19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

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1 Auszug aus der am Montag, dem , im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses Moos abgehaltenen 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Berichte aus der Region Tagesordnung: 3. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen an die Gemeinde ( 79 Abs. 3 GG) 4. Sozialdienste Götzis Anpassung des Gesellschaftsvertrages (Einrichtung eines Beirates) 5. Am Hof Bausperre gemäß 37 RPG (Überarbeitete Verordnung) 6. Götzner Berg Bausperre gemäß 37 RPG (Überarbeitete Verordnung) 7. GP 5537/1 (Garnmarkt Nord) Antrag auf Abänderung des Landesraumplanes, LGBl. 45/2002 (Erweiterung der EKZ-Eignungszone) 8. GP 3440/1 (Eichbühelweg) Widmungsänderung, Antrag 9. Einberufung einer dringlichen Sitzung des Kulturausschusses Antrag gemäß 41 Abs. 2 GG 10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10. Juli Allfälliges Erledigung: Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß 43 GG. Von der vor Beginn der Sitzung bestandenen Anfragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

2 Sodann leitet der Bürgermeister zur über. ÖFFENTLICHEN SITZUNG Erledigung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und konstatiert die Beschlussfähigkeit gemäß 43 Gemeindegesetz. Vor Eingang in die Tagesordnung wird GV DI (FH) Agnes Hanzer angelobt. Weiters werde die Tagesordnungspunkte 2 und 8 abgesetzt. 1. Berichte des Bürgermeisters Der Bürgermeister erzählt von einer Besprechung mit den ÖBB hinsichtlich des geplanten Umbaus. Auch berichtet dieser, dass als Nachfolgerin von Caroline Lukowicz Frau Daria Hueller und Herr Dominik Heinzle angestellt wurden. Am wurde Rainer Büchel als neuer Pfarrer von Götzis eingeführt. Der Bürgermeister berichtet auch, dass am die offizielle Eröffnung des Kindergartens an der Rheinstraße erfolgt ist und im September die von der Wirtschaftsgemeinschaft organisierten Events Lifestyle-Nacht und der Junker-Jonas- Markt stattgefunden haben. Außerdem habe die Marktgemeinde Götzis am diesjährigen Blumenwettbewerb einen Anerkennungspreis gewonnen. Am fand die Generalversammlung der Nahwärme Götzis statt und die Bürgerbeteiligungsaktion zur Finanzierung der PV-Anlage auf dem Feuerwehrhaus und die Umrüstung der Beleuchtung auf LED in der Mittelschule musste auf Grund des rießen Ansturms vorzeitig geschlossen werden. In den letzten Gemeindevorstandssitzungen wurden Themen wie Grundteilungsbewilligungen, Förderungen, Wohnungsvergaben, diverse Pachtverträge mit Vereinen sowie die Beschlussfassung für das Projekt Flüchtlinge und Wir behandelt. 2. Berichte aus der Region Der Tagesordnungspunkt wurde vor Beginn der Sitzung abgesetzt. 3. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen an die Gemeinde ( 79 Abs. 3 GG) Das Gemeindegesetz sieht vor, dass zu Entgegenahme von Barzahlungen eine Ermächtigung durch die Gemeindevertretung vorzuliegen hat. Aufgrund eines Personalwechsels im Bereich des Gemeindeblattes ist daher eine Änderung notwendig. Der Bürgermeister stellt daher die folgenden Anträge: Die neu in der Gemeindeblattverwaltung tätige Gemeindebedienstete Heinzle Christine wird zu Entgegennahme von Barzahlungen gemäß 79 Abs. 3 GG 1985 ermächtigt.

3 Die Ermächtigung zur Annahme von Barzahlungen für den ehemaligen Gemeindebediensteten Stabodin Michael wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gemeindevertretung stimmt diesem Vorhaben einstimmig zu. 4. Sozialdienste Götzis Anpassung des Gesellschaftsvertrages (Einrichtung eines Beirates) Aufgrund des Ausscheidens des Bürgermeisters aus der Geschäftsführung der Sozialdienste Götzis GmbH wird die Einsetzung eines beratenden und kontrollierenden Gremiums vorgeschlagen. Bisher war im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen. Dieser wurde aber bis zum heutigen Tage nicht einberufen. Aus der Erfahrung anderer Gemeinden wird ein Aufsichtsrat als zu formelles Gremium angesehen. Viele Gemeinden haben daher anstelle eines Aufsichtsrates ein (Fach-)Beirat installiert, der die Geschäftsführung berät und kontrolliert. Außerdem können diesem Beirat gewisse Aufgaben übertragen werden um das operative Geschäft nicht durch Formalismen zu belasten. Dieser Beirat setzt sich wie folgt zusammen: - Sozialreferent (Vorsitzender) - Finanzreferent (Stellvertreter-Vorsitzender) - Ein Vertreter jeder in die Gemeindevertretung gewählten Fraktion, die weder Sozial- noch Finanzreferent stellt. - Gemeindekassier (beratende Funktion) Die bisher dem Aufsichtsrat theoretisch zugewiesenen Aufgaben werden auf die Geschäftsführung, den Gesellschafter und den Beirat verteilt. Die zustimmungspflichtigen Geschäfte hinsichtlich der Gemeindevertretung bleiben unverändert. Aufgaben des Beirates sollen neben der Beratung der Geschäftsführung auch die Stellungnahme zum Unternehmensplan, die Überwachung der Geschäftsführung, Qualitätsmanagement, Beratung über Dienstleistungsumfang sowie die Behandlung von Patientenbeschwerden sein. Inhaltlich soll der Berat unter anderem über den Abschluss von Kauf- und Liefergeschäften im kleinen Umfang sowie über den Abschluss von anderen Rechtsgeschäften, die einen gewissen Rahmen übersteigen, zuständig sein. Auf Nachfrage des EM Christoph Steininger erläutert der Bürgermeister, dass der Prüfungsausschuss weiterhin für die Sozialdienste zuständig ist. Hier hat sich nichts verändert. Der Beirat solle mehr begleitend tätig sein, wogegen der Prüfungsausschuss für die nachprüfende Kontrolle zuständig ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Sozialdienste Götzis GmbH vorzunehmen: Punkt Sechstens Abs. 3 wird geändert und lautet neu wie folgt: (3) der Beirat

4 Punkt Siebtens Abs. 4 und 5 lauten neu wie folgt: (4) Folgende Geschäftsfälle bedürfen der Zustimmung des Gesellschafters (durch Generalversammlungsbeschluss beziehungsweise durch einen Umlaufbeschluss): a) Festsetzung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik b) Die Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen; c) Die Einstellung und Entlassung leitender Angestellter. d) die Einführung und Änderung bleibender sozialer Maßnahmen für die Dienstnehmer der Gesellschaft (wie zum Beispiel Einführung eines Unterstützungsfonds, Gewährung von Sachbezügen etc..). (5) Folgende Geschäftsfälle bedürfen der Zustimmung des bestellten Beirates: a) der Abschluss von Kauf- und Lieferungsgeschäften sowie sonstigen Rechtsgeschäften (insbesondere von Investitions- und Leasinggeschäften), soweit diese im Einzelfall einen Betrag von ,00 (Euro dreißigtausend) übersteigen; b) die Durchführung von Investitionen außerhalb des für das jeweilige Kalenderjahr genehmigten Investitionsbudgets. c) Abschluss von Pacht- und Mietverträgen, soweit dabei als Miet- bzw. Pachtzins im Einzelfall oder aber insgesamt in einem Geschäftsjahr der Betrag von ,00 (Euro fünfzehntausend) überschritten wird, oder aber diese Verträge eine Dauer von mehr als fünf Jahren haben. d) Abschluss von Rechtsgeschäften aller Art, soweit diese im Einzelfall den Betrag von ,00 (Euro zwanzigtausend) und insgesamt in einem Geschäftsjahr den Betrag von ,00 (Euro achtzigtausend) übersteigen oder nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören. e) Die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten sowie die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen und Übernahme von Bürgschaften im Betrag bis zu ,00 (Euro fünfzehntausend) Verweigert der Beirat hinsichtlich eines solchen zustimmungspflichtigen Vorganges seine Zustimmung, ist die Geschäftsführung berechtigt diese, innerhalb einer Frist von vier Wochen (nach erfolgter Mitteilung über die Nichtzustimmung), dem Gesellschafter vorzulegen. Hiezu hat die Geschäftsführung eine Generalversammlung einzuberufen beziehungsweise die Angelegenheit zur Beschlussfassung im Umlaufwege vorzulegen. Die Generalversammlung (beziehungsweise die Beschlussfassung im Umlaufwege) hat bis längstens acht Wochen nach Mitteilung über die Nichtzustimmung stattzufinden. Die Gesellschafter entscheiden in dieser Angelegenheit sodann endgültig. (6) Folgende Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis: a) die Genehmigung des Jahresbudgets (Investitionsplan, Stellenplan, Gewinnund Verlustvorschau) b) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Liegenschaften, sowie die Verfügung über Liegenschaften, Superädifikate und grundstücksgleiche Rechte, ohne Unterschied ob solche Verfügungen dingliche oder obligatorische Rechte zum Gegenstand haben. c) Gewährung von Darlehen und Krediten

5 d) die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten oder aber die Übernahme von Bürgschaften, sofern dabei im Einzelfall der Betrag von ,00 (Euro fünfzehntausend) überschritten wird. e) Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. f) die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten; die Prokuristen sind zu ermächtigen, von einzelnen Budgetansätzen bis zu einem Betrag von 3.000,00 (Euro zweitausendfünfhurt) auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Beirats oder der Gemeindevertretung abzuweichen, sofern dadurch nicht auch der Gesamtbudgetrahmen erhöht wird, g) Ausgaben aller Art, sofern dabei der Betrag von 1% der Finanzkraft er Marktgemeinde Götzis überschritten wird. Punkt Neuntens wird gestrichen und wie folgt neu gefasst: Neuntens: Beirat: (1) Die Gesellschaft hat einen Beirat einzurichten. (2) Der Beirat besteht aus zumindest drei Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: - Vorsitzender des Sozialausschusses (Vorsitzender) - Vorsitzender des Finanzausschusses - je ein Vertreter der Fraktionen der Gemeindevertretung, die weder Finanz- noch Sozialreferenten stellen. - Gemeindekassier (3) Die Beiratsmitglieder werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen. Ihre Bestellung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die Abberufung eines Beiratsmitgliedes ist jederzeit möglich; hiefür bedarf es keines gesonderten Grundes. (4) Dem Beirat kommen folgende Aufgaben zu: a) Beratung der Geschäftsführung: Der/die Geschäftsführer sind berechtigt, in wichtigen Angelegenheiten der Geschäftsführung den Rat des Fachbeirates einzuholen. b) Stellungnahme: Die nachstehend angeführten Angelegenheiten bedürfen der (vorherigen) Befassung des Beirates und zwar: - Jährliche Unternehmensplanung bestehend aus: Kosten- und Ertragsbudget; Investitionsbudget; Finanzplan; Personalplanung (inklusive Stellenplan). c) die Durchführung von Investitionstätigkeiten außerhalb des genehmigten Investitionsbudgets d) die in Punkt Siebtens (7.) näher bezeichneten Angelegenheiten. e) Überwachung der Geschäftsführung:. Der Beirat ist berechtigt, die Geschäftsführung in allen Geschäftsführungs- und Vertretungshandlungen zu überwachen. f) Qualitätsmanagement g) Beratung über den Dienstleistungsumfang h) Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten i) Behandlung von Patientenbeschwerden

6 (5) Die Generalversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit eine Geschäftsordnung für den Beirat beschließen beziehungsweise abzuändern. Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung einstimmig zu. 5. Am Hof Bausperre gemäß 37 RPG (Überarbeitete Verordnung) Der Vizebgm. Dr. Clemens Ender erklärt, dass die Aufsichtsbehörde die in der Sitzung vom beschlossene Bausperre aufgehoben hat. Dies auf Grund der zu wenig genauen Definition, was mit der Verordnung erreicht werden soll. Mit dem nunmehrigen Beschluss soll der Zweck der Bausperre definiert werden. Außerdem ist zu erläutern, welche Bauvorhaben auch während einer Bausperre möglich sind. Grundsätzlich bestehe Handlungsbedarf hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Bereichs Bulitta Am Hof. Hierbei handelt es sich um einen dezentralen Teil des Götzner Siedlungsgebietes oberhalb des Hauptsiedlungsgebietes. Es dominiert die Wohnnutzung, fast ausschließlich in Form von Einfamilienhäusern. Da ein Gutteil der im Flächenwidmungsplan als Baufläche Wohngebiet gewidmeten Flächen noch unbebaut ist, soll ein Erschließungskonzept für den ganzen Bereich erarbeitet werden. Während der Bausperre sollen bauliche Nutzungen mit folgenden Parametern möglich sein: Bauliche Nutzung: Mindestbaunutzungszahl (BNZ mind.) = 30 Gebäudehöhe (GH) = 2 Geschosse Wohneinheiten (WE) = 2 Wohneinheiten Sicherstellung der Anbindung an das öffentliche Straßennetz mit Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anbindung gemäß RVS (Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen idgf). Die präsentierte Vorgehensweise ist mit der Bezirkshauptmannschaft abgestimmt. Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag: Für den im beiliegenden Plan vom , Zahl g / , dargestellten Untersuchungsraum wird zur Erlassung eines Bebauungsplanes eine Bausperre gemäß 37 Abs 2 RPG verordnet. Diese Bausperre hat den Zweck, eine Bebauung dieses Gebietes, welche den geplanten neuen Bauvorschriften widerspricht, zu verhindern. Unter Berücksichtigung der anschließenden Festlegungen soll die zukünftige Bebauungs-konzeption sowie eine den Raumplanungsgrundsätzen entsprechende Erschließung sichergestellt werden: Bauliche Nutzung: Mindestbaunutzungszahl (BNZ mind.) = 30 Gebäudehöhe (GH) = 2 Geschosse Wohneinheiten (WE) = 2 Wohneinheiten

7 Sicherstellung der Anbindung an das öffentliche Straßennetz mit Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anbindung gemäß RVS (Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen idgf). Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu. 6. Götzner Berg Bausperre gemäß 37 RPG (Überarbeitete Verordnung) Ähnlich wie im Bereich Bulitta Am Hof wurde eine Bausperre verordnet. Im Gegensatz zur Bausperre Bulitta Am Hof wurde diese Verordnung noch nicht aufgehoben, es soll jedoch vorsorglich ebenfalls eine Definition, der während der Bausperre möglichen Bebauungen und der Ziele der Bausperre verordnet werden. Der Bürgermeister stellt daher folgenden Antrag: Für den im beiliegenden Plan vom , Zahl g / , dargestellten Untersuchungsraum wird zur Erlassung eines Bebauungsplanes eine Bausperre gemäß 37 Abs 2 RPG verordnet. Diese Bausperre hat den Zweck, eine Bebauung dieses Gebietes, welche den geplanten neuen Bauvorschriften widerspricht, zu verhindern. Unter Berücksichtigung der anschließenden Festlegungen soll die zukünftige Bebauungs-konzeption sowie eine den Raumplanungsgrundsätzen entsprechende Erschließung sichergestellt werden: Bauliche Nutzung: Mindestbaunutzungszahl (BNZ mind.) = 30 Gebäudehöhe (GH) = 2 Geschosse Wohneinheiten (WE) = 2 Wohneinheiten Sicherstellung der Anbindung an das öffentliche Straßennetz mit Nachweis der Funktionsfähigkeit der Anbindung gemäß RVS (Richtlinie und Vorschriften für das Straßenwesen idgf). Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 7. GP 5537/1 (Garnmarkt Nord) Antrag auf Abänderung des Landesraumplanes, LGBl. 45/2002 (Erweiterung der EKZ-Eignungszone) Der Vorsitzende des Bau- und Raumplanungsausschusses Vizebgm. Dr. Clemens Ender erläutert den Begriff der Eignungszone. Das Land kann gemäß 15 RPG Flächen mit einem Landesraumplan festsetzen, auf denen Einkaufszentren möglich sind. Die Situation in Götzis im Bereich Garnmarkt ist derzeit so, dass es bereits einen Bestand als an Kernfläche E1 und E2 gewidmeten Flächen gibt. Nunmehr soll es eine Ausdehnung dieses Bereiches ohne Erhöhung der genehmigten Verkaufsflächen geben. Somit soll auch nördlich der L58 ein Bereich in die Eignungszone aufgenommen werden.

8 Dies betrifft das Grundstück 5337/1, wobei nur der bebaubare Teil (60%) aufgenommen werden soll. Mit diesem Beschluss wird das Land ersucht, die Eignungszone zu erweitern, in der Folge ist dann die Gemeindevertretung für die Widmungsänderung zuständig. Auf Nachfrage des EM Christoph Steininger erklärt der Bürgermeister, dass die Grenze der Eignungszone anfangs bis zur L58 geplant war. Auf Grund der veränderten Trassierung der L58 entstand eine Fläche, die sich derzeit nicht in der Eignungszone befindet. Dies habe auch nichts mit der Möglichkeit der Nutzung als EKZ zu tun, da man die EKZ Widmung im Zuge der Behandlung in der Gemeindevertretung einschränken kann. Vizebgm. Dr. Clemens Ender ergänzt, dass sich im derzeitigen Landesraumplan alle als Kernfläche gewidmeten Flächen im Zentrum befinden, so unter anderem auch die Blumenwiese vor der Kirche. Der Bürgermeister stellt sodann folgenden Antrag: Die nördliche Abgrenzung der bestehenden Widmung einer besonderen Fläche für Einkaufszentren in Götzis (EKZ-Eignungszone Götzis) soll gemäß beiliegenden Plan vom , Zahl g /2017-1, erweitert werden. Auf Grundlage des Gesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz RPG) wird der Bürgermeister beauftragt, diese geplante Änderung bei der Vorarlberger Landesregierung zu beantragen. Dieser Antrag wird mehrheitlich gegen zwei Stimmen der GLG Fraktion angenommen. 8. GP 3440/1 (Eichbühelweg) Widmungsänderung, Antrag Der Tagesordnungspunkt wurde vor Beginn der Sitzung abgesetzt. 9. Einberufung einer dringlichen Sitzung des Kulturausschusses Antrag gemäß 41 Abs. 2 GG Die Mitglieder des Prüfungsausschusses hatten auf Grund der letzten Sitzung einen entsprechenden Antrag gestellt. Da die Vorsitzende des Prüfungsausschusses krankheitsbedingt verhindert ist, ersucht der Bürgermeister die mitunterzeichnende GV Kornelia Ender um eine kurze Erläuterung. GV Kornelia Ender erklärt, dass in der letzten Sitzung Zahlen vorgelegt wurden und die Überraschung des Prüfungsausschusses groß war, da eine Vielzahl an Zahlen nicht erklärt werden konnte und die in der vorherigen Sitzung beauftragten Aufgaben nicht erfüllt wurden. Aus diesem Grund sah es der Prüfungsausschuss als zweckmäßig an, dass sich der Kulturausschuss mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigt. GV DI (FH) Agnes Hanzer ergänzt, dass der Prüfungsausschuss eine Vielzahl an Fragen hinsichtlich der Zahlen in den vergangenen 10 Jahren sowie diversen kaufmännischen Angelegenheiten hat, die vom Geschäftsführer der Kulturbühne AMBACH nicht beantwortet werden konnten.

9 Der Bürgermeister stellt klar, dass er über die Vorgehensweise überrascht sei, da bereits viele Punkte überholt seien, da sie durch die Beschlüsse hinsichtlich des ICG Budgetbegleitungsprozesses abgedeckt seien. Außerdem sei operativ kein Ausschuss für die budgetäre Ausstattung bzw. deren operative Führung zuständig. Der Ausschuss könne lediglich Empfehlungen abgeben bzw. eine Strategie für die Kultur in Götzis entwickeln. Auch habe bereits eine Sitzung des Ausschusses stattgefunden. EM Reinhard Rüf beantragt, den Antrag auf die kommende Gemeindevertretungssitzung zu vertagen. GR Christoph Kurzemann spricht sich gegen eine Vertagung aus, da die Fakten bereits erhoben wurden. Auch GR Mag.(FH) Thomas Ender lehnt den Antrag auf Grund der Dringlichkeit der Thematik ab. Der Bürgermeister bringt den Vertagungsantrag zur Abstimmung, der mit 3 Stimmen der SPÖ-, 4 Stimmen der FPÖ-, 2 Stimmen der ÖVP Fraktion in der Minderheit bleibt. GR Mag. Christoph Kurzemann als Vorsitzender des Kulturausschusses berichtet über die Arbeiten zur Kulturstrategie Götzis. Die geplante Strategie wird Aussagen unter anderem den Themen Infrastruktur, Organisation Kulturbühne AMBACH, Investitionen, strategisch kulturelle Ausrichtung sowie Förderungen und auch einen Punkt zum Thema Region amkumma enthalten. Was derzeit noch fehlt, sind Vereinsförderrichtlinien, ansonsten wäre die Strategie beschlussfähig. Es kann derzeit festgehalten werden, dass die strategische Ausrichtung auf dem Weg ist, aber vor allem hinsichtlich der Themen Vereine, eigenes Kulturprogramm und Vermietung Handlungsbedarf besteht. Wichtig sei die Transparenz auch hinsichtlich der Kosten der einzelnen Veranstaltungen. Nach längerer Diskussion bringt der Bürgermeister den Antrag zu Abstimmung: Der Antrag bleibt mit 7 GLG Stimmen, 4 FPÖ Stimmen und 3 SPÖ/PF Stimmen in der Minderheit. 10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10. Juli 2017 GR Christoph Längle erklärt, dass er auf Seite 228 im mittleren Absatz, Zeile 7, drittes Wort von rechts aufgezeigt an Stelle von ausgezeigt gesagt habe. Im Übrigen wird die Niederschrift über die Sitzung vom 10. Juli 2017 genehmigt. 11. Allfälliges Christian Loacker, Bürgermeister

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