Wird der neue Strommarkt tatsächlich fit für Strom aus erneuerbaren Energien?
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- Melanie Geisler
- vor 5 Jahren
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1 Wird der neue Strommarkt tatsächlich fit für Strom aus erneuerbaren Energien? Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht 24. Oktober
2 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Brüssel 2
3 Dr. Dörte Fouquet Rechtsanwältin Partner Dr. Dörte Fouquet ist auf Europarecht und internationale Rechtsbeziehungen spezialisiert, mit Schwerpunkt im Wettbewerbs-, Infrastruktur-, Energie- und Umweltrecht und berät insbesondere Unternehmen, Finanzinstitute, Verbände und Regierungsstellen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten, EU Institutionen und im internationalen Bereich. Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Hamburg 1982 Wissenschaftliche Assistentin, Universität Hamburg 1988 Behörde für Umwelt und Energie, Hamburg 1991 Verbindungsbüro Hamburgs und Schleswig-Holsteins zur Europäischen Kommission in Brüssel 1993 Partnerin der Kanzlei Kuhbier Brüssel Seit 2011 Partnerin bei BBH Brüssel 1000 Brüssel, Belgien Avenue Marnix 28 Tel +32 (0)
4 Agenda 1. Die EU Energieunion und Paris 2. Energiebürger, Energiekooperativen und KMUs als Motor für die Energiewende 3. Ein neues Strommarktdesign 4. Kleinanlagen brauchen noch Schutz 4
5 Agenda 1. Die EU Energieunion und Paris 2. Energiebürger, Energiekooperativen und KMUs als Motor für die Energiewende 3. Ein neues Strommarktdesign 4. Kleinanlagen brauchen noch Schutz 5
6 Paris & die EU Energieunion Pariser Klimaschutzübereinkommen vom Dezember Staaten stimmen zu und entwickeln nationale Energie- und Klimapläne Ziel: Begrenzung der Klimaveränderung auf unter 2 C Völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für die Vertragsstaaten Deutschland: Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sind durch Bund, Länder und Kommunen umzusetzen Politische Bedeutung: weltweite politische Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels Zusätzlicher Impuls für EU Ziel, weltweite Nummer Eins in erneuerbarer Energie zu werden 6
7 Die europäische Energieunion Zielvorgabe: die EU zur weltweiten Nummer eins im Bereich der erneuerbaren Energien machen. Eine belastbare Energieunion mit einer ehrgeizigen Klimapolitik als Fundament, die EU Verbrauchern Privathaushalte und Unternehmen - eine sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energie zur Verfügung zu stellt. Die Erreichung dieses Ziels macht einen grundlegenden Transformation des europäischen Energiesystems erforderlich. Aber: Ratsbeschluss von November 2014: Minimum 27% erneuerbares Energie-Ziel für
8 Paris braucht mehr europäische Ambition Source: IDDRI 8
9 IRENA: REmap Studie Verdopplung der EU Erneuerbarenquote bis 2030 von 17% (2015) bis 34% möglich, da alle EU Mitgliedstaaten genügend kosteneffizientes Potenzial haben Erneuerbare Energien als Voraussetzung für Dekarbonisierung Ausreichendes Aufnahmepotenzial des europäischen Stromsektor für erneuerbare Energie Sektor Heiz- und Kühlen enthält mehr als ein Drittel des ungenutzten Potenzials der EU an erneuerbaren Energien Nutzung aller erneuerbaren Energieformen für Transport Biomasse als wichtige Erneuerbarenquelle über 2030 hinaus 9
10 EU-weites 2030 Ziel für Erneuerbare Minimum 32 % erneuerbare Energie in 2030 Erreichung der rechtlich-bindenden nationalen 2020 Ziele als Berechnungsbasis für 2030 Beiträge Nationale Energie- und Klimapläne als Basis für Governance und Zielerreichung Möglichkeit zur regionalen Zusammenarbeit Überprüfung durch EU Institutionen in 2023, 2030 Ziel zu erhöhen Falls Summe der nationalen Beiträge geringer als EU-weites Ziel ist, greift gap filler Mechanismus 10
11 Agenda 1. Die EU Energieunion und Paris 2. Energiebürger, Energiekooperativen und KMUs als Motor für die Energiewende 3. Ein neues Strommarktdesign 4. Kleinanlagen brauchen noch Schutz 11
12 Die europäische Energiewende Momentan: nationales, zentrales, konventionelles Energiesystem mit wenigen, dominierenden Marktakteuren Zukunft: EU-weite, dezentrale Energiesysteme mit Vielzahl von Akteuren basierend auf Erneuerbaren und Energieeffizienz Regionale Kooperation Demand-side management Energiespeicherung 12
13 Die Rolle der Verbraucher im neuen europäischer Strommarkt Dynamische Gestaltung der Abrechnung für Verbraucher Kein regulierter Strompreis Flexible Lastensteuerung für Unternehmen und insbesondere für Privathaushalte Aggregatoren für Privathaushalte 13
14 Ein neuer Europäischer Strommarkt Energiekooperativen und Prosumer als neue Akteure Anerkennung von Bürgerenergie Beitrag zu nationalen Ausbauzielen für Erneuerbare Energie Zusätzliches Kapital für Investitionen in Erneuerbare Förderung lokalen Wohlstands In Gesetzespaket: Möglichkeit, eigene Energie zu produzieren, zu verbrauchen und zu verkaufen Minimum an Bürokratie und Verwaltung Ausnahme von Ausschreibungen 14
15 Gemeinschaften für erneuerbare Energien Erstmalige Anerkennung der Gemeinschaften für erneuerbare Energien als Akteure Lokale Kontrolle und Eigentumsverhältnisse Verhinderung von Missbrauch durch große Energieunternehmen oder Projektentwickler Verpflichtung der Regierungen, positive Rahmenbedingungen dafür zu schaffen 15
16 Energiebürger und Eigenverbrauch Grundrecht auf Eigenverbrauch erneuerbarer Energien (einzeln oder kollektiv), ohne zusätzliche oder diskriminierenden Bedingungen zu unterliegen Grundrecht auf Selbstgenerierung, Verbrauch und Speicherung Verkauf überschüssigen Stroms zum Marktwert ins Netz zu verkaufen Befreiung von Gebühren für den Eigenverbrauch mit einem Schwellenwert von 25 kw, begrenzt auf einen Gesamtanteil des Eigenverbrauchs von mehr als 8 % an der installierten Gesamtstromleistung 16
17 CE Delft Studie (2016) 17
18 CE Delft Studie (2016) 18
19 Agenda 1. Die EU Energieunion und Paris 2. Energiebürger, Energiekooperativen und KMUs als Motor für die Energiewende 3. Ein neues Strommarktdesign 4. Kleinanlagen brauchen noch Schutz 19
20 Ein neuer europäischer Strommarkt Besondere Wichtigkeit von harmonisierten Netzwerkcodes Verbesserte Entwicklung von Stromleitungen innerhalb der EU Energy-only-Markt mit einer gesicherten Versorgung Errichtung von Ausgleichsmärkten Verknüpfung von Intraday-Märkten Preisspitzen als Investitionsanreize (keine Obergrenzen für Stromhöchstpreise) 20
21 Stimmen aus den Trilog Verhandlungen Kompromiss offenbar erreicht unter den Zielen der Richtlinie (Art. 3) competitive, consumer centered, flexible and non discriminatory market Energy Communities (Art. 16) Rat insistiert, dass diese gleiche Rechten und Pflichten wie ander Marktteilnehmer als Regel haben EP will, dass die EnComm non-profit strukturiert sind, darum dann nicht gleiche Rechte und Pflichten sondern proportionate Rat bewegt sich auf Vorstellung des EP zu energy sharing Optionen zu ohne shifting of network targets 21
22 Energy sharing Vorschlag des EP, Art. 16 a (neu) Local energy communities entitled to share form assets within the community between its members or shareholder, including applying ICT technologies, such as virtual net metering, based on distributed ledger technologies, as well as through PPA or peer-to-peer 22
23 Aggregation und Verteilnetz, Art 17 ff, 30 ff Richtlinie Derzeitiger Ausgangskompromiss: Art. 17 ABS. 1: MS shall allow and foster participation of demand response through aggregation. MS shall allow final customers, including those offering demand response through aggregation, to participate alongside Alec trinity generators in a non-discriminatory manner in all electricity markets. Aggregating business as a rule financially responsible for imbalances they cause in the system, to this extent balancing responsible MS may require undertakings, incl. independent aggregators to pay compensation t other market participants or their balancing resp. parties inducing imbalances 23
24 DSO Rolle- neutral market facilitator vs. Stadtwerke einer 10 % Gemeinde Art Shall procure non frequency ancillary services non discriminatory and market based unless regulator concludes that market based economically not efficient derogation on request Art. 36 Ownership of storage: Rule no-go for DSO, but derogation for fully integrated network components on approval by regulator 24
25 Zugang zu Daten Art 23, 24 Richtlinie: Ball in the field of the MS When setting up rules regarding data management and exchange, MS or competent authority shall specify the rules on the access to data of the final customer by eligible parties in the basis of consent of final customer or following regulation EU 2016/679 Data would include metering and consumption data as well as data required for customer switching 25
26 EE-Förderung: Rückwirkende Änderungen + Eigenversorgung Schutzklausel gegen rückwirkende Änderungen not revised in a way that negatively impacts the rights conferred thereunder and the economics of the supported projects ABER: Caps oder Anpassungsmöglichkeiten der Förderhöhe möglich, sofern nicht ausgeschrieben UND: Vorbehaltlich Beihilferecht 26
27 Einspeisevergütung und Direktvermarktung Netzbetreiber Börse Stromeinspeisung und Einspeisevergütung (Modell 2) Marktprämie (Modell 1) Stromliefervertrag Händler Lieferant EEG-Anlage Verbraucher 27
28 Agenda 1. Die EU Energieunion und Paris 2. Energiebürger, Energiekooperativen und KMUs als Motor für die Energiewende 3. Ein neues Strommarktdesign 4. Kleinanlagen brauchen noch Schutz 28
29 Elektrizitätsmärkte in der EU: immer noch ungleiche Wettbewerbsbedingungen Überkapazitäten durch nukleare und konventioneller Energieproduktion und Kapazitätsmärkte Subventionen für nukleare und konventionelle Energie Design von Kapazitätsmärkten als Unterstützung für alte konventionelle Kraftwerke Keine Internalisierung von externen Kosten Kein funktionierender Emissionshandel 29
30 Kleine Erneuerbaren-Projekte brauchen noch besonderen Schutz Hoher Grenzwert in Definition für Kleinanlagen (mindestens 500 kw) De minimis Regelung für Windanlagen Ausnahmen für Klein- und Pilotprojektanlagen in Bezug auf: Auktionen und Ausschreibungen Bilanzkreisverantwortung Prioritärer Netzzugang und Einspeisung 30
31 Marktdesign, Dispatch und Bilanzkreis 31
32 Aktuelle Ratsposition (Richtlinie, Marktdesign) Art. 4: Property owners with small-scale RES installation can be exposed to Balancing responsibilities in all Member States Dies bedeutet: jeder Produzent mit Netzzugang hat Bilanzkreisverantwortung Kleine Produzenten benötigen Retailer oder Balance Responsible Party (BRP) zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand Art. 11: Priority dispatch for property owners with small-scale RES installation can be removed in all Member States Die prioritäre Einspeisung garantiert, dass der Strom vom Netzbetreiber als "Marktangebot" betrachtet und somit vergütet wird Ohne prioritären Zugang muss Produzent eigenes Angebot entwickeln 32
33 Auswirkungen von Art. 4 und 11 Zusätzliche Kosten für Bilanzkreisverantwortung Registrierung auf einer Handelsplattform (EE, EPEX) mit Startgelder zwischen und Aktive Beobachtung der täglich Marktdynamik Umsatzunsicherheit, wenn das Angebot vom Netzbetreiber nicht angenommen wird 33
34 34
35 Energiemarkt und kleine Produzenten 35
36 Marktdesign Voerordnung und Fairness für kleine Anlagen 36
37 Auswirkungen auf Kleinanlagenbetreiber Kleinproduzenten haben nicht die gleichen Mittel wie Großversorger, um den Marktanforderungen gerecht zu werden (Bieten, Balance- Verantwortung). Sie sind daher "gezwungen", diesen Service auszulagern Kleinproduzenten können diese Anforderungen nicht internalisieren. Dies bedeutet zusätzlichen administrativen und vertraglichen Aufwand In Ländern mit unterentwickelten oder nicht wettbewerbs-fähigen Aggregations- und Ausgleichsdienstleistungen kann es zu unfairen Preisen etablierter Marktteilnehmer kommen Umsatzunsicherheit: Strafe für Bilanzkreisverantwortung bis zu 12% vom Einspeisetarif; fehlendes Einkommen wenn Angebot nicht angenommen wird 37
38 Übersicht: die unklare, ungleiche Welt für Service in Energiedienstleistung 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Dörte Fouquet, BBH Brüssel Tel doerte.fouquet@bbh-online.be 39
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