RAHMENKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT VON SCHULE UND BERUFSBERATUNG AUF DEM GEBIET DER BERUFSWAHL UND DER LEHRSTELLENFINDUNG. 1.

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1 AMT FÜR JUGEND UND BERUFSBERATUNG RAHMENKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT VON SCHULE UND BERUFSBERATUNG AUF DEM GEBIET DER BERUFSWAHL UND DER LEHRSTELLENFINDUNG 1. Auftrag Volksschulabsolventinnen und absolventen, insbesondere solche aus weniger anspruchsvollen Anforderungsstufen, mit schulischen Problemen oder mangelhaften Deutschkenntnissen, haben es sehr oft nicht leicht, eine Lehrstelle oder eine andere geeignete Anschlusslösung zu finden. Seit einigen Jahren verschärfen sich die damit verbundenen Probleme. Es sind denn auch an dieser Nahtstelle zwischen obligatorischer Schulzeit und Berufsbildung eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten staatlicher und privater Institutionen entstanden, die zum Ziel haben, die Jugendlichen in das Arbeitsleben zu integrieren. Die Lehrkräfte der Oberstufe der Volksschule haben gemäss Lehrplan den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Berufswahl vorzubereiten. Einerseits unterstützen sie sie bei der Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Neigungen, andererseits geben sie ihnen einen Über- und Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt, und schliesslich zeigen sie ihnen die Schritte auf, welche zu einem erfolgreichen Berufseintritt führen. Gemäss Richtziel des Lehrplans treffen (die Schülerinnen und Schüler) ihren Entscheid für die Berufslaufbahn nach Prüfung ihrer persönlichen Situation und nachdem ihnen Einblicke in die Arbeitswelt ermöglicht wurden. Die Berufsberatung ihrerseits stellt in ihren Berufsinformationszentren und via Internet detaillierte Informationen über die Berufe, weiterführende Schulen, Schnupperlehrmöglichkeiten und Lehrstellen zur Verfügung und unterstützt und fördert den Entscheidungsprozess durch geeignete Beratungsangebote. Sie hilft den Jugendlichen, Klarheit zu gewinnen über ihre Persönlichkeit, über ihre Stärken, Schwächen und Möglichkeiten im Hinblick auf die Berufswahl. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit den zunehmenden Berufseintrittsproblemen einer wachsenden Zahl von Schülerinnen und Schülern zeigen, dass diese Informations- und Beratungsangebote in manchen Fällen nicht mehr ausreichend sind. Die mannigfachen Schwierigkeiten sind eben nicht nur auf das wirtschaftliche Umfeld oder Schwächen bei schulischen Leistungen zurückzuführen, sondern wurzeln nicht selten im engeren oder weiteren persönlichen Bereich und drohen auch einmal gefundene Lösungen im Nachhinein wieder in Frage zu stellen. Nachhaltige und verbindliche Begleitung, Coaching und Mentoring gehören in diesem Umfeld zu den Unterstützungsmassnahmen, welche nicht nur bei den schulischen Vorausset-

2 2 zungen anzusetzen haben, sondern auch für das Arbeitsverhalten, die Motivation und die erforderlichen Sozialkompetenzen zunehmend an Gewicht gewinnen. Der Festlegung einer intensiven, systematischen, verbindlichen und mitverantwortlichen Zusammenarbeit von Lehrkräften und Berufsberatenden, unter Einbezug der Eltern sowie der Lehrfirmen und der Organisationen der Berufs- und Arbeitswelt, kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu. Die Probleme von Schülerinnen und Schülern beim Finden einer adäquaten Anschlusslösung müssen möglichst frühzeitig erkannt und mit allen Beteiligten angegangen werden, und es muss rechtzeitig eine wirksame und zielgerichtete Begleitung von der Schule in die Bildungs- und Berufswelt bereitgestellt werden. Diese Kooperation soll zusätzlich verstärkt und vertieft werden durch die Realisierung von gemeinsamen Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Berufsberatende, unter Einbezug von Vertretungen des Berufs- und Arbeitslebens, vorzugsweise auf regionaler Ebene, um die Zusammenarbeit konkret planen zu können. Im weiteren sollen alle relevanten Informationen im Bereich von Berufswahl und Lehrstellensuche sämtlichen Beteiligten zur Verfügung gehalten werden, z.b. via Datenbank. Am 20. Oktober 2003 hat der Bildungsrat auf Antrag der Bildungsdirektion beschlossen, es sei ein Rahmenkonzept für diese Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zu entwickeln und vorzulegen. 2. Zielsetzungen Es ist von den folgenden Grundsätzen auszugehen: Ab Beginn des 8. Schuljahres kennt jede Klassenlehrkraft die für ihre Klasse zuständige Berufsberatungsperson. Die verbindliche und mitverantwortliche Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, eine geregelte Kooperation mit den Eltern und darüber hinaus mit allen beteiligten Partnern, insbesondere auch aus der Berufs- und Arbeitswelt, entwikkelt sich im festgelegten Terminrahmen gemäss Abschnitt 3. Am Ende der obligatorischen Schulzeit verfügt jede bildungswillige Schülerin und jeder bildungswillige Schüler über eine Anschlusslösung. Die Berufsberatung steht auch darüber hinaus weiterhin beratend zur Verfügung. Die bildungsrätliche Kommission Koordination Volksschule Berufsbildung begleitet die Entwicklung der Zusammenarbeit aller Beteiligter.

3 3 3. Zusammenarbeit - Terminplan Module / Angebote 8. Schuljahr 9. Schuljahr September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli Zusammenarbeit (BB - LP) Informationen im BIZ Standortbestimmung (LP) Berufs-Einblicke vor Ort (BB) - Berufsorientierung - Schnupperlehren Individuelle Beratung (Sch/E) - Schulhaussprechstunden - Einzelberatung im Biz Startmassnahmen (z. Bsp. SOS) Hauptverantwortung: BB = BerufsberaterIn Sch/E = SchülerInnen/Eltern LP = Lehrperson Hauptphasen: Nebenphasen: Schwarz Grau 8. SCHULJAHR Die Schüler/innen kennen ihre Fähigkeiten und Neigungen und sind informiert über Berufe und Ausbildungen im Hinblick auf den Ausbildungswahlentscheid. Zusammenarbeit Im September nehmen die Berufsberatenden Kontakt auf mit den entsprechenden Klassenlehrpersonen. Ziel: Die beiden Kooperationspartner/innen sprechen das gemeinsame Vorgehen im 8. und 9. Schuljahr ab. Information Im Zeitraum von September bis März initiiert bzw. realisiert der/die Berufsberater/in BIZ-Einführungen und Klassen- bzw. Eltern-Orientierungen. Es werden Veranstal-

4 4 tungen und Workshops durchgeführt zu Themen wie Wählen und Entscheiden, Testverfahren/Checks u.a. Ziel: Die Jugendlichen und ihre Eltern sind informiert über das Angebot der Berufsberatung und über die Ausbildungsmöglichkeiten nach dem 9. Schuljahr. Sie setzen sich aktiv auseinander mit Wählen und Entscheiden und sind informiert über die verschiedenen Eignungsabklärungen. Standortbestimmung Ab Dezember nimmt die Klassenlehrkraft in Zusammenarbeit mit dem/der zuständigen Berufsberater/in eine Standortbestimmung vor. Ziel: Es wird geklärt, bei welchen Schüler/innen besondere Unterstützungsmassnahmen sinnvoll sind und wie diese aussehen (z.b. Elterngespräch, Nachhilfestunden, Besuch von Qualifizierungs-Kursen oder Unterstützung durch eine Begleitperson / Mentoring). Berufs-Einblicke vor Ort Berufsorientierungen: Erste Kontakte zur Berufs- und Arbeitswelt. Schnupperlehren: Nach gründlicher Information über den entsprechenden Beruf. Ziel: Die Jugendlichen kennen das Angebot an Info-Veranstaltungen und können es nutzen. Sie haben einen realitätsnahen Kontakt mit unterschiedlichen Berufen und machen erste Erfahrungen mit denen der engeren Wahl. Individuelle Beratung Schulhaussprechstunden: Einzelberatungen im BIZ: Kurzgespräche ohne Voranmeldung Ab Januar längerdauernde Beratungen, ggfs. mit mehreren Terminen über eine längere Zeitdauer, mit Voranmeldung. Ziel: Die Jugendlichen sind in der Lage, ihre Fähigkeiten und Neigungen auf die Gegebenheiten des Berufs- und Bildungsmarktes abstimmen. 9. SCHULJAHR Die Schüler/innen realisieren den Berufswahlentscheid. Information I: Grundangebot Ab Beginn des Schuljahres thematisieren Schule und Berufsberatung für Jugendliche und Eltern die Realisierung des Berufswahlentscheides durch Veranstaltungen und Workshops zu Themen wie Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

5 5 Ziel: Die Jugendlichen und Eltern kennen das Angebot und können es nutzen. Sie sind in der Lage, eine Bewerbung korrekt zu erstellen und sich im Vorstellungsgespräch gut zu präsentieren. Information II: Zusätzliches Angebot Ab Januar werden Zwischenlösungen, Brückenangebote und weitere Alternativen zu Lehre und Mittelschule vorgestellt. Ziel: Jugendliche und Eltern kennen das zusätzliche Angebot und können es nutzen. Sie wissen, wo sie Unterstützung erhalten, wie sie vorzugehen haben und kennen das Anmeldeprozedere. Standortbestimmung Ab Januar nimmt die Klassenlehrkraft in Zusammenarbeit mit dem/der Berufsberater/in eine Standortbestimmung vor hinsichtlich Anschlusslösung für die Schülerinnen und Schüler (Absprache, Umfrage etc.). Ziel: Klärung der Unterstützungsmassnahmen für die Jugendlichen ohne Anschlusslösung. Frühzeitiges Erkennen von Problemen und Festlegung von entsprechenden individuellen Begleitmassnahmen. SOS-Starthilfe und weitere Supportmassnahmen Ab April konzentrieren sich die Unterstützungsmassnahmen der Berufsberatung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften auf die Schülerinnen und Schüler ohne Anschlusslösung, welche mit erster Priorität informiert, beraten und begleitet werden. Ziel: Jede/r bildungswillige Schüler/in verfügt über eine Anschlusslösung an einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder in einem Brückenangebot. Exkurs Ausgangslage für die Lehrstellensuchenden: Angebot und Nachfrage entwickeln sich immer weiter auseinander Das vorliegende Rahmenkonzept ist durch eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Berufsberatungsstellen der Bezirke sowie der Städte Zürich und Winterthur begleitet und mitgestaltet worden. Im Interesse der Volksschulabsolventinnen und -absolventen stellt sie sich hinter eine enge und intensive Zusammenarbeit mit der Schule, mit dem Ziel, jedem Jugendlichen eine Anschlusslösung zu ermöglichen. Sie hält aber gleichzeitig fest, dass die damit verbundenen Massnahmen nicht genügen, um alle Probleme im Zusammenhang mit der Lehrstellensuche zu lösen. Auszugehen ist von der Tatsache, dass die berufliche Bildung in einem tiefgreifenden strukturellen Wandel begriffen ist. Gesamtschweizerisch hat sich die Zahl der Lehr-

6 6 stellen zwischen 1985 und 2001 gegenläufig zur positiven Entwicklung der Gesamtbeschäftigung um über einen Siebtel reduziert. Im Kanton Zürich steht einem Lehrstellenabbau von 15 Prozent ein Beschäftigungswachstum von 8,4 Prozent gegenüber (Statistisches Amt des Kantons Zürich, 2003). Die immer begehrteren Lehrstellen im Dienstleistungsbereich, insbesondere bei der kaufmännischen Ausbildung, sind in den vergangenen Jahren stetig abgebaut worden, Angebot und Nachfrage klaffen immer stärker auseinander. Gewandelte Anforderungen einerseits und andererseits ein steigendes Angebot an Maturanden und Hochschulabsolventen machen die aufwändige Lehrlingsausbildung für viele Betriebe nicht mehr attraktiv; immer weniger Branchen in diesem Bereich sind auf Lehrlinge angewiesen. Zwar sind im tertiären Sektor so im Sozial- und im Gesundheitsbereich auch neue Lehrstellen geschaffen worden, doch insgesamt tendiert der Dienstleistungsbereich zu deutlich unterdurchschnittlichen Werten, wenn die Entwicklung des Lehrstellenbestandes derjenigen der Gesamtbeschäftigung gegenübergestellt wird. Im sekundären Bereich hat sich das Gewerbe und haben sich die KMU insgesamt bis heute mit einem beachtlichen Lehrstellenangebot als verlässliche Stützen der Berufsbildung erwiesen, auch wenn früher gängige und geachtete Berufe der Deindustrialisierung zum Opfer gefallen sind. Diese Entwicklung hat aber auch dazu geführt, dass Berufe in diesem Bereich oft nicht mehr favorisiert werden durch die Jugendlichen; der Beschäftigungsrückgang und damit verbunden auch ein Image-Verlust dürften wesentliche Ursachen sein für das mangelnde Interesse vieler Volksschulabsolventinnen und absolventen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler ohne gute Noten und aus Schulstufen mit tieferen Anforderungen fällt es unter diesen Voraussetzungen immer schwerer, eine Lehrstelle zu finden. Da sich aber die Wünsche auch dieser Jugendlichen oft kaum von denen ihrer erfolgreicheren Kolleginnen und Kollegen unterscheiden, besteht die Gefahr, dass sich schnell ein grosses Frustrationspotential aufbaut. An Lehrstellen für sie mit weniger hohen Ansprüchen mangelt es und Arbeitsplätze mit einfacheren Anforderungen sind in den vergangenen Jahren wegrationalisiert worden. Unabhängig von den schulischen Leistungen ergeben sich oft aber auch Erschwernisse welche in der Persönlichkeit des Schülers oder der Schülerin direkt wurzeln geltend gemacht werden beispielsweise problematisches Arbeitsverhalten, mangelnde Motivation und Probleme im Sozialverhalten in Bereichen wie Pünktlichkeit, Genauigkeit, Fähigkeit zu Teamarbeit oder Durchhaltevermögen, welche sich zusätzlich nachteilig auswirken. Migrantinnen und Migranten werden nicht selten wegen ihrer sozioökonomischen Herkunft zu tief eingestuft und haben dadurch noch mehr Schwierigkeiten, eine angemessene Lehrstelle zu erhalten. Lediglich die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen wird diesen Volksschulabsolventinnen und absolventen noch keine zukunftstaugliche Lösung bringen. So kurzfristig hilfreich auch die Verlängerung der Volksschulzeit mit weiteren 10. und sogar 11. Schuljahren für manche Schülerinnen und Schüler auch ist längerfristig und grundsätzlich werden Probleme damit eher hinausgeschoben als gelöst, und die Integrationskraft der Oberstufe wird in Frage gestellt. Es braucht in dieser strukturellen Umbruchsituation vielmehr eine gezielte und auf den Einzelnen zugeschnittene Realisierungshilfe durch ein enggeknüpftes Netzwerk aller beteiligter Kooperationspartner der Jugendlichen, deren Eltern, der Schule, der Berufsberatung, der Berufsbildung, der Arbeitsmarkt- und Sozialbehörden und der Wirtschaft. Die Verstärkung der Zusammenarbeit von Volksschule und Berufsberatung ist in diesem Rahmen von zentraler Bedeutung, genügt aber alleine nicht, wenn nachhaltige Lösungen erreicht

7 7 werden sollen. Denn eine optimale Berufsbildung und Eingliederung der jungen Generation in das Arbeitsleben ist sowohl für sie als auch für die Zukunft unserer Volkswirtschaft insgesamt von zentraler Bedeutung. Zusammengefasst geht die Begleitgruppe Berufsberatung von den folgenden Voraussetzungen aus: für eine zunehmende Zahl von Volksschulabsolventinnen und absolventen weht heute auf dem Lehrstellenmarkt ein ausgesprochen rauer Wind; einerseits konzentrieren sich manche Jugendlich bei der Lehrstellensuche zu lange auf zu wenige (Traum-)Berufe, ohne den eigenen Fähigkeiten genügend Rechnung zu tragen, andererseits hat der Ruf nach vermehrter Flexibilität eignungs- und neigungsmässig seine Grenzen; zu grosse Kompromisse bei der Lehrstellensuche und eine forcierte Berufswahl führen vielfach zu Frustrationen bei allen Beteiligten und zu Lehrabbrüchen; immer mehr Berufswähler/innen finden ihren Weg erst über ein Brückenangebot (10. Schuljahr, Werkjahr, Motivationssemester u.a.); immer weniger Betriebe sind bereit, sich an der Berufsbildung zu beteiligen; immer weniger Betriebe sind bereit, schulisch Schwächeren eine Chance zu geben. Es ist aber auch wenig realistisch, von der Wirtschaft mehr Engagement zu verlangen für Jugendliche, deren persönliche Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung nicht ausreichend sind; insbesondere bei mangelnden Voraussetzungen ist es Aufgabe des Staates, subsidiäre Förderangebote bereitzustellen, damit möglichst rasch eine ausreichende Arbeitsmarktfähigkeit erreicht wird; Staat und Wirtschaft verstehen die Förderung des beruflichen Nachwuchses weiterhin als gemeinsamen Auftrag. 10. Oktober 2004 UST

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