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1 Seite 1 Vorbemerkungen: Nachrichtliches, Hinweise und Erläuterungen sind in "Kursiv"-Schreibweise dem jeweiligen Absatz angefügt. 1 Anwendungsgrundlage (1) Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten für die LZB- inrichtungen führender, damit Züge im Bereich der Schienenwege der DB Netz AG - kurz: für den Einsatz im Netz - unter Führung der linienförmigen Zugbeeinflussung- kurz: LZB- zum Einsatz kommen können. (2) Die in dieser Richtlinie - kurz: Ril - beschriebene Technik und die Anforderungen kommen auf Strecken/-abschnitten des Netzes zur Anwendung, die mit LZB ausgerüstet sind. Zum Ausrüstungsstand des Netzes vgl. im Infrastrukturregister der DB Netz AG unter (3) Die LZB ist ein Zugbeeinflussungssystem, durch das ein führendes Fahrzeug bzw. ein Zug kontinuierlich geführt wird und selbsttätig zum Halten gebracht werden kann. (4) Die LZB entspricht der anerkannten Regel der Technik i. S. d. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Die LZB erfüllt infrastrukturseitig die Aufgabenstellung nach 15, fahrzeugseitig nach 28 und hinsichtlich Zusammenwirken der Systeme nach 40 EBO. (5) Die EU-Richtlinien sehen ein länderübergreifend einheitliches System für Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung vor. Das nach Entscheidung der EU-Kommission zukünftig anzuwendende ERTMS (European Rail Traffic Management System) beinhaltet ETCS (European Train Control System) als Zugbeeinflussungssystem. Die LZB ist innerhalb der europäischen Spezifikationen als nationales Sicherheitssystem (Class B-System) eingeordnet. Zur Herstellung der Kompatibilität zwischen dem Fahrzeug mit ETCS- Ausrüstung und streckenseitiger LZB-Ausrüstung kann die LZB-inrichtung über eine Schnittstelle als Specific Transmission Module - kurz: STM eingebunden werden. Vgl. hierzu Ril A03 "Innovative Techniken auf n - ETCS" unter Geltungsbereich Aufgabe Regulative und normative Grundlage Anwendungsbereich TSI- Kompatibilität Fachautor: I.NPS 341; Michael Japke ; Tel.: (030)

2 Seite 2 LZB im Bahnbetrieb Behandlung von Unregelmäßigkeiten und Rückfallebene (6) Der Fahrzeug-Einsatz unter LZB-Führung unterliegt festgelegten Regeln der Betriebsführung. Diese bestimmen sich im Wesentlichen nach der DB Netz-Ril 408. Das Betriebsverfahren "LZB-Führung" nach Aufgabe, Aufbau und Wirkung beschreibt die DB Netz-Ril 483 "Bahnbetrieb; Zugbeeinflussungsanlagen bedienen" im Teil sowie in der Gruppe (7) In dem genannten bahnbetrieblichen Regelwerk sind für den Fall von Unregelmäßigkeiten die erforderlichen Maßnahmen benannt. Bei Ausfall der LZB erfolgt durch Bedienhandlungen oder automatische Steuerung die Umschaltung auf die punktförmige Zugbeeinflussung PZB 90. Mit diesem Sicherungssystem kann dann die Zugfahrt mit einem wirksamen Zugbeeinflussungssystem weitergeführt werden. Vgl. hierzu Ril A01 "Innovative Techniken auf n - PZB 90" unter Schnittstelle Fahrzeug - Fahrweg Beeinflussungsbereich 2 Technische Merkmale (1) Die LZB besteht aus Streckeneinrichtungen und inrichtungen. Über den im Gleis verlegten durchgehenden Linienleiter erfolgt kontinuierlich ein Datenaustausch zwischen der LZB-Streckenzentrale und der LZB-inrichtung (Luftschnittstelle). Fahrzeugseitig sind hierfür Empfangsund Sendeantennenpaare angeordnet. Die LZB-Streckenzentrale ermittelt aus den dort fest hinterlegten Daten (Streckentopographie, feste Geschwindigkeitsbeschränkungen), den vom Stellwerk an die Zentrale übertragenen Daten (z.b. Signalgeschwindigkeit) und den vom Zug gesendeten Daten (z.b. Zugdaten, Fahrort) die relevanten Fahrbefehle für den jeweiligen Zug. Diese Fahrbefehle werden in Form von Brems- und Zieldaten sowie als LZB-Aufträge an die LZB-inrichtung übertragen. (2) Unter LZB-Führung wird die Fahrzeugbewegung bzw. die Zugfahrt gesichert durch: - kontinuierliche Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit einschließlich des LZB-Haltes am Ende des zugewiesenen Geschwindigkeitsprofils,

3 Seite 3 - Zwangsbremsung bei Geschwindigkeitsüberschreitung und beim Überfahren eines LZB-Haltes, - Unterstützung des Eisenbahnfahrzeugführers (Ef) bei der Umsetzung von LZB-Aufträgen wie auch bei - Störungen des LZB-Systems oder - beim Übergang auf Bereiche, die nicht mit LZB ausgerüstet sind durch erzwungene Umschaltung auf PZB-Betrieb bzw. PZB-Störbetrieb. (3) Dem Ef werden von der LZB-inrichtung die notwendigen Informationen für die Zugfahrt über die Führerraumanzeige bereitgestellt. Durch die LZB können der automatischen Fahr- und Bremssteuerung (AFB) - soweit vorhanden - entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden. (4) Die LZB kommt im Netz in der Entwicklungsstufe LZB72 und der neueren Generation LZB72CE zur Anwendung. CE ist die Kurzform für CIR-ELKE - Computer Integrated Railroading Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Kernnetz der Eisenbahn. Die Weiterentwicklung zur LZB72CE I erfolgte zum Zweck der Erhöhung der Leistungsfähigkeit bzw. der Kapazität einer Strecke bei hohem Sicherheitsniveau. LZB72CE II wurde für Fahrten unter LZB-Führung auf Strecken mit starken Neigungen und zur Erhöhung der betrieblichen Höchstgeschwindigkeit entwickelt. 3 Fahrzeuganforderung (1) Damit das Fahrzeug nach Abschnitt 1 Abs. 1 im Netz nach Abschnitt 1 Abs. 2 zum Einsatz kommen kann, muss es zugelassen sein und über den entsprechenden Ausrüstungsstand verfügen. Für einen sicheren, störungs- und fehlerfreien Einsatz des Fahrzeugs ist die Kompatibilität der LZB-Fahrzeugausrüstung und -funktionalität mit den Anforderungen des Netzes, jeweils auf die Fahrzeug-Bauart bezogen, besonders festzustellen. Die DB Netz AG erstellt auf Antrag eine entsprechende "Technische Mitteilung zur Netzfreigabe". Den Antrag Führerraumanzeige Entwicklungsstufen Ordnungsgrundsatz

4 Seite 4 Ausrüstungsstände LZB-Hardware kann der Zugangsberechtigte stellen. Ansprechpartner ist der zuständige Kundenmanager der DB Netz AG. Vgl. hierzu (2) Es entspricht den anerkannten Regeln der Technik, dass auf Strecken nach Abschnitt 1 Abs. 2 mit einer geeigneten LZB-inrichtung zum Einsatz kommen. Damit entsprechend des Ausrüstungsstandes der LZB-Strecke unter LZB-Führung zum Einsatz kommen können, muss die LZB-inrichtung mit der LZB Streckenausrüstung kompatibel sein. Zur Streckenausrüstung vgl. den Hinweis zu Abschnitt 1 Abs. 2. Zur Fahrzeugausrüstung sind die aktuellen Ausrüstungs-Bauarten in Verbindung mit den aktuell zugelassenen Softwareständen der Fahrzeugausrüstung den infrastrukturseitig ausgegebenen Telegrammversionen gegenüber gestellt. Vgl. hierzu "Merkblatt Linienzugbeeinflussung (LZB)" unter Die LZB-inrichtung ist funktional abwärtskompatibel einsetzbar und muss die PZB 90-Funktionalität beherrschen. (3) Die Fahrzeugausrüstung muss aus folgenden Komponenten bzw. Kombinationen bestehen: - LZB-inrichtung(-rechner) mit integrierter PZB-Funktionalität oder - LZB-STM und PZB -STM oder - LZB / PZB-STM als Group-STM sowie den peripheren Komponenten: - Sende- und Empfangsantennen, - PZB-Fahrzeugmagnet und - Wegsensorik. Weiterhin gehören ein entsprechendes Führerraumanzeige- und Zugdateneingabegerät, die Bedienelemente und ein Registriergerät dazu. Zu Positionierung, Einbau und Erprobung stellen die Hersteller die entsprechenden Richtlinien bei, soweit diese nicht durch Normen geregelt sind.

5 Seite 5 Bei der Anordnung der Antennen, der Fahrzeugmagnete und Komponenten der Wegsensorik sind die lichtraumtechnischen Anforderungen an wie auch die Anforderungen aus der Linienführung des Fahrwegs zu beachten - vgl. hierzu 6 und 22 EBO. (4) In die LZB-inrichtung ist bestimmte Softwarebzw. Systemrelease-Versionen mit CE- und PZB- Funktionalität einzusetzen. - Vgl. hierzu Hinweis zu Abs.2. Damit ist sichergestellt, dass die infrastrukturseitige Zugbeeinflussungseinrichtung uneingeschränkt wirksam werden kann. Erforderlichenfalls sind die vorhandenen Ausrüstungsstände zu erweitern. LZB-Software

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