Juni Mai April

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10120 Asylsuchende aus Marokko, Tunesien und Algerien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai dem Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen und 22 Abgeordneten der SPD zugestimmt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf bislang nicht zugestimmt. In drei Kleinen Anfragen hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auskünfte über die menschenrechtliche Lage in den drei Herkunftsstaaten verlangt. Die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksachen 18/8692, 18/8693, 18/8694) belegen unter anderem, dass es in den drei Staaten zu Einschüchterungen und Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten kommt, es sind Fälle von Folter im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten dokumentiert und einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen können mit Freiheitsstrafe bestraft werden (vgl. de/sichere-herkunftsstaaten/! /). 1. a) Wie viele marokkanische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? EASY- Registrierungen Marokko Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Summe Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. November übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode b) Wie viele marokkanische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten sowie nach Außenstellen und Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufschlüsseln)? Herkunftsland: Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Marokko Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AS Augsburg AS Bad Berleburg AS Bamberg AS Bayreuth AS Berlin AS Bramsche AS Braunschweig AS Büdingen AS Burbach AS Deggendorf AS Diez AS Dortmund AS Düsseldorf AS Eisenhüttenstadt AS Ellwangen AS Essen AS Frankfurt/Flughafen AS Friedland AS Gießen AS Halberstadt AS Ingelheim/Bingen AS Karlsruhe AS Kusel AS Manching AS München AS Neumünster-Boostedt AS Nostorf-Horst AS Oldenburg AS Osnabrück AS Regensburg AS Reutlingen AS Schweinfurt AS Sigmaringen AS Trier AS Zirndorf AZ Bad Fallingbostel AZ Berlin

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/10298 Herkunftsland: Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Marokko Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AZ Bielefeld AZ Bremen AZ Chemnitz AZ Dortmund AZ Dresden AZ Eisenhüttenstadt AZ Gießen AZ Halberstadt AZ Hamburg AZ Heidelberg AZ Köln AZ Lebach AZ Leipzig AZ Mönchengladbach AZ Münster AZ Neumünster-Haart AZ Stern-Buchholz AZ Suhl AZ Trier Zentrale Insgesamt

4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylver fahren von marokkanischen Antragstellerinnen und Antragstellern im Jahr entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ableh nungsgründen aufschlüsseln)?

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/10298 d) Wie viele marokkanische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Angaben zu marokkanischen Staatsangehörigen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Marokko Monat Abschiebung Zurückschiebung Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Gesamt Bundesland Abschiebung Zurückschiebung Baden Württemberg 2 6 Bayern Berlin 2 7 Brandenburg 1 Bremen 6 Hamburg 1 2 Hessen Mecklenburg Vorpommern 2 Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz 44 Saarland 1 2 Sachsen Schleswig Holstein 1 Thüringen 1 2 Bundespolizei ohne Angabe 1 Gesamt freiwillige Ausreise freiwillige Ausreise

6 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bis Ende September wurden insgesamt 91 freiwillige Ausreisen mittels des Bund-Länder-Rückkehrförderprogramms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) bewilligt. Diese gliedern sich folgendermaßen auf: Monat Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. bewilligte Rückkehrer (MAR StA) Bundesland (bewilligte Ausreisen) NI (2), NW (2) NW (7), SN (1) NW (8), SN (2) NI (1), NW (2), SN (3) NI (3), NW (5), SN (2) NI (1), NW (6), SN (2), ST (1) BW (4), NI (6), NW (16), SN (5) NW (4) BY (1), NW (5), SN (1), SH (1) 2. a) Wie viele tunesische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? EASY-Registrierungen Tunesien Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Summe b) Wie viele tunesische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)? Herkunftsland: Tunesien Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AS Augsburg AS Bad Berleburg AS Berlin AS Bramsche AS Braunschweig AS Büdingen AS Burbach AS Deggendorf AS Dortmund AS Düsseldorf AS Eisenhüttenstadt AS Ellwangen AS Essen AS Frankfurt/Flughafen AS Freiburg AS Friedland AS Gießen

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/10298 Herkunftsland: Tunesien Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AS Halberstadt AS Karlsruhe AS Kusel AS Manching AS München AS Neumünster-Boostedt AS Nostorf-Horst AS Regensburg AS Reutlingen AS Schweinfurt AS Sigmaringen AS Trier AS Zirndorf AZ Bad Fallingbostel AZ Bielefeld AZ Bremen AZ Chemnitz AZ Dortmund AZ Dresden AZ Gießen AZ Hamburg AZ Heidelberg AZ Köln AZ Lebach AZ Leipzig AZ Mönchengladbach AZ Trier Zentrale Insgesamt

8 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Wie viele und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Asylver fahren von tunesischen Antragstellerinnen und Antragstellern im Jahr entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungs gründen aufschlüsseln)?

9 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 9 Drucksache 18/10298 d) Wie viele tunesische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Angaben zu tunesischen Staatsangehörigen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Tunesien Monat Abschiebung Zurückschiebung freiwillige Ausreise Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Gesamt Bundesland Abschiebung Zurückschiebung freiwillige Ausreise Baden Württemberg Bayern Berlin 4 13 Brandenburg 1 Bremen 5 Hamburg 2 3 Hessen 3 16 Niedersachsen 5 8 Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz 6 Sachsen Sachsen Anhalt 1 Schleswig Holstein 1 2 Thüringen 7 Bundespolizei Gesamt Bis Ende September wurden insgesamt 26 freiwillige Ausreisen mittels des Bund-Länder-Rückkehrförderprogramms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) bewilligt. Diese gliedern sich folgendermaßen auf:

10 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Monat Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. bewilligte Rückkehrer (TUN StA) Bundesland (bewilligte Ausreisen) o. E. NW (1), SN (2) HH (1), SN (4) BW (3), HB (1) BW (2), SH (1) BE (2), NW (1) BW (1), SN (1) BY (1), HH (2) SN (1) BW (1), RP (1) 3. a) Wie viele algerische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr in Deutschland im Easy-System registriert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? EASY-Registrierungen Algerien Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Summe b) Wie viele algerische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach Monaten und nach Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF aufschlüsseln)? Herkunftsland: Algerien Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AS Augsburg AS Bad Berleburg AS Bayreuth AS Berlin AS Bramsche AS Braunschweig AS Büdingen AS Burbach AS Deggendorf AS Diez AS Dortmund AS Düsseldorf AS Eisenhüttenstadt AS Ellwangen AS Essen AS Frankfurt/Flughafen AS Freiburg AS Friedland AS Gießen AS Halberstadt AS Jena/Hermsdorf AS Karlsruhe AS Manching

11 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 11 Drucksache 18/10298 Herkunftsland: Algerien Erstanträge nach Monaten im Jahr Jan. bis Sep. Organisationseinheit Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. AS München AS Neustadt AS Nostorf-Horst AS Oldenburg AS Osnabrück AS Regensburg AS Reutlingen AS Schweinfurt AS Sigmaringen AS Zirndorf AZ Bad Fallingbostel AZ Berlin AZ Bielefeld AZ Bremen AZ Chemnitz AZ Dortmund AZ Dresden AZ Eisenhüttenstadt AZ Gießen AZ Glückstadt AZ Halberstadt AZ Hamburg AZ Heidelberg AZ Köln AZ Lebach AZ Leipzig AZ Mönchengladbach AZ Münster AZ Neumünster-Haart AZ Stern-Buchholz AZ Suhl AZ Trier Zentrale Insgesamt

12 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Wie viele und wie wurden Asylverfahren von algerischen Antragstelle rinnen und Antragstellern nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr entschieden (bitte nach Monaten, Schutzstatus und Ablehnungs gründen aufschlüsseln)?

13 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 13 Drucksache 18/10298 d) Wie viele algerische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr freiwillig oder erzwungen ausgereist (bitte nach Monaten und Art der Ausreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Angaben zu algerischen Staatsangehörigen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Algerien Monat Abschiebung Zurückschiebung freiwillige Ausreise Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Gesamt Bundesland Abschiebung Zurückschiebung freiwillige Ausreise Baden Württemberg Bayern Berlin 3 1 Brandenburg 2 Bremen 1 Hamburg 4 4 Hessen Mecklenburg Vorpommern 1 Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz 2 Saarland 4 1 Sachsen 7 4 Sachsen Anhalt 1 Schleswig Holstein 1 Thüringen 2 1 Bundespolizei 37 6 Gesamt

14 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bis Ende September wurden insgesamt 104 freiwillige Ausreisen mittels des Bund-Länder-Rückkehrförderprogramms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) bewilligt. Diese gliedern sich folgendermaßen auf: Monat Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. bewilligte Rückkehrer (MAR StA) Bundesland (bewilligte Ausreisen) BW (2), NI (1) HE (5), NW (5) BW (1), HE (1), NI (1), NW (2) BW (4), NI (1), NW (2), ST (1) BW (2), HE (2), NI (2), NW (4) BW (15), BY (1), BE (1), HE (2), NI (3), NW (11) BW (5), HE (1), NI (1), NW (6) BW (7), HE (1), NI (3), NW (4) BW (1), BB (1), HE (2), NI (1), NW (1), SN (1) 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das sog. Easy- Gap bei den drei Herkunftsstaaten Marokko, Tunesien und Algerien (bitte nach Herkunftsstaaten und Bundesländern aufschlüsseln), und warum besteht dieses, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu minimieren? Das EASY-Gap bemisst die Anzahl der Personen, die nach Deutschland eingereist und über das EASY-Verteilsystem erfasst worden sind, aber noch keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben. Rechnerisch ist das EASY-Gap abgebaut, d.h. alle Personen mit einem Asylbegehren in Deutschland konnten beim BAMF ihren Asylantrag stellen. Wer heute im Einzelfall noch keinen Asylantrag gestellt hat, kann dies ab sofort ohne Wartezeit tun. 5. a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Asylverfahren von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Marokko, Tunesien und Algerien gegenwärtig beim BAMF priorisiert? Falls sie nicht priorisiert sind, warum nicht? Das BAMF nimmt gegenwärtig keine zentrale herkunftslandbezogene Priorisierung vor. Die Außenstellen und Ankunftszentren laden Asylsuchende nach den Gegebenheiten vor Ort zu Antragstellung und Anhörung. Aufgrund der Schutzquote von unter 20 Prozent werden Asylanträge von Staatsangehörigen der Maghreb-Staaten in den Ankunftszentren im Cluster B bearbeitet. Asylsuchende werden insoweit grundsätzlich in vier Cluster eingeteilt (Cluster A: Schutzquote Herkunftsland > 50 Prozent, Cluster B: Schutzquote 20 Prozent, Cluster C: komplexe Profillagen sowie Cluster D: Prüfung Dublin). b) Gibt es eine spezielle Dienstanweisung des BAMF zu den drei genannten Herkunftsstaaten? Wenn ja, welche sind die Kernaussagen der Dienstanweisung? Es gibt keine speziellen Dienstanweisungen zu den drei genannten Herkunftsstaaten. Zu den drei genannten Herkunftsstaaten gibt es Herkunftsländerleitsätze, die als Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft sind.

15 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 15 Drucksache 18/ In welchen Dienststellen des BAMF werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Asylanträge von Antragstellerinnen und Antragstellern aus Marokko, Tunesien und Algerien bearbeitet? Gibt es Schulungen für das Personal mit länderspezifischen Informationen zu den drei Staaten? Wenn ja, wann, mit welchem Umfang und mit wie vielen Teilnehmenden fanden entsprechende Schulungen im Jahr und im Jahr 2015 statt? Wenn nein, warum gibt es keine entsprechenden Schulungen, und wie werden neuen Entscheiderinnen und Entscheidern und Anhörerinnen und Anhörern die länderspezifischen Kenntnisse vermittelt? Die Bearbeitung von Asylanträgen von Antragstellern aus vorbezeichneten Ländern erfolgt entsprechend der Zuständigkeiten aus der EASY-VILA Liste in folgenden Dienststellen: Algerien: Marokko: Tunesien: Außenstelle Ellwangen Außenstelle Sigmaringen Außenstelle Sigmaringen Außenstelle Schweinfurt Besondere Aufnahmeeinrichtung Bamberg Besondere Aufnahmeeinrichtung Bamberg Außenstelle Berlin Außenstelle Berlin Außenstelle Berlin Außenstelle Eisenhüttenstadt Außenstelle Eisenhüttenstadt Außenstelle Eisenhüttenstadt Ankunftszentrum Bremen Ankunftszentrum Bremen Ankunftszentrum Bremen Ankunftszentrum Hamburg Ankunftszentrum Hamburg Ankunftszentrum Hamburg Außenstelle Gießen Außenstelle Gießen Außenstelle Gießen Außenstelle Nostorf-Horst Außenstelle Nostorf-Horst Außenstelle Nostorf-Horst Außenstelle Braunschweig Außenstelle Braunschweig Außenstelle Braunschweig Außenstelle Dortmund Außenstelle Dortmund Außenstelle Dortmund Außenstelle Trier Außenstelle Essen Außenstelle Essen Außenstelle Diez Außenstelle Trier Außenstelle Trier Außenstelle Ingelheim/Bingen Außenstelle Diez Außenstelle Diez Außenstelle Kusel Außenstelle Ingelheim/Bingen Außenstelle Ingelheim/Bingen Ankunftszentrum Lebach Außenstelle Kusel Außenstelle Kusel Ankunftszentrum Leipzig Ankunftszentrum Lebach Ankunftszentrum Lebach Außenstelle Halberstadt Ankunftszentrum Chemnitz Ankunftszentrum Chemnitz Außenstelle Rendsburg Außenstelle Halberstadt Außenstelle Halberstadt Außenstelle Neumünster Außenstelle Rendsburg Außenstelle Rendsburg Außenstelle Jena-Hermsdorf Außenstelle Neumünster Außenstelle Neumünster Außenstelle Jena-Hermsdorf Außenstelle Jena-Hermsdorf

16 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Als primäre Informationsquelle dienen den jeweiligen Mitarbeitenden die Herkunftsländerleitsätze. Herkunftsländerkenntnisse werden durch spezielle Herkunftsländerworkshops für erfahrene Entscheider und im Rahmen der Entscheiderqualifizierung für neu eingestellte Entscheider vermittelt, insbesondere, wenn es sich um Herkunftsländer handelt, deren Fallbearbeitung sich, beispielsweise aufgrund sich schnell verändernder Lageverhältnisse, komplex gestaltet. Herkunftsländerinformationen und -spezifika zu den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sind seit August 2015 Bestandteil der Entscheiderqualifizierung. Aufgrund der Ressourcenbindung für diese grundlegende Entscheiderqualifizierung fanden hinsichtlich der Herkunftsländer Marokko, Tunesien und Algerien in den Jahren 2015 und keine darüber hinausgehenden, spezifischen Workshops statt. Seit dem 24. Februar stehen standardisierte Übungsfälle zu den Maghreb-Staaten zur Verfügung, um diese Ländergruppe mit praktischen Übungen in den Entscheider-Schulungen vertieft zu behandeln. 7. Welche Förderprogramme sind der Bundesregierung bekannt, die gezielt die freiwillige Rückkehr in die Staaten Marokko, Tunesien und Algerien fördern sollen? Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, um die Rückführungsmaßnahmen der Bundesländer weiter zu unterstützen? Die Bundesregierung fördert seit Jahren gemeinsam mit den Ländern die freiwillige Ausreise vor allem von ausreisepflichtigen Ausländern durch das REAG/GARP-Programm. Es unterstützt aktuell die freiwillige dauerhafte Ausreise in Bezug auf die Herkunftsstaaten Algerien, Marokko und Tunesien finanziell durch die Übernahme der Reisekosten, die Gewährung einer Reisebeihilfe von 200 Euro/Person ab 12 Jahren und eines Startgeldes von 300 Euro/Person ab 12 Jahre 1. Darüber hinaus führen die Länder teilweise eigene Rückkehrförderprogramme durch, zu denen der Bundesregierung jedoch keine hinreichend belastbaren Informationen vorliegen. Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit den Ländern, um die bestehenden Kooperationen im Bereich der Identifizierung und der Passersatzpapierbeschaffung sowie bei der operativen Durchführung der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen kontinuierlich auszubauen. 8. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Europäische Union selbst bzw. internationale Organisationen gegenwärtig in Marokko, Tunesien und Algerien, um marokkanische, tunesische und algerische Staatsangehörige über das deutsche Asylverfahren und -recht sowie die Bleibeperspektiven in Deutschland und die Gefahren einer irregulären Einreise nach Europa zu informieren? Welche Zielsetzung haben diese Maßnahmen? Die Bundesregierung informiert auch in den Maghreb-Staaten im Rahmen der Auslandskommunikation im Themenbereich Flucht und Migration über die Webseiten und Social media-kanäle der deutschen Auslandsvertretungen regelmäßig über die Gefahren von Flucht und irregulärer Migration, die geltende Rechtslage in Deutschland sowie das Engagement zur Schaffung von Bleibeperspektiven vor 1 Personen unter 12 Jahren jeweils hälftige Beträge

17 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 17 Drucksache 18/10298 Ort. Dafür wird auch die Rumours about Germany -Kampagne genutzt. Flankiert werden diese Maßnahmen durch klassische Pressearbeit gegenüber lokalen Medien. Ziel aller kommunikativen Maßnahmen ist es, ein realistisches, aktuelles, aber vor allem faktenbasiertes Bild von Deutschland zu vermitteln. Die Maßnahmen der Auslandsvertretungen richten sich an die Bevölkerung und die Regierungen in den Herkunfts- und Transitstaaten. Die Europäische Union hat nach dem Innenminister-Rat im November 2015 eine Task Force unter Leitung DG Home (Directorate-General for Migration and Home Affairs) der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, die die Kommunikationsaktivitäten der verschiedenen EU-Institutionen und -Agenturen (Europäische Kommission, EAD [Europäischer Auswärtiger Dienst], FRONTEX [Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union], EASO [Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen]) koordiniert. Von dort werden Informationen zu Asylverfahren, Möglichkeiten legaler Zuwanderung, Gefahren der Routen übers Mittelmeer sowie mögliche Rückführung vorwiegend über soziale Medien verbreitet, die der Aufklärung von Flüchtlingen und Migranten dienen sollen. Zudem ist eine EU-Informationsplattform unter Beteiligung von France Inter, Deutscher Welle und Ansa in Planung. Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten werden nicht koordiniert. Über deren Aktivitäten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Detail vor. 9. a) Welchen finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kampagne Rumours-about-Germany in den benannten Staaten? b) Wer führt diese Kampagne nach Kenntnis der Bundesregierung durch, und welche Partner sind hieran beteiligt? c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Kampagne, und woran macht sie diese Erfolge fest? Die Fragen 9 bis 9c werden zusammenfassend beantwortet. Die Bundesregierung führt die Rumours about Germany -Kampagne in den Maghreb-Staaten ohne externe Unterstützung durch. Für die Medienarbeit sind bislang keine messbaren Kosten entstanden. Durch eine Mischung von Instrumenten im Bereich der sozialen Medien, der klassischen Medien und der Öffentlichkeitsarbeit der Auslandsvertretungen sollen die Menschen in den Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländern über diejenigen Medien erreicht werden, die sie selbst konsultieren und über die sie kommunizieren. Die Kampagnen konnten tagesaktuelle Fragen hinsichtlich der beschränkten Einreisemöglichkeiten aufgreifen und beantworten, vor Gefährdungen durch Schleuser warnen und aufkeimenden Gerüchten über Deutschland rasch ein Korrektiv gegenüberstellen. Diese Mischung aus aktiven und reaktiven Kommunikationselementen wird fortgeführt. Maßstab für die Wirksamkeit ist wie bei allen Maßnahmen der Kommunikation im Themenfeld Flucht und Migration, inwieweit die identifizierten Zielgruppen erreicht werden können.

18 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 10. Inwieweit hält es die Bundesregierung für kohärent, Algerien, Marokko und Tunesien im nationalen Recht zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen, während die Europäische Kommission dies auf europäischer Ebene nicht beabsichtigt ( Die Bundesregierung kann eine Inkohärenz hier nicht erkennen. Die geltenden unionsrechtlichen Vorgaben sehen nur nationale Listen zu sicheren Herkunftsstaaten vor. Die Europäische Kommission hat am 9. September 2015 zwar einen Vorschlag über eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt (vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU, COM(2015) 452 final). Die nationalen und die EU-Listen zu sicheren Herkunftsstaaten müssen aber nicht notwendig übereinstimmen.

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20 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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