Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge: Praxishilfen der Unfallversicherungsträger

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1 Arbeitsschutzanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge: Praxishilfen der Unfallversicherungsträger

2 Sicherheit als Teil des Gesamtsystems Verfügbarkeit Wirtschaftlichkeit Sicherheit für - Beteiligte - Dritte - Beschäftigte Seite 2

3 Vorrang des Verkehrsrechts Eisenbahnfahrzeuge müssen den Anforderungen der TEIV / EBO (bzw. EBOA / BOA, ESBO) sowie den dadurch verbindlichen bzw. als Regeln der Technik geltenden Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) und Normen (DIN EN, DIN) entsprechen. Eisenbahnfahrzeuge unterliegen auch den Anforderungen der UVV Schienenbahnen (DGUV Vorschrift 73, bisher BGV D 30) und der Betriebssicherheitsverordnung einschließlich TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln, sofern nicht bereits durch Verkehrsrecht geregelt. Seite 3

4 Warum (noch) DGUV Informationen? Seite 4

5 Warum dann noch DGUV Information? Seite 5

6 DGUV Informationen - weil Vorschriften des Verkehrsrechts beziehen sich vorrangig auf den Transportvorgang ( sicherer Betrieb ). DGUV Vorschriften und Regeln behandeln den Einsatz der Schienenfahrzeuge als Arbeitsmittel, z. B. Führen der Lokomotive (Platzverhältnisse, Ergonomie, ), Kuppeln, ggf. Rangieren, Durchführen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes, Auffüllen von Betriebsstoffen, Reinigungsarbeiten, Störungsbeseitigung, Abschleppen liegengebliebener Fahrzeuge,... Seite 6

7 Beispiel: Kuppeln Der Rangierer braucht ausreichenden Raum, um die Zugkupplung und weitere Kupplungselemente zu verbinden bzw. zu lösen: Berner Raum Seite 7

8 Beispiel Rangierertritt Alt Neu Tritt-Griff-Einheit Optimierter Standort für Fahrten mit Funkfernsteuerung Seite 8

9 Ein Problem: Aufstiege für Tf (1) Forderung in EN : unterster Tritt max. 600 mm über SO Seite 9

10 Ein Problem: Aufstiege für Tf (2) Forderung in TSI Loc & Pas: Ein- und Ausstieg unter Betriebsbedingungen Der Führerraum muss von beiden Seiten des Zuges zugänglich sein, und zwar von einem Bodenniveau, das 200 mm unterhalb der Schienenoberkante liegt. Seite 10

11 Ein Problem: Aufstiege für Tf (3) Hersteller müssen reagieren, hier ein Beispiel Seite 11

12 Häufiges Aufsteigen bei Rangierlokomotiven Möglichst tiefe Anordnung der Tritte, Ausreichend große, trittsichere Gestaltung, Ergonomisch angeordnete Griffstangen, Beleuchtung, von außen schaltbar. Seite 12

13 Durchführen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes Zugänglichkeit der Aggregate / ergonomische Körperhaltung Handhabung beim Auffüllen von Betriebsstoffen und Wasser (Kraftstoff, Sand, ) Einfaches Betätigen von Klappen sowie Türen und Sichern im geöffneten Zustand Sandeinfüllstutzen Wartungsklappen Seite 13

14 Stirnfensterreinigung Sicher benutzbare und ergonomisch gestaltete Aufstiege Ausreichend große Standflächen Rutschsichere Haltegriffe für eine ergonomische Arbeitshaltung Aufstiege zur Reinigung der Stirnfenster Seite 14

15 Instandhaltungsarbeiten Größe / Gewicht / Zugänglichkeit der Bauteile Bewegungsraum / Standflächen / ergonomische Körperhaltung Betätigen von Klappen und Türen; Sichern im geöffneten Zustand Seite 15

16 Veröffentlichung der VBG, Branche ÖPNV/Bahnen VBG Fachinformation wk-spezial Nr. 36 Neue Lokomotiven - sicher und wirtschaftlich (zurückgezogen, ersetzt durch DGUV Information ) VBG Fachinformation wk-spezial Nr. 37 Neue Diesel-Triebwagen sicher, wirtschaftlich und komfortabel (derzeit in der Fassung ) Seite 16

17 Schrittweises Überführen in DGUV Information Arbeitskreis unter Federführung des Sachgebietes Bahnen: Eisenbahnaufsichtsbehörden (EBA, LfB) Hersteller (VDB) Betreiber (VDV, VPI, DBAG) UVT (UVB (früher EUK), VBG - Branche ÖPNV/Bahnen) Ab 2010 zusätzlich: BMASK Wien sowie BAV Bern / SUVA Luzern Seite 17

18 Ziele und Arbeitsweise des AK Arbeitssicherheit an Eisenbahnfahrzeugen Vorgehensweise Vorgehensweise Tätigkeiten (Beschreibung der Arbeitsabläufe) KAN-Studie, Sonstige Quellen Vorschriften, Regeln, Normen, Sonstige Quellen Treten dabei Gefährdungen auf, aus denen Schutzziele hinsichtlich der Fahrzeuggestaltung abzuleiten sind? ja nein Ende Forderung im Vorschriften- und Regelwerk Bewährte Lösungen bzw. Lösungsmöglichkeiten PVHg/Th Zusammenstellung der konkret umzusetzenden Anforderungen als Hilfestellung für Hersteller und Betreiber Seite 18

19 Aktueller Arbeitsstand Fertig sind: Nur online verfügbar: Suchbegriffe bzw Regelmäßiger Aktualisierungsbedarf Seite 19

20 Aufbau der Schriften Textteil: Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz Wer muss was im Beschaffungsprozess wahrnehmen Anhang 1: Arbeitsschutzrelevante Prozessinhalte bei der Beschaffung (Ablaufschema) Anhang 2: Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Beschaffung neuer Eisenbahnfahrzeuge Anhang 3: Arbeitsschutzanforderungen in Tabellenform Anhang 4: Vorschriften, Regeln und Informationen Seite 20

21 Anhang 3: Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in europäischen / nationalen Gesetzen, Verordnung sowie im sonstigen Vorschriften- und Regelwerk. Bewährte Lösungen aus der Praxis als eine Möglichkeit, wie die Schutzziele erreicht werden können. Seite 21

22 Anhang 3 (Beispiel) Tätigkeit Videosequenz oder aussagefähiges Foto Seite 22

23 Tätigkeit: Kuppeln / Entkuppeln von Schraubenkupplungen Seite 23

24 Tätigkeit: Kuppeln / Entkuppeln von Schraubenkupplungen Seite 24

25 Tätigkeit: Kuppeln / Entkuppeln von Schraubenkupplungen Seite 25

26 Praxishilfen sind (nur) Handlungsempfehlung! Die Praxishilfen enthalten keine neuen oder zusätzlichen Regelungen. Praxishilfen wurden für Regelfahrzeuge nach DIN erarbeitet. Rechtsverbindlich ist das für das jeweilige Eisenbahnfahrzeug geltende Vorschriften- und Regelwerk (z. B. müssen bei der Beschaffung einer reinen BOA-Lok die Anforderungen aus den TSI nicht erfüllt werden). Seite 26

27 Auch berücksichtigen: vorhersehbare Fehlhandlungen Auch die nicht bestimmungsgemäße Benutzung (vorhersehbare Fehlanwendung) ist zu berücksichtigen! Seite 27

28 Ausblick Projektbeschreibung für die Vervollständigung der Praxishilfen wurde in der Sitzung des SG Bahnen am vorgestellt und beschlossen (Projektdauer 2014 bis 2017). Vorarbeiten für Teil(e) Triebwagen / Reisezugwagen laufen, nach derzeitigem Stand sind künftig zwei Module sinnvoll (ggf. auch in einer DGUV Information): Modul Lokomotiven / Triebwagen / Reisezugwagen Modul Güterwagen (analog der Geltungsbereiche der TSI) Seite 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 29

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