Schienenfahrzeuge Technische Sicherheit - Sicherheitsrichtlinie Fahrzeug Anlagen SIRF 400 Anlage 3: Seite 1 von 13
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- Ruth Richter
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1 Schienenfahrzeuge Technische Sicherheit - Sicherheitsrichtlinie Fahrzeug Anlagen SIRF 400 Anlage 3: Seite 1 von 13-1 / Gefährdungsbäume-final
2 D C 3 Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert o. nicht gegeben Betriebliche unzureichend Technik Betriebliche : - Regelwerke für korrektes Kuppeln - Regelwerke für korrektes Entkuppeln - Regelwerke für Verhalten bei ungewolltem Entkuppeln Ungewollter Entkuppelvorgang Geführtes Fahrzeug wird nach Entkuppeln nicht gebremst Betätigungselement fehlerhaft Kupplung defekt Keine Erkennung Entkuppeln Aktivierung der Bremse DC3 Automatischen Kuppelvorgang gewährleisten Ein in Mehrfachtraktion gekuppeltes Fahrzeug wird unbeabsichtigt entkuppelt. Gefährdung gegeben, wenn das geführte Fahrzeug nicht gebremst wird. Es wird nur die Auslösung der Bremsung, aber nicht der eigentliche Bremsvorgang betrachtet. Es wird nur das Nichtbremsen des geführten Fahrzeugs betrachtet. Die betrieblichen Folgen des ungewollten Entkuppelns deren betriebliche Behandlung ist nicht - 2 / Gefährdungsbäume-final Gegenstand des Sicherheitsnachweises Fahrzeug.
3 F D 2 (a) Triebzüge/ Triebwagen Gefährdung 1a: Fzg.- Bewegung durch ungewollte Traktion Regelwerke für sichere Abstellung nicht ausreichend SAS=0 Traktion zur Unzeit möglich Regelwerke für sichere Abstellung:: - keine expliziten Regelwerke für Triebzüge/ Triebwagen Infrastruktur (Netzzugang) Tf beachtet Sicherungsmaßnahmen beim Abstellen nicht erforderliche Bedienhandlungen: - Vollbremse anlegen HL<3,5bar - Federspeicher, Feststellbremse anlegen - Führerstand abrüsten Technik Ansteuerung erteilt Freigabe zur Unzeit Antrieb baut zur Unzeit Moment >0 auf FD2 Vortriebskraft erzeugen Aufgerüstet abgestelltes Fahrzeug setzt sich durch eigenständiges Aufschalten von Traktion in Bewegung. Kein Personal auf dem Fahrzeug Das Verfahren zum ordnungsgemäßen Abstellen muss definiert sein. - 3 / Gefährdungsbäume-final
4 F D 2 (b) Lokomotiven/ Steuerwagen, lokbespannte Züge Gefährdung 1a: Fzg.- Bewegung durch ungewollte Traktion Regelwerke für sichere Abstellung nicht ausreichend Traktion zur Unzeit möglich Regelwerke für sichere Abstellung:: - Lokbespannter Zug unter Voraussetzung der Einhaltung der betrieblichen Regelung zum Verlassen des Führerraums von Fahrzeugen [DB-RiL (gem. TSI Betrieb sind alle EVU gehalten, dies in eigene Regelungen umzusetzen)] Infrastruktur (Netzzugang) Tf beachtet Sicherungsmaßnahmen beim Abstellen nicht erforderliche Bedienhandlungen: - Vollbremse anlegen HL<3,5bar - Federspeicher, Feststellbremse anlegen - Führerstand abrüsten Technik Ansteuerung erteilt Freigabe zur Unzeit Antrieb baut zur Unzeit Moment >0 auf FD2 Vortriebskraft erzeugen Aufgerüstet abgestelltes Fahrzeug setzt sich durch eigenständiges Aufschalten von Traktion in Bewegung. Kein Personal auf dem Fahrzeug Das Verfahren zum ordnungsgemäßen Abstellen muss definiert sein. - 4 / Gefährdungsbäume-final
5 G D 1 (a) ED-Bremse bei Triebzug/ Triebwagen Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert o. nicht gegeben SAS=4 Regelwerke für Anrechenbarkeit ED-Bremse nicht ausreichend SAS=0 ED-Bremskraft nicht ausreichend SAS=4 Verfügbarkeit/ Aufnahmefähigkeit des Netzes nicht gegeben SAS=4 Infrastruktur- (Netzbetreiber) Technik SAS=4 Sollwertvorgabe LT Fehlerhafte Rückhaltung Bremszylinderdruck Antrieb Rückmeldung fehlerhaft Hauptstromkomponente GD1 Bremsen (elektrische Bremse) Wirksamkeit der E-Bremse (sofern angerechnet) im Schnell- / Zwangsbremsfall. Betrachtet wird eine unzulässig starke Verminderung der E-Bremskraft. Die Definition der zul. Grenzwerte ist Voraussetzung für die Festlegung welche Ursachen an der Gefährdung beteiligt sind. Der Anteil der E-Bremse ist abhängig von der Zuglänge. Bei Zügen <5 Wagen (zzgl. Lok) darf die E-Bremse nicht angerechnet werden (RIL). Der Bremskraftanteil der E-Bremse ist bei normalem Güterzug < 10%. Auftreten der Gefährdung nur bei Oberleitungsstörung zum Bremszeitpunkt (betriebl. Randbedingung, aber keine Barriere) - 5 / Gefährdungsbäume-final
6 G D 1 (b) ED-Bremse bei Lokomotiven/ lokbespannten Zügen Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert o. nicht gegeben SAS=4 Regelwerke für Anrechenbarkeit ED-Bremse nicht ausreichend ED-Bremskraft nicht ausreichend Regelwerke für ED-Betrieb:: - Anrechenbarkeit der ED-Bremse nur unter Bedingungen der FV 408: Anrechenbarkeit dynamische Bremse Abschnitt 6 Abs. 8 - Lokbespannter Zug unter Voraussetzung der Einhaltung der o. a. betrieblichen Regelung (wird zurzeit in VDV 757 umgesetzt aus FV 408) Für den Betrieb auf Steilstrecken sind besondere Anforderungen an die dynamische Bremse, z. B. E-Bremse in der Steilstreckenvorschrift (Konzernrichtlinie Betrieb auf Steilstrecken - Modul ) festgelegt. Anmerkung: Da die vorrangige Bremsart auf den Steilstreckenabschnitten die dyn. Bremse ist, muss diese höhere Anforderungen an Wirksamkeit Verfügbarkeit erfüllen. (-> höhere Sicherheits-Einstufung) GD1 Bremsen (elektrische Bremse) Wirksamkeit der E-Bremse (sofern angerechnet) im Schnell- / Zwangsbremsfall. Betrachtet wird eine unzulässig starke Verminderung der E-Bremskraft. Die Definition der zul. Grenzwerte ist Voraussetzung für die Festlegung welche Ursachen an der Gefährdung beteiligt sind. Der Anteil der E-Bremse ist abhängig von der Zuglänge. Bei Zügen <5 Wagen (zzgl. Lok) darf die E-Bremse nicht angerechnet werden (RIL). Der Bremskraftanteil der E-Bremse ist bei normalem Güterzug < 10%. Auftreten der Gefährdung nur bei Oberleitungsstörung zum Bremszeitpunkt (betriebl. Randbedingung, aber keine Barriere) Sollwertvorgabe Verfügbarkeit/ Aufnahmefähigkeit des Netzes nicht gegeben LT Infrastruktur- (Netzbetreiber) Fehlerhafte Rückhaltung Bremszylinderdruck Antrieb Technik Rückmeldung fehlerhaft Hauptstromkomponente - 6 / Gefährdungsbäume-final
7 G D 3 Anlegen der Parkbremse Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert nicht gegeben Regelwerke für sichere Abstellung nicht beachtet Parkbremse nicht ordnungsgemäß angelegt Unter Voraussetzung der Einhaltung der betriebichen Regelung zum Verlassen des Führerraums von Fahrzeugen [DB-RiL (gem. TSI Betrieb sind alle EVU gehaltene dies in eigene Regelungen umzusetzen)] Örtliche Richtlinien zum Abstellen eines Wagenzuges sind zu beachten! Infrastruktur (Netzzugang) Fehlbedienung Tf beim Anlegen der Parkbremse Technik Tf legt Bremse nicht an Tf reagiert falsch auf Rückmeldung Ansteuerung Parkbremse fehlerhaft Rückmeldung Parkbremse fehlerhaft GD3 Bremskraft erzeugen (Parkbremse) Betätigungs element Parkbremse Sensor Rückmeldung an Tf fehlerhaft Es wird hier das Anlegen des Federspeichers betrachtet. Tf. legt Federspeicher an. Rückmeldung erfolgt, aber Federspeicher ist nicht wirksam. Fahrzeug wird in der Abstellanlage abgestellt Personal ist auf dem Fahrzeug. - 7 / Gefährdungsbäume-final Vorschriften zum ordnungsgemäßen Abstellen des Fahrzeugs vorhanden.
8 G D 3 Lösen der Parkbremse Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert nicht gegeben Regelwerke für sichere Abstellung nicht beachtet Ungewolltes Lösen der Parkbremse Örtliche Richtlinien zum Abstellen eines Wagenzuges sind zu beachten! Infrastruktur (Netzzugang) Betätigungs element Parkbremse GD3 Bremskraft erzeugen (Parkbremse) Das Fahrzeug ist mit angelegtem Federspeicher abgestellt. Es wird das ungewollte Lösen des Federspeichers betrachtet. Personal ist nicht auf dem Fahrzeug. (Führrerstandswechsel bei Wendezugbetrieb alität "Aufgerüstet abgestellt"). - 8 / Gefährdungsbäume-final
9 K 4 Gefährdung 2c: Fahrgastnotbremsung Fehlbedienung Tf Technik FNB gebrückt Auslösung durch Fahrgast fehlerhaft Aktivie-rung der Bremse Störschalter fehlerhaft K4 Fahrgastnotbremsung Fahrzeug übergeordnet steuern, diagnostizieren, überwachen Fahrgast kann in Notfallsituation keine Fahrgastnotbremse auslösen. Es wird nur der Wirkweg von der Auslösung durch den Fahrgast bis zur Einleitung des eigentlichen Bremsvorganges (z. B. Schutzkontakt in der Schnellbremsschleife) betrachtet. - 9 / Gefährdungsbäume-final
10 K 5 Fahrgastnotbremsüberbrückung (NBÜ) Gefährdung 12d: Unzureichende Verfügbarkeit. Fehlbedienung Tf Überbrückung nicht möglich Tf mißachtet Anzeige Tf reagiert nicht Visualisierung NBÜ-Betätigungselement NBÜ- Befehl Aufhebung der Bremse K5 Fahrzeug übergeordnet steuern, diagnostizieren, überwachen Eine Fahrgastnotbremsung wird eingeleitet Fahrzeug befindet sich an einem betrieblich ungeeigneten Ort (z. B. im Tunnel, auf einer Brücke) kann durch Tf. nicht aufgehoben werden. Es wird nur der Wirkweg der Eingriffsmöglichkeit des Tf zur Aufhebung der durch den Fahrgast eingeleiteten Notbremsung betrachtet Das Rettungskonzept mindert nur den Schaden greift erst nach Stillstand. Wenn eine Fahrgastnotbremsung bei geringen Geschwindigkeiten eingeleitet wird, kommt - 10 / Gefährdungsbäume-final der Zug zum Stillstand, bevor NBÜ lösen kann!
11 K 9 Automatische Fahr- Bremssteuerung (AFB) Gefährdung 1c: unbemerkt zu hohe Geschwindigkeit Keine Gegenmaßnahmen der Infrastruktur (Zugsicherung) Gegenmaßnahmen des Tf nicht erfolgreich Zugsicherung erkennt zu hohe Geschw. nicht Eingriff Zugsicherung fehlerhaft Tf erkennt zu hohe Geschw. nicht AFB blockiert Fahr-/ Bremssteuerung Infrastruktur (Netzbetreiber) Geschw.- anzeige zu gering Erfahrung Tf nicht ausreichend K9 Fahrzeug übergeordnet steuern, diagnostizieren, überwachen Im AFB-Betrieb tritt eine zu hohe Geschwindigkeit auf. Tf. ist verantwortlich für die Einhaltung der korrekten Geschwindigkeit. Eingriffe durch Tf. haben Priorität vor der AFB-. Der Tf. Hat die, diesen Betrieb zu überwachen. Er kann jederzeit eingreifen (z. B. Einleitung einer SB) - 11 / Gefährdungsbäume-final
12 K 10 Automatische Bremsprobe Gefährdung 2a: Bremskraft vermindert nicht gegeben Regelwerke nicht beachtet Technik VDV RiL 757 ( Abschnitt 2 Abs. 14) ist die Wirksamkeit der dynamischen Bremse bei geeigneter Geschwindigkeit nach Beginn der nächsten Zugfahrt nachzuholen! Brems(teil)- ausfall Bremsausfall wird nicht offenbart Für Steilstreckenbetrieb aufgr besonderer Betriebsvorschriften ist die Wirksamkeit der dynamischen Bremse zu prüfen! LT Bremssteuerung K10 Fahrzeug übergeordnet steuern, diagnostizieren, überwachen Ein vorliegender Bremsausfall wird bei der automatischen Bremsprobe nicht erkannt. Der Grenzwert für die unzulässig starke Verminderung der Bremskraft ist festzulegen. Die betrieblichen greifen nur, wenn sich der Ausfall offenbart. Dann wird die Zuggeschwindigkeit dem Bremsvermögen angepaßt. Problem, E-Bremse kann im Stillstand nicht mitgeprüft werden / Gefährdungsbäume-final
13 HH 3 Gefährdungsbaum gilt für druckdichte Fahrzeuge Gefährdung 10a: unzureichende Belüftung/ Klimatisierung Lüftung/ Notbelüftung des Fahrgastraumes Klimasteuerung/ -regelung SAS=0 Einstufung SAS=0 zulässig, wenn ausreichende technische Unabhängigkeit zwischen Klimasteuerung/-regelung Lüftung/ Notbelüftung (common cause) nachgewiesen wird. Andernfalls ist die der Klimasteuerung/-regelung mit SAS= 1 zu bewerten. Technik zur Lüftung/ Notbelüftung SAS=0 Maßnahmen bei Ausfall nicht wirksam Lüftungsausfall wird nicht erkannt Betriebliche Maßnahmen reichen nicht aus Betriebliche Maßnahme zur Lüftung/ Notbelüftung: - Räumen Absperren des Wagens/ Zugabteils Die sicherheitstechnische Belastung der Maßnahmen bei Ausfall () ist nur zulässig, wenn eine eindeutige Diagnose/ Meldung über den Status der Lüftung/ Notbelüftung vorliegt. Dies umfasst ( Lüftungsausfall wird nicht erkannt ): - Meldung bei Defekt an Bedienungspersonal - zentrale Bedien-/ Überwachungsfunktion an bestimmter Stelle, z.b. Zugbegleiterabteil, Führerstand - keit für Bedienpersonal ist eindeutig definiert (z.b. Zugführer). Andernfalls ist die Technik zur Lüftung/ Notbelüftung sicherheitstechnisch () zu belasten / Gefährdungsbäume-final
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