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 3 von 24

4 Inhalt 1 Vorwort Konten- und Zahlungsverkehr (k)ein Buch mit sieben Siegeln Alles rund ums Konto Kontoarten Kontokorrentkonto Girokonto Sparkonto Termingeldkonto Depotkonto Darlehenskonto Einzelkonten und Gemeinschaftskonten Arten der Verfügungsberechtigung Gesetzliche Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertreter (Vollmacht) Sonderfälle der Verfügungsberechtigung Bankgeheimnis und Bankauskunft Bankgeheimnis Bankauskunft Datenschutz SCHUFA-Meldung Zahlungsverkehr Zahlungsmittel Zahlungsformen Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs SEPA europaweit einheitlicher Zahlungsverkehr ab Überweisung Lastschrift Scheck Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 4 von 24

5 3.3.5 Zahlungen mit Karten Filiale vs. Online-Banking was passt zu Ihnen? Sicherungseinrichtungen der Kreditinstitute Einlagensicherung der Verbände Gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Fazit Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 5 von 24

6 1 Vorwort Konten- und Zahlungsverkehr (k)ein Buch mit sieben Siegeln Gehören Sie auch zu den Kunden, die in den letzten Wochen von Ihrer Bank ein Infoblatt oder eine Info-Mail zum Thema SEPA bekommen haben? Und war Ihr erster Gedanke:... welchen Nutzen hat diese Änderung und wie soll ich mir bloß eine 22-stellige Kontonummer merken?... Oder ist Ihnen bei der Buchung Ihrer letzten Urlaubsreise die Mitnahme einer Kreditkarte empfohlen worden, mit dem Hinweis, die gäbe es heute auch als Prepaid-Karte und die Nutzung der GeldKarten-Funktion könne den Urlaub noch bequemer machen? Sie haben das Gefühl, dass da manche Entwicklung an Ihnen vorbeigegangen ist? Unser neuer Ratgeber wird Ihnen sicher weiterhelfen. Wir haben für Sie alles Wissenswerte zum Thema "Konten- und Zahlungsverkehr" zusammengestellt. Egal, ob es um Online-Banking, die neuen SEPA Zahlungen, Pfändungsfreigrenzen oder Verfügungsberechtigungen geht - Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und wir bringen Sie wieder "auf den neuesten Stand der Dinge". Versprochen! 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 6 von 24

7 2 Alles rund ums Konto 2.1 Kontoarten Damit Sie mit Ihrem Kreditinstitut eine Geschäftsverbindung eingehen können, benötigt man hierfür i.d.r. ein Konto. Ein Bankkonto erfasst zahlenmäßig sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten, zeigt Bestände auf und erläutert Veränderungen. Kontoarten nach dem Zweck der Kontoverbindung Übersicht Kontoarten Zahlungsverkehr Geldanlage Wertpapierverwahrung Kreditgeschäft Kontokorrentkonto Girokonto Sparkonto Termingeldkonto Tagesgeldkonto (Geldmarktkonto) Depotkonto Kontokorrentkonto Darlehenskonto Kontokorrentkonto Ein Kontokorrentkonto dient der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner (z.b. für einen Kontokorrentkredit). Auf diesem Konto werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet und ein Saldo (Kontostand) kann jederzeit ermittelt werden. Über dieses Konto wird kein weiterer Zahlungsverkehr abgewickelt. Kontoverbindung als Geschäftsgrundlage Kontokorrentkonto Girokonto Ein Girokonto dient der Abwicklung Ihrer täglichen Bankgeschäfte (Ein- und Auszahlungen, Überweisungen etc.). Das Wort Giro (ital. Kreis, Umlauf) deutet bereits daraufhin, dass es sich bei einem Girokonto bevorzugt um die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs handelt (s. Kapitel 3.3). Girokonto Sparkonto Ein Sparkonto dient dazu, Ihre Spareinlagen zu verbuchen, und unterliegt strengen Bestimmungen: Sparkonto Dem Kunden muss bei Kontoeröffnung eine Urkunde (Sparbuch) ausgehändigt werden 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 7 von 24

8 Das Sparkonto dient der Ansammlung von Vermögen und ist nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt Verfügungen können nur bei Vorlage der Urkunde erfolgen Das Sparguthaben wird verzinst Die Kontoführung ist i.d.r. gebühren- und provisionsfrei Ein Sparkonto hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten Einige Kreditinstitute sehen in ihren Sparbedingungen vor, dass die Kunden bis zu einem bestimmten Betrag (z.b EUR) im Monat ohne Kündigungsfrist verfügen dürfen. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach! Termingeldkonto Ein Termingeldkonto wird benötigt, wenn Sie Gelder (i.d.r. mind EUR) für einen bestimmten Zeitraum (mind. 1 Monat) fest anlegen wollen. Durch die Verfügungssperre erhalten Sie von Ihrer Bank einen höheren Zinssatz, als z.b. bei einem Tagesgeld. Termingeldkonto Depotkonto Zur Verbuchung von Wertpapieren, die ein Kreditinstitut von seinen Kunden zur Verwahrung bekommen hat, wird ein Depotkonto benötigt. Es zeigt die Wertpapierbestände an, sowie für jedes Wertpapier eine Wertpapierbezeichnung, den Nennbetrag (oder die Stückzahl) und den Lagerort. I.d.R. fällt für dieses Konto einmal jährlich in Abhängigkeit vom Depotwert eine Gebühr an. Depotkonto Darlehenskonto Ein Darlehenskonto dient der Erfassung von Krediten (Darlehen), wird erst bei Genehmigung des Kredites eröffnet und nach vollständiger Tilgung (Rückzahlung) wieder geschlossen. Dieses Konto dokumentiert den Kreditbetrag, die Auszahlung des Kreditbetrages, sowie alle Tilgungs- und Zinszahlungen. Darlehenskonto 2.2 Einzelkonten und Gemeinschaftskonten Die Anzahl der Kontoinhaber entscheidet, ob es sich um ein Einzel- oder um ein Gemeinschaftskonto handelt. Bei einem Gemeinschaftskonto unterscheidet man zwischen einem Oder-Konto und einem Und-Konto. Oder-Konto / Und-Konto Die folgende Grafik zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede beider Kontoarten auf: 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 8 von 24

9 Merkmale von Gemeinschaftskonten Merkmale Oder-Konto / Und-Konto Einzelverfügungsberechtigung Oder-Konto Gemeinschaftsverfügungsberechtigung Und-Konto Beide Kontoinhaber können trotz eines Gemeinschaftskontos alleine über das Kontoguthaben und eingeräumte Kredite verfügen Beim Tod eines Kontoinhabers bleibt das Verfügungsrecht des anderen Kontoinhabers aktiv Beide Kontoinhaber können nur gemeinschaftlich über das Kontoguthaben und eingeräumte Kredite verfügen Beim Tod eines Kontoinhabers kann der überlebende Kontoinhaber nur gemeinsam mit dem Erben des Verstorbenen verfügen 2.3 Arten der Verfügungsberechtigung Als Kontoinhaber sind Sie grundsätzlich verfügungsberechtigt, sofern Sie unbeschränkt geschäftsfähig sind. Geschäftsfähig sind Sie, wenn Sie die Fähigkeit besitzen, selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben oder zu empfangen Gesetzliche Vertreter Eltern Als Eltern hat man die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Grundsätzlich vertreten die Eltern das Kind gemeinsam (Gesamtvertretung). Dies gilt auch für geschiedene oder getrennt lebende Eheleute. Elterliche Sorge Gesamtvertretung Einzelvertretungen sind nur gültig, wenn: Der andere Elternteil verstorben ist, beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig ist Ein Elternteil verhindert ist, die elterliche Sorge wahrzunehmen (z.b. bei Krankheit) Das Familiengericht einem Elternteil die elterliche Sorge allein zuspricht Bei unverheirateten Eltern, bei denen keine gemeinschaftliche Sorge besteht Mögliche Einzelvertretungen >> TIPP << Ein Elternteil kann von dem anderen bevollmächtigt werden, bei Willenserklärungen für das Kind im Namen beider Elternteile zu handeln! 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 9 von 24

10 Vormund Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht (z.b. wenn beide Eltern verstorben sind), wird vom Familiengericht ein Vormund bestellt. In diesem Fall wird das Kind dann als Mündel bezeichnet. Mündel Der Vormund muss sich bei jeder Verfügung über die Konten des Mündels durch eine sogenannte Bestallungsurkunde (wird vom Familiengericht erstellt) legitimieren. Das Vermögen des Mündels muss von dem des Vormundes getrennt verwahrt werden und gewählte Anlageformen müssen verzinslich und mündelsicher (Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste fast ausgeschlossen sind) sein. Verwahrung des Vermögens Betreuer Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht ausüben kann, so besteht die Möglichkeit, dass für diese volljährige Person vom Betreuunsgericht ein Betreuer bestellt wird. Der Betreuer hat dann die Funktion eines gesetzlichen Vertreters, kann jedoch nur die Aufgaben erledigen, für die er vom Gericht bestellt wurde. Bestellung eines Betreuers Pfleger Ein Pfleger wird vom Familiengericht (bei Nachlässen vom Nachlassgericht) bestellt, wenn ein Fürsorge- oder Schutzbedürfnis besteht. Grundsätzlich darf ein Pfleger nur die Aufgaben wahrnehmen, für die er vom Gericht bestellt wurde. Es gibt drei Arten von Pflegschaften: Ergänzungspflegschaft: Wenn die Eltern oder der Vormund verhindert sind und keine elterliche Sorge/ Vormundschaft ausüben können, erhält das minderjährige Kind einen Pfleger (Beispiel: Wenn der Minderjährige erbt, jedoch der Erblasser verfügt hat, dass die Erbschaft nicht von den Eltern verwaltet werden soll). Arten der Pflegschaft Abwesenheitspflegschaft: Wenn der Aufenthaltsort eines Volljährigen unbekannt ist, erhält diese Person in Vermögensangelegenheiten, soweit dies einer Fürsorge bedarf, einen Abwesenheitspfleger. Das Gleiche gilt auch in dem Fall, in dem der Aufenthaltsort des Volljährigen bekannt ist, dieser jedoch an der Rückkehr und an der Abwicklung der Vermögensangelegenheit gehindert ist Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 10 von 24

11 Nachlasspflegschaft: Das Nachlassgericht kann für den Erben einen Nachlasspfleger bestellen. Dies ist notwendig, wenn der Erbe noch unbekannt ist oder ungewiss ist, ob die Erbschaft angenommen wird Rechtsgeschäftliche Vertreter (Vollmacht) Bankvollmachten können entweder als Kontovollmacht oder als Geschäftsverbindungensvollmacht vom Kunden erteilt werden. Kontovollmacht Bei einer Kontovollmacht kann der Bevollmächtigte alle Geschäfte für das benannte Konto ausführen (bei einer Geschäftsverbindungsvollmacht sind alle Konten eingeschlossen), die mit der Kontoführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z.b. Barabhebungen, Überweisungen, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen). Diese Vollmacht kann jederzeit vom Kontoinhaber widerrufen werden. Kontovollmachten berechtigen nicht (Auszug): Zur Eröffnung von weiteren Konten/Depots Zum Abschluss neuer Kreditverträge Zur Bestellung von Bank- und Kreditkarten Zur Erteilung von Untervollmachten Kontovollmachten erlöschen automatisch, wenn der Bevollmächtigte verstorben ist, geschäftsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kontoinhabers eröffnet wurde Sonderfälle der Verfügungsberechtigung Todes- und Erbfall Konten und Depots eines Erblassers (verstorbenen Kontoinhabers) werden mit seinem Tod automatisch zu Nachlasskonten bzw. Nachlassdepots. Nachdem das Kreditinstitut von dem Tod des ehemaligen Kontoinhabers erfahren hat, muss es innerhalb von einem Monat der Erbschaftssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes Meldung erstatten, wenn das Guthaben des Verstorbenen zu Beginn des Todestages mehr als EUR betrug und/oder ein Schließfach vorhanden ist. Meldung an das Finanzamt 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 11 von 24

12 Verfügungsberechtigte nach dem Tod des Kontoinhabers Übersicht der Verfügungsberechtigten im Todesfall Erben Kontobevollmächtigte Testamentsvollstrecker Nachlasspfleger u. Nachlassverwalter Bestellung: Durch den Kontoinhaber zu Lebzeiten Bestellung: Durch das Testament, Erbvertrag oder Gesetz Bestellung: Durch das Nachlassgericht Bestellung: Durch das Nachlassgericht Legitimation: Persönliche Legitimation (Personalausweis/ Unterschrift) Nachweis des Todes durch Sterbeurkunde bei Vollmacht auf den Tod Legitimation: Erbschein oder Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Verfügung von Todes wegen + Eröffnungsprotokoll Legitimation: Testamentsvollstreckungszeugnis oder Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Verfügung von Todes wegen + Eröffnungsprotokoll Legitimation: Bestellungsurkunde >> TIPP << Kontovollmachten, die der verstorbene Kontoinhaber zu Lebzeiten erteilt hat, erlöschen i.d.r. nicht mit seinem Tode! Insolvenzfall Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Kontoinhaber (inkl. Bevollmächtigte) das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über sein Vermögen. Diese Rechte gehen dann automatisch auf den Insolvenzverwalter über. Verlust des Verfügungs- und Verwaltungsrechtes Der Insolvenzverwalter legitimiert sich durch die Bestallungsurkunde vom Gericht und kann damit alleine über das Vermögen verfügen Pfändung des Kontoguthabens Das Kontoguthaben oder ein Wertpapierdepot können durch einen Pfändungs-beschluss vom Gericht gepfändet werden. In dem Pfändungsbeschluss muss der Anspruch für die Pfändung genannt sein. Durch die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses ist es dem Kreditinstitut verboten, Guthaben an den Kontoinhaber auszuzahlen. Deshalb muss das Guthaben gesperrt werden. Sperrung des Guthabens 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 12 von 24

13 Auszahlungen an den Pfändungsgläubiger dürfen nur erfolgen, sofern zusätzlich zum Pfändungsbeschluss auch noch ein Überweisungsbeschluss der Bank vorliegt. >> TIPP << Jeder Kontoinhaber kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen lassen. Dies hat den Vorteil, dass er automatischen Pfändungsschutz genießt und der Grundfreibetrag i.h.v ,89 EUR pro Monat (gültig bis ) ihm als Verfügungsrahmen sicher ist. Zusätzlich können auch Kindergeldzahlungen oder andere Sozialleistungen unter den Pfändungsschutz fallen, sofern hierfür Nachweise vorliegen. Überweisungsbeschluss Vorteile Pfändungsschutzkonto Im Falle einer Pfändung kann dann der Kunde bis zur Höhe seines Pfändungsfreibetrages über sein Geld verfügen. Ein P-Konto ist somit nicht komplett für den Zahlungsverkehr gesperrt! 2.4 Bankgeheimnis und Bankauskunft Bankgeheimnis Wenn Sie als Kunde mit Ihrer Bank eine Geschäftsbeziehung eingehen (z.b. durch Eröffnung eines Girokontos), beruht dies auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Ihre Bank erhält über die Kontoverbindung eine Vielzahl an Informationen rund um Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Daher ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet (Bankgeheimnis) und hat das Recht der Auskunftsverweigerung gegenüber unbefugten Dritten! Inhalte einer Bankauskunft Gesetzliche Ausnahmen vom Bankgeheimnis In folgenden Ausnahmefällen kann ein Auskunftsrecht für Dritte bestehen: Auskünfte an Finanzbehörden im Rahmen des Besteuerungsverfahrens Auskünfte an das Erbschaftssteuerfinanzamt (s. Kapitel ) Auskünfte an weitere Behörden und Auskunftsberechtigte (z.b. Strafverfolgungsbehörden, Arbeitsagenturen) Ausnahmen Bankgeheimnis Bankauskunft Eine Bankauskunft darf Ihr Kreditinstitut nur erteilen, wenn Sie als Kunde dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Inhalt einer solchen Bankauskunft sind Feststellungen und Bemerkungen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, über Ihre Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Jedoch dürfen keine betragsmäßigen Angaben, wie Kontostände. Depotguthaben oder die Höhe von Kreditinanspruchnahmen, weitergegeben werden. Bankauskunft 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 13 von 24

14 2.4.3 Datenschutz Kreditinstitute unterliegen den Datenschutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Sie als Kunde davor schützen sollen, dass Sie sich durch den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen. Schutz des Persönlichkeitsrechtes SCHUFA-Meldung Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Geschäftszweck, ihre Vertragspartner (z.b. Deutsche Bank AG) vor Kreditausfällen zu schützen. Daher melden Kreditinstitute folgende Informationen an die SCHUFA: Eröffnung und Schließung von Girokonten, sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten bei der Nutzung von Girokonten Führung eines Pfändungskontos (P-Konto) Ausgabe von Kreditkarten, sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten bei der Nutzung von Kreditkarten Vergabe von Krediten und Übernahme von Bürgschaften, sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten Weiterleitung der Daten an die SCHUFA Jedoch darf Ihre Bank ohne Ihre Einwilligung diese Auskunft nicht einholen! Die gespeicherten Daten werden nach einer bestimmten Frist automatisch wieder gelöscht (z.b. erledigte Kreditverpflichtungen) Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 14 von 24

15 3 Zahlungsverkehr 3.1 Zahlungsmittel Zahlungen erfolgen durch die Übertragung von Zahlungsmitteln. Gültige Zahlungsmittel sind Geld und Geldersatzmittel, wie z.b. ein Scheck. Zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören jedoch nur Banknoten und Münzen. >> TIPP << Für gesetzliche Zahlungsmittel besteht ein uneingeschränkter Annahmezwang. Dies gilt auch für große Scheine! Bei Münzen wird der uneingeschränkte Annahmezwang dahingehend eingeschränkt, dass der Empfänger bei einer Zahlung mit mehr als 50 Münzen die Annahme verweigern kann! Uneingeschränkter Annahmezwang Ausnahme 3.2 Zahlungsformen Der Barzahlungsverkehr steht in Deutschland immer noch unangefochten an erster Stelle. Dies liegt nicht zuletzt an dem uneingeschränkten Annahmezwang. Bargeld ist immer noch die Nr. 1! Übersicht der Zahlungsformen Übersicht Zahlungsformen Barzahlung (Bargeld) Bargeldlose Zahlung (Buchgeld) Bezahlung mit Banknoten Münzen Bezahlung durch Überweisung Lastschrift Verrechnungsscheck Karten (z.b. Kreditkarte) 3.3 Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Bei Zahlungen per Überweisung, Lastschrift und Scheck, sowie mit Bank- und Kreditkarten wird das sog. Buchgeld vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen. Dies geht jedoch nur, wenn beide ein Konto besitzen, welches für den Zahlungsverkehr zugelassen ist. Bezahlung mit Buchgeld 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 15 von 24

16 3.3.1 SEPA europaweit einheitlicher Zahlungsverkehr ab 2014 Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area) werden am als letzter Schritt alle nationalen Zahlungsverkehrssysteme durch das SEPA-Zahlungsverfahren abgelöst! Ab dem werden alle nationalen Zahlungssysteme abgeschafft Der Vorteil dieser Umstellung liegt darin, dass dann Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) innerhalb von Europa genauso schnell abgewickelt werden können wie inländische Zahlungen. Auch die Gebühren für europäische Zahlungen werden dann zu gleichen Preisen wie inländische Zahlungen abgewickelt. Ausgenommen vom SEPA-Zahlungsverfahren sind Schecks und Wechsel, da diese Instrumente nicht von der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) erfasst sind. Ausnahmen Was ändert sich für Sie durch SEPA? Zurzeit haben Sie bei der Angabe Ihrer Bankverbindung immer Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl Ihres Kreditinstitutes angegeben. Ab dem ändert sich dies und Sie geben nur noch Ihre IBAN (International Bank Account Number) an. Zusätzlich müssen Sie jedoch in der Übergangsphase bis zum auch noch den BIC (Business Identifier Code) angeben. Die IBAN und den BIC können Sie bereits heute bei Ihrer Bank erfragen. Viele Banken haben dies auch bereits im Online-Banking eines jeden Kunden individuell hinterlegt. Schauen Sie doch mal in Ihr Online- Banking oder auf den letzten Kontoauszug! Ab dem geben Sie immer Ihre IBAN und den BIC an Die IBAN setzt sich mit einer gewissen Systematik aus Ihrer bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammen: Muster IBAN (Quelle: Deutsche Bank) 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 16 von 24

17 Der BIC wiederum dient der weltweiten Identifizierung Ihres Kreditinstitutes und wird für den europäischen Raum schrittweise bis zum wegfallen. Für ausländische Zahlungen bleibt der BIC auch nach 2016 bestehen! Muster BIC (Quelle: Deutsche Bank) >> TIPP << Da sich bereits heute viele Unternehmen (z.b. Energieversorger) auf die Umstellung in 2014 vorbereiten, kann es sein, dass Sie in nächster Zeit nach Ihrer IBAN und BIC gefragt werden und diese bestätigen sollen. Jetzt wissen Sie, wo Sie sie finden! Übergangsregelung bei nationalen Überweisungen Für nationale Überweisungen in der Zeit vom bis zum können Sie weiterhin Ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden, jedoch ist eine frühere Umstellung zu empfehlen, da immer mehr Zahlungspartner auf SEPA umstellen werden Überweisung Eine Überweisung dient der Übertragung von Buchgeld vom Zahlungspflichtigen (Überweisender) an den Zahlungsempfänger (Überweisungsempfänger). Die Zahlungsverpflichtung für den Schuldner erlischt, sobald die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers gebucht ist. Da Buchgeld nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehört (s. Kapitel 3.1), muss sich der Zahlungsempfänger damit einverstanden erklären, dass die Schuld anstatt mit Bargeld durch Buchgeld beglichen wird. Dieses Einverständnis erteilt der Gläubiger damit, dass er z.b. auf einer Rechnung seine Kontoverbindung angibt. Ausnahme bei nationalen Überweisungen Übertragung von Buchgeld Schlüssiges Handeln 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 17 von 24

18 3.3.3 Lastschrift Hinsichtlich der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes SEPA muss man zwei Arten von Lastschriften unterscheiden. Zum einen gibt es Inlandslastschriften, zum anderen grenzüberschreitende SEPA- Lastschriften. Bei den Inlandslastschriften unterscheidet man zwischen dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsverfahren. Da Sie als Privatkunde jedoch i.d.r. nur das Einzugsermächtigungsverfahren nutzen, geben wir Ihnen hierzu noch weitere Informationen. Das Abbuchungsverfahren wird i.d.r. nur zwischen Wirtschaftsunternehmen angewandt. Bei dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige mittels Lastschrift dem Zahlungsempfänger die Erlaubis, den ausstehenden Betrag von Konto einzuziehen. Dieses Verfahren wird sowohl für regelmäßig wiederkehrende Forderungen (z.b. Versicherungsbeiträge) als auch für einmalige Zahlungen angewandt. Wenn Sie einer Einzugsermächtigung nachträglich widersprechen möchten, obwohl Sie hierfür ursprünglich einen Auftrag erteilt haben, so müssen Sie das innerhalb einer Frist von 8 Wochen tun (bis Juli 2012 betrug diese Frist lediglich 6 Wochen). Liegt bei einer Lastschriftabbuchung keine Einzugsermächtigung vor, so haben Sie sogar eine Frist von 13 Monaten, um der Abbuchung zu widersprechen. Bei einer SEPA-Lastschrift können Euro-Beträge grenzüberschreitend übertragen werden. Auch das inländische Lastschriftverfahren wird zum durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Arten von Lastschriften Einzugsermächtigung Widerspruch SEPA-Lastschrift Scheck Ein Scheck ist eine Anweisung an Ihre Bank, den Betrag an den Schecknehmer zu übertragen (Buchgeld). Es gibt verschiedene Arten von Schecks. Im Folgenden sehen Sie die zwei gängigsten Varianten für Privatkunden im direkten Vergleich: Barscheck Verrechnungsscheck Scheckarten im Vergleich Verwendung Vorteil Nachteil Barauszahlung an den Kontoinhaber oder an einen Dritten Zahlung auch an Nichtkontoinhaber möglich Es besteht die Gefahr, das Unberechtigte den Scheck einlösen Gutschrift auf dem Konto eines Dritten Einzugsweg lässt sich zurückverfolgen, daher mehr Sicherheit Keine Zahlung an Nichtkontoinhaber 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 18 von 24

19 Damit Ihr Scheck von einem Kreditinstitut anerkannt wird, muss er gesetzliche und kaufmännische Bestandteile aufweisen: Musterbank in München 4 Musterscheck mit gesetzlichen und kaufmännischen Bestandteilen A B C 5 6 D E F G Gesetzliche Scheckbestandteile: Kaufmännische Scheckbestandteile: 1 Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen A Schecksumme 2 Bezeichnung Scheck im Text der Urkunde B Zahlungsempfänger 3 Name der bezogenen Bank, die zahlen soll C Überbringerklausel 4 Angabe des Zahlungsortes D Verwendungszweck 5 Tag und Ort der Ausstellung E Schecknummer 6 Unterschrift F Kontonummer G Bankleitzahl 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 19 von 24

20 3.3.5 Zahlungen mit Karten Bankkarte als Servicekarte Eine Bankkarte, die als reine Servicekarte ausgegeben wird, hat ausschließlich die Funktion, dass Sie an Geldautomaten Ihrer Bank in Verbindung mit einer PIN oder am Schalter Ihrer Bank in Verbindung mit einer PIN, Ausweis oder einer Unterschrift Bargeld abheben können. Eine Geldabhebung an Geldautomaten fremder Kreditinstitute ist mit einer Servicekarte nicht möglich. Servicekarte Aufgrund dieser Einschränkung und der immer mehr verbreiteten Tendenz, bargeldlos zu zahlen, sind Servicekarten heute eher selten. Die meisten Bankkarten beinhalten heute weitere Funktionen, wie z.b. girocard oder GeldKarte Bankkarte mit girocard Funktion Die institutsbezogene Bankkarte mit der girocard- Funktion ermöglicht Ihnen, mit einer persönlichen PIN an allen Geldautomaten Bargeld abzuhebenund Zahlungen im Electronic Cash System zu tätigen. Sie erkennen eine Bankkarte auch an dem girocard Logo auf der Rückseite Ihrer Bankkarte. Eine Bankkarte gilt immer nur für das angegebene Konto und kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Bevollmächtigten ausgestellt werden. In Deutschland bezeichnen immer noch viele Kunden die Bankkarte mit girocard Funktion als ec-karte oder als Scheckkarte. Die Abkürzung "ec" stand ursprünglich für "eurocheque", einem europaweit verbreiteten Scheckzahlungssystem. Das girocard-symbol ersetzt die Symbole, die zuvor die Funktionen von electroniccash darstellten. Bankkarte mit girocard Funktion Aus ec wird girocard Gebrauch der Bankkarte als GeldKarte Die GeldKarte ist keine eigene Karte, sondern eine optionale Zusatzfunktion Ihrer Bankkarte (oder Kreditkarte). Der in der Bankkarte integrierte Chip ist Voraussetzung für die Nutzung der "GeldKarte". Diese Funktion eignet sich besonders für die Bezahlung von kleineren Beträgen (Guthaben max. 200 EUR). Für die Bankkarte mit GeldKarte 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 20 von 24

21 Geldkartennutzung wird keine PIN benötigt Kreditkarte Im Gegensatz zur GeldKarte werden Kreditkarten i.d.r. für Bezahlungen größerer Beträge verwendet. Der Name Kreditkarte resultiert aus der Tatsache, dass dem Karteninhaber bis zur monatlichen Abrechnung der mit der Karte gezahlten Beträge ein Kredit bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen gewährt wird. Eine Kreditkarte gewährt dem Kunden einen befristeten Kredit Die Kreditkarte hat drei Funktionen: Bargeldloses Bezahlen größerer Beträge (mit Unterschrift) Bargeldloses Bezahlen kleinerer Beträge durch die integrierte GeldKartenfunktion (ohne PIN) Beschaffung von Bargeld an Automaten (mit PIN) Eine besondere Form der Kreditkarte stellt die Prepaid-Kreditkarte dar. Diese Karte besitzt keine Kreditfunktion wie eine übliche Kreditkarte, sondern kann nur verwendet werden, wenn der Kunde vor der Bezahlung ein Guthaben auf sein Kreditkartenkonto einbezahlt hat. Diese Karte wird vorzugsweise an Personen mit einer schwächeren Bonität ausgegeben. Ein weiterer Vorteil dieser Karte ist, dass wenn Kunden keine Kreditkarte wünschen, jedoch im Internet auch mal etwas einkaufen möchten, eine Prepaid-Karte ein sicheres Einkaufen ermöglicht. Prepaid- Kreditkarte 4 Filiale vs. Online-Banking was passt zu Ihnen? Welcher Kundentyp sind Sie? Erledigen Sie Ihren Zahlungsverkehr nur noch über Ihr Online-Banking oder bevorzugen Sie lieber einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Bankfiliale? Im Folgenden haben wir Ihnen kurz die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten aufgezeigt, die Ihnen bei der Entscheidung, welches Kontomodell für Sie das richtige ist, helfen soll: Filiale Online-Banking Welcher Typ sind Sie? Filiale und Online-Banking im Vergleich Abwicklung Zahlungsverkehr Persönlicher Ansprechpartner Nur möglich zu den Öffnungszeiten der Bank 24h und weltweit möglich Ohne Internet kein Online- Banking (z.b. bei Störungen) Abfrage Kontostand Papierhafter Ausdruck nur in Kontoauszug zeigt nur die Tagesaktuell mit Anzeige weiterer Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 21 von 24

22 Filiale Online-Banking der Filiale möglich gebuchten Umsätze Umsätze, die aber noch nicht gebucht sind Beratung Persönlicher Ansprechpartner und die Möglichkeit eine ausführliche Beratung zu erhalten Ggf. zeitlicher Vorlauf durch Terminvereinbarung Hohe Zeitersparnis, damit kann man Termine wahrnehmen, auch wenn die Zeit knapp ist Derzeit nur selten via Chat oder Videokonferenz möglich Kosten Ggf. höhere Bepreisung Ggf. geringere Bepreisung Sicherungseinrichtungen der Kreditinstitute 5.1 Einlagensicherung der Verbände Die Sicherungseinrichtungen der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben zum einen die Aufgabe, die angeschlossenen Institute (Sparkassen und Genossenschaftsbanken) davor zu schützen, dass sie zahlungsunfähig werden (Institutssicherung). Zum anderen sollen sie die Einleger (Kunden) im Falle der Insolvenz Ihres Kreditinstitutes schützen (Einlagensicherung). Einlagensicherung der Verbände Die Aufgabe des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) ist es, bei bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes die Bank zu unterstützen, damit das Vertrauen in private Kreditinstitute keinen Schaden nimmt. 5.2 Gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung In Ergänzung zu der Einlagensicherung der Verbände gibt es auch noch einen gesetzlichen Mindestschutz für Anleger. Dieser beträgt für Einlagen und Wertpapiere bis zu EUR. Geschützte Einlagen sind Kontoguthaben und Forderungen aus Namensschuldverschreibungen, die in EURO lauten oder in einer Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes. Nicht gesetzlich geschützt sind Forderungen aus Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen. Filiale und Online- Banking im Vergleich Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) 2013 Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG Seite 22 von 24

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